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rung der Zwangsvollstreckung die hierunter näher beschriebenen Im⸗ mobilien des Beklagten in dem vor hiesigem Gerichte am Dienstag, den 13. Oktober 1868, b Morgens 10 Uhr, anstehenden Termine einzeln öffentlich meistbietend verkauft werden. 1 b Alle, welche an den fraglichen Verkaufsobjekten Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, diese Rechte und Ansprüche im obigen Termine unter dem Rechtsnachtheile, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht, anzumelden. 8 1 Der Ausschlußbescheid wird demnächst nur durch die Peiner Zei⸗ tung und Gerichtstafel veröffentlicht. b Beschreibung der Verkaufs⸗Objekte. ) das am Markte dahier sub Nr. 364 belfgene Wohnhaus mit 2 Hintergebäuden und einem Schweinestalle. Die Gebäulich⸗ keiten sind von Fachwerk und enthält das Wohnhaus 3 Etagen mit 4 Stuben, 7 Kammern, 3 Küchen, einen Laden, Boden⸗ und Kellerraum. b 87 Rth. Wiesen in den s. g. 28er Wiesen, Nr. 333 der Charte zwischen Albinsky und Heinrichs belegen, 3) 119 ◻ Rth. Angerboden auf dem Horstanger, Nr. 400 der Charte zwischen Rahlves und Volheye belegen, 8 4) 87 Rth. Wiesen in den Hagenwiesen vor dem Schloßthore zwischen Schmidt auf beiden Seiten und 8 5) 10 ᷑ Rth. Torfabfindung, zwischen Beulecke und Brauer belegen, sämmtliche Grundstücke Peiner Feldmark. v1I“ Peine, den 19. Juni 1868. 8 Kdoönigliches Amtsgericht III.
[3317 Bekanntmachung. 8 8 Dienstag, den 10. November l. J., Nachmittags 3 Uhr, werden die zur Konkursmasse des Matthias Olt zu Wiesbaden ge⸗ hörigen Immobilien, bestehend aus: 1““ Nr. 10,492 des Stockbuchs 9 Thlr. 75 Sch. a) ein vierstöckiges Wohn⸗ 1 b haus 50 lg., 34 tf.
2584 8 by ein dreistöckiger Seiten⸗ “ 8 bau 24 /lg., 21/tf. belegen in der Kirch⸗ asse zwischen dem tädtischen und Ernst Günther, jetzt belegen am Mauritiusplatz, zwischen der Stadt⸗ und Ernst ( ünther. 116
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in dem hiesigen Rathhause öffentlich versteigert.
Wiesbaden, den 26. September 1868. Königliches Amtsgericht IV.
[3321] Ediktal⸗Citation. “ Zur Beantwortung des von dem hiesigen Gerbermeister Friedrich Staschewski wider den früheren Wirth Ernst Stobbe aus Neufreuden⸗ thal angestrengten Klage auf Zahlung einer aus den Schuldscheinen vom resp. 10. Oktober 1853, 5. Juli 1855 und 4. Januar 1858 ent⸗ springenden Darlehnsschuld von 283 Thlr. 10 Sgr. nebst sechs Prozent Zinsen seit dem 1. Januar 1864 und eines älteren Zinsenrestes von 34 Thlr. haben wir einen Termin auf h den 20. April 1869, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Herrn Kreisrichter Holtzheimer anberaumt.
Der Beklagte, frühere Wirth Ernst Stobbe aus Neufreudenthal, welcher seit dem 20. Oktober 1860 verschollen ist und bei dem Kläger Vermögensstücke als Faustpfand zurückgelassen hat, wird zu diesem
ermine unter Androhung des weiteren Verfahrens in contumaciam vorgeladen. b
Angerburg, den 17. September 1868.
b“ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3331] Ediktalladung. Johann Friedrich Wittneben, ehelicher Sohn des weil. Häuslings Andreas Wittneben und dessen Ehefrau Anne Sophie, geb. Brandes, aus Lengede, geboren am 20. März 1817, seit länger als 10 Jahren verschollen, wird, auf desfallsigen Antrag, in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. Mai 1848 aufgefordert, sich spätestens bis zu dem am 26. November 1869, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und dessen Vermögen den nächsten bekannten Erben oder dessen Nachfolgern überwiesen werden soll. Zugleich werden hiermit Alle, welche über das Fortleben des Johann Friedrich Wittneben Kunde geben können, zu deren Mit⸗ theilung und, für den Fall der demnächstigen Todeserklärung, etwanige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte, zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf⸗ gefordert, Letztere unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird. 8 Peine, den 9. September 1868. Känigliches Amtsgericht II. 1 ühlenbruch.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Hütten⸗ und Hammerwerks⸗Verkauf! Die am 1. Je
nuar 1869 pachtfrei werdende fiskalische Eisenhütte nebst dem Eifen⸗ hammer zu Löhnberg, welche in der Nähe der gleichnamigen Station der Nassauischen Eisenbahn und der Lahn im Amte Weil urg gelegen ist, soll mit ämmtlichen Gebäulichkeiten, Betriebsvorrichtungen, Wasser⸗
gefällen und Grundstücken am Dienstag, den 27. Oktober d. J, Vormittags 11 Uhr, vor dem von uns bestellten Kommissar, Bergrath Heusler, auf dem Werke öffentlich zum Verkauf ausgesetzt werden. as Hütten⸗ und Hammerwerk besteht aus dem Hochofen nebst Gießereigebäude, zwei Kohlenschuppen, einem Magazine, dem Wohngebäude nebst Oekonomiegebäuden, dem Hammer nebst Hammer⸗ schmieds⸗Wohnung, einem zugehörigen Kohlenschuppen und zwei über einander gelegenen durch den Niedershäuser Bach und einen Seitenbach gebildeten Wassergefällen. Das zum Werke gehörige, aus Wiesen, Aeckern und Gärten bestehende Grundeigenthum umfaßt mit Einschluß des Hüttenplatzes und des Grund und Bodens der Gebäude, Teiche und Wasserläufe eine Fläche von 10 Morgen 26 Ruthen 89 Schuh (Nass. heea Situationsplan und Kaufbedingungen liegen in unserer Registratur III, bei der Königlichen Berginspection zu Weilburg und bei dem Platzknechte auf der Löhnberger Hütte zur Einsicht auf. Die letzteren werden auf Verlangen auch kostenfrei übersendet. In demsel⸗ ben Termine sollen eine Parthie Hütten⸗ und Hammergezähe aus Hehatede , hn verschiedene Geräthe, darunter auch solche aus Gußeisen, sowie eine Parthie Brucheisen gegen sofortigen Zuschlag öffentlich versteigert werden. Bonn, den 30. September 1868. Königliches Oberbergamm. 1
Nachdem in dem heutigen zum Verkaufe des Gutes Baebelin stattgehabten Termine ein vorschriftsmäßig genügender Bot nicht ab⸗ gegeben worden, wird unter Verweisung auf die Proclamata vom 22. Juli d. J. der auf den 23. d. M. anstehende Ueberbots⸗Termin hiermit in Erinnerung gebracht. u“
Gegeben Güstrow, am 2. Oktober 1868.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei.
[3222]²1l. Bekanntmachung. 88
Die im Angermünder Kreise der Uckermark belegene Domaine Gramzow mit den Vorwerken Gramzow, Zehnebeck und Koboltenhof (Heidevorwerk) soll auf die achtzehn Jahre von Johannis 1869 bis dahin 1887, nachdem auf das in dem am 12. d. M. abgehaltenen Licitations⸗Termin gten. Meistgebot von 12,905 Thalern der Zuschlag nicht ertheilt ist, in einem anderweiten auf:
den 21. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr,
in unserm Sitzungssaale vor dem Departements⸗Rathe Herrn Regie⸗ rungs⸗Rath von Uslar⸗Gleichen angesetzten Licitations⸗Termin zur Verpachtung an den Meistbietenden gestellt werden.
Das Nähere wegen der Größe und Lage ꝛc. der Pacht⸗Objekte ergeben unsere Bekanntmachungen vom 14. August d. J., welche in
dem öffentlichen Anzeiger Nr. 3 Seite 903 zum 34. Stück unsere diesjährigen Amtsblattes, so wie in der am 21. August d. hie⸗ nenen Nr. 197 des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers (Beilage Seite 3367) abgedruckt sind. Die Pacht⸗Caution ist auf 4000 Thlr. festgesetzt. Jeder Pachtbewerber hat ein disponibles Vermögen vo 55,000 Thlr. nachzuweisen.
Die speziellen, wie die allgemeinen Verpachtungsbedingungen, di Regeln der Licitation, die Karten und das Vermessungs⸗Register de Vorwerks⸗Grundstücke, das Gebäude⸗Inventarium und der bisherig Pachtkontrakt können vom 1. Oktober cr. ab, täglich, mit Ausschlu der Sonn⸗ und Feiertage, während der Dienststunden in unserer Do mainen⸗Registratur eingesehen werden, auch wird auf Verlangen Ab schrift der Regeln der L gegen Erstattung der Kopialien ertheilt werden.
Der jetzige Pächter, Herr Amtsrath Karbe zu Gramzow, ist von
uns veranlaßt, den bei ihm sich meldenden Pachtbewerbern die Be⸗ sichtigung der Gebäude und Grundstücke der Domaine und der Vor
werke zu gestatten, auch die sonst wünschenswerthe örtliche Auskunft
zu ertheilen. Potsdam, den 26. September 1868. “ Königliche Regierunnngeg, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
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8 n 88
H21 Bekanntmachung.
Das Domainen⸗Vorwerk Cöselitz im Kreise Pyritz, ½ Meilen von veen und 3 ½ Meilen von Stargard entfernt, mit einem Areale von 92,75 Morgen, worunter circa 604 Morgen Acker und 69 Morgen Wiesen, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1869 bis Johannis 1887 meistbietend verpachtet werden.
Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 2000 Thlr. und die Pacht⸗ Caution auf 700 Thlr. festgesetzt. Zur Uebernahme der Pachtung ist LE“ eines disponiblen Vermögens von 12,000 Thlr. erfor⸗
erlich.
„Zu dem auf Mittwoch, den 18. November d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in unserm Plenar⸗Sitzungszimmer hierselbst an⸗ beraumten Bietungs⸗Termine laden wir Pachtbewerber mit dem Be⸗ merken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Licitations⸗ Regeln sowohl in unserer Domainen⸗Registratur, als bei dem Königlichen Domainen⸗Pächter Lange zu Cöselitz, welcher die Besich⸗
tigung der Domaine nach zuvoriger Meldung bei ihm gestatten wird
eingesehen werden können. 1 Stettin, den 15. September 1868. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte 8ee Domainen und Forsten.
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Nr. 2946/68. IIla. Die aus den Vorwerken Hammer, Alexandrowo, Waldvorwerk, Januszewo und Sandvorwerk bestehende, im Kreise Bomst zwischen
Wollstein, Grätz und Neutomysl belegene Domaine Hammer soll nebst Brennerei, Brauerei, Wassermühle und Fischerei, für die Zeit
icitation und der speziellen Pachtbedingungen
1. Juli 1869 ab bis Johannis 1887 im Wege der Lici⸗ ralion bedrachtet werden, zu welchem Zwecke am 28. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor 88 dem Herrn Regierungs⸗Rath Stoeckel, in unserm Sitzungs⸗ 1“ hierselbst, in ansteht. Verme nglehenreal beträgt im Ganzen 2663,05 Morgen.
Davon enthalten: 8 IJ. auf die zusammengehörigen Vorwerke Hammer und Alexan⸗
rowo: üü 353,7 Morgen Acker, 18,63 „» Gärten, 235,63 Wiesen, 168,71 Weiden und Holzungen, 44,0o0 Wasserstücke, ““ Wege und Gräben, 1“ Hof⸗ und Baustellen,
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zusammen 870,74 Morgen; II. auf Wald⸗Vorwerk: 495,91 Morgen Acker, 190,28 5 Wiesen, 25/115 » Weiden, 18,20 9 Wege und Gräben, 5,15 »„ Sof⸗ und Baustellen
zusammen 752,35 Morgen; III. auf Januszewo: 291,04 Morgen Acker, 5,20 „ Gärten, 22,67 Wiesen, Weiden, b Wege und Gräben, —*½ Sof⸗ und Baustellen zusammen 443,09 Morgen; IV. auf Sandvorwerk: 8 483,28 Morgen Acker 4 „ Gärten, Wiesen, Weiden und Holzungen Wege und Gräben, „ Hof⸗ und Baustellen,
zusammen 596,87 Morgen. 1b Das Pachtgelder⸗Minimum beträgt 1200 Thlr., die Pacht⸗Caution 400 Thlr. und der Werth des Wirthschafts⸗Inventariums, mit welchem die Pachtstücke besetzt zu halten sind, 17,000 Thlr.
Wer sich beim Bieten betheiligen will, hat sich vor Beginn des Termines bei dem mit dessen Abhaltung beauftragten Kommissarius über seine landwirthschaftliche und sonstige Qualification, sowie über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 23,000 Thalern auszuweisen. ““
Die übrigen Pachtbedingungen und die Licitations⸗Regeln, sowie Karte und Flächen⸗Register, Gebäude⸗, Inventarium⸗ und Baukosten⸗ Anschläge können vor dem Termine sowohl hier in unserer Registra⸗ tur, als auch in Hammer bei dem jetzigen Päͤchter eingesehen werden, welcher letzterer auch angewiesen ist, die Besichtigung der Pacht⸗Objekte u gestatten.
6 dg den 24. September 1868.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. 8 Schnell. b
I lCImasgungg. Die Meilen von der Stadt Creutzburg OS. belegene Domaine Bodland, bestehend aus den im Rosenberger Kreise belegenen Vor⸗ werken Vodland und Wiersche und dem im Creutzburger Kreise be⸗ legenen Vorwerke Tschapel, mit einem Gesammt⸗Areal von 2679 Mor⸗ gen 84 IRuthen, worunter sich 1894 Morgen 119 URuthen Acker⸗ land und 529 Morgen 148 ¶Ruthen Wiesen befinden, nebst Brennerei und Brauerei, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1869 bis ebendahin 1887 in offentlicher Licitation verpachtet werden.
Zu dem auf den 16. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Domainen⸗Departements⸗Rathe, Regierungs⸗Rath Schwarz, in unserem kleinen Sitzungszimmer anberaumten Bietungs⸗ termine laden wir hierdurch mit dem Bemerken ein, daß das Pacht⸗ gelder⸗-Minimum auf 3400 Thaler festgesetzt ist, und daß jeder Pacht⸗ bewerber spätestens in dem Termine ein Vermögen von 25,000 Thalern nachzuweisen hat. Die Pachtbedingungen und Licitations⸗Regeln liegen in Bodland und in unserer Domainen⸗Registratur zur Einsicht aus und werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt. 8 1
Wegen Besichtigung der Pachtobjekte haben die Pachtlustigen sich an den Herrn Ober⸗Amtmann Pratsch in Bodland zu wenden.
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Oppeln, den 30. September 1868. “ Königliche Regierung. Abttheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
1 Bekanntmachung. u
ie jetzt zur Domaine Giebichenstein gehörige Steinmühle nebst Ziegelei und 10 Morgen 112 IRuthen nutzbaren Grundstücken, be⸗ stehend in Garten, Holzung und bepflanztem Anger, soll auf den 18jährigen Zeitraum von Johannis 1869 bis dahin 1887 im Wege des öffentlichen Ausgebots besonders verpachtet werden. Die Stein⸗ mühle und Ziegelei liegen bei einander an der von Giebichenstein nach Halle fuͤhrenden Straße, etwa ½ Stunde von jedem dieser Orte entfernt, und wird die Mühle von dem oberhalb der Stadt Halle aus der
Saale abgeleiteten Mühlgraben getrieben.
Dieselbe hat zur Zeit¹
4 amerikanische und 4 deutsche vrrgae und außerdem einen Oel⸗ mühlengang, der zugleich eine Schneidemühle treibt.
Den Licitations⸗Termin haben wir auf
Donnerstag, den 29. Oktober d.⸗Is., . VVormittags 10 Uhr, 1 in unserm Sessionszimmer anberaumt und laden zu demselben Pacht⸗ lustige mit dem Bemerken ein, daß 1) das Pachtgelder⸗Minimum 3000 Thlr. benagt 2) zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 24,000 Thlr. erforderlich ist, und 3) sich die Bietungslustigen spätestens bis zum 28. Oktober ecr. über ihre Person und den Besitz des ersorderlichen Vermögens ausweisen müssen.
Die Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Licitation, so wie Karte und Vermessungs⸗Register können, mit Ausnahme der Sonn⸗ tage, täglich in unserer Domainen⸗Registratur und auf der Domaine Giebichenstein eingesehen werden.
Auch sind wir bereit, Abschriften der speziellen und Exemplare der gedruckten allgemeinen Pachtbedingungen auf Erfordern gegen Erstat⸗ tung der Kopialien und Druckkosten zu ertheilen.
Pachtliebhaber, welche die Mühle und Ziegelei in Augenschein zu nehmen wünschen, wollen sich an den Herrn Amtsrath Bartels in Giebichenstein wenden.
Merseburg, den 8. August 1868.
1 4 Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
18828 Bekanntmachung.
Verpachtung des Koͤniglichen Domainen⸗Vor⸗
werks Aerzen im Amte Hameln, Landdrostei⸗ Bezirk und Provinz Hannover.
Das im Landdrostei⸗Bezirke Hannover und zwar im Amte Hameln belegene Königlich preußische Domainen⸗
Vorwerk Aerzen, zu welchem außer den, auf und vor dem Wirthschaftshofe vorhandenen fiskalischen Gebäuden und Baulichkeiten
gehören: I. An Grundflächen: 1) Hofräume und Baustellen 5 Mrg. 76 ¶◻Rth 2) Gärten und Gartenland. „ 39 3) Fischtich.. 8 55 4) Ackerland.. 1 102,5 5) Wiesen. b 6 6) Anger und Weideflächen.. 108,9 7) Holznutzungsflächen 2 61 insgesammt 1511 Mrg. 88,4 IRth. in hannoverscher Maaße, oder in preu⸗ G Slscher W ... . . . . . .... 1551 Mrg. 157 QRth II. An Berechtigungen und Nutzungen: 1 1) die nach seitheriger Observanz auszuübende milde Fischerei in 18 I.“ und Grieße, sowie in dem Beber⸗ und Dehmker⸗ ache; 2) die Mahl⸗ resp. Metzen⸗Freiheit für das Haushaltskorn auf der fiskalischen Wassermühle zu Aerzen; 3) die Mitbenutzung der fiskalischen Kirchenstände in der Kirche zu
8 Aerzen; b b soll fuͤr die Zeit vom 1. Mai 1869 bis Jo⸗
hannis 1886 öffentlich meistbietend verpachtet
werden.
Das dem Angebote zum Grunde zu legende Pachtgeld⸗Mi⸗ nimum ist zu 4800 Thaler festgestellt.
Zur Uebernahme und zum Betriebe der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von mindestens 36,000 Thaler erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über persön⸗ liche Qualification in landwirthschaftlicher Beziehung jeder Pacht⸗ bewerber sich bei uns oder spätestens im Licitations⸗Termine vor un⸗ serem Kommissarius sich auszuweisen hat. 8
Den Licitations⸗Termin haben wir auf: 8
Sonnabend, den 7. November d. J Vormittags 10 Uhr, 1 in unserm Geschäftslokal, Archivstraße Nr. 2 hierselbst, vor dem Ober⸗ Finanz⸗Rath Andreae anberaumt. —
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Regeln der Licitation, sowie die Charte und das Vermessungs⸗Register von den Zubehörungen des Königlichen Domainen⸗Vorwerks können vor dem obigen Termine in unserer Registratur eingesehen werden; auch ist die Letztere angewiesen, auf etwaige frankirte Nachsuchungen Abschrift von den Verpachtungs⸗ Bedingungen ꝛc. gegen Erstattung der Kopialien und sonstigen Kosten zu ertheilen. “
Hannover, den 26. September 1888.
Königliche Verwaltung der Domainen und Forsten. von Seebach. ö1111“ Domainen⸗Verpachtung.
as fiskalische, vormalige Amtsgehöft zu Lachem, Amts Hameln, Landdrosteibezirk Hannover, soll mit dem zugehörenden Hofraum und den auf diesem vorhandenen fiskalischen Gebäuden und aulichkeitene ferner mit folgenden Grundstücken
8 1) Gärten —
2) Ackerland. »„ 104 ½ „ 3) Wiesen.. „ 86 „ 103 Moͤrgen 100 ½ ¶Ruthen,