1868 / 238 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Höorder

[3362]

Bergwerks⸗ Bilanz über das Geschäftsjahr 1862—1868. be

und

Huͤtten⸗Verein.

EEEö

Passiva.

Thlr. Sgr. Pf.

13503 .299

40000 620702

Cassa⸗Vorrath. Wechsel⸗Bestand Effekten⸗Conto; Bergisch⸗Mä⸗

125 Thlr. e Forderungen Conti der Besitzungen und Anlagen des Vereins:

1 Statutarische Abschreibungen bis 30. Juni

18è88 Thlr. Sgr. Pf. 113673 2 6 357724 22 7

200996 2 4 20899 21 —-

a) Die Hermannshütte.

Immobilien 446493 Maschinen⸗

bilien Werksgeräthe 8 Meubles und Hüttenfuhre

b) Das Hörder Eisenwerk.

Immobilien und Hochöfen.. Utensilien Mobilien

c) Die bergbaulichen Anlagen.

Hörder Kohlenwerk 8 Eisenbahn⸗Anlage . Diverse Eisenstein⸗Gruben... Röstöfen. Iöseseatesasg und Wäsche Fristende?

662226 128593 14121

301049 22 43530 23

385966 104102 291246 4032 29570 39467

59787 568504 2597 6342 erechtsame.

d) Das Laboratorium. 3120 Abschreibungen im Ganzen.. 2108767[12111

Erwerbungs⸗Conto der früheren Eisenstein⸗Be⸗ rechtigten 3 1 Inventarien der Fabrikate und Materialien: a) der Hermannshüttee. 5) des Eisenwerk⸗Magazins c dito Rohmaterialien d) des Eisensteins auf den Gruben..

2 1 281660 408134

27252 171389 126043

27650

Hörde, den 30. September 1868,

Thlr. Sgr. Pf. Actien⸗Capital⸗Conto .13093000 Reserve⸗Fonds⸗Conto, inkl. Gewinn auf verkaufte

Actien . 269772

Hierzu die diesjährigen Ueberweisungen von

Thlr. 37,725. —.

im Ganzen betragend » 301,497. 25. 1 Garantie⸗Conto Spezial⸗Reserve⸗Connnitno . . 8 dito für Hochofen⸗Reparaturkosten. Creditoren in laufender Rechnung 1 Obligationen⸗Conto der Anleihe vom 10. Ja⸗

Vortrag⸗Conto nicht erhobener Dividende. Vortrag⸗Conto pro 1868—69 18 Ueberschuß pro 1867 —68..

nach Vollziehung der diesjährigen Ab

ad. Thlr. 58,74

64078 22800 8586 248967 283400 5230 172295

0 %

—D+S9 IsSeUASS

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Monats⸗Uebersicht der Weimarischen Bank. Activa. 1) Baare Kassen⸗Bestände... Wechsel⸗Bestände Ausstehende Lombard⸗Darlehne Effekten. .. ... .vöö Reservirte Weimarische Bank⸗Actien... Actien⸗Dividende⸗Conto pro 1868.... Guthaben in laufender Rechnung und Ver⸗ schiedenes.. Guthaben bei der Landrentenbank Passiva. 8) Eingezahltes Actien⸗Kapital 9) Banknoten im Umlauf. 10) Depositen⸗Kapitalden .. 1,012,800. 11) Actien⸗Dividende⸗Conto pro 1864 bis 1867.. 5,199. 12) Guthaben der Staatskassen, Privatpersonen u. s. w. 621,655. Weimar, den 30. September 1868. Die Direction der Weimarischen Bank.

8

8 8

1,044,293. 3,031,266. 1,049,930. 149,558. 842,900. 35,278.

2,419,900. 230,299.

. 5,000,000. 2,040,000.

Thlr.

2 2 00022922⸗2

*

3385] Steinkohlen⸗ - Fstzen „Gesellschaf »Vollmond.« Der Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht aus den Herren: Appellationsgerichts⸗Rath von Forcade de Biaix in Hamm, Präsident, Rittergutsbesitzer von Berswordt⸗Wallrabe auf Weit⸗ mar, Vice⸗Präsident, Rittergutsbesitzer Freiherr Clem. v on Romberg auf Brün⸗ ninghausen, Bürgermeister Greve in Bochum, Gutsbesitzer und Fabrikant Victor de Ball in Berg⸗Assessor Erdmann in Witten, Nentier R. Mezner in Berlin. v1414“ Die Direction ist gebildet aus den Herren Hermann Schrei⸗ ber; merkantilem Direkt Ewald Volmer, Grubendirektor,

1““

T gemäß §. 16 des Statuts das Recht einer Unterschrift zusteht. Dieses wird auf Grund der Bestimmungen der §§. 12 und 14 zur öffentlichen Kenntniß heehcn b116³* Bochum, den 5. Oktober 1868. b 4. 8 Der Verwaltungsrath.

Verloosung, Amortisation, Finszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[33611 Hörder Bergwerks⸗ und Hütten⸗Verein. Dividenden⸗Zahlung.

Die durch Beschluß der General⸗Versammlung unserer Gesellschaft vom 30. September d. Js. auf festgesetzte Dividende für das Geschäftsjahr 1867/1868 kann vom 2. Januar 1869 ab bei unserer Kasse in Hörde oder bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankvereine in Cöln gegen Auslieferung des Dividendenscheins Nr. XVI. erhoben werden.

Hörde, den 1. Oktober 1868.

Der Verwaltungsrath.

In unserem Verlage sind soeben erschienen: bb Grundsteuerveranlagung. Anleitung zur Ein-

richtung und zum Gebrauche des Polarplani- meters, insbesondere bei der Anwendung des

Metermaasses. gr. 8. Preis 2 sgr. 6 Pf.

85

Gebührentarif vom 19, September 1868 zu Bezahlung der behufs

Vorbereitung der Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, be⸗ treffend die anderweitige Regelung der Grundsteuer in den Provin⸗ zen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Hessen auszuführen⸗ den Vermessungsarbeiten. gr. 8. geh. Preis 5 Sgr. Berlin, den 6. Oktober 1868. Königliche Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)

»Fünf Prozent« oder »Zehn Thaler« per Actie 8

Se. Königliche Hoheit Prinz August von

vas Abonnement betrügt 1 Thlr. für das Vierteljahr. “““

Insertionspreis für den naum einer

Druckzeile Sgr. “”“

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eeAuue pest⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes 75 Bestellung an, für Gerlin die Expedition des Königl. preußischen Staats⸗Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.

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111““

Berlin, Donnerstag, den 8. Oktober, Abends

BDeerlin, 3. Oktober.

Se. Majestät der König haben Alllergnädigst geruht, Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg⸗Rudolstadt den

Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen. 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Kommerzien⸗Rath George Praetorius .“ Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu ver⸗ leihen; un

Der Wahl des Gymnasial⸗Direktors Dr. Ebeling in Hameln zum Direktor des Gymnasiums in Celle die Aller⸗ höchste Bestätigung zu ertheilen.

ha Glinike, 8. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von

Preußen ist heute nach Jagdschloß Glinike zurückgekehrt. Berlin, 7. Oktober.

1111“

Württem⸗ berg, General der Kavallerie und kommandirender General des arde⸗Corps, ist nach dem Harz abgereist.

.

ch ernenne, auf den Bericht vom 5. d. M., hiermit den Verbitter des Klosters Itzehoe Grafen von Reventlow auf Farve zum Landtags⸗Marschall, und den Vorsitzenden des Schleswig⸗Holsteinschen landwirthschaftlichen Vereins, Hofbesitzer Bockelmann zu Reethwischhöhe zum Stellvertreter desselben, für den auf den 11. d. M. nach der Stadt Rendsburg einzu⸗

n berufenden Provinzial⸗Landtag der Provinz Schleswig⸗Holstein.

Beaden⸗Baden, den 6. Oktober 1868.

29 Wilhelm.

8 Graf zu Eulenburg. An den Minister des Innern.

Allerhöchster Erlaß vom 2. September 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhal⸗ tung einer Gemeinde⸗Chaussee von Recht nach der Landesgrenze mit Belgien bei Brücken und von da aus über Brücken bis zur Malmedy⸗St. Vither Bezirksstraße.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von der Gemeinde Recht im Kreise Malmedy, Regierungs⸗Bezirk Aachen, beabsichtigten Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Recht nach der Landesgrenze mit Belgien bei Brücken und von da aus über Brücken bis zur Malmedy⸗St. Vither Bezirksstraße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Recht das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maß⸗ gabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde ge⸗ gen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be⸗ stimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chaussee⸗ geld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗ Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 ange⸗ hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen auf die ge⸗

dachte Straße zur Anwendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. 1“

7

Berlin, den 2. September 1868.

Für den Finanz⸗Minister: 8 8 Gr. zu Eulenburg. Gr. von Itzenplitz. An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. chh

Paragraph Eins.

Concessions⸗ und Bestätigungs Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von der Cöln⸗Herbesthaler Eisen⸗ bahn⸗Linie am Bahnhofe Stolberg nach den Kohlenzechen bei Als⸗ dorf durch die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft, sowie einen Nachtrag zu den Statuten der letzteren. Vom 22. September 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft in Folge der Be⸗ schlüsse der General⸗Versammlungen ihrer Actionaire vom 27. Mai 1865 und 29. Mai 1867 den Ausbau und Betrieb einer Zweigbahn von der Cöln⸗Herbesthaler Eisenbahn⸗Linie beim Bahnhof Stolberg nach Alsdorf hin zum Anschlusse der dort 9 Kohlenzechen be⸗ antragt hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese Zweigbahn für die bergbaulichen und Verkehrs⸗Interessen des Alsdor⸗ er Reviers mit sich bringt, der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zum usbaue und Betriebe der vorbezeichneten Erweiterung ihres Unter⸗ nehmens unter den in dem beigefügten, von Uns hiermit bestätigten Statut⸗Nachtrage [a.) enthaltenen Bedingungen die landesherrliche Geneh⸗ migung mit der Maßgabe hierdurch ertheilen, daß anderen Unterneh⸗ mern sowohl der Anschluß an die neue Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende, eventuell von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten fest⸗ zusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt.

Wir verordnen zugleich, daß auf den vorgedachten Bahnbau die in dem Gesetze über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. Novem⸗ ber 1838 enthaltenen Vorschriften, insbesondere diejenigen über das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke Anwendung finden sollen.

Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1

Gegeben Berlin, den 22. September 1888.

3 18s. IW Ihelm.

und

2

111““ 1 Für den Justiz⸗Minister. Gf. von Itzenplitz. von Roon.

a.

Nachtrag zu den Statuten der Rheinischen Eisenbahn⸗ 5 Gesellschaft.

Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft über⸗ nimmt in Erweiterung ihres Unternehmens den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von der Cöln⸗Herbesthaler Linie am Bahnhofe Stol⸗ berg ausgehend nach den Kohlenzechen bei Alsdorf.

Diese Erweiterung bildet einen integrirenden Bestandtheil des ge⸗ dachten Unternehmens und es finden auf dieselbe alle Bestimmungen der Gesellschafts⸗Statuten und deren Nachträge Anwendung.

Paragraph Zwei. Das zur Ausführung der Bahn, sowie zur verhältnißmäßigen Vermehrung des Betriebsmaterials erforderliche Kapital wird vorläufig auf Dreihundert Tausend Thaler angenom⸗ men, und soll dasselbe je nach dem Ermessen der Direction durch Ausgabe von Stamm⸗Actien oder Obligationen beschafft werden. Der Zeitpunkt, von welchem ab die eventuell zu emittirenden Stamm⸗ Actien an der Dividende Theil nehmen, so wie die sonstigen Bedingun⸗ gen der Emission, werden von der Direction bestimmt und bekannt gemacht. 1

Paragraph Drei. Die finanziellen Resultate der zu erbauen⸗ den Bahn sollen auf die im Paragraphen sechs des Statut⸗Nachtrages vom fünften März achtzehnhundertsechsundfünfzig vorgesehene Berech⸗ nung eines Reinertrages von fünf und einem halben Prozent keinen Einfluß üben, sondern es soll mit Rücksicht hierauf so lange, als die mittels der Allerhöchsten Ordre vom zweiten Juni achtzehnhundert⸗ sechszig bewilligte Zinsgarantie des Staats für das zum Bau der Brücke zwischen Coblenz und Ehrenbreitstein erforderliche Anlage⸗ Kapital fortdauert, getrennte Rechnung geführt werden. 88

ü

Das 61. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 7203. Den Vertrag zwischen Preußen und Schwarz⸗