Richtung von Görlitz nach Lauban.
Perso⸗
nen⸗ Zug.
U. M.
Nr. 2la. Perso⸗
nen⸗
Zug. U.] M.
30632 8 G örl t JNr. 579. 82
Ge⸗ mischter Zug.
U. M.
mischter Zug.
U. [M.
nach Görlitz.
„Lauban
Nr. 16a. g Richtung von Lauban
Perso⸗
nen⸗
Zug. U. M
mischter Zug.
U. M.
Ge⸗
mischter
Zug. U. M.
Abg. von Görlitz *» „ Nicolausdorf.. „ „ Lichtenau
Ank. in Lauban
Morg. 3 40 4 2 4 17 4 27
Morg.
Nachm. 1 45 257 2 22 2 32
Nachm.
Nachm.
Abends
Abends 11] 25 12 4 12 30 » „ 12 45 Ank. in Nachts
515 5 59 6 25 6 40
Görlitz.
Nicolausdorf..
Nachm. 12 20 12 32 12 49 16 Nachm.
Nachm. 4 40 4 52 59 51 26
Nachm.
Nachts.
Vorm. 9] 25 9 47 10‧12 10 42 Vorm.
Morg. 5 40 6 2 6] 27 6¹ 57 Morg.
G 8 1
Richtung von Kohlfur 1 ach Görlitz.
Nr. 25. Per⸗
sonen⸗ Zug.
U. M.
sone
Zug. U. M.
— Neben⸗Cours Kohlfurt⸗Görlitz.
sonen⸗ Zug.
U. M.
n⸗
Nr. 31.
U. M.
Per⸗
sonen⸗
Zug.
sonen⸗
Zug. U. M.
nach Kohlfurt.
Richtung von Görlitz
Per⸗ sonen⸗ Zug.
U.] M.
—
Nr. 28. Per⸗ sonen⸗
Zug. U. M.
(Nr. 30.
U. M.
Per⸗ sonen⸗ Zug.
Nr. 32. Per⸗ sonen⸗ Zug.
U. M.
—-õ—
sonen⸗ Zug.
U.] M.
Abg. von Kohlfurt „» Penzig..
Nachts 12] 52 1 11
Ank. in Görlikg.
1 30
Morg.
3 4 4
Vorm. 11] 27 11146
56 18 39
Nachm.
Abends 6] 10 111 6 32
3 50 2 „ 2 30 6 53 Ank. in Kohlfurt
Abg. von Görliz. »„ Penzig..
Morg. 2] 45 36 31 25]
Vorm. 9] 40 10. 1019
Mitt. 12 20 15 41
Nachm. 5 10 5 50
Abends 1120 11 41 12
Die Züge Nr. 1 und 2 befördern Personen
3ter Wagenklasse und vermitteln diese Züge in Bre fördern Personen in 2ter, 3ter und 4ter Klasse, an den vve von Berlin nach Erkner abgelassen wird,
lständige Fahrpläne werden auf allen unseren Stationen Direction der Niederschlesisch⸗Märki
Berlin ab. Vo
sonenzüge
Kön
igliche
. 8.
Vom 1. August d.
8
8
die übrigen Züge dagege
nur in 1ster und 2ter Wagenklasse, die
slau den Anschluß nach und von Wien. n befördern Personen in allen 4 Wagenklassen. auf Weiteres auch ferner um 1 Uhr 45 rechtzeitig käuflich zu haben sein.
geht bis s
dsberg.
Konigliche Ostbahn.
J. ab tritt für die Lokal⸗Personenzüge zwischen Berlin un zwischen Cüͤstrin und Frankfurt a. O. der nachstehende Fahrplan in Kraft:
Fahrplan vom 1. August 1868 ab. 8
ie Züge Nr. 23, 24,
en Eisenbahn.
Züige Nr. 3 und 4 Personen in lster, 2ter und
23a, 24a, 57a, 60a be⸗ Der Extrazug, welcher
Minuten Nachmittags von Berlin, den 20. Juli 186 8
v6“
d Landsberg a. W. und für die Per⸗
Landsberg — Berlin.
Stationen.
— 8 —
U.
Zug XIII.
Auf⸗ ent⸗ halt.
M. M.
V Auf⸗ ent⸗
Zug XIII. halt.
U. M. M.
Zug
XXIV. U. M.
Bruenhogen Straußberg . Münchebeg. -
NVöäöö
t Döllens⸗Radung Düringshof
andsberg Ankunft..
OS9o0 00222ANOOOU G
Abends. 30
3 21 57 13 30 50 15 33 58 12 23 41
—,—9 bdo—OStbobobooU-dobo”
Morgens. 28 43 10 24 56 17 34 58 11 22 39
Döllens⸗Radung Tamsel Cüstrin
—,— bo — 0 bododo do do do
OSS90O0002nNESIOʒOSU
Landsberg Abfahrt.... Düringshof.. ah “
Verlin Ankunft ...... .
10 10 10
dboodododdS —- do — —.
’
Abends. 30 48 57
DPboo;borbodoG —d — —.
Cüstrin — Frankfurt a. O.
Frankfurt a. O. — Cüstrin.
Stationen.IV.
Zug
2
b Auf⸗ ent⸗ halt
— —
Zug Auf⸗ VI.
n2½
8
halt.
Zug A XIV. er
*
S lei
ent⸗
M.
halt. M.
Auf⸗ ent⸗
uf⸗ it⸗
Zug XX. halt.
Sei M.
Zug III.
3
Auf⸗ ent⸗ halt.
8M.
X
Zug
V. sFhalt N.
Auf⸗ ent⸗
Zug XIII.
8
.
1
Auf⸗ ent⸗ halt.
M.
Zug Auf⸗ XIX.
ent⸗ halt.
.
;& M.
Cüstrin Abfahrt. .4 Podelzig .4
b 5 5
Nacm
55 24
57
10 5 [5 5
Morgens.
31
8 28
8/19 8 47 9 8 9 35
2 2
Vorm.
Abends. .—8 18 2 9 5 10 2 19 34 5
10 7
Frankfurt Abfahrt.. Podelzig Cüstrin Ankunft
9 53 110 18 10 32 10 53 .
Vorm.
Abends.
25 2 39 2
28 57 18 7 43
Abends.
3 7
7
3 50 49
gens
5 10
8 18
s8 wird hierdurch zur öffentlichen zemin gebracht, daß das
von A. nach Abschnitt B.
den
bahn⸗Transporte ausgeschlossen sind.
Ratibor, den 12. Juli
lich M.
e Niederschl tritt zwischen
1868.
Bekanntmachun
Nobel in Hamburg fabrizirte neue (Dynamit) zu denjenigen Transportgegenständen §. 3 sub I3 des Betriebs⸗R
Königliche Direction der Wilhelmsbahn.
Aisch⸗Märkische Eisenbahn. Mit erlin und den Stationen Penzig, so⸗
“
Patent⸗Spreng⸗Pulver gerechnet wird, welche eglements vom Eisen⸗
sätze, als auch die Lie
tionen der Schlesise
“
Wahl der Route
über Kohlfurt, und l tionen zur Einsicht aus. von Gütern zum Transport nach Berl en Gebirgsbahn und von auf dem Frachtbriefe die Vorschrift der Route 1 8. Görlitz⸗Kottbus re Expedition überlassen. Berlin, den 11.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Züge des Haupt⸗Courses Berlin⸗Eydtkuhnen wird hierdurch nichts Königliche Direction der Ostbahn. WI16“
Es wird an
Bron
aberg, de
wie Lauban bis inkl. Alt wasser ein direkter Güter⸗Verke über die Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn in Kraft.
7
n 24. J
8
uli 1868.
ta⸗
Station Penzig, wenn fehlt, die Versender die sp. via Kohlfurt) der Güter⸗ Juli 1868.
hr via Görli
in Kraft. Sowohl die Tarif⸗
ferzeit en sind die nämlichen, wie für die Route
iegen Tarife auf den betreffenden Güter-Expedi⸗ genommen, daß die Aufgabe
in auf den benannten 8
128 Abonnement beträgt 1 Thlr.
für das Viertelzahr. Insertionspreis für den Raum einer Drudizeile 2 ½ Sgr. 1—
Aue Post⸗Austalten des In⸗- und Auslandes 4,₰ ]— an, für Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. fa, Ecke der Wilheimsstraße.
EEEEW—8I“ 8 2n.. “ 78 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem emeritirten Pfarrer Hermann zu Duisburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Bürger⸗ meister Hartstein zu Limburg und dem Bürgermeister a. D.
Beuster zu Lenzen im Kreise Westpriegnitz den Rothen Adler⸗
Orden vierter Klasse, so wie dem pensionirten Förster Linde⸗
nau zu Szargillen im Kreise Labiau das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen,;
Dem Geheimen Regierungs⸗Rath a. D. und Ritterguts⸗ besitzer Alexander Friedrich Wilhelm Freiherrn von Minutoli auf Friedersdorf am Queis im Kreise Lauban die Annahme des von Woldeck'schen Namens zu seinem bisherigen Namen zu gestatten; und 8
Dem Glasermeister Johann Roth zu Coblenz das Prä⸗ dikat eines Königlichen Hof⸗Glasermeisters zu verleihen.
2 ]
8 8
Berlin, 28. Juli. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben heute
I“
früh auf der Reise nach Kissingen Berlin passirt.
1“
38 Norddeutscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes den Grafen Hippolyt von Bothmer zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Trapezunt zu ernennen 29111“X“ qqqEE
II “ Bekanntmachung.
Um die mit dem Beginn dieses Jahres außer Gebrauch gesetzten preußischen Franko⸗Couverts zu 1 und 2 Sgr. in ge⸗ eigneter Weise zu verwerthen, ist die Bestimmung getroffen worden, daß dieselben mit gangbaren Freimarken von gleichem Nennwerthe beklebt und demnächst zum Preise von 1 Sgr. 1 Pf. resp. 2 Sgr. 1 Pf. pro Stück verkauft werden.
Seitens der hiesigen Königlichen Staats⸗Druckerei werden die aufgeklebten Norddeutschen Freimarken mit einem besonde⸗ ren viereckigen Stempelaufdruck von silbergrauer Farbe ver⸗ sehen, welcher in Diamantschrift die Worte: »Norddeutscher Postbezirk« in sechszigmaliger Wiederholung trägt und die Marke an allen vier Seiten um einige Linien überragt.
Die mit Norddeutschen Marken überklebten früheren preußi⸗ schen Franko⸗Couverts werden zunächst nur von den Post⸗ Anstalten in Berlin, Breslau, Cöln, Danzig, Frankfurt a. O., Königsberg i. Pr., Magdeburg, Posen und Stettin debitirt.
Berlin, den 24. Juli 1868.
11n General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.
Das 50. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter 11]
Nr. 7156 das Privilegium wegen Ausfertigung einer zwei⸗ ten Serie auf den Inhaber lautender Kreis⸗bligationen des Neustädter Freiß im Pefrge von 70,000 Thalern. II. Emission.
1 13. Juni 1868; unter Pones 78- den Allerhöchsten Erlaß vom 29. Juni 1868, betreffend das den Kreisen Lübbecke und Herford im Regie⸗ rungsbezirk Minden verliehene Recht zur Erhebung des tarif⸗ mäßigen Chausseegeldes auf den Chausseen von Rahden über Fiestel, Lübbecke, Bünde und Enger nach Bielefeld, ferner von Bünde bis Herford und von Fiestel nach Dielingen; unter
Nr. 7158 den Allerhöchsten Erlaß treffend die Vermehrung der Mitgliederzahl bei der kammer für den Kreis Bochum, unter
Verlin, den 28. Juli 1868.
8*
Dem bisherigen technischen Mitgliede des Königlichen Eisen⸗
vom 13. Juli 1868, be⸗ Handels⸗
Nr. 7159 den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Juli 1868, be⸗
treffend die Abänderung der §§. 57a. und 97 des Reglements
für die Sächsische Provinzial⸗Städte⸗Feuersozietät vom 5. August 1838; und unter
Nr. 7160 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Juli 1868, be⸗ treffend die Einsetzung einer Behörde unter der Firma: »König⸗ liche Direction der Main⸗Weser Bahn«, sowie die Auflösung der bisher unter den Titeln »Königliche Eisenbahn⸗Direction (Main⸗Weser)« und »Direction der Main⸗Weser Bahn« in Cassel, beziehungsweise Frankfurt bestandenen Behörden.
8 Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 8 Arbeiten.
bahn⸗Kommuffariats zu Cöln, Regierungs⸗ und Baurath Red⸗ lich, ist die Stelle eines Vorstehers im technischen Eisenbahn⸗ Büreau des Königlichen Ministeriums für Handel, Ge
und öffentliche Arbeiten verliehen worden.
8 8
und
5*
Ministerium der geistlichen, Unterrichts ngelegenheiten. 29
Medizinal⸗ 3 Der Privatdozent Dr. theol. Franz Dittrich ist zum außerordentlichen Professor in der theologischen Fakultät des Lycei Hosiani in Braunsberg ernannt worden.
An der Realschule zu Essen ist die Beförderung der ordentlichen Lehrer hr. Hoff und Dr. von der Heyden zu Oberlehrern genehmigt worden. 8
Der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Wittichen zu Gum⸗ mersbach ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Gummersbach; der bisherige Kreis⸗Wundarzt, Dr. Voigt zu Magdeburg zum Kreis⸗Physikus des Kreises Magdeburg und der Wundarzt erster Klasse Fiebig zu Weeg zum Kreis⸗Wundarzt Solingen ernannt worden.
* 8
“ 12 “ Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntma ch ung. öö Bezüglich des in Nr. 19 des Bundes⸗Gesetzblattes des Nord⸗ deutschen Bundes und des in dem Preußischen Staats⸗Anzeiger
Nr. 145 pro 1868 publicirten W“ Gesetzes vom 14. Juni 1868, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere und obere Militair⸗Beamte der vormaligen schleswig⸗holstein⸗ schen Armee, so wie an deren Wittwen und Waisen —
wird für die Betheiligten Nachstehendes bemerkt:
A. Alle diejenigen Offiziere ꝛc., welche sich bereits zufolge der früheren durch die Zeitungen veröffentlichten Bekannt⸗ machung vom 31. Dezember 1867 um Pension resp. Unter⸗ stützung beworben haben, werden — auch wenn sie vorläufig nicht mit Unterstützungen bedacht worden, auf Grund des oben bezeichneten Gesetzes aber pensionsberechtigt sind — die ihnen gesetzlich zustehenden Kompetenzen Seitens der Abtheilung für das Invalidenwesen des Kriegs⸗Ministeriums angewiesen er⸗ halten, ohne daß es Seitens der Betreffenden besonderer An⸗ träge dieserhalb bedarf.
B. Solche Offiziere ꝛc. hingegen, welche noch keine Anträge um Bewilligung von Pension oder Unterstützung gestellt, haben ihre desfallsigen Eingaben nach dem in der unter A. gedachten
Bekanntmachung vorgeschriebenen Schema an die Abtheilung
für das Invalidenwesen im Kriegs⸗Ministerium einzusenden
des Kreises