1868 / 144 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Personal-Veränderungen. 8 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Befoͤrderungen und Versetzungen.

Den 11. Juni. Spangenberg, Pr. Lt. vom 3. Pos. Inf. Regt. Nr. 58, v. Damitz, Pr. Lt. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, von ihrem Kommando als Insp. Off. und Lehrer an der Kriegsschule zu Neisse entbunden. v. Lützow, Pr. Lt. vom 1sten Oberschles. Inf. Regt. Nr. 22, zur Dienstl. als Insp. Off. und Lehrer der Gymnastik bei der Kriegsschule zu Neisse kommandirt. Depner, Pr. Lt. à la suite des 2. Pomm. Gren. Regts (Colberg) Nr. 9 und kommandirt als Comp. Führer bei dem Kadettenhause zu Plön, unter Beförderung zum Hauptm. und Stellung à la suite des 3. Pomm. Inf. Regts. Nr. 14, zur Dienstleistung als Comp. Chef bei dem ge⸗ dachten Kadettenhause kommandirt. Maier, Pr. Lt. à la suite des Ostpr. Füs. Regts. Nr. 33 und kommandirt als Militairlehrer bei dem Kadettenhause in Berlin, zum Hauptm. befördert.

Den 13. Juni. v. Auer, Oberst und Commdr. des 1. Ostpr. Gren. Regts. Nr. 1 Kronprinz, unter Versetzung in das Kriegsministe⸗ rium, zum Chef der Abtheilung für das Invalidenwesen im Kriegs⸗ ministerium ernannt. v. Massow, Ob. Lt. vom 4. Oberschles Inf. Regt. Nr. 63, mit der Führung des 1. Ostpreuß. Gren. Regts. Nr. 1 Kronprinz, unter Stellung à la suite dess., beauftragt. Hofmann, Maj. aggr. dem 4. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 63, in das Regt. einran⸗ girt. Oswald, Pr. Lt. vom 4. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 63, in das 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19 versetzt. v. Kleist, Oberst und Commdr. des Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 11, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 2. Art. Brig., Jungé, Ob. Lt. und Abth. Commdr. in der 8. Art. Brig., zum Commdr. des Ostpr. Feld⸗Artill. Regts. Nr. 1, v. Seel, Ob. Lt. und Abth. Commdr. in der 6. Art. Brig., zum Commdr. des Hess. Feld. Art. Regts. Nr. 11 ernannt.

B. Abschiedsbewilligungen zc.

Den 13. Juni. Schmidt, Oberst u. Commdr. des Ostpr. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 1, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit Pens. und seiner bish. Unif. zur Disp. gestellt.

Militair⸗Aerzite.

Den 11. Juni. Dr. Hebicht, Assistenzarzt vom 1. Garde⸗Regt. „F., zum Stabs⸗ u. Bats. Arzt des 2. Bats. 1. Oberschl. Inf. Rgts. Nr. 22, Dr. Bender, Assistenzart vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, zum Stabs⸗ u. Bats. Arzt des 2. Bats. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Dr. Böhme, Assistenzarzt vom 2. Pomm. Ulanen⸗Regt. Nr. 9, zum Stabs⸗ u. Bats. Arzt des Füs. Bats. des Holst. Inf. Regts. Nr. 85, befoͤrdert. Dr. Brandau, Unterarzt vom 2. Nassauisch. Infant. Rgt. Nr. 88, Dr. Hadra, Unterarzt vom Garde⸗Feld⸗Art. Regt. und kom⸗ mandirt zur Dienstl. bei der Marine, Dr. Gruchot, Unterarzt vom 1. Westf. Inf. Regt. Nr. 13, Dr. Haase, Unterarzt v. 6. Westf. Inf. Rgt. Nr. 55, Dr. Hilgers, Unterarzt vom Hohenzoll. Füs. Regt. Nr. 40, Dr. Tornwaldt, Unterarzt vom 3. Östpreuß. Gren. Regt. Nr. 4, Dr. Zunker, Unterarzt vom 3. Pomm. Inf. Regmt. Nr. 14, Dr. Godicke, Unterarzt vom 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisa⸗ beth, Dr. Baehren, Unterarzt vom 3. Rhein. Inf. Regmt. Nr. 29, Dr. Riebau, Unterarzt vom 3. Garde⸗Regt. z. F., Dr. Meilly, Unterarzt vom 4. Garde⸗Gren. Regt. Königin, Dr. Heck, Unterarzt vom 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60, zu Assistenzärzten befördert. Nachbenannten, im Reserve⸗Verhältniß befindlichen Unterärzten: Dr. Broelemann vom 3. Westfäl. Landw. Regiment Nr. 16, Dr. Weihe vom 2. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 15, Dr. Krug vom 4. Thür. Landw. Regt. Nr. 72, Dr. Lang vom 1. Nass. Landw. Regt. Nr. 87, Dr. Hager vom 3. Magdeb. Landw. Regt. Nr. 66, Dr. Reinbach vom 3. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 16, Dr. Hannemann vom 8. Pomm. Landw. Regt. Nr. 61, Dr. Staeps vom 3. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 16, Dr. Aufrecht vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Gierke, vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Mayer vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Wirth vom 3. Oberschles. Landw. Regt. Nr. 62, Dr. Kyll vom Res. Landw. Bat. Nr. 40, Dr. Bachem vom 2. Rhein. Landw. Regt. Nr. 28, Dr. Schede vom 2. Magdeburg. Landw. Negt. Nr. 27, Dr. Koch vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Berliner vom 2. Oberschles. Landw. Regt. Nr. 23, der Char. als Assistenzarzt verliehen. Dr. Zucker, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Königs⸗Gren. Regt. (2. Westpreuß.) Nr. 7, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Abschied bewilligt. Dr. Ritter,

Stabsarzt vom 2. Bat. (Wehlau) 1 Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 1,

Dr. Hartog, e; vom 1. Bat. (Tilsit) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1, Dr. Loescher, Stabsarzt vom 2. Bat. (Kottbus) 6. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 52, Dr. Sarrazin, Stabsarzt vom 1. Bataillon (Münster) 1. Westfäl. Landw. Nr. 13, Dr. Graf, Stabsarzt vom Res. Landw. Bat. Barmen Nr. 39, Dr. Ruschhaupt, Stabsarzt von dems. Bat., Dr. Thamhayn, Assistenzarzt vom 2. Bat. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 27, Dr. Wüͤst, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Lauban) 2. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 47, Dr. Sachs, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Jauer) 2. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 7, Dr. Mellinghoff, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Essen) 8. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Otte, Assistenzart vom 2. Bat. (Jüter⸗ bogk) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, der Abschied bewilligt.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 20. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages des Norddeutschen Bundes antwortete der Ministerial⸗ Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Günther, auf die Frage des Abgeordneten Lasker, »„wer während der Ab⸗ wesenheit des Herrn Bundeskanzlers die Vertretung desselben übernommen habe, oder ob der Herr Bundeskanzler selbst auch in seiner Abwesenheit die Geschäfte leite«:

Ich kann eine bestimmte Auskunft über die Frage nicht

geben, weil ich auf dieselbe nicht vorbereitet bin. Die Ange⸗ legenheit ist meines Wissens in der Weise geordnet, daß den Vorsitz im Bundesrathe stellvertretend der Herr Staatsminister Freiherr von Friesen führt und die Geschäfte des Bundeskanz⸗ leramts ö. des Herrn Bundeskanzlers durch den Herrn Präsidenten des Bundeskanzleramts wahrgenommen werden. Wie weit der Herr Präsident des Bundeskanzleramts in einzelnen Fällen genöthigt ist, Instruction von dem Herrn Bundeskanzler einzuholen, vermag ich nicht anzugeben.

Nachdem der Königlich sächsische Staats⸗Minister, Freiherr von Friesen, den am 20. d. M. Nachmittags 3 Uhr bevor⸗ stehenden Schluß des Reichstages durch Seine Majestät den König vorläufig angezeigt hatte, ergriff der Präsident des Bun⸗ deskanzler⸗Amtes Delbrück das Wort:

Miine Herren, wie ich bereits gestern vorläufig in Aus⸗ sicht stellen konnte, ist der Bundesrath heute zusammengetreten, um zu berathen über das aus der Initiative des Reichstages hervorgegangene, vom Reichstage angenommene Gesetz über die Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Er hat seinen Berathungen zum Grunde gelegt den Bericht, welchen die hier versammelte Kommission zur Ausarbeitun einer gemeinsamen Civilprozeß⸗Ordnung über diesen Entwurg erstattet hat. Bei der Kürze der Zeit, die nur noch zu Gebote steht, muß ich um die Erlaubniß bitten, hier zunächst mündlich die vom Bundesrath gefaßten Beschlüsse mitzutheilen. Diese Beschlüsse gehen dahin, daß der Bundesrath kein Bedenken trägt, dem Gesetz⸗Entwurf mit den von der Kommission für die Civil⸗ prozeß⸗Ordnung vorgeschlagenen Amendements seine Zustim⸗ mung zu ertheilen. Ich werde die Ehre haben, den Bericht, welchen die Kommission erstattet hat und welchem diese Amende⸗ ments beigedruckt sind, dem Herrn Präsidenten zu überreichen. Ich bemerke dazu nur Folgendes: Die Kommission hat in Bezug auf zwei Paragraphen des von Ihnen beschlossenen Ge⸗ setzes einen principalen und einen eventuellen Vorschlag gemacht, nämlich in Bezug auf §. 9 des Gesetzes und zweitens in Be⸗ ziehung auf den §. 60 des Gesetzes, wie er zuletzt aus der Be⸗ rathung des Reichstages hervorgegangen war. Was die Vor⸗ schläge zu §. 9 betrifft, so hat sich der Bundesrath den prin⸗ zipalen Vorschlag der Kommission angeeignet. Was den §. 60 anlangt, so hat sich der Bundesrath dem eventuellen Vorschlage der Prozeßordnungs⸗Kommission angeschlossen.

Ich habe die Ehre, hiermit dem Herrn Präsidenten den er⸗ wähnten Bericht der Kommission, welchem die Amendements heigefügt sind, zu überreichen.

Anu f die Anfrage des Abgeordneten Grafen Lehndorf, »ob eine Vorlage betreffend die gemeinsame Regelung des Hypotheken⸗ und Bankwesens von Seiten des Bundesrathes in absehbarer Zeit, also vielleicht in der nächsten Session zu erwarten stehe,« antwortete der Präsident des Bunderkanzler⸗Amtes Delbrück:

In Folge der von dem Reichstage in seiner letzten Session gegebenen Anregung hat der Bundesrath, wie der Herr Vor⸗ redner richtig bemerkt hat, beschlossen, eine eingehende Enqueète über das Hypothekenbankwesen anzustellen. Sie wurde zunächst dadurch eingeleitet, daß sämmtliche Bundes⸗Regierungen ersucht wurden, über die bezüglichen bei ihnen bestehenden Vorschriften oder vorhandenen Institute und deren Wirksamkeit Mitthei⸗ lung zu machen. Nachdem diese Mittheilungen erfolgt sind, ist der Ausschuß des Bundesraths zur Vernehmung von Sachverständigen geschritten, welche von den einzelnen Bundesregierungen für diesen Zweck bezeichnet worden waren. Diese Enquste wird, wie ich voraussetze, im Laufe dieses Mo⸗ nats geschlossen sein; die Protokolle, die über die Verhand⸗ lungen stenographisch aufgenommen sind, werden gedruckt und werden, sobald die Enquste vollendet ist, den Herren Abgeord⸗ neten zum Reichstage mitgetheilt werden. Dieses so gesam⸗ melte Material wird zur Grundlage dienen für die Berathung der etwa zu treffenden allgemeinen legislativen Maßregeln, und ich glaube versichern zu können, daß das Ergebniß dieser Berathungen in der nächsten Session des Reichstags vorgelegt werden wird.

Hinsichtlich des von den Abgg. Genast, Fries und Genossen gestellten Antrags, betrefsend einige gesetzlich einzuführende Grundsätze für die Untersuchungshaft und Gerichtszuständigkeit in Strafsachen, gab der Großherzoglich sächsische Wirkliche Ge⸗ heime Rath und Staatsminister, Dr. von Watzdorf, nach⸗ stehende Auskunft:

„Ich gebe den Herren Antragstellern anheim, ihren Antrag Sn Die Anwendung, die der Art. 3 durch Begrün⸗

ung des Indigenats gefunden hat, ist in verschiedenen Rich⸗ tungen nicht ohne Anfechtung geblieben und auch in dem Ge⸗ biete der Justiz ist mir wenigstens eine sehr verschiedene Auf⸗ fassung auf Seiten der Justizbehörden begegnet. Aus diesem Grunde beabsichtige ich im Bundesrathe selbst die Regelung und Erledigung der Konsequenzen des Art. 3 in Bezug auf die Justiz⸗ verwaltung zu beantrage .Ob diese Erwägung zu den Resultaten

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führen wird, welche die Herren Antragsteller dem hohen Hause zur Annahme empfohlen haben, kann ich natürlicherweise nicht sagen; ich glaube aber, die Herren Antragsteller werden zugeben, daß sie ein Gegenstand sehr sorgfältiger Prüfung sein muß, bevor darüber eine bestimmte Meinung geäußert wird. Die Frage, inwieweit man im Gesetz (bungswege oder im Verwaltungs⸗ wege helfen kann, ist ebenfalls Gegenstand der Erwägung, und da das hohe Haus jetzt am Ende seiner Verhandlungen steht, so sollte ich glauben, es wäre, zumal ja ohne Mitwirkun des Bundesraths in der Sache nichts geschehen kann, dem Bedürf⸗ niß genügend entsprochen, wenn durch den Antrag, den ich die Ehre haben werde im Bundesrathe zu stellen, die Frage einer gründlichen Erwägung zugeführt und eine weitere Mittheilung

an den Reichstag für die spätere Session unter Umständen

e Statistische Nachrichten. cDie Vermehrung der Bevölkerung des vormaligen Königreichs Hannover seit 1852 ist H be üe cen def Debenf bexachme 9 z1ker Zunahme urchschnittliche Zunahme EE“ in 3 Jahren. in einem Jahre. Einw. Einw. pCt. Einw. „Ct. 1852 1,819,253 s hns

1855 1,820,480 1/127 0,07 409 0,02 1867 1,940,106 15,934 0,83 5,311 028

Die Bevölkerungszunahme der hannoverschen Lande ist eine ver⸗ hältnißmäßig langsame gewesen, sie bleibt z. B. binter der der alt⸗ preußischen Provinzen erheblich zurück. Im Jahre 1816 belief sich die Bevölkerung Hannovers auf 1,305,351 Einw.; sie hat sich also in einem Zeitraum von 51 Jahren um 513,902 Einw. oder 39,37 pCt., im Durchschnitt jährlich um 10,077 Einw. oder 018 pCt. vermehrt, während die Zunahme in den älteren Provinzen Preußens in dieser Zeit 90,56 pCt. oder im Durchschnitt 1,77 pCt. jährlich betragen hat. In Altpreußen haben sich seit 1816 1000 Einw. auf 1899, in Han⸗ nover nur auf 1486 vermehrt. Die letzte Zählung von 1867 hat im Vergleich mit den zunächst voraufgehenden ein ungünstiges Resultat eben da nach derselben die durchschnittliche jährliche Zunahme der Einwohnerzahl nur 0,28 pCt. betragen hat, mithin erheblich hinter dem für 1816 bis 1867 berechneten jährlichen Durchschnittssatz von 0,78 pCt. zurückgeblieben ist. 1

Auswanderer⸗Beförderung aus Hamburg. Im vorigen Monat wurden direkt von Hamburg befördert: 6 Dampf⸗ schiffe mit 4189 Passagieren und 15 Secgelschiffe mit 3586 Passagieren, zusammen 7775 Personen. Davon gingen 10 Schiffe mit 5719 P. nach Newyork, 6 Schiffe mit 828 P. nach Brasilien, 4 Schiffe mit 1114 P. nach Australien. Von Hamburg über England wurden 1882 Personen durch die indirekt verschiffenden Expedienten nach Newyork befördert.

Das 1. Hest des 9. Bandes des Oldenburger Verwaltungs⸗ magazins theilt die Resultate der Volkszählung im Großherzogthum Oldenburg vom 3. Dezember 1867 mit. Danach berechnet sich die ortsanwesende Bevölkerung für das Herzogthum auf 247,321, für Lübeck auf 34,348 (darunter für die neuen Gebietstheile auf 12,546), für Birkenfeld auf 35,561, für das ganze Großherzogthum also auf 317,230 Personen, und hat die Zollabrechnungs⸗Bevölkerung durch⸗ schnittlich jährlich in Prozenten der mittleren Bevölkerung pro 1864/67 im Großherzogthum um 0,32 pCt., im Herzogthum um 0,39. pCt. und in Birkenfeld um 0,34 pCt. zugenommen, in Lübeck (ohne die neuen Gebietstheile, aber vermuthlich wegen der Beendigung der Eisenbahnarbeiten und des Abzugs der im Jahre 1864 dabei beschäf⸗ tigt gewesenen Arbeiter) um 0,50 pCt. abgenommen. Die Zunahme liegt wesentlich in der Vergrößerung der Städte, indem sich ergeben im Herzogthum Oldenburg für die Städte 0,65 pCt. Zuwachs, auf dem Lande 0,33 pCt. Zuwachs, alten Fürstenthum Lübeck für die Städte 0,36 pCt. Zuwachs, auf dem Lande 0,76 pCt. Ausfall, Für⸗ stenthum Birkenfeld für die Städte 1,42 pCt. Zuwachs, auf dem Lande 0,05 pCt. Ausfall, Großherzogthum (altes Gebiet) für die Städte 0,74 pCt. Zuwachs, auf dem Lande 0,21 pCt. Zuwachs.

Baxter hat in dem »Journal of the Statistical! Society of Londonz die Bedeutung der Eisenbahnen ih ihren Se bangen zum wirthschaftlichen Fortschritt der Nationen durch Zah en nach—⸗ gewiesen. Danach hatte Frankreich im Jahre 1840 8264 engl. Meilen Eisenbahnen, schiffbare Flüsse und Kanäle, mit einem Werth der Ein⸗ und Ausfuhr von 82,520,000 Pfd. Sterl. und von 9985 Pfd. Sterl. auf 1 engl. Meile, im Jahre 1865 aber. 15,830 engl. M. Eisen⸗ bahnen u. s. w., mit einem Werth der Ein⸗ und Ausfuhr von 293,144,000 Pfd. St. und von 18,518 Pfd. St. auf 1 engl. Meile. Großbritannien und Irland hatten 1840 5200 engl. Meilen an Eisen⸗ bahnen u. s. w., mit einem Werth der Ein⸗ und Aussuhr von 119,000,000 Pfd. St. und von 22,884 Pfd. St. auf 1 engl. Meile, im Jahre 1868 dagegen 17,289 engl. Meilen u. s. w. mit einem Werth der Ein⸗ und Ausfuhr von 490,000,000 Pfd. St. und von 28,341 Pfd. St. auf 1 engl. Meile. Belgien besaß 1839 1055 engl. Meilen Eisenbahnen und Kanäle mit einem Wertb der Ein⸗ und Ausfuhr von 15,680,000 Pfd. St. und von 14,862 Pfd. St. auf 1 engl. Meile, im Jahre 1864 aber 2220 engl. Meilen an Eisenbahnen, mit einem Werth der Ein⸗ und Ausfuhr von 97,280,000 Pfd. St. und von 42,919 Pfd. St. auf 1 engl. Meile. 8

Dieses Anwachsen des belgischen Handels muß, nach »Baxter«,

Eisenbahnen gab, war Belgien vom europäischen Kontinent durch die Kostspieligkeit der Landfracht und den Mangel der Kommunication zu Wasser ausgeschlossen. Es besaß keine Kolonien und nur wenig Schifffahrt. Die Eisenbahnen gaben ihm direkten und raschen Zugang zu Deutschland, Oesterreich und Frankreich, und machten Ostende und Antwerpen zu großen Häfen des Kontinents. Eins seiner Haupt⸗ produkte sind Wollenstoffe, es importirt 21,000 Tonnen Wolle im Werthe von 2,250,000 Pfd. Sterling aus Sachsen, Preußen, Schlesien, Posen, Böhmen, Ungarn, Mähren und dem südlichen Rußland und exportirt einen großen Theil davon im verarbeiteten Zustand. Es ent⸗ wickelte sich rasch zur Hauptwerkstätte des Kontinents und jeder Zu⸗ wachs an Eisenbahnen in Europa muß die Kommunication Belgiens und seinen Handel fördern. Die Niederlande besaßen große Vortheile in der Vorzüglichkeit ihrer Kanäle, in ihrer bedeutenden Schifffahrt, in der Verbindung mit dem Herzen Deutschlands durch den Rhein und in dem Transit der deutschen Waaren, die nach Amsterdam und Rotterdam auf holländische Schiffe gebracht wurden. Die Niederländer verließen sich auf diese Vortheile und vernachlässigten die Eisenbahn⸗Anlage. Die Folge war, daß sie um 1850 rasch den deutschen Handel verloren,

der nach Ostende und Antwerpen abgelenkt wurde. Die holländische

Bahn nach dem Rhein wurde gebaut, um diesen Verlust zu ersetzen, und 1853 zum Theil, ganz aber erst 1856 eröffnet. Es gelang, einen Theil des früheren Handelsverkehrs wieder an sich zu ziehen; das Ge⸗ sammt⸗Resultat aber war folgendes: Im Jahre 1839 hatte die Aus⸗ und Einfuhr Hollands einen Werth von 28 ¾ Mill. Pfd. Sterl. und war fast doppelt so groß, als die in Belgien. 1862 dagegen betrug sie in Holland 59, in Belgien aber 78 Mill. Pfd. Sterl. Holland hatte also in diesem Zeitraum seinen Handel verdoppelt, Belgien da⸗ gegen den seinigen verfünffacht.

Die Bilanz der Kaiserlich russischen Reichsbank in St. Peters⸗ burg stellte sich am 1. Juni 1858 in Activis und in Passivis auf 1,233,019,417 Rbl. 22 K. Was die Aktiva anlangt, so bestand das Konto des Wechselfonds und der Kreditbillete: in Baarvorrath an Gold 97,549,291 R., an Silber 4,863,439 R., an Staatspapieren 24,000,000 R. und an unverzinster Schuld des Reichsschatzes für Kredit⸗ billete rund 568,467,029 R. Die Kasse enthielt Gold und Silber in Münze und Barrecn 18,140,447 R., 4 proz. Kreditbillete u. s. wW. 23,543,420 R. rund. Das Konto der Handelsoperationen, bestehend in diskontirten Wechseln, Darlehen auf Waaren, Staatspapieren u. s. w., protestirten Effekten und Obligationen, öffentlichen Werthpapieren der Bank, Einlagen von Gold und Silber zur Aufbewahrung (1,760,081 R.), Steuerprozenten zur Unterstützung abgebrannter Kaufleute, Aus⸗ gaben für die Verwaltung der Bank (624,810 R), Kapitalien der Bankfiliale 88590090 R.) u. a.) belief sich rund auf 77,614,426 R. Die Ausgaben für Rechnung des Reichsschatzes betrugen 11,896,903 R rund. Die Liquidation der früheren Kreditanstalten betreffend, betrug in runder Summe die Schuld des Reichsschatzes für Anleihen bei der Kreditanstalten 14,111,137 R. Die Darlehen auf Hypothek an P vatleute 225,198,978 R., die Schuld des Reichsschatzes für die Aus kaufsoperation 193,437,734 R., die Werthpapiere, die als Zahlung für die hypothek. Schuld eingegangen waren, 10,195,465 R., das Conto öffentlicher Wohlthätigkeits⸗ und anderer Kreditanstalten 4,001,138 R. rund. Was die Passiva betrifft, so waren Kredit⸗ Billete von 691,879,760 R. im Umlauf. An die Kassen der Bank⸗ filiale waren 26. Mill. R. Vorschüsse gemacht. Das Conto der Han⸗ delsoperationen belief sich auf 796,252,265 R. rund. Die laufende Rechnung des Reichsschatzes und anderer Behörden stellte sich auf 35,799,533 R., der Betrag unbezahlter Prämien, amortisirter Billete ist auf 5,342,213 R. Die Liquidation der früheren Kreditanstalten beziffert sich auf 377,945,839 R. rund. .

Landwirthschaft. 8

Berlin, 20. Juni. Die Zufuhren zu dem gestern begonnenen Wollmarkt sind sehr bedeutend; die Wäsche ist im Allgemeinen nur mittelmäßig und die Kauflust war gestern trotz eines Preisabschlages von 8—10 Thlr. sehr gering.

Stralfund, 15. Juni. Auf den am 9. und 10. d. Mts hier abgehaltenen Wollmarkt sind 7930 Ctr. 32 Pfd. Wolle gebrach und größtentheils auch verkauft worden. Das größte Quantum ist zu 56 Thlr. bis 60 Thlr. pro Centner verkauft. Der höchste Preis bei bester Wäsche war 61 Thlr. bis 62 Thlr. Der niedrigste Preis bei schlechter Wäsche 56 Thlr. bis 53 Thlr. b

Das Schurgewicht ist in einzelnen Fällen geringer, aber in manchen sogar noch etwas besser als im vorigen Jahre ausgefallen, wo es als gut bezeichnet worden. Fe 1

Die »Erf. Ztg.“« schreibt: Das obrigkeitlich angeordnete Sam⸗ meln und Tödten der Maikäfer gegen eine Prämie hat im Land⸗ kreis Erfurt bis zum 29. Mai das Resultat gehabt, daß ca. 135 Ctr. und, auf Erfurter Gemäß reducirt, 178 ½ Malter bezahlt sind, welche die Summe von ca. 53 Millionen Maikäfer ergeben. Die Masse der im Erfurter Weichbild gesammelten Käfer sind wir nicht in der Lage, anzugeben, da es namentlich viele Oekonomen vorgezogen haben, auf die ausgesetzte Prämie zu verzichten und die Quantität Käfer, welche sie nach ihrer Aecker⸗ und Baumzahl sammeln mußten, sofort als Dünger zu verwenden. Durch die in den Glacis militärischer⸗ seits ausgeführten Sammlungen sind ebenfalls eine sehr bedeutende Masse Kafer vernichtet worden, so daß wir für das Erfurter Gebiet mit ca. 12,550 Morgen das Sammel⸗Resultat auf mindens 20 Er⸗ furter Malter veranschlagen können, welche über 5 Millionen Stück geben; wenn wir daher die Gesammtzahl der im Kreise Erfurt ver⸗ nichteten Maikäfer auf mindestens 60. Millionen veranschlagen, so können wir diese enorme Menge doch immer noch als hinter der wirk⸗ lichen Zahl zurückbleibend bezeichnen.

Bei der vom Magistrate zu Mühlhausen veranstalteten Einlösung von Maikäfern waren bis zum 29. Mai 308 Centner eingeliefert

seinem System der Eisenbahnbauten zugeschrieben erden. Ehe es

Da laut der vorgenommenen Zählung 540 Stück zu 1 Pfd.

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