6. Bekanntmachung. Für die Truppentheile des 3. Armee⸗ resp. Ga de
müvon resp. S sp. 22,125 Stück und
1“ 23,133 » in Summa vᷣõon 15258 Stũck Hem̃den von gebleichtem Kallikot
im Wege der Submission verdungen werden. Zu diesem Behufe ist im Büreau der unterzeichneten Intendantur
in Termin auf Mittwoch, den 2. September cr., Vormittags 11 Uhr, der
anberaumt.
8 Die Offerten hierzu sind uns versiegelt und portofrei, auf
Außenseite mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte auf die Lieferung von Hemden “ für die Truppen⸗
und zwar bis Dienstag, den 1. September cr., Vormittags
11 Uhr, unter besonderem Couvert einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, sowie Proben nach den verschiedenen Größen, liegen im diesseitigen Büreau zur Einsicht aus. In den Submissions⸗Offerten muß angegeben sein, daß Submit⸗
ent von den Lieferungsbedingungen Kenntniß genommen hat. Die Unternehmer können ihre Offerten außer auf die obenbezeich⸗ nete Quantität Hemden, auf den Bedarf für mehrere Armee⸗Corps oder auch für die ganze Armee richten. Berlin, den 12. August 1868. 18 Königliche Intendantur 3. Armee⸗Corps.
8 mh⸗
Bergisch⸗M. n.
Die Lieferung von 4 Stück Grädrigen kombinirten Eisenbahn⸗ Voßhf und Gepäckwagen, 24 Stück Gußstahltragfedern und 40 Stück ußstahlspiralfedern, soll im Wege öffentlicher Submissionvergeben werden. b Wir bringen solches mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß die Bedingungen und Zeichnungen in unserm Centralbüreau hier einzu⸗ sehen sind, sowie, daß Abdrücke derselben bei dem Herrn Eisenbahn⸗ Beau⸗Inspektor Mechelen hier in Empfang genommen werden können. Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen, sind versiegelt und
portofrei bis zu dem eghggauf Donnerstag, den 10. September er./. 1 Vormittags 11 Uhr, 1— anberaumten Termine uns einzureichen, zu welcher Stunde die Er⸗ öffnung derselben erfolgt. Elberfeld, den 19. August 1868. “ 1ö1““ Königliche Eisenbahn⸗Direction.
Verloosung, Amortisation, u. s. w. 8 8 von öffentlichen Papieren.
[287212 Bekanntmachung. Bei der heute stattgehabten siebenzehnten Verloosung von 10,000 Thlr. Pommerscher Pro⸗ vinzial⸗Chausseebau⸗Obligationen I. Emission, Fer. siebenten Verloosung von 2600 Thlr. desgl. II. Emission und zweiten Verloosung von 3000 Thlr. desgl. III. Emission sind die nachbemerkten Obligationen: 1u“*“ Nr. 43. 64. 108. 185. 186. 200. 214. 222. 248. 264. 334. 379. 395. 396. 444. 447. 508. 512. 559. 564. 656. 657. 706. 739. 762. 777. 857. 885. 984. 991. 997. 1012. 1083. 1129. 1149. 1186. 1223. 1323. 1335. 1351. 1360. 1367. 1375. 1376. 1395. 1631. 1643. 1696. 1702. 1730. 1740. 1822. 1875. 1885. 1900. 1917. 1931. 1972. 2008. 2029. 2072. 2098. 2100. 2114. 2143. 2166. 2168. 2196. 2265. 2282. 2286. 2292. 2330. 2390. 2412. .2440. 2495. 2532. 2539. 2592. 2606. 2620. 2625. 2643. 2740. 2790. 2798. 2808. 2818. 2820. 2862. 2867. 2871. 2923. 2928. 2966. 2974. 2994. 8 zusammen 100 Stück à 100 Thlr... 10,000 Thlr II. Emission. a) Nr. 17 über 8 1 c) Nr. 5. 35. 118. 126. 406. 432, zusam⸗ men 6 Stück à 200 Thlr . 1200
L III. Emission. “ a) Nr. 5. 42. 60. 82. 98. 105, zusammen 81 6 Stück à 400 Thlr.. 2400 Thlr. 1 p) Nr. 39. 62. 78, zusammen 3 Stück à 200 Thlr 600 »
1“
ezogen worden. “ . 1 Pie Inhaber derselben werden aufgefordert, gegen Ueberreichung der gezogenen Obligationen und der dazu gehörigen Zins⸗Coupons die Geldbeträge der Ersteren mit den bis zum 1. Oktober d. J. laufenden insen auf der Ständischen Altpommerschen Dispositionskasse im andhause hierselbst während der Vormittagsstunden vom 1. bis 14. Oktober d. J. (die Sonntage ausgenommen) in Empfang
zu nehmen.
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3,000 Thlr.
Die Verzinsung hört mit dem 30. September 1868 auf und die bis zum 14. Oktober ecr. nicht abgehobenenen Kapital⸗ beträge werden nach Nr. 5 littr. h. des Reglements vom 27. De⸗ zember 1848, sowie nach Inhalt der Obligationen bei dem hiesigen Königlichen Bank⸗Comtoir für Rechnung der Inhaber der Obliga⸗ tionen niedergelegt. — .
Die Inhaber der bis jetzt noch nicht amortisirten und bereits in den Jahren 1865, 1866 und 1867 gezogenen Pommerschen Provin⸗ zial⸗Chausseebau⸗Obligationen ,e. 14“X“
der I. Emission: Nr. 862. 965. 1047. 2668. 6 Nr. 710. 1857. 1997. 2297. “ Nr. 1072. 1079. 1525. 1922. 2195. 2302. 2. “ werden gleichzeitig an die Abhebung der Geldbeträge en hier
Stettin, den 25. August 186c5. 8
Der Direktor der Eic re persgen Landstube. u.““ v. Köller.
Bekanntmachung. In der nach §. 8. des Privilegiums vom 6. November 1858 vorgeschriebenen, am 12. d. Mts. stattgehabten Ausloosung sind folgende in Umlauf befindliche Königsberger wö bau⸗Obligationen gezogen: Zu 500 Thlr. die Nr. 17, 31, 47, 84, 90 und 97; zu 100 Thlr. die Nr. 201 213, 224, 277, 311, 391, 392, 401, Die Inhaber dieser Nummern werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Königsberger Hafenbau⸗Obligationen nebst den dazu gehörigen Talons den Nennwerth der Obligationen vom 2. Januar 1869 ab, von unserer Hauptkasse in Empfang zu neh⸗ men. Zugleich werden die unbekannten Inhaber der Königsberger Hafenbau⸗Obligationen Nr. 685 und Nr. 714 über je 100 Thlr., welche nach unserer Bekanntmachung vom 6. September 1867 aus⸗ geloost und vom 2. Januar 1868 ab, nicht mehr verzinst werden, hierdurch wiederholentlich aufgefordert, den Nennwerth derselben gegen Quittung und Einlieferung der Obligationen nebst den dazu gehörigen Talons baldigst bei unserer Hauptkasse in Empfang zu nehmen.
Königsberg, den 19. August 1868. .“ Koönigliche Regierung, Abtheilung des Innenr.
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Prinz Wilhelm⸗Eisenb ahn.
Von den durch unsere Bekanntmachung vom 12. April 1863 zur Rückzahlung am 18. Juli desselben M- 89 Jahres gekündigten Prinz Wilhelm⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen sind folgende Nummern bisher noch nicht zur Eefäseseng genuge. I. Serie Nr. 719. 1241. 2147.
„ „ 89. 970. 1017. 1272. 1398. 1400. 1765. 1922. 2099. 2100. 2101. 2102. 2103. 2377. 2378. 2379. 2550. 2551. 2552. 2553. 2554. 2555. 2556. 2557. 2558. 2559. 2560. 2561. 2562. 2563. 2610. 3196. 3197.
3198. 3199. 3200. 3296. 3607.
Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, dieselben binnen längstens sechs Monaten einzulösen, und wird wegen der nach Ablauf dieser Frist noch nicht eingelösten Nummern gemäß §. 10 der Emissions⸗Privilegien das Mortifications⸗Verfahren eingeleitet werden.
Elberfeld, den 18. August 1868. . 1“
Königliche Eisenbahn⸗Direction.
Verschiedene Bekanntmachungen. 8
Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn. Betriebs⸗Resultate pro Monat Juli 1868 (vorbehaltlich späterer Festsetzung). 1) Bahnstrecke Ma deburg⸗Thale. a) 118,518 Personen mit 51,533 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf. gegen 126,185 Personen mit 52,587 Thlr. 12 Sgr. 2 Pf. im Monat Juli 1867. b) 1,391,146 ⁄9 Centner Eil⸗ und Frachtgüter mit 64,461 Thlr. 29 Sgr. — Pf. gegen 1,379,891 %⁄% Centner mit 64,057 Thlr. 16 Sgr. 5 Pf. im Monat Juli 1867. Total⸗ Einnahme pro Juli 1868 115,995 Thlr. 3 Sgr. 8 Pf. gegen Juli 1867 116,644 Thlr. 28 Sgr. 7 Pf./ im Monat Juli 1868 daher weniger 649 Thlr. 24 Sgr. 11 Pf. 2) Bahnstrecke Cöthen⸗Wegeleben nebst Güsten⸗Staßfurt und Frose⸗Ballenstedt. a) 48,826 Personen mit 13,305 Thlr. 1 Sgr. 5 Pf. gegen 35,570 Personen mit 10,843 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. im Monat Juli 1867. b) 495,590 ¾ 0 Ctr. Eil⸗ und Frachtgüter mit 14,362 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. gegen 415,896 ⁄0 Centner mit 13,459 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. im donat Juli 1867. Total⸗ Einnahme pro Juli 1868 27,667 Thlr. 11 Sgr. 11 Pf. gegen Julit 1857 24,302 Thlr. 15 Sgr. — Pf., im Monat Juli 1868 daher mehr 3364 Thlr. 26 Sgr. 11 Pf. 3) Bahnstrecke Magdeburg⸗Wittenberge. a) 27,788 Personen mit 16,705 Thlr. 15 Sgr. 2 Pf. ge en 26,749 Per⸗ sonen mit 17,529 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. im Monat Juli 1867. b) 281,048%8 Centner Eil⸗ und Frachtgüter mit 27,619 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Fegn 196,503,7 Ctr. mit 25,264 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. im Monat Juli 807. c) Außerordentliche Einnahmen an Brückgeld, Zinsen, Rabatt und Erlös aus dem Verkauf alter Materialien ꝛc. 1441 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. gegen 1526 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf. im Monat Juli 1867. Total⸗Ein⸗ nahmen pro Juli 1868 45/766 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. gegen Juli 186 44,321 Thlr. 15 Sgr. 10 Pf., im Monat Juli 1868 daher mehr 1445 Thlr. 3 Sgr. 5 Pf. Gesammt⸗Mehr⸗Einnahme bis ultimo Juli 1868 für alle 3 Bahnstrecken 38,422 Thlr. — Sgr. — Pf
Magdeburg, den 24. August 1868. jrektorium.
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Das Abennement beträgt ℛ Thkr. für das Vierteljahr.
Insertionepreis für den Faum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
Preußischer
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ülle Post-Anstalten des zu⸗
Auslandes nehmen Bestellun
für Certin die Expedition des
8 Freußischen Staats-Anzeigers:
82† Behren⸗EStraße Nr. fa, 8— 3 4 b Eckhe der Wilhelmsstraße.
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Berlin, 28. August.
Se. Majestät der König sind gestern Ab Schloß Babelsberg zurückgekehrt. g find gestern Abend nach
Majestät der König haben Aller nädigst geruht: Post⸗Rath Attendorn zu Trier den Kothen Nihler Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnastal⸗Direktor Dr. Stelzer und dem Gymnasiallehrer, Professor Dietz zu Hadingen bei Sigmaringen, den Rothen Adler⸗Orden vierter Hasleh Fone dem hefhe Föhnhaen Michael Zabel zu . nie im Kreise Bromberg d ine . Fühen, und g das Allgemeine Ehren em Kammergerichts⸗Rath Bing hierselbst bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakte ZanteRag ferecen h r als Geheimer en Direktor des Waisenhauses zu Züllichau Profess Dr. Hanow zum Direktor der unter dem n eafe ser Pädagogium und Waisenhaus bei Züllichau« vereinten Stein⸗ bart — Füifnengen zu AFenhss ;so wie Dem hiesigen Maler und Photographen Johann Anselm Heinrich Schnaebeli das Prädikat eines Königli Hof⸗ Photographen zu verleihen. 8— Kcches Soß
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vX“ August. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl von Preußen
ist gestern früh von Schloß Glineke nach Weimar abgereist.
5 Norddeutscher Bund.
Z ““ꝝ zom 1. September d. J. ab kommen im Verkehr mit Belgien folgende Portosätze in Anwendung: fürfrankirte Briefe nach Belgien: 2 Gr. oder7 Kr. pro Loth fürunfrankirte Briefe aus Belgien: 4 Gr. oder 14gr. incl.
Innerhalb eines Grenz⸗Rayons von 4 Meilen ist das Porto auf die Hälfte dieser Sätze ermäßigt.
Für Drucksachen und Wagarenproben beträgt das Porto ¾ Gr. resp. 2 Kr. für je 2 ¼ Loth; Versendungs⸗Bedin⸗ gungen, wie im internen Norddeutschen Post⸗Verkehr.
Bei rekommandirten Sendungen wird vom Absender teger dem Porto wie für gewöhnliche frankirte Sendungen eine e von 2 Gr. oder 7 Kr. erhoben; begehrt der Absender ie Beschaffung eines Rückscheins, so ist eine weitere Gebühr von 2 Gr. oder 7 Kr. vorauszuentrichten.
Das Verfahren der Expreßbestellung ist zulässig bei ewöhnlichen und rekommandirten Briefen, Drucksachen und en
erartige Sendungen sind mit dem Vermerk »durch Ex⸗ pressen zu bestellen« oder 2 remettre par exprès« zu vrc eg. Berlin, den 26. August 1868. b1““ “ General⸗Post⸗Amt. v““ vybpon Philipsborn.
rivilegium vom 20. Juli 1868, wegen Ausfertigung auf den Puivin lautender Kreis⸗Obligationen des Heiligenbeiler Kraes im 1 Betrage von 100,000 Thlrn. 8r Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. geks aeeest von den Kreisständen des Heiligenbeiler Kreises auf dem vüag age vom 16. März d. J. beschlossen worden, die zur Ausfüh⸗ G der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Nel mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den rag der gedachten Kreisstände zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lau⸗
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Obligationen zu dem angenommenen Betra 10 1 enom ge von 100 T ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im 2n009.5 ler biger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäß⸗ heit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 100,000 Thlrn., in Buchstaben: Ei hundert Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints 7 20o,000 Thaler à 500 Thaler, 8 60,000 » à 100 „ 8 ä= 100,000 Thaler, “ nach dem anliegenden Schema (z.) auszufertigen mit Hülfe e 8 ese mit jährlich zu verzinsen und Sülf⸗ g. 88 as Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1871 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs 88 Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind urch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. „Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der SIe Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nüh a bagfer ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kennt⸗ rkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhändi EE1ö11.“ Ferfe 9. chsteig händigen Unterschrift und bei⸗ Gegeben Bad Ems, den 20. Juli 18cs8585. 88 “ (L. S.) Wilhelm. Zugleich für den Minister des Innern. 8 ggez. von der Heydt. Graf von Itzenplitz.
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a. Regierungsbezirk Königsberg. 1 gecüigenvekter Kreises lttr 4I über Thaler Preußisch Courant
Auf Grund der untem. ue 8 E Kreis⸗ tagsbeschlüsse vom 16. März 1868 wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Heiligenbeiler Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver⸗ schreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom Jahre 1871 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter uwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871 ab in dem Monate Juni jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver⸗ stärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, dem Staats⸗Anzeiger, dem Hei⸗ Kreisblatt, der Ostpreußischen Zeitung und der Hartungschen
„Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entri ist, gcn 8 2 ☛ e1edn am 2. 8Ip. 88r 1aees. i6
en Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Pr jährlich i gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. “ 1 Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungeneeise dieser ebverscrricgan, g- d9 Fis eüer in Heiligenbeil,
ach dem Eintri igkei ins h.eesen intritt des Fälligkeitstermins
Obligation
tende, mit Zins⸗Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare 8 11“ v1“ “
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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗
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