1868 / 234 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 Monats⸗Uebersicht der Provinzial⸗Actien⸗Bank des Großherzogthums Posen.

Geprägtes Glll . EThlr. veten der Preuß. Bank und Kassenanweisungen » ö11X““ bb 1“ Lombard⸗Bestände..

Grundstück und diverse Forderungen Passiva.

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2,420. 1,330,450. 550,830. 140,030.

Noten im Umlauf Forderungen von Korrespondenten. »» b 8.8 Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ igung. . Posen, 8 30. September 1868. Die Direction.

Hill.

38,500.

Monats-Uebersicht der Magdeburger Privatbank.

Aktiva. Gemünztes Geld. PE11161“ LE“ Kassen⸗Anweisungen, Noten und Giro⸗Anweisungen der preußischen Bank.. C““ Wechselbeständnde ö4“ Lombardbesäunde P Effektenbestände 1 Diverse Forderungen.... 6““ 1“ j 1 Passiva. Eingezahltes Actienkapitt 8 Banknoten in Uumlau .8222 Guthaben von Privatpersonen ꝛc. mit Einschluß des Giro⸗Verkehrls G“ Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ igung.. Reservefonds X“ 1A“ Magdeburg, den 30. September 1868. Der Aufsichtsrath. Der Direktor. de la Croix.

[3288]

320,322.

15,054. 1,342,070. 335,520. 74,787. 85,854.

Thlr. 1,000,000. 927,650.

11,604.

73,320. 115,455.

Thlr.

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Deneke.

Stand der Frankfurter Bank am 30. September 1868. Gemünztes Geld und Silber⸗Barren. Fl. 19,795,600 + Fl. Diskontirte Wechsel .. » 10,400,500 + Vorschüsse gegen Unterpfänder . 3,290,800 +

40,400 1,652/800 361/000 588,900

316,300

Wechsel auf auswärtige Plätz. 4,126,500 + Bank⸗Immobilien und verschiedene

Activa... C11ö4“ 488,000 + Darlehen an den Staat (Art. 79 der

Statuten) 1,000,000 Stceeiere..../ 728,400 Diskontirte verlooste Effekten . 133,100 + Außerordentl. Darlehen an die Stadt

Frankfurt a. M 5,747,0000

Passiva.

Bankscheine im Umlauf ö Fl. 27,881,400 + Fl. 2,341,900 Giro⸗KreditorenV.. . 7,542,900 +G » 602,900 Eingezahltes Actien⸗Kapital... 8 10,000,000) Unverzinsliche Baar⸗Depositen 1“ 8 Unerhobene Dividenndnde .

Monats⸗Uebersicht

der Cölnischen Privat⸗Bank.

* 8 ctiva. 2

Kemünstes 8 assen⸗Anweisungen und Noten der Preußischen Ban 1ö1.44.“ LombardbeständeV. . 1X“ Diverse Forderungen und Immobilien Passiva. Banknoten im Umlauklk . 66 h Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkerrlky.y. .. Verzinsliche Depositen⸗Capitalien: mit greimmanflshcer Hünbigungeftit Thlr. 1890 atlicher Kündigungsfrist. * Cöln, den 30. Septembe⸗ 1 8 8 Die Direction.

v114“

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Vom 1. Oktober ecr. ab werden von der Haltestelle Pilgram nach Frankfurt a. O. zu den in Pilgram anhaltenden Personenzügen Re⸗ tour⸗Billets mit tägiger Gültigkeit und zwar: für die II. Wagenklasse zum Preise von 9 Sgr. 6 Pf., für die III. Wagenklasse zum Preise von 6 Sgr. ausgegeben. Diese Billets sind bei der Hinfahrt zu dem Zuge⸗ zu welchem sie gelöst sind, bei der Rückfahrt zu einem beliebi⸗ gen fahrplanmäßigen ersonenzuge für den Zeitraum von 3 Tagen dergestalt gültig, daß die Rückfahrt spätestens am 2ten Kalender⸗Tage der Lösun angetreten werden muß. Freigewicht für Gepäck wird auf diese Retourbillets nicht gewährt. Berlin, 25. September 1868. Königliche Direection der iederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

.. Thlr. 1/000,000.

Der Winter⸗Fahrplan ab 15. Oktober

bringt nur folgende Aenderungen des, auf unseren

Bahnen bestehenden Sommer⸗Fahrplanes: 1) Local⸗

Züge: A, ab Creuznach Morgens 6,0, in Binger.

brück Morgens 6,28, U, ab Bingerbrück Abends 1008,

8 E⸗ in Creuznach Abends 10,33, fallen aus. 2) Local⸗ Züge; R. und E. coursiren nur zwischen Bingerbrück und Creuznach (Stadt), nämlich: R, ab Bingerbrück 3,30 Nachmittags, in Creuz⸗ nach (Stadt) 3,5s Nachmitt., E, ab S. (Stadt) 4,55 Nachmit. tags, in Bingerbrück 5,30 Nachmittags. 3) Auf Halte⸗Stelle Bad

Creuznach wird Billet⸗Verkauf eingestellt. 4) Tages⸗Schnell.

zug IX. ab Paris erhält nur Anschluß bis Mainz. 5) Das Tra.⸗ jekt⸗Dampfschiff fährt: ab Bingerbrück: 6,36 Morgs., 9,30 Mor. gens, 12/02 Mittags, 3,30 Nachm., 5,39 Abds. (Rh. Zeit), ab Rüdes⸗ heim: 7/03 Morgs., 9,22 Morgs., 12,31 Mittags, 3,11 Nachm., 4,16 Nachm., 6,46 Abends (Nass. Zeit). Neue Winter⸗Fahrpläne sind ab 14. d. M. auf allen Stationen käuflich zu haben. Saarbrücken, den 1. Oktober 1868. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Im Verlage der Koöͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger erschienen: Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ sschen Staats. Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Preußischen Sstaats⸗Anzeiger. Juli 1867. 3 Bg. 8. geh. 3 Sgr. Statistique agricole, industrielle et eommer- eiale de la Prusse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula- tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aöut 1867. 4 ¾ Bog. 8. geh. 5 Sgr.

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Novem⸗ ber 1867.) 6 ¼ Bog. Royal⸗4. geh. 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger Fr 1862. Zweiter Jahrgang. 1867. 27 ¾ Bg. 8. geh. 12 Sgr

Die Hohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzei er). Januar 1868. 3 ¾R0 Bog. 8. geh. 8 gr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1862. 1 Bog. 8. geh. 2 ½ Sgr.

Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen . t des Königl. Preußischen Staats⸗An eigers.) 11 ¼ Bg. 8. geh. ½ Sgr.

Die englische Rede⸗ und Preßfreiheit und die Fenier⸗ prozesse. b dem Königlich Preußischen 1868. 2 Bg. 8. geh. 2 ⅞R Sgr.

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden⸗, Bepölkerungs⸗ und Nahrungs⸗Verhältnisse der Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund er Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über as Soll⸗Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867. (SeeG1 aus dem Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger.) 1868. 3 ½ Bg. 8. geh. 2 Sgr.

Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. I Und Zweites Heft: April. Mai. Juni. 1868.

Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Staats⸗Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post⸗Anstalten ebeee für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich u beziehen.

Grg. Ferd. Otto Müller's Verlag in Berlin. eben erschien:

Gesetze des Norddeutschen Bundes Ausführungs⸗Verordnungen amtlichen Erlassen, den Beschlüssen des W“ es und Reichstages ꝛc.

un alphabetischen und chronologischen Registern. Band II., Lieferung 1. Preis 7 ½ 8 s 8 Dieser Band erscheint in 6—7 Lieferungen à 7 Sgr. Abonnements nimmt jede Buchhandlung an. Hieraus sind in einzelnen Heften verkäuflich. Nr. 6. Heimathsverhältnisse, Niederlassung und Gewerbebetrieb, mit Register. Preis 5 Sgr. Nr. 9. Gesetz, betr. die Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ 5 Genossenschaften, Zinsgesetz, Schuldhaft, Spielbanken ꝛc., mit Register. Preis 6 Sgr.

In der H. Kraeuter' schen Bu handlung in Worms a. Rh. er⸗ scheint und ist durch alle Büchhandtuchhen zu gegichen; 1 Dr. Eich (Vice⸗Präsident des Luther. Denkmal⸗Vereins). Gedenk⸗ blätter an das Wormser Lutherfest, enthaltend: alle Reden, Predigten, Toaste ꝛc. Preis 25 Ngr., geb. Thlr. 1. 4.

ist nach Kiel abgereist.

Das Abonnement beträgt 1 Thir. sür das Viertel ahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 2 Sgr.

Aue Post-Amstalten des In⸗ und Auslandes nehmen gefeaanf, an, füfr Berlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

Berlin, Sonnabend, den 3. Oktober, Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General⸗Major z. D. von Trotha, bisherigen Commandeur der 18. Kavallerie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem General⸗Major von Gerstein⸗Hohenstein, Kommandanten von Altona, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, sowie dem Hauptmann von dem Knesebeck im Garde⸗Festungs⸗Artillerie⸗Regiment, dem Feuer⸗ werker Hoogestraat im Westfälischen Festungs⸗Artillerie⸗Re⸗ giment Nr. 7 und dem Unteroffizier Gottlieb Julius Franz Winckler im 2. Garde⸗Regiment zu Fuß die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen; b

Den außerordentlichen Professor in der katholisch⸗theologi⸗ schen Fakultat der Universität in Breslau Dr. Paul Scholz, zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen;

Dem Gouvernements⸗Auditeur zu Breslau, Justiz⸗Rath Petiscus bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Cha⸗ rakter als Geheimer Justiz⸗Rath, sowie

Dem bisherigen Polizei⸗Hauptmann Langer zu Frank⸗ furt a. M. den Eharatter als Polizei⸗Direktor; und

Dem seitherigen Controlleur der hiesigen Polizei⸗Haupt⸗ Kasse Gaerte bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. TC1““

. 1

Berlin, 3. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen

*½9

Concessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend die An⸗ lage einer Eisenbahn von Gera über Saalfeld nach Eichicht durch die Thüringische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 22. September 1868. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Thüringische Eisenbahn⸗Gesellschaft in der General⸗ Versammlung ihrer Actionaire vom 16. Mai 1868 beschlossen at, ihr Unternehmen nach Maßgabe des dem Gesetze vom 23. März 1868 (Gesetzsammlung Seite 561) beigefügten Ver⸗ rages, welcher unterm 4. Dezember 1867 zwischen den Ver⸗ tretern der darin genannten Regierungen und der Gesellschafts⸗ Direction unter gleichzeitiger Anerkennung des ebendort veröffentlichten Staatsvertrages vom 18. März 1867 vereinbart worden, auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Gera über Saalfeld nach Eichicht auszudehnen, wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu, beziehungsweise zum Baue und Betriebe dieser Eisenbahn auf der in das diesseitige Staatsgebiet sallenden Strecke, hierdurch Unsere landesherrliche Konzession ertheilen, auch den an⸗ liegenden (a) von den durch die General⸗Versammlung hierzu ermächtigten Gesellschafts Vorständen aufgestellten Statut⸗ Nachtrag hiermit bestätigen. Zugleich bestimmen Wir, daß nach nähe⸗ rer Maßgabe der vorbezeichneten Verträge die in dem Gesetze über die Lisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 ergangenen Vor⸗ schriften, insbesondere für die preußische Strecke, diejenigen über die Expropriationen und über das Recht zur vorübergehenden Benutzung

fremder Grundstücke, auf das vorgedachte Eisenbahn⸗Unternehmen An⸗

vendung finden sollen. Dis 1r Urkunde ist nebst dem Statut⸗Nachtrage durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. AMrrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und eigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 22. September 1868. (L. S.) Wilhelm. 1 Für den Justizminister. Graf von Itzenpliz. von Roon. 8

Statuten⸗Nachtrag

der Eisenbahn von Gera nach Eichicht. §. 1. Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaf vird auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Station Gera

6“]

ausgehend über Saalfeld bis zum Fuß des Thüringer Waldes bei Eichicht nach Maßgabe des zwischen der Königlich preußischen, der Großherzoglich sächsischen, der Herzoglich sachsen⸗meiningenschen, der Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischen und Fürstlich reußischen Regie⸗ rung einerseits und der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, vertreten durch ihre Direction, andererseits abgeschlossenen Vertrages vom 4. De⸗ zember 1867 ausgedehnt.

§. 2. Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Anlage⸗Kapital wird auf 6,000,000 Thaler, in Worten Sechs Mil lionen Thaler angenommen.

§. 3. Die Beschaffung der 6,000,000 Thaler erfolgt durch Aus⸗ gabe von 60,000 Stück mit 4 ½ pCt. verzinslicher Stamm⸗Actien Littr. C. der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in Apoints von 100 Thalern Nominalwerth, unter Zinsgarantie seitens der berheslähee Staaten und der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft nach Maßgabe der §§. 5, 8 und 11 des Vertrages vom 4. De⸗ zember 1867. 2 b

Der etwaige Mehrbedarf an Anlage⸗Kapital wird in Gemäß⸗ heit des §. 5 des erwähnten Vertrages festgestellt und ist für Rechnung des Thüringischen Stamm⸗Unternehmens aufzubringen.

§. 4. Für die Ausgabe der Stamm⸗Actien Littr. C. ist die Be⸗ stimmung im §. 4 des Vertrages vom 4. Dezember 1867 maßgebend. Die desfallsigen Bekanntmachungen erläßt die Direction nach Vor⸗ schrift des §. 11 des Statuts der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 3. und 5. August 1844, so wie des §. 4 des Statuten⸗Nachtrags vom Jahre 1856.

§. 5. Die neuen Stamm⸗Actien Littr. C. werden nach dem anliegenden Schema mit der facsimilirten Unterschrift des Vorsitzen⸗ den und zweier Directions⸗Mitglieder der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft unter fortlaufenden Nummern stempelfrei ausgefertigt. Sie erhalten Dividendenscheine nach dem unter B. beigefügten Muster und Talons nach dem Muster C.

Die Dividendenscheine werden mit dem Garantie⸗Kontrol⸗Stem⸗ pel versehen.

Bezüglich des Aufgebots vernichteter, verlorener, oder sonst ab⸗ handen gekommener Actien greifen die Bestimmungen des §. 22 des Statuts der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Platz. Ein Aufge⸗ bot von Dividendenscheinen ist v 1

§. 6. Die Besitzer der Stamm⸗Actien Littr. C. nehmen an dem Rein⸗ Ertrage des Stamm⸗Unternehmens der Gesellschaft und dessen etwaigen künftigen Erweiterungen nicht Theil, sind vielmehr lediglich auf den Reinertrag der neuen Zweigbahn, beziehungsweise auf die von den betheiligten Staaten und der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ga⸗ rantirten Zinsen nach den Bestimmungen des Vertrages vom 4. Dezember 1867 angewiesen.

Hiernach wird der Reinertrag bis zu 5. p„Ct. ausschließ⸗ lich an die Inhaber der Stamm⸗Actien Littr. C. vertheilt. Uebersteigt der Reinertrag 5 pCt., so fließt von diesem Ueber⸗ schuß die Hälfte den betheiligten Staats⸗Regierungen Behufs Ab⸗ tragung der in den Vorjahren in Folge der übernommenen Garantie geleisteten Zuschüsse nach Maßgabe ihrer Betheiligung, ein Viertel den Stamm⸗Actien Littr. A., einschließlich der drei Staats⸗Actien, und ein Viertel den Stamm⸗Actien Littr. C. zu.

Sind die Zuschüsse der Staats⸗Regierungen vollständig. zurück⸗ erstattet, so wird der 5 Prozent übersteigende Ueberschuß des Rein⸗ Ertrages zwischen den Stamm⸗Actien Littr. A., einschließlich der drei Staats⸗Actien, und den Stamm⸗Actien Littr. C. je zur Hälfte vertheilt.

Den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ist die neue Zweigbahn nicht verhaftet.

§. 7. Jedem Besitzer von Stamm⸗Actien Littr. C. zum Ge⸗ sammt⸗Nominal⸗Werth von mindestens Ein Tausend Thalern steht die Befugniß zu, an den General⸗Versammlungen der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Theil zu nehmen und ein Stimmrecht darin auszuüben: 9 in solchen Angelegenheiten, welche ausschließlich die Gera⸗Saalfeld⸗Eichichter Eisenbahn betreffen; 2) bei den Beschlüssen über die Aufnahme von Anleihen zu Lasten der eben⸗ genannten Bahn; 3) bei den Beschlüssen über die Ergänzung oder Ab⸗ änderung dieses Statuten⸗Nachtraggs. 1

Bezüglich der Legitimation der Besitzer der Actien Litt. C. zur Theilnahme an den General⸗Versammlungen, der Zählung und Fest⸗ stellung ihrer Stimmen, und der höchsten zulässigen Anzahl derselben finden die Vorschriften der §§. 26 bis 28 des Statuts Anwendung.