1 Wien, Freitag, 19. Juni, Morgens. Die Direction der Nationalbank hat für das erste Semester 1868 eine Divi⸗ dende von 20 Gulden beschlossen.
1 Der Kaiser hat der ihn einladenden Deputation jetzt zu⸗ gesagt, das er am nächsten Sonntage der Einweihung der neuen Brücke in Prap veiwohnen werde. Der Minister⸗Präsident wird den Kaiser begleiten. Nachdem die italienische Regierung sich jetzt bereit er⸗ klärt hat, behufs Auslieferung der venevanischen Kunstschätze eine Convention auf der im vorigen Jayre von ihr nicht acceptirten Grundlage abzuschließen, werden in den nächsten Tagen Baron Burger und Hofrath Arneth als Regierungs⸗ Bevollmächtigte nach Florenz abgehen, um die Verhandlungen zu Ende zu führen.
London, Freitag, 19. Juni, Morgens. Der Kronprinz von Dänemark wird in der künftigen Woche England ver⸗ lassen. — Dem indischen Amte ist die Mittheilung zugegangen, daß General Napier gestern Suez erreicht hat.
Die Witterung hat sich abgekühlt.
Paris, Freitag, 19. Juni, Morgens. Durch kaiserliches Dekret sind die Wähler des Departements Allier auf den
11. Juli zur Wahl eines Deputirten einberufen worden.
Aus Chalons wird gemeldet: Bei den letzten großen Manövern wurden Versuche mit Aufwerfen von Feldschanzen gemacht. In 20 Minuten gruben die Soldaten einen Lauf⸗ graben von 50 Centimeter Tiefe, welcher eine ganze Division schützen konnte. suche sollen in größerem Maaßstabe
— Das »Amtsblatt der Norddeutschen Post⸗Verwaltung« Nr. 36 enthält General⸗Verfügungen vom 15. Juni 1868: Vereinfachungen in der Kartirung der ordinairen Fahrpostgegenstaͤnde in dem Fracht⸗ kartenwechsel zwischen Eisenbahn⸗Postanstalten des Norddeutschen Postgebiets; Verwahrung der kleinen ordinairen Packete im Eisen⸗ bahn⸗Postverkehr; Feegfahk des Kopirens der ordinairen Frachtkarten bei den größeren Eisenbahn⸗Postanstalten; Spezielles Verlesen der or⸗ dinairen Packete im Eisenbahn⸗Postverkehr; 1“ der zoll⸗ amtlichen Verhältnisse bei der vereinfachten Kartirung ordinairer Fahr⸗ post⸗Gegenstände.
— Die Nr. 25 des »Pr. Hand.⸗Arch.« enthält: Gesetzgebung: Norddeutscher Bund: Gesetz wegen Abänderung einzelner Bestimmun⸗ gen der Zollordnung und der Zollstrafgesetzgebung. Vom 18. Mai 1868 — Gesetz, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft. Vom 29. Mai 1868. — Oesterreich: Auflassung des Nebenzollamtes II. Klasse zu Liebenstein in Böhmen — Zollbehandlung von metallischem Zink⸗ pulver, zinkischem Ofenbruche, Zinkasche und Zinkweiß — Zollfreie Zulassung von enthülstem Reis, welcher aus Tirol im Streckenzuge durch Bayern nach Vorarlberg gebracht wird. — Dänemark: Gesetz, betreffend die Maßregeln zur Verhinderung der Einschleppung der asiatischen Cholera auf dem Seewege. — Spanien: Eingangsa gabe für leere Säcke. — Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika: Gleichstel⸗ lung norddeutscher Schiffe mit denen der Vereinigten Staaten. — Re⸗ publik Honduras: Konstituirung des Freihafens von Amapala. — Statistik: Norddeutscher Bund: Sach en. Auszug aus dem Jahres⸗ bericht der Handels⸗ und Gewerbekammer zu Leipzig für 1865 und 1866 (Fortsetzung). — Italien: Schiffsverkehr in den Häfen Italiens im Jahre 1866 (Schluß). — Großbritannien: Jahresbericht des preu⸗ ßischen Konsulats zu Bassein (Birmah) für 1867. — Vereinigte Staaten von Nordamerika: Jahresbericht des preußischen Konsulats zu Balti⸗ more für 1867. — Beilage: Jahresbericht der Handelskammer für Halle, die Saalörter und Eilenburg für 1866.
— Die Nr. 5 des »Ministerial⸗Blattes für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten⸗ (vom 30. Mai 1868) enthält unter: 1. Allgemeine Verwaltungs⸗ Sachen: 94) Erlaß an den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Provinz Hannover, die Auslegung des Art. 3 der Norddeutschen Verfassungs⸗ Urkunde in Bezug auf Indigenats ⸗Verhältnisse und Auswanderung betreffend, vom 20. Februar 1868; 95) Bescheid an die Königliche Re⸗ gierung zu N., denselben Gegenstand betreffend, vom 22. April 1868; 96) Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Naturalisation von Kaiserlich österreichischen Staatsangehörigen betreffend, vom 25sten April 1868; 97) Verfügungen an die Königlichen Regierungen zu Gumbinnen, Königsberg, Danzig und Marienwerder, die Verhaltnisse — 5. Mai 1868, 98) Verfügung an die Königlichen Regierungen zu Frankfurt a. O., Potsdam, Min⸗ den, Münster, Arnsberg, Cöln, Düsseldorf, Coblenz, Aachen und Trier, denselben Gegenstand betreffend, vom 5. Mai 1868. II. Staats⸗Haushalts⸗Etat⸗, Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesen: 99) Verfügung an Seöö. Königliche Regierun⸗ gen in den alten Landestheilen, an die Regierungen zu Sigmaringen,
assel, Wiesbaden, und an die Königlichen Ober⸗Präsidenten zu Han⸗ nover und Kiel, den Wegfall der Pensisonsbeiträge der Beamten be⸗ treffend vom 7. Mai 1868, 100) Verfügung an sämmtliche König⸗ ichen Regierungen, einschließlich der Regierungen in Sigmaringen, Kassel und Wiesbaden und an die Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kom⸗ mission in Berlin, betreffend die Super⸗Revision der Kosten⸗Anschläge bei Bauten, zu welchen aus fiskalischen Fonds Beiträge gegeben werden, vom 11. Mai 1868. — III. Verwaltung der Kommunen, Corporationen und Institute: 101) Cirkular⸗Verfügung an die König⸗ lichen Regierungen der 8 alten Provinzen (exkl. Stralsund und Sigmaringen), und an die öͤniglichen Ober⸗Prasidenten
der Mennoniten betreffend, vom
8
derselben Provinzen, den Nachweis der schäftlichen Qualificg. tion der zu Nagistrats⸗Mitgliedern gewäͤhlten Personen be. treffend, vom 5. Mai 1868; 102) Bescheid an den Magistrat zu N die Verhältnisse der juristischen Personen in Bezug auf statutarisch eingeführte Kommunal⸗Einkommen⸗Steuern betreffend, vom 29. Februar 1868; 104) Verfügung an die Königliche Regierung zu N., betreffend die Dispensation von Beschaffung des Trau⸗Erlaubnißscheins der Hei⸗ mathsbehörde vom 4. Februar 1868; 106) Bescheid an den Magistrat zu N, die Orts⸗Angehörigkeit der Wittwen und Kinder neu angesie. delter Personen betreffend, vom 11. Februar 1868; 106) Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Kompetenz zu resolutorischen Ent⸗ scheidungen in Streitsachen der Armen⸗Verbände betreffend, vom 8. Februar 1868; 107) Verfügung an die Königliche Regierung zu N. in der Rheinprovinz, die Unzulässigkeit der Erhebung ECEE11114“ von dem Drehorgel⸗Spiel betreffend, vom IIten April 1868; 108) Verfügung an die Königl. Regierungen der Rhein⸗ provinz, die Kosten der Beerdigung von im Bezirke des Appellations. sas . zu Köln verstorbenen unbemittelten Straf⸗ und Unter⸗ uchungs⸗Gefangenen betreffend, vom 16. April 1868. — IV. Polizei⸗ Verwaltung. A. Gensdarmerie: 109) Cirkular⸗Erlaß an die Königl. Regierungen, die Benutzung der Eisenbahn Seitens der Gensdarmen bei der Verfolgung von Verbrechern betreffend, vom 21. April 1868. B. Paß⸗ und Fremden⸗Polizei: 110) Bescheid an alle Königl. Regie⸗ rungen der altländischen Provinzen und an das Königl. Polizei⸗Prä. sidium zu Berlin, die Ausfertigungsgebühren für Inlands⸗Pässe betreffend, vom 14. April 1868; 111) Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Vollziehung der Reisepässe betreffend, vom 2lsten April 1868. C. Gefängnisse und Strafanstalten: Cirkular⸗Ver⸗ fügung an die Königlichen Regierungen zu Breslau, Liegnitz, Brom. berg, Marienwerder, Gumbinnen, Stettin, Potsdam, erseburg, Minden, Münster, Cöln, Trier und abschriftlich an die Königlichen Regierungen zu Oppeln, Posen, Königsberg, Frankfurt, Arnsberg, Düsseldorf, Aachen, Coblenz und Sigmaringen, so wie zur Kenntniß und gleichmäßigen Beachtung an die Königlichen Regierungen zu Cassel und Wiesbaden und die Königlichen Ober⸗Präsidenten zu Hannover und Kiel, die Aufhebung des Strafmittels der körperlichen Züchtigung in den Weiber⸗Strafanstalten betreffend, vom 11. Mali 1868 — V. Verwaltung für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten: 113) Verfügung an die Koͤniglichen Regierungen der alten rovinzen, betreffend die Ertheilung von Dispensationen für Kreis⸗Baubeamte von der Verpflichtung zur Haltung eines eigenen Dienstfuhr⸗ werks, vom 14. Mai 1868. — VI. Landstraßen und Chausseen: 114) Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen der älteren Provinzen und an die Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission hier, das Verfahren bei dgcesede eemng von Militair⸗Invaliden⸗ Pensionen an aus dem Dienst scheidende haussee⸗Aufseher und Waͤr⸗ ter betreffend, vom 16. April 1868; 115) Cirkular⸗Verfügung an die Königlichen Regierungen zu Kassel, Wiesbaden, Sigmaringen, Schles⸗ wig und Kiel, und an den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Provinz Hannover, die Wiederanweisung von Militair⸗Invaliden⸗Pensionen an ausscheidende Chaussee⸗Aufseher und Wärterbetreffend, vom 16. April 1868; VII. Verwaltung der Staats⸗Steuern und Abgaben: 116) Cirkular⸗ Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen in den alten und neuen Landestheilen und an das Königliche Ober⸗Steuer⸗Kollegium su Hannover, die Ertheilung steuerfreier Gewerbescheine zum Auf⸗ uchen von Waarenbestellungen ꝛc. an Einwohner des Herzogthums Lauenburg betreffend, vom 25. Januar 1868; 117) Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen in den alten und neuen Landes⸗ theilen, an das Königliche Ober⸗Steuer⸗Kollegium zu Hannover und an das Haupt⸗Steueramt für direkte Steuern hier, die Bewilligung von Terminalzahlungen in Steuer⸗Strafsachen betr., vom 31. Januar 1868; 118) Verfügung an die Königlichen Regierungen zu Schleswig, Kiel, Cassel, Wiesbaden, und abschriflich zur Kenntnißnahme und gleich⸗ mäßigen Beachtung mit Bezug auf die Etats für die Verwaltung der direkten Steuern für das laufende Jahr an das Königliche Ober⸗ Steuer⸗Kollegium 8 Hannover, die Verwendung einzelner Ausgabe⸗ Fonds bei der Verwaltung der direkten Steuern betreffend, vom 18. Februar 1868; 119) Bescheid an die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beachtung an sämmtliche übrige Königliche Regierungen der sechs östlichen Provinzen und an den Königlichen General⸗Direktor des rheinisch⸗westfälischen Katasters, die Diäten der Kataster⸗Supernumerare bei Ausführung von Fortschreibungs⸗Vermessungen betreffend, vom 16. April 1868.— VIII. Domainen⸗ und Forst⸗Verwaltung. 120) Cirkular⸗Verfügung an die Königlichen Regierungen der alten Provinzen und an die Königlichen Regierungen zu Schleswig, Kiel⸗Cassel und Wiesbaden, die Erhaltung der zum Inventarium der Ober⸗Foöͤrstereien gehörigen Gesetz⸗Sammlungen Amtsblätter ꝛc. betreffend, vom 17. Februar 1868; 121) Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Konigliche Regierungen der älteren Provinzen, die Herstellung feuer⸗ sicherer edachungen auf den Gebäuden der Domainen⸗Vor⸗ werke und Forstdienst⸗Etablissements betreffend, vom 28. August 1867. 122) Verfügung an die Koͤnigliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Beachtung an sämmtliche übrige Königliche Regierungen exel. Sigmaringen, die Verrechnung der eingeschlagenen und verkauften Holzvorräthe betreffend, vom 2. Ottbr. 1867; 123) Cirkukar⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Regie⸗ rungen (excl. Sigmaringen) und an den Königlichen Ober⸗ Präsidenten der Provinz Hannoper, die Verabreichung des zur Einrichtung der Signale erforderlichen Holzes aus den König⸗ lichen Forsten an die zur Landes⸗Triangulation kommandirten Offiziere und Trigonometer betreffend „ vom 16. Januar 1868; 124) Verfügung an die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme und ebenmäßigen Beachtung an sämmtliche übri⸗ gen Königlichen Regierungen (excl. Sigmaringen), die Forst⸗Eleven⸗ Prüfungen betreffend, vom 18. Dezember 1867. 125) Verfügung an
8 2519
die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme
und gleichmäßigen Beachtung an sämmtliche übrigen Königlichen Re⸗
Fers hanz an den Königlichen Ober⸗Präsidenten zu Hannover und an ie Königliche Hofkammer die zeitweise Schließung einzelner Regie⸗ rungsbezirke gegen die Anmeldungen forstversorgungsberechtigter An⸗
wärter betreffend, vom 28. Dezember 1867. 126) Verfügung an
des Dichte
sämmtliche Königliche Regierungs⸗Präsidien (exel. des zu Sigmaringen) und an den Königlichen Ober⸗Präsidenten zu Hannover, die Dienst⸗ reisen höherer Forstbeamten betreffend, vom 10. März 1868. — IX. Verwaltung der Staats⸗Schulden. 127) Cirkular⸗Schreiben an die Herren Ober⸗Präsidenten der neuen Provinzen, das Verfahren bei dem Vorkommen von Nachbildungen preußischer Kassen⸗Anwei⸗ sungen, Darlehnskassenscheinen und Banknoten betreffend, vom 8. April 1868. — X. Militair⸗ und Marine⸗Angelegenheiten: 128) Allerhöchster Erlaß, das Reglement über die Servis⸗Kompetenz der Truppen im Frieden betreffend, vom 20. Februar 1868; 129) Verfügung an die Königlichen Regierungen der altländischen Provinzen, das Militair⸗Ersatzwesen betreffend, vom 23. April 1868. — 130) Allerhöchster Erlaß, betreffend die straffreie Rückkehr von Militair⸗ pflichtigen und Personen des Beurlaubtenstandes aus der Provinz Hannover, vom 3. Mai 1868; 131) Nachrichten für diejenigen Frei⸗ willigen, welche in die Unteroffizier⸗Schulen zu Potsdam, Jülich und Bieberich eingestellt zu werden wünschen, vom 5. März s868; 132) Verfügung an die Königliche Regierung in N., die beim Departements⸗ Ersatz⸗Geschäft für das Garde⸗Corps engagirten Freiwilligen betreffend, vom 13. April 1868; 133) Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Militairdienstpflicht der angehenden menonitischen Prediger be⸗ treffend, vom 19. Mai 1868; 134) Allerhöchster Erlaß, die hannoversche Offizier⸗Wittwenkasse betreffend, vom 16. April 1868.
Kunst und Wissenschaft.
— Die permanenten Kunstausstellungen in Düssel⸗
dorf brachten in den letzten Wochen mehrere hervorragende neue Ge⸗ mälde, unter denen sich besonders vier Portraits von rofessor Ludwig Knaus, »Eine Episode aus dem Reitergefecht von Skalitz in Böhmen 1866¼ vom Prof. Wilhelm Camphausen, ein Frauenkopf von Frau Marie Wiegmann und eine Landschaft von Duücker, »Motiv von der Insel Rügen«z, auszeichneten. Die Herren Schulte und Buddeus haben aus der v. Arthaber'schen Gallerie in Wien drei treffliche Bilder an⸗ gekauft, welche in dem Schulte'schen Salon ausgestellt sind. Am 5. Juni starb in Amsterdam einer der berühmtesten Künstler der Niederlande, der Bildhauer Louis Royer, im Alter von 75 Jahren. Er war 1793 in Mecheln geboren, studirte zuerst dort, dann in Antwerpen, wo er 1816 den ersten Preis für Bildhauer⸗ kunst gewann. 1819 ging er nach Paris und studirte dort unter Lei⸗ tung von de Bay ein Jahr lang, wonach er sich in Amsterdam nieder⸗ ließ. 1821 gewann er in Brüssel den ersten Preis, 1823 nochmals. 1824 bis 28 war er in Italien und ging dann nach dem Haag, wo er 1834 zum Königlichen Hof⸗Bildhauer und 1837 zum Direktor der Akademie von Amsterdam für die Bildhauerklasse ernannt wurde. Er hat sehr viele Werke geschaffen, darunter zählen fast alle seit den letzten dreißig Jahren in den Niederlanden errichteten monumentalen Stand⸗ bilder. Sein letztes Werk war die vor Kurzem aufgestellte Statue rs Voͤndel. .
8 Gewerbe und Handel.
—
— oldenburgs Rhederei im Jahre 1867. Nach einer von
dem Vorstande des Handelsvereins zu Brake veröffentlichten Uebersicht umfaßte die oldenburgische Gesammtrhederei am 1. Januar 1868 232 Seeschiffe von 28,687 Last und 388 Fluß⸗ und Küstenschiffe (über 5 L.) von 6404 L., zusammen 620 Schiffe von 35,091 L. à 4000 Pfd. mit c. 2600 M. Bemannung. Davon kamen auf das Stromgebiet der Weser 423 Sch. von 31,043 L., auf das Jadegebiet 67 Sch. von 1805 L. und auf das Emsgebiet 130 Sch. von 2243 L. In der Stadt Brake hatten 96 Seeschighe (14,485 Last), in Elsfleth 93 Seeschiffe ee. L.) ihren Heimathshafen. Auf den 32 im Betriebe befind⸗ ichen Schiffswerften des Großherzogthums Oldenburg wurden im Jahre 1867 35 Seeschiffe (4955 L.), 7 Flußschiffe (149 L.) und 259 Boote verfertigt; 26 See⸗ und 5 Flußschiffe waren am 1. Juni in Bau begriffen.
8 F Petersburg, 18. Juni Das »Journal de St. Pöters⸗ bourg« veröffentlicht eine zwischen Rußland und Japan abgeschlossene Convention, durch welche der Handelsvertrag vom 7. August 1858 modifizirt und vervollständigt wird.
— Die Verfügung des Schatzamts der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika in Betreff der Zulassung der Schiffe unter Norddeut⸗ scher Bundesflagge ist in einem Circulair des Schatzsecretairs an die Zoll⸗Einnehmer vom 23. April enthalten und lautet wie folgt:
»Schiffe des Norddeutschen Bundes sind in den Häfen der Ver⸗
einigten Staaten auf demselben Fuße zur Zulassung berechtigt, wie die Schiffe der Verein. Staaten 7
lbst und zwar mit den Produkten
oder Erzeugnissen ihres eigenen oder irgend eines anderen Landes, in
Gemäßheit der Vertragsbestimmungen, welche bis dahin mit Preußen und den anderen zum Bunde gehörenden hauptsächlichen Staaten be⸗ standen haben.
Streifen von resp schwarzer, weißer und rother Farbe. zur den 2
Die erwähnte Flagge, welche von allen Handelsschiffen der ge⸗ achten Ralfo altc geclährt werden muß, besteht aus einem Rechteck in der gewöhnlichen Form, zusammengesetzt aus drei horizontalen Fg Das Recht Fdvung der Flagge ist durch die Register⸗Certifikate der betreffen⸗ ehörden in den bezüglichen Staaten nachzuweisen und müssen iese Certifikate die gewöhnlichen Angaben des Namens, der Bauart,
des Tonnengehalts, der Rhederei ꝛc. enthalten.⸗
Weizen Schil.
Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf
Telegraphische Witterungsberichte
St. Bar. Abw Temp. Abw Mg P. L. v. M.] R. [v. M. 338,8]† 2,4 10,5 -0,6 N., mässig.
öni 339, 11+ 2,s 11,2 -0,9 W., schwach. 339,6] † 2,9 11,8 40,3 WNW., mässig.
— — — 340, 8 338, 5 Berlin 339,3 Posen 337,2 Ratibor 332,5 Breslau 334,9 Torgau 337, 1 Münster 338, 8 Cöln 338, 5 Trier 334,3 Flensburg . 340, 0 Paris. — Brüssel. 339,s Haparanda. 336, 23 Helsingfors — 333,0 337,1
Allgemeine Himmelsansicht. heiter. 1 heiter.
heiter.
Wind.
1
9,7 -1,6 NW., mässig. 13,0 †, oNW., schwach. 12,2 †₰0,9 0., schwach. 9,7]1-1,8 NNW., mässig.
190 -1,2 W., mässig.
10 5 -1,0 N., schwach. 9,9 -0,9 N., mässig. 8,4 -2,3 N., schwach.
12,2 +†0, 2 NNO., schwach.
11,5 +†0,9 NO., mässig. 9,2 — NW., s. schwach.
11,3 NoO., schwach. 6,8 N., mässig.
7,7 9,1
heiter.
heiter. heiter. heiter.
halb heiter. heiter.
halb heiter. heiter. 8 s. ht., gst. Höhenr. heiter.
zieml. heiter.
heiter. fast bedeck
Petersburg. Rigag Libau. Moskau.. Stockholm.
bewölkt. heiter.
LSsSvLb8 0oOsvbssLLsbeEs vbvs & SS.
340,1 hheit., gest. Abd. vVN. schwach. 18. Max. + 19,86. Min. N+ 8,0. bewölkt, ruhig. WNW. frisch.
—5
Fp
Skudesnäs. 341, 3
Gröningen. — Helder
Hörnesand. Christians..
N., mässig. 080., mässig.
338, 340,5
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 20. Juni. Keine Vorstellung.
Sonntag, 21. Juni. Im Opernhause. (133. Vorst.) Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.
Das Schauspiel und die Oper haben Ferien
——
Produkten- und Waaren-Börse. Berlin, 19. Juni. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.), vC111ö“ Bis Mittel LVon] Bis 1 S. IEf. Ithr [ag.] pf. thrsg. ꝑf.] 1 .Isg [pf.
11 11 Bohnen Metze 10,— 61 3 [Kartoffeln 1 28 9 Rindfleisch Pfd. 7— 13 2 Sechweine- 15 — fleisch 7— 5 6 6—
— — [HammelHfleisch
21 3Kalbfleisch Erbsen Metze Pfd. 11— Linsen Mandel 56
7 6 Butter 9 — Eier Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus, per 8000 pro Cen: f hiesigem Platze am .. Thlr. 18 ¼ 18 ¼ à 18 % 18 ½
832 2 22 ½ 8 S — 8½ 2 .
Roggen
I
Stroh 1Seheck.
EEE EEEEE I
rEn g
12. Juni 1868 15. 16. 17. 18. » Berlin, den 18. Juni 1868. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Bexrlin.
Berlin, 19. Juni. (Nichtamtliener Getreideberieht.) Weizen loco 73 — 96 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualit., bunt polnischer 90 Thlr. bez., pr. Juni 78 ½ — 79 Thlr. bez., Juni- Juli 76 Thlr. bez., Juli -August 73 — 75 Thlr. bez., September-Oktober 70 ¼ — 71 ½ Thlr. bez.
Roggen loco 76 — 78 pfd. 54 — 56 Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., pr. Juni u. Juni-Juli 54 — 55 ½¾ Thlr. bez. u. Br., Juli-August 52 ¼ — 53 ¼ Thlr. bez., September-Oktober 52 ⅞ — Thlr. bez., Sept.-Oktober 51 — 52 ¼ Thlr. bez.
CGerste, grosse und kleine, à 42 — 52 Thlr. per 1750 Pfd.
Hafer loco 29 — 35 ¾ Thlr., böhm. 34 — 35 Thlr. bez., pr. Juni
Thlr. bez., Juni-Juli 32 ¼ Thlr. bez., Juli-August 28 ½¼ — ½ Thlr. bez., Septem-ber-Oktober 28 Thlr. bez. u. G. 8
Erbsen, Kochwaare 59 — 65 Thlr., Futterwaare 50 — 58 Thlr.
Rüböl loco 10 ¾ Thlr. Br., pr. Juni, Juni-Juli u. Juli - August 9 % Thlr. bez., September-Oktober 9 ⁄4 — 10 Thlr. bez., Oktober-November 10 Thlr. bez., November-Dezember 10 — „⁄12 Thlr. bez.
Leinöl loco 12 ⅔ Thlr.
Spiritus loco ohne Fass 19 ⁄2 Thlr. bez., pr. Juni, Juni-Juli und Juli-August 18 43 — 19 — 18 ⅞ Thlr. bez. u. G., 18 ¾ Br., August-September 19 —, — 19 Thlr. bez., September-Oktober 18 — ½ — 18 Thlr. bez.
Weizen-Termine steigend. Roggen auf Termine war heute gleich bei Beginn des Geschäfts überwiegend gefragt und wurde im Verlauf noch weiter gesteigert, so dass eine Preisbesserung von ca. 2 4 hlr. pr-
8
ohne Fass.