rung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als: Prospekten, Landschaften, Bild⸗ nissen, der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.
8) Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit alleiniger Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich) und Studien, ferner mu⸗ sikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbei⸗ ten aller Art sind von der Ausstellung ausgeschlossen. Beerlin, am 22. Juli 1868.
Die Königliche Akademie der Künste. 8
Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Kriegs⸗Ministeriumm. Der unter Nr. 26,172 bei der Militair⸗Wittwen⸗Kasse am 1. Juli 1861 mit einer jährlichen Pensions⸗Versicherung von 100 Thlr. aufgenommene Interessent ist wegen unterlassener Berichtigung der Beiträge und Wechselzinsen in Gemäßheit der gesetzlichen Bestimmungen mit Ende Juni vorigen Jahres aus der gedachten Kasse exkludirt worden, was hierdurch bekannt General⸗Direction der Königlich Preußischen Militair⸗Wittwen⸗ Pensions⸗Anstalt. b
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zins⸗Coupons Serie VI. zur Preußischen Staats⸗Anleihe von 1848. Ddie neuen Coupons Serie VI. Nr. 1 bis 8 über die Zinsen der Staats⸗Anleihe von 1848 für die vier Jahre vom 1. Okto⸗ ber 1868 bis 30. September 1872 nebst Talons werden vom 15. September d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage
und der Kassenrevisionstage, ausgereicht.
Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen — auch in Kassel und Wiesbaden — die Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover,
Osnabrück und Lüneburg, die Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder die Hauptkasse in Rendsburg bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 20. Mai 1864 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Ober⸗Postamte unentgeltlich zu ha⸗ ben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauf⸗ tragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Em— pfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen ist dasselbe von denen, welche eine schriftliche Bescheinigung über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzule⸗ gen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück.
Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus⸗ reichung der neuen Coupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann sich die Kontrolle der Staatspapiere mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der oben genannten Pro⸗ vinzial⸗Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung
versehen, sogleich zurückgegeben, und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver⸗ zeichnissen sind bei den gedachten Provinzial⸗Kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu be⸗ zeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben. . Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an die Kontrolle der Staats⸗ papiere oder an eine der oben genannten Provinzial⸗Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die Beförderung der Talons oder der Schuldverschreibun⸗ gen an die Provinzial⸗Kassen (nicht an die Kontrolle der Staatspapiere) erfolgt durch die Post bis zum 1. Mai k. . portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist
„ꝛTalons (beziehungsweise Schuldverschreibungen) der Staatsanleihe von 1848 zum Empfange neuer Cou⸗ poöons. Werth Thlr.⸗
Mit dem 1. Mai k. J. hört diese Portofreiheit auf, und es erfolgt auch die Rücksendung nur bis dahin portofrei.
Berlin, den 17. Juli 1868. — 8
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister für Hand Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf von Itzenplitz, ne Cassel und Nassau.
Berlin, 24. Juli. gnädigst geruht: zur Anlegung des dem Ober⸗Stabsarzt a. und dirigirenden Arzte im Charité⸗Krankenhause zu Berl Dr. Fischer, von des Großherzogs von Oldenburg Königlit Hoheit verliehenen Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Hau und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwij des dem, dem Verwaltungsrathe der großen russischen Eisenbag Gesellschaft attachirten preußischen Unterthanen Louis Pe in St. Petersburg von des Kaisers von Rußland Majest verliehenen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse, und des de preußischen Unterthanen, Kaufmann Heinrich Haas
Paris, von der Königin von Spanien Majestät verliehenn
Commandeurkreuzes des Ordens Jsabella's der Katholische Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. Juli. Ihre Majestät di Koͤnigin besuchte mit Ihren hohen Verwandten Ihre Könih lichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Hermann vo Sachsen in Bad Liebenstein, so wie gestern Abend die War burg. — Heute reist Allerhöchstdieselbe nach Ems zum Besu⸗ Sr. Majestät des Königs und von dort nach Coblenz. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf gestern zum Besmu Ihrer Majestät in Wilhelmsthal ein.
— Aus Schloß Reinhardsbrunn, 23. Juli, wird un
berichtet: Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab Ste heute Mittag von hier aus Eisenach zu einem Besuche bei Ihrer Majestät der Königi und Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und d Großherzogin von Sachsen⸗Weimar. Nachmittags soöll von dort aus eine Fahrt nach der Wartburg unternomme werden und Se. Königliche Hoheit heute Abend hierher zurit kehren. Die Kronprinzlichen Herrschaften erfreuen sich des best Wohlseins. “
— Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses von wird unter der Firma: »Königliche Direction der Main⸗Weee Bahn« zur einheitlichen Leitung der Verwaltung und des I. triebes der Main⸗Weser⸗Bahn eine Behörde eingesetzt, welche 9 1. August d. Js. ihre Wirksamkeit beginnen und ihren Sitz!
Löwe. Meinecke. Eck. 89
Cassel nehmen wird. Gleichzeitig werden die bisher unter de Titeln »Königliche Eisenbahn⸗Direction (Main⸗Weser)« u „»Direction der Main⸗Weser⸗Bahn« zu Cassel beziehungswei Frankfurt a. M. bestandenen Behörden ihre Thätigkeit einstelle
„Muskau, 18. Juli. (Schles. Ztg.) Ihre Majestäten dü König und die Koͤnigin von Schweden sind mit de Prinzessin Luise heute Abend hier eingetroffen.
Oldenburg, 21. Juli. (W. Z.) Im Landtage berichtet der Abg. Russel über den Ausfall der mit Regierungs⸗Kon missarien gepflogenen Konferenzen zur Vermittelung über d. Herstellung des Gleichgewichts in den Einnahmen und Au gaben des Herzogthums. Demnach hatten sich die Deputirte des Landtags mit 4 gegen 1 Stimme zur Ausgleichung de über letzteren Gegenstand bestehenden Meinungsverschiedenhe mit den Abgeordneten der Regierung über folgenden Vorschlah geeinigt: der Zuschlag zur Grundsteuer fällt weg, der Landtag get auf die Berathung der Stempelgesetzentwürfe ein unter Zugrund legung des Prinzips der Stempelbpflichtigkeit bei Errichtung daer Urkunde, die sog. Bentinck'schen Gelder werden extraordinal gedeckt, es werden in gegenwärtiger Finanzperiode noch v wandt: 30,000 Thlr. für die Brücke bei Huntebrück und 25,000 Thlr. für die Kniphauser Chaussee. Nach der Geschäftz ordnung des Landtags werden durch Annahme des aus de Konferenz hervorgegangenen Vorschlags die entgegenstehender Beschlüsse des Landtags wieder aufgehoben. Der Präsiden. stellte den Vorschlag zur Verhandlung. Nach einer längeren Debatte ward letzterer mit 32 gegen 16 Stimmen angenommen
Lübeck, 22. Juli. Die Buͤrgerschaft beschloß in ihren heutigen Sitzung, vom Zeitpunkt des Eintritts Lübecks in den Zollverein an die Consumtionsaccise, mit Ausnahme für d keiner zollamtlichen Behandlung unterliegende Butter, auf zuheben. Die Bürgerschaft genehmigte ferner die Verordnun betreffend Abänderungen der Stadtbuchsordnung vomn 6. Juni 1818 und das Gesetz über die öffentlichen Audienzer des Obergerichts.
Oesterreich. Pesth, 22. Juli. Feceen. Z.) In der heutigen
Deak⸗Konferenz legte Minister Estvös einen Besetz⸗Entwurj
über die interkonfes
.“
Se. Majestät der König haben Al-
nach Schloß Wilhelmsthal be gizeichnet.
onellen Verhältnisse der christlichen Glaubens
enschaften vor. Ein Antrag zur prägnanteren Geltend⸗ hnalngwde I Form des Heeres wurde eingebracht, abgelehnt. S Sehn ,esher Correspondenz« meldet, das Budget für bas Jahr 1868 werde nicht votirt werden, sondern es werde die Indemnität auf das ganze Jahr verlängert werden.
Triest, 22. Juli. Eine Kundmachung der Statt⸗ altereifordert, angesichts neuerlicher Mißhandlungen einzelner bandleute die Letzteren und die Inwohner der Stadt zu ruhiger, versöhnlicher Haltung auf und weist die Patrouillen an, all⸗ illigen Ausschreitungen entgegenzutreten.
Schweiz. Bern, 22. Juli. (N. Zür. Ztg.) Der Bun⸗ besrath zeigte den Räthen an, daß die seit vier Jahren im Gange befindlichen Vertragsunterhandlungen mit dem König⸗ eich Italien zum Abschluß gediehen seien. Sie umfassen vier Verträge: 1) Handels⸗ und Zollvertrag; 2) Uebereinkunft, be⸗ effend das literarische und künstlerische Eigenthum; 3) Ver⸗
trag über Niederlassung und Konsular⸗Verhältnisse, und end⸗ lich 4) Vertrag, betreffend Auslieferung angeschuldigter Verbrecher. Sämmtliche Verträge sind heute unterzeichnet worden. Der Bundesrath hält dafür, daß die Behandlung dieser Verträge on der Bundesversammlung gleichwie dem Handelsvertrag mit Oesterreich auf die Dezembersitzung zu verschieben sei. Er pricht indessen den Wunsch aus, daß die Räthe jetzt Kommis⸗ jonen zur Vorberathung der Verträge bestellen möchten.
Luzern, 21. Juli. (N. Zür. Ztg.) Der großbritannische Gesandte hat dem Bundesrathe Mittheilung von der Ankunft der Königin von Großbritannien und Irland gemacht, aber beigefügt, daß dieselbe das strengste Inkognito zu bewahren wünsche und keine Besuche annehme. Die Königin hat die Pension Wallis auf dem Gütsch sich als Wohnung ausersehen. Als Tag ihres Eintreffens in Luzern wird der 12. August be⸗
Großbritannien und Irland. London, 22. Juli. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses bildete den Haupt⸗ gegenstand der Tagesordnung die Bill behufs Ankauf der Telegraphen durch den Staat. Die Erörterung begann mit iner Rede des Schatzkanzlers, welche zunächst auf die Zeit zurückgriff, wo die Bill an den betreffenden Sonderausschuß überging. Damals, bemerkte der Minister, habe man noch veder mit den Eisenbahnen⸗, noch mit den Telegraphen⸗Gesell⸗ chaften eine Einigung erreicht gehabt. Ehe man in⸗ bessen zu den Detailfragen gekommen, sei mit den etztren vereinbart worden, ihre Linien für das Zwanzigfache ihres jährlichen Reinertrages anzukaufen. Allerdings sei von anderer Seite dieses Anerbieten als zu hoch verworfen und dagegen vorgeschlagen worden, 16 Jahre für 20 einzuführen, doch habe letzterer Plan keinen T gefunden. Mit den Eisenbahnen habe man ebenfalls einen Kompromiß erzielt, der im Prinzip mit dem andern übereinstimme und onst Trennung der Drähte und Uebergabe der für den Betrieb öthigen Leitungen an die Gesellschaften bestimme. Ursprüng⸗ ich habe man die Kosten auf 4,000,000 Pfd. St. veranschlagt. Da aber die Reutersche Linie E“ Bervindungen, zu 8 anzukaufenden Leitungen hinzugekommen, so sei die Ankaufs⸗ hnh aena einen Maximalbetrag von 6,000,000 Pfd. St. zu veranschlagen. Man könne den Abschluß zu diesem Preise als ein gutes Geschäft betrachten, da der Voranschlag des Er⸗ trages 3 ½ pCt. Zinsen für 8,600,000 Pfd. St. Kapital aufweise. Die Regierung habe um so mehr Ursache, die Transaction von diesem Standpunkte aus anzuregen, da das Einkommen aus den Telegraphen, den angestellten Berechnungen zufolge, sich um 10 pCt. jährlich vermehre, da ferner aus einer Preisreduction in neuer sehr bedeutender Aufschwung des Telegraphen⸗ wesens zu erwarten sei, während die einheitliche Leitung und die gleichmäßige Verwendung der vorhandenen Kräfte eine Kostenverringerung in Aussicht stelle. Nachdem hierauf noch verschiedene Redner gesprochen, konstituirte sich das Haus zum Comité und die Vorlage wurde genehmigt.
— Das Oberhaus wird am Sonnabend zu einer außer⸗ ordentlichen Sitzung zusammentreten, um die Telegraphen⸗ Bill und mehrere andere Vorlagen zur schließlichen Erledigung
zu bringen. 1
dem Privilegiengerichtshofe des Oberhauses wurden die Verhandlungen über die Anschlüsse auf den Titel eines Lord Kinloß und Lord Bruce of Kinloß zum Abschlusse gebracht, indem der Titel dem Herzog von Buckingham und Chandos zuerkannt wurde. 1
— Dem heute veröffentlichten Ausweise des Schatz⸗ amtes zufolge betrug die Gesammtzahl der Staats⸗Einnahmen für das abgelaufene Jahr (bis zum 30sten Juni Kerachaeh 19ees Pfd. St., woraus sich ein Defizit von 3,574,105
.St. ergiebt.
— In Fomfey fand gestern die feierliche Enthüllung des
Palmerston⸗Denkmals statt. Die Bronzestatue ist 8 Juß 10 Zoll hoch, steht auf einem Piedestal von 9 Fuß 6 Zoll Höhe, und stellt Palmerston dar, wie er vor dem Unterhause spricht. — An Russell's Statt hielt der Earl Granville die Inaugurationsrede.
— Der diesseitige Geschäftsträger in Guatemala hat dem auswärtigen Amte die Abschrift eines vom Präsiden⸗ ten von Honduras erlassenen Decretes zugeschickt, in welchem der Hafen von Coxim⸗hall in Roatan unter dem Namen »Hafen Medina« zum Freihafen erklärt wird.
— Die Verhandlungen gegen die beiden Fenier William son und Blake wurden wieder aufgenommen, und endigten damit, daß ersterer wegen Mangel an unabhängigen Zeugen⸗ aussagen freigelassen, letzterer für einige Tage nach Newgate zurückgeschickt wurde.
— 23. Juli. In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiederte Lord Stanley auf eine Interpellation Clay’s, der britische Gesandte in Petersburg habe die dortige britische Faktorei der betreffenden Parlamentsakte gemäß anerkannt, die britische Kapelle in Petersburg sei dagegen eine reine Privat⸗ Angelegenheit.
Frankreich. Paris, 23. Juli. In der Sitzung des gesetzgeben⸗ den Körpers vom 21. Juli trat der Regierungskommissar de Lavenay zu Gunsten der Tags zuvor von dem Baron de Janzé angegriffenen Tabaks⸗Verwaltung ein und hob hauptsächlich hervor, daß der Reinertrag des Tabaks jährlich zunehme. Er behauptet, daß die Verwaltungskosten, welche beinahe 28 Prozent betragen hätten, jetzt nur noch 25 Prozent betrügen.
Der Vicomte Languinais hat ein Amendement gestellt, wonach in Zukunft nur noch die gerichtlichen Behörden und nicht mehr die Präfekten das Recht haben sollen, Briefe auf der Post mit Beschlag belegen zu lassen. Der Minister des In⸗ nern, Pinard, ergreift selbst das Wort, um sich gegen den An⸗ trag Lanjuinais auszusprechen. Er setzt auseinander, wie die Beschlagnahme stattzufinden habe, und reklamirt für die Prä⸗ fekten den Titel von gerichtlichen Offizianten, welche im Namen der Gerichte alle verdächtigen Briefe saisiren können. Ein An⸗ trag, dahin gehend, den Briefträgern auf dem Lande, die jetzt größtentheils nur 1 Fr. 29 C. per Tag an Gehalt beziehen, eine Gehaltserhöhung zuzuwenden, wurde trotz des Widerstandes der Regierung unter Namensaufruf mit 107 gegen 102 Stim⸗ men angenommen. 1 W b
Der übrige Theil der Sitzung war mit der Diskussion des Amendements Dalloz ausgefüllt, der verlangt, daß die Land wirthe, welche aus ihren eigenen Runkelrüben Branntwein brennen, von der Bezahlung der Gewerbesteuer befreit sein sollen. Die Regierung will dies nicht zugeben und alle die, welche länger als drei Monate Branntwein brennen, zur Ge⸗ hwerbesteuer eranziehen. 3
— In der gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers ver langte der Deputirte Jules Simon bei Gelegenheit der Ver⸗ lesung des Sitzungsprotokolls vom Unterrichtsminister Aufschluß über die Erklärungen, die derselbe vor einigen Tagen in Betreff der Personen gegeben, denen er die Ermächtigung zum Abhal⸗ ten von 11“ deshalb verweigert habe, weil sie zucht⸗ polizeigerichtlich verurtheilt worden seien. Sodann wurde in der Berathung des Budgets fortgefahren und der Artikel 8 in Angriff genommen, zu welchem eine große Anzahl von Amen⸗ dements gestellt sind. Das erste, welches zur Diskussion kommt, ist von den Deputirten Garnier⸗Pageès und Pelletan gestellt und verlangt die Unterdrückung der Zeitungsstempel.
In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde einstimmig und ohne Debatte die Garantie des auf Frankreich fallenden Antheils an der von der internationalen Kommission zur Schiffbarmachung der (Sulina) Donaumündung zu er⸗ hebenden Anleihe genehmigt. Darauf wurde das Amendement Glais⸗Bizoin, welches eine Aufhebung des Octroi verlangt, ab⸗
t. (W. T. B.) Im gesetzgebenden Körper wurde heute der
Gesetzentwurf, betreffend die Bürgschaft für den auf Frankreich entfallenden Theil der Anleihe der internationalen Donau⸗Kom⸗
ssi enehmigt. 29 Juli. Eine große Feuersbrunst hat das hiesige Postgebäude zerstört. Der dadurch verursachte Verlust wird auf 1,000,000 Frcs. geschätzt.
Italien. Florenz, 20. Juli. Gestern hat die Depu⸗ tirtenkammer die Entschädigung für die beiden bourbonischen Prinzessinnen bewilligt. — Am Ende der Sitzung brachten die Abgeordneten Ferrari und Mancini eine Interpellation über die Haltung ein, welche die Regierung gegenüber der letzten päpstlichen Bulle einzunehmen gesonnen sei. “ Bei Pordenone wird ein Uebungslager für die Kavallerie errichtet; die Uebungen, welche am 10. August be⸗ ginnen, sollen vierzig Tage dauern; den Befehl übernimmt der
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