1868 / 208 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 ““

2 diesjährigen ordentlichen General⸗Versammlung im Geschäfts⸗ lokale der Gesellschaft zu Empel werden die Herren Actionaire am 5. Oktober, Vormittags 12 Uhr, eingeladen.

Se der Tages⸗Ordnung kommen zur besondern Verhandlung

8

und Beschlußfassung: . Ertheilung der Decharge für das Jahr 1. Juli 1866 bis 30. Juni 1867, und für das Jahr 1. Juli 1867 bis 30. Juni 1868, auch für den Fall, daß die zur Revisions⸗Kommission gewählten Herren Actionaire, wie im verflossenen Jahre, nicht sämmtlich zur Prüfung des Rechnungs⸗Abschlusses er⸗ schienen sein sollten. 8 2) Berathung und Beschlußfassung über die im Jahre 1862 kon⸗ ttrahirte Anleihe resp. deren Rückzahlung. Prinz Leopold⸗Hütte, 18. August 1868. Der Vorstand der Actien⸗Gesellschaft »ʒPrinz Leopold« für Hüttenbetrieb, Puddlings⸗ und Walzwerk zu Empel. 1 Bekanntmachung. Königliche Niederschlesisch⸗Mär⸗ kische Eisenbahn. Vom 26. d. M. ab wird im Lokalverkehr auf den der diesseitigen Verwaltung untergebenen Eisenbahnen der Artikel »Mehl« zur ermäßigten Klasse B. tarifirt. Berlin, den 24. August 1868. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

[2921] b 1 Preussische Hypotheken-Versicherungs-Actien- Status Ende August 1868. Passiva. hlr.

116““ 1 . 5,000,000.

und Prämien- 2,133,425. 1,173,610.

33,113.

Actien-Kapital.. Emission von Certificaten, Depoͤt-9 Scheinen-. Depositen und Obligo)'s 1ö16“ Prämien-Einnahme Reserven. 356.573. Ueberschüsse 7 106,247. 1 8,802,969. . 3,733,125. 196,800. 479,758. 168,903. 11A4“*“ 1, 162,513. . 2,133,425. 165,678. 209,291. 1 410,692. 107,045.

Actien-WechselV . 1 Effektemn NC. Wechselbestancd. öö Lombard-Vorschüscee Hypotheken, eigene

do. der Emissionen Cautions-Depöts.. Debitoren Cassa- und Bankguthaben. Gesellschafts-Gebäude und Inventar Grundstiiok.. 18,200. Agentur- und Geschäfts-Unkosten. .F 17,537.

8,802,960. Die Direction. Hühner. Wolff. Geysmer.

Monats-Uebersicht der

Bank des Berliner Kassen-Vereins.

Aectiva. Geprägtes Geld und Barren. Thlr. 405,509. 1,305,140.

[2922]

Gemünztes Geld Diskontirte Wechsel. 8 Vorschüsse gegen Unterpfänder Wechsel nuß auswärtige Plätze Bank⸗Immobilien und verschiedene ““ 8 Darlehen an den Staat (Art. 79 der Statute))n))P.. E1u“ Staatspapiere. E

Wechsel-Bestände.. 162,000. 1) Bank-Noten im Umlauf-....vv, 2.enn Thlr. Mendelssohn. F. Güterbock. Hache. 2,510,200 14,000 Diskontirte verlooste Effekten . 5,747,000 Passiva.

Kassen-Anweisungen, Noten und Giro- Anweis ßen der Preussischen Haupt-Bank 1,723,286. Lombard-Bestände . 1,755,900. Grundstück, verschiedene Forderungen und 8 Lböööö Staats- und andere Werthpapiere 64,112. Passiva. 873,030. 2) Guthaben von Instituten und Privat-Per- sonen mit Einschluss des Giro-Verkehrs. 3,325,424. —. —. Berlin, den 31. August 1868. Die Direction. Stand der Frankfurter Bank 1 am 31. August 1868. Activa. ad Silber⸗Barren. Fl. 20,224,200 + Fl. 164,400 8,217,700 » 129,300 340,600 +† » 999900 106,700 Außerordentl. Darlehen an die Stadt Frankfurt a 5N... 1“ Bankscheine im Umlauf..... 1“ Fl. 25,616,700 Fl. Giro⸗Kreditoren 1.ö. . » 6/603,900 » Eingezahltes Actien⸗Kapital 8s Unverzinsliche Baar⸗Depositen Unerhobene Dividende...

Danziger Privat-Actien-Bank. Status am 31. August 1868. Aectiva. Geprtgtes Geld.. 8484* Tvr. Kassenanweisungen und Noten der Preuss. Bankbk Wechselbestände Lombardbestände Preuss. Staats- und Communal-Papiere Grundstück und ausstehende Forderungen.. Passiv a.

[2919]

Actien-KapitalklVH Noten im Umlauktk 1 8 Verzinsliche Depositen: 11ö1 mit Kündigung. EE mit 3monatlicher Kündigung.. Guthaben der Korrespondenten und im Giroverkehr.. Reserve-Fonds .. Der Verwa DHDHDHeiie hirection. R. Goldsechmidt. A1a1muX“

Monats⸗Uebersicht der städtischen Bank pro August 1868 gemäß §. 23 des Bank⸗Statuts vom 18. Mai 1863. 345,371 8 1

86,231 1,837,176 1

[29181]

Geprägtes Gelldld W111““ Fepig Bank⸗Noten, Kassen⸗Anweisungen und 1“ E.... Wechsel⸗Bestände Lombard⸗Beständdndndde . 1,091,665 Effekten nach dem Courswerthe. 150,318 15 Eo*“*“ Banknoten im Umlal 974,700 Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr 135,172 20 Depositen⸗Kapitalienn. 998,160 Stamm⸗Kapitelt .. E11“ .. 1,000,000 welches die Stadt⸗Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §§. 4 und 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. Breslau, den 1. September 1868. Die städtische Bank.

Monats-Uebersicht Privatbank

Gemünztes Geld. 8 EI“ Kassen⸗Anweisungen, Noten und Giro⸗Anweisungen der preußischen Bank Wechselbeständdde 1u““ » 1,247,162. Lombardbestände 321,910. ektenbestände 74/,78. Diverse Forderungen. 709,205.

9 6

299,466. 40,797

1 Passiva. Eingezahltes Actienkapitll. .. 18 Banknoten in Umlaukf Guthaben von Privatpersonen ꝛc. mit Einschluß Giro⸗Verkehrs.. I IG Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ igung.. Reservefondͤsbs .O 1 Magdeburg, den 31. August 1868. . Der Aufsichtsrath. Der Direktor. Deneke. de la Croigx.

Monats⸗Uebersicht

der Cölnischen Privat⸗Bank.

Aetiva. Gemünztes Geld 88EoE11“*“ Kassen⸗Anweisungen und Noten der Preußischen Bank » 28 Lombardbestände. 184,200 Diverse Forderungen und Immobilien. 300,000 Passiva. 1 Banknoten im Umlauf 888 Guthaben von Privatpersonen mit Giro⸗Verkehr Verzinsliche Depositen⸗Capitalien: mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. 32600 mit dreimonatlicher Kündigungsfrist. » 831,100

355,000 500

Cöln, den 31. August 1868.

Die Direction.

und in allen Buchhandlungen vorräthig:

Die Gesetzgebung

Norddeutschen Bundes und des Zollv

mit den Entwürfen unter Angabe der betreffenden Amendements 9r zusammengestellt von Dr. G. Stockmann.

Enthält den Zollvereinsvertrag vom 8. Juli 1867, die Gestze

über die Besteuerung des Tabaks, die Aufhebung der Schuldhaft, die

Maß⸗ und Gewichtsordnung, die Quartierleistung, die stehenden Ge⸗ werbe, die privatrechtliche Stellung der Wirthschaftsgenossenschaften ꝛc. ¹

In der Reichenbach'schen Buchhandlung in Leipzig ist er⸗ schienen

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nos Abonnement beträgt Thlr. für das Vierteljahr. onspreis für den Raum einer

Ppruchzeile 2z Sgr.

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Aule posf-Aunstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

Berlin, Donnerstag, den 3. September, Abends

ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs⸗Präsidenten von Prittwitz und Saffron zu Danzig den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Landrath a. D. und Rittergutsbesitzer von Köller auf Cantreck im Kreise Cam⸗ min den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife dem Kreisgerichts⸗Rath Gorke zu Falkenberg O.⸗Schles. den Kothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem pen sionirten Steuer⸗Aufseher Heinrich Otto zu Halberstadt das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den kitseroebentchen rofessor in der juristischen Fakul⸗ tät der Universität zu Breslau, Dr. Göppert, zum ordent⸗ lichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen; so wie

Dem Dachdeckermeister Adam Sadtler zu Hombur v. d. H. das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Dachdeckermeister zu verleihen.

Auf den Bericht vom 30. v. M. will Ich hierdurch in Ge⸗ mäßheit des §. 19 der Verordnung, betreffend die Feststellung und Untervertheilung der Grundsteuer in den beiden westlichen grovinzen, vom 12. Dezember 1864 (Ges.⸗Samml. für 1864, Seite 683) nach Anhörung des Westfälischen Provinzial⸗Land⸗ iages genehmigen, daß der auf Grund der Vorschrift im §. 4 der gedachten Verordnung von den Grundsteuerpflichtigen zur Deckung der Kosten der Erhaltung des Grundsteuer⸗Katasters aufzubringende Beischlag zur Grundsteuer behufs Verstärkung des Westfälischen Separat⸗Katasterfonds für die Zeit vom 1. Januar 1868 bis auf die Dauer der vier Jahre von 1868 bi 1871 einschließlich für die Provinz Westfalen von ein und üinem halben Prozent auf drei Prozent der Grundsteuer er⸗ höht und hiervon ein halbes Prozent, wie bisher so auch ünftig zum allgemeinen Katasterfonds für die Provinzen Rhein⸗ and und Westfalen, dagegen der Betrag von zwei und einem halben Prozent dem besonderen Fonds für die Provinz West⸗ alen überwiesen wird. .“ 8

Ein dem Vorstehenden, sowie dem sonstigen Inhalte Ihres Perichts entsprechender Bescheid an die Stände ist in den später gbe Vollziehung vorzulegenden Landtags⸗Abschied aufzu⸗ chmen.

Sie, der Finanz⸗Minister, sind mit der Ausführung des gegenwärtigen Erlasses beauftragt und haben danach das Er⸗ orderliche zu veranlassen. 6

Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1868.

Wilhelm. von der Heydt. Graf Eulenburg.

An den Finanz⸗Minister und den Minister des Innern.

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2 „. 9 7 22 2 1 Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

„Der Baumeister Elsasser zu Strasburg W.⸗Pr. ist zum Nöniglichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die von hm bisher kommissarisch verwaltete Kreis⸗Baumeisterstelle dort⸗ elbst definitiv verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. „Der Sanitäts⸗Rath Dr. Schervier zu Aachen ist zum greis⸗Physikus des Stadtkreises Aachen und der seitherige Kreis⸗ Wundarzt Dr. Trost daselbst zum Kreis⸗Physikus des Land⸗ Rmaannt weesehn.

An die Herren Ober⸗

Dem Gymnasial⸗Lehrer Meyer in Wetzlar ist das Prädi⸗ kat »Oberlehrer⸗« beigelegt worden.

Dem zweiten wissenschaftlichen Lehrer Koch an der höheren u“ zu Magdeburg ist der Titel »Conrector« verliehen worden. 8

Ministerium des Innern.

Erlaß vom 17. Juni 1868 betreffend die Beglaubigung

der von den höheren Verwaltungs⸗Behörden der westlichen

Provinzen ausgestellten, zum Gebrauche in den Niederlanden oder in Belgien bestimmten öffentlichen Urkunden.

Die Lebhaftigkeit des zwischen den westlichen Provinzen Preußens einerseits und den Niederlanden und Belgien anderer⸗ seits stattfindenden Verkehrs hat im Jahre 1840 dahin geführt, die Beglaubigung der von den Verwaltungsbehörden jener Provinzen ausgestellten, zum Gebrauche in den Niederlanden oder in ’. bestimmten öffentlichen Urkunden durch die diesseitigen Gesandten im Haag, beziehungsweise in Brüssel direkt bewirken zu lassen.

Nach einer Mittheilung des Herrn Kanzlers des Norddeut⸗ schen Bundes ist gegenwärtig Seitens des Bundesgesandten im Haag rücksichtlich der Niederlande die Ausdehnung desselben Verfahrens auf die neuerworbenen preußischen Landestheile beantragt worden.

In Folge dessen ersuche ich Ew. ꝛc. ergebenst, Ihre, so wie Ihres Herrn Stellvertreters Namensunterschrift unmittelbar dem Bundesgesandten im Haag gefälligst zugehen zu lassen, und dafür sorgen zu wollen, daß bei eintretenden Personal⸗ Veränderungen ein Gleiches geschieht. u1““ .

Berlin, den 17. Juni 1868. 5

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. resp. Regi

1.“

Landestheile.

Finanz⸗Ministerium.

Verfügung vom 9. Juni 1868 betreffend die Ertheilung von Legitimations⸗Karten zum gegenseitigen Geschäftsbetriebe

der Gewerbetreibenden in Preußen und Mecklenburg und die Steuer vom Viehhandel im Umherziehen.

Unter Bezugnahme auf die Cirkular⸗-Verfügungen vom 25. Dezember 1863 und 2. Dezember 1866, sowie unter Hin⸗ weis auf den Artikel 26 des Vertrages vom 8. Juli v. J. wegen Fortdauer des Zoll⸗ und Handelsvereins, wird die Königliche Regierung in Kenntniß gesetzt, daß fortan preußische Gewerbe⸗ treibende in Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz und die dortigen Gewerbetreibenden in Preußen über die Be⸗ fugniß zum Geschäftsbetriebe sich in gleicher Weise durch Gewerbe⸗Legitimations⸗Karten ausweisen können, wie dies für die Angehörigen der Zollvereins⸗Staaten, sowie der übrigen zum norddeutschen Bunde gehörigen Staaten bestimmt ist.

Die nachgeordneten Behörden sind hiernach mit Anweisung zu versehen Und bleibt der Königlichen Regierung überlassen, das Publikum in geeigneter Weise durch eine Bekanntmachung im Amts⸗ ꝛc. Blatke davon in Kenntniß zu setzen.

Der Cirkular⸗Erlaß vom 28. Oktober 1861 (Minist.⸗Bl. 1862 S. 13) wegen Erhebung einer höheren Steuer von den Gewerbetreibenden aus Mecklenburg⸗Schwerin, welche in Preu⸗ ßen den Viehhandel im Umherziehen betreiben wollen, wird

iermit aufgehoben und sind von dergleichen Gewerbetreibenden 8 diesen Handel nur diejenigen Steuersätze zu erfordern, die

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