1868 / 183 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

logischen Museums in Bremen, Rudolf Friederich in Ko⸗ blenz, Carl Joseph v. Hefele, Professor der Kirchengeschichte in Tübingen, Heinrich Geißler, Mechaniker in Bonn, Ferdinand Hiller, Kapellmeister in Cöln, Friedrich Kapp in New⸗York, Karl Koch, Lehrer an der Bergschule zu Dillen⸗ burg, Karl Emil Lischke, Ober⸗Bürgermeister von Elberfeld, Johann Muir in Edinburgh, Leon Rénier in Paris, membre de Pinstitut, Alfred von Reumont, Geh. Lega⸗ tions⸗Rath in Aachen, Joh. Bapt. de Rossi in Rom, Joh. Frie dr. Jul. Schmidt, Direktor der Sternwarte zu Athen, Jean Servais Stas, membre de l'académie de Belgique, Otto Wilh. von Struve, Kaiserlich russischer Geh. Rath, Friedr. Wilms zu Münster. 8

Hannover, 4. August. Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinzist, von Bonn kommend, heute Nachmittag mit dem Schnell⸗ zuge hier eingetroffen und von dem kommandirenden General von Voigts⸗Rhetz, dem Oberpräsidenten Grafen Stolberg und dem Stadtkommandanten auf dem mit Flaggen reich geschmück⸗ ten Bahnhofe empfangen worden. Obgleich die bevorstehende

Ankunft des Kronprinzen nur kurze Zeit vorher bekannt ge⸗

worden war, war doch ein zahlreiches Publikum auf dem

Bahnhofe anwesend, welches den Kronprinzen mit einem drei⸗ V

b Se. Königliche Hoheit dinirte bei dem General von Voigts⸗Rhetz. Vor dem Diner besichtigte Höchst⸗ derselbe das Militär⸗Reitinstitut. Abends fand Soiréèe bei dem Ober⸗Präsidenten statt. Die Weiterreise nach Berlin er⸗ folgt diese Nacht. (S. Berlin.) Waldeck. Arolsen, 31. Juli. Nach dem »Wald. A.« hat Seitens der Regierung die Durchberathung des Entwurfs eines Verkoppelungsgesetzes stattgefunden, welcher bei dem näch⸗ sten Landtage zur Vorlage kommen wird. Oldenburg, 5. August. Das »Gesetzblatt für das Her⸗ zogthum Oldenburg« veröffentlicht das Gesetz vom 17. Juli 1868, betreffend die Fre üägigteit von Medizinalpersonen und Thierärzten, das Gesetz vom 21. Juli 1868, betreffend die Wahl der Abgeordneten zum Landtage, und das Gesetz für das Her⸗ zogthum Oldenburg vom 24. Juli 1868, betreffend die Be⸗

fachen Hoch begrüßte.

freiung der Offiziere und Militairbeamten von Offiziersrang

von Staats⸗ und Gemeindelasten. Mecklenburg. Schwerin, 4. August. Die heute ausgegebene Nr. 55 des Regierungsblattes enthält: 1) Wei⸗ tere Bekanntmachung in Betreff der Einführung der Gesetz⸗ gebung des Norddeutschen Bundes über das Zoll⸗ und Handelswesen, und in der Anlage Nr. I. das Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz, vom 12. Oktober 1867, 2) Bekanntmachung des Finanz⸗Ministe⸗ riums, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Er⸗ hebung einer Abgabe von Salz, die Kreditirung der Abgabe von ausländischem und inländischem Salz, und die Zubereitung von Vieh⸗ und Gewerbesalz. .

(W. T. B.) Mehrere Magistrate mecklenburgischer Städte haben sich veranlaßt gefunden, auf Berufung eines außerordentlichen städtischen Konvents bei den Vorderstädten zu dringen, um eine Berathung über die nicht länger haltbaren Steuern, sowohl die fixirte Mahl⸗ und Schlacht⸗, wie die Han⸗ delsklassensteuer, herbeizuführen, und Separaterklärungen der einzelnen Magistrate zu verhüten.

Der in Folge dessen von den Vorderstädten konvozirte Konvent mecklenburgischer Städte wird am 14. d. Mts. in Güstrow zusammentreten.

Hamburg, 4. August. (H. C.) Die Vollzugs⸗Kom⸗ mission des Zollbundesrathes, welche die definitiven Anord⸗ nungen für die Feststellung der Zollgrenze hier treffen wird,

esteht aus folgenden Mitgliedern: für Preußen: Geh. Ober⸗ Finanzrath v. Jordan und Bureau⸗Vorsteher Walther; für Bayern: Ober⸗Zollrath Wiedemann, für Sachsen: Finanzrath Wahl, für Hamburg: Senator Dr. Versmann und Ober⸗Zoll⸗ Inspektor Hoffmann. Nachdem dieselben größtentheils am Sonntag hier eingetroffen waren, ist gestern um 10 Uhr die erste Sitzung gehalten worden, an welche sich eine Besichtigung

des Berliner Bahnhofes schloß. August. Der Staatsminister

Sachsen. Dresden, 4. Freiherr von Falkenstein hat gestern einen mehr⸗

Dr. wöchentlichen Urlaub 1eh und sich zunächst auf seine e

Besitzung nach Frohbur eben.

Gotha, 4. August. (Goth. Ztg.) Gestern Nachmittag trafen der regierende Fürst Albert von Rudolstadt und die Fürstin Elisabeth von Lippe⸗Detmold hier ein. Dieselben unter⸗ nahmen nach dem Diner einen Ausflug nach Reinhardsbrunn und kehrten gegen Abend von da zurück. Heute früh begab sich der Fürst zum Besuche des Großherzogs von Weimar nach Wilhelmsthal und die Fürstin Elisabeth nach Detmold zurück. Hessen. Darmstadt, 4. August. Der Minister⸗Prä⸗ sident v. Dalwigk ist von seiner mehrwöchentlichen Urlaubs⸗

reise hierher zurückgekehrt.

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Das heute erschienene Regierungsblatt enthält ein Ge⸗ setz, die ortsbürgerliche Niederlassun v eiee betr. Dasselbe lautet im Auszuge: Art. 1. Der §. 2 des Ge⸗ setzes vom 21. Februar 1824, betreffend die Aufhebung der Heiraths⸗Konzessionen bei der Verheirathung amtssässiger Unter⸗ thanen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, sowie die Gesetze vom 6. Juli 1847, betr. die Beschränkung der Befugniß zur Verehelichung, und vom 19. Mai 1852, betr. die ortsbürgerliche Niederlassung und die Verehelichung werden, soweit sie nicht schon in Folge des Gesetzes vom 4. Mai 1868 über die Auf⸗

hebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung in den nördlich des Mains gelegenen Gebietstheilen außer Wirk⸗ V samkeit getreten sind, hiermit aufgehoben. Art. 2. Für die Verheirathung eines Mannes wird erfordert, daß er das ein⸗ undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat. Von diesem Erfor⸗ dernisse kann durch das Kreisamt Dispensation ertheilt werden. Art. 3. Von dem in der Gemeinde⸗Ordnung für Erwer⸗ bung des Ortsbürgerrechts bestimmten Erforderniß der Groß⸗ jährigkeit kann nach Anhörung des betreffenden Gemeinderaths von dem Kreisamte dispensirt werden. Art. 4. Für die Verheirathung eines Mannes wird die Erwerbung des Orts⸗ bürgerrechtes, da, wo solches zum Behuf der Verehelichung bis⸗ her noch verlangt wurde, nicht mehr erfordert. Art. 5. Ein Einzugsgeld oder eine sonstige Abgabe darf von der ortsfremden Braut nicht erhoben werden.

Oesterreich. Pesth, 4. August. (W. T. B.) Tas 2 den EET111““ in der - ebatte mit 235 gegen 43 Stimmen angenommen. Morge beginnt die Spezialdebatte 8

Schweiz. Bern, 2. August. Bundesrathsverhandlun⸗ gen vom 2. August. Die großbritannische Gesandtschaft theilte mit, daß die Königin Victoria einen Theil des Sommers unter dem Namen einer Comtesse of Kent im strengsten Incognito in Lu⸗ zern zu verbringen gedenke. Sie wird am 7. in Luzern ein⸗ treffen, wohin ihr Lord Stanley nachfolgen wird.

Die verwittwete Königin Elisabeth von Preußen wird zu⸗ Folgo jg . i1ßi 3 vftS ½ S5 ] folge Anzeige des preußischen Geschäftsträgers ebenfalls im strengsten Incognito am 6. in Bern eintreffen und sich am 7. zu einem mehrwöchentlichen Aufenthalt nach Interlaken begeben. Zufolge einer Anzeige der schweizerischen Gesandtschaft in Paris wird die schwedische Regierung demnächst Herrn Van der Laken, Lieutenant im Generalstab, nach der Schweiz abord⸗ nen, um unsere Militair⸗Institutionen, insbesondere den Ein⸗ fluß der Schießvereine auf die Behandlung der Präzisionswaffen zu studiren.

Der Stellvertreter des schweizerischen Generalkonsuls in Yokohama, Siber, wird in dieser Eigenschaft bei der Regierung des Mikado beglaubigt und zugleich ermächtigt, die Erklärung über den Fortbestand des mit der Regierung des Taikun ab⸗ geschlossenen Vertrages auszuwechseln.

Großbritannien und Irland. London, 3. August. Der Herzog von Edinburg wird Anfangs Oktober wieder auf der »Galatea« in See gehen. Seine Reiseroute umfaßt Madeira, Fayal, Ascension, Cap der guten Hoffnung, Mau⸗ ritius, Bombay, Trincomale (Nordküste von Ceylon), Madras, Calcutta, Penang, Singapore, Hong⸗Kong, Manilla, Yoko⸗ hama, Sydney, Neuseeland, Valparaiso, Lima, St. Blas, Magelhaensstraße, San Francisco, Vancouvers Island und von dort direkt nach Plymouth zurück. Ein Jahr und zehn Monate sind für die Reise in Aussicht genommen.

Die meisten Minister haben die Hauptstadt bereits ver⸗ lassen oder werden dies in den nächsten Tagen thun. So sind der Herzog von Marlborough, der Herzog von Buckingham, Hardy, der Earl of Mayo, der Earl of Malmesbury und Stafford Northcote bereits nach ihren Landsitzen abgereist. John Pakington hat seine Abreise auf morgen, Disraeli die seinige auf übermorgen angesetzt.

Der österreichische Botschafter, Graf Apponyi, hat eine Reise nach der Schweiz und Ungarn angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt Graf Kalnoki als österreichischer Ge⸗ schäftsträger.

Einer der ältesten Veteranen der Armee, der Feld⸗ marschall an maürd⸗ 8. 8 eney d ist HFestor den. hatte bereits ein 90. Jahr überschritten und gehörte der Armee scho it Anfangs 1794 an.

Frankreich. Paris, 4. August. Der »Moniteur⸗ meldet, daß gestern in Plombières das Wettschießen der Frei⸗ schützen aus den Vogesen begonnen hat. Vor Anfang der Uebungen defilirten die Freischützen vor dem Kaiser und be⸗ grüßten ihn mit Zurufen. Am Abend veranstaltete die Stadt Plombieères zu Ehren des Kaisers ein Feuerwerk, welches vor dem Hotel desselben abgebrannt wurde.

Der Minister des Innern hat unter dem gestrigen Datum

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folgendes Rundschreiben an die Präfekten erlassen:

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des Kaisers.

Herr Prafekt! Frankreich begeht in einigen Tagen das Ehrenfest Bei den öffentlichen Furbitten, in welchen jedes Jahr alle Gemeinden des Kaiserreichs die Segnungen des Himmels für den Souverain erflehen, erinnert sich die Bevölkerung der Jahre des nationalen Ruhmes und des inneren Friedens, welche sie durchlebt hat. In der Vergangenheit wie in der Zukunft sieht sie das Geschick des Landes mit dem der Dynastie eng verbunden; sie vereint in ihren ürbitten und in ihrer Erkenntlichkeit die Namen des Kaisers, der Kaiserin und des Kaiserlichen Prinzen. Sie haben sich daher, Herr Präfekt, mit den kirchlichen und militairischen Behör⸗ den in Einvernehmen zu setzen, um die bevorstehende Festlich⸗ keit den öffentlichen Gefühlen entsprechend zu begehen. Außerdem wer⸗ den Sie Fürsorge zu tragen haben, daß die Betheiligung der bedürf⸗ tigen Klassen daran in lichst ausgedehnter Weise statt⸗ finde. Vermöge Ihres Einflusses werden, wie ich überzeugt bin, die Munizipal⸗ Behörden in dieser Hinsicht entsprechende Vorkehrungen im weitesten Maßstabe treffen. In Anbetracht, daß der Kaiser fortdauernd für die Nothleidenden das lebhafteste Interesse zeigt, muß es ein ehrenvolles Bestreben sein, den 15. August zu einem Fest⸗ tage für die Armen zu machen und der nationalen Feierlichkeit den volksthümlichen Charakter zu geben, welcher ihr zukommt. Empfangen ie u. s. Ih. 8 Bei der heute in Nimes stattgehabten Nachwahl zum gesetzgebenden Körper erhielt der Regierungskandidat Dumas von 22,619 im Ganzen abgegebenen Stimmen 13,832, wäh⸗ rend auf die Oppositionskandidaten Larry 4427 und Cazot 4338 Stimmen fielen. Der Regierungskandidat ist mithin gewählt.

Itallen. Florenz, 4. August. (W. T. B.) Die Dis⸗ kussion über das Tabacksverpachtu ngs-Geschäft hat heute in der Deputirtenkammer begonnen. Rattazzi wird morgen das Wort ergreifen.

Der französische Gesandte, Baron Malaret, begiebt sich auf Urlaub nach Frankreich.

Türkei. Aus Kairo, 2. August, geht dem französischen

„Moniteur« die Nachricht zu, daß die Verlesung des Kaiser⸗

lichen Firmans, welcher dem altesten Sohne des Vicekönigs die Würde eines Muschirs überträgt, mit großer Solennität vor⸗ genommen ist. Die Vertreter der fremden Mächte, die Minister und die hohen Würdenträger des Staats waren sämmtlich bei der Ceremonie zugegen.

Nußland und Polen. „Dz.

Warschau, 1. August.

warsz.“ publizirt das vom Kaiser bestätigte Milikair⸗Aus⸗ V

hebungs⸗Regulativ. Artikel 1 und 2 desselben befreit den russischen und denjenigen polnischen Adel, der den Erbadel be⸗ sizt, von der Aushebung, unter gewissen Voraussetzungen auch den persönlichen Adel und die gesammte Geistlichkeit, so wie die Mennoniten und die Fremden.

Asien. Peking, 28. Mai. Die Nienfei⸗Rebellen haben einen neuen Versuch gemacht, sich Tientsin zu nähern, diesmal jedoch erfolglos. Die Kaiserliche Regierung hat in der »Pe⸗ linger Zeitung« über die betreffenden Vorgänge zwei Erlasse publizirt, welche in der Uebersetzung lauten; ““

Allerhöchster Erlaß. Nachdem sich die Rebellen aus Chihli in die Gegend von We⸗hui⸗fu in der Provinz Honan zurückgezogen hatten, war dem Vice⸗Gouverneur (von Honan), Lihaonien, wiederholt der Befehl ertheilt worden, sie dort an Ort und Stelle zu vernichten. Der genannte Vice⸗Gouverneur berichtete in Folge dessen mehrmals an die Regierung, daß er recht wohl in der Lage sei, die Banditen unschädlich zu machen; seine eigenen Soldaten, so sagte er, seien dieser Aufgabe vöͤllig gewachsen, und es sei nicht nöthig, ihm noch mehr Truppen zu Hülfe zu senden.

Aber was geschah? Bei Ching⸗hua⸗chen (in Honan) angekom⸗ men, machten die Nienfei plötzlich eine Schwenkung, und Lihaonien hatte mit solcher Sorglosigkeit alle Vorsichtsmaßregeln versäumt, daß es den Rebellen gelang, von Hua⸗hsien und Chün⸗hsien (in Honan)

aus, dem Laufe eines Flusses folgend, in östlicher Richtung vorzu⸗

dringen. Weit entfernt also, ihnen den Garaus zu machen, hat Lihaonien vielmehr die Banditen wieder nach Shantung entkommen lassen, von wo aus sie jetzt bereits in des Kaisers eigenstes Gebiet die Provinz Chihli) eingebrochen sind. Ob ferner die Generale Chang⸗ yüe, und Sung⸗ching bereits aus Honan in Chihli eingerückt sind, um den Insurgenten den Weg in der Front zu verlegen und sie am wei⸗ n Vordringen zu hindern, darüber ist der Regierung noch gar kein ericht zugegangen. 9e Kcgeherecgerstoße gegen alle Regeln der Kriegführung können unmöglich ungerügt hingehen. Das betreffende Ministerium ist daher bereits angewiesen G eine strenge Disziplinar⸗Untersuchung ge⸗ en Lihaonien einzuleiten. Sann fürerd Generale Tso⸗tsung⸗tang und C4-u e welchen die Oberleitung sämmtlicher Operationen anvertraut ist, e sich hätten angelegen sein lassen, von Osten und Westen her die Grenze orgfältig zu decken, so hätten die Banditen unmöglich wieder nach hihli zurüͤckkommen können. Jetzt hingegen ist es den Rebellen ge⸗ glückt, die ihnen gegenüberstehenden Truppen zu umgehen, und schon wüthet die Verheerung in den Gebieten von Tungkuang und Wuchiao lin Chihli am östlichen Ufer des Kaiserkanals). E ist klar, daß solche strategischen Fehler ganz unverzeihlich sind, und es ist daher auch gegen Tso⸗tsung⸗tang und Lihung⸗schang, bereits die Einleitung einer Disziplinar⸗Untersuchung an betreffen d Stell

vorderen Reihen ihrer eigenen Truppen entfernt hatten.

verhängt worden. Zugleich aber werden sämmtliche genannte Feld⸗ herren ermahnt, ihre Vergehen nicht noch mehr zu erschweren, sondern mit gesammter Heeresmacht herbeizueilen, den Rebellen vorauszu⸗ kommen, ihnen den Weg zu verlegen, und sie so bald als möglich zu vernichten.

Wie der Gouverneur von Tientsin, Chung⸗Hon, meldet, waren die Nienfei Ching⸗hai⸗hsien (5 deutsche Meile südwestlich von Tientsin am östlichen Ufer des Kaiserkanals) vorgedrungen, woselbst sie An⸗ stalten machten, nach dem westlichen Ufer des Kanals überzusetzen.

Am 27. April schickte der Kommandant von Tientsin, Chen⸗chi⸗ ching, Truppen aus, um ihnen den Weg zu verlegen. Das Corps des General⸗Adjutanten Teng⸗chi⸗yüan stieß in der Gegend von Chuanto und Hsiaotan auf die Rebellen, griff sie sogleich an und trieb sie zu Paaren, worauf dieselben in südöstlicher Richtung zurückwichen. Tientsin ist in Sicherheit.

(Hier folgen Belohnungen, fast nur in Ehrentiteln bestehend; so erhält Teng⸗chi⸗yüan den Beinamen We⸗yung Patulu, »der Held von Tientsin«, ein anderer Offizier den Namen Pe⸗yung Patulu, »der Held des Nordens«. Dann heißt es weiter:)

Jetzt sind die Generale Kuo⸗sing⸗lin und Pan⸗ting⸗hsin bereits in Tientsin angelangt. Chung⸗Hon hat daher eine sofortige Vereinigung

der sämmtlichen jetzt daselbst befindlichen Truppencorps zu bewirken, damit dieser Rebellenhaufe schleunigst vernichtet und der Bezirk von

Tientsin, dieser Brustwehr der Kaiserstadt, völlig gesäubert werde. Der Grund aber davon, daß die Nienfei diesmal so plötzlich in Chihli eindringen und Tientsin so schwer bedrohen konnten, während die Kaiserlichen weit hinter den Rebellen zurückgeblieben waren, liegt in nichts anderem, als weil die Oberfeldherren sich zu weit von den In Folge davon waren die Bewegungen der Truppen nicht exakt genug und es war unmöglich, die Rebellen gehörig im Schach zu halten. Es ist daher durchaus geboten, daß sich Li⸗hung⸗chang und Tso⸗tsung⸗tang ohne Verzug zur Front ihrer Armee verfügen, umn die Verfolgung der Rebellen in wirksamer Weise durchzuführen. Nur so und durch schnelles Handeln können die genannten Feldherren ihre frühere Schuld sühnen und es vermeiden, sich noch schwerer zu kompromittiren.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Paris, Dienstag, 4. August, Abends. Der Kaiser wird am Sonnabend nach Fontainebleau zurückkehren, da die Kur in Plombieres beendigt ist.

Graf von der Goltz, dessen Besserung fortschreitet, bewohnt in Fontainebleau den Pavillon Sully, welcher von der Kai⸗ serin ihm zur Verfügung gestellt ist.

Athen, Montag, 3. August. Die Königin ist von einem Prinzen entbunden.

Gewerbe und Handel. Wittenberg, Ende Juli. Der Ausschuß für die hier im Jahre 1869 stattfindende allgemeine Deutsche Gewerbe⸗ und Industrie⸗Aus⸗ stellung hat sein Programm veröffentlicht. 8 Porto Alegre, der Haupthafen und die Hauptstadt der Peehce Sao Pedro do Rio Grande do Sul in Brasilien, steht mit Deutschland in lebhaftem Verkehr. Nach dem Bericht, des dortigen preußischen Konsulats wurden daselbst im Jahre 1867 Bier, Bleiweiß Cement, Droguerieen, Eisenwaaren, Genevre, Glas, Harz, Käse, Leinöl, Stearinlichte, Manufakturwaaren, Nähmaschinen, Papier, Reis, Schnupftabat, Spiritus, Stockfisch, Terpentin, Thee, Theer und Wein meist von Hamburg importirt, und Haare, Häute, Hörner und Tabak nach Deutschland exportirt. Im Jahre 1867 liefen 43 fremde Schiffe in den Hafen von Porto Alegre ein; 22 derselben waren norddeutsche, meist Blankeneser.

Königliche Schauspiele. Donnerstag, 6. August. Keine Vorstellung. Freitag, 7. August. Keine Vorstellung. Sonnabend, 8. August. Im Opernhause. (136. Vorst.) Die Sylphide. Ballet in 2 Abtheilungen von Paul Taglioni. Musik von Schneizhöfer. Die Sylphide: Frl. David. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Das Schauspiel und die Oper haben Ferien.

Produkten- und Waaren-Börse. 8 Berlize, 5. August. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.): Von Bis Mitte! Bis Mitte! thr jsg. Pf. Ithr eg. Pf. Ithr sg. Pf. 8 8&. Pf. es.P. Weizen Scha. 222 3 15 313 9 Bohnen Metze 10— 8 9 Roggen 1 213, 9 21 7 SKartoffel 2 3 2— gr. Jerste 1239 1128 SRindfleisch Pfd.] 5 3

zu W. 1 12 1 8 2 Schweine- Hafer zu L. 1 7 1111 3ʃ% fleisch Heu pr. Ctr. 17, 21 9 Hammeffleisch Stroh Schek.

5[Kalbfleisch Erbsen Metze 7 3 Butter Pfd. e I1 10 8 9Eier Mandell]? 1 Berlin, August. (Niehtamtlreher Getreidebericht.) Weizen loco 72 84 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, neuer weiss. märk. 79 Thlr. frei Mühle bez. pr. August 68 Thlr. bez., September- Oktober 65 4 Thlr. bez., November,- Dezember 63 Thlr. bez., April- Mai 63 ½ Thlr. bez. 8 8 S loco neuer 56 ½ Thlr. ab Bahn bez., alter 51 Thlr. ab Boden bez., pr. August 52 ½ 53 ¾ 53 4— 53 ½ Thlr. bez. u. G., Septem-

ber -Oktober 50 ½ 51 ½ 51 51 ¼ Thlr. bez., Oktober-November 49 ¾ bis