1868 / 200 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

unter Beifügung zweier nach den Actien⸗Nummern geordneter, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten angebender Verzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen oder portofrei einzureichen und zugleich die erste Einzahlung mit vierzig Prozent des Nominalbetrages in preußischem Gelde portofrei zu leisten, wonächst sie vom 15. Oktober ec. ab gegen Rücklieferung des ihnen behändigten quittirten Verzeichnisses an denjenigen Stellen, an welchen sie die Einzahlung geleistet haben, die von uns ausgestellten Quittungsbogen in Empfang nehmen können. Die Zusendung der Quittungsbogen, wenn sie vermittels der Post verlangt wird, geschieht portopflichtig und unter Angabe des Ein⸗ ahlungswerths, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrücklich begehrt sein sollte.

Die ferneren Einzahlungen à zwanzig Prefett des Nominal⸗ betrages müssen an eine der obenbezeichneten Stellen geleistet werden, ind zwar:

die zweite Rate am 1. Juli 1869, „J 5 » 2. Januar 1870 » vierte „» 1. Juli 1870. UAeber die Höhe der Conventionalstrafe oder das Verfallen einge⸗ ahlter Beträge bei Versäumniß der Termine dieser späteren Einzahlun⸗ gen wird das Nähere auf statutmäßigem Wege zur Zeit veröffentlicht verden. Es ist übrigens einem Jeden freigestellt, statt der Naten⸗ ahlungen jeder Zeit die Volleinzahlung des anrechtlichen Nominalbetrages zu leisten. Bei der zweiten und vierten Ratenzahlung resp. bei der Vollein⸗ zahlung kommen fünf Prozent Zinsen p. a. der bis dahin geleisteten Theilzahlungen in Abzug.

Nach geleisteter letzter Ratenzahlung resp. Volleinzahlung werden von einem noch näher zu bestimmenden Termine ab die Stamm⸗ Actien Lit. B. gegen ö oder portofreie Einsendung des Quittungsbogens und Vergütung der Stückzinsen des den Actien bei⸗

gegebenen laufenden Zinscoupons resp. Dividendescheins ausgehändigt oder portopflichtig zugesandt. b 8

Wer bis zum 1. Oktober e. inkl. weder die erste Ein⸗ zahlung von vierzig Prozent noch Volleinzahlung unter gleichzeitiger Einreichung der bezüglichen alten Actien ge⸗ leistet hat, ist seines Anrechts auf den Bezug von neuen Acten Lit. B. verlustig und geht dasselbe auf die Cöln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft über.

Während der Bauzeit bis zum Schlusse des Jahres, in welchem die Venlo⸗Osnabrücker Eisenbahn und die Bahn von Osnabrück nach Bremen und Hamburg in Betrieb kommen, werden die Stamm⸗ Actien Lit. B mit fünf Prozent p. a., welche jährlich am 2ten Januar zahlbar sind, aus dem Baufonds der Osnabrück⸗Bre. men⸗Hamburger Bahn verzinst. Später wird aus dem gemäß §. 9 des oben bezeichneten Statut⸗Nachtrages berechneten Reinertrage jeden Betriebsjahres des ganzen Venlo⸗Hamburger Eisenbahn⸗Unternehmens am 1. Juli des folgenden Jahres zunächst auf die Stamm⸗Aetien Lit B eine Dividende von fünf Prozent gezahlt. Reicht hierzu der erzielte Reinertrag nicht aus, so wird das Fehlende aus dem Reinertrage des Stamm ⸗Unternehmens zugeschossen, so daß die Stamm⸗Actien Lit. B. vor jeder Dividende auf die alten Stamm⸗Actien eine Dividende von fünf Prozent gesichert haben. Beträgt dagegen der Reinertrag des Venlo⸗Ham⸗ burger Unternehmens mehr, als zur Gewährung von fünf Prozent Dividende auf die Stamm⸗Actien Lit. B. erforderlich ist, so wird unter Beobachtung der im §. 10 des Statut⸗Nachtrags vom 20. Juni er. getroffenen Bestimmungen der Ueberschuß dergestalt getheilt, daß Ein Drittel Behufs Gewährung einer fünf Prozent übersteigenden Di⸗ vidende auf die Stamm⸗Actien Lit. B. verwendet wird, und die sbrig bleibenden zwei Drittel dem Stamm⸗Unternehmen zu⸗

Cöln, 22. August 1868. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Norddeutsche Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit.

In Gemäßheit der statuarischen Bestimmungen der Bank wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß

8

aus folgenden Mitgliedern bestehtnt 1) A. Loose, Geh.

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IJ. Der Verwaltungsrath

Kalkulator bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden, Vorsitzender,

2) F. Louis, Königlicher Hoflieferant, Stellvertreter desselben,

4

3) C. Graf von Wartensleben, 5

H. Werner, Königlicher Baumeister.

zum technischen Direktor ernannt worden ist. 1 Berlin, den 14. August 1868. Norddeutsche Le

G. Schulze⸗Wiehenbrauk, Kaufmann,

ensversicherungs⸗Bank

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II. Die Direction

der Mathematiker R. Heyden

ASaAen hee; v

auf Gegenseitigkeit.

Norddeutsche Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit.

sind eröffnet.

Meldungen zur Uebernahme von Vertretungen werden entgegengenommen i

Charlottenstraße Nr. 76.

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ersammlung

ͤ14““ 1 Außerordentliche General⸗ der Actionaire 5 der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Eine größere Zahl von Besitzern alter Stamm⸗Actien der Magde⸗ urg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn hat von dem ihnen nach §. 3 des sechsten Statut⸗Nachtrages zustehenden Rechte der Zeichnung neuer Actien keinen Gebrauch gemacht und ist in Folge dessen mit Eintritt des dazu festgestellten Endtermins am 15. Januar a. c. präkludirt. Gegen die Gültigkeit dieser Präklusion sind nach der General⸗ Versammlung vom 18. Juni c. so erhebliche Bedenken geltend gemacht worden, daß der Gesellschafts⸗Ausschuß beschlossen hat, die General⸗ Versammlung der Actionaire von Neuem zu berufen und derselben den Antrag zu unterbreiten: , das Directorium zu autorisiren, die Ausschreibungen zur Actienzeichnung bezüglich der Actionaire, welche bei der frühe⸗ ren Ausschreibung vom Rechte der Actienzeichnung keinen Gebrauch gemacht haben, auf Grund des sechsten Nachtrags zum Statute zu wiederholen. Inhaber von Stamm⸗Actien der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft werden demgemäß hierdurch zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung, welche im Saale des hiesigen Administrationsgebäudes, Fürstenstraße Nr. 1 bis 10, stattfindet, auf den 19. September c., Vormittags 11 Uhr, eingelaben. 8 Jeder Actionagir oder Bevollmächtigter hat sich resp. seinen Macht⸗ geber am 16., 17. oder 18. September, in den Stunden von 8 bis 12 Uhr Vor⸗ und 3 bis 6 Uhr Nachmittags, im Central⸗Büreau des hiesigen Administrationsgebäudes als Besiter von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und die Eintrittskarte in Empfang zu neh

Die Besitzer von Stamm⸗Actien Littr. B. sind nach Maßgabe des vierten Nachtrags zum Statute §. 9, zur Theilnahme an dieser 114“*“ berechtigt; ein Stimmrecht steht ihnen indessen nicht zu. 1 1 Magdeburg, den 22. August 1868.

8 Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗Cöthen⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft. F. A. Neubauer.

Im Verlage von Gustav Weise in Stuttgart erschien so eben: Die Beihilfe der Völker Pflege der in Kriegen Verwundeten und Erhrankten und

ihre Organisation von 89 Dr. Ad. Leop. Richter, Pr. General- und CSssZ,nz0 a. 14 Bog. in 8o0. geheftet. reis 1 Thlr. Der Inhalt zerfällt in folgende Abtheilungen: 8 99 I. Absehnitt:

Historische Skizze der Beihilfe der Völker zur P

Kriegen Verwundeten und Erkrankten. 8 Organisation der Beihilfe der Völker zur Pflege der in Kriegen

Verwundeten und Erkrankten. 1 1. RKap.: Die Bildung der Hilfsvereine im Allgemeinen. 2. Die

Organisation der Hilfsvereine. 3. Die Organisation der

Privatbeihilfe. 4. Die internationalen Beziehungen der

Hilfsvereine. 5. Die Aufgaben für die Centrasvereine.

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6. Die Aufgaben für die Lokalvereine. 7. Die Vorberei-

zaus Abonnement detragt 1 Thir. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druchzeile 2 Sgr.

18645 43 SIKE

Alle Pof-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestelitung an, für Berlin die Expedition des Königt. Preußischen Staats-Anzeigers: 3 Behren⸗Straße Nr. 1a,

Eche der Wilhelmsstraße.

8 4 8 8 8 . 8 164*

———————————jů ——

ℳ? 200.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Brand⸗Direktor Schlichting zu Entgsbesg ts Preu. ßen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Feuermann Hermann Stengel daselbst das Allgemeine Ehrenzeichen, so⸗ wie dem ebengenannten Feuermann Stengel, dem Feuer⸗ mann Heinrich Koepke und dem Spritzenmann Wilhelm Trosiner, sämmtlich zu Königsberg i. Pr., die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen;

Den Privat⸗Docenten Lic. theol. August Klostermann in Göttingen zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität zu Kiel zu ernennen, s

Dem Lehrer an der Polytechnischen Schule zu Hannover, Architekten Heinrich Köhler, den Charakter als Bau⸗Rath zu verleihen; und b

Den Fabrikanten Coupienne zu Mühlheim a. d. Ruhr, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffe⸗ nen Wiederwahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Mühlheim a. d. Ruhr für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

11vdentscher Hund. E1A““ Dem Kaiserlich französischen Botschafts⸗Secretair C. J. C. de Hell ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Kaiserlich französischer General⸗Konsul in Frankfurt a. M

ertheilt worden.

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Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiff⸗Verbindungen Schweden, Dänemark und Norwegen.

à. Zwischen Deutschland und Schweden. Linie Stralsund⸗Malmoe. Ueberfahrt in 7—8 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Abgang der Schiffe aus Stralsund mit Tages⸗Anbruch, aus Malmoe des Morgens, spätestens 3 ½ Uhr früh. Ankunft in Malmoe wie in Stralsund gegen Mittag. Die Reise⸗Verbindung im Zusammenhange mit den Eisenbahnzügen gestaltet sich in der Richtung nach Schweden: Abfaͤhrt aus Berlin um 5,30 Uhr Nachmittags. Ankunft in Stralsund um 12 Uhr Nachts, Weiterfahrt aus Stralsund mit Tages⸗Anbruch, Ankunft in Malmoe zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittag abgehen⸗ den Eisenbahnzug; Ankunft in Stockholm am anderen Nachmittage, in Gothenburg am anderen Mittage; in der Richtung aus Schweden: Abfahrt aus Stockholm 6,6 Uhr früh, Ankunft in Malmoe 1,38 Uhr Nachts, Weiter⸗ saht aus Malmoe des Morgens, spätestens 3 ½ Uhr früh, Ankunft in Stralsund gegen Mittag zum Anschluß an den um 1 Uhr Nachmittags nach Berlin abgehenden Eilzug, Ankunft in Berlin um 6,30 Uhr Nachmittags. (Anschluß an die Cou⸗ rierüge nach Köln, London, Paris, Frankfurt a. M., Basel, Leipzig, München, Hamburg, Königsberg und St. Pe⸗ tersburg, so wie an den Schnellzug nach Breslau und Wien). Durch die täglichen Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe wird im Anschluß an die zwischen Malmoe und Heeshobaben coursirenden Dampfschiffe zugleich eine günstige Reise⸗Ver⸗ bindung mit Dänemark geboten. Personengeld zwischen Stralsund und Malmoe: I. Platz 4 ½ Thaler, II. Platz 3 Tha⸗ ler, Vordeckplatz 1½¾ Thaler preußisch; für Tour⸗ und Retour⸗ billets, 14 vags ültig, I. Platz 7 ½¾ Thaler, II. Platz 5 Thaler srerfisch 1 fund Reisegepäck sind frei. Sofern Gesell⸗ chaften zusammentreten, die mindestens aus 30 Personen be⸗

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mit

Berlin, Dienstag, den 25.

stehen, wird ein ermäßigtes Personengeld für ein Billet I. Pl von 3 Thalern oder für ein Henle 8 Retourbillet I. Plah 8

14 Tage gültig von 5 Thalern entrichtet; den gegen den ermäßigten Satz reisenden Personen können auf den Post⸗Dampf⸗ schiffen Bettplätze nicht zugesagt werden.

In Berlin (Stettiner Bahnhof) und in Stettin werden direkte Billets für die Touren bis Stockholm und bis Gothenburg ausgegeben. Auf dem Stettiner Bahnhofe in Berlin werden ferner direkte Billets für die Tour bis Malmoe, sowie Tour⸗ und Retourbillets, 14 Tage gültig, zu Reisen zwischen Berlin und Malmoe ausgegeben. Bei diesen Tour⸗ und Retourbillets tritt auch für die Eisenbahnstrecke eine Er⸗ mäßigung des Personengeldes ein, indem für die Strecke von Berlin bis Stralsund und zurück »zweite Wagenklasse« 7 Thlr. 11 Sgr., »dritte Wagenklasse« 4 Thlr. 11 Sgr. zu entrichten 88 wobei ein Freigewicht an Gepäck von 50 Pfund gewährt wird. B. Zwischen Deutschland und Dänemark. 1) Linie Kiel⸗Korsoer. Die Ueberfahrt erfolgt in 6 bis 7 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Abgang aus Kiel täglich 12,35 Uhr Nachts nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona (Harburg, Hannover, Cöln ꝛc.) resp. aus Hamburg. Ankunft in Corsoer am nächsten Morgen gegen 7 Uhr. Anschluß an den Morgenzug nach Kopenhagen 8 Uhr früh und Weiterfahrten der Dampffichiffe nach Nyborg und Aarhuus. Ankunft in Kopenhagen 10,35 Uhr Vormit⸗ tags, in Nyborg. 11 Uhr Vormittags, in Aarhuus 4 Uhr Nachmittags. Abgang aus Korsoer 10, Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel am nächsten Morgen gegen 5 Uhr. Anschluß um 5,30 Uuhr Morgens an den Frühzug nach Altona (Harburg, Hannover, Cöln) resp. nach Hamburg. Ankunft in Hamburg 8,25 Uhr Mor⸗ gens, in Hannover 1,50 Uhr Nachm., in Cöln 9 Uhr Abends. Personengeld zwischen Kiel und Korsoer: Erster Platz 3 ¾ Tha⸗ ler, Deckplatz 1 ½ Thaler. 2) Linie Lübeck⸗Kopenhagen: Die Ueberfahrt erfolgt in 14—15 Stunden. Die Fahrten fin⸗ den in beiden Richtungen sechs Mal wöchentlich statt. Ab-: gang aus Lübeck täglich außer Sonnabend 8 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des um 7,30 Uhr Morgens aus Berlin abgehenden Eisenbahn⸗Zuges. Abgang aus Kopenhagen täglich außer Dienstag 2 Uhr Nachmittags, in Lübeck Anschluß an den um 7 Uhr Morgens nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. Personengeld zwischen Lübeck und Kopenhagen: Hütte 6 Thaler, I. Salon 5 Thaler 8 Sgr., II. Salon 3 Thaler 22 ¾ Sgr., Deckplatz 2 Thaler 8 Sgr. C. SZwischen Deutschland und Norwegen. Linie Kiel⸗Christiania direkt. Die Ueberfahrt erfolgt in 41 bis 42 Stunden. Die Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt. Abgang aus Kiel jeden Sonntag 12 ½ Uhr Nachts nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona resp. Ham- burg, Abgang aus Christiania jeden Donnerstag 10 UAhr Vormittags. In Kiel Anschluß an den Morgenzug nach Altona resp. Hamburg. Personengeld zwischen Kiel und Christiania: Erster Platz 15 Thaler, zweiter Platz 10 Thaler, dritter Platz 5 Thaler. Auf den Linien Stralsund⸗Malmoe, Kiel⸗Korsoer und Kiel⸗Christiania coursiren Staats⸗Postdampfschiffe, auf der Linie Lübeck⸗Kopenhagen die, zur Postbeförderung benutzten, dechaslehie der Hallandschen und Malmöer Dampfschiff⸗Ge⸗ ellschaften.

Berlin, den 25. August 1868. General⸗Post⸗Amt.

von Philipsborn.