1868 / 226 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Es werden demnach die gegenwärfigen Inhaber dieser Obligationen aufgefordert, solche am 2. Januar 1869 in unserer Kämmereikasse gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages zurückzuliefern.

Die Verzinsung der ausgeloosten 29 Stück Obligationen hört mit

dem 1. Januar k. Js. auf. die Obligationen:

Aus früheren Ziehungen sind —Serie 1. 1066, Serie II. 352 aus der Verloosung von 1866, »„ I. 399, » II. 740 » » 1867, noch nicht zur Einlösung präsentirt worden. Magdeburg, den 7. September 1868. Der Magistrat der Stadt Magd age,. Fasfselbach. 8

Eisenbahn . Gesellschaft. 3

13,000,000 Thaler Stamm⸗ Actien Lit. B.

Zur theilweisen Beschaffung der für den Bau der Osnabrück⸗ Bremen⸗Hamburger⸗Eisenbahn nebst der festen Elbüberbrückung zwischen Harburg und Hamburg erforderlichen Anlage⸗Kapitals emittiren wir auf Grund des unterm 20. Juni d. J. Allerhöchst bestätigten Nach⸗ trages zu den Statuten unserer Gesellschaft 13,000,000 Thaler Stamm⸗Actien Lit. B. in Stücken à 200 Thaler, und bieten wir dieselben den Fehsssha der bereits vorhandenen Actien, und zwar je Eine Stamm⸗Aectie Lit. B. auf zwei vorhandene Stamm⸗Actien, zum Pari⸗Course hierdurch an.

Demgemäß fordern wir die Actien auf, dieselben in der Zeit vom 15.

1. Oktober ec. einschließlich in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder,

in Hamburg bei der Norddeutschen Bank,

n Frankfurt am Main bei der Filiale der

für Handel und Industrie,

iin Cöln bei unserer Hauptkasse unter Beifügung zweier nach den Actien⸗Nummern geordneter, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten angebender Verzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen oder portofrei einzureichen und zugleich die erste Einzahlung mit vierzig Prozent des Nominalbetrages in preußischem Gelde portofrei zu eisten, wonächst sie vom 15. Oktober e. ab gegen Rücklieferung des ihnen behändigten quittirten Verzeichnisses an denjenigen Stellen, an welchen sie die Einzahlung geleistet haben, die von uns ausgestellten Quittungsbogen in Empfang nehmen können. Die Zusendung der Quittungsbogen, wenn sie vermittels der Post verlangt wird, geschieht portopflichtig und unter Angabe des Ei

in⸗ zahlungswerths, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrücklich begehrt sein sollte.

Die ferneren Einzahlungen à zwanzig des Nominal⸗ betrages müssen an eine der obenbezeichneten Stellen geleistet werden,

d zwar: 3 ddie zweite Rate am 1. Juli 1869,

» dritte » 2. Januar 1870,

Höhe der Conventionalstrafe oder das Verfallen einge⸗

bei Versäumniß der Termine dieser späteren Einzahlun⸗

Nähere auf statutmäßigem Wege zur Zeit veröffentlicht

Jeden freigestellt, statt der Naten⸗ olleinzahlung des anrechtlichen

Besitzer der vorhandenen Stamm⸗ September c. bis zum

Bank

v1A41XAXA“

UAeber die zahlter Beträge gen wird das werden. 8 Es ist übrigens einem zahlungen jeder Zeit die Nominalbetrages zu leisten. Bei der zweiten und vierten Fetatzzabtung resp. bei der Vollein⸗ vahtung kommen fünf Prozent Zinsen p. a. der bis dahin geleisteten heilzahlungen in Abzug. Nach geleisteter letzter Ratenzahlung resp. Volleinzahlung werden von einem noch näher zu bestimmenden Termine ab die Stamm⸗ ctien Lit. B. gegen RSeeee. oder portofreie Einsendung des Quittungsbogens und Vergütung der Stückzinsen des den Actien bei⸗ egebenen laufenden Zinscoupons resp. Dividendescheins ausgehändigt oder portopflichtig zugesandt. Wer bis zum 1. Oktober c. inkl. weder die erste Ein⸗ zahlung von vierzig Prozent noch Volleinzahlung unter leichzeitiger Einreichung der bezüglichen alten Actien ge⸗ eistet hat, ist seines Anrechts auf den Bezug von neuen Actien Lit. B. verlustig und geht dasselbe auf die Cöln⸗ Mindener ehte bahne⸗Geselschass über.

Weährend der Bauzeit bis zum Schlusse des Jahres, in welchem die Venlo⸗Osnabrücker Eisenbahn und die Bahn von Osnabrück nach Bremen und Hamburg in Betrieb kommen, werden die Stamm⸗ Actien Lit. B. mit fünf Prozent p. a., welche jährlich am 2ten Januar zahlbar sind, aus dem Baufonds der Osnabrück⸗Bre⸗ men⸗Hamburger Bahn verzinst. Später wird aus dem gemäß §. 9 des oben bezeichneten Statut⸗Nachtrages berechneten Reinertrage jeden Betriebsjahres des ganzen Venlo⸗Hamburger Eisenbahn⸗Unternehmens am 1. Juli des folgenden Jahres zunächst auf die Stamm⸗Actien Lit. B eine Dividende von fünf Prozent gezahlt. Reicht hierzu der erzielte Reinertrag nicht aus, so wird das Fehlende aus dem Reinertrage des Stamm⸗Unternehmens zugeschossen, so daß die Stamm⸗Actien Lit. B. vor jeder Dividende auf die alten Stamm⸗Actien eine Dividende von fünf Prozent

Empfangsbescheinigung abzuholen. 8

Dividende auf die Stamm⸗Actien Lit. B. erforderlich ist, so wird unte Beobachtung, der im §. 10 des Statut⸗Nachtrags vom 20. Juni 6 getroffenen Bestimmungen der Ueberschuß dergestalt getheilt, daß Ein Drittel Behufs Gewährung einer fünf Prozent übersteigenden d vidende auf die Stamm⸗Actien Lit. B. verwendet wird, und ii⸗ übrig bleibenden zwei Drittel dem Stamm⸗Unternehmen zu

fließen.

Cöln, 22. August 1868. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

3161

ie geehrten Mandanten des verstorbenen Justizraths von Tempe⸗. hoff ersuche ich im Auftrage der Erben desselben ganz ergebenst, all⸗ ihre Angelegenheiten ꝛc. betreffende Akten, Dokumente und Papiere schleunigst, event. innerhalb 4 Wochen von dem Unterzeichneten gegen 21. Der

Berlin, den

ureau⸗Vorsteher H ahl

lweg, Königgrätzerstraße 54.

[3164 Nachdem das revidirte Statut der Pommerschen Mühlen⸗Asein⸗ ranz⸗Societät, und damit die Abänderung der Firma, seitens deß Herrn Ministers des Innern unterm 8. d. M. die staatliche Gench⸗ migung erhalten hat, wird eine außerordentliche General⸗Versammlung zum Sonnabend, den 17. Oktober a. c., Vormittage 10 Uhr, im Geschäftslokal der Societät, Köpnickerstr. 112, anberaumt, wozu die Societäts⸗Mitglieder hierdurch eingeladen werden Gegenstand der Tagesordnung ist: 8 1) Wahl der Direction, 2) Wahl des Verwaltungsraths, 3) geschäftliche Erörterungen. Berlin, den 21. September 1868. Der Verwaltungsrath der Pommerschen Mühlen⸗Assekuranz⸗ ö1111“ Saß. [316660 Einladung 1 der Herren Actionaire des Berg⸗ und Hütten⸗Actien⸗ Vereins Neu⸗Schottland zu der auf Sonnabend, den 24. Oktober d. J., Morgens I1 Uht) in dem Geschäftslokale zu Horst bei Steele anberaumten diesjährigen cordentlichen General⸗Versammlung. Tages⸗Ordnung. Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäftes in Allgemeinen und über die Ergebnisse des verflossenen Geschäfts jahres im Besonderen. 1 Bericht der Kommission zur Prüfung der Jahres⸗Bilanz und Beschlußnahme wegen der Decharge⸗Ertheilung. 3) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsrathes. 4) Wahl der Rechnungsrevisoren für das Geschäftsjahr 186869. 5) Vertragsmäßige Ausloosung von Obligationen. Indem wir die Herren Actionaire zu dieser Versammlung hiermi einladen, bemerken wir unter Hinweisung auf §. 27 des revidirm Statuts, daß nur diejenigen Actionaire zur Theilnahme an der Vea⸗ sammlung berechtigt sind, welche ihre Actien bis spätestens am 23 sten Oktober d. 1 bis Mittags 12 Uhr entweder bei der Direckiot der Gesellschaft zu Horst bei Steele oder bei einem öffentlichen Nom oder einem der nachverzeichneten Bankhäuser, als: der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin,— dem A. Schaafhausen’schen Bankverein in Cöln, den Süedon der Heydt Kersten und Söhne erfeld, dem Herrn Wilhelm von Born in Dortmund, deponirt haben.

Gegen Vorzeigung der Depotscheine können am Morgen vor dh General⸗Versammlung bei der Direction die Eintrittskarten zu dt selben in Empfang genommen werden.

Horst bei Steele, den 22. September 1868 8

Die Direction. v .““

derschlesisch⸗Märkische 88en vacach

2)

Königliche Nie durch unsere Bekanntmachung vom 16. November mgecai Erhöhung der Stand⸗ und Lagergelder für die auf den diessenn Stationen Berlin, Görlitz und Breslau eingegangenen, nicht rechtze abgenommenen Güter auf den doppelten Betrag wird vom i tober d. J. ab aufgehoben und kommen von diesem Tage a 8 Nr. 27 unseres Tarifs vorgeschriebenen Sätze wieder in Anwen 1; In gleicher Weise wird von demselben Termin ab die durch 1 Bekanntmachung vom 6. Dezember 1865 für die bei der bi Güter⸗Expedition eingegangenen Getreide⸗ und Stroh⸗Sendunget geordnete Erhöhung der Stand⸗ und Fegergeh aufgehoben, jedoch bezüglich der hier eingegangenen Mehlsendungen in raft, welche nach wie vor 2 ½⅞ Sgr. pro Tag und wichts zur Erhebung gelangen. Berlin, den 20.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen

kar Bekanntmachung. Die nach unserer Be machung vom 12. Januar c. für die Beförderumng Gegenständen zur Linderung des Nothstandes - Preußen im Verkehre des Norddeutschen Eisenag Verbandes gewährte Frachtfreiheit hört mit denges d. M. auf. Hannover, den 18. September 10%0

September 1868 - Eisenbahn⸗

gesichert haben. Beträgt dagegen der Reinertrag des Venlo⸗Ham⸗

burger Unternehmens mehr, als zur Gewährung von fünf Prozent

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Centner des effektiven

uh Apesienden der Königlichen

Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.

znsertionspreis für den Raum einer pruckzeile 2 ½ Sgr.

Preußisch

Alle post-Anstalten des In⸗ E r . Auslandes nehmen Bestellun für Berlin die Expedition des Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestell vXXX“ ; 8 ungen auf den Königlich Preußischen St 2 für das mit dem 1sten Oktober dieses Jahres beginnende Quartal gefälligst green

daß die b erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne önigli Preußischen Staats⸗Anzeiger, wie sie mit gegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind vornehmlich zur Aufnahme 1s I1ö.“

der preußischen Geschichte und Staats⸗Verwaltung bestimmt. Bestellungen für Berlin nehmen die Ex jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

Se. Majestät der König haben Allergnädi eruht: Dem Geheimen Justiz⸗ und mmneeFrichec hütt Ernti Moritz Meier zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse

mit Eichenlaub, dem Pastor Carl Ludwig Theodor Liese

der Ulrichskirche zu Magdeburg den Rothen Ake onder brcr Klasse mit der Schleife; dem Oberförster Freiherrn von Branden⸗ stein und dem Regierungs⸗Rath a. D. Hermann Busch, beide zu Homburg v. d. H., den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Joseph Müller zu Aachen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Bernhard Grundkötter zu Senden im Kreise Lüdinghausen, dem Kreisgerichts⸗Boten und

(Exekutor Johann Heinrich Kemper zu Lüben und den

penstonirten Straßenwärtern Ludwig Weber zu Belnhausen im Kreise Marburg, und Wiegand Busch G desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Kreisgerichts⸗Secretair Ferdinand August Dowaldt zu Salzwedel die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 2. September 1868, betreffend die

Genehmigung zur Herstellung einer Eisenbahn von der Concordia⸗Hü⸗ 1b ia⸗Hütte bei Bendorf nach dem Pohnbafe ber rechtsrheinischen Eisenbahn zu ngers. Ich will nach Ihrem Antrage vom 28. August d. J. zu der von den Gebrüdern Lossen auf der Concordia⸗Hütte bei Bendorf, im

Kreise Coblenz, beabsichtigten Anlage einer fuͤr den Lokomotivbetrieb

azurichtenden Eisenbahn von dem genannten Hüttenwerke nach dem Begngofe der rechtsrheinischen Eisenbahn zu Engers hierdurch Meine menehmigung unter der Bedingung ertheilen, daß anderen Unterneh⸗ ans n sowohl der Anschluß an die neue Bahn mittelst Zweigbahnen, 88 die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende, eventuell 8 hnen festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. Bug 9 bestimme Ich bei Rückgabe des Situationsplans, daß die in J888 esetz über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November die Ergangenen allgemeinen Vorschriften, insbesondere diejenigen über geant ppropriation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung der Grundstücke, auf das Unternehmen Anwendung finden sollen. . Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. Verlin, den 2. September 1868. 8 . Gr. v. Itzenplitz.

Minister für

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Mitgliede der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu

rfeld, Regierungs⸗Rath Duddenhausen, ist die Stelle

s Direction der Niederschlesisch⸗

färkischen Eisenbahn in Berlin vom 1. Oktober d. J. ab kom⸗

savisch übertragen worden.

Edu er Lehrer an der Provinzial⸗Gewerbeschule in Aachen, ard Desclabissac, ist zum ordentlichen Provinzial⸗

Gewerbeschullehrer ernannt worden.

8 b

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

8

B Nr. la, außerh

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eigers,

ehren⸗Straße 8 ““

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8 1“

ö1I11111“

Der Kreisrichter Gerth in Wilsnack ist zum Re htsanwalt bei dem Kreisgericht in Perleberg und nclsah zum Rletans im Departement des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn⸗

sitzes in Perleberg, ernannt worden. 1 1.“ 818

2*

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und u““ erdin e chee zenneterric⸗ em Lehrer der Architektur und Perspektive an d önig⸗ E“ Ann- 19 Cassel, Iere eca. zaumeister Heinrich von Dehn⸗Rotfel raä⸗ dikat »Professor« verliehen ee hebsre st hs. Ne1

Bekanntmachungen.

Das bevorstehende Studien⸗Semester unserer Universität nimmt mit dem 15. Oktobere. seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch ur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen, welche die Ab⸗ icht haben, die hiesige Universitätzu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich Ünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das ersäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und iemzacber der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In An⸗ sehung derjenigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeits⸗Lltteste die Wohlthat der Stundung des Honorars für gie Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein aka⸗ demisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren gesetzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person diree werden müssen und daß von denjenigen Studirenden, welchen die Wohlthat der Stun⸗ dung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes von Ps erhedginen Stundungsscheine innerhalb s e na em gesetzlichen Anfange de 1 8 bei der Quästur Gebrauch gemacht

Bonn, den 22. September 1868. Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universitäat.

Die Immatriculation für das bevorstehende ien⸗ findet vom 1. Oktober an bis zum Iebehde, lubien Femeter Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studiren⸗ den noch immatrikulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung durch Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen ver⸗ mögen. Behufs der Immatriculation haben 1 diejenigen Studirenden welche die Universitäts⸗Studien beginnen, lasgich sie Inländer sind/ ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie dssenden sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations⸗Papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend be⸗ seilhaeten Papieren noch ein vollständiges Abgangs⸗Zeugniß von jeder rüher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitäts⸗Prüfung bestanden, beim Besuche der Universität auch

nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die he 48 . V 1 g für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein geweiffes Berufsfach

und ü üe bnigl.

818 b