1868 / 173 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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IrPsnnere eweg eer eeren,

Ahnkunft in Kattowitz....

Abfahrt von Kattowitz........

Abfahrt von Ratibor

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Entfernung zwischen

schied 19 1 Sta. I.II. III. IV. Kl. .

Cours Leobschütz⸗Kattowitz.

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mit Personenbeförderung.

III. IV. Kl.] I. II.II. V. Kl. III. IV. Kl.

tions⸗ und Berliner

Stationszeit.

Haltestellen.

1 8

Zeit.

metern Minuten

Morgens. Uhr Min.

Nachmittags. Uhr Min.

Morgens. Uhr ] Min.

Nachmittags. Uhr Min.

on Leobschütz 18 Wernersdorf 6,8 18 Bauerwitz. 6/8 18 Stolzmütz 7,5 18 Peterwitz.. 4,5 19

Woinowiz. 4,5 19 Ankunft in Ratibr 8,3 19 Abfahrt von Ratibor..H 19 Ankunft in Nendaa 9,0 19 Abfahrt von Nendza 19

„» Chernitz. 17,2 20 Ankunft in Rybnik 10,5 20 Abfahrt von Rybnik . 20 »„ Czerwionka 15,1 21

» Friedrichsgrube.. 4 21

2„ Orzesche u. 0 22

» Bradegrube 0 22

Ankunft in Nicolai .. 22

Abfahrt von Nicolai 22 Ddeaweiche

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10 48 Abends.

9 Abends Vormittags.

Unter⸗

Entfernung zwischen 14. Sta⸗

tions⸗

86 Güterzüge mit Personenbeförderung 8

vemrn Seee- ees

I. II. II. IV. Kl. [I. II. III. IVV. Kl. II. II. III. IV. Kl.]III. IV. Kl.

und Berliner

Zeit.

Stationszeit.

Kilo⸗

metern Minuten

Morgens. Uhr Min.

Abends. Nachmittags. Morgens. Uhr Min.] Uhr Min.] Uhr Min. [Uhr Min Uhr M

1 23 b daweiche.. 4,5 23 Ankunft in Nicoli. 1, 9,0 22 22 Bradegrube 6,0 22 Orzesche 3/8 22 riedrichsgrube .„ 0 3,0 21 Czerwionka.. 4/5 21 Ankunft in Rybnik. 15,1 20 Abfahrt von Rybnik. „. b 20

Czernitz ... 10,5 20 Ankunft in Nendza. 17,3 19 Abfahrt von Nendza. 19 Ankunft

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Woinowitz. 8,3

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eterwillt.. 0 4,5 20 tolzmuͤttz 0 4,5 18 34 Bauerwit... 7,5 18 58 Wernersdorr. 6/8 18 19 in Leobschütz.. 6,8 18 37

Mittags.

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42 10 Vormittags.

Abends.

Abends

Die eingerahmten Fahrzeiten bedeuten die Nachtstunden, welche von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens gerechnet werden.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Königsgrube. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die Kohlenpreise auf der fiskalischen Königsgrube ig 26. Juli d. J. ab bis auf Weiteres für 1 Centner Stückkohlen 3 Sgr. 6 Pf., ärfelkoßz sen 3 Sgr. 3 Pf., Nußkohlen 2 Sgr. 3 Pf., Kleinkohlen 1 Sgr. 6 Pf., betragen werden. 3 Centner entsprechen

Königshütte, den 6. Juli 188c8.

etwa 1 Tonne preuß. Königliche Berg⸗Inspection

ü Bekanntmachung.

Der für die diesjährigen Herbstübungen der Truppen der 13ten Division in der Gegend von Enger, Bünde, Gersor erforderliche Be⸗ darf an Victualien (Rindfleisch, peck, Reis, Erbsen, Kartoffeln, Salz und Kaffee), an Fourage (Hafer, Heu und Stroh), Brennholz und Lagerstroh, desgleichen der Transport des Brotes von dem vhrcb amd Amt in Minden in die zu ctabli

Manöver⸗Magazine, sowie

8

endlich der Bedarf an Fuhrwerk zum Transport des Brotes, dam ourage, der Victualien und der Lager⸗Bedürfnisse von den Manöver⸗ agazinen zu den Bivouaks⸗Plätzen soll am Dörrags gen 31. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, hier in unserm Büreau im öffentlichen Submissions⸗Termin verdur gen Bieddiferungs. Pede 1 Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unserm Büreau, bei den Proviant⸗Amt in Minden, der Reserve MagazsteRterdüran⸗ zu Pader Eete. G bei dem Magistrat in Bielefeld zur öffentlichen Ein⸗ icht aus. Schriftliche versiegelte Offerten sind bis zu dem Ter min mit bgr vanfsgse f Lief ¹ ih erevrsestagesh »Submission auf Lieferung von Manöver⸗Bedürfnissen fül die Truppen der 13. Division pro 186888. fnissen franko an uns einzusenden. Münster, den 20. Juli 1868. Kenigliche Intendantur der 13. Division.

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has Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer 12

Druckzeile 2 Sgr.

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Aule post-⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen nF an.

für Gerlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats-Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstrasse.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Superintendenten und Pfarrer Schultze zu Chod⸗ iesen den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Pro⸗ essor und Landschaftsmaler Maximilian Schmidt, jetzt in Weimar, und dem Banquier Heinrich Wolff zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Wall⸗ eister Julius Reiher zu Stettin das Allgemeine Ehren⸗ eichen zu verleihen; Den bisherigen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vor⸗ ragenden Rath im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, karl Wilhelm Everhard von Wolf,

um Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und Direktor

der Eisenbahn⸗Abtheilung in demselben Ministerium zu er⸗

ennen; Dem Marine⸗Intendanten Wandel den Titel und Rang

eines Geheimen Admiralitäts⸗Raths und Raths 2. Klasse zu

verleihen,;, - b Die Kreisrichter Langer in Rybnik, Hahmann in

Beuthen O.⸗Schl., Schroll in Groß⸗Strehlitz, Fritsch in Beuthen

d.Schl., Pasch in Polnisch⸗Wartenberg, Mund in Mittel⸗ valde, Schlegel in Neurode, Muzel in Schmiedeberg, Hae⸗ el in Striegau und Hennige in Strehlen zu Kreisgerichts⸗ Räthen zu ernennen und dem Kreisgerichts⸗Seeretair und Kanzlei⸗Direktor Ostmann in Waldenburg den Charakter als

Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

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Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗

deutschen Bundes den bisherigen preußischen Konsul Johann Friedrich Berger in Hammerfest zum Konsul des N

deutschen Bundes daselbst zu ernennen gerulhltt.

Dem bisherigen Königlich belgischen Konsul Baron A. von Reinach und dem Banquier A. von Reinach jun. zu Frankfurt a. M. ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich belgischer General⸗Konsul beziehungs⸗ eise Königlich belgischer Vice⸗Konsul daselbst ertheilt worden.

Allerhöchster Erlaß vom 13. Juni 1868 betreffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte für den Bau und die Unter⸗ haltung einer Chaussee im Kreise Osterburg des Rfeterunge Bchnf Magdeburg, von der Grenze des Kreises Salzwedel bei eese, bis Meßdorf zum Anschluß einerseits an die Mahlsdorf⸗Beeser, anderer⸗ seits an die Bismarck⸗Osterburger Chaussee durch den Kreis Salzwedel.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee im Kreise Osterburg des Regierungs⸗Bezirks Magde⸗ burg, von der Grenze des Kreises Salzwedel bei Beese, bis Meßdorf zum Anschluß einerseits an die Mahlsdorf⸗Beese'r, andererseits an die Bismarck⸗Osterburger Chaussee durch den Kreis Salzwedel genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Salzwedel, beziehungsweise dem Kreise Osterburg das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den Kreisen Salzwedel und Osterburg gegen Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung der Straße, beziehungsweise der großen Biesebrücke, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes, vorbehaltlich näherer Verein⸗ barung zwischen denselben und, für den Fall des Nichtzustandekommens einer solchen, der Entscheidung der Königlichen Regierung zu Magdeburg, nach den Bestimmungen des ffür die Staats⸗Chausseen jedesmal gel⸗ tenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er⸗ hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch

ord⸗

verleihen. Auch sollen die dem vom 29. Februar

1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗

lichen Kenntniß zu bringen.

Schlos Babelsberg, den 13. Juni 1868.

Wilhelm.

Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.

An den Finanzminister, den Minister für Hanzdel Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Minister

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentli Arbeiten. geg

Der Baumeister Kricheldorff zu Weißenfels ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn mit dem Wohnsitze zu Essen angestellt worden. 11“

Das dem Ingenieur Moritz Gerstenhoefer zu Mul⸗ 89 ütte bei Freiberg unter dem 2. Oktober 1863 ertheilte atent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Röstofen, insoweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt

worden, ist auf fünf Jahre bis zum 2. Oktober 1873 verlängert worden.

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25

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 88 Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Elbing ist der ordentliche Lehrer Dr. Steinke zum Oberlehrer befördert worden.

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Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Akademie der Künste bringt den Herren Künstlern, welche zu der am 30. August d. J. zu eröffnenden großen Ausstellung beizusteuern beabsichtigen, hiedurch die über den Einlieferungs⸗Termin sprechenden Paragraphen des Pro⸗ gramms noch besonders in Erinnerung.

2) Nur die von Künstlern selbst oder auf deren Veran⸗ lassung eingesandten Werke werden zur Ausstellung zugelassen.

3) Die für die Ausstellung bestimmten Kunstwerke sind bis zum Freitag, den 7. August, Abends 6 Uhr, bei dem Inspektor der Akademie abzuliefern, und werden die Herren Einsender noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der angegebene Einlieferungs⸗Termin unabänderlich ein⸗ gebalten werden wird, mithin kein später eingehendes Kunst⸗ werk Aufnahme finden kann. Dagegen bedarf es einer vorher⸗ gehenden Anmeldung nicht. 11

27 Die eingehenden Kunstwerke sind mit zwei gleichlauten⸗ den Anzeigen zu begleiten, wovon die eine als Empfangsbe⸗ scheinigung gestempelt zurückgegeben wird, die andern für die Anfertigung des Katalogs dient.

5) Diese Anzeigen müssen außer dem Namen und Vor⸗ namen des Künstlers, zugleich dessen Wohnort enthalten, die dargestellten Gegenstände bezeichnen und bemerken, ob das Kunstwerk verkäuflich ist.

6). Mehrere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemein⸗

schaftlichen Rahmen befindlich sind. 7) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichte.

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ARlkademie der Künste.