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um 4 ½ Uhr früh und 5 ¾ Uhr Nachm., am 14. Augu t “
eed. ne 62 8 Nachm., am 15. August um 6eu. vrag; 8 U Mrast dlee, des sa sht Kinhes
16. August um 8¾ Uhr Vorm., am 17. August um 9 ¼ Uhr Vorm, sasn und — morgen das Geburtsfest der Kaiseri Fras . n gefeier
am 18. August um 10 Uhr Vorm., am 19 August um 10 ¾ U Vorm., am 20. August um 11 ½ Uhr Vorm. Die Verbindung dient Ahr wird. Der König wird dase 24 8 2 8 g dient nicht König wird daselbst mit Sr. Majestät dem K. von Bayern zusammentreffen. jest “
nur zur Beförderung von Post⸗Reisenden, sondern auch zur unbeschränk⸗ — Dem neuesten Garnisonswechselsbefehle zufolge
ten Beförderung von Brief⸗ und Fahrpost⸗Gegenständen. Die Beförde⸗ werden mit kommendem Herbste nachstehende neue Garnisonen
rung per Post dauert 3 Stunden, diejenige per Fährschiff 1 Stunde. von folgenden Truppentheilen bezogen werden. Weingarten vom
2) Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und dur 9 Diese 5 jndu 8 „ . 8 durch
das Watt. Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine 2. Infanterie⸗Regiment, Stuttgart vom 2. Jägerbataillon (der⸗
zeit in Ulm), Ulm von der 1. Feldartillerie⸗ Abtheilung aus
tägliche Personenpost vermittelt, bei welcher eine Beförderun Reisenden, sowie von Brief⸗ und Fahrpost⸗Gegenständen statzindet, Ludwigsburg Bayern. München, 7. August. Der außerordentliche
Die Transportdauer beträgt 3 ¼ bis 4 Stunden. Die Abfahrt Norden i hen dolge festgesebt 8* 1 8 um 7 Uhr fehnt 68b Gesandt . 8 18 üh, am 13. August um 9 ¾ Uhr Vorm., am esandte und bevollmächtigte Ministe Kaise 3 Aug — . 7. August um 2 Uhr Nachm. on seinem ück b „i—* ; 8 29.Augaß. v Fnön. Am 8 Augus um 4 Uhr Rachin. E“ “ SF Geschefte wleder August um 4 ½ Uhr Nachm. In Norden treffen die Posten von — Das Königliche S inisteri 6 Emden nach einer 3 ⁄stündigen Beförderungsfrist ein um 6 1v früh, vöentnichen Ardennee ha taacsmninisteriun dr aes unn b 5 „welchen die Hauptzollämter gewähren können, sich auf ie anfallenden Salzabgaben nicht zu erstrecken hat, sondern
3,5 Uhr Nachm. und 955 Uhr Abends. Wie sich die genannten . bindungen für die nächstfolgende Zeit gestalten, erhbes bleibt Se. daß die Kreditirung der Salzabgabe ledigli ng iglich dem Erme General⸗Zolladministration vorbehalten Nee. soll.
Publication vorbehalten. Hannover, den 7. August 1868 — 9. August. Die Kaiserin von Oesterreich traf
Der Ober⸗Post⸗Direktoör. Nichtamtliches. Ffute Morgens 5 Uhr hier ein, wurde am Bahnhofe von dem “ ler: Se. jestät der König geruhten bei eissi niss 11“ 4
Z mit dem General⸗Lieutenant à la üe Faa he Pforte Püe gn egeacs n Ses- und dem Gesandten der Hohen land' hier eingetroffen. Die Kaiserin hatte sede offt velle Fen⸗ Herren auch zur Tafel L.chsn. Ee-. abgelehnt. Heute ist großes Diner beim Könige von⸗ Bavern. dus. Coblint ks 888 Masehhe t ie Königin, zu Wagen Der Prinz Albrecht von Preußen ist wieder abgereist aus Coblenz kommend, Sr. Majestät einen Besuch ab. Der DOesterreich. Wien, 9. August. Di t Wirtliche Geheime Legations⸗Rath Abeken hielt Sr. Majestät veröffentlicht amtlich ein Kaisertahes “ em Könige Vortrag. 8 eecssüescg serr⸗ Se anordnet, in die ungarischen
Fan ““ RMegimenter im Sinne des einzuführenden T ög⸗ Tab I. Das neueste »Militair⸗Wochenblatt⸗ veröffentlicht das lichst solche Offiziere einzufelten 1as haihe sefshaeh 8. eau farc. A Herbstübungen der Norddeutschen Bundes⸗ Ländern gebürtig sind, so wie bei der Einstellung der Offiziere 8 rmee pro 1868. u“ die Sprachkenntniß der betreffenden Regimenter zu berück⸗ Kiel, 7. August. (Kiel. Z) Am Montag und Dien stag,
sichtigen. den 10. und 11. d. M., findet ein Segel⸗ und Ruver⸗ WDeer Matah Setsnoͤter Vrhr. Wettfahren von etwa 40 Booten der Marine im hiesigen
Gastein zurückgereist. Hafen statt. Pesth, 8. August. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm Mecklenburg. Schwerin, 8. August. Die heute aus⸗
in seiner heutigen Sitzung den Wehr⸗Gesetzentwurf in gegebene Nummer 59 des Regierungs⸗Blattes für das Groß⸗ dritter Lesung mit großer Majorität an und vertagte sich herzogthum Mecklenburg⸗Schwerin enthält eine Bekanntmachung,
dann bis zum 16. September. betreffend das Allgemeine Niederlage⸗Regulativ, das Regulativ In Folge eines gerichtlichen Auftrages wurde heute für Privat⸗Läger, die Anweisung für die Haupt⸗Zoll⸗ und
Ernte im Allgemeinen als eine sehr mittelmäßige, auf dem lin⸗ 1 scho it Tagen zum Besuche Ibrer ken dagegen als eine reichliche zu betrachten sei — mit dem Kaisers und der Kaiserin von Rußland sich be⸗ Regierungsbezirk Magdeburg in Beziehung gebracht, während sie zu dem Regierungsbezirk Merseburg (ad Nr. 16) gehört.
itwilligkeit entgegengekommen sind, die Ausführung einer neuen Gebatbvestecter⸗Veranlagung im Fürstenthume Schwarz⸗ lich preußische Behörden und Beamte
Sondershausen durch Königlic beneee Losufe sind zur Feststellung der dieserhalb erforderlichen
Bestimmungen: 3 1 naͤexen. gl S preußischer Seits: der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche
Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Bitter, und “ Fürstlich schwarzburg⸗sondershausenscher Seits: der Staats⸗Rath vun Feraebees von Wolffersdorff, der Ober⸗Forstmeister von Michael, ¹ zusammengetrarn 4* haben unter Vorbehalt der Ratification folgen⸗ 1 Acti 5 a Thlr. 95,144,000 Vertrag geschlossen. 9 9 en.... Thlr. 95,1s Art. 4. GDie Ausführung der Arbeiten zur Veranlagung a) der Kassen⸗ ve „ Privatbanknoten Grundsteuer von den Liegenschaften, b) der Gebäudestener im Fürsten⸗ und Darlehns be....... . 1/771,000 thume Schwarzburg⸗Sondershausen mit Einschluß der Entscheidung 1 Wechsel⸗Bestände.V. öX 62,106,000
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht 8 der Preußischen Bank vom 7. August 1868. Geprägtes Geld und Barren..
über die hierbei vorkommenden Streitigkeiten und Beschwerden, soll 4) Lombard⸗Bestände... 17,374,000 unter der Leitung des Königlich preußischen Finanzministeriums durch 5) Staatspapiere, verschiedene Fo 1 die von diesem hiermit zu beauftragenden Königlich preußischen Be⸗ 6*“ 15,551,000
hörden oder Beamten erfolgen. ö Passiva. Art. 2. Dem Verfahren hierbei und den Entscheidungen sollen 6) Banknoten im Umlauf Thlr. w40 37800, ,973,
die für das Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen dieserhalb er⸗ — 1b “ 1 Gesetze und Verordnungen zum Grunde gelegt werden. 9 Depositen⸗Kapitalien ö — Die zur Ausführung dieser Geßetze und Verordnungen erforder⸗ 8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institut lichen Instructionen und Verfügungen erläßt das Königlich preußische ünd Pehehlah sonen, mit Einschluß des HBiro⸗Verkehrs.
Finanzministerium. 8 .“] Ausführung zu beauftragenden Königlich Preußi⸗ Berlin, den 7. August 1868.
Den mit der schen Behörden und Beamten werden hierbei dieselben Befugnisse bei⸗ Königlich Preußisches Haup von Dechend. Kühnemann.
gelegt, welche en 8 der in 1 stattgefundenen Grund⸗ und Gebäudestener⸗Veranlagung eingeräumt waren. 1 Art 3. 6Geee dem Verfahren die Mitwirkung Fürstlich von Könen. schwarzburg⸗sondershausenscher Behörden oder Beamten erforderlich wird, sind dieselben den in Bezug hierauf ergehenden Anordnungen des Königlich preußischen ;e beziehungsweise der von diesem beauftragten Behörden und Beamten Folge zu leisten
verpflichtet. 8 ö“ Die bei der Ausführung mitwirkenden Königlich preußischen Beamten, Feldmesser u. s. w. unterliegen auch in ihren diesfälligen I“ en preußischen Disziplinar⸗Vorschriften und verbleiben unter preußischer Disziplin. 6 Art. 4. Dem Fürstlich Schwarzburg⸗Sondershausenschen Mini⸗ sterium bleibt unbenommen, sich über die jeweilige Lage der Veran⸗ lagungs⸗Arbeiten und deren Fortgang durch abzusendende Beamte, welche auch den bezüglichen Operationen im Felde u. s. w. beiwohnen koͤnnen, in fortdauernder Kenntniß zu erhalten. Wenn demselben spezielle Auskunft über einzelne Punkte wünschenswerth erscheint und es zu besonderen Anträgen Veranlassung finden sollte, wird es sich dieserhalb mit dem Königlich preußischen Finanzministerium in Ver⸗ bindung setzen und das Letztere darauf das Erforderliche veranlassen. Art. 5. Wegen Remunerirung der Beamten, Kommissions⸗Mit⸗ glieder, Feldmesser und wegen der sonstigen Kosten des Verfahrens werden die in Preußen geltenden Vorschriften in Anwendung gebracht und darnach die erforderlichen Anweisungen vom Königlich preußischen
Boese. Herrmann.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspection, Schwartz, von Hannover. Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Keller im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, von Wiesbaden
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Direktor der Kriegs⸗Akademie, von Etzel, nach Carlsbad; Der General⸗Major und Inspecteur der 2. Ingenieur⸗
Inspection, Schulz, nach Erfurt.
Berlin, 10. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ von Deust ist vorgestern nach
gnädigst geruht, Fereegesh feh General⸗Adjutanten, General⸗ Major von Tresckow, sowie Allerhöchstihren Flügel⸗Adju⸗ tanten, den Oberst-Lieutenants von Hymmen und Graf von Lehndorff, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Hessen Königlichen Hoheit ihnen ver⸗ liehenen Insignien, und zwar ersterem des Großkreuzes, letzteren beiden des Comthurkreuzes zweiter Klasse vom Verdienst⸗Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen, ebenso zur Anlegung
Abend der Fürst Alexander Karageorgevic durch d Stadt⸗Hauptmann verhaftet. spen ch den
Finanzministerium erlassen. Ueber das Verfahren bei Bezahlung und Erstattung der entstehen⸗
den Kosten erfolgt zwischen dem Koͤniglich preußischen Finanzministerium und dem Fürstlich schwarzburg⸗sondershausenschen Ministerium be⸗ sondere Vereinbarung.
Art. 6. Die Ausführung des Vertrages beginnt sogleich nach erfolgter Natification desselben und tritt derselbe mit dem Abschluß der Veranlagungs⸗Arbeiten durch die nach den Resultaten der letzteren
bewirkte Steuervertheilung außer Wirksamkeit. Innerhalb der Ausführung selbst kann der Vertrag nur unter
Zustimmung beider Kontrahenten zur Auflösung gebracht werden.
Art. 7. Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur landesherr⸗ lichen Ratification vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications⸗ Urkunden binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden.
Berlin, den 10. Juni 1868. b L. S.) Bitter. (L. S.) von Wolffersdorff. (L. S.) von Michael.
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und es hat die Aus⸗ wechselung der Ratifications⸗Urkunden stattgefunden.
.
Finanz⸗Ministerium.
Bekanntmachung. In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember v. J., betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges. S. S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 31. v. Mts. 2,228,000 Thlr. Darlehnskassenscheine im Umlauf gewesen sind. Berlin, den 4. August 1868. Der Finanz⸗Minister.
Iim Auf rage: Guenther
kinisterium für die landwirthschaftlichen X“X“ Angelegenheiten. Berichtigung. In der in Nr. 104 des Staats⸗Anzeigers veröffentlichten Uebersicht der Ernte⸗Schätzung pro 1868 ist die Bemerkung
des dem Major Z Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, von des Großher⸗
zogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königlichen Hoheit verliehenen
edelius, Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen
Comthur⸗Kreuzes des Ordens der Wendischen Krone, und des
den persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des
Kronprinzen, Hauptmann des Leib⸗Grenadier⸗Regiments (1. Brandenburgischen) Nr. 8,
suite
von Jasmund, à la
und Hauptmann Grafen zu Eulenburg, von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Verdienst⸗
Ordens der Bayerischen Krone.
Bekanntmachung.
Die auf die Dauer der Bade⸗Saison berechneten Post⸗Ver⸗ bindungen des Nordseebades Norderney gestalten sich für die Zeit vom 11. bis incl. 20. August cr. wie folgt:
A. Zwischen Emden und Norderney. Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Abfahrt in der Richtung von Emden nach Norderney stattfindet: am 11. August um 12 Uhr Mittags, am 13. August um 2 ⅞ Uhr Nachm., am 14. August um
12 Uhr Mittags, am 15. August um 6 Uhr früh, am 16. August um 6 ½ Uhr früh, am 18. August um 8 Uhr Vorm., am 19. August um
8 ⅔a Uhr Vorm., am 20. August um 9 Uhr Vorm. Diese Verbindung wird postseitig nur zum Transport von Briefpost⸗Gegenständen benutzt. Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt 4 Stunden. B. Zwischen Geestemünde und Norderney. Die Verbin⸗ dung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, welche aus Geeste⸗ münde abfahren: am 12. August um 11 ¼ Uhr Vorm., am 14. August um 12 ⁄ Uhr Nachm. nach Ankunft des in Geestemünde um 833 Uhr Vorm. anlangenden Zuges von Hannover am 17. August um 3 ½ Uhr früh, am 19. August um 4 ½ Uhr früh. Die Schiffe nehmen den Anschluß auf von dem am Abend zuvor um 734 Uhr in Geeste⸗ münde eingetroffenen Zuge von Hannover. Andere Postsendungen als Briefpost⸗Gegenstände werden mit den betreffenden Schiffen nicht befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde bis Norderney beträgt 5 bis
6 Stunden.
C. Zwischen Norden und Norderney. 1) Auf dem direk⸗ ten Wegeüber Norddeich. Von Norden wird täglich eine Personen⸗ post nach Norddeich abgefertigt, welche zu Norddeich mit einem Fähr⸗ schiffe nach Norden in ummittelbarem Zusammenhange sleht. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 11. August um 2 .½ Uhr Nachm.,
(S. 3184 Sp. 2 am Schluß), daß auf dem rechten Elbufer die
am 12. August um 3 ¾ Uhr früh und 3 ¾ Uhr Nachm., am 13. August
Haupt⸗Steuer⸗Aemter wegen Creditirung der Ein⸗ Und Aus⸗ gangs⸗Abgaben und der inneren Steuern, das Regulativ in Betreff der dem Großhandel mit fremdem Wein zu gewähren⸗ den Zollerleichterungen, die Zollvergütungen beim Bau von Seeschiffen, das Regulativ über die Behandlung der auf Frei⸗ pässe ein⸗ oder ausgehenden Waaren, und die Zollvergütung bei der Ausfuhr von dem aus indischem Rohzucker raffinirten Zucker, sowie Bestimmungen über das Lagergeld.
Hamburg, 8. August. Für diplomatische Kosten hatte die Bürgerschaft auf eg- des Ausschusses nur eine Pau⸗ schalsumme von 50,000 Mrk.⸗Crt. bewilligt. Inzwischen sind wegen Einziehung der diplomatischen Posten in Paris und Lon⸗ don vom Senat Anträge an die Bürgerschaft gestellt und von derselben unter vorläufiger Beschränkung der Bewilligung für die beantragten Wartegelder auf 5 Jahre — angenommen worden. Der Senat weist jetzt darauf hin, daß für das lau⸗ fende Jahr die Honorare nach den kontraktlichen Verhältnissen noch fortbezahlt werden müssen, und beantragt der Ausschuß nunmehr: Genehmigung des Art. 108 mit 84,500 Mrk.⸗Crt.
— Die hier anwesende Zollvereins⸗Kommission hielt am Dienstag und Donnerstag wiederum längere Sitzungen im Verwaltungs⸗Gebäude und besichtigte am Donnerstag Nach⸗ mittag die künftige Zollgrenze bei Eppendorf und Barmbeck. Zu dieser Besichtigung war der Ober⸗Zoll⸗Inspektor des Haupt⸗ amtes in Wandsbeck hinzugezogen.
Baden. Karlsruhe, 7. August. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 51 enthält u. A. eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hau⸗ ses und der auswärtigen Angelegenheiten, die Bundeskartel⸗ Konvention vom 10. Februar 1831 betreffend, eine Bekannt⸗ machung des Großherzoglichen Kriegsministeriums, die Dislo⸗ cation der Batterieen des Feld⸗Artillerie⸗Regiments betreffend, sowie eine Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerliums des Kriegs und des Innern, die Organisation der Landwehr⸗ Behörden betreffend.
Württemberg. Stuttgart, 8. August. (Staats⸗Anz.) Se. Majestät der König ist heute nach Kissingen abgereist, wo⸗
ria, Alexandra, Olga, Mary.
Karlsbad, 5. August. Heut ist die Großfürstin Helena von Rußland mit Gefolge hier eingetroffen. Auch die Fürstin von Lippe⸗Schaumburg befindet sich unter den neu Ange⸗ kommenen.
Triest, 6. August. Das englische Geschwader hat heute Abends auf der Triester Rhede Anker geworfen.
Schweiz. Bern, 6. August. Die neue Verfassung des Cantons Zürich, deren Entwurf die Redactions⸗Kom⸗ mission kürzlich vollendet hat, besteht aus 68 Artikeln. Ihre erste Abtheilung umfaßt die staatsbürgerlichen, ihre zweite die volks⸗ und staatswirthschaftlichen Grundsätze, die dritte die Ge⸗ setzgebung und Volksvertretung, die vierte die Vollziehung und Verwaltung, die fünfte die Rechtspflege, die sechste das Unter⸗ richts⸗ und Kirchenwesen und die siebente die Revision der Ver⸗ fassung. Gegenwärtig ist die 35er Kommission mit der Be⸗ rathung des Entwurfes beschäftigt.
— 7. August. Der Bundes⸗Vice⸗Präsident Dr. Dubs und der Bundesrath Challel⸗Venel sind von ihrer Reise nach dem Mont⸗Cenis zurückgekehrt. . 1“
Belgien. Brüssel, 7. August. Der Kronprinz be⸗ findet sich in einem beunruhigenden Zustande.
Der König ist
nach Spaa gereist, um die Königin zurückzuholen.
Großbritannien und Irland. London, 7. August. Die Taufe der Tochter des Prinzen von Wales wurde durch den Bischof von London, welchem der Dechant von West⸗ minster assistirte, vollzogen. Unter den Taufpathen erwähnt die »Engl. Corr.« die Königin Victoria, den Kaiser von Ruüß⸗ land, die Königin von Griechenland und die Königin Wittwe von Dänemark. Die junge Prinzessin erhielt die Namen Victo⸗
— Den gegenwärtigen Anordnungen zufolge wird der praktische Dienstkursus des Prinzen Arthur bei dem Ingenieur⸗ corps mit nächstem Montage sein Ende erreichen.
— Der Marineminister Corry ist zur völligen Wiederher⸗ stellung seiner Gesundheit nach Deutschland abgereist.
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