Für die Regelung des Verkehrs erließ am 29. November 1865 das hiesige Königliche Polizei⸗Präsidium eine Verordnung, in welcher auch das Stättegeld für Benutzung des Markts festgesetzt ist, und zwar für ein Stück Rindvieh, Ochsen, Bullen, Kuh, Jungvieh 2 Sgr. 6 Pf., für ein Schwein 1 Sgr., für ein Kalb 1 Sgr., für einen
Hammel oder ein Stück anderes Schafvieh 4 Pf., für eine Gans
triebes an S
1
auf an Rindvieh um
2 Pf. Die Vergütigung für die Benutzung der Ställe und anderer Markt⸗Utensilien außer der Marktzeit, imgleichen für die Fütterung des Viehes ist keinem Tarif unterworfen, sondern bleibt der freien Vereinigung zwischen den Viehverkäufern und dem Besitzer des Markt⸗ platzes uͤberlassen.
Der Viehmarkt umfaßt ein Terrain von über 16 Morgen, dessen Baulichkeiten einen Feuerkassenwerth von über 184,000 Thlr. reprä⸗ sentiren. Den Umfang der Stallungen, Buchten und Barrieren ver⸗ anschaulichen folgende Zahlen.
Ochsen können zum Verkauf aufgestellt werden in Barrieren 2250, in Ställen 750 = 3000 Stück. Die größte Zutrift bisher war am Montag, den 4. Juni 1866, = 2384 Stück. — Schweine können zum Verkauß aufgestellt werden in Ställen und Buchten 5992, außerdem auf dem unmittelbar daneben liegenden Hofe in 24 großen überdachten Buchten 2000, im Ganzen 7992 Stuͤck. Die höchste zum Verkauf gestellte Zahl war am 27. November 1865, nämlich 5657 Stück.
Kälber können aufgestellt werden in einem großen Stall 1000 und in den gegenüber liegenden Ochsenställen 800, zusammen 1800 Stück. Der größte Auftrieb betrug am 15. April 1867 1340 Stück. — Hammel können zum Verkauf gestellt werden in Ställen und und Buchten 18,810 Stück, außerdem auf einem unmittelbar angren⸗ zenden Hofe in 36 Buchten 10,000 Stück, zusammen 28,810 Stück. Iäl trücben waren am meisten Montag, den 15. Juli 1867, 25,011 Stüͤck.
Obwohl der Polizei⸗Ordnung nach ein täglicher Markt stattfinden könnte, hat sich der Marktverkehr thatsächlich schon seit Jahren anders Pestaltee. Der Berliner Viehmarkt hat nämlich nicht nur lokale Bedeutung, sondern es findet auf demselben zugleich ein um⸗ fangreicher vollständiger Viehhandel zum Export statt. Das hier zum Markt gebrachte Vieh wird aufgetrieben aus der Mark, aus Schlesien, Ungarn, Pommern, Posen, Preußen, Rußland, kurz, zum überwiegend großen Theil aus den östlich von Berlin gelegenen Landstrichen, und mit der weiteren Entwickelung des Eisenbahnnetzes beschränkt sich der Zutrieb nach Berlin immer mehr auf den Osten. Die großen Wochen⸗Viehmärkte in London und Paris sind auf den Montag ständig festgesetzt, der in Hamburg auf den Mittwoch. Bisher hat auch in Berlin der Hauptviehmarkt am Montag stattgefunden, so daß das hier Montags aufgekaufte Vieh am Mittwoch schon in Hamburg und am folgenden Montag schon wiederum in London zu Markt “ werden kann.
Den Viehtransport nach und von dem Klägerschen Viehmarkte regeln die §§. 50 bis inkl. 61 des Straßen⸗Polizei⸗Reglements für die Stadt Berlin vom 7. April 1867. Das Vieh darf nur auf bestimmten Transportstraßen und außerhalb derselben nur in bestimmter Ordnung mit sicheren Vorsichtsmaßregeln zu gewissen Stunden des Tages inner⸗ halb des Weichbildes Berlins geführt werden. Vom 1. Januar 1870 an darf außerhalb der einzuhaltenden Transportstraßen kein Vieh⸗ transport anders als mittelst Fuhrwerks geschehen.
Die ständigen Vermittler für den Viehhandel bilden die den Markt regelmäßig besuchenden sogenannten Commissionaire, Eigen⸗ thümer von Viehhandelsgeschäften, an welche die festen Verkaufsstellen im Januar eines jeden Jahres für die Dauer des laufenden Jahres vertheilt werden. Gegenwärtig giebt es deren zwanzig. Diese Com⸗ missionaire leisten einerseits den Viehaufkäufern resp. den Viehverkäu⸗ fern Vorschüsse, andererseits gewähren sie den Schlächtern Kredit für das gekaufte Vieh. Durch sie werden die Geschäfte vermittelt und ab⸗ geschlossen, und tragen sie wesentlich zu deren Beschleunigung und Sicherheit bei. Sämmtliche Vieh⸗Käufe und Verkäufe gehen ohne schriftlichen Kontrakt vor sich. Der beiderseitige Handschlag verpflichtet Käufer und Verkäufer. Das im §.19 der Polizei⸗Ordnung erwähnte, an den Besitzer des Marktplatzes zu zahlende Stättegeld hat seit dem Jahre 1765 keine Veränderung erfahren.
Zum Verkauf waren ausgestellt im Jahre 1857: Rindviech 38,662 Stück, Kälber 52,248 St., Schweine 93,/606 St, Schafvieh 193,635 St., im Jahre 1864: Rindvieh 56,892 St., Kälber 77,142 St., Schweine 160,982 St., Schafvieh 336,684 St., im Jahre 1865: Rindvieh 68,746 Stück, Kälber 83,824 St., Schweine 206,653 St., Schafvieh 354,978 St., im Jahre 1866: Rindvieh 80,756 St., Kälber 81,718 St., Schweine 189,241 St., Schafvieh 398,214 St., im Jahre 1867: Rindvieh 76,953 Stück, Kälber 77,113 St., Schweine 177,295 St., Schafvieh 424,030 St. 8 Das Jahr 1865 weist gegenüber 1864 also eine Steigerung des Zutriebes für alle vier Viehgattungen auf, und zwar an Rindvieh um 11,854 St., an Kälbern um 6682 St., an Schweinen um 45,681 Stück, an Schafvieh um 18,294 Stück. 1 Das Jahr 1866 gegenüber 1865 wies eine Steigerung des Zu⸗ triebes auf an Rindvieh um 12,010 St., und an Schafvieh um 43,236 St., eine Abnahme dagegen an Kälbern um 2106 St., an Schweinen um 17,412 St.
Das Jahr 1867 gegenüber 1866 zeigte eine Steigerung des Zu⸗ hafvieh um 25,816 St., eine Abnahme dagegen an Rind⸗
vieh um 3803 St., an Kälbern um 4605 St., an Schweinen um
12,046 Stück. Das Jahr 1867 verglichen mit 1857 wies ein Mehr des Zutriebes 38,291 St., an Kälbern um 24,965 St., an
8
Im Laufe der letzten zehn Jahre hat sich somit die auf dem hie⸗
sigen Vichmarkte zum Verkauf gestellte Vieh⸗Stückzahl an Rindvieh erse oppelt, an Kälbern gesteigert, an Schweinen bedeutend gesteigert, an Schafvieh mehr als verdoppelt.
9. dega. erdoppelt. Die auf den Markt getriebenen tälber werden großentheils in Berlin selbst konsumirt. Eigentlicher
Viehhandel findet statt mit Schweinen (1866 wurden 53,205 wieder ausgeführt), Rindvieh und besonders mit Schafvieh. Handel mit Rindvieh errreichte seinen Höhepunkt im Jal 80,756 Stück zu Markt gebracht waren.
Der Jahre 1866, wo
— Nr. 35 der »Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Ver waltungen« enthält u. A.: Offizielle Mittheilungen über neu eröff nete Vereinsbahnen und Stationen. Zur Situation des Gütermart. tes. Vom Berliner Eisenbahn⸗Actien⸗Markt. Briefe aus Desterreic
Vereinsgebiet. Eisenbahn⸗Gesetzgebung und Staatsverträge.
Statistische Nachrichten.
— Nach der in den rheinischen Amtsbläattern abgedruckten sicht der Ergebnisse der Rheinischen Provinzial⸗Feuer⸗So. zietät für das Jahr 1867 belief sich die Einnahme der Sozietät beim Final⸗Abschluß am 10. Februar 1867 einschließlich des 718,174 Thlr betragenden Bestandes auf 1,318,843 Thlr. Zu der Einnahme hatten die Beiträge der Versicherten 552,644 Thlr. geliefert. Die Ausgaben schlossen am genannten Tage mit 461,734 Thlr., so daß ein Bestand von 857,109 Thlr. verblieb. Von den 14 Beitragsklassen lieferte die 9. (V. a.) die meisten Beiträge, 93,333 Thlr., nahm aber auch die höchste Brandentschädigung (64,232 Thlr.) in Anspruch. Demnäͤchst folgte in den Beiträgen mit 87,785 Thlr. die 3. Klasse (II. a), die vse angiee chten e T1“ empfing, wogegen die 4. Klasse (II. b.) nur 56,863 Thlr. Beiträge e, aber 66,316 T. Brandentschaͤbigung erhielt. 9 ge zahlte, aber 66,316 Thlr.
— Aus den dem englischen Parlamente vorgelegten Aus— weisen über die Einkommen⸗ und Eigenthumsteuer ga n »Engl. Corr.« u. A. folgende Zahlen: Die Netto⸗Einnahme der ge⸗ nannten. Steuern für 1865— 66 betrug 5,763,354 und 1866 — 67 5,922,813 Pfd. St. Die Höhe der Steuer stellte sich in beiden Jahren auf 4 Pc. pr. 1 Pfd. St., doch fiel in das letztere bekanntlich eine Finanzkrise, Mißernte und ein Ausbruch der Viehseuche und die Zu⸗ nahme vertheilt sich dabei nicht nur auf England und Schottland sondern auch auf das damals von den Feniern aufgereizte Irland Was die Classification anbetrifft, so finden sich Einkommen von 100 Ph. Sterl. und darunter als niedrigste Stufe angesetzt, dann folgt 100 — 20 Pfd. St. und sofort bis zu dem höchsten Satz von 50,000 Pfd. St. jährlich und darüber. In runder Summe beläuft sich der Gesammtbetrag des auf diese Weise besteuerten Einkommens auf ca. 120,000,000 Pfd. St jährlich (Gesellschaften mit eingeschlossen) und die Gesammtzahl der besteuerten Personen erscheint daneben mit 363,953 Pfd. St. Von den letzteren stehen 176,871 zwischen 100 und 200 Pfd. St., von 200 Pfd. St. aufwärts aber werden die Zahlen der Steuerpflichtigen be⸗ deutend geringer. Zwischen 200 — 300 Pfd. St. sind 51,603 Personen, zwischen 300 — 400 Pfd. St. 22,087 Personen und zwischen 400 — 500 Pfd. St. 11,114 Personen aufgeführt. Für Irland speziell zeigten sich ähnliche Beobachtungen, und es sei hier erwähnt, daß dasselbe im Ganzen zu England hier im Verhältniß von 1:20 erscheint. Faßt man die beiden Jahre, welche die obigen Ausweise geliefert, nebeneinander ins Auge, so findet sich 1866—67 mit 1,998,152 Pfd. St., also mit einem höchsten Mehrbetrage gegen das Vorjahr verzeichnet, welch letzteres nur 1,914,039 Pfd. Sterl. einbrachte. Eine nähere Einsicht in die Rubriken führt zu dem Resultat, daß der Zuwachs stetig von unten herauf stattfand. Die Einkommen von 100 — 200 Pfd. St. stiegen in diesem Jahre von 168,683 auf 176,871 Pfd. St., die zwischen 200 bis 300 Pfd St. von 48,183 auf 51,603, die zwischen 300 — 400 Pfd. St. von. 20,528 auf 22,083. Ueber 500 — 5000 tritt ein Stillstand ein. Zwischen 10,000 — 50,000 Pfd. St. waren 1865 — 66 959 Personen ein⸗ geschätzt, aber das folgende Jahr sah nur 806 Ueberlebende in dieser Fall und 88 8 Foehthe im letzteren Jahre über 50,000 Pfd. Sterl. Einkommen versteuerten, waren im letzteren auf 63 8 tenhichen t nauf 63 zusammen Kunst und Wissenschaft. .
Berlin, 31. August. Gestern wurde die 46. Kunst⸗ ung der Königl. Akademie der Künste in den Sälen des Keaeheleagg gebäudes eröffnet. Das Verzeichniß der ausgestellten Kunstwerke weist 774 Gemälde, 54 Zeichnungen, 130 Bildwerke und 66 Kupferstiche und dergl. auf. Aus der im Eingange mitgetheilten Chronik der Akademie vom August 1866 bis August 1868 heben wir Folgendes hervor: Die Königl. Akademie hat in den beiden letzten Jahren fol⸗ gende Mitglieder durch den Tod verloren. am 6. März 1867 Peter von Cornelius, Mitglied der Akademie seit dem Jahre 1820; am 6. Mai desselben Jahres den Bildhauer Professor Friedrich Anton Herman n Schievelbein, zu Berlin 1817 geboren, am 30. März 1868 den Historienmaler Julius Schoppe, zu Berlin geboren 1795; am 5. April 1868 den Königl. Geheimen Ober⸗Baurath Carl Fer⸗ EEö’ e, 1 asedeun etted Nrlng, bei Stargard in e geboren, ordentliches Mitglied der Königl. Akademie der Fänge sie dam Johr Ten g igl. Akademie d us den Reihen der musikalischen Section der Akademie schied im Jahre 1867 durch den Tod der Kapellmeister außer Diensten n Wilhelm Henning, im Jahre 1784 zu Berlin geboren.
Von auswärtigen Mitgliedern starb am 13. Januar 1867 zu Paris der Historien⸗ und Bildnißmaler Jean Auguste Dominique In⸗ gres, zu Montauban (Tarn und Garonne) 1780 geb., am 26. März 1867 der französische Architekt Hittorf, geboren zu Köln am Rhein
Ueber⸗
1792, bekannt durch die Herstellung des Italienischen Theaters und den Neubau des théaͤtre de l'ambigu comique und des Hlôtel du Louvre zu Paris; am 25. Nopember 1867 zu Cöln der Maler Carl Sohn, Professor an der Königlichen Kunstakademie zu Düsseldorf, der Königlich sächsische Professor und Hofmaler Carl Christian
Vogel, von Vogelstein, der russische Bildhauer, Baron Clodt von Jürgensburg, von dessen Arbeiten zwei, die auf der Terrasse
des Königlichen Schlosses aufgestellten Pferdebändiger, unsere Haupt⸗ stadt “ ordentlichen Sitzung des Senates am 4. August 1866 ind als neue Mitglieder des Senates eingeführt und pereidigt wor⸗ 8. die Professoren Magnus, Albert Wolff und der Geheime Ober⸗
Zesse. 1.“ . Veutaeh Hesseg hrerpersonal trat an Stelle des Professors Schirmer Professor Bellermann ein. Professor Albert Wolff wurde als Lehrer 8 den akademischen Unterricht im Modelliren nach der Antike be⸗ füf n und zugleich dem Bildhauer Kosak der Unterricht im Modelliren siisper mit der Akademie 11 Kunst⸗ und Gewerkschule in⸗ imistis ein Jahr übertragen. . reimisisch auf he 88 die Semmlungen der Bibliothek sind aus den bestehenden Fonds wieder ansehnlich vermehrt worden, an Ge⸗ chenken sind derselben zugeflossen von dem Senatsmitgliede Professor shagnus: mehrere Charakterköpfe des Bildhauers v. d. Launitz in Frankfurt a. M. und mehrere Abgüsse nach Thieren von Baron Clodt ö8n Jürgensenrchirrmacher, Professor an der Universität Rostock früher an der Ritter⸗Akademie zu Liegnitz, hat auf Kosten der Lieg⸗ niter Commune einen über 70 Bogen starken Quartband unter dem Titel »Urkundenbuch der Stadt Liegnitz und ihres Weich⸗ bildes bis zum Jahre 1455 ¼ herausgegeben. Der Herausgeber be⸗ schränkt sich in diesem Urkundenwerke nicht auf die Stadt Liegnit, Fn. dern hat auch das städtische Weichbild mit in den Kreis der Mitthei⸗ lung hineingezogen und umfaßt in 790 Nummern den Zeitraum von 1149 — 1455. Ueber die Liegnitzer sowohl, wie über die anderweitigen archivalischen Quellen, denen die mitgetheilten Urkunden entnommen sind, so wie über die von dem Herausgeber bei der Bearbeitung der Urkunden befolgten Grundsätze giebt das Vorwort Auskunft. Ange⸗ hängt sind: Verzeichnisse der Bürgermeister und Rathmannen, so wie der Stadtrichter und Stadtschöppen, und 3 Register über Persones. namen, Ortsnamen und Sachen. Die vorstehende Phäbacgb en. lung ist für die Kenntniß der Städtegeschichte des östlichen Deutschl and und für den Prozeß der Germanisirung dieser Landschaften wichtig. Schwerin, 28. August. Nachdem die an dem 50jährigen To⸗ destage Theodor Körner's projektirte Halle zur Aufbewahrung der damals gespendeten Ehrengaben zu Wöbbelin durch die Munifizenz des Großherzogs vollendet worden war, ist sie nunmehr gestern, 81 V 26. August, Nachmittags 4 Uhr, in angemessener Feier eingeweih
worden. 1“ zchlichsten Beschlüsse bur 30. August. Die hauptsächlichsten Bef
1ie G ere versammelt gewesene Juristentag gefaßt hat, sind folgende: Erstens die Aufhebung des Instituts der högidhgn zu befürworten; zweitens die Anfechtbarkeit der Ver⸗
smäkler t dand -“ Verletzung über die Hälfte aus den deutschen Gesetz⸗
entfernen; drittens, den Grundsatz festzustellen, daß An⸗ Ieensse aslche fimn nicht in der Hauptverhandlung für schuldig er⸗ slären, nicht zu spezieller Einlassung oder Rechtfertigung auf die An⸗ klage verpflichtet seien; viertens, daß die Erlassung Krig Gesecsfaeg. stimmung über die Beweiswirkung der Strafurtheile in vrges üche Rechtsstreitigkeiten nicht nothwendig sei; fünftens, daß zur v ng der Advokatur jeder geprüfte Rechtsverständige nach ira ge egte gesetzlicher Vorbereitungspraxis berechtigt sein, und die Uel Fcchnn ger Advokaten durch eine Advokatenkammer geschehen solle; äühf tens, daß die Außercourssetzung von Inhaberpapieren nicht zulässig
sein solle. b Aus der Allgemeinen deutschen Hpcsau ssteglach
f ie ». f de Bildwerke i ien hebt die »N. fr. Pr.« folgende
süanstter hh barmherzige Samariter« von Kundtmann 1 und Ismael« von Wittig in Düsseldorf, »Amor auf dem Schwang«,
Gesetzesbe⸗-
Württemberger, resp. Tettnanger Hopfen, Prima Waare, gesucht un mit 77 Zü.8bezahlt — Schwetzingen, 25. August. Die Ernte nimmt ihren ungehemmten Fortgang, und das eingeheimste Produk läßt wenig zu wünschen übrig. Das Geschäft in neuer Waare zeigt sich, trotz der flauen Nachrichten vom Nürnberger Markt, sehr lebhaft. Vorigen Sonnabend wurden bereits 60 Fl. bezahlt. — Te⸗ g; 25. August. Die Ernte des Frühhopfens wird im ganzen Bezirk beendigt sein, die des Späthopfens hat begonnen und liefert in den gesunden Gärten ausgezeichnete Waare. In Folge der flauen Nach⸗ richten vom Nürnberger Markt sind auch hier die Preise seit einigen Tagen im Weichen und bewegen sich zwischen 55 —60 Fl., wozu große Kauflust vorhanden ist. Der bis jetzt erzielte höchste Preis ist 72 8 — Nachdem im Königreich Italien in der Provinz Udine die Rinderpest ausgebrochen ist, hat das bayerische Staatsministerium des Innern die Verordnung vom 2. Juli v. J., Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, bezüglich des Transports von Rindvieh, Schafen und Ziegen u. s. w. aus Italien nach oder durch Bayern in Wirksam keit treten lassen. 8 b Calcutta, 31. Juli. Eine Inspection seitens der Regierung hat ergeben, daß die Ernte in weiten Strecken des Landes durch Ueber⸗ schwemmungen total gestört worden ist. Ueber die Indigo⸗Ernte lauten die Berichte besser; es wird ein mittelmäßiges Resultat derselben erwartet. 1 1“ 8 . Gewerbe und Handel.
— Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Finanz⸗Ministers vom 31. Mai 1867, betreffend die Gewährung einer Steuer⸗Ver⸗ gütung bei der Ausfuhr von inländischem Bier in Fässern, bringen die Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einem Beschlusse des Bundes⸗Raths des Norddeutschen Bundes eine Steuer⸗ vergütung auch für Bier bewilligt werden kann, welches in Flaschen ausgeführt wird. Die Bewilligung ist widerruflich und u. A. an nachstehende Bedingungen geknüpft: Das Zugeständniß darf nur zu⸗ verlässigen und in steuerlicher Beziehung unbescholtenen Brauern ge⸗ macht werden. Die Vergütung wird nur für solches Bier gewährt, zu dessen Bereitung mindestens 50 Pfd. Braumalzschroot auf 100 Quart Bier verwendet werden und muß dasselbe in Mengen von wenigstens 216 Qrt. ausgehen. Das Verhältniß zwischen Gewicht und Maaß ist für jede Brauerei durch amtliche Ermittelungen festzu⸗ stellen und danach der Vergütungssatz, soweit nöthig, unter ange⸗ messener Abrundung dergestalt zu bestimmen, daß für eine Quart⸗ menge, welche dem Gewichte von 100 Pfd. Bier gleichzustellen ist, je 3 Sgr. Vergütung gewährt werde. 8 8 Breslau. Auf das von mehreren Mühlenbesitzern unterm
21. Juli an die Königl. Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn gerichtete Gesuch und in Folge der von Seiten der genannten Direction zugesagten Befürwortung bei dem Handelsminister ist, wie die »Schles. Zig.« meldet, der Bescheid eingetroffen, daß die Tariftrung des Artikels »Mehl« in Klasse B. des Lokaltarifs der diesseitigen Eisen⸗ bahn genehmigt ist, und daß die Güterexpeditionen angewiesen worden sind, vom 24. August ab die Fracht nach dem Satze dieser Klasse zu nen. 1 “ Rumänien wird Petroleum sowohl in der Moldau, als der Walachei angetroffen; doch kommt bis jetzt nur das walachische als Handelsartikel in Betracht. In der Walachei finden sich die er⸗ giebigsten Quellen in Matitza, Collbasch, Serada, Chiojda, Plojeschti⸗ Valelurga. Nach unlängst veröffentlichten amtlichen Angaben wurden ahre 1867 aus den walachischen Petroleumbrunnen in Allem
m — . . ₰
im dn Wodra = 15/120,000 preuß. Quart rohen Steinöls gewon⸗ nen. Das Meiste hiervon wurde im Lande selbst verbraucht; ausge⸗ führt wurden 540,000 preuß. Quart destillirtes und raffinirtes weißes
Oel und 960,000 preuß. Quart rohes Petroleum. Die Petroleum⸗
Pe 8 n Kaubert Bronceguß von Franz in Berlin, und die »Penelope« von Kaub
in Frankfurt, hervor. “ Landwirthschaft. — Uebersicht über die Weizen⸗ und Roggenpreise ar den zaupe Grresefmärtten der Monarchie. Um die ergleichung zu. . leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, F 8 8 Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Rogg (loco und ohne Säcke) in Thalern berechnet. Weizen; 8. August. 88 Rugash Köni 8 9 eb 61 ¾ — 86 ½ Königsberg.. 879.s 1 59 — 75*)
—79 75 — 848 tettin 8 E1““
Verlin 1 1 Breslau 65 1 Vindeburg 70 687 3 ½ 1ö1 8 15. August. 56 Königsberg B1,92S8 49 — 54*)
51 — 56 55 ½ — 56 ⅔ 1“
22. August. 29. August. 66 — 86 ½⅔ 66 ½ — 80 72 ½ 881 68 ¾84 %
— 58 — 70*⁹) 73 ½ —78
73 ¼ — 77 70—883 70 83 66 — 665
63 ½ -76 67½ — 76
67—71 68—84
68¼ — 89½⅔ 22. August. 29. August. 55 ½ — 56 ⅔
55 — 56 50 ½1 % — 52 ⅞ 52 — 54 — 49 — 56*) 51 — 54 ½ 55 ½ — 56 ⅔ 50 — 55 51 — 56 ½
8 ½ — 63 ½ “
53 — 54 ½ Berlin 54 Breslau Magdeburg .... Cöln
8 9 9 ) Her 1 Pen “
89 Nach dem ochenbsrc Landesproduften börse Stutt⸗ art. W. M.) Nürnberg, 25. August. Der seutge Färe 6 ser in flauer Stimmung; zugeführt waren etwa 80 d 8 sächlich aus der Hallerdau; dieselben fanden nur hidtce. Bezahlt wurde für gewöhnlichen Markthopfen, genng. gr 8 A. bis 54 Fl., gute Mittelwaare 55 — 58 Fl., feine Sorte 60 5 Fl.“
“
Steinöl, loco Braila
1 ich im genannten Jahre wie folgt: 1) Plojeschter rohes Beeese tei s hehe 18” 18,- (= 12 preuß. Quart) 4 bis 5 Bu⸗
rohes Steinöl, loco Braila, pro Wadra 3—4 Bukarester Piaster = 9—12 Sgr.; 3) destil⸗ lirtes wallachisches Oel/ inkl. Transportspesen, loco Braila S”- Bukarester Piaster = 18 — 30 Sgr. In Braila besinden sich die Fa⸗ briken, welche das rohe Petroleum verarbeiten; die bedeutendste ist eine englische — die »The Principalities Petroleum Resining Company- Limited« von London. Dieselbe liefert pro Jahr beiläufig 800 Ton⸗ nen weißes, gereinigtes Oel, 400 Tonnen Maschinenöl und 350 Ton⸗ nen Spiritus. Wenn auch das walachische Petroleum hmn rohen amerikanischen an Gehalt nachsteht, as eeerMe unter sonst gleichen Verhältnissen 40 — 60 pCt., das letztere 70 — 85 pECt. Fesen brennbaren Oels — so behauptet doch das rumänische gegenüber dem pennsylvanischen darin 8 Marsug, 98 18 ösge ben mehr Prozent Spneh Sn he necnce1e Auust. Ein Kaiserlicher Befebl wurde heute veröffentlicht, wonach alle Waaren, welche bis zum 1. Januar 1869 bei den Zollämtern bleiben, ohne Ausnahme nach dem neuen Tarife ver verden sollen. “ Taßse. verzal vffe c Reglement vom 9. Februar 1865 über 1 Abgaben für Handels⸗ und Gewerbepatente findet nach dem „Pr. 8 vom 1. Juli d. J. auch auf die Gouvernemenis Warschau, Kalisch, Kias a, Lomza, Lublin, Piotrkow, Plock, Radom, Suwalki und Siedlce An⸗ wendung, mit einigen Abänderungen, von deneh folgftte nn bean. heben sind: Buchhandlungen und Lesekabinets dürfen — errichte werden, ohne daß dafür eine Abgabe zu zahlen ist. b 2 Stempelpapier (Distributeurs) und Lotterie⸗Collekteure bedürfen eines Erlaubnißscheins zum Handelsbetriebe. Dagegen haben Kommistsonece einen Gewerbeschein zu lösen. Eigenthümer von Fabriken S. S stätten können ihre Fabrikate verkaufen, ohne für den 4 ande noch ein besonderes Patent lösen zu müssen. Handwertzmeister, welche ohne Gesellen arbeiten, haben sich entweder. mit einem Erlau nißschein
zum Detailhandel, oder mit einem Gewerbeschein zu versehen.
karester Piaster = 12—15 Sgr.; 2) Seradaer