1868 / 236 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Brennholz⸗Licitation im Königlichen Forst⸗Revier Dam⸗ mendorf. Es soll am Montag, den 19. Oktober cr., im Kruge zu Dammendorf nachstehendes Holz aus dem diesjährigen Einschlage hiesigen Reviers, und zwar aus: I. Unterforst Theerofen: ca. 2 Klftr. Eichen Scheit, 2 Klftr. Eichen Ast I., 3 Klftr. Erlen Scheit, ca. 283 Klftr. Kiefern Scheit, 87 Klftr. Kiefern Ast I, 296 Klftr. Kiefern Stock und ca. 92 Klftr. Kiefern Knüppel⸗Reisig. II. Unterforst Chacobsee: ca. 32 Klftr. Eichen Scheit, 4 Klftr. Eichen Ast I, 2 Klftr. Eichen Knüppel⸗Reisig, ca. 19 Klftr. Kiefern Scheit, 21 Klftr. Kiefern Ast I., 10 Klftr. Kiefern Stock, ca. 27 Klftr. Kiefern Knüppel⸗Reisig und 24 Klftr. Kiefern Abraum⸗Reisig. III. Unterforst Dammendorf: ca. 33 Klftr. Eichen Scheit, 3 Klftr. Eichen Stock, 22 Klftr. Kiefern Stock und ca. 9 Klftr. Kie⸗ fern Abraum⸗Reisig. IV. Unterforst Planheide: ca. 3 Klftr. Kiefern Ast J. im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbietenden verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden. Dam⸗ mendorf, den 2. Oktober 1868. Der Revier⸗Verwalter Schulze. [3269] besr sur Lieferung der Bedürfnisse der Corrections⸗Anstalt Kosten, estehend:

1) in der Gesammt⸗Mund⸗Verpflegung pro Kopf und Tag, ) in circa 10 Centner Brennöl, V 40 Ctr. Petroleum,

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2 Ctr. Talglichte, 20 Ctr. grüne Seife, 1 Ctr. harte Seife, 12 Ctr. Soda, 20 Ctr. Eisenvitriol, 2 Ctr. Thran, 20 Schock Reisbesen, 3 ½ Centner Mastrichter Sohlleder, 5 ½ Ctr. Wild⸗Brandsohlleder, Ctr. Fahlleder, » Schreibmaterialien, » Drucksache, G ist ein Submissions⸗- und Licitations⸗Termin auf den 20. Oktobercr., Vormittags 11 Uhr, in genannter Anstalt anberaumt, wozu Lie⸗ ferungslustige ihre Zfach versiegelten Offerten mit der Aufschrift: Sub⸗ mission auf. bis zur genannten Zeit franko einreichen wollen. Die näheren Bedingungen liegen zur Einsicht in der Registratur der Anstalt aus und sind gegen Copialien daselbst zu beziehen Kosten, den 28. September 1868. ““ Die Direction der Corrections⸗Anstalt.

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Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung von

60,000 Stück Mittelschwellen aus Eichen⸗, Buchen⸗ oder Kiefernholz im Wege der Submission vergeben werden. 9 Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 15. Oktober d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem Geschäftslokal, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst, anbe⸗ raumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der

Aufschrift: 1 »Submission auf Schwellenlieferung« 88 eingereicht sein müssen. Die Submissions⸗Bedingungen liegen in den Wochentagen Vor⸗ mittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können da⸗ selbst auch Abschristen derselben gegen Erstattung der Kosten in Em⸗ pfang genommen werden. 8 .“ Berlin, den 30. September 18688. ““ 8 Königliche Direction der Niederschlesi sch⸗Märkischen Eisenbahn.

Verloosung, Amortisation, s.esee⸗ u. s. w. von öffentlichen Papieren. ARSCHAU-TERESPOLER EISENBAHN.

In der, am 19. September (1. Oktober) d. J. stattgehabten, ersten Verloosung der zu amortisirenden Warschau-Terespoler Actien und Obligationen, sind nachstehende Nummern gezogen worden:

Actien à 1000 Rub. No. 571/580; 5361/5370; 13,061/13,070; 16,041/16,050; 17,111/17,120; 27,371/27,380; 28,071/28,080 inklusive. Aetien à 100 Rub. No. 46,401; 46,781; 47,670; 48,063; 48,162; 49,198; 50,633; 50,763. 8 Obligationen à 1000 Kuh. No. 1634/1640; 6691/6700; 13,051/13,060; 20,151/20,160; 34,671/34,680

inklusive. Obligationen à 100 Rub. No. 37,845; 39,025; 40,598; 41,235; 41,521; 42,047; 42,625; 43,093; 43,124; 43,911; 44,732; 45,200; 45,570; 47,575; 47,900;

48,048; 49,779.

Die geloosten Actien und Obligationen werden gegen Zurücklieferung der betreffenden Stücke an den Zahlstellen der Coupons in ihrem Nomi- nal-Betrage ausgezahlt werden, und zwar im Auslande in landesüblicher Münze, in Warschau und im Kaiserthum Russland entweder in Gold, den halben Imperial zu 5 Rub. 15 Kop. gerechnet, oder auf Verlangen

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der Inhaber in Credit-Billets, nach dem jedesmaligen Tages-Course der Imperials gerechnet. 1 Die zur Einlösung eingereichten Actien müssen mit 16, die Obliga- tionen mit 15 laufenden Coupons, vom April-Coupon 1869 ab inklusive, versehen sein. Jeder fehlende Coupon ist vom Betrage der einzulösen-

den Stücke in Abzug zu bringen. Die Inhaber von geloosten Warschau-Terespoler Actien erhalten in

Gemässheit des §. 45 der Statuten ausserdem noch je eine Genuss-Actie, für welche ihnen vorläufig Interims-Scheine verabfolgt werden. Warschau, den 19. September si. Oktober) 18688.

Der Verwaltungsrath.

Luͤbeckische Staats⸗Praͤmien⸗Anleihe. Bei der heute „in Gegenwart von Notaren nach Maßgabe des

Tilgungsplanes stattgehabten sechsten Ausloosung sind folgende 32 Serien, welche die beibemerkten Obligationsnummern umfeassen,

ezogen worden: 1 Ser. 36 Nr. 701 bis Nr. 720. 82 » 1,621 » 1/,640. 239 4,761 » 4,780. 360 7,181 7,200. 401 8,001 8,020. 555 11,081 11,100. 729 14,561 14,580. 834 16,661 16,680. 851 17,001 17,020. 858 17,141 17,160. 864 17,261 17,280. 1045 20,881 20,900. 1156 23,101 23,120. 1228 24,541 24,560. 1238 24,741 24,760. 1260 25,181 25,200. 1351 27,001 27,020. 1432 28,621 28,640. 1537 30,721 30,740. 1568 31,341 31,360. 1975 39,481 39,500. 2063 41,241 41/,260. 2102 42,021 42,040. 2327 46,521 46,540. 2638 52,741 52,760. 2815 56,281 56,300. 2850 56,981 57,000. 2912 58,221 58,240. 3035 60,681 60,700. 3194 63,861 63,880. „Die ausgeloosten Obligationen werden mit je 56 Thlr. ausbe⸗ zahlt und sind die Beträge gegen NFc f der ausgeloosten Obli⸗ gationen nebst Coupons und Talons, einschließlich der fälligen Coupons über die Zinse des verflossenen Jahres, nach Wahl der Inhaber in Lübeck an der Stadtkasse, in Verlin bei Herrn Louis Stein⸗ thal jun. oder in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, vom 1. April 1869 an, an den letztgenannten beiden Orten jedoch nur vom 1. bis 15. April k. Js. enkgegenzunehmen. Soll die Zahlung in Berlin oder Hamburg geschehen, so müssen die Obligationen bei den genannten Bankhäusern in den vafen vom 1. bis 15. März k. Js. zur Abstempelung vorgezeigt werden. Für die nicht also ab⸗ gestempelten Obligationen wird die Zahlung nur in Lübeck geleistet. Lübeck, den 1. Oktober 1868. 8 Das Finanzdepartement

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Verschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Die Kreise Mülheim und Wipperfürth

sind zu einem neuen Veterinair⸗Bezirke vereinigt worden, und soll die

bezügliche Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle neu besetzt, und deren Inhaber ent⸗ weder Bensberg, Altenbrück oder Overath als Wohnort angewiesen werden. Qua isizirte Thierärzte, welche diese Stelle zu erlangen wünschen, haben sich unter 2e eines vollständigen curriculi vitae und ihrer Atteste binnen 6 Wochen bei uns zu melden.

Cöln, den 30. September 1868.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innerr.

„Der Wsr. ab 15. Oktober bringt nur folgende Aenderungen des, auf unseren

Bahnen bestehenden Sommer⸗Fahrplanes: 1) Local⸗

Züge. A, ab Creuznach Morgens 6%, in Binger⸗

brück Morgens 6,/28, U, ab Bingerbrück Abends 10,0, siun Creuznach Abends 10,33, fallen aus. 2) Local⸗ Züge; R. und E. coursiren nur zwischen ner ach und Creuznach (Stadt), nämlich: R, ab Bingerbrück 3,30 Nachmittags, in Creuz⸗ nach (Stadt) 3,58 Nachmitt., E, ab deasg [Stadt, 155 Nachmit⸗ tags, in Bingerbrück 5,30 Nachmittags. 3) Auf Halte⸗Stelle Bad Creuznach wird Billet⸗Verkau binsisstecet 4) Tages⸗Schnell⸗ zug IX. ab Paris erhält nur Anschluß bis Mainz. 5) Das Tra⸗ jekt⸗Dampfschiff fährt: ab Bingerbrück: 6,36 orgs., 9,30 Mor⸗ gens, 12,02 Mittags, 3,30 Nachm., 5,39 Abds. (Rh. Zeit), ab Rüdes⸗ heim: 7,03 Morgs., 9,22 Morgs., 12,31 Mittags, 3,11 Nachm., 4,16 Nachm., 6,46 Abends (Nass. Zeit). Neue e den ind ab 14. d. M. auf allen Stationen käuflich zu haben. Saarbrücken, den 1. Oktober 1868. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

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Ane Post⸗Anstatten des In⸗ und nehmen Bestellung an,

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver⸗ leihen, und zwar: dem katholischen Pfarrer und geistlichen Rath Heinrich von Wanner zu Hettingen in den hohenzollern⸗ schen Landen den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem katholischen Pfarrer Johann Wilhelm zu Elsdorf im Kreise Bergheim, dem pensionirten Steuer⸗Inspektor Gustav Frank zu Berlin und dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Friedrich Wilhelm Wagner zu Stettin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath a. D. von Gellhorn, bis⸗ her vortragenden Rath im Finanz⸗Ministerium, den Hennige lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Geheimen Regierungs⸗ Rath Wangemann zu Cassel den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Apotheker Johann Georg Glaeßner zu Cassel den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, so wie dem Landdrostei⸗Kanzlisten Clamor Friedrich Rudolph Bohne

u Osnabrück, dem Stadtältesten, Fleischermeister Christian Friedrich Tollert zu Laucha im Kreise Querfurt, dem Steueraufseher Ernst Joseph Ballhorn 5 Egeln im Kreise Wanzleben, dem Thor⸗Controleur Gottlob Klose zu Posen, dem Polizei⸗Sergeanten Hermann Bagusch zu Coblenz, dem emeritirten katholischen Lehrer Christian Joseph Dantz zu Wenau im Kreise Düren und dem Kossäthen Johann Gott⸗ fried Müller, genannt Lootz, zu Grochow im Kreise Stern⸗ berg das Allgemeine Ehrenzeichen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Erb⸗Truchseß im Fürstenthum Halberstadt, Kammer⸗ herrn von Alvensleben, auf Redekin und Erxleben, das Prädikat »Excellenz« zu verleihen; und

Den Kreisgerichts⸗Rath Feldmann zu Sorau N.⸗L. zum Direktor des Kreisgerichts zu Falkenberg H.⸗S. zu ernennen.

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Berrlin, den 6. Oktober.

Ee Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen

ist von Kiel hierher zurückgekehrt.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 88 Arbeiten.

Der Baumeister Küster zu Elberfeld ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahn angestellt worden.

Der Ministerial⸗Direktor

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Angekommen: von Dresden.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, Graf von Brandenburg, nach Domanze in Schlesien.

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„Berlin, 6. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: zur Anlegung des dem Geheimen Regierungs⸗ Rath Greiff zu Berlin von des Fürsten von Schwarzburg⸗ Sondershausen Durchlaucht verliehenen Fürstlich Schwarzburg⸗ schen Ehrenkreuzes erster Klasse und des dem Bau⸗Inspektor Goedecke zu Wiesbaden von des Kaisers von Rußland Ma⸗

n. verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse Aller⸗

öchstihre Genehmigung zu ertheilen.

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Aufforderung an die Versender, von der undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe ꝛc. Abstand zu nehmen.

Baen Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, etet si die Versendung des deklarirten Werthbetrages in Briefen und Packeten, oder

dar

Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarifmäßigen Mi⸗ nimal⸗ oder Gewichts⸗Porto eine Assekuranz⸗Gebühr für den dekla⸗ rirten Werth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sendungen, welche nach Orten des Norddeutschen Postbezirks, sowie nach Süddeutschland oder Oesterreich gerichtet sind, 1 unter u. bis 50 Thlr. über 50 bis 100 Thlr. für Entfernungen bis 15 Meilen.V „Sgr . 1 Sgr., für Entfernungen über 15 bis 50 Meilen 1 Sgr. 2 Sgr., für größere Entfernungen.. 2 Sgr... 3 Sgr. Zum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zah⸗ lungen ist das Verfahren der Post⸗Anweisung, welches sowohl inner⸗ halb des Gesammtgebiets des Norddeutschen Postbezirks, als auch im Verkehre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luzemburg zulässig ist, wegen der größeren Einfachheit vorzugs⸗ weise zu empfehlen. in Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post⸗ Anweisung beträgt: öbhöis 25 Thlr. überhaupt.. 8 2 Sgr.

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Beim Gebrauche einer Post⸗Anweisung wird das zeitraubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Ver⸗ fahren der Post⸗Anweisung den Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals er⸗ wachsen können. 16

Um so mehr darf die Postbehörde an die Versender die erneuete Aufforderung richten, sich einer undeklarir⸗ ten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu ent⸗ halten, vielmehr von der Versendung unter Werthsan⸗

die Anwendung des Verfahrens der Post⸗Anweisung Bei der Versendung von Geld in Briefen oder Packeten, unter

gabe oder von dem Verfahren der Post⸗Anweisung Ge⸗

brauch zu machen. 8 8 Berlin, den 3. Oktober 1868.

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Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem An⸗ fange des künftigen Jahres in dem Schullehrer⸗Seminar zu Kyritz ein neuer Kursus beginnt, und daß die Aufnahme⸗Prüfung für den⸗ selben auf den 26. und 27. November d. J. von uns anberaumt worden ist.

Diejenigen, welche sich an dieser Prüfung Behufs Aufnahme in das gedachte Seminar betheiligen wollen, haben bis zum 1. November d. J. unter Beifügung eines srisg cs Gesuches folgende Schriftstücke: a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher außer den nöthigen Personal⸗Notizen den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt; b) ihren Tauf⸗ und Confirmations⸗Schein; c) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und religiöse Befähigung zum Schulamte und über ihre un⸗ tadelhafte Führung; d) ein ärztliches Gesundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß; e) ein Attest über die in den letztverflossenen zwei Jahren er⸗ neuerte Pocken⸗Impfung; f) die ihnen über ihre Vorprüfungen bei den Kreis⸗Schul⸗Inspektoren ausgestellten Zeugnisse; g) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern und Vormünder, daß sie für den Unterhalt ihrer Söhne resp. Pflegebefohlenen während der dreijährigen Bildungs⸗ zeit sorgen wollen, an den Herrn Seminardirektor Eismann in Kyritz einzureichen, welcher sie alsdann mit weiterer Anweisung versehen wird.

Wegen der übrigen Bedingungen der Aufnahme nehmen wir auf unsere in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de

Bekanntmachung. ü6