1868 / 224 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ei Gattung, Stückzahl mit Bezeichnung des Geldbetrages pro Stück und der nach der Stückzahl sich ergebenden Summe geordnetes Verzeichniß beizufügen ist, 1— vom 1. Oktober dieses Jahres ab täglich in Breslau bei unserer Hauptkasse 1““ 8 während der vormittäglichen Amtsstunden, außerdem in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober dieses Jahres in Berlin bei der Kasse der Disconto⸗Gesellschaft, » Leipzig bei dem Bankhause z; et Comp., »„ Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun., während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, aus⸗ scchließlich der Sonn⸗ und Festtage. R. und Geldsendungen nach auswärts finden dabei ni att. Breslau, den 17. September 1868. G Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

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Bergisch⸗Maͤrkische Eisenbahn.

Die Abhebung der pro 1863, 1864, 1865 und 1866 auf die Stamm⸗Actien der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn festgesetzten Divi⸗ dende wird hierdurch nochmals Behufs Vermeidung der Verjährung in Erinnerung gebracht. Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der betreffenden Dividendenscheine in Berlin bei den Herren H. F. Fetschow & Sohn und bei der Direction der Diskonto⸗Gesellschaft, in Cöln bei dem A. Schaaffhausen’'schen Bankverein, in Düssel⸗ dorf bei den Herrn Baum, Boeddinghaus & Co., in Elberfeld bei den Herren von der Heydt, Kersten & Söhne oder bei unserer Hauptkasse, in Crefeld bei dem Herrn von Beckerath⸗Heilmann, in Vonn bei Herrn Jonas Cahn, in Frankfurt a. Main bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne, in Hamburg bei den Herren Haller, Soehle & Co., in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, in Leipzig bei Herrn H. C. Plaut.

Elberfeld, den 15. September 1868.

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

31411 Herzbach'sche Stiftung. 18 Nach der Urkunde vom 19. August 1557 über die Stiftung der Eheleute Cleve⸗Jülich⸗Bergischen Geheim⸗Rath Dr. Conrad Herzbach und Mechtilde, gebornen von Duynen, soll ein Theil der Stiftungs⸗ Revenüen zur Aussteuer bedürftiger Jungfrauen aus der Familie der Stifter oder in Ermangelung solcher auch an andere sittsame Jung⸗ frauen aus den Städten Wesel, Calcar, Nymwegen, Düsseldorf, Münster, Hamm und Werden bei deren Verheirathung bewilligt wer⸗ den, wenn die Präsentation der Jungfrauen durch Bluts⸗Verwandte der Stifter bei dem Curatorium erfolgt. G Die Verwandten der Stifter, als welche bisher nur der König⸗ liche General⸗Major a. D. Herr Carl von Corbin, das Freifräulein Emilie von Corbin und der Hauptmann a. D. Herr Gustav von Szezepanski bekannt geworden sind, sowie alle unbekannten Verwandten der Stifter, welche sich auszuweisen vermögen, werden daher aufgefor⸗ dert, von dem ihnen zustehenden Präsentations⸗Rechte Gebrauch zu machen und vor Ablauß von 3 Monaten dem unterzeichneten Curato⸗ ium die gehörig zu belegenden Anträge einzureichen. Düsseldorf, den 18. September 1868. 8 Das Curatorium der Herzbach'schen Stiftung. (gez.) v. Kühlwetter. Hammers. van Calker.

Backer.

Bekanntmachung. Die diesjährige Versammlung des Stif⸗

ungs⸗Vereins des Civil⸗Waisenhauses zu Potsdam findet am Sonn⸗

abend, den 24. Oktober d. J., Nachmittags 3 Uhr, im An⸗

staltshause, Neue Königsstraße Nr. 61. hierselbst, statt und werden die

verehrlichen Mitglieder des Stiftungsvereins ersucht, sich hierzu recht zahlreich einzufinden. Potsdam, den 12. September 1868. Das Civil⸗Waisen⸗Amt.

8 11116“ Die ordentliche General⸗Versammlung des Pensions⸗Vere Rechtsanwälte und Notarien in der Provinz Schlesien findet am

24. Oktober d. J., Nachmittags 5 Uhr,

m Sitzungssaale des Königlichen Appellations⸗Gerichts⸗Gebäudes hier⸗ selbst statt.

Segenstände der Verhandlung sind: 8 8 1) die Wahl des Verwaltungsrathes für die nächste Periode, 2 ) Prüfung der Geschäftsführung des Verwaltungsrathes und über die Verwaltung und den Vermögenszustand des

ereins,

3) Dechargirung des Verwaltungsrathes, 6

4) Beschlußfassung über den gestellten g dem zu Pensionirenden, falls er 10 Jahre kontribuirt hat, 500 Thlr., falls dies 15 Jahre geschehen ist, 550 Thlr und bei einer Contributionszeit von 20 Jahren 600 Thlr⸗ Pension zu bewilligen. ““ Breslau, den 10. September 1868. Deer Voelrsitzzende . Verwaltungsrathes.

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Bergischer Gruben⸗ und Hütten⸗Verein. ie Herren Actionaire unseres Vereins werden hiermit zur 13ten ordentlichen General⸗Versammlung, welche am Freitag, den 30. Oktober d. J., Morgens 11 Uhr in Düsseldorf im Gasthofe zum Prinzen von Preußen Statt finden

wird, ergebenst eingeladen.

Mit Bezug auf die §§. 28 u. 29 unseres Statuts fordern wir die Herren Actionaire auf, ihre Actien bis spätestens zum 16. Ok. tober d. J., nach Nummern geordnet und mit einem doppelt aus⸗ gefertigten Nummern.Register begleitet, in unserem Geschäftslokale oder bei den Herren Carl Joest u. Söhne in Cöln zu hinterlegen, wo⸗ gegen denselben ein Empfangschein, sowie eine persönliche, auf den Namen lautende Eintrittskarte ausgestellt und verabfolgt wird.

Tages⸗Ordnung.

Bericht über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über

die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres insbesondere,

Bericht der Revisions⸗Kommission,

Feststellung der Dividende pro 1867/68,

Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes,

Wahl dreier Kommissarien, welche den Auftrag erhalten, die

nächste Bilanz mit den Büchern und Skripturen der Gesellschaft u vergleichen und rechtfindend dem Verwaltungsrathe Decharge HSochdahl, den 19. September 1868. b 116“ Der Verwaltungsrathh.

A66“ 2 5 8 1“ 8 Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Vom 15. d. M. ab treten folgende Spezialtarife in Kraft und zwar: a) für den Transport von europäischem Holz, als: Bau⸗, Stamm. Schnitt⸗, Werk⸗, Brenn⸗ und Nutzholz in allen rohen Formen für sämmtliche Handwerker in Quantitäten von 100 Ctr. und mehr von Wieselburg, Raab, Neu⸗Szöny, Wien⸗Florisdorf, Marchegg, Palota oder Pesth und Steinbruch nach Berlin und Lamburg⸗ ie Fracht für einen Centner ab Wien bis hier beträgt beispielsweise 20/28 Silber⸗ groschen; b) für den Transport von Schlachtvieh (Horn-, Borsten⸗ und Schafvieh) in Wagenladungen von Wien resp. Florisdorf und Marchegg nach Berlin und Hamburg. Ab Wien resp. Florisdorf bis hier kommen pro Achse zur Erhebung für gewöhnliche Wagen 31 Thlr. 1 Sgr., für Etagen⸗Wagen 52 Thlr. 1 Sgr.; c) für den Transport von Lokomotiven, Tendern und Eisenbahnfahrzeugen zwischen Wien · und Marchegg und Berlin und Hamburg. Zwischen Wien und Ber⸗ lin werden erhoben: pro Lokomotive 221,25 Thlr, pro Tender 164,25 Thlr., für Eisenbahnfahrzeuge pro Achse 27 Thlr. 12 Sgr. Die Tarife sind bei unserer hiesigen Güter⸗Expedition einzusehen. Berlin, den 11. September 1868. . Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbhhn.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Vom 20. dieses Monats werden direkte Fahrbillets zu dem von Station Breslau der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn abgehenden Schnell⸗ und Eilzuge und zu den drei ersten Klassen des Tages⸗Personenzuges nach Elster, Franzenbad und Eger verausgabt werden, auf Grund deren gleichzeitig eine direkte Expedition des Reisegepäcks stattfindet. Die Beförderung mit den beiden letztgenannten Zügen kann sowohl via Chemnitz als auch via Leipzig, die mit dem Schnellzuge jedoch nur via Chemnitz erfolgen. Berlin, den 17. September 1868.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Leere gebrauchte Säcke werden im Os⸗ deutsch⸗Nussischen Güterverkehr vom 1. Dezember d. J. ab nicht mehr frachtfrei, sondern zum Tarifsatze der ermäßigten Klasse C. Wa. genladungen erhoben. Bromberg, den 15. September 1868. 8 Königliche Direction der Ostbahn. de

Bekanntmachung. Leere gebrauchte Säcke werden im Osft⸗

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deutsch⸗Schlesisch⸗Russischen Güterverkehr vom 1. Dezembe Klasse C. Wagenladungen erhoben. Bromberg, 15. September 1 Königliche Direction der Ostbahn.

r d. J. ab nicht mehr frachtfrei, sondern zum Tarifsatze der ermäßi 6 1“

Norddeutsche Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit in Berlin.

unsere Antheil⸗Certifikate gegen

Vom 25. September e. ab gelangen au älligen Zinsen mit 6 % oder

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8 88½ 8 Leivpzsersr 125, und bei unseren Herren Vertretern zur vacgechag 8

orddeutsche Lebensversicherungs⸗Ban Der veee, en- b

Rückgabe des Coupons Nr. 1 die am 1. O

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as Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. onspreis für den Raum einer pruckzeile Sgr.

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Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

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Berlin, Dienstag, den 22. September, Abends

Beerlin, 22. September.

Se. Majestät der König sind gestern Abend, von Ham⸗ burg kommend, wieder hier eingetroffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Justiz⸗Rath Carl Vogt zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Necklenburg⸗Schwerin, Höchstwelche gestern Nachmittag, von Schwerin kommend, hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse Bellevue abgestiegen war, ist heute nach Schwerin zurückgereist.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung.

Zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Nieder⸗ landen ist am 1. September d. J. ein Postvertrag abge⸗ schlossen worden, welcher vom 1. Oktober d. J. ab in Ausfüh⸗ rung kommt.

Das Gesammtporto beträgt danach pro Loth inkl.:

für frankirte Briefe nach den Niederlanden 2 Groschen oder 7 Kr., für unfrankirte Briefe aus den Niederlanden 4 Groschen oder 14 Kr.

ohne Unterschied der Entfernung. Innerhalb eines Grenz⸗ Rayons von 4 Meilen ist das Porto auf die Hälfte dieser Sätze ermäßigt. Drucksachen und Waarenproben werden seßen ein Porto von ¾ Groschen resp. 3 Kr. für je 2 ½ Loth inkl. befördert, wenn sie frankirt sind. Die Francatur muß thunlichst unter Verwendung von Freimarken stattfinden. Im Uebrigen unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versendungs⸗Bedingungen, welche für den innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind. Es ist zulässig, Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Recommandation abzusenden. Rekommandirte Sen⸗ dungen müssen stets frankirt werden und unterliegen demselben Porto, wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Art, unter Hinzutritt einer Recommandations⸗Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. Der Absender einer rekommandirten Sendung kann durch Vermerk auf der Adresse verlangen, daß ihm das vom Empfänger vollzogene Recepisse zugestellt werde. Für die Beschaffung des Recepisse ist vom Absender eine weitere

Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. zu entrichten. „Briefe mit deklarirtem Werth unterliegen der Fran⸗ kirung, bei diesen Sendungen tritt dem Porto für gewöhnliche frankirte Briefe eine Assekuranz⸗Gebühr von 6 Pfennigen für jede 20 Thlr. oder einen Theil von 20 Thlrn, mindestens aber eine Assekuranz⸗Gebühr von 2 Groschen, hinzu. Die Briefe mit deklarirtem Werth müssen mit einem Kreuz⸗Couvert versehen und mit fünf gleichen Siegeln mittelst Siegellacks ver⸗ chlossen sein. Die Höhe der Werths⸗Declaration ist unbe⸗ schränkt; der Werthbetrag muß auf der Adreßseite des Briefes in Buchstaben angegeben sein.

Das Verfahren der Expreßbestellung ist zulässig bei gewöhnlichen und rekommandirten Briefen, Drucksachen und 1 aarenproben, sowie bei Briefen mit deklarirtem Werth, bei en nach dem Norddeutschen Postgebiete gerichteten Sendungen deget sich die Expreßbestellung nach den im Norddeutschen Post⸗ erkehr geltenden Grundsätzen. Sendungen, welche in den

Niederlanden per Expreß bestellt werden sollen, müssen vom Absender mit der Bezeichnung durch Expressen zu be⸗ stellen« oder »buitengewone bestelling« versehen sein. Die Expreß⸗Gebühr für Sendungen nach Orten, woselbst sich eine Postanstalt befindet, kann vom Absender vorausbezahlt werden; dieselbe beträgt 2 ½ Groschen oder 9 Kreuzer. Die Bezahlung der Expreß⸗Gebühr für Sendungen nach Orten, woselbst sich eine Post⸗Anstalt nicht befindet, ist dem Empfänger der Sen⸗ dungen zu überlassen. Berlin, den 22. September 1868. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Das 59. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 7196 die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde für die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft, betreffend die Ausdeh⸗ nung ihres Unternehmens auf die Anlage einer Eisenbahn von Posen nach Thorn mit einer Abzweigung nach Bromberg. Vom 4. September 1868; und unter Nr. 7197 das Privilegium wegen Emission von Prioritäts⸗ Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft bis zum dreizehn Millionen Thalern. Vom 4. Septem⸗ Beerlin, den 22. September 1868. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. .

Dem Fabrikanten G. Polysius zu Dessau ist unter dem 19. September 1868 ein P ane 1 8 auf ein Sicherheitsschloß für feuerfeste Kassen, soweit es als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

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I“ 79„ 4 2 8 JIJIustiz⸗Ministerium.

Der Notar Brabender in St. Vith ist in den Friedens⸗ gerichtsbezirk Siegburg, im Landgerichtsbezirke Bonn, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Siegburg, versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. Deerr Oberlehrer Dr. Waldeyer ist in gleicher Eigenschaft von dem Gymnasium zu Neuß an das Apostel⸗Gymnasium zu Cöln versetzt worden. 8

MNach einer Mittheilung des Herzoglich anhaltischen Staats⸗ Ministeriums hat dasselbe, nachdem die in dem frühern Her⸗ zogthum Anhalt⸗Bernburg emittirten Staatskassen⸗ und Eisen⸗ bahnkassenscheine bereits seit längerer Zeit aus dem Verkehre zurückgezogen und auch bis auf verhältnißmäßig geringe Be⸗ stände eingegangen und vernichtet worden sind, durch Bekannt⸗ machung vom 21. August d. J. für die noch umlaufenden Restbestände aus folgenden Emissionen:

1) von 200,000 Thlr. in Appoints zu 1 Thlr. Köthen⸗ Bernburger Eisenbahn⸗Kassenscheine aus der Emission nach dem Gesetze vom 2. März 18466;‧6,ñ