1868 / 252 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ierzu ist Termin: 2 a) Heier⸗ Wi fen Bleche und Drähte, für Kupfer, Metallgußwaaren, schmiedeeiserne gepreßte Theile zu Wagen, Werkzeuge und Ge⸗ räthe und für Kurzwaaren, Gürtler⸗ und Klempnerwaaren ꝛc. . auf Mittwoch, den 4. November cr.,; ) für Farben, Oele, Chemikalien und Droguen V auf Montag, den 16. November er..,., oe) für Gummi., Leder⸗, Seiler⸗ und Polsterwaaren, für Bürsten⸗, Pinsel⸗ und Pofamentierwaaren, für Manufakte, Töpferwaaren, Brennmaterial, Holzwaaren und Hölzer und für verschiedene ndere Materialien EIEI auf Montag, den 30. November ecr., jedesmal Vormittags 10 Uhr, * 1“ in dem Büreau des Ober⸗Maschinenmeisters Schäffer, auf hiesigem Bahnhofe anberaumt.

An Letzteren sind bis zu den vorstehend angegebenen Terminstunden die Offerten frankirt und versiegelt für jeden Termin beson⸗ ders mit der Aufschrift: 1

„»Submission auf Lieferung von Werkstatts⸗Ma⸗ rteerialien pro 1869 zum Submissions⸗Termine am vLten November 1868⸗

einzureichen.

Die Submissions⸗Bedingungen liegen im vorbezeichneten Büreau zur Einsicht aus und können daselbst auch gegen Erstattung von 5 Sgr. pro Exemplar in Empfang genommen werden. Pisgeceg sind dieselben auch auf den Stationen Hannover, Minden, Osnabrück, Bremen, Harburg, Uelzen, Göttingen und Cassel.

Hannover, den 14. Oktober 1868. ö Königliche Eisenbahn⸗Direction

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[3542]

Der Bedarf an Steinkohlen für die von uns verwalteten Staats⸗ Eisenbahnen pro J. Semester 1869 soll mit 700,000 Ctr. gesiebte Stückkohlen, 25,000 Ctr. Ofenkohlen, 6 in öffentlicher Submission verdungen werden. Offerten auf die Lieferung dieser Kohlen sind an den c. Ober⸗

Betriebs⸗Inspektor Wex hierselbst portofrei, versiegelt und

mit der Ausschrift: »Submission auf Lieferung von Steinkohlen⸗ versehen, bis zu dem auf Mittwoch, den 4. Novemberc., Vormittags 10 Uhr, anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. 8 Die Lieferungsbedingungen liegen in unserem Central⸗Büreau zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie an unseren Büreau⸗

Vorsteher, Kanzleirath Bröse, hierselbst zu richtende Schreiben

unentgeltlich mitgetheilt.

17. Oktober 1868.

Königliche Eisenbahn⸗Direction. Maybach.

Hannover, den

Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufruf zur Unterstützung der Wasserbeschädigten in der Schweiz. Nachfolgendes Schreiben ist den Unterzeichneten von Seiten des Herrn schweizerischen Gesandten ugegangen: Berlin, den 18. Oktober 1868. Herrn Prediger Gambini Hoch⸗ ehrwürden, Berlin, Brüderstraße 16. Ueberschwemmungen von bisher unerhörter Zerstörungsgewalt und Ausdehnung in den Flußthälern des Tessins und Rheins, der Reuß und Rhone haben jüngst die schweizerischen Kantone Tessin, Graubünden, St. Gallen, Uri und Wallis schwer den Kanton Tessin insbesondere in entsetzlicher Weise heimgesucht. Ganze Ortschaften sind zerstört oder unbewohnbar, hunderte von Familien angesichts des anbrechenden Winters obdachslos geworden. Aecker, Wiesen, Obstgärten arg ver⸗ wüstet, fortgeschwemmt oder unter Schutt und Trümmern unwieder⸗ bringlich begraben. Die eingeheimsten oder noch ausstehenden Ernten der jährliche Nahrungsbedarf von Tausenden zu Grunde ge⸗ richtet. Unzähliges Vieh sammt den Stallungen und Vorräthen von den Fluthen verschlungen. Abgesehen von der Zerstörung an Straßen, Brücken, Dämmen berechnet sich der Schaden an Privateigenthum nach Millionen. Tausende unserer Mitbürger sind für die nächste Zukunft vom Nothwendigsten entblößt, für eine ferne Zukunft tief verarmt. Obgleich unser Land von Naturereignissen oft und schwer heimgesucht wird so steht das gegenwärtige Unglück hinsichtlich sei⸗ ner Größe und Ausdehnung beispiellos in unserer Geschichte da, und es bedarf außergewöhnlicher Anstrengungen, um Tausende unserer Mitbürger vom Untergange zu retten. Die Organisation zum Be⸗ uf umfangreicher Unterstützung ist in unserem Vaterlande im vollen Hange. Der schweizerische Bundesrath selbst hat die oberste Leitung derselben übernommen und wendet sich vertrauensvoll um Mitwirkung auch an seine Mitbürger im Auslande. In Folge Auftrages des

die Deposition der und

schweizerischen Bundesrathes rzeit sei leute in Deutschland die Bitte, den unglücklichen Mitbürgern im theuren Vaterlande in brüderlicher Liebe beizustehen und an Ew. P. T. insbesondere in Weer Umgebung das Erforderliche in diesem Sinne, jedoch nach Vorschrift hiesiger Gesetze, ins Werk zu setzen, und eingehende Liebesgaben ihm zu Händen des schweizerischen Bundes⸗ rathes zu übermitteln. Genehmigen Sie die Versicherung meiner gann besonberen Hochachtung, mit der ich zeichne als Ihr ergebenster Hammer, Oberst. .

Auf Grund und mit Bezugnahme auf diese Aufforderung haben sich die Unterzeichneten als Unterstützungs⸗Comité konstituirt und bit⸗ ten ihre Landsleute, sowie alle Freunde der Schweiz, den Unglücklichen dieses Landes ihre werkthätige Theilnahme zuzuwenden. Die geehrten Redactionen der Zeitungen werden ergebenst ersucht, demselben einen Raum in ihren Spalten zu gewähren. Herr Prediger Gambini in Berlin, Brüderstr. 16, ist zur Annahme milder Gaben bereit. Im Namen des Comité: Prediger Gambini, Schatzmeister, Brüder⸗ straße 16, L. Caviezel, Dr. A. v. Claparède, Dr. A. Giova. noly, Dr. G. van Muyden, Ch. Ph. Mercier, B. Schafheit⸗ lin, G. A. Spargnapani. .

Subscriptionslisten liegen bei folgenden Herren aus: L. Cavie

el, Konditor, Charlottenstr. 56, J. A. Spargnapani, Konditor, Unter den Linden 50, J. Stehely u. Co., J. F. Vicedomini, Konditor, Königsstr. 37, Joh. Josty u. Co., Konditor, Schloßfreiheit 8/9, A. Courtin u. Co., Konditor, Königs⸗ straße 61, E. Petitpierre, Hof⸗Optikus, Unter d. Linden 33, Gebr. osty, Brauereibesitzer, Prenzlauerstr. 59, F. Schneider u. Co. Buchhändler, Unter den Linden 21, J. B. Schafheitlin, Haus voigteiplatz 7. 8

Acetien⸗Gesellschaft fuͤr Eisen⸗Industrie

zu Styrum, Station Oberhausen. Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung findet Sonn⸗ abend, den 7. November a. c., Morgens 10 Uhr, in unserm Geschäftslokale statt, wozu wir nach §§. 13 und 14 des Gesellschafts⸗ Statuts unsere Actionaire hiermit ergebenst einladen. J1“ 1) Bericht über das Geschäftsjahr 867/1868, 2) Rechnungslage, Bericht der Revisions⸗Kommission und Feststellung der Dividende, 3) Beschlußfassung über die Anzahl der zur Aus⸗ loosung zu gelangenden Prioritäts⸗Obligationen, 4) Wahlen a) der Verloosungs⸗Kommission, b) der Rechnungs⸗Revisoren und deren Stellver⸗

treter, c) eines Vorstands⸗Mitgliedes

Styrum, Station Oberhausen, dden 12. Oktober 1868.

Der Vorstand. 8

Oppeln⸗Tarnomwitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Herren AOctionaire der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft werden, unter Bezugnahme auf die §§. 28, 29, 31, 58 des Ge⸗ sellschafts⸗Statuts, zu einer aus Sonnabend, den 14. November 1868, Nach⸗ mittags 4 Uhr, zu Breslau im kleinen Saale der neuen Börse, Wallstraße Nr. 6, anberaumten

außerordentlichen Generalversammlung

hierdurch eingeladen. 8 In dieser Generalversammlung soll berathen und beschlossen werden:

1) über eine anderweite Organisation der Direction der Gesellschaft und der statutarischen Obliegenheiten und Befugnisse derselben und des Aufsichtsrathes, insbesondere Aufnahme besoldeter Mit⸗ glieder in die Direction, welcher die administrative und technische Oberleitung der Geschäfte und des Betriebes der Gesellschaft ob⸗ liegen und zustehen soll,

) über Abänderung des Statuts der Oppeln⸗Tarnowitzer (Rechte⸗ Oder⸗Ufer⸗) Eisenbahn⸗Gesellschaft nach Maßgabe der ad 1 zu fassenden Beschlüsse und Ermächtigung des Verwaltungsrathes, den betreffenden Statuten⸗Nachtrag nach Maßgabe und im Sinne dieser Beschlüsse mit der Königl. Staats⸗Regierung zu verein⸗ baren und zu vollziehen.

Unter Bezugnahme auf §. 31 des Statuts wird mitgetheilt, daß iot Actien, Quittungsbogen resp. Anerkenntnißscheine Bescheinigungen:

a) entweder bei einer unserer Gesellschaftskassen, insbesondere he der Hauptkasse der Gesellschaft in Breslau, Gartenstraße

r. 222,

b) oder bel der Preußischen Hypotheken⸗Credit⸗ und Bank⸗An⸗

sttelt, Commandit⸗Gesellschaft auf Actien

1 su Berlin, Wilhelmsstraße Nr. 62, .

erfolgen kann.

Breslau, den 21. Oktober 1868. 8

des Verwaltungsraths der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗

Hugo Fürst zu Hohenlohe.

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richtet der Unterzeichnete an seine Lands⸗

Konditor, Charlottenstr. 53,

rmann Henckel

Das Adonnement beträgt 1. Thlr. 8 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Naum einer

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Alle post-Anstatten des In⸗ und

Auslandes nehmen geftecuns. an,

sür gerlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats-Anzeigers: 1

Behren⸗Straße Nr. 1a, Ecke der Withelmsstraße.

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Berlin, 24. Oktober.

estät der König sind heute früh von Baden⸗ loß Babelsberg wieder eingetroffen.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Major a. D. von Massow, bisherigen Kommandanten der Festung Neisse, den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse zu verleihen; 1 Den ersten Assistenten an dem pathologischen Institut zu Berlin, Dr. Julius Cohnheim, zum ordentlichen Professor n der medizinischen Fakultät der Universität zu Kiel zu ernennen; Dem ehemaligen Gesandtschafts⸗Arzt in Turin, Sanitäts⸗ Nath Dr. Weber in München den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath; sowie Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Doebbelin in Berlin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen; und Dem Rendanten der Universitäts⸗Kasse zu Königsberg und Quastor Jobann Wilhelm Hennig das Prädikat eines Rechnungs⸗Raths beizulegen.

Norddeutscher Bund. 8

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ deutschen Bundes den Kaufmann C. Pitl zu Quebeck und den preußischen Konsul Gerhard Friedrich Lomer zu Montreal

zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Dem Grafen Adolf Castellinard ist Namens des Nord⸗ deutschen Bundes das Exequatur als Königlich italienischer Ge⸗ neral⸗Konsul in Frankfurt a. M. ertheilt worden.

Das 67. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 7221 den Allerhöchsten Erlaß vom 26. September 1868, betreffend die Emission von auf den Inhaber lautenden Obli⸗ Seessssen der Provinzial⸗Hülfskasse für die Provinz Preußen; unter

Nr. 7222 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem Regula⸗ tive vom 22. November 1858 über die Beleihungsgrenze der schlesischen Landschaft, unter 1

Nr. 7223 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, betreffend die Verwaltung des Eigenthümlichen Fonds der schle⸗ sischen Landschaft; und unter

Nr. 7224 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem Regula⸗ tive für die schlesische landschaftliche Darlehnskasse vom 13. No. vember 1848.

Berlin, den 24. Oktober 18c6S5S. .

Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Miinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche 8 Arbeiten. E

8 BI v1“ Das dem Eugen Piedboeuf zu Aachen unter dem

11. September 1867 ertheilte Patent

Daauf einen Entsäftungs⸗Apparat, insoweit derselbe als ner Heigenthümlich erkannt worden ist, 8

ist aufgehoben. 1u1““

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Allerhöchster Erlaß vom 26. September 1868 und all⸗ gemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers vom 19. Oktober 1868, betreffend den Erlaß von Geldbußen wegen Forst⸗ Kontraventionen und Holzdiebstahl im Betrage bis zu zehn .. Thalern in den neuen Provinzen.

a.

Allerhöchster Erlaß vom 26. September 1868.

Auf Ihren Bericht vom 21. d. Mts. will Ich in Betreff des gänzlichen oder theilweisen Erlasses von Geldbußen, welche wegen Forst⸗Kontraventionen, sowie wegen der in fiskalischen Forsten an Holz oder an anderen Waldprodukten begangenen Entwendungen im Betrage von 10 Thlr. oder weniger fest⸗ gesetzt worden sind, diejenigen Befugnisse, welche dem Finanz⸗ Minister durch die Kabinets⸗Ordres vom 11. Oktober 1830 und 21. April 1866 bezüglich der alten Provinzen beigelegt worden sind, demselben fortan auch bezüglich der durch das Fesen vom 20. September und durch die beiden Gesetze vom 24. Dezember 1866 mit Meiner Monarchie vexeinigten Landestheile beilegen, darnach aber die Befugnisse, welche dem Justiz⸗Minister durch Meine Erlasse vom 19. Dezember 1866 und 16. Februar 1867 neigelegt worden sind, dahin beschränken, daß die Entscheidung über Gesuche aus den neuen Landestheilen um gänzlichen oder theilweisen Erlaß von Geldbußen der Eingangs gedachten Art künftighin nicht mehr durch den Justiz⸗Minister, sondern durch den Finanz⸗Minister erfolgen soll.“ 1““

Berlin, den 26. September 18885. Wilhelm. „vyspon der Heydt. Leon An den Finanz⸗Minister und den Justiz⸗Minister.

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b. 3 1 Verfügung des Justiz⸗Ministers.

Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht.

Zugleich erfolgt nachstehend ein Abdruck der darin in Be⸗ zug genommenen Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordres vom 11. Okto⸗ ber 1830 und 21. April 1866 zur Kenntnißnahme und Nach⸗ achtung mit dem Beifügen, daß die in dem Eingangs mitge⸗ theilten Allerhöchsten Erlaß vom 26. September d. J. ebenfalls erwähnten Allerhöchsten Erlasse vom 19. Dezember 1866 und 16. Februar 1867 im Justiz⸗Ministerial⸗Blatt von 1867 Seite 6 und 67 bekannt gemacht worden sind.

Berlin, den 19. Oktober 186c5. 5 sämmtliche Justiz⸗Behörden.

Allerhöchster Erlaß vom 11. Oktober 1830.

Auf den, am 3. Mts. bei Gelegenheit der irrthümlichen Denun⸗ ziation des Krugpächters Gorecki zu Puszezykowko im Regierungs⸗ bezirk Posen, dessen Strafe von 6 Thalern, wegen Weide⸗Kontravention, niederzuschlagen ist, von Ihnen erstatteten Bericht ermächtige Ich Sie, Ihrem Antrage gemäß, in allen Forst⸗Kontraventionsfällen, Strafen, welche den Betrag von Zehn Thalern nicht übersteigen, nach pflicht⸗ mäßiger Erwägung der von Ihnen bemerkten Umstände theilweise oder ganz zu erlassen. 1“ Potsdam, den I1. Oktober 18330. 88. Friedrich Wilhelm. An den Staats⸗ und Sment⸗Whistiser.

Allerhöchster Erlaß vom 21. April 18866. Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 6. d. M. bestimme Ich hierdurch, daß die Ordre vom 11. Oktober 1830, durch welche dem Finanz⸗Minister die Befugniß beigelegt worden ist, in Forst⸗ Kontraventionsfällen Geldstrafen bis zum Betrage von 10 Thlr.

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