1868 / 185 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1““] il statt und die ze Ausloosung findet jedesmal im Monat April statt u⸗ A⸗ „Die Ausloofungemalterages der hiernach zur LEE1“ mangenden Perforats Loligeüenen ch gdegnn umnmn gcfelschasg. Die Verloosung geschieht dur I indestens vier⸗

; vereidete Notare in einem mirn Hiteteeun. geen⸗ ezffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine,

I“ den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt

gesacber generaBerlammlunge der Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt das An

jfati ꝛstärken und ten, sowohl den Amortisations⸗Fonds zu verstär eit vebderettuat der Prbettai btigatwnen zu bescleumgam, a so iche Prioritäts⸗Obligationen durch die 1 . 1 Cbö Frist zu kündigen und durch Zahlung d 1ug s Staates. Ueber die Ausführung der Tilgun 8 desden Eisenbahn⸗Commissariate alljährlich ein Nachweis vengeleae 8b §. vier. Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligation werden binnen 14 Tagen nach des im Paragraph drei 1- Termins öffentlich bekannt gemacht. B stimmten Tagen in Breslau von der deelehe iaeogier gn Ies⸗ dem Nominalioerthe an die Vorzeiger der a ans. ieferung derselben und der zugehörigen nicht fälligen Zinsc Iee Elugons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag 8 den von dem Kapital⸗Betrage der Prioritäts⸗Obligationen geküräeun zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung raᷓ rd en. jo jori⸗ täts⸗Obligation erlischt mit dem er 1 zsentlich bekannt W“ es geschehen, öffentlich beka welchem dieselbe ausgeloost, und, daß die 102 elösten Jege der Amortisation eing gemacht worden ist. SI I ier eideter Notare verbrannt igati werden in Gegenwart zweier vereidete 6 eg eg dühes eine Anzeige darüber durch öffentliche Blätter bekannt gemacht. G ückzahlung fälligen, nicht zur ünf. Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, 1A4““ Obligationen werden jährlich während b Jahren von dem Dirtttorium 19 Gesecschhegh . dih ccaate der Zahlung öffentlich einmalfe ansganch de letzten öffentlichen Aufrufe nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzte s denselben an Realisati in, so erlischt ein jeder Anspruch aus de das Neatisschafts. was unter Angabe der 112” werthlos gewordenen Obligationen von dem Direktorium öffentlich n ist. 8 bekasitt 1 e g Obligationen, Zinscoupons oder Fnüeee e. schädigt oder unbrauchbar gemacht worden, jedoch in ihren we ffel Eenee⸗Pheilen dexgestalt erhalten, daß über ihre Richtesüt 1h Züteer gleichartige Papiere auszufertigen und güszllreichmächtiat, gegen Ein⸗ Außer diesem Falle ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beschädigter oder verloren gegangener nur zu⸗ lässig nach gerichtlicher Amortisation derselben, die im Domizil der Gesellschaft bei dem dortigen Gericht erster Instanz nachzusuchen ist. Eine gerichtliche Amortisation beschädigter oder verloren gegange⸗ ner Zinscoupons findet nicht statt. Es wird jedoch demjenigen, der die Beschädigung oder den Verlust derselben vor Ablauf der Verjäh⸗ rungsfrist (Paragraph zwei) bei dem Direktorium der Gesellschaft an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjaͤhrungöfrit der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Auch eine ge⸗ richtliche Amortisation beschädigter oder verlorener Talons findet

thöchsten Privilegiums vom dritten rn, 6) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegium 1 zehnhundert ein und sechszig 8* hunndert Stück Prioritäts⸗Obli⸗ gende) ausgegebenen dreitausend zweihu dct nicsen aehalern; h littera E.) im Betrage von achthund er d en; Grund 9 E“ Mand vchesesg sitert seche 1 8s t drei und dreißig folgende) hundert sechs und sechszig, Seite einhundert drei und drer liac e 1 t Stück Prioritäts⸗Obligationen ausgegebenen siebentausend sehh 48 d Thalern j 1 hunderttausend Thalern, 1“ 8 sieben und dreißigtausend also im Ganzen den bis jetzt ausgegebenen sieben 1 1 d Fri 1 d Obligationen im Betrage sechshundert Stück Prioritäts Actien 8 achne eesi- von fünf Millionen vierhunderttausend Thalge 8 I

Zinsen vor den neu auszufertigenden zeh 1 vesac Beicrioraür Hligatonen 1“ v n §. acht. Die Inhaber der iga LE bdas E

rei Fälle ) gt, deren Nennwerth Paragraph drei gedachten Fällen nur dan ersg e e Nghe von der Gesellschaft zu fordern: a) wenn ein Zahlung .

rei erichti b) wenn der Transportbetrie als drei Monate unberichtigt bleibt, ““ auf der Eisenbahn länger als sechs Monate ganz Er⸗ di esellschaft in Folge rechtskräftig gew sechen .Stgen Beftber Execution vollstreckt wird, d) wenn 88 im Paragraph drc sestgefette Amtortscnien gnltal von dem Tag, ab den 1 a., b. und c. kann das

In G een dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, Falle zu d. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beob⸗ dc len Das Recht zur Zurückforderung dauert in dem Fee. zu 8 bis zur Zahlung des getgeftenben b11“ zu 8 t Wiederherstellung des unterbrochenen T 8 L““ üs * Ablauf eines Jahres nach Sce8 v Execution; das Recht der Kündigung in dem Falle u d. drei -e von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Mes - erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen in diesem Falle ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahn⸗Verwaltung die nicht 1e ge haltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längsten dre Monaten nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amor⸗ tisirenden Prioritäts⸗Obligationen nachträglich bewirkt. b

Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen diese Paragraphen eingelöst werden, kann die Gesellschaft wieder SesFen.

§. neun. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt: a) die 1A“ Sd

d igationen geh er ahlun onh esind n e die IStamm c„Actionaire der Gesell⸗ schaft vor; b) bis zur Tilgung der Obligationen oder bis zur gericht⸗ lichen Deposition der 1“ 89 Fte Meelg 81 *. Eisenbahnkörper und zu den Bahnhöfen erfor 1 nan Fhecr

8 ; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerha veransern diengze: befindlichen Grundstücke; auch 1 8” ehe den zu postalischen, polizeilichen Fer che. taag, ode an Fernaen⸗ zu Packhöfen, Waaren⸗Niederlagen und sonstigen mit Genehmigung Rüih ste lichen Regierung auszuführenden Anlagen abgetreten werden m

§. zehn. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staats⸗Anzeiger und eine auswärtige Zeitung.

Zu Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der bligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewäͤhrleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Das gegen- wärtige Privilegium ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.

§. sieben. Höhe der darin verschrievenen Kapitals⸗Beträge und der dafür nach Paragraph zwei zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Breslau⸗Schweid⸗ nitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft, und haben in dieser Eigen⸗ schaft an dem Gesellschafts⸗Vermögen ein unbedingtes Vor⸗ zugsrecht vor den Stamm⸗Actien nebst deren Dividenden. Dagegen bleibt: 1) den auf Grund des ersten, Allerhöchst am sechszehnten „Februar Achtzehnhundert vier und vierzig (Gesetzsammlung für Achtzehnhundert vier und vierzig, Seite ein und sechszig) bestätigten Nachtrages zum Gesellschaftsstatut vom eilften Dezember Achtzehnhundert drei und vierzig ausgegebenen zweitausend Stück Prioritäts⸗Actien im Betrage von vierhunderttausend Thalern, 2) den auf Grund des vierten Nachtrages zum Gesellschafts⸗Statut mit Allerhöchster Genehmigung vom ein und zwanzigsten Juli Acht⸗ zehnhundert ein und funfzig (Gesetzsammlung für Achtzehnhundert ein und funfzig, Seite fünfhundert vier und achtzig) ausgegebenen siebentausend Stück Prioritäts⸗Obligationen (littera A.) im etrage von siebenhunderttausend Thalern, 3) den auf Grund des fünften Nachtrages zum Gesellschafts⸗Statut, Allerhöchst bestätigt am vier⸗ zehnten Februar Achtzehnhundert drei und funfzig (Gesetzsammlung für Achtzehnhundert drei und funfzig, Seite acht und vierzig) ausge⸗ gebenen achttausend Stück Prioritäts⸗Obligationen (littera B.) im Be⸗ trage von achthunderttausend Thalern, 4) den auf Grund des Aller⸗ höchst am neunzehnten August Achtzehnhundert vier und funfzig (Gesetzsammlung für Achtzehnhundert vier und funfzig, Seite fünf⸗ hundert und siebenzehn) bestätigten sechsten Nachtrages zum Gesellschafts ⸗Statut ausgegebenen sechstausend Stück Prio⸗ ritäts Obligationen (littera C.) im Betrage von sechshundert⸗ tausend Thalern, 5) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegi ums vom zweiten August Achtzehnhundert acht und funfzig (Gesetz⸗Samm⸗ lung für Achtzehnhundert acht und funfzig, Seite vierhundert sieben und dreißig) ausgegebenen dreitausend achthundert Stück Prioritäts⸗ Obligationen (littera D.) im Betrage von sesenchnnencnahend Tha⸗

nicht statt. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf

Gegeben Schloß Babelsberg, den 11. Juli 1868.

(I. S.) Wilhelm.

er Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Dieser Obligation 8 sind 20 Zinscou- Verzinsbar zu pons nebst Talon 4 ½ pCt. beigefügt. (Eintausend Thaler, Fünfhundert Thaler, Einhundert Thaler) Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligation hat an die Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft Fünfhundert Thaler (Ein⸗ hundert Thaler) Preußisch Courant zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privilegium vom.. . 1.“ autorisirten Darlehn von CVhalern.

Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar.

Breslau, den

Der Verwaltungsrath

der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gefellschaft.

N. N., Rendant. 8 des Registers.

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation Nr. Litt. G. zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18 „Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18..... die halbjährlichen Zinsen der obengenannten Prioritäts⸗Obligation über Thaler, Fünfhundert Thaler, Einhundert Thaler) zu erheben mit 22 Thlr. 15 Sgr., 11 Thlr. 7 Sgr. Breslau, den 11“ Der Verwaltungsrath der Breslau. Schweidnit⸗Freiburger Eisen tast Eesellschafe

N. N 9 Rendant.

Dieser Coupon wird nach Ablauf von vier Jahren nach dem darin bezeichneten Zahlungstage ungültig und werthlos. Dasselbe ist der Fall, wenn er durchstrichen, durchlocht, oder

wenn die auf ihm vermerkte Nummer nicht mehr vollständig zu erkennen ist.

der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenhahn⸗Prioritäts⸗Obligation Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die fol⸗ ende Serie von 20 Stück Zins⸗Coupons zur vorbezeichneten rioritäts⸗Obligation, sofern nicht von dem Inhaber der Obli⸗ gation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruches, oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Inhaber der SC“ Breslau, den Der Verwaltungsrath

der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eise C eag Sch t⸗-F ge eisenbahn, Gesellschaft. N. N., Rendant.

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8 E11“ ““ Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen die unten näher bezeichneten 1) unverehelichte Amalie Lange, 2) unverehelichte Jeannette Meyer ist in den Akten J. 104 de 1868 die gerichtliche Haft wegen wiederholter einfacher Hehlerei aus §. 237 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Ihre Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil sie in ihrer bis⸗ herigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden sind, sie latitiren daher oder haben sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der Lange und Meyer Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf dieselben zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihnen sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direction hierselbst abzu⸗ liefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 3. August 1868. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom⸗ mission II. für Voruntersuchungen. Signalement der Lange: Die Lange ist 29 Jahr alt, am 14. März 1839 in Pr.⸗Friedland geboren, jüdischer Religion, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat dunkelblonde Haare, freie Stirn, braune Augen, dunkelblonde Augenbrauen, ovales Kinn, proportionirte Nase, proportionirten Mund, ovale Gesichts⸗ bildung, blasse Gesichtsfarbe, ist mittler Gestalt und spricht die deut⸗ sche Sprache Signalement der Meyer. Die Meyer ist 23 Jahr alt, am 26. Juni 1845 in Unruhstadt geboren, jüdischer Religion, 4 Fuß 3 Zoll groß, hat schwarze Haare, freie Stirn, braune Augen, schwarze Augenbrauen, ovales Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, ist kleiner, kräfti⸗ ger Gestalt und spricht die deutsche Sprache.

Oeffentliche Vorladung. Die nachbenannten Kantonisten, und zwar: 1) Caspar Balthasar Niegoth zu Bischdorf, geboren den 25. ganuan 1845, 2) Joseph Grutza zu Groß⸗Boreck, geboren den 12. März 1845, 3) Peter Woschnik zu Borkowitz, geboren den 25. Juni 1845, 4) Peter Kubischok zu Fabianswalde, geboren den 28. April 1845, 5) Franz Hübel zu Hellewald, geboren den 30. November 1845, 9 Gottlieb hudh zu Jamm, geboren den 16. April 1845, 7) Johann Wilczek zu Kraskau, geboren den 22. Januar 1845, 8) Nicolaus Napieraiczyk zu Leschna, geboren den 4. Dezember 1845, 9) Andreas Winkler zu Ober⸗Paulsdorf, geboren den 12. Nopember 1845, 10) Franz Pawlik zu Radau, geboren den 28. Januar 1845, 11) Franz Albert Schieratzty zu Rosenberg, geboren den 23. März 1845, 12) Adam Golik zu Sausenberg, geboren den 31. Mai 1845, 13) Herrmann Grandlack zu Sausenberg, geboren den 18. September 1845, 14) Mathias Piontek zu Sausenberg, geboren den 20. Februar 1845, 15) Johann Kaps zu Schoenwald, geboren den 11. Mai 1845, 16) Thomas Maciejok zu Schoenwald, geboren den 16. Februar 1845, 17) Matheus Schwitalla zu Sternalitz, geboren den 5. Sep⸗ tember 1845, 18) Johann Knopp zu Thule, geboren den 30. Mai 1845, 19) Franz Wollny zu Thule, geboren den 26. Juli 1845, 20) Albert Lesch zu Wendrin, geboren den 10. April 1845, 21) An⸗ dreas Polarz zu Wendrin, geboren den 2. Februar 1845, 22) Peter Gajewski zu Wichrau, geboren den 10. April 1845, 23) Johann Ga⸗ bon zu Wienskowitz, geboren den 27. Mai 1845, 24) Johann Kochelt zu Wienskowitz, geboren den 7. Januar 1845, sind unterm 19. Mai d. J. von der Koͤniglichen Staatsanwaltschaft angeklagt: die König⸗ lichen Lande ohne Erlaubniß verlassen zu haben, um sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, deshalb durch den Beschluß der Straf⸗Abtheilung hierselbst vom 23. d. Mts. auf Grund des §. 110. alinea 2. des Strafgesetz⸗Buchs

Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung auf den 7. September d. J., Vormittags 12 Uhr, im Sitzungssaale auf dem Rathhause hierselbst anberaumt worden. Da der ge⸗ genwärtige Aufenthaltsort der Angeklagten im Inlande nicht bekannt ist, so werden dieselben zu diesem Termine hiermit öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, widrigenfalls mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam gegen sie ver⸗ fahren werden wird. „Rosenberg, den 23. Mai 1868. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

1 Handels⸗Register. Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Unter Nr. 2089 unseres Gesellschafts⸗Registers, woselbst die hiesige Handlung, Firma: u“ Vincent & Scherk,

und als deren Inhaber die Kaufleute 8 1) Ferdinand Hermann Wilhelm Scherk, 2) Friedrich Louis Vincent vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Ferdinand Hermann Wilhelm Scherk ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Frie⸗ drich Louis Vincent zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Louis Vincent fort. Vergleiche Nr. 5337 des Firmen⸗Registers. Unter Nr. 5337 unseres Firmen⸗Registers ist heut der Kaufmann Friedrich Louis Vincent zu Berlin als In⸗ haber der Handlung, Firma: 8 Louis Vincent (jetziges Geschäftslokal: Kurze Straße 7), zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 248 unseres Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige Handlung, Firma: Adolph Friedemann, und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph Friedemann vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: der Kaufmann Julius Paul Friedemann zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Adolph Friedemann als Fandelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma Adolph Friedemann bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 2387 des Gesellschafts⸗Registers eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Adolph Friedemann 8 (jetziges Geschäftslokal: Neue Promenade 5) 8 am 16. Juli 186s errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Kaufleute 8 1) Adolph Friedemann, 2) Julius Paul Friedemann, beide zu Berlin. Dies ist heut unter Nr. 2387 des Gesellschafts⸗Registers ein⸗ getragen.

Unter Nr. 2141 unseres Gesellschafts⸗Registers, woselbst die hiesige Handlung, Firma: 1“

Gbr. Rokotnit, und als deren Inhaber die Kaufleute

1) Louis Rokotnitz, 2) Julius Rokotnitz

und des Gesetzes vom 10. März 1856 in Anklagestand versetzt, und 3 1 v“ ““ 11“

vermerkt stehen, ist zufolge heutiger

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