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Höxter 12.441 7.24 3.21 5. 22
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Rheine
. Leschede⸗ Lingen
Bekanntmachung.
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Mit dem 1. August c. ist nachstehender Fahrplan der Westfälischen Eisenbahn in Kraft getreten:
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Nachts Morg. Nchm. Nchm. 12.30% 7.13] 3.12 5.10
Godelheim — — 5.32 Brakel 1.14 7.49 —— 5.53 Driburg 1.34 8.8 3.55] 6.12 Altenbeken Ank. 1.50 8.22 / /w4 8 6.27
“ Nachts Morg. Nchm. Nchm. Warburg 1 12.40 7.16 2.55 5.50 Bonenburg 1.1 7338 12 6,38 Willebadessen 115 16* 7. 8 Buke 1.40 8.7 3.46 7.52 Altenbeken 1.49 8.15 3. 355 8. 5 23,0 8.30 4.11 8.25 Paderborn — 2.35 8.56 4.31 9,14 Salzkotten 2.57 9.13 Gesecke 3.11] 9.24 Lippstadt 3.33 9.41 Benninghausen 3.47 9.52 Sassendorf 10.53 Soest 10.13
3 4.20] 10.46 4.39 11.1 11.17 11.22
11.42
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Ermelinghof
Drensteinfurt
Rinkerode iltrup künster
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12.11 12.30 12.45 12.55
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902.29.228828
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Meppen 8 29 Kellerberg 8 8.42 Lathen 8.53 Kluse⸗Dörpen 9.4 1b 9.21
9.33 9.45 10 — 10.11 10.21 10.33 Vorm.
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Brakel 48 9. 6
Nchm. Emden 4.25 Oldersum 4.39 Neermoor2
Leer Ihrhove
Papenburg Aschendorf Kluse⸗Dörpen Lathen Kellerberg Meppen Lingen Leschede Salzbergen
Rheine Mesum Emsdetten Greven Münster Hiltrup Rinkerode Drensteinfurt Ermelinghof Hamm
Welver Soest
EöD 00
SSg9öSen 32851
1259 122
Sassendorf Benninghausen Lippstadt .4: 8 Gesecke — 7.9 Salzkotten 1 7.2 2 Paderborn „ 2. 7.51 Altenbeken Ank. 3. 8.20 Abf.] 3. 9.15 Buke „ 3 9.31 Willebadessen »„ 3.54 10.16 Bonenburg „ 4. 10.51 Warburg Ank. 4.30 11.20 üh. Vorm.
Altenbeken f. 8.31 Driburg [8.47
Godelheim — 8 9.27 Höxter 9.38 Holzminden Ank.] 4.30 9.50]1. Früh. Vorm. Nch
Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
8 Die Grundsteinlegung des neuen Anstalts⸗Gebäudes für das Wilhelmsstift soll Montag, den 10. August, Nach⸗
mittags 5 Uhr, auf unserm Grundstück hinter dem Kirchhofe zwi⸗ schen dem alten Hause und dem Märtenss'schen Lokale stattfinden,
und die vielen Freunde des Werkes, Jung und Alt, Arm und Reich, welche durch ihre Hülfe es möglich gemacht haben, daß wir endlich dieses Fest feiern können, werden herzlich zu demselben eingeladen. Der Vorstand hat mit dem Beginne des Baues nicht länger zögern dürfen, wenn das Vertrauen, welches, trotz der drei Jahre lang hingehaltenen Hoffnung von mehr als Hundert Familien oder Gemeinden auf Aufnahme ihrer armen Glieder uns noch erhalten worden ist, nicht endlich dennoch schwinden und dadurch das ganze Unternehmen gefährdet werden sollte. Nur der dritte Theil der für den Bau und die Einrichtung erforderlichen Summe ist bis jetzt vorhanden, und es wird sich jetzt erst zeigen, ob die barm⸗ herzige Liebe in der Provinz kräftig genug sein wird, das in Segen begonnene Werk auch durchzuführen. Wir bitten Alle, die gegeben haben, jetzt, noch einmal und womöglich mehr als früher zu geben und die, welche noch nicht gegeben haben, nun, da es endlich mit der Erfüllung unserer eigentlichen Aufgabe vorwärts geht, nicht länger zu zögern, sondern bald ihre Gaben einzusenden. Wir haben gerade jetzt eine Glaubensstärkung durch solche Beweise der ungeschwächten Theil⸗ nahme aus der Provinz dringend nöthig. Und es sind ja der Ursachen viele, welche in diesen Tagen die Christen zum Abgeben für die Un⸗ glücklichen, von dem ihnen geschenkten Segen zu Dankopfern er⸗ muntern. Wir bitten so dringend, wie nie zuvor: Helft jetzt kräftig, daß dieser schwerste Berg, der Neubau, überstiegen werde. Dann wird es ja wie bisher fröhlich weiter gehen. Für unsere jetzigen 19 Pfleglinge reichen, Gott sei Dank, die für sie gezahlten Beiträge und Pflegegelder zur Unterhaltung aus. Und mit der Erziehung und Bildung geht es über Erwarten gut. Zu Michaelis hoffen wir die beiden ältesten Pfleglinge mit guter Zuversicht zur Confir⸗ mation zulassen und in die Lehre bringen zu können. Und mehrere der Jüngeren versprechen noch besseren Erfolg der geduldigen und verständigen Arbeit. In diesem Jahre ist das 18 Morgen große Grundstück von einem Knechte und den älteren Kindern allein bestellt
worden und die Lust an der Arbeit, der Muth zum selbstständigen Anfassen bei den meisten Kindern ist unsere größte Freude und de sicherste Beweis, daß die Mühe nicht vergeblich ist. Es wird gebeten die Gaben an den zeitigen Rendanten, Herrn Geheimen Rechnungs
zu senden. Anerbietungen von unverzinslichen Darlehen für den Neu bau oder von Beiträgen zur Stiftung von halben oder ganzen Fre⸗ stellen (durch eine Jahres⸗Rente von 100 Thlr. oder ein sicher zu stellen des Kapital von 2500 Thlr.) würden mit dem innigsten Danke entge
gengenommen werden. Potsdam, den 1. August 18688. Der Vorh
stand des Wilhelmsstifts. Schultze, Superintendent, zeit. Vorsitzende
[2650] 8 An der in der Organisation begriffenen höheren Bürgerschule de hier ist die neu gegründete Lehrerstelle, mit welcher ein Gehalt vos 450 Thalern verbunden, zu besetzen. Bewerber um solche haben ihr Meldungsgesuche innerhalb 4 Wochen dahier einzureichen, mit gleich zeitiger Lieferung des Nachweises, daß sie die facultas docendi besitzen auch außer der Befähigung zum Unterricht in der Mathematik und in den Naturwissenschaften, die Qualification für den lateinischen Sprach unterricht in den unteren Klassen haben. öA“ Rotenburg in Hessen, am 29. ““ 8 Der Schulvorstand. Schantz. Hellwig. Michaeli. Stöltzing.
In meinem Verlage ist erschienen:
Das preußische Jagdrecht u. d Jagdpolizei. Zum Gebrauch für Verwaltungs⸗, Forst⸗, Jagd⸗ und Polizeibeamte, Behörde und Jagdfreunde, bis 1867 systematisch zusammengestellt vor J. Schönig, Polizeianwalt. 6 Bogen gr. 80. Preis 15 Sg
Bei direkter Geldsendung per Postanweisung liefere is das Werk franco nach allen Orten der Monarchie.
A. Appun's Buchhandl. in Bunzlau.
in San Jago, den bremischen Konsul Ernst R udolf Mün⸗
Revisor Gröbler, Breite Straße Nr. 11, oder an den Unterzeichnete
Das Abonnement beträgt Thlr. sür das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer
Druckzeile 2 ½ Sgr.
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Alle Post-Austalten des In⸗- umnd
Preußischen Staats-Arnzeigers: 8 Behren⸗Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.*
U N 1 8 8' 9 Auslandes nehmen Bestellung an, AEA. 9 42 “ . 8 für Berlin die Expedition des Königl.
161“
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No 183. Berlin, Mittwoch, den 5
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Major a. D. von Rozynski⸗Manger, bisherigen Commandeur der 8 Artillerie⸗Brigade, den Stern mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zum Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, und dem Seconde⸗Lieutenant von Berken im Westfälischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 37 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗ leihen; sowie 1 Den Consistorial⸗Rath Dr. theol. et phil. Düsterdieck unter Belassung in seinem Amte bei dem Provinzial⸗Consisto⸗ rium in Hannover zum außerordentlichen Mitgliede des evan⸗ gelisch⸗lutherischen Landes⸗Consistoriums daselbst zu ernennen.
Norddeutscher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes den preußischen General⸗Konsul Louis Will in Havana zum General⸗Konsul des Norddeutschen Bundes, sowie den bremischen Konsul Carl Wilhelm Schumann der in Trinidad und den hamburgischen Konsul Carl Ru⸗ dolf August Kobbe in Matanzas zu Konsuln des Nord⸗ 3 eeen Bundes zu ernennen geruht. Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes: den preußischen, sächsischen und mecklen— burgischen Konsul Gustav Adolph Lübbers in Santander, den preußischen, bremischen und hamburgischen Konsul José Pastor in Corunna, den preußischen Konsul Antoine Merry in Sevilla, den Kaufmaan Adolph Pries in Malaga, den preußischen Konsul Bartholomeus Spottorno in Cartha⸗ gena, den hamburgischen Konsul Alexander Ha rmsen in Ali⸗ cante, den preußischen Konsul Rafael Sanchez in Torrevieja, den bremischen Konsul Harald Johan Da hlander in Valencia, den preußischen Konsul August von Müller in Tarragona, den preußischen Vice⸗Konsul und sächsischen Konsul Hermann Vollmar in Barcelong, den preußischen Konsul J. Almirall in Palma (Insel Malorca), den bremischen Konsul Celestino G. de Ventoso in Port Orotava (Insel Teneriffa) zu Konsuln des Norddeutschen Bundes, und den preußischen Vice⸗Konsul Heinrich Diaz in Huelva, den preußischen Vice⸗Konsul Jean Colom in San Lucar de Barrameda und den hamburgischen Vice⸗Konsul Juan A. Duarte in Algeciras zu Vice⸗Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 8 Dem zum General⸗Konsul für den Norddeutschen Bund ernannten Konsul der Republik Liberia in Hamburg, C. Goe⸗ delt, ist das Exequatur zu dieser Ernennung im Namen des Bundes ertheilt worden.
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Arbeiten. Dem Herrn Johann Tobias Romminger in Dresden ist unter dem 1. August 1868 ein Patent 8 auf eine Regulirungs⸗Vorrichtung für die Zuführung von Kessel⸗Speise⸗Wasser in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung b auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
5 48 ³
ertunt
Cirkular⸗Verfügung vom 29. Juli 1868 — betreffend
das Verfahren bei der Aufnahme von Angehörigen eines Bun
ddesstaats in den Unterthanen⸗Verband eines anderen Bundesstaats.
VVon dem Herrn Bundeskanzler ist in dem abschriftlich bei⸗ gefügten (a.) Schreiben an das Königliche Staats⸗Ministerium vom 4. Juli d. J. der Beschluß des Bundesraths des Nord⸗ deutschen Bundes über das bei der Aufnahme von Angehöri⸗ gen eines Bundesstaats in den Unterthanen⸗Verband eines an⸗ deren Bundesstaats einzuschlagende Verfahren mitgetheilt worden. Die Königliche Regierung wird veranlaßt, die darin fest⸗ gestellten Grundsätze zu beachten, und die Anlage durch Ver⸗ öffentlichung in den Amtsblättern zur Kenntniß des betheiligten Publikums zu bringen. Berlin, den 29. Juli 1868. Der Minister des Inner. 8 Im Auftrage. Sulzer. An sämmtliche Königliche Regierüngen der Monarchie und die Landdrosteien zu Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück und Aurich (an die Landdrosteien per Couv. des
1“
Königl. Ober⸗Präsidenten zu Hannoverk)lrl.
Abschrift erhält das Königliche Polizei⸗Präsidium zur gleich⸗ mäßigen Beachtung. Der Minister des Innern. 8 Im Auftrage: Sulzer. An das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst. 22
In Folge der Präsidial⸗Vorlage vom 13. Juni cr., das bei der Aufnahme von Angehörigen eines Bundesstaats in den Unterthanen⸗Verband eines anderen Bundesstaats einzuschla⸗ gende Verfahren betreffend, (Nr. 68 der Drucksachen des Bundes⸗ raths) hat der Bundesrath des Norddeutschen Bundes den Be⸗ schluß gefaßt, sich mit folgenden Grundsätzen einverstanden zu erklären: 8 b 8 G
a) Von Angehörigen eines Bundesstaats, welche die Auf⸗ nahme in den Unterthanenverband eines anderen Bundesstaates nachsuchen, kann auch künftig der Nachweis der Entlassung aus ihrem bisherigen Unterthanen⸗Verhältniß verlangt werden;
b) Für Angehörige eines Bundesstaats, welche in einen anderen Bundesstaat auszuwandern beabsichtigen, kann das Aufgeben des bisherigen Unterthanen⸗Verhältnisses auch ferner hin an die Ertheilung einer förmlichen Entlassungs⸗Urkunde ge⸗ knüpft werden. 11
Dem Königlichen Staats⸗Ministerium beehre ich mich unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 13. v. Mts. von diesem Beschlusse ganz ergebenst Kenntniß zu geben. “
Berlin, den 4. Juli 1868. .
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. In Vertretung: (gez.) Delbrück. An das Königliche Staats⸗Ministerium.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf v. Itzen⸗ plitz, von Clausthal.
Der Ober⸗Berghauptmann Krug von Nidda, von Clausthal