““ 8
Abrechnung der Union Asseeur für das Jahr, endigend den 30. Juni 1868.
nz -Ssoceietà
Credit.
—
30,900 25 559,275 29
An Prämien für neue Policen „ do. » Prolongationen 11u“ » Zinsen auf Hypotheken Thlr. 196,044. 25. —.
hiervon ab Steuer „ 3580. 15. —. 192,464 10
„ „
Per bezahlte Schäden während des Jahres bezahlten Sonnuuns L““ „ Renten 2. „ Lebensversicherungs⸗Prämien » Policen⸗Rückkäufe und Nicht⸗Erneuerungen » Rückversicherungs⸗Prämien Provisionen allgemeine Ausgaben Vergütung an Gehälter und Pensionen . “ Bilanz.. XX“
825—
An aufgehäuftes Kap am 30. Juni 1867 abzüglich ⅛¼l theilbaren Gewinnes (für 5 Jahre) den Actien⸗Inhabern conditiretü. u“ „
Jahres⸗Bilanz wie oben. 11““
Thlr. 4,352,426. 10. —.
Fa n z
„9
nüt
Per konsolidirte 3 pro —-.] 14,597] 4 » reduzirte d 3
» neue » Ostindische Ac— „ ypotheken » Vorschüsse auf Obligationen » Eisenbahn⸗Actien » Darlehne auf 1 » Außenstände bei den Agenten 88 » Kassenbestände bei Banquiers und bei der
7,572,5515-
Direction
½
London, den 5. Oktober 1868.
U e b Staate
Am 31. Dezember 1867 waren in Krat dces
Bis zum 30. Juni 1868 wurden neu abgeschlossen. b Dies ergiebt per 30. Juni 1888 . öö
1
Wm. B. Lewis, leitender Dir
er sicht der am 30. Juni 1868 bei der UInion-Asseguranz-Societät in London in den Königlich preußischen
in Kraft gewesenen Versicher ungen. 81
“ 2*
88 I1u“
ektor.
Thlr. 415,850 16 143,039 25 369 7 4241 1 29,738 13 29,614 15 40,168 17 11,265 12 8,359 19 22,092 21 77,901] 8
ie Direktoren
177,368 17 359,504 16 689,291 2 2,267,975 15 411,966 19 181,918 1 143,661 18 25,957 7
40,7196
olicen
Iv 8
7512,950
Policen. Summe. Prämie.
Siss Ihlt.
556 ⁊1,679,599 36 160,029 592 1,839,628
9* 8 8. 8 S 8. de EbEI1]
Policen. Summe.
Es erloschen bis 30. Juni 1868: Thlr.
durch Tod.. 773
» Rückkauf
8 1 9,566 » Niicht⸗Erneuerung
11,616
30,955
Am 30. Juni 1868 waren somit in Kraft. Oktober 1868.
Fu“
Kerfack & Winckler, General⸗Bevollmächtigte der »Unionz.
1,808,673
n.
— —
ae6 g 2 “ Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß fortan sämmt⸗ liche Retourbillets vor Antritt der Rückfahrt der Billet⸗Expedition zur Abstempelung präsentirt werden müssen. 1
Ratibor, den 2. Oktober 1868.
Köönigliche Direction der Wilhelmsbahn.
III1“ 111A“ Landgräflich hessische concessionirte Landesbank in Homburg vor der Höhe, Mconat September 1868. 2— “ Activa. “ Kassen-Bestand .. C1“ 1I1““ Fl. Wechsel-Bestand Effekten-Bestand: 2) verschiedenie Fl. b) eigene Actien .
37,772. 10. 71,278. 4.
49,051. 500,000.
549,051. 20. 55,380. 41.
Lombard-Darlehen. Conto-Corrent-Saldo.. 1I1I11X“X“X“ 8 Banknoten-Einlösungsfonds: 8) in bagr.. b) in Effekten c) in Wechsen E“ “ 215,412. 18. 82.412 2. 1“ 19,755. —. FlI. 1,286,373. 42.
Actien-Kapital-Conto
Banknoten im UmlaukkfF 1 Depositen. Actien-Dividenden-Conto pro
Reservefonds-ContoV
In unserem Verlage ist erschienen:
Der S
chleswig⸗Holsteinse
im Jahre 1864. Von Th. Fontane.
.24 Bogen groß Lexicon 8. auf gethöntem Velinpapier. Mit den Portraits: Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich
Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen,
Karl, Sr. Excell. des Feldmarschalls Grafen von Wrangel, Sr. Excell. des Feldmarschalls von Gablenz,
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Bei A. Hildebrand in Schwerin erschien:
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Preußische Militair⸗Medizinalwesen. Erster
Die Krankenpflege und die Lazarethe im Frie⸗ Von Dr. Störzel, Großh. meckl.⸗schwer. General⸗Arzt.
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Das Abonnement beträgt . Thlr. . für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer
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Aue post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Lestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. PpPreußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Premier⸗Lieutenant von Manstein im 4. Pom⸗ merschen Infanterie⸗Regiment Nr. 21 und dem Seconde⸗Lieute⸗ nant Weber im Ostpreußischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 1 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;
Den Kreisgerichts⸗Rath Hertwig in Mühlhausen zum Direktor des Kreisgerichts in Liebenwerda zu ernennen; und
Dem Kommerzien⸗Rath Johann Friedrich Dannen⸗ berger in Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗ Rath zu verleihen. .
MRNorddeutscher Bund. 8 Bekanntmachung.
Für die Korrespondenz nach Aegypten kommen von jetzt ab bei der Beförderung via Oesterreich (Triest) nachstehende Bestimmungen in Anwendung. 8
Die gewöhnlichen Briefe nach Unter⸗ und Mittel⸗ Aegypten bis zur Breite von Minié (mit den hauptsächlich⸗ sten Orten Alexandrien, Cairo, Damanur, Damiata, Minis, Porta⸗Said, Rosette, Suez ꝛc.) können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt abgesandt werden.
Die gewöhnlichen Briefe nach Ober⸗Aegypten (nach allen über Minié hinaus belegenen Orten) unterliegen dagegen dem Frankirungszwange bis Minié. 18
Das Porto beträgt pro Loth inkl. für frankirte Briefe nach Alexandrien 3 Groschen resp. 10 Kr., für frankirte Briefe nach allen anderen Orten Aegyptens 5 Groschen resp. 18 Kr. (bis zum Bestimmungsort, beziehungsweise bis Minié); für unfrankirte Briefe aus Alexandrien 4 Groschen oder 14 Kr., für unfrankirte Briefe aus allen anderen Orten Aegyptens 7 Groschen oder 25 Kr.
Die Recommandation ist nur zulässig bei Briefen nach Unter⸗ und Mittel⸗Aegypten (bis Minié inkl.). Für rekomman⸗ dirte Briefe ist außer dem Porto der gewöhnlichen frankirten Briefe eine Recommandationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kr., und, Falls die Beschaffung eines Retour⸗Recepisses ver⸗ langt wird, eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Kr. vom Absender im Voraus zu entrichten. Rekommandirte Briefe müssen unter einem Kreuz⸗Couvert, welches wenigstens mit 3 Siegeln mittelst Siegellacks gut verschlossen ist, abgesandt werden.
Drucksachen und Waarenproben müssen stets frankirt werden. Das Porto beträgt pro 2 ½ Loth inkl. für Drucksachen und Waarenproben nach Alexandrien 1 Groschen resp. 3 Kr., für Drucksachen und Waarenproben nach allen anderen Orten Aegyptens 1 ¼ Groschen resp. 4 Kr.
Im Uebrigen unterliegen die Drucksachen und Waaren⸗ proben denselben Versendungs⸗Bedingungen, welche im innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.
Das Verfahren der Expreßbestellung ist zulässig bei rekommandirten Briefen nach solchen Orten Unter⸗ und Mittel⸗Aegyptens (bis Minié), an denen sich eine Postanstalt befindet. Außer dem Porto für rekommandirte Briefe ist eine Expreß⸗Bestellgebühr von: 5 Groschen resp. 18 Kr. für rekom⸗ mandirte Expreßbriefe nach Alexandrien; 6 Groschen oder 21 Kr. für rekommandirte Expreßbriefe nach anderen Postorten Unter⸗ und Mittel⸗Aegyptens, vom Absender im Voraus zu entrichten.
Die Briefpost⸗Sendungen nach Aegypten werden durchweg über Oesterreich spedirt, es sei denn, daß der Absender die Beförderung via Marseille ausdrücklich verlangt.
Berlin, den 9. Oktober 1868. 11ö13““ General⸗Post⸗Amit. von Philipsborn.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten. 8
Bei der Saline zu Dürrenberg ist dem Bergrath Busse die Stelle des Direktors und dem Salinen⸗Inspektor Wagner die Stelle des Siede⸗Inspektors übertragen worden
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und “ Medizinal⸗Angelegenheiten. 8 Der Conrektor Dr. Varges in Celle ist in die Rektor⸗ Stelle am Andreas⸗Gymnasium zu Hildesheim versetzt worden.
9
8 Finanz⸗Ministeriuuumm. MNach einer Mittheilung des Herzoglich Anhaltischen Staats⸗ Ministeriums hat die Herzogliche Staatsschulden⸗Verwaltung zu Dessau, nachdem durch das Gesetz vom 10. g 1866 die Einziehung der noch im Umlaufe befindlichen 200,000 Thlr. Anhaltische Staatskassenscheine in Apoints zu 10 Thlr. der Emission vom 1. Oktober 1855 angeordnet und zum größten Theile auch bereits bewirkt ist, durch Bekanntmachung vom 22. Juni d. J. für die Einziehung des noch coursirenden Restbetrages der qu. Kassenscheine eine Prä⸗ klusivfrist bis zum 31. Dezember d. Js. festgesetzt, dergestalt, daß alle Inhaber dieser Kassenscheine dieselben innerhalb der gedachten Frist bei der Kasse der Herzoglichen Staatsschulden⸗ Verwaltung zur Einlösung zu bringen haben, nach Ablauf der⸗ selben aber alle nicht eingelösten Staats⸗Kassenscheine der be⸗ zeichneten Art ihre Gültigkeit verlieren und alle Ansprüche we⸗ gen derselben an die Herzoglichen Kassen erlöschen ꝛc. 8
Berlin, den 31. Juli 1868.
Im Auftrage des Herrn
Finanz⸗Ministers.
Günther. “
8₰ “
Im Auftrage des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium für die landwirthschaftlichen 8 Angelegenheiten. Bescheid vom 2. September 1868 — betreffend die Aus⸗ schließung von Grundstücken bei der Jagdverpachtung, nach .2 des Jagdpolizei⸗Gesetzes vom 7. März 1850. Auf die Beschwerde vom 15. Juni d. J. eröffnen wir Ihnen, daß Sie mit dem Anspruche, Ihre Grundstücke von der Jagdverpachtung auszuschließen und Ihnen die selbstständige Jagdausübung auf denselben zu gestatten, durch die überein⸗ stimmenden Verfügungen des Königlichen Landraths⸗Amts zu N. und der Königlichen Regierung zu N. mit Recht abgewiesen worden sind. Ihre Grundstücke sind im Sinne des §. 2 zu b. des Jagdpolizei⸗Gesetzes vom 7. März 1850 als dauernd und vollständig eingefriedigt nicht zu betrachten, weil sie größten⸗ theils nur von gewöhnlichen, mit Gestrüpp bepflanzten Wällen, sogenannten Wallhecken, die ohne Verletzung der Umzäunung passirt werden können, umgeben sind. Der im Norden die Grenze bildende, zur Zeit trockene und passirbare Teich resp. Graben ist ebenfalls keine dauernde Einfriedigung. Es muß deshalb bei den Ihnen ertheilten Bescheiden bewenden. Berlin, den 2. September 1868. Der Minister für die land⸗ Der Minister des Innern. wirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage: Im Auftrage: Wehrmann. von Klützow. An den Kolon N. zu N., Kreis N. Die Königliche Regierung erhält auf den Bericht vom 14. August c. hierbei den dem Beschwerdeführer N. in N. heute