1868 / 210 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Zeichner der Stamm⸗Actien und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien werden auf Grund der Bestimmung des §. 16 unseres Statuts hier⸗ durch aufgefordert, die zweite Einzahlung von zwanzig Prozent des Nominal⸗Betrages auf die Stamm⸗Actien

I zehm, Weben des Nominal⸗Betrages auf die Stamm⸗Prioritäts⸗ r ctien bei unserer Gesellschaftskasse, Wilhelmsstraße Nr. 62 hierselbst, unter Präsentation der betreffenden Quittungsbogen und gegen Quittung innerhalb vier Wochen und spätestens bis zum 9. Okto⸗ ber 1868 einschließlich zu leisten. 1111“3““ Berlin, den 3. September 186c8. ö1116161“X“ 8 Der Verwaltungsrath der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

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Eisenbahn⸗Gesellschaft.

mission von 13,000,000 Thaler Stamm⸗ Actien Lit. B.

Zur theilweisen Beschaffung der für den Bau der Osnabrück⸗ Bremen⸗Hamburger⸗Eisenbahn nebst der festen Elbüberbrückung zwischen Harburg und Hamburg erforderlichen Anlage⸗Kapitals emittiren wir auf Grund des unterm 20. Juni d. J. Allerhöchst bestätigten Nach⸗

trages zu den Statuten unserer Gesellschaft 13,000,000 Thaler

Stamm⸗Actien Lit. B. in Stücken à 200 Thaler, und bieten wir dieselben den Inhabern der bereits vorhandenen Actien, und zwar je Eine Stamm⸗Actie Lit. B. auf zwei vorhandene Stamm⸗Actien, zum Pari⸗Course hierdurch an.

Demgemäß fordern wir die Besitzer der vorhandenen Stamm⸗ Actien auf, dieselben in der Zeit vom 15. September c. bis zum 1. Oktober e. einschließlich 1s

in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank,

in Frankfurt am Main bei der Filiale der Bank

für Handel und Industrie,

in Cöln bei unserer Hauptkasse, unter Beifügung zweier nach den Actien⸗Nummern geordneter, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten angebender Verzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen oder portofrei einzureichen und zugleich die erste Einzahlung mit vierzig Prozent des Nominalbetrages in preußischem Gelde portofrei zu leisten, wonächst sie vom 15. Oktober c. ab gegen Rücklieferung des ihnen behändigten quittirten Verzeichnisses an denjenigen Stellen, an welchen sie die Einzahlung geleistet haben, die von uns ausgestellten Quittungsbogen in Empfang nehmen können.

Die Zusendung der Quittungsbogen, wenn sie vermittels der Post

verlangt wird, geschieht portopflichtig und unter Angabe des Ein⸗

zahlungswerths, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrücklich begehrt sein sollte.

Die ferneren Einzahlungen à zwanzig Presget des Nominal⸗ betrages müssen an eine der obenbezeichneten Stellen geleistet werden,

und zwar: 11““

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die zweite Rate am 1. Juli 1869, » dritte » 2. Januar 1870, » vierte » 1. Juli 1870. hJ AUeber die Höhe der Conventionalstrafe oder das Verfallen einge⸗ zahlter Beträge bei Versäumniß der Termine dieser späteren Einzahlun⸗ gen —” das Nähere auf statutmäßigem Wege zur Zeit veröffentlicht werden. Es ist übrigens einem Jeden frei estellt, statt der Naten⸗ ahlungen jeder Zeit die Volleinzahlung des anrechtlichen ominalbetrages zu leisten. Bei der zweiten und vierten Fhenmahlung resp. bei der Vollein⸗ 8 zahlung kommen fünf Prozent Zinsen p. a. der bis dahin geleisteten heilzahlungen in Abzug.

Nach geleisteter letzter Ratenzahlung resp. Volleinzahlung werden von einem noch näher zu bestimmenden Termine ab die Stamm⸗ Actien Lit. B. gegen Fiäsliesernah oder portofreie Einsendung des Quittungsbogens und Vergütung der Stückzinsen des den Actien bei⸗ gegebenen laufenden Zinscoupons resp. Dividendescheins

oder portopflichtig zugesandt. 3 Wer bis zum 1. Oktober e. inkl. weder die erste Ein⸗ zahlung von vierzig Prozent noch Volleinzahlung unter leichzeitiger Einreichung der bezüglichen alten Actien ge⸗ eistet hat, ist seines 2 nrechts auf den Bezug von neuen Actien Lit. B. verlustig und 9. dasselbe auf die Cöln⸗

ausgehändigt

Mindeuer Eisenbahn⸗Gesellschaft über.

Weährend der Bauzeit bis zum Schlusse des Jahres, in welchem die Venlo⸗Osnabrücker Eisenbahn und die Bahn von Osnabrück nach Bremen und Hamburg in Betrieb kommen, werden die Stamm⸗ Actien Lit. B. mit fünf Prozent p. a., welche jährlich am 2ten Januar zahlbar sind, aus dem Baufonds der Osnabrück⸗Bre⸗ men⸗Hamburger Bahn verzinst. Später wird aus dem gemäß §. 9 des oben bezeichneten Statut⸗Nachtrages berechneten Reinertrage jeden Betriebsjahres des ganzen Venlo⸗Hamburger Eisenbahn⸗Unternehmens am 1. Juli des folgenden Jahres zunächst auf die Stamm⸗Actien Lit. B eine Dividende von fünf Prozent gezahlt. Reicht hierzu der erzielte Reinertrag nicht aus, so wird das Fehlende au

61u.

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dem Reinertrage des Stamm ⸗Unternehmens zugeschossen

daß die Stamm⸗Actien Lit. B. vor jeder Dividende die alten Stamm⸗Actien eine Dividende von fünf Pronl gesichert haben. Beträgt dagegen der Reinertrag des Venlo⸗Fan

Dividende auf die Stamm⸗Actien Lit. B. erforderlich ist, so wird 8 eobcchan. der im §. 10 des Statut⸗Nachtrags vom 20. Juni getroffenen Bestimmungen der Ueberschuß dergestalt getheilt, daß Ei Drittel Behufs Gewährung einer fünf Prozent übersteigenden 8 vidende auf die Stamm⸗Actien Lit. B. verwendet wird, und d übrig bleibenden zwei Drittel dem Stamm⸗Unternehmen 1 fließen. Koitain sfns; Cöln, 22. August 1868., , ariuft hnactte

Die Direction,

s Verschiedene Bekanntmachungen. 111

Am 5. Oktober 1868, Vormittags 10, findet in Görz die Hauptversammlung der Oberlausitzischen Gesellschas der Wissenschaften statt, wozu alle hochverehrlichen Mitgliede ergebenst einladet der unterzeichnete Secretair genannter Gesellschnn Prof. Dr. Struve. Hauptsächliche Berathungs⸗Gegenstände sin. Neuwahl der Repräsentanten und Wahl neuer Mitglieder, Rechnung⸗ Decharge und Etat für 1869. Fichit 88877

129811 Set Sehg. Monats⸗ Uebersicht HüHannoverschen Ban 9b 88

8 pro August 1868. E“

Activa. 1) Kassen⸗Vorrath... a) Geprägtes Gell... K .. . Thlt. b) Hannoversche Stadtscheine, Noten er Preußischen Bank ꝛc... 2) Wechsel⸗Bestände 3) Ausgeliehene Kapitalien 4) Debitoren in laufenden heiten und Diverse.

3,012,308 10011bl

3,96808

. 5420,00 2734796 We6 g. S18

egen Unterpfand. echnungen gegen Sicher⸗

1) Eingezogenes Actien⸗Kapital

2) Banknoten im Umlauf...

3) Depositen⸗Kapitalien zur Verzinsung 4

4) Kreditoren in laufenden Rechnungen und Diverse. » Hannover, den 31. August 1868. Serech minmen 880 ss Die Direction. 17 Neumann. Wertheimer. Hbb

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Privatbank zu Gotha. Monats⸗Uebersicht für August 1868.

Geprägtes Geld Thlr. Kassen⸗Anweisungen und fremde Banknoten Wechsel⸗Bestände Lombard⸗Bestäne’. .. 98. 2239,880.— Staatspapiere und Effekken. an. . 39,248. 2. Guthaben in Rechnung Activa. » 973,107. 2

Eingezahltes Actien⸗Kapital Thlr. 1,400,000.— Noten im Umla . 1,174,360. —. Depositen⸗Kapitalien 3 168/130.— Guthaben in Rechnung » 1,177,019. 4. Gotha, den 31. August 1868. SDiieecion der Privatbank zu Gothaã. dI Kühn. Jockusch. 8181 8

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Vom 1. September cr. ab findet der seit dem 10. Juli 1862 be⸗ stehende ermäßigte Spezialtarif für den Verband⸗Verkehr von Roh⸗ eisen von Stationen der bekschte ihen nach Stationen der diesseite gen Eisenbahn auch auf Sendungen dieses Artikels in umgekehrter nicanf Anwendung. Berlin, den 25. August 1868. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märtischen Eisenbahn. w 1E S8 - Bekanntmachung. Wir machen das Publikum darauf auf⸗ merksam, daß die schnellste und bequemste Beförderung der Reisenden von Berlin nach Wien über Oderberg erfolgt. Die direkte Verbin⸗ dung findet täglich zwei Mal statt, und zwar: 1) mit dem um 8 Uhr 40 Min. Morgens von Berlin abgehenden Eilzuge, welcher sich von Oderberg aus als Personenzug fortsetzt und um 5 Uhr 23 Min. ftüh in Wien eintrifft; 2) mit dem Schnellzuge, der Abds. 11 Uhr 5Min. Berlin verläßt und sich in Oderberg an jedem Montag, Mittwoch und Fr tag an den um 11 Uhr 5. Min. Vormittags abgehenden Schnell so wie an sämmtlichen Tagen der Woche an den um 11 Uhr 48 N Vormittags abgehenden Personenzug der Nordbahn anschließ rer trifft 5 Uhr 18 Min. Nachmittags, letzterer 7 Uhr 46 Min. A in Wien ein. Die Fahrpreise betragen: 1. Klasse ad 1 22 Thlt 24 Sgr., II. Klasse 17 Thlr. 4 ½ Sgr., III. Klasse 11 Thlr. 12 i Sgr. ad 2 bei durchgehendem Schnellzuge: I. Klasse 25 Thlr. 19 Sgr⸗ II. Klasse 19 Thlr. 15 Sgr., bei Schneilzug bis Oderberg: JI. Klase 24 Thlr., II. Klasse 18 Thlr. 8 Sgr. Berlin, Breslau, Ratibor, in August 1868. Königliche Direction der Nieders lesisch⸗Märkischa Eisenbahn. Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. König

411/462. 1. 23,777.— 2,232,034.—

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liche Direction der Wilhelmsbahn. Hier folgt die besondere Beilage

burger Unternehmens mehr, als zur Gewährung von fünf Pro imnh

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des Königlich Preußischen Staats⸗Anzei ““ .September 1868.

Zu No. 210 vom

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Inhalts⸗Verzeichniß: Preußische Städtewappen Die 8b lagerung preußischer Festungen ausgegeben worden sind. Alusstellung der Königlichen Akademie der Künste.

deutsche Centralsenke. Uebersicht der Nothmünzen, Die preußischen Bäder am rechten Rheinufer. (II.)

welche während der Be⸗ Die XLVI. Kunst⸗

Preußische Städtew

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die Hauptstadt des preußischen Staates

und erste Residenz des Königs, bestand

ursprünglich aus zwei Ortschaften,

Berlin und Köln, die in verschiedenen,

durch die Spree von einander getrenn⸗

ten Territorien, dem Barnim und dem

Teltow, lagen. Es scheint, daß beide

durch die brandenburgischen Mark⸗

grafen Johann und Otto um 1232 zu

deutschen Städten erhoben wurden;

urkundlich wird die Stadt Köln im

Jahre 1237, Berlin 1244 zum ersten Male genannt. Jede der beiden Städte bildete ein selbständig abgeschlossenes Gemeinde⸗ wesen, und zwar überragte Berlin von Anfang an durch Hufenzahl, durch sein Niederlagsrecht und andere Vorzüge die Lawasterstadt bei Weitem, bis 1307 mit landesherrlicher Ge⸗ nehmigung die beiden Orte zu einer Stadt unter gemein⸗ schaftlicher Verwaltung verbunden wurden. Auf Andringen eines Theiles der Bürgerschaft stellte Kurfürst Friedrich II. die Trennung der Städte wiederum her (1442), zugleich erbaute er an der Wasserseite des heutigen Königlichen Schlosses eine feste Burg, in welche er 1451 seinen Wohnsitz von dem bisher be⸗

nutzten Hohen Hause in der Klosterstraße (jetzt Lagerhaus) ver⸗

legte. Seitdem verweilten die Landesherren immer häufiger in Köln an der Spreec, welches seit der Wiedererwerbung der Neumark ziemlich im Mittelpunkte des Kurfürstenthums und daher für die Landesverwaltung bequemer gelegen war, als die in früheren Jahrhunderten vorgezogenen Residenzen der Alt⸗ mark. Dieselbe centrale Lage blieb auch da, als der Staat sich vergrößerte; denn der Ausdehnung nach Nordosten (Preußen, Pommern) entsprach jedesmal eine ähnliche Erweiterung nach Südwesten (Cleve, Mark, Minden, Magdeburg); und so ge⸗ staltete sich allmählich Köln⸗Berlin, namentlich seitdem Kurfürst Joachim II. ein stattliches Schloß an die Stelle der Burg Kur⸗ fürst Friedrichs II. gesetzt hatte, zum Mittelpunkte der gesammten Staatsleitung und zum festen Wohnsitze der Herrscher. Durch die Befestigung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm trat eine dritte Stadt, »der Werder«, hinzu; noch unter derselben Re⸗ gierung entstand zu beiden Seiten der »Linden⸗ die »Neustadt« oder »Dorotheenstadte« Nachdem dann König Friedrich J. die „Friedrichsstadt« geschaffen hatte, vereinigte er im Jahre 1709 diese fünf Städte, von denen jede bis dahin ihre besondere Kom⸗ munal⸗Verwaltung gehabt hatte, zur Königlichen Haupt⸗ und

Residenzstadt Berlin. des alten Berlin (uns bekannt in

Das älteste Stadtsiegel b g 8 de ahre 1253 oder wenig später) zeigt einem Abdrucke aus dem Jah 53 brandenburgischen

in einem reichgethürmten Stadtthore den brandenvbr rothen Adler im filbernen Schilde, mit der Umschrift: Sigillum de Berlin Burgensium. 8 , Nicht lange nachher bildeten die Bürger Berlins h. selbst ein Stadtwappen und nahmen darin den Bär vhf e so entstandene Siegel an einer Urkunde vom Jahre 2 8 ersten Male erscheinend stellt in der Mitte einen behe mten Adlerschild und zu jeder Seite desselben einen aufrecht ve Jendhn und mit dem Kopfe dem Schilde zugekehrten Bären dar, 11 führt die Umschrift: Sigillum Burgensium de sum 1668 Siegel der Bürger von Berlin bin ich)h. Der Bär kam dann in dem Berliner Wappen, da er dasselbe zu einem reden⸗

den machte, immer mehr als Hauptfigur zur Darstellung. S 1 ne. die sich an 2 Urkunden aus den

So nimmt in den 1 2 ; 338 Lnbefinden, die Figur des Bären fast Jahren 1338 und 1448 defscgoc⸗ beh schreitend dargestellt,

den ganzen Raum ein; er wird hie und dber ihm schwebt der brandenburgische Adler am flattern⸗ den Bande. Statt dieses Siegels wurde bald darauf ein Siegelwappen üblich, das einen schreitenden „und mit einem Halsbande gezierten Bären zeigt, auf dessen Rücken der branden⸗ vurgische Adler sitzt. Es führt die Umschrift: Sigillum öö antiqui Berlin. Dieses Siegel blieb bis zum Jahre 1700 im Gebrauch; von da ab bis zum Jahre 1709 kam ein Siegel gleicher Art, mit unwesentlichen Abänderungen, zur Anwendung.

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Die Altstadt Köln hat niemals ein anderes Wappen als den rothen brandenburgischen Adler im silbernen Felde geführt. Es findet sich dasselbe noch an einer Urkunde vom Jahre 1399 und führt die Umschrift: Sigillum Civium Colonie Marchionis Brandenburgensis. Späterhin kamen, bis zum Jahre 1700, nach einander drei andere Siegel in Gebrauch, die sich aber von dem ältesten Siegel und unter sich nur durch ihre ver⸗ schiedene Größe und etwas modernisirte Form unterscheiden.

Bei der Vereinigung aller Städte Berlins zu einem Ge⸗ meindewesen im Jahre 1709 wurde von den eingereichten Pro⸗ jekten zu einem Gesammtwappen der Stadt eins durch Reskript vom 6. Februar 1710 approbirt. Es ist dies bis zum Jahre 1839 in Gebrauch gewesen. Dasselbe zeigt einen in 3 Felder getheilten Schild, deren erstes den brandenburgischen Adler, das zweite den preußischen Adler, und das dritte un⸗ ter den 2 ersten Feldern befindlich den schwarzen aufrecht⸗ stehenden Bären, alle diese Figuren in weißen Feldern, enthält. Geschmückt ist dies Wappen mit Laubwerk und oberhalb mit einer eigenthümlichen Krone, welche die Bügel der Königskronen, aber statt des Reifens den Hermelinstreifen des Kurhutes hat. Unten steht das Jahr der Vereinigung aller Magisträte: 1709, und zwischen diesen Zahlen S. C. B. (Sigillum Civitatis Berlin).

Ein neues Wappen wurde der Stadt im Jahre 1839 er⸗ theilt. König Friedrich Wilhelm III. verlieh damals dem Ober⸗ Bürgermeister und dem Stadtverordneten⸗Vorsteher goldene Ketten mit Medaillen, auf welchen letzteren sich ein dem zuletzt beschriebenen Siegel nachgeahmtes Wappen befindet, das sich im Wesentlichen von diesem nur dadurch unterscheidet, daß es statt der oben gedachten Krone die Königskrone, und zwischen den beiden oberen und dem unteren Felde des Schildes die Mauer⸗ krone führt. Nach diesem Wappen ist das neueste Stadtsiegel angefertigt und mit der Umschrift: „Siegel der Haupt- und Residenzstadt Berlin“ versehen worden.

Außer den beiden alten Städten Berlin und Köln haben auch Werder, Neustadt, Friedrichsstadt ihr eigenes Wappen ge⸗ gehabt, indessen nur auf kurze Zeit; denn selbst die älteste von ihnen, Werder, führte es nur etwa ein Menschenalter. Nach Analogie dieser Städtesiegel sind dann in unseren Tagen für die Vorstädte und neueren Stadttheile die Wappen erfunden worden, deren man zur Repräsentation der ganzen Stadt bei öffentlichen Aufzügen und bei festlicher Ausschmückung der Straßen und der säͤdtischen Gebäude bedurfte.

II. Potsdam 1g

Die Stadt Potsdam war ursprüng⸗ lich ein wendisches Fischerdorf, an eine Burg gelehnt, die wegen des Havelüber⸗ gangs von Wichtigkeit war. Schon im Jahre 993 wird der Ort (Poztupimi) genannt. Er blieb jedoch ein unbedeuten⸗ des Städtchen bis in die Tage des Kur⸗ fürsten Friedrich Wilhelm, der, durch die landschaftliche Schönheit der Gegend an⸗

gezogen, in dem von ihm ausgebauten Stadtschlosse und in den Lustschlössern der Umgebung (Bornim, Caput, Glinike) seinen Sommeraufenthalt nahm. König Friedrich J. folgte dem Beispiele seines Vaters. Mehr noch als ihm verdankte die Stadt dem Könige Friedrich Wilhelm J., der mit besonderer Vor⸗ liebe für die Vergrößerung und das Emporkommen des Ortes sorgte. König Friedrich II. gründete in Sanssouci und im Neuen Palais sich die Wohnsitze, welche er nur vorüberge end noch mit anderen Residenzen vertauschte; er schenkte der Stadt den Schmuck einer künstlerisch bedeutenden Architektur. An König Friedrich Wilhelms II. besondere Neigung für Potsdam er innert das Marmor⸗Palais auch König Friedrich Wilhelm III., i Potsdam geboren, entzog seiner Vaterstadt die fördernde Hand nicht. Was der Hochselige König Friedrich Wilhelm IV. für den Glanz und die Aufnahme Potsdams gethan, was die Stadt Sr. jetzt regierenden Majestät verdankt, steht vor Aller Augen Das Wappen der Stadt besteht in dem rothen Adler der Mark Brandenburg, aber zum Unterschiede von den vielen an⸗ deren, ein gleiches Wappen führenden märkischen Städten, ist er nicht im weißen, sondern im goldenen Felde.