1868 / 197 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

und zwar bis Dienstag, den 1. September ecr., Vormittags 11 Uhr) unter besonderem Couvert einzureichen. f

Die Lieferungsbedingungen, sowie Proben nach den verschiedenen Größen, liegen im diesseitigen Büreau zur Einsicht aus. .

In den Submissions⸗Offerten muß angegeben sein, daß Submit⸗ tent von den Lieferungsbedingungen Kenntniß genommen hat.

Die Unternehmer können ihre Offerten außer auf die obenbezeich⸗ nete Quantität Hemden, auf den Bedarf für mehrere Armee⸗Corps

oder auch für die ganze Armee richten.

Berlin, den 12. August 1868. Königliche Intendantur 3. Armee⸗Corps.

[274] Bekanntmachung. Zufolge Anordnung des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums sollen für die Truppen des 6. Armee⸗Corps und des 3. Garde⸗Grenadier⸗ Regiments (Königin Elisabeth) 8 3

22,599 Hemden

von gebleichtem Callicot im Wege der Submission beschafft werden, zu welchem Behuf ein Termin auf den

2. September cr., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Geschäftslokal, Kirchstraße Nr. 29, anberaumt worden ist. Die Lieferungs⸗Bedingungen, so wie die Normalproben, sind bei

uns einzusehen. Lieferungslustige wollen ihre Offerten, die deutlich und mit be⸗

stimmter Angabe der Zahl der zu liefernden Hemden und der Preis⸗ forderung abgefaßt sein müssen, versiegelt, portofrei und unter der Aufschrift »Submission auf Lieferung von Hemden für die Truppen⸗

bis zum September cr., an uns einsenden, auch darin angeben, daß sie von

Kenntniß genommen haben. Submissionen, welche nicht bestimmt und klar abgefaßt sind und Zweifel über den Sinn der Offerte oder den Betrag der Forderung

zulassen, bleiben unberücksichtigt.

Schließlich wird noch bemerkt, daß jeder Unternehmer seine Offerte auf den Bedarf für ein oder mehrere Armee⸗Corps oder auch auf den Bedarf für die ganze Armee richten darf. 8

Breslau, den 12. August 1868. Königliche Intendantur des 6. Armee⸗Corps.

Vormittags 11 Uhr, den Bedingungen

gross 200 S.-R.

Kostifer d. d. 10. März 1859, 29,639,239 Jerwakant d. d. 10. März 1862, 100 S.-R. . 30,067/95 Angern d. d. 10. März 1863, 100 S.-R. 2) die als gestohlen angegebenen, auf den Namen des Bauers Rok-

kamae Wiltmann aus Weinjerwen registrirten Ehstländischen

landschaftlichen Obligationen: No. 29,774/324 Mehnback d. d. 10. März 1862, gross 200 S.-R. 29,734/219 Fonal d. d. 10. März 1862, 100 S.-R. 31,040/285 Erras d. d. 10. März 1865, * 100 S.-R. 32,621/241 Taps d. d. 10. März 1867, . 100 S.-R. . 32,622/242 Taps d. d. 10. März 1867, *- 100 S.-R. 3) die als gestohlen angegebenen, auf den Namen der Neu-Sommer- pPnusenschen Gebietslade registrirten Ehstländischen landschaftlichen

Obligationen: No. 31,721/665 Haiba d. d. 10. März 31,722/666 Haiba d. d. 10. März 1866, 100 S.-R. 31,723/67 Haiba d. d. 10. März 1866, » 100 S.-R. 32,043/117 Piokfer d. d. 10. September 1866, 100 S.-R. 32,014/118 Piokfer d. d. 10. September 1866, *„ 100 S.-R. 32,045/119 Piokfer d. d. 10. September 1866, *⸗ 100 S.-R. 4) der als gestohlen angegebene, auf den Namen der. Neu-Sommer- husenschen Gebietslade registrirte unkündbare Ehstländische Pfand-

brief No. 5308/172 Pall d. d. 10. März 1862, gross 300 S.-R., auf den Namen des

5) die als abhanden gekommen angegebenen, Bauers Hans Kurmann registrirten hstländischen landschaftlichen

. Obligationen

No. 26,688/178 Erwiba d. d. 10. September 1860, gross 500 S.-R. 24,471/59 Herküll d. d. 10. März 1860, gross 100 S.-R. hierdurch mortifizirt, und werden alle diejenigen, welche etwa Ansprüche an die beregten Dokumente zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich mit solchen ihren Ansprüchen bis zum 1. August 1869 bei der Verwaltung der Kredit-Kasse zu melden, widrigenfalls die vorerwähnten landschaftlichen Obligationen und der eine erwähnte unkündbare Pfand- brief förmlich mortiffzirt, den Eigenthümern neue Obligationen, resp. ein

it sei üch

neuer Pfandbrief ausgefertigt und Niemand mehr mit

wird gehört werden.

Reval, den 30. Juli 1868. 8 Präsident: Fr. Samson.

G. Scheel, Buchhalter.

No. 23,013/182

.“

866, gross 100 S.-R.

Verloosung, Amortisation, von öffentlichen

Prinz Wilhelm⸗Eisenbahn. Von den durch unsere Bekanntmachung vom 12. April 1863 zur Rückzahlung am 18. Juli desselben Jahres gekündigten Prinz Wilhelm⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen sind folgende Nummern bisher noch nicht zur Einlösung gelangt:

I. Serie Nr. 719. 1241. 2147. II. 89. 970. 1017. 1272. 1398. 1400. 1765. 1922. 2099.

2100. 2101. 2102. 2103. 2377. 2378. 2379. 2550. 2551. 2552. 2553. 2554. 2555. 2556. 2557. 2558. 2559. 2560. 2561. 2562. 2563. 2610. 3196. 3197.

3198. 3199. 3200. 3296. 3607.

öee u. s. w. apieren.

8

Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, dieselben und wird wegen der nach

Ablauf dieser Frist noch nicht eingelösten Nummern gemäß §. 10 der s-Verfahren eingeleitet werden.

binnen längstens sechs Monaten einzulösen,

Emissions⸗Privilegien das Mortification

Elberfeld, den 18. August 1868. 8 Königliche Eisenbahn⸗Direction

8 Berliner Handels⸗Gesellschaft. Eböö“ 1868 eine Abschlags ahlung von Vier Thalern 8 auf jeden Antheilsschein von 200 Thlr. für das erste Semester c. fest gesetzt, und es kann dieselbe vom Einlieferung der nach der Nummernfolge

dem entsprechend gefertigten Verzeichnisse zu versehenden Dividen

denscheine Ser. 2 Nr. 3 bei der Kasse der Gesellschaft, Französische Straße Nr. 42, in den Vormittagsstunden von 9 bis

darauf aufmerksam, daß Divi⸗ an welchem sie

nach §. 53 des Statuts zu Gunsten 1.

12 Uhr erhoben werden.

Zugleich machen wir wiederholt denden, welche binnen vier Jahren nach dem Tage, zahlbar waren, nicht erhoben sind, der Gesellschaft verfallen.

Berlin, den 18. August 1868.

Berliner Handels „Gesellschaft.

on der Verwaltung der Allerhöchst bestätigten Ehstländischen adl

chen Kreditkasse werden 1) die als gestohlen angegebenen, auf d

.52 des Statuts vom 2. Juli 1856 ist auf die Jahres⸗

1. September c. ab gegen

geordneten und mit einem

2

1-

en Namen des Bauers Jürri

Verschiedene Bekanntmachungen.

er Bergwerks⸗ Saarbrücker Eisenhütten⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden hierdurch be⸗ nachrichtigt, daß die diesjährige ordentliche Generalversammlung am 15. September d. J., Morgens 10 Uhr, im Geschäftslokale der Gesellschaft auf der Hütte zu Burbach stattfinden wird. Gegenstände der Tagesordnung: 1) Ee das verflossene Geschäftsjahr und Feststellung der ividende.

2) Bericht der Rechnungs⸗Revisoren. 3) Neuwahl eines Mitgliedes des Verwaltungs⸗ und Aufsichts⸗

rathes. Die Herren Actionaire, welche beabsichtigen, der General⸗Ver⸗ den Bestimmungen des

Luxemburg

sammlung beizuwohnen, werden gebeten,

Art. 36 des Statuts nachkommen zu wollen.

Burbach bei Saarbrücken, den 15. August 1868.

Luxemburger Bergwerks⸗ und Saarbrücker Eisenhü ““ Gesellschaft.

Der Direktor. 8

N. Flamm.

8

[2815 8 t „Vergbau⸗Aetten;Gesettschaft Mark zu Dortmund.⸗ Die Herren Actionaire der Berg au⸗Actien⸗Gesellschaft Mark zu

Dortmund werden zu der am 30. September d. J., Vormittags 10 Uhr, im Gasthofe Wencker⸗Paxmann zu Dortmund stattfindenden diesjährigen ordentliche Tages⸗Ordnun 1) Vortrag des Decharge,

11““

Feschäfts⸗ und Jahresberichtes und Ertheilung der

2) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrathes, 3) Wahl dreier Rechnungs⸗Revisoren, b Actionaire.

4) Anträge des Verwaltungsrathes resp. der

Dortmund, den 19. August 1868. Der Verwaltungsrath.

Gladbacher Spinnerei und Weberei.

Wir beehren uns hierdurch anzuzeigen, Kollektiv⸗Bevollmächtigten, die Herren Robert Schmachtenberg und

Edmund Eyring, als Direktoren, mit der Befugniß für Jeden der⸗ selben, Namens der Direction zu unterzeichnen, auf Grund des revi⸗ dirten und landesherrlich genehmigten Gesellschafts⸗Statuts definitir

bestellt haben. 18. August 1868.

Sagri gationen: ““

aus Foal registrirten Ehstländischen landschaftlichen Obli-

8

M.⸗Gladbach, den b 1 Der Verwaltungsrath.

n General⸗Versammlung hiermit

daß wir unsere seitherigen

herbeizuführen.

Das Abonnement beträagt Thlr. für das Viertel ahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druchzeite 2 Sgr.

Alle Post⸗Aiestalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Ctraße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

n7285:2821..

ECo⸗ amamanmnnee.

29 H.*9. . 2 242.

* 22 5

c.

v2 1 22 „„ 8 Se. öu haben Allergnaädigst geruht: 1 endenten und ersten Pastor Stephe 8 dolph Hafner zu Wittm in der 8 tephan Ru⸗ z. zu W und, in der Landd ei Auri Rothen Adler⸗Orden dritt ass bewehse, den Pesbes aee er Klasse, dem Post⸗Direktor Ar zu Potsdam den Rothen Adler⸗Ord EEEEE14 F. t »Orden vierter Klasse; dem bis⸗ herigen preußischen Konsul i asse, dem bis⸗ ge in Genua, Charles Edou Schmidt, den Königlichen K 1 Fhns Ha g Gheit t e en. hen Kronen⸗Orden dritter Klasse; Rittergutsbesitzer und Kaufmann Friedrich s ht Seh⸗ 18 Alt⸗Döbern, im Kreise Calau, den König⸗ sionirt ronen-Orden vierter Klasse sowie dem ven⸗ Abrbrcker⸗d Förster Carl Ludwig Bellmann zu ChruereAuffeber sa ba G gerst,0 dem pensionirten EEEF“ aspar Foerder zu Birstein, i Kreise Gelnhausen, d sbeiiaen zu Mürstein, im „dem bisherigen Schulleh Johann Justus Schäffer rer und Kantor I“ ffer zu Cassel, dem Schulzen E111“ zu Sonnenburg, im hel Snd. Kanzleide istian Friedrich Schillert, und dem Regierungs⸗ anzle Wilhelm Kelm zu Frankfurt a. O. das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen,“ v 11“ die SDer erls ung 22 Kror. Unwalts Schaer in Stade an 1 2X G ch bei dem Obe geri üis n W nchmgen, rgericht in Göttingen zu ge⸗ II Ober⸗Gerichts⸗Rath Cludius in Hildesheim unter I 5 »Kron⸗Anwalt« mit dem Amte des Kron⸗ nwalts bei dem Ober⸗Gericht in Stade zu beauftragen. 1h

*40

Norddeutscher B

AEnmaermenern enaransen 8 8 1“ 8 un d. 1

W“ preußischen Gerichts⸗Assessor

Dr. C IF. 1— Johann Nerenz in Cairo, den bi

19e preußischen Vice⸗Konsul! Wilbelm Duisberg in Chr⸗

o den Kaufmann Heinrich Bernhard Bronn in Por⸗

und den Kaufmann Leopold Constantin Bronn Suez zu Vice⸗Konsuln des Norddeuts 2

nennen geruht. S. bu

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8

ü

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Lb1“ zwischen Preußen und Hessen, in Betreff der Her— ng der Eisenbahnen von Gießen nach Gelnhausen, von Gießen 8 nach Fulda und von Hanau nach Friedberg.

Vom 12. Juni 1868. V 1n G Foh ecüme und Se. Königliche Hoheit

er Großherzog Hessen und bei Rhein, von dem Wun vleihe ds Eiser gser im d. von dem Wunsche geleitet 1l indungen zwischen den beiderseiti S zu erweitern, haben zum Zwecke einer hierü— ZE1““ 8se aben Z: er hierüber zu treffend Verei barung EE11“ ernannt, nämlich:

Se. ajestät der König von Pre zen: öchsti

e König ußen: Allerhöchstihr Ebe sfäan Ober⸗Baurath Theodor Weishaupt, Allerpöchfihren irklichen Legations⸗Rath Wilhelm Jordan; 8 8hZFxböebeleder Großherzog von Hessenund hsh R Hein; Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und be⸗ 88 mächtigten Minister, Geheimen Legationsrath Carl Hofm ann 1 erhöchstihren Ministerialrath August Schleiermacher, Forche 1g h ogrsgafh detespechslung ihrer in guter und gehöriger

4 de 80 9 50 82 „- w 2 machten folgenden Staatsvertrag abgeschlossen

Art. 1. Die Königli je 6.

Art. 1. Die Königlich preußische und d rvoßberzoaglich u 1 zische und die Großherzoglich hessi 1es.s g verpflichten sich, den Bau a) einer Eisenbahn von Aschs eisnnc nhausen, b) einer Eisenbahn von Gießen nach Fulda, c) einer nach Friedberg zu gestatten und zu fördern. dafde. . ie Großherzoglich hessische Regierung hat bereits Sorge Fulir. ge gga⸗ die Herstellung der Eisenbahnen von Gießen nach

und nach Gelnhausen durch geeignete Unternehmer (Art. 16)

8 .14 AÆresn 1 Berlin, Freitag, den 21. August, Abends

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗

1

Die Königlich preußi Die Königlich ußische Regierung wird es 5 2 87 2 1 0 G . b ittelung geeigneter Privatunterneh⸗ s solches in ihrem Interesse finten; ernehmer oder, falls sie 1 den sollte, dur 5 ieser Lini auf Staatskosten herbeizuführen. follte, durch den Ausbau dieser Linie I Eisen 6 LE1311“” Hohen Regierungen werden für die zieht innerhalb finafc auf welche sich der gegenwärtige Vertrag be⸗ gesetze EE1“ mhach Maeggb⸗ der bestehenden Landes. Bodens gewähren. priation des erforderlichen Grund und Rn 8 2 . . HIs ene e eAmusd 1867 chenfperzoalic ZEE11“ 8 Aug nd die Aufbrin er Koste für das zur Erbauun Eis gung der Kosten 8 z g von Eisenbahnen erforderliche Gelä auf die in ihrem Gebiete b 8 1— elegene Strecke der Ei H nach Friedberg anwendbar erklären. von Wirzen 1aeh Geiti heans 6 Farvpregcbt see ts Cisetbeßan G isen und Fulda soll der Gr rzogli si schen Regierung, für die Er der Großherzoglich hessi⸗ hen? „für die Eisenbahn von H Frie Königlich preußischen Regier 1 Hanau nach Friedberg der rig eußischen Regierung zustehen. Jedoch blei polizeiliche Prüfung und Genehmi vb olize fung GHenehmigung des Bauprojekts, sowei die Herstellung von Brück rchla auprolekts, soweit solches 8 - 1 rücken, Durchlässen, Flußcorrecti übergängen und Parallelwe W1* gang gen betrifft, sowie die b zeili fung der Bahnhossanlagen jed el 111“ 1 * 2 2 11 3 2 d rh 4 8 d . 8 veeeden 22 agen jeder Regierung, innerhalb ihres Gebiets, Sofern die Bahnen nicht von v in mit e mnicht ornherein mit einem T Fesehen Faea 9 Bestimmung über die 1“ 8 8 der Linie Hanau⸗Friedberg ledialich der Königli JLZ 144“ g lediglich der Königlich den Linien Gießen⸗Fulda und Gießen⸗Geinhausen Iagubch g kretogic 1e run. überlassen bleiben 8 1 . 4. Die in Rede stehenden drei Eise dn g 8 - senbahnen solle 1 6“ Hea LT und Hanau mit St be 8Eö. en Friedberg und Gießen bezieh is t Main⸗Weser⸗ und 1— b beziehungsweise mit der Mai Veser⸗ und der Deutz⸗Gießener Eisenl in Sechegns , tcttng gebracht er Eisenbahn in unmittelbare Zur Erleichterung der Anschlüsse a Zu. ing 2 n den Endpunkte en di IC W“ 6 1 en w 1““ sfsan 85 1eeici, die egnis,B Fheit⸗ bu d ersonenverkehr dort vorhandenen B 8 lokalitäten 1 ; . ort rhandenen Bahnhofs⸗ 1 gegen eine nach b. G Es gestatten. ch billigen Grundsätzen zu bemessende Miethe Art. 5. Die Spurweite der? 1 .52. der Bahngeleise soll wie bei den Ans ahne ,F 8 ei den A 8 8 und 1 halben Zoll Englischen Schte etragen, auch die Ausführung der Bahne das gesammte Betriebsmaterial PGN. heehe⸗ g8. te T sma unter Beachtung der von dem V eeöX“ M valtungen angeno inheitli Vorschriften für den dur S genommenen einheitlichen V durchgehenden Verkehr derartig ei den, daß die Transportmit 1“ Zdie Dransportmittel nach allen Richtungen hi je Ieh ungehindert übergehen können öII11M „Art. 6. Die Landeshoheit bleibt in Ansehur g der i ßis ol bt in Ansehung der im preuß der Königlich preußischen Ansehung der Bahnstrecken im hessischen Gebiete der Groß oqli hessischen Regierung vorbehalten. 6 F der Euggesa gch .⸗Die Bahnbeamten sind rücksichtlich der Disziplin der kompetenten im Aebrigen aber den Gesetzen und Behöͤrden des Staates unterworfen mnerhalb dessen Gebiets sie sich jeweili Haiörs erhalb dessen Gebiets sie sich jeweilig auf⸗ Die Bahnbeamten aus einem der beiden S B inder beiden Staaten, wel ajn 1 92 4* 2 2 e 2 G 19 Gebiete des anderen Staates stationirt 88He e hg Aenderung der Unterthansverhältnisse und sind während ihres Aufenthaltes daselbst nur denjenigen Steuern und Personal asten vnopfwoxfen, welche nach den dortigen Landesgesetzen u 88 esjch . . Fremden zur Anwendung gelangen 8 Art. 7. Die kontrahirenden Regierungen sa si sei 38 2* 8 8 Zo sCo g 8 8 8 en ic. 8 8 die bestehenden Gesetzen entsprechende, von 88” ae e g3t egtig 8 1 zu bewirkende Untersuchung und Bestrafung derjenigen Poli ci— 9 Kriminalvergehen zu, welche die Anlage der drei Cisenbahten EET11““ P vanselhe betreffen und von Ihren espeneiven hanen in dem Gebiete des anderen Staates sverde werden des anderen Staates werden begangen scäd denabeeendch Erabacae ceeungan haben wegen aller Ent digungs. e, die aus Anlaß der Anlage oder des Betriebes der drei Eisenbahnen gegen sie erhoben werden en C

Zwecke