1868 / 221 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 4. Juli 1868 betreffend die anderweite Organisation ö“ Artillerie⸗ und Ingenieur⸗ Schule.

Auf Ihren Vortrag bestimme Ich, unter Abänderung der Fest⸗ setzungen Meiner Ordre vom 26. März 1863, betreffend die Organi⸗ sation der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Schule, wie folgt:

1) Nach Absolvirung des Kriegsschul⸗Kursus treten die Portepee⸗ Fähnriche der Artillerie zunächst auf die Dauer von durchschnittlich zwei Jahren behufs praktischer Dienstleistung zur Truppe zurück; erst im 3. Jahre findet die Einberufung zur vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Schule statt. 1

2) Der Lehr⸗Kursus auf dieser Schule ist für die Artillerie⸗Offi⸗ ziere in der Regel ein einjähriger. Am Schluß des Kursus ist die Berufsprüfung abzulegen, nach deren Bestehen die Betreffenden Mir zur Ernennung zu etatsmäßigen Seconde⸗Lieutenants der Artillerie in Vorschlag gebracht werden können. In Betreff der Rangirung dieser Offiziere Behufs ihrer Patentirung verbleibt es bei den bis⸗ herigen Bestimmungen. ae1 veinn 1

3) Um einzelnen, durch wissenschaftliche Application und Führung auf der Schule sich auszeichnenden Artillerie⸗Offizieren die Gelegenheit zu einer höheren wissenschaftlichen Fachbildung zu gewäbren, findet nach dem Bestehen der Berufs⸗Prüfung aus den freiwillig sich hierzu meldenden Schülern auf Vorschlag der Studien⸗Kommission eine Aus⸗ wahl von höchstens 30 Offizieren statt, welche einen weiteren neun⸗ monatlichen Unterricht in einer Selekta⸗Klasse erhalten. Nach dem Schlusse des Selekta⸗Kursus legen die betreffenden Offiziere eine zweite Berufs⸗Prüfung ab, deren Ausfall jedoch auf die Rangirung in Be⸗ treff der Patente nicht influirt. Zum Besuch der Selekta dürfen Sei⸗ tens der General⸗Inspection der Artillerie auch besonders empfohlene Offiziere zugelassen werden, wenn sie nicht unmittelbar vorher den einjährigen Kursus auf der Schule absolvirt haben jedoch darf durch eine derartige außergewöhnliche Einherufung die Maximalzahl von 30 nicht wesentlich überschritten werden.

4) Hinsichtlich des vorgeschriebenen Bildungsganges der dem In⸗ genieur⸗Corps angehörigen Schüler der vereinigten Artillerie⸗ und In⸗ genieur⸗Schule wird hierdurch nichts geändert.

Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen und unter Zu⸗ ziehung des Kuratoriums der Schule die geeigneten Uebergangs⸗Be⸗ stimmungen zu treffen, um die vorstehend angeordnete neue Organi⸗ sation der Schule baldmöglichst ins Leben treten zu lassen.

Schloß Babelsberg, den 4. Juli 1868.

H 1A““” “““ An den Kriegs⸗ und Marine⸗Minister.

Die vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, mit dem Bemerken, daß für den Ueber⸗ gang in die neue Organisation folgende Bestimmungen getroffen sind:

Diejenigen Artillerie⸗Offiziere des zeitigen untern Coetus, welche den 1. Theil der Berufsprüfung bestanden haben, machen pro 1868 /69 einen zweiten Kursus durch, in welchem ihnen das in dem bisherigen Lehrplan für den oberen Coetus Vorgeschriebene vorgetragen wird.

Nach dem Schluß des Kursus legen diese Offiziere den 2. Theil der Berufsprüfung (wie früher) ab, und findet ihre Rängirung nach dem Ausfall des jetzt absolvirten ersten und des 1869 abzulegenden zweiten Theils der Prüfung statt. 1

Neu zur Schule werden zum Monat Oktober d. J. in maximo 50 Offiziere der Artillerie kommandirt; diese Offiziere erhalten bereits Unterricht nach dem jetzt aufgestellten neuen Lehrplan für einen ein⸗ jährigen Kursus. Aus ihnen wird, Oktober 1869, eine Auswahl für die zu bildende Selekta getroffen, während die Anderen zum Truppen⸗ theil zurückkehren.

Berlin, den 5. September 1868c88.

““ Kriegs⸗Ministerium. d. Woon.

1“ * 11“ 98198

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 23. August 1868 be⸗ treffend die anderweite Benennung des 2. Pommerschen Grenadier⸗ Regiments (Colberg) Nr. 9.

Dem jetzigen 2. Pommerschen Grenadier⸗Regiment (Colberg) Nr. 9 ist mittelst Kabinets⸗Ordre vom 26. August 1808, als Aner⸗ kennung für sein rühmliches Verhalten während der Belagerung von Colberg der Beiname »Colberg« verliehen worden. Zur Erinnerung an diesen 60. Jahrestag will Ich dem Regimente, anstatt seiner jetzi⸗ gen Benennung, den Namen: »Colbergsches Grenadier⸗Regiment (2. Pommersches) Nr. 9 hierdurch verleihen, und beauftrage das Kriegsministerium, dies der Armee bekannt zu machen.

Das General⸗Kommando des 2. Armee⸗Corps habe Ich hiervon uunmittelbar in Kenntniß gesetzt.

Coblenz, den 23. August 1868.

An das Kriegs⸗Ministerium. 8 Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hiermit zur Kennt⸗ niß der Armee gebracht. Berlin, den 29. August 1868. ““ v. Roon.

(gez.) Wilhelm.

den.

Bekanntmachung, betreffend die 30. Verloosung der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848. In der am heutigen Tage in Gegenwart eines Notars öffenklich bewirkten Verloosung von Schuldverschreibungen

4 prozentigen preußischen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848 sind die in der Anlage (a) verzeichneten Nummern gezogen worde

Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekün. digt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. April 1869 ab täglich, 1 Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der zu monatlichen Kassen⸗Revisionen nöthigen Zeit in Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 9. gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. April 1869 fälligen Zinscoupons Ser. VI. Nr. 2 bis 8 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind. -

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗Kassen, sowie bei der Kreis⸗ kasse in Frankfurt a. M., der Hauptkasse in Rendsburg und den Bezirks⸗Haupt⸗Kassen in Hannover, Osnabrück und Lüne⸗ burg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Schuldver⸗ schreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ Kaässe zur Prüfung vorzulegen, und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mitabzu⸗ liefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ EE über die Zahlungsleistung nicht ein—

assen.

Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage be⸗ zeichneten, nicht mehr verzinslichen Schuldverschrei⸗ bungen der vorbezeichneten Anleihe, so wie der ANn⸗ leihen aus den Jahren 1854, 1855 A., 1857 und een 1859er, welche in den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 11. März d. J. stattgehabten der Staats⸗Anleihe von 1848) gezogen, aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

In Betreff der am 11. März d. Js. ausgeloosten und zum 1. Oktober d. J. gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs⸗Haupt⸗Kassen, den Kreis⸗, den Steuer⸗ und den Forst⸗Kassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren Kommunal⸗Kassen, sowie auf den Bu⸗ reaux der Landräthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt.

Beerlin, den 15. September 1868. 1In“ Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. . von Wedell.

A

liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, nach Glogau.

Genaue Adressirung der Briefe u. s. w. nach Berlin.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung von Postsendungen an Personen, welche in Berlin wohnhaft sind, oder auf kürzere oder längere Zeit sich hier aufhalten, werden die Absender wiederholt dringend ersucht, auf den Adressen der Briefe, Begleit⸗Adressen zu Packeten, Post⸗Anweisungen ꝛc. o⸗ wohl den Namen, Vornamen ꝛc., als auch die Wohnung der Adressaten, letztere nach Straße, Hausnummer und Lage im Hause ob eine, zwei Treppen hoch u. s. w. möglichst genau zu bezeichnen. 6 Beerlin, den 15. September 186c85838. Der Ober⸗Post⸗Direktor. 9

Die auf die Dauer der Bade⸗Saison berechneten Post⸗Ver⸗ bindungen des Nordseebades Norderney gestalten sich für die Zeit vom 21. September c. bis zum Schlusse der Badesaison wie folgt:

A. Zwischen Emden und Norderney. Diese Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Abfahrt in der Richtung von Emden nach Norderney stattfindet: am 21. September um 10 Uhr Vorm., am 22. September um 11 ¾ Uhr Vorm, am 23. September um 12 Uhr Mittags, am 26. September um 12 Uhr Mittags, am 27. September um 12 Uhr Mittags, am 28. September um 6 Uhr früh, am 29. September 6 ¾ Uhr früh. Diese Verbindung wird post seitig nur zum Transporte von Briefpost⸗Gegenständen benußt. Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt 4 Stunden.

B. Zwischen Geestemünde und Norderney. Diese Verbin.

dung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt. Das Dampfschif 82 aus Geestemünde ab: am 21. September um 8 Uhr Vormittags, asselbe nimmt den Anschluß auf von dem am Abend zuvor um 7 34 Uhr in Geestemünde eingetroffenen Zuge von Hannover. Andere Postsendungen als Briefpost⸗Gegenstände werden mit dem ü freffenden Schiffe nicht befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde bi Norderney beträgt 5 bis 6 Stunden. 1

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C. Zwischen Norden und Norderney. 1) Auf dem direk⸗ ten Wege über Norddeich. Von Norden wird täglich eine Personen⸗ ost nach Norddeich abgefertigt, welche zu Norddeich mit einem Fähr⸗ chiff nach Norderney in unmittelbarem Zusammenhange steht. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 21. September um 1 Uhr Nachm., am 22. September um 1 Uhr Nachm, am 23. September um 2 ½⅞ Uhr Nachm., am 24. September um 3 i Uhr Nachm., am 25. Septem⸗ ber um 4 Uhr Nachm., am 26. September um 5 ¾ Uhr früh, am J. September um 6 Uhr früh, am 28. September um 7 ¾8 Uhr h, am 29. September um 8 ½ Uhr Vorm., am 30. September um 9 Uhr Vormittags. Die Verbindung dient nicht nur zur Beförderung von Post⸗Reisenden, sondern auch zur unbeschränkten Beförderung von Brief⸗- und Fahrpost⸗Gegenständen. Die Beförderung per Post dauert zStunden, diejenige per Fährschiff 1 Stunde. 2) Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und durch das Watt. Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine tägliche Per⸗ sonenpost vermittelt, bei welcher eine Beförderung von Reisen⸗ den, sowie von Brief⸗ und Fahrpost⸗Gegenständen stattfindet. Die Transportdauer beträgt bis 4 Stunden. Die Abfahrt von Porden ist wie folgt festgesetzt: am 21. September um 5 ½ Uhr früh, am 22. September um 6 ¾ Uhr früh, am 23. September um 7 Uhr früh, am 24. September um 7 ¾½ Uhr früh, am 25. September um 9 Uhr Vorm., am 26. September um 10 ¼ Uhr Vorm., am 27. Sep⸗ jember um 11 ½ Uhr Vorm., am 28. September um 12 ½ Uhr Vorm., am 29. September um 1 ½ Uhr Nachm, am 30. September um 2 Uhr Nachm., am 1. Oktober um 2 ½⅞ Uhr Nachm. In Norden treffen die

Posten von Emden nach einer 3⁄stündigen Beförderungsfrist ein, um

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Hannover, den 16. September 1868. Der Ober⸗Post⸗Direktor.

645 Uhr früh, 3 5 Uhr Nachm. und 955 Uhr Abends.

Zu Sandau, im Regierungs⸗Bezirk Magdeburg, wird am

1. k. Mts. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienst 8 §. 4 des Reglements für die Korrespondenz auf den Telegraphen⸗ linien des Norddeutschen Bundes) eröffnet werden. Hamburg, den 14. September 1868. Telegraphen⸗Direction.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. September. Ueber die An⸗ wesenheit Sr. Majestät des Königs in Flensburg sind uns nachstehende weitere Mittheilungen zugegangen:

Flensburg, 16. September. Die 18. Division (2. des IX. Armee⸗Corps) hatte heute Vormittag von 9 bis 12 Uhr Parade und Exerzieren im Feuer. Die Truppen nahmen nach 8 Uhr ihre Aufstellung in zwei Treffen; im ersten Treffen 12 Bataillons Infanterie, 1 Pionier⸗Detachement und 24 Fuß⸗ Geschütze; im zweiten Trefsen 10 Escadrons Kavallerie, eine reitende Batterie und 1 Train⸗Detachement. Das Ganze kommandirte der Divisions⸗Commandeur, General⸗Lieutenant Freiherr von Wrangel, die 35. Infanterie⸗Brigade General— Major von Wegerer, die 36. Infanterie⸗Brigade General⸗ Major von der Osten, die 18. Kavallerie⸗Brigade in Stell⸗ vertretung Oberst von Schmidt, Commandeur des Schleswig⸗ Holsteinschen Husaren⸗Regiments Nr. 16.

Die 35. Infanterie⸗Brigade bestand aus dem 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Nr. 25, Oberst v. Dürre, und dem Schles⸗ wigschen Infanterie⸗Regiment Nr. 34, Oberst v. Winckler; die 36. Infanterie⸗Brigade aus dem 2. Schlesischen Grenadier⸗ Regiment Nr. 11, Bberst v. Schöning, und dem Holsteinschen Infanterie⸗Regiment Nr. 35, Oberst v. Besser die 18. Kavallerie⸗ Brigade aus dem Magdeburgischen Dragoner⸗Regiment Nr. 6 und dem Schleswig⸗Holsteinschen Husaren⸗Regiment Nr. 16. dis 8 Fuß⸗Batterie wurde von dem Major v. Darapsky kom⸗

andirt.

Um 9 Uhr näherten sich die Hof⸗Equipagen von der Stadt her, wo die Pferde für Se. Majestät den König und das militairische Gefolge desselben bereit standen. Se. Majestät, von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin begleitet, ritten auf den rechten Flügel der Parade⸗ aufstellung, wo zunächst der Kriegs⸗Minister, General der In⸗ fanterie v. Roon, der kommandirende General des IX. Armee⸗ Corps, v. Manstein, der Commandeur der 17. Division, General⸗Lieutenant v. Rosenberg⸗Gruszszynski, mit ihren Adjutanten standen. Nachdem Se. Majestät den Front⸗Rapport entgegengenommen hatten, begann das Abreiten der Front des ersten Treffens. Das zweite Treffenwurde von dem linken nach dem rechten Flügel abgeritten, während die Bataillone des ersten

ufstellung zum Parademarsch nahmen. Die Infanteriedefilirtein Lompagniefronten, nach dieser die Fuß⸗Artillerie in Batterien und im Schritt, dann die Kavallerie in Zügen und ebenfalls im Schritt vorüber, die reitende Batterie machte den Schluß. Unmittel⸗ bar nach dem Parademarsch dirigirten sich sämmtliche Truppen nach der Marienholzer Ziegelei, wo sie sich für das nun fol⸗ Eeperzieren formirten. Nach dem Exerzieren riefen Se.

seeah stät die Generale und Stabsoffiziere zusammen, um den⸗ 6 en Ihr Urtheil über das Geleistete auszusprechen und begaben ich dann zu Wagen nach dem Etablissement im Marienholze, wo die Flensburger Schützengilde ihren Schießplatz etablirt hatte.

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Dieselbe hatte Se. Majestät zu einer Collation eingeladen, Aller höchstdieselben mußten sie wegen Kürze der Zeit ablehnen, machten dagegen aber der versammelten Gilde die Freude, auf ihrem Festplatze zu erscheinen. In einem geschmackvoll dekorirten Zelte waren auf einer Tafel die Kleinodien und Urkunden der Gilde ausgestellt und der Vorstand reichte Sr. Majestät dem König den silbernen Willkommbecher, aus dem Allerhöchstdieselben zu trinken geruhten, dann aber an den Scheibenstand traten und zwei glückliche Schüsse thaten. Nach der Stadt zurück⸗ gekehrt, fuhren Se. Majestät nach kurzer Rast zu Wagen und nur von wenigen Personen begleitet nach dem Schlosse Glücksburg, etwa eine gute Stunde von Flensburg entfernt, um den dortigen Park wie das Schloß selbst zu besehen, begaben Sich dann in die Harmonie zu dem großen Militair⸗Diner, zu welchem alle Generale und Stabsoffiziere, welche heut in der Front ge⸗ standen, eingeladen worden waren. Das Diner begann um 6 Uhr und endete um 8 Uhr. Abends fuhren Se. Majestät in das Tivoli, wo eine große Concert⸗Aufführung stattfand. Morgen früh 8 Uhr erfolgt die Einschiffung Sr. Majestät und des ganzen Gefolges in Sonderburg nach Apenrade. Apenrade, 17. September. Se. Majestät der König sind, dem »W. T. B.“« zufolge, auf dem Dampfer »Preußischer Adler« um 6 Uhr hier eingetroffen und von der aus der ganzen Umgegend zusammengeströmten Bevölkerung freudig empfangen worden. Nach einstündigem Verweilen haben Sich Se. Ma⸗ jestät um 7 Uhr nach Tondern begeben. In Begleitung Sr. Majestät des Königs befindet sich Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin. ir. Tondern, 17. September. (W. T. B.) Se. Majestät der König haben heute Abend unter Glockengeläute und Ka⸗ nonendonner Ihren Einzug in die Stadt gehalten. Die Zög⸗ lünge. iene mags dhdachta Majestät einen Fackelzug. ist festlich illuminirt. Ueber⸗c ht die freudi

Lübeck. Der Senat veröffentlicht in den »L. A.“ folgen Bekanntmachung vom 16. September: söreer folgsno⸗ e önigs von Preußen Majestät hat über die bei vn 89g 2 11ö- zu Se gewordene herzliche Auf⸗ me sehr erfreut und mit dankbarer Anerkennung Si. gäßeöcre 3 ung Sich aus ndem der Senat dies zur Kenntniß seiner Mitbürger und aller Bewohner Lübecks bringt, genügt er einer vesendesen Aufforderung Sr. Masefat des Königs. Hamburg, 17. September. In der gestrigen Bürger⸗ schaftssitzung wurde der erneuerte Senatsantrag wegen Eimn. setzung Ptee, e Mesch ectseheiffer zur Fixirung der Beamten⸗ gehalte mit 78 gegen 53 Stimmen genehmigt. Die 3 Gesetze über die Reform der Strafjustiz und das Gesetz über das Ver⸗ hältniß der Verwaltung zur Strafrechtspflege wurden mittelst Enblocbeschluß in der vom Ausschuß beantragten Fassung nach längerer Debatte mit 81 gegen 44 Stimmen, mithin nicht de⸗ —1 8s achsen. Dresden, 16 September. Der Staatsminister Dr. Schneider hat nach der Rückkehr aus Karlsbad beute die Leitung der Geschäfte des Justiz⸗Ministeriums wieder über⸗ nommeßj Leipzig, 17. September. (D. Allg. Ztg.) Heute Vor⸗ mittag 9 Uhr traf Ihre Majestät die verwittwete Königin von Preußen mittelst Extrazugs von Erfurt hier ein und reiste ohne Aufenthalt weiter nach Riesa. Dort wird dieselbe von Ihren Majestäten dem Könige und der Königin von Sachsen, sowie der Königin⸗Wittwe, ihrer Schwester, begrüßt werden und sich mit denselben nach Schloß Jahnishausen be⸗ geben, daselbst das Diner nehmen und sodann die Rückreise nach 8 ö“ 1Ge Reuß. Greiz, 17. September. Das 24. Stück der Ge⸗ setzammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie publizirt das Gesetz wegen Vereinfachung und Verbesserung des Verfah⸗ rens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 16. September 1868. Württemberg. Schloß Friedrichshafen, 15. Sep⸗ deic Die Hahs börde 8 n Baden ist zum Besuche er Königin heute von Schloß Mainau hier ein . hierauf dorthin zurückgekehrt. 8 ö“¹ Bayern. München, 16. September. Die Vermählung der Herzogin Sophie wird am 21. d. M. in Possenhofen stattfinden. Nachdem der König, in Folge des Familienstatuts, als Zeugen den Prinzen Adalbert und den Königlichen Staats⸗ ö 2 Pfretzschner hiezu ernannt hat, wer⸗ n diese neben dem Staatsminister Fürsten Hohenlohe de Trauungsakte beiwohnen. öIeeeeeee

„Oesterreich. Prag, 16. September. Der Landtag überwies die Petitionen um Aufhebung des Lehenverbandes in Böhmen an die Regierung mit der Aufforderung, die Ablösung des Lehenverbandes sämmtlicher in Böhmen gelegener Lehen

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