1868 / 203 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren ver chafestatedmine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. .

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51 §§. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Braunsberg.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. t

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus egeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie er olgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Heiligenbeil gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In⸗ bobber d Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗

ehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir Unterschrift ertheilt.

Zinten, den. ten 18.

Bemerkung. 1 Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Erster (bis Zehnter) Zins⸗Coupon I. Serie zu der Kreis⸗ Obligation des Heiligenbeiler Kreises

NVIIAvv... . u9uh Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen. Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom Iten bis resp. vom ten bis... und späterhin die Zin⸗ sen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom. . mit (in Buchstaben) Thalern

Pfennigen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu

8 8 Die kreisständische Chausseebau⸗Kommission des Kreises Heiligenbeil.

Litt

Silbergroschen Heiligenbeil. Zeinten, den. 18. 16 Die kreisständische Chausseebau⸗Kommission des Kreises Heiligenbeil. Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an ge⸗ rechnet, erhoben wird. Die Namensunterschriften der Mit lieder der Kommission koͤnnen mit Lettern oder Faesimile⸗Stempeln ge ruckt werden, doch muß jeder ins⸗Coupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Controll⸗

eamten versehen werden. Provinz Preußen. E11“ Königsberg. a lon zur Kreis⸗Obligation des Heiligenbeiler Kreises. B Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Heiligenbeiler Kreises ö“ über.. .Thaler à fünf Prozent Zinsen die „te Serie Zins⸗Coupons für die 5 Jahre 18., bis 18. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Heiligenbeil, sofern dagegen Seitens des In⸗ habers der Obligation nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. 3 Zinten, den ten Die kreisständische Chausseebau⸗Kommission des Kreises Heiligenbeil. Bemerkung. . 8 1) Die Namens⸗Unterschriften der Mitglieder der Kommission kön⸗ nen mit Lettern oder Fa imile⸗Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Controllbeamten versehen sein. 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zins⸗Coupons mit davon abweichenden

Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

18 8

10ter Zins⸗Coupon.

Justiz⸗Ministerium.

1“ 8

Der Rechtsanwalt und Notar von Trzaska in Egeln ist als Rechtsanwalt, unter Beilegung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Posen, an das Kreis⸗ gericht zu Pleschen, mit Anweisung seines Wohnsihes ebendaselbst, versetzt worden. 1ss

diese Ausfertigung unter unserer

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Deer Privatdocent Gerichts⸗Assessor Dr. Ewald Wilhelm Bernhard Hübler hierselbst ist zum außerordentlichen Pro⸗ fessor in der juristischen Fakultät der hiesigen Königlichen Uni⸗ versität ernannt worden.

„Dem Oberlehrer Dr. Seees. am Friedrichs⸗Kollegium zu Königsberg i. Pr. ist der Titel »Professor« verliehen worden.

Bei der Realschule am Zwinger zu Breslau ist die Be⸗ förderung des ordentlichen Lehrers Dr. Peucker zum Ober⸗

lehrer genehmigt worden. 1

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Akademie der Künste.

Bekanntmachung Die Kunstausstellung im Königlichen Akademie⸗Gebäude wird am Sonntag, den 30. August, eröffnet und ist von da ab bis zum 1. NRovember feae dem Publikum zugäng. lich, an den Sonntagen von 11 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags, an den Wochentagen von Vor⸗ mittags 10 Uhr bis Nachmittags 5 Uhr.

Berlin, am 27. August 1868.

Die Königliche Im Auftrage Ed. Daege.

O. F. Gruppe. 18

Angekommen: Se, Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Dr. Mathis, aus der Schweiz.

Der General⸗Major und Commandeur des Kadetten⸗Corps, von Wartenberg, von Oranienstein.

Der General⸗Major und Commandenr der 21. Infanterie⸗ Brigade, von Malachowski, und

Der General⸗Major und Chef des Generalstabes VI. Armee⸗ Corps, von Sperling, von Breslau.

Der Erste Präsident des Kammergerichts, Wirklicher Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. von Strampff, aus der Schweiz.

Abgereist: Se. Excellenz der Minister der geistlichen Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Mühler nach der Provinz Pommern.

Nichtamtliches.

„Preußen. Berlin, 28. August. Se. Majestät der König, Allerhöchstwelche, von Weimar kommend, den Frank⸗ furter Schnellzug bis zur Station Großbeeren benutzten, sind, dem »W. T. B.« zufolge, gestern Abend nach 10 Uhr per Wagen auf Schloß Babelsberg eingetroffen.

Der Wirkliche Geheime Rath und Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechnungskammer, Dr. von Boetticher, ist in Folge einer eheng ger Krankheit gestern Nachmittag in Potsdam ver⸗

orben.

Derselbe wurde im Jahre 1831 zum Chef⸗Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts in Stettin, im Jahre 1840 zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath und vortragenden Rath im Staats⸗ Ministerium, und im Jahre 1842 zum Ober⸗Präsidenten der Provinz Preußen ernannt. Im Jahre 1849 trat er in die damals gebildete provisorische Bundes⸗Central⸗Kommission ein. Als der Staats⸗Minister von Ladenberg im Jahre 1855 starb, wurde ihm die dadurch erledigte Stelle als Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechnungskammer verliehen. 8

Braunfels, 26. August. Der Prinz Bernhard zu Solms⸗Braunfels, General der Kavallerie à la suite der Armee, ist, nach der »Rhein. Ztg.«, in Folge eines Sturzes mit dem Pferde am 23. d. Mts. ge torben.

Mecklenburg. Rostock, 25. August. Heute mit dem Mittagszuge reiste Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗ Mutter, vom Heiligen Damm kommend, nach Ludwigslust. Ihre Königliche Hoheit wird morgen Nachmittag nach Schwerin und von dort am 27. d. Mittags über hier nach dem Heiligen Damm zurückkehren. 1b

27. August. Die »R. Z.“ veröffentlicht ein Schreiben der Nachsteuer⸗Kommission an das Directorium der Rostocker Kaufmanns⸗Compagnie, nach welchem die Bitte um Minderung der Tarifsätze der Nachsteuer abgelehnt wird, da dieselben miů den übrigen Vereinsstaaten bereits vereinbart seien.

Strelitz, 27. August. Die Nr. 39 des Mecklenburg⸗ Strelitz'schen »Offiziellen Anzeigers« enthält eine landesherr⸗ liche Verordnung vom 8. Juli d. J., betr. das Edikt zur Auß bringung des zur Unterhaltung des Bundeskontingent verein⸗ barten Beitrags pro 1. Juli 1868/69.

Sachsen. Weimar, 27. August. (W. Z.) Die Groß⸗

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erzoglichen Hohen Herrschaften reisten heute Nachmittag gegen 5 Uhr mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen, Höchstwelche Nachmittags zu einem Besuche am . Hofe hier eingetroffen war, nach Wilhelms⸗ thal zurück.

1 Schwarzburg. Sondershausen, 26. August. Der Fürst hat sich heute nach Arnstadt begeben, um daselbst Se. Majestät den König von Preußen zu empfangen.

Oesterreich. Wien, 2. August. Baron Ottenfels, bis jetzt Botschafts⸗Rath in Rom, ist zum österreichischen Ge⸗ sandten in der Schweiz ernannt.

Im niederösterreichischen Landtage wurde gestern ein dringlicher Antrag Kopp's, die Landes⸗Ordnung und die Land⸗ tags⸗Wahlordnung zu revidiren, angenommen und dem Ge⸗ meinde⸗ und Verfassungs⸗Ausschuß überwiesen.

Der Kaiser hat, nach der »N. fr. Pr.« vom 1. Sep⸗ tember ab eine Standesherabsetzung von 20 Mann per Com⸗ pagnie Jäger befohlen; diese Reduzirung umfaßt 3200 Mann.

Pesth, 26. August. N. fr. Pr.) Der Abgeordnete Macellariu wurde wegen seiner Reichstagsreden, welche über die Magyarisirung Beschwerde führten, seines Amtes als siebenbürgischer Gubernialrath enthoben.

Das Einberufungs⸗Reskript für den Juden⸗Kongreß ist heute an die Obergespäne abgegangen. Dasselbe ordnet die Kongreßwahlen für den 3. November, den Zusammentritt der Abgeordneten für den 10. Dezember an.

Se. Majestät der Kaiser hat das Wehrgesetz bereits sanctionirt. Dasselbe wird beim Zusammentritte des Land⸗ tages sofort promulgirt werden. Voͤrläufig werden die Muni⸗ zipien aufgefordert, ie Rekrutirungs⸗Vorarbeiten zu beendigen.

„26. August. Unter den ersten neunzehn dem Land⸗ tage übergebenen Petitionen befinden sich neun Petitionen um sprachliche des Polytechnikums. Der Präsident machte bekannt, daß an Stelle Dr. Riegers Dr. Görner als Ordner des Hauses fungiren wird. Da Gesetz über die Musiktaxe wurde zu Ende berathen.

Lemberg, 26. August. Der »Dziennik Lwowski« ver⸗ öffentlicht die vorbereitete Petition an den Landtag wegen Nichtbeschickung des Reichsrathes und wegen Erlassung einer Thronadresse mit der Bitte um eine Stellung für Galizien, wie es jene von Kongreß⸗Polen vor dem Jahre 1830 war. Im Landtage beantragte Krzeczunowicz die gleiche Immunität für Landtags⸗ wie für Reichsrathsmitglieder, ferner die Wahl des Vorsitzenden durch den Landtag. Für den Antrag und die sonstigen verfassungsrechtlichen Vorlagen wurde ein aus fünf⸗ zehn Mitgliedern bestehender Verfassungsausschuß gewählt.

Troppau, 26. August. Der §. 74 der Gemeindeordnung, welcher für den Großgrundbesitz eine niedrigere Steuerquote festsetzt als für andere emeindemitglieder, wurde vom Land⸗ tage mit Uebereinstimmung der Majorität der Vertreter des

Großgrundbesitzes fallen gelassen.

Schweiz. Bern, 26. August. (Bundesraths⸗Ver⸗ handlungen.) Der neue Postvertrag zwischen der Schweiz und Oesterreich soll, mit Ausnahme der Bestimmungen über Geldanweisungen und Nachnahmen, den 1. September auf ad⸗ ministrativem Wege in Wirksamkeit gesetzt werden, da die Ge⸗ nehmigung desselben durch die Landesvertretung des Kaiserreichs bisher noch nicht eingeholt werden konnte. Am gleichen Tage treten auch die Bestimmungen des ostvertrags mit Deutsch⸗ land, mit welchem die Ratifications⸗Urkunden ausgewechselt worden sind, in Kraft.

Der feege Botschafter, Marquis von Banneville, hat dem Bundesrath persönlich seine Abberufung und Ver⸗ setzung nach Rom angezeigt und ferner mitgetheilt, daß an seiner Stelle Graf Comminges als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister ernannt sei. Bezüglich dieser Aenderung erklärt die französische Regierung, daß lediglich Dienstrücksichten dazu geführt haben, die bisherige Botschaft in eine Gesandtschaft zu verwandeln, so daß damit durchaus keinerlei Aenderungen in den freundschaftlichen Beziehungen beider Staaten herbeigeführt werden sollen.

Frankreich. Paris, 27. August. Die »Patrie« zeigt an, daß am 5. Juli zwei der von der französischen Regierung zur Verstärkung ihres Geschwaders in Japan abgeschickten Kriegsschiffe dort angekommen waren.

Türkei. Konstantinopel, 26. August. (V 8 Der türkische Botschafter in London, Musurus Pascha, ist hier eingetroffen.

27. August.

Numänien. Bukarest, 27. August. (W. T. B.) In führung des neuen Armeegesetzes ordnet ein Fürstliches

Gestern gab Admiral Far gut am Vord seines Schiffes ein diplomatisches Dejeuner.

Dekret an, daß ein achtes Infanterie⸗Regiment gebildet wird Jedes Regiment besteht von jetzt an aus drei Bataillonen; vorläufig werden 30 Miliz⸗Bataillone aufgestellt. .—

Amerika. New⸗York, 13. August. Der Herzog Wil⸗ helm von Württemberg ist in New⸗York eingetroffen Derselbe beabsichtigt, eine Reise nach dem Oberen See, von dort den Mississippi entlang über New⸗Orleans und Westindien nach Costa Rica zu machen.

Die britische Brigg »Eunice« wurde in Phila⸗ delphia vom Hafen⸗Kollektor wegen Uebertretung gesetzlicher Vorschriften mit Beschlag belegt.

Der in Baltimore durch den Wolkenbruch an Straßen Brücken tstandene Schaden wird auf 124,800 Doll. be⸗

Asien. Nachrichten aus Japan vom 24. Augu mel⸗ den, daß die Unsicherheit daselbst fortdauert. Die Auguürn des Mikado treiben die Rebellen nordwärts.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

München, Freitag, 28. August, Morgens. Der Graf und die Gräfin von Girgenti machten gestern dem am Starn bergersee weilenden Könige von Bayern einen Besuch. Heute er folgt die Weiterreise nach Paris.

Triest, Freitag, 28. August, Vormittags. Levantepost Athen, 22. August. Eine Ministerkrisis gilt für bevorstehend da das Ministerium Bulgaris nicht mehr über die Majoritä der Kammer verfügt. Die hiesigen Blätter veröffentliche ein Schreiben des britischen Gesandten an die Führer der kreten⸗ sischen Insurrection, in welchem sich derselbe für die Integrität der Türkei ausspricht.

Konstantinopel, 22. August. Midhat⸗Pascha ist von Bulgarien zurückgekehrt, da die dortige Bewegung für völlig unterdrückt gilt.

National⸗Dank.

G6 Königliche Hoheit der Kronprinz haben im Namen Sr. Majestät des Königs, des Allerdurchlauchtigsten Protektors des Na⸗ tional · Danks für Veteranen, folgende Personen zu Verwal⸗ tungs⸗ beziehungweise zu Ehren⸗ Mitgliedern der Stiftung zu ernennen und die Patente für dieselben de dato Hannover, den 4. August 1868, Höchsteigenhändig zu vollziehen geruht: I. Zu Verwaltungs⸗Mitgliedern: 1) den Königl. Kreis⸗Secre⸗ tair Jaeger in Gumbinnen zum Schriftführer des § reis⸗Kommissa⸗ riats Gumbinnen, 2) den Königl. Landrath v. Heyden⸗Cadow in Demmin zum Kreis⸗Kommissarius für den Kreis Demmin, 3) den Tischlermeister C. F. R. Meyer in Berlin zum Schatzmeister des 45. Lokal⸗Kommissariats in Berlin, 2b den Kaufmann F. Rahardt in Berlin zum Schatzmeister des 44. Lokal⸗Kommissariats in Berlin, 5) den Königlichen Polizei⸗Lieutenant A. E. M. Lummé in Berlin zum Vorsitzenden des 44sten Lokal⸗Kommissariats in Berlin, 6) den Koͤniglichen Polizei Lieutenant J. A. Mondorff in Berlin zum Vorsitzenden des 24. Lokal⸗Kommissariats in Berlin, 7) den Kaufmann und Holzhändler C. W. Eger in Berlin zum Schatzmeister des 24. Lokal⸗Kommissariats in Berlin, 8) den Armen⸗ Kommissions⸗Vorsteher J. H. ticke in Berlin zum Schatz⸗ meister des 23. Lokal⸗Kommissariats in Berlin, 9) den Königlichen Polizei⸗Lieutenant C.— Beyerle in Berlin zum Vorsitzenden des 31. Lokal⸗Kommissariats in Berlin, 10) den Königl. Hauptmann a. D. und Bürgermeister Pahlke in Somborn, und 11) den Königl. Premier⸗Lieutenant a. D. Bürger⸗ meister. Hirsch in Haan, zu Lokal⸗Kommissarien im Kreise Mettmann, 12) den Königl. Major und Bezirks⸗Commandeur Gené in Schlawe zum Kreis⸗Kommissarius für den Kreis Schlawe. II. Zu Ehren⸗ mitgliedern: 1) den Königl. Oberamtmann Migge auf Domaine Skomatzko, Kreis Lyck, 2) den Königlichen Bau⸗Inspektor Schmarsow in Lyck, 3) den Pfarrer Dr. Ebel in Borzy⸗ men, Kreis Lyck, 4) den Königl. Hauptmann im 8. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiment Nr. 45, v. Harder, in Graudenz, 5) den Maler Rühl in Berlin, 6) den Kunstgärtner Mewes in Berlin, 7) den Fabrikanten Ahlbrecht in Berlin, 8) den Kunstgärtner Zietemann in Berlin, 9) den Armen⸗Kommissions⸗Vorsteher F. W. Wintzer in Berlin, 10) den Rechnungs⸗Rath Jacobi in Cottbus, 11) den Königl. Lieutenant von Zabeltitz in Eichow, Kreis Cottbus, 12) den Königlichen Oberförster Schulz in Sauer, Kreis Cottbus, 13) den Königlichen Lieutenant Molle in Hänchen, Kreis Cottbus, 14) den Königlichen Hauptmann im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 52 Hildebrand in Cottbus, 15) den Königlichen Hauptmann im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 52 von Schöning in Cottbus, 16) den Königlichen Hauptmann im 6. Brandenburg. Infanterie⸗Regiment Nr. 52 Hugues in Cottbus, 17) den Königl. Hauptmann im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 52, P appritz, in Cottbus, 18) den Königl. Oberst⸗ Licutenant im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 52, von Karger, in Cottbus, 19) den Königl. Kammerherrn, Rittmeister a. D. Freiherrn v. Senden⸗-⸗Bibran auf Reisicht, Kreis Goldberg⸗Haynau, 20) den Rittergutsbesitzer Schlick auf Ober⸗Steinsdorf, Kreis Goldberg⸗ Haynau, 21) den Landesältesten Methner auf Jacobsdorf, Kreis Liegnitz,

22) den Landschafts⸗Direktor, Königlichen Major a. D. vo

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