1868 / 183 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zu Breslau, dem Kammerjunker Grafen Johannes Saurma auf Laskowitz, dem Lieutenant im 1. schweren Landwehr⸗Reiter⸗Regiment Grafen Arthur Saurma auf Lorzendorf, dem Grafen Gustav Saurma auf Ieltsch, dem Lieutenant im 4. Landwehr⸗Husaren⸗Regiment, Ma⸗ joratsherrn Grafen Carl Saurma auf Tworkau, dem Kammerjunker von Schmackowsky auf Radau, dem Grafen Conrad von Sternberg auf Raudnitz, dem Grafen Friedrich zu Stolberg⸗Stolberg auf Brustawe, dem Landesältesten des Kreises Groß⸗Strehlitz, Grafen Hyacinth Carl von Strachwitz auf Stubendorf, dem Georg von Wallhoffen auf Trawing, dem Oberst⸗ Lieutenant a. D. rafen Friedrich Wengersky auf Pschow, dem Fedor von auf Ponischowitz, dem Landesältesten des Kreises Frankenstein, Grafen Ludwig von Strachwitz auf Schräbsdorf, dem Grafen von Harbu⸗ wal und Chamaré auf Stolz, dem Landesältesten des Fürsten⸗ thums Neisse, Richard von Maubeuge auf Langendorf, dem Prinzen Victor von Ratibor und zu Hohenlohe⸗ Waldenburg⸗Schillingsfürst auf Rauden, dem Grafen Franz zu Stolberg⸗Wernigerode auf Peterswaldau, zur Anlegung der Insignien des Malteser⸗Ordens Allerhöchstihre Ge⸗ nehmigung zu ertheilen. 8

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 28. Juli. Gr. zu Dohna, Gen. Maj. und Commdr. der 16. Kav. Brig., in gleicher Eigenschaft zur 13. Kav. Brig. versetzt. v. Krosigk, Oberst u. Commdr. des Garde⸗Hus⸗Regts., unter Stel⸗ lung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 22. Kav. Brig., v. Rantzau, Oberst u. Commdr. des 1. Westf. Hus. Regts. Nr. 8, unter Stellung z la suite dieses Regts., zum Commdr. der 16. Kav. Brig., v. Symmen, Ob. Lt. und Flügel⸗Adjut. Sr. Maj. des Königs, unter Belassung in diesem Verhältniß, zum Commdr. des Garde⸗Hus. Regts., v. Alten, Rittmeister u. Eskadr. Chef im 1. Garde⸗Ulanen⸗ Regt., zum Flügel⸗Adjut. Sr. Maj. des Königs ernannt. v. Gayl, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Ulanen⸗Regt., zum Rittm. und Esk. Chef, v. Ploetz, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. von Berge u. Herrndorff, Sec. Lt. vom 4. Pos. Inf. Regt. Nr. 59, als außeretatsm. Sec. Lt. in die 5. Art. Brig. versetzt.

Den 30. Juli. v. Schorlemmer, Hauptm. und Comp.

hef im 3. Thür. Inf. Regt. Nr. 71, unter Verleihung des Char. als Maj., dem Regt. aggr. Keß, Hauptm., aggr. dem 3. Thür. Inf. Regt. Nr. 71, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt.

Den 1. August. v. Wentzky, Pr. Lt. vom Thür. Hus. Regt. Nr. 12, zur Dienstl., bei der Milit. Roßarzt⸗Schule, Behufs event. Vertretung des Vorstandes derselben, kommandirt.

B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.

Den 28. Juli. v. Richthofen, Ob. Lt. a. D., zuletzt Major und etatsm. Stabsoff. im Schles. Ulanen⸗Regt. Nr. 2, mit seiner Pens zur Disp. gestellt. 1

Den 30. Juli. Prinz Ferdinand zu Schönaich⸗Carolath, Rittmeister a. D., zuletzt bei der Kavallerie des 2. Bats. (Freystadt) 6. Landw. Regts., der Charakter als Maäajor verliehen.

Den 1. August. Otto, Gen. Major und Direktor der Pulver⸗

fabrik zu Spandau, mit Pens. der Abschied bewilligt.

Bei der Landwehr. 6 Den 28. Juli. Köcher, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Halberstadt) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66, mit Pens. und seiner bish. Uniform der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches.

Berlin, 5. August.

der Kronprinz ist heute früh, von Hannover kommend, hier eingetroffen und sofort nach Stettin zu einer Artillerie⸗ Inspection weitergereist. Höchstderselbe kehrt heute Abend von

Se. Königliche Hoheit

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dort nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.

Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit vom 1. No⸗ vember 1867 bestimmt im §. 1, daß jeder Bundesangehörige das Recht hat, innerhalb des Bundesgebietes an jedem Orte sich aufzuhalten und niederzulassen, wo er sich ein Unterkom⸗ men zu verschaffen im Stande ist. §. 11 Al. 1 enthält die

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Berlin, 5. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, den nachbenannten statutenmäßig erwähiten und von dem Meisterthum zu Rom bestätigten neuen Mitglie⸗ dern des Vereins der Schlesischen Johanniter⸗Malteser⸗Ritter, und zwar: dem Kammerherrn und Landesältesten Heinrich von Aulock auf Costau, dem Freiherrn von Fürstenberg auf Thule, dem Grafen Hermann Hatzfeld zu Trachenberg, dem Grafen Arthur Henckel von Donnersmarck auf Kunau, dem Grafen Basy Henckel von Donnersmarck auf Romolkwitz, dem Grafen Georg Henckel von Donners⸗ marck auf Kaulwitz, dem Grafen Eloi Matuschka auf Bechau, dem Lieutenant a. D. Oskar von Montbach

weitere Bestimmung, daß, wenn nach den Landesgesetzen durch den Aufenthalt oder die Niederlassung, falls solche eine be⸗ stimmte Zeit hindurch fortgesetzt worden, das Heimathsrecht er⸗ worben wird, es dabei sein Bewenden behält. Durch diese Be⸗ stimmung ist dem Aufenthalte und der Niederlassung eine un⸗ gleichartige Wirkung in den einzelnen Bundesstaaten verliehen worden, je nachdem die in denselben geltenden Normen über den Erwerb und Verlust der Gemeindeangehörigkeit und des Unterstützungs⸗Wohnsitzes von einander abweichen. Nament⸗ lich tritt eine ungleiche Belastung der einzelnen Staaten dann ein, wenn in benachbarten Staaten, zwischen denen ein leb⸗ hafter Verkehr stattfindet, rücksichtlich des Erwerbes und Ver⸗ lustes der Gemeindeangehörigkeit resp. des Heimathsrechtes die entgegengesetzten Normen gelten. In dieser Lage befindet sich Mecklenburg insbesondere dem Hamburgischen Staate gegen⸗ über. Denn während in Mecklenburg die Ortsangehörigkeit und der Unterstützungswohnsitz durch selbstständiges zweijähriges Wohnen an einem Orte erworben, durch bloße Abwesenheit aber nicht wieder verloren wird, ist in Hamburg das Ange⸗ hörigwerden sowie der Erwerb eines Unterstützungswohnsitzes von der ausdrücklichen Aufnahme in den dortigen Staatsverband ab⸗ hängig. Receptionsanträge werden überdies erst nach vorgängigem fünfjaͤhrigen Aufenthalt in dem dortigen Staatsgebiete zugelassen. Hierdurch entsteht die Gefahr, daß mecklenburgische Unterthanen, welche sich in Hamburg aufhalten, und Jahre lang zu den dortigen Steuern kontribuirt haben, im arbeitsunfähigen Alter als hülfs⸗ bedürftig nach Mecklenburg zurückgewiesen werden. Es hat sich daher das Bedürfniß herausgestellt, daß über den Erwerb des Unterstützungswohnsitzes vermittelst Zeitablaufes durch die Bun⸗ desgesetzgebung gleichmäßige Bestimmungen erlassen werden. Die Bevollmächtigten der mecklenburgischen Regierungen haben deshalb im Auftrage ihrer Regierungen bei dem Bundes⸗ rathe des Norddeutschen Bundes beantragt: »Der Bundes⸗ rath wolle das hohe Präsidium ersuchen, möglichst beschleunigt einen Gesetzentwurf in obigem Sinne ausarbeiten und dem Bundesrathe zur bundesverfassungsmäßigen Berathung vor⸗ legen zu lassen.« Der Bundesrath hat in Folge dessen am 12. Mai d. J. beschlossen: »a) die Einhelligkeit der Versamm⸗ lung, daß ein solches Gesetz erlassen werden solle, zu Protokoll zu konstatiren, und b) die Bundesregierungen um Mittheilung der in ihren Gebieten geltenden Gesetze und Verordnungen über den bezeichneten Gegenstand zu ersuchen.« Die hierauf be⸗ züglichen Gesetze und Verordnungen der Bundesstaaten sind dem Bundes⸗Kanzler⸗Amt bereits mitgetheilt worden. In den meisten Staaten des Norddeutschen Bundes besteht die Einrichtung, daß Angehörigen eines zum früheren Deutschen Bunde gehörigen Staates, welche die Aufnahme in den Unter⸗ thanenverband nachsuchen, dieselbe erst dann gewährt wird, wenn ihnen von ihrem Heimathsstaate die Auswanderungs⸗ Erlaubniß ertheilt ist. Die Mehrzahl der Bundesstaaten er⸗ theilt ferner die Entlassung aus dem Unterthanenverbande ver⸗ mittelst Aushändigung einer förmlichen Entlassungs⸗Urkunde. MitRücksicht auf das durch Art. 3 der Bundesverfassunggeschaffene gemeinschaftliche Indigenat sind darüber zwischen einzelnen Bun⸗ des⸗Regierungen Meinungsverschiedenheiten entstanden: 1) ob von Bundesangehörigen, welche die Aufnahme in den Unterthanen⸗ verband eines anderen Bundesstaates nachsuchen, vor Gewäh⸗ rung dieses Gesuches auch jetzt noch der Nachweis ihrer Ent⸗ lassung aus ihrem bisherigen Unterthanenverhältnisse zu ver⸗ langen, und 2) ob für Bundesangehörige, welche in einen andern Bundesstaat auszuwandern beabsichtigen, das Aufgeben des bisherigen Unterthanen⸗Verhältnisses auch fernerhin an die Ertheilung einer förmlichen Entlassungs⸗Urkunde zu knüpfen sei. Da der Artikel 3 der Bundesverfassung die in dem Bundes⸗ Indigenat enthaltenen Befugnisse einzeln aufzählt und bezeichnet, so sind dem Bundes⸗Indigenat nicht ohne Weiteres alle diejeni⸗ gen Wirkungen beizulegen, welche das einzelstaatliche Indigenat in sich schließt. Es erscheint vielmehr der Inbegriff der in dem ein⸗ zelnen Bundesstaate auszuübenden bürgerlichen und staatsbür⸗ gerlichen Rechte nach wie vor durch das spezifische Indigenat dieses Staats bedingt. Auch die Aufrechterhaltung derjenigen Vor⸗ schriften, welche die Regelung des formellen Verfahrens für die Erwerbung der Staatsangehörigkeit und für die Entlassung aus dem Unterthanenverbande eines Bundesstaates zum Zwecke haben, steht daher mit dem Art. 3 der Bundesverfassung nicht im Widerspruch. Dagegen sprechen Rücksichten der Zweckmäßig⸗ keit für die fernere Anwendung dieser Vorschriften. Nament⸗ lich würde sich die Unsicherheit bezüglich der Staatsange⸗ hörigkeit einzelner Personen beträchtlich vermehren, falls Bundesangehörigen die Naturalisation in einem Bundes⸗ lüggce. Fcä ha chna baßf sie 28 Entlassung aus ihrem 8 nterthanenverhältnisse in den gesetzlichen F. erhalten hätten. ö“

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes hat daher bei dem

Bundesrathe den Antrag gestellt: »Der Bundesrath wolle be⸗

ch 8 Unterthanenverband eines anderen Bundesstaates nach⸗

sondern für das Leben lernen müsse. Wenn es Mir vergönnt

mit beizutragen, so freue Ich Mich, sagen zu müssen, daß Bonn

ür 9 eine wahre Perle in der Krone deutscher Fürsten bleibenl⸗ Die Versammlung stimmte in ein preimaliges Hoch ein, die Musik spielte und man sang: »„Stoßt an,

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ließen: 1) Von Bundesangehörigen, welche die Aufnahme in

suchen, kann auch künftig der Nachweis der Entlassung aus ihrem bisherigen Unterthanen⸗Verhältnisse verlangt werden; 2) Für Bundesangehörige, welche in einen anderen Bundesstaat auszuwandern beabsichtigen, kann das Aufgeben des bisherigen Unterthanenverhältnisses auch fernerhin an die Ertheilung einer förmlichen Entlassungsurkunde geknüpft werden.« Auf den Bericht des Ausschusses für Handel und Verkehr hat der Bundesratb in der Plenarsitzung vom 29. Juni d. J. sich mit den von dem Bundeskanzler aufgestellten Grundsätzen einverstanden erklärt.

Aus Bonn, 4. August, erhalten wir folgende weitere Mittheilungen: Gleich nach Schluß der akademischen Feierlich⸗ keiten in der evangelischen Kirche fuhren Ihre Majestäten der König und die Königin gestern Mittag wieder nach Coblenz zurück. Um 2 Uhr Nachmittags begann das Festdiner im Poppelsdorfer Schlosse, dessen innerer offener Raum zu einer bedeckten, reichgeschmückten Festhalle eingerichtet war. Se. König⸗ liche Hoheit der Kronprinz erschien, wie auch bei der in der Kirche stattgefundenen Feier, in Dragoner⸗Generals⸗Uniform und nahm, nach allen Seiten freundlich grüßend, an dem für ihn bestimmten Tische Plat, von dem er die ganze Halle übersehen konnte; Ihm zur Linken saßen der Erbprinz von Hohen⸗ zollern und der Prinz von Wied, Letzterem zur Seite der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt;, rechts vom Kronprinzen saß der rst zu Waldeck⸗Pyrmont, und Ihm gegenüber hatte der Rektor Professor von Sybel Platz ge⸗ nommen, dem wieder zur Rechten der Erzbischof von Cöln und zur Linken der Kultus⸗Minister von Mühler saß. An demselben Tische bemerkte man den Ober⸗Präsidenten von Pommer⸗Esche, den Minister a. D. von Bethmann⸗

ollweg, den Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Dechen, die Henerale von Blumenthal, Canstein, Herwarth, Seydlitz, von der Goltz, von Frankenberg, den Präͤ⸗ sidenten Simson, die Regierungs⸗Präsidenten von Kühl⸗ wetter, von Bardeleben, von Möller, den Gesandten der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, Bancroft den Unter⸗Staats⸗Secretair Sulzer, die General⸗Superintendenten

Wie smann, Eberts u. A. Der Rektor v. Sybel brachte einen Toast auf Se. Majestät den König aus; der Prorektor Krafft auf Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen. Darauf erhob sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz und sprach ungefähr folgende Worte: »Es ist ein eigen⸗ thümliches Gefühl, von dem Ich heute erfüllt bin. Vor wenigen Augenblicken habe Ich erfahren, daß Mir eine große Ehre zu Theil geworden ist. Die Aniversität hat Mich zu ihrem Doktor ernannt. Das erste Wort in diesen neuen Eigenschaft, die Mich doppelt an diese Universität knüpft, ilt dieser Hochschule. Eine bedeutungsvolle Vergangenheit iegt hinter uns. Nach schweren Kämpfen und harten Leiden vurde die Universität Berlin gegründet, nach glänzenden und edeutungsvollen Siegen trat Bonn ins Leben. Was Bonn edeutet, davon sprecken nun 50 Jahre als beredte Zeugen. Blicken wir auf die Gegenwart, so sehen wir überall das leb⸗ afte Interesse des Königs für Universitäten. Er hat neue Hoch⸗ chulen aufgenommen in die Grenzen der preußischen Monarchis ind sie dadurch in den Stand gesetzt, die Segnungen 5 großen Staates kennen zu lernen. Mit besonderen Gefühlen ke Ich zurück an meine Jugend. Ich will nicht aus den Dingen, 1 Ich hier gelernt, das Verdienst eines Ehrendoktors herlei 88 Aber eins habe Ich hier gelernt, daß man nicht für die Schule,

b 2s Vaterlandes gewesen ist, gleich vielen Andern zum Wohle des Vaterlandes

ierzu den Grund gelegt hat. In Bonn erhielt Ich einen wei⸗ ve Gesichtskreis, 8* Mich erkennen ließ, welchen hohen Eifstüg die Hochschule auf das Leben ausübe. Durch Mich sendet 9„99 prinzessin ihre Grüße der Universität Bonn und die Versicherung ihrer besonderen Theilnahme. War doch Mein seliger Scheeg. vater einer der ersten der Fürsten, die hier ihren Studien ob⸗ lagen. Das ist auch der Grund, weshalb die Königin von England Mich beauftragt hat, der Universität ihren Glückwunsch zu überbringen und das Bildniß ihres in Gott Gemahls zu überreichen. Auch der Herzog von 888 urg, welcher ebenfalls früher Mitglied der Universi üt ng. der von einer weiten Reise, auf der er schwere und 1 fahrungen gemacht hat, zurückgekehrt ist, 1e. Mehh ich seine besten Glückwünsche. Alles was deutsche Feeueg⸗ lus 58 und Hingebung zu Wege bringt, möge künftig von I 2 nn aus⸗ gehen, sie möge in dem edlen Wettstreite ehe. er ersten sein! Ich trinke in deutschem Rheinwein das 4. der Universität, der Lehrer und Studirenden! Sie möge

Nachdem die Musik verstummt und die Hochrufe sich gelegt hatten, erhob sich wieder der Rektor von Sybel und machte den Vorschlag, Ihrer Majestät der Königin Victoria in Osborne und Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprin zessin in Reinhardsbrunn telegraphisch den warmen Dank für die gnädige Gesinnung auszusprechen. »Es mag nicht ganz korrekt sein, sprach er weiter, aber mein Herz treibt mich dazu, noch einmal auszurufen: »Es lebe hoch der Kronprinz«. Die Hoch⸗ rufe auf den Kronprinzen wollten fast kein Ende nehmen. Darauf trank der Kultusminister von Mühler das Wohl der Stadt Bonn. Nachdem der stud. Dr. Lüders einen Toast auf die Lehrer der Hochschule ausgebracht hatte, theilte der Rektor, Professor von Sybel einen inzwischen von New⸗York eingelausenen, von dem preußischen Gesandten in Washington, Gerold, unterzeichneten Festgruß: »Heil dem Königshause!« »Heil der Universität!«, so wie ein Telegramm des Herzogs von Coburg mit: »In dankbarer Erinnerung Gruß und Glück⸗ wunsch für ferneres Gedeihen.⸗«

Ungefähr um 6* Uhr brach Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz auf und ließ sich in einem Seitenzimmer die Mitglieder der Deputationen einzeln vorstellen.

Um 8 Uhr Abends folgte ein großee Fackelzug sämmtlicher Stu⸗ direnden, dem der Kronprinz vom Fenster seiner Wohnung im Hof⸗ garten zusah, und um 9 Uhr ein großer Commers im Poppels⸗ dorfer Schloß. Wohl über 3000 Studirende mochten sich hier versammelt haben. Um 9 ½ Uhr erschien der Kronprinz, be⸗ gleitet von dem Erbprinzen von Hohenzollern, dem Prinzen von Hessen⸗Darmstadt, dem Prinzen von Wied, dem General⸗Lieutenant von Blumenthal, Ober⸗Präsidenten von Pommer⸗Esche, dem Rektor u. A. Die Musik spielte sogleich und Alle sangen: »Heil dir im Siegerkranz!“ Ungefähr um 11 Uhr brach Se. Königliche Hoheit wieder auf. Aber erst spät leerten sich die Räume der Festhallen vollständig von den Commersirenden. 1 1“ Heute Morgen um 6 Uhr hat Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Bonn verlassen. Um 11 Uhr fand in der evan⸗ gelischen Kirche durch den Professor eloquentiae Heimsoeth die Verkündung der Namen derjenigen Studirenden statt, welche aus der Preisbewerbung siegreich hervorgegangen waren. Es waren dies in der evangelischen theologischen Facultät die stud. theol. ev. Wächtler aus Essen und stud. Hohl, in der medizinischen Facultät der stud. Wilh. Maiweg aus Plettenburg, in der philosophischen Julius Steup aus Cöln, Ernst Sagosti und Heinrich Baumhauer aus Bonn, sowie Felix Klein aus Düsseldorf und Otto Lüders aus Anholt. Nachdem sodann die neuen Preisaufgaben verlesen, verkündeten in feier⸗ lichem Akte die Dekane der verschiedenen Fakultäten die Namen der neu ernannten Ehrendoctoren der Universität Bonn:

I. Der evangelisch⸗theologischen Fakultät: Wirklicher Gehei⸗ mer Rath Mathis, Präsident des Oberkirchenraths in Berlin; Hof⸗ und Domprediger Dr. Kögel in Berlin; Konsistorialrath Ball in Coblenz; Konsistorialrath Smendt in Münster; Ge⸗ heimer Rath Dr. Herrmann, Professor der Rechte in Heidel⸗ berg; Ober „Kirchenrath Mühlhäusser, Pfarrer in Gilfer⸗ dingen, Großbherzogthum Baden. LE“ 8

II. Der juristischen Fakultät: Se. Königliche Hoheit. der Kr on- prinz von Preußen; Bancroft, amerikanischer Gesandte; Broicher, erster Präsident des rheinischen Appellations⸗Gerichts⸗ hofes zu Cöln; Grimm, General⸗Staatsanwalt zu Berlin; Klostermann, Ober⸗Bergrath, Mitglied des Ober⸗Bergamts zu Bonn; Lehnert, Unter⸗Staats⸗Secretair im Kultus⸗Mi⸗ nisterium zu Berlin; Nacken, Advokat⸗Anwalt beim rheinischen Appellations⸗Gerichtshofe zu Cöln; Nicolovius, General⸗ Prokurator beim rheinischen Appellations⸗Gerichtshofe zu Cöln; Oppenhoff, Ober⸗Staats⸗Anwalt beim Königlichen Ober⸗ tribunal zu Berlin; Philippi, Landgerichts⸗Präsident zu Elberfeld; Sulzer, Unter⸗ Staats⸗Secretair im Ministerium des Innern zu Berlin; Trendelenburg, Professor der Philosophie, Secretair der Akademie der Wissenschaften zu Berlin.

III. Der medizinischen Fakultät: ¹] Geh. Ober⸗Regierungs Rath Knerk in Berlin. 2) Aerzte: Jacob Sy me in Edin burg, Jacob Paget in London, Job. Heinr. Wiefel iun Gummersbach. 3) Naturforscher und Philosophben;: Charles Darwin in London, Eduard Hartnack in Paris, Aug Wilh. Hoffmann, Prof. d. Chemie in Berlin, Aug. Ke kuls, Prof. d. Chemie in Bonn, Job. Stuart Mill in London, Fritz Müller in Brasilien, Louis Pasteur u Paris, August Petermann in Gotha, Rat ban a Pringsheim, Prof. d. Botanik in Jena, Julius Sachs Prof. d. Botanik in Freiburg i. Bö. . 8

jv Der philosophischen Fakultät. Hermann Bauin garten, Professor der Geschichte am Polytechnikum Karlsruhe, Eugène Coema ns, Abbé, membre de lJ'acadeé

Bonna soll leben.«

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897 5 8‿44 8 . 380 mie des sciences de Bruxelles, Otto Finsch, Custos des zoo⸗