1868 / 170 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Betrag fuͤr Darunter künf⸗ 1869 tig wegfallend.

Thlr. [Thlr. Sgr. Pf. 1185075 .

1,079. 7

Persönliche Ausgaben.. EE11I 236, Venlanan Ausgaben .11/780,648 Für die technischen Institut der Artillerie.

FöG Ausgaben

ächliche Ausgaben

Bau und Unterhaltung der

Festungen.

Persönliche Ausgaben... Sächliche Ausgaben Zu Unterstützungen für aktive Militairs und Beamte, für welche keine besonderen Un⸗

70,102 64,000

77,110

6

26,000

terstützungsfonds bestehen.. Für das Invalidenwesen. Pensionen für Offiziere, Beamte und Invaliden [Pensionen für Wittwen, Erziehungs. elder für Kinder, sowie zu Unter⸗ 8 Zuschüsse zur Militair⸗Witt⸗ 1 Fr; v“ 230,000 Verschiedene Ausgaben 23,760 Summe der fortdauernden Ausgaben ]05,277,900 37,526. 13 6

6,060,767] 13,020. 21.

I16

B. Einmalige und außerordentliche Ausgaben,

deren Deckung aus dem Ordinario für das Jahr 1869 durch besondere Ersparniß⸗Maßregeln ermoͤg⸗ licht wird.

Zur Vollendung der Magazinbaue in Düsseldorf und Münster 1 84

Zum Neubau eines Fourageschuppens in Flensburg Zur Fortsetzung von Kasernenbauten in Potsdam, Stettin, Danzig, Spandau, Minden, Frank⸗ furt a. M., Lübeck Und Berlin, 8 wie des Er⸗ weiterungs⸗Baues am Kriegsministerial⸗Gebäude Zu Garnisonbauten im Bereich des 12. Armeecorps Zur Bestreitung der Kosten der Expropriation der Bauernhaide, des auf derselben stehenden Holzes und der Insel Reiswerder am Artillerie⸗Schieß⸗ platz bei Tegel, Behufs der Erweiterung dieses Schießptsches........... Y

349,793 40,000

Zur Herstellung von Verwahrungsräumen für ge⸗ sahene Geschütze und der Eisenmunition zu den⸗

Zum Bau von Friedens⸗Pulvermagazinen

Zum Bau eines Friedenslaboratoriums in Coblenz

Zum Bau eines bombensichern Zeughauses in Wesel.

Zum Bau eines Zeughauses in Stettin.

Zum Bau eines bombensicheren Zeughauses in Neisse

2. Sum Bau eines neuen Fahrzeug „Schuppens in

Breslau als Ersatz für die baufällige Artillerie⸗

Remise Nr. 3 daselbst

Zur Fortsetzung des Festungsbaues von Königsberg

Sur Fortsetzung des Baues der Feste Boyen

Zur Fortsezung des Zeughausbaues in Posen

ZBum Umbau der Hagelsberg⸗Befestigung bei Danzig

[Zum Umbau mehrerer Forts bei Neisse

Zum Umbau und zur Verstärkung der Festungen,

einschließlich der Vermehrung der Pulvermagazine und Geschoßräume in denselben 628

30,587 20,000 15/000 15000 30,000 13,500

10,125 200,000 10,000 70,000 40,000 80,000

100,000 1,092,962

0 %⸗0à

Summa.... Recapitulation. Die Einnahme betragtt. 718veS. NS . 66,337,862 Thlr. Die Ausgabe beträgt: 1

im Ordinarium.. v 65,244,900 Thlr.

im Extraordinarium... 1,092,962 » vB1““ 5 66,337,862 » s Baalanzirt.

Bekanntmachung, betreffend den unterm 24. Juni 1868 zu

Madrid unterzeichneten Zusatzakt zu dem Handels⸗ und Schifffahrts⸗

Vertrage vom 30. März 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde

ind dem zu diesem Bunde nicht gehörenden Staaten des deutschen

Zollvereins einerseits und Spanien andererseits (Bundesgesetzbl. S. 322). Vom 16. Juli 1868.

Zu dem Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrage vom 30. März 1868 wischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht ehörenden Staaten des deutschen Zollvereins einerseits und Spanien

andererseits ist ein Zusatzakt von den beiderseitigen Bevollmächtigten unter dem 24. Juni d. J. zu Madrid unterzeichnet worden, welchem

zufolge 1) die deutschen Schiffe hinsichtlich der Erhebung der Schiff⸗

Hand, ihre oberste Autorität geltend zu machen.

fahrts⸗ und Hafenabgaben in Cuba, Portorico und den Philippinischen Inseln den spanischen Schiffen gleichgestellt, und 2) die sämmtlichen Bestimmungen des gedachten Vertrages vom 30. März 1868, unbe⸗ schadet der für die überseeischen Besitzungen Spaniens bestehenden Ge⸗ setze und Verwaltungsvorschriften, auf Cuba, Portorieo und die Philippinischen Inseln ausgedehnt worden sind. Varzin, den 16. Juli 1868. 8

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Graf von Bismarck⸗Schönhausen.

Ueber das Budgetrecht des englischen Unterhauses Die »Times⸗ beschäftigt sich in einer ihrer Nummern des vorigen Monats mit einer Frage des englischen warsallhnge rechts, die während des gegenwärtig noch fortdauernden Kampfes zwischen Ministerium und Oppo tion auch von Anderen auf⸗ geworfen worden ist: Welche verfassungsmäßige Gewalt besitzt das Unterhaus, um eine Appellation an die Wählerschaft zu erzwingen? ehen, müssen wir zum näheren Verständniß der Auseinander⸗ H. der⸗Times« erwähnen, daß die Bewilligung des englischen Budgets im Unterhaus verschiedene Stadien durchzumachen hat. Vorerst wird die Höhe der für jeden Dienstzweig veranschlagten Summen in dem Geldverwilligungsausschuß asfthe of Supply) genehmigt, alsdann ist von dem Geldbe chaffungsaus⸗ schuß (Committee of Ways and Means) für die Deckung dieser Summen durch Anweisung auf bestimmte Abgaben oder vor⸗ handene Fonds zu sorgen, und schließlich faßt das Haus seine sämmtlichen über das Budget gefaßten Resolutionen in der Appropriationsakte zusammen. Folgen wir jetzt wieder der »Times«. Sie sagt: Nach der gewöhnlichen Theorie hat die Volksvertretung durch ihre Kon⸗ trole über die Staatseinnahmen ein wirksames Mittel in der Ein wider⸗ spenstiges Ministerium, glaubt man gemeinhin, läßt sich ganz

einfach durch Nichtverwilligung der Deckungsmittel oder die

Weigerung, die Meuterei⸗Akte anzunehmen, lahm legen. Aber es ist eine bemerkenswerthe Thatsache, daß man seit der Revo⸗ lution von 1688 nur ein einziges Mal diese äußersten Maß⸗ regeln wirklich in Anwendung gebracht hat und daß dieser ein⸗ zeln dastehende Versuch fehlschlug. Der Präzedenzfall von 1784 und ein anderer, spaäͤter zu erwähnender zeigen sehr deutlich, welche Grenzen die Kontrole des Parlaments über die Mi⸗ nister hat. Die letzten Monate des Jahres 1783 und die ersten des folgenden waren Zeugen eines erbitterten Kampfes wischen den beiden Parteien, deren eine Fox und Lord North, die andere Pitt zu Führern hatte. Fox und North waren in Opposition und waren, obgleich sie die Majo⸗ rität des Hauses für sich hatten, von Georg III., der Pitt in seinen Rath berief, ihres Amtes entlassen worden. Der Glaube war allgemein, daß der neue Minister das Parlament auf⸗ lösen werde, und die angestrengtesten Bemühungen seiner Geg⸗ ner waren dahin gerichtet, diese vtgetng zu verhindern. Eine ganze Batterie von Resolutionen und dressen wurden gegen die Regierung abgefeuert. Am 22. Dezember 1783 fand eine Adresse Annahme, in welcher das Haus erwähnte, daß be⸗ unruhigende Gerüchte von einer bevorstehenden Auflösung im Um⸗ lauf wären und Se. Majestät bat, »Seinen getreuen Gemeinen zu gestatten, die Geschäfte der Session fortzusetzen.« Am 12. Ja⸗ nuar 1784 erhielt eine Resolution die Mehrheit, deren Fassung, wie sich sogleich zeigen wird, besondere Aufmerksamkeit verdient. Für High crime und misdemeanour wurde erklärt:

»Wenn Einer oder Mehrere der für die Auszahlung öffent⸗ licher Gelder Angestellten eine Summe oder Summen von den in der gegenwärtigen Parlamentssession für die Unterhaltung des öffentlichen Dienstes bewilligten Geldern zahlt oder zahlen läßt, nachdem das Parlament vertagt oder aufgelöst ist, wenn es vertagt oder aufgelöst wird, bevor eine die für diesen Dienst

Zu der Zeit, wo diese Resolution durchging,

in der Lage zu sein, die Staatsgelder verwen die Beschlüsse im Bewilligungs⸗Ausschuß (Committee of Supply) gab ihm die erforderliche Ermächtigung.

„Es war im Schatzamt Gebrauch, während der Dauer de Parlaments⸗Session die Verwendung der von dem Unterhause

Ehe wir weiter auf ihre Beantwortung dieser Frage ein-

bewilligten Gelder anweisende Parlamentsakte ee ist. offte die Opposition durch den moralischen Druck dieser Resolution und indem sie die Appropriationsakte verzögerte, das Ministerium in Schach halten zu können. Die jährlichen Appropriations⸗ akte werden gewöhnlich unmittelbar vor dem Schluß der Ses⸗ sion genehmigt, sie rekapituliren die Summen welche zu ver⸗ schiedenen Zeiten im Laufe derselben bewilligt worden sind und geben die Zwecke an, zu welchen sie zu verwenden sind. Aber wie Hatsell auseinandersetzt, ist der Minister nicht gezwungen, auf die Genehmigung dieser Appropriationsklausel su warten, um

en zu können;

März sagte Sir George Cooper:

Der Verfasser der

Precedents of Proceedings in the House of Commons bemerkft:

dieser Session für die verschiedenen Dienstzweige verwilligten

Summen anzuordnen, ohne eine Appropriation dure Parla⸗ mentsakte abzuwarten. Daran hatte man sich gewöhnt, weil es dem öffentlichen Dienst förderlich war, und weil man dar⸗ auf rechnete, daß vor dem Schluß der Session ein Beschluß durchgehen würde, der, indem er die bewilligten Summen auf die verschiedenen Dienstzweige anwies, das Verfahren bestätigen und gutheißen würde.«

Es ist kein Zweifel, daß dies lange Zeit allgemeiner Brauch gewesen, dem uüͤbrigens auch ein erst kürzlich erlassenes Statut die gesetzliche Sanction verliehen hat. Es bestimmt nämlich die Exchequer and Audit Act von 1866, ganz diesem Brauch gemäß, daß »wenn Mittel und Wege vom Parlament genehmigt sind, um die Ihrer Majestät durch Parlamentsakte oder Re⸗ solution des Hauses der Gemeinen gewährten Bewilligungen u decken, der General⸗Controleur das Schatzamt ermächtigen 1. auf die in der englischen Bank befindlichen Staatsgelder zu trassiren.«

Wir kehren zu der Geschichte des Konflikts zurück. Bald nachdem das Unterhaus die Resolution vom 12. Januar 1784 gefaßt hatte, scheint es gefunden zu haben, daß eine Auflösung dadurch nicht verhindert werden konnte. Da die wiederholten Mißtrauensvoten und Adressen an die Krone auf Entlassung des Ministeriums ohne Erfolg blieben, ging die Opposition im Fe⸗ bruar einen Schritt weiter. Die parlamentarischen Verhand⸗ lungen zeigen, daß der erste Schritt, die Verwilligungen zu ver⸗ weigern, am 10. Februar geschah. An diesem Tage beantragte Mr. Pitt, daß der Bericht über die Voranschläge für das Zeug⸗ amt eingebracht werden solle. Mr. Fox entgegnete: bei der gegenwärtigen Lage der Staatsgeschäfte wäre es nicht u erwarten, daß das Haus Gelder bewilligen würde, evor man wüßte, welche Antwort Se. Majestät auf die Adresse des Hauses ertheilen werde. Pitt sagte: das Haus sei nicht vollzählig genug, um zu entscheiden, ob ein so ernster Schritt wie die Verweigerung der Bewilligungen hier vorzunehmen sei, und erklärte, seinen Antrag an einem andern Tag einbringen zu wollen. Dies geschah am 18. Fe⸗ bruar in einem sehr vollen Hause und der schwer wiegende Beschluß, die Verwilligungen aufzuschieben, ging durch. Als die Tagesordnung verlesen wurde, daß der Bericht des Verwilli⸗ gungs⸗Ausschusses entgegen zu nehmen sei, schloß Fox eine lange Rede mit dem Antrage, daß anstatt »jetzt« der Bericht »am Freitag« entgegenzunehmen sei. Es gehört eine englische Erzie⸗ hung dazu, um die konstitutionelle Bedeutung eines Amende⸗ ments zu würdigen, das sich darauf beschränkt, einen Tag der Woche durch einen anderen zu ersetzen. Pitt ver⸗ stand die Bedeutung des Antrags, und auch das Par⸗ lament und die Nation verstand ihn. Der Minister erklärte

das Amendement für gleichbedeutend mit einer Verweigerung der Geldbewilligung, aber nach einer langen Debatte fiel die

Entscheidung gegen ihn aus, indem 208 für und 196 gegen den

Antrag stimmten und die Re⸗ ierung also in einer Minorität

von 12 Stimmen blieb. Da Unterhaus war damals noch

nicht so zahlreich als jetzt, und die bei dieser Gelegenheit Ab⸗ stimmenden (404) bildeten ein sehr volles Haus.

Der nächste ernste Schritt geschah am 5. März, wo das

Haus mit einer Majorität von 9 Stimmen beschloß, die Be⸗

rathung der Meutereibill hinaus zu schieben. Aber trotz aller Anstrengungen der Opposition kam die Gefahr der Auflösung immer näher. Pitt wartete seiner Zeit. Er sah, wie die Ma⸗ jorität gegen ihn fortwährend abnahm, und wußte, daß seine Gegner unpopulär waren. Einige Tage später stellten sich seine Berechnungen als richtig heraus. Am 8. März beantragte Fox eine neue Adresse an die Krone, in welcher die Aeußerung vor⸗ kam, daß, wenn das Haus von seinem Rechte, die Geldbewil⸗ ligung zu verweigern, nicht Gebrauch mache, dies in Erwä ung der sehr eigenthümlichen Zeitverhältnisse geschehe. Diese A resse

fand nur mit einer Majorität von einer Stimme Annahme. Das war in der That ein Sieg für Pitt, und wurde auch so

aufgefaßt.

Am nächsten Tage wurde die Meutereibill geneh⸗ migt, und am 22. März wurde dem Kriegssecretair eine an⸗ sehnliche Summe für die Marine bewilligt.

Für uns das Interessanteste in diesen Vorfällen ist der

Umstand, daß daraus hervorgeht, wie das anfängliche Versagen

der Geldbewilligung seinen Zweck gänzlich verfehlte. Am 22sten

Es werde jetzt allgemein angenommen, daß das Parla⸗

nent aufgelöst werden solle; aber er könne nicht begreifen, wie

die Minister einen so voreiligen und nicht zu rechtfertigenden Schritt thun könnten, da ohne offenbare Verletzung der Bill of Rights kein Geld für die Bezahlung der Armee flüssig zu

machen sei, bevor das Haus nicht die Appropriationsakte an⸗

8 3

genommen. Am Tag darauf tadelte Mr. Eden 8 „das eigenthümliche Verfahren, Voranschläge bis zu dem Belauf von fast 10 Millionen zu genehmigen, und für nicht

ser Summe Deckung zu verwilligen. Wenn solche Voranschläge nur eingebracht würden, um das Parlament zu amüsiren, so könne er nur sagen, daß sie über⸗ flüssig und daher unschicklich und verletzend wären.«

Lord North sagte:

„»Wenn die Minister mit ernstem Gesicht vor das Haus treten und große Geldverwilligungen verlangen, ohne die Absich

zu haben, für angemessene Mittel und Wege zu sorgen, und das Geschäft durch eine Appropriationsbill vollständig zu machen, sondern vielmehr sich vornehmen, fast unmittelbar darauf das Parlament aufzulösen, so würden sie nur ihre Schuld erschweren, und das Haus mit beispielloser Verhöhnung und Geringschätzung behandeln.«

Pitt schwieg hartnäckig. Lord North erhob sich nochmals und fragte Mr. Pitt: »Wie er die Ausgaben für die Unter⸗ haltung der Armee nach dem 1. Mai zu decken gedenke? Dem Hause waͤre glauben gemacht worden, daß, wenn die Geld bewilligungen nicht verweigert würden, das Parlament nicht vor dem Ende der Session aufgelöst werden würde.«

1 Pitt erwiderte, daß es den Herren frei stände, so viel Cragen zu stellen, als ihnen beliebte, daß er aber nicht ver⸗ pflichtet sei, sie zu beantworten, sondern thun werde, was er

für Recht halte. Lord North hatte nicht lange auf eine Ant⸗ wort zu warten. Am nächsten Tage prorogirte der König

das Parlament und Tags darauf fand die gefürchtete Auf⸗ lösung statt. 1

So sehen wir, daß in dem einzigen Fall seit 1688, wo die Geldverwilligung verweigert wurde, der Minister sich in Stand gesetzt sah, seinen Gegnern die Stirn zu bieten. Wir dürfen daraus aber nicht sofort weiter schließen, daß dem Unterhause eine wahre und wirksame Kontrole über die Nathgeber der Krone fehle. Die Opposition unterlag 1784 aus verschiedenen Gründen. Erstlich schwand ihre Majorität immer mehr zu⸗ sammen, bis sie sich endlich in eine Minorität verwandelte. Zweitens hatte das Haus in der That die Geldverwilligungen (Supplies) im eigentlichen Sinne des Wortes votirt, wenn auch nicht alle Mittel und Wege, um die so votirten Summen zu decken. Aus einer Darlegung, die Pitt in der nächsten Session machte, ersehen wir, daß für die einzelnen Dienstzweige vor der Auf⸗ lösung 8,843,313 Pf. St. votirt waren, zu deren Deckung das Haus 2,750,000 Pfd. St. durch die Grund⸗ und die Malzsteuer bewilligt hatte. Endlich stützte sich Foxens Partei, indem sie sich auf das Nichtvorhandensein einer Appropriationsakte verließ, auf ein zerbrechliches Rohr. Aus den parlamentarischen Verhandlungen geht nicht hervor, wie weit Pitt die in der Resolution vom 2. Januar 1784 ausgesprochene Drohung unbeachtet ließ; aber Hatsell sagt, daß aus einer in der nächsten Session vorgelegten Abrechnung hervorgeht, daß ein Theil, obgleich nur ein sehr kleiner, des auf die Grund⸗ und die Malzsteuer geborgten Geldes in dem Zeitraum zwischen den beiden Sessionen für den Unterhalt des Heeres verwendet worden ist nicht ganz 70,000 Pfd. St.; und er setzt hinzu, daß vielleicht die Kleinheit der Summe das Haus vermocht habe, von der Unregelmäßig keit keine Notiz zu nehmen. Aber es läßt sich ein gewichtigerer Grund denken. In Folge der Appellation an das Land hatte Pitt eine große Majorität erlangt, und seine Gegner müssen gewußt haben, daß jeder Versuch, ein Tadelsvotum gegen ihn durchzusetzen, fehlschlagen würde. Das neue Parlament kam am 18. Mai 1784 zusammen. Ein von Fox und Lord North gestellter Antrag, aus der Adresse den Dank für die letzte Auf⸗ lösung zu streichen, wurde mit einer Majoritaͤt von 168 Stim⸗ men abgelehnt. Der Sieg des Ministeriums war vollständig. Das Budget, welches Pitt am nächsten 30. Juni vorlegte, zeigte keine Spur, daß ihm das Nichtvorhandensein einer Appro⸗ priations⸗Akte irgend welche Ungelegenheit gemacht hätte. Er weist einfach auf die in der vorigen Session gemachten Geld⸗ verwilligungen, so wie darauf hin, daß die bewilligten Steuern zur Deckung dieser Verwilligungen unzureichend gewesen seien, und schlägt dann eine Anzahl neuer Steuern vor, um das erforderliche Einkommen aufzubringen. Er betrachtet die vorgeschlagenen finanziellen Anordnungen als die Fortsetzung und Vervollständigung der in der vorhergehenden Session be⸗ gonnenen. 18 1

Wir sehen daraus, daß die Opposition unterlag, weil sie, be vor sie ihren großen Schlag führt, die Genehmigung bedeutender Geldverwilligungen zugelassen hatte. Der Gegensatz zwischen dem Präcedenzfall von 1784 und dem von 181l ist sehr lehr⸗ reich. Am 4. Juni 1841 wurde das Ministerium, unter dessen Mitgliedern sich Lord Melbourne und Lord John Russell be⸗ fanden, geschlagen, indem ein Antrag, daß das Ministerium das Vertrauen des Hauses nicht besitze, mit neun Stimmen Ma⸗ jorität durchging. Drei Tage später zeigte Lord Russell dem Hause an, daß in Folge dieser Abstimmung die Minister Ihrer Majestät den Nath ertheilen würden, ohne Zeitverlust das Parlament aufzulösen und ein neues zu berufen. Er sagte, daß