1868 / 254 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nachdem noch eine an den Landtag gerichtete Eingabe mehrerer Volksschullehrer um Alterszulage aus dem Provinzial⸗ Fonds, dem noch zu wählenden Eingaben⸗Ausschuß überwiesen war, ging der Landtag zum ersten Gegenstand der Tages⸗Ord⸗ nung, Wahl eines Ausschusses zur Prüfung der Wahlzeugnisse und Vollmachten der Deputirten, über.

Gewählt wurden Wolff von Godenberg, Fr. Oetker, Gleim, Weigel, Hohmann, Harnier und Lind.

Alsdann schritt man zum folgenden Gegenstand der Tages⸗ Ordnung: Wahl eines aus neun Mitgliedern bestehenden Aus⸗ schusses zur Berathung der Geschäfts⸗Ordnung. Die Feststellung des Resultats dieser Wahl wurde dem Bureau überwiesen.

Schließlich wurde auf Harniers Vorschlag beschlossen, einen aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschuß zur Berathung der Vorlage, Grundzüge eines Regulativs ꝛc., zu wählen, welchem alsdann auch alle weiteren Vorlagen, für welche man nicht die Wahl von Spezial⸗Ausschüssen zu beschließen beliebe, mitgetheilt werden könnten. Die Anzahl der Mitglieder wurde auf 15 festgestellt und beschloß der Landtag deren Wahl in einer heute Abends 6 Uhr zu eröffnenden Sitzung.

Schluß der ecfänh Hegägit Be. vetutng um 12 ½ Uhr.

Wiesbaden, 27. Oktober. (T. Dep. des St.⸗A.) In der gestrigen sechsten Sitzung des Kommun al⸗Landtages wurde nach Erledigung der Ausschußwahlen der Gesetzentwurf einer Fischerei⸗Polizei⸗Ordnung mit einigen Modifikationen in erster Lesung angenommen, jedoch eine zweite Lesung beschlossen.

Der Entwurf lautet:

Entwurf eines Fischerei⸗Polizei⸗Gesetzes für den Umfang der Rhein⸗

Pprovinz und des Regierungsbezirks Wiesbaden.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe., ver⸗ ordnen nach Anhörung der Provinzialstände der Rheinprovinz und der Kommunalstände des Regierungsbezirks Wiesbaden und mit Zu⸗ stimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie für den Um⸗ fang fa Rheinprovinz und des Regierungsbezirks Wiesbaden, vas folgt:

.Den Vorschriften dieses Gesetzes ist die Fischerei in den öffentlichen und Privatgewässern mit Ausnahme der geschlossenen Ge⸗ wässer unterworfen. Unter geschlossenen Gewässern sind diejenigen zu verstehen, welche von anderen fischhaltigen Gewässern dergestalt ge⸗ trennt sind, daß die Fische nicht aus dem einen in die anderen über⸗ treten können.

§. 2. Fischerei im Sinne dieses Gesetzes ist das Fangen der Fische ind Krebse.

§. 3. Durch Verordnungen der Bezirks⸗Regierungen soll festge⸗ stellt werden: 1) Zu welchen Tages⸗ und Jahreszeiten die Fischerei in Betreff der verschiedenen Fischgattungen und Gewässer verboten ist; 2) welche Arten der Fischereinetze und Geräthe untersagt sind; 3) welche Fische und Krebse mit Rücksicht auf deren Maß, Gewicht und Gat⸗ tung nicht gefangen werden dürfen.

.4. Behufs der künstlichen Fischzucht ist der Fang von Samen⸗ fischen während der Schonzeit unter ausdrücklicher Genehmigung des Landraths und in dem von demselben festzusetzenden Umfange gestattet.

§. 5. Mit Geldbuße bis zu dreißig Thalern oder Gefäaͤngniß bis zu vier Wochen werden bestraft: Fischerei⸗Berechtigte, welche 1) den

Bestimmungen über die Schon⸗ und Fangzeit zuwider handeln oder die Fischerei in verbotener Weise oder mit verbotenen Geräthen be⸗ treiben, 2) Fische und Krebse, deren Fang untersagt ist, wenn sie dennoch gefangen sind, nicht sofort ins Wasser zurückbringen.

§. 6. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder Gefängniß bis zu sechs Wochen wird bestraft: wer vorsätzlich Kalk, Brechnüsse, Kockelskörner oder andere zur Betäubung oder Tödtung der Fische ge⸗ eignete Substanzen ins Wasser wirft. Wird die Uebertretung in der Schonzeit begangen, so ist auf Geldbuße nicht unter zehn Thalern oder Gefängniß nicht unter einer Woche zu erkennen.

z. 7. Wer den in einem Gewässer liegenden Fischlaich vorsätzlich wegnimmt, zerstört oder beschädigt, wird mit Geldbuße bis zu zwan⸗ zig Thalern oder Gefängniß bis vierzehn Tagen bestraft. b

. 8. Die nämliche Strafe (§. 7) trifft denjenigen, welcher mit und Krebsen während der Schonzeit oder mit solchen, deren ang verboten ist, handelt, ohne sich darüber genügend auszu⸗ weisen, daß dieselben aus Behältern oder aus Gewässern, in denen der Fang gestattet war, herrühren.

.9. In den Fällen der durch die §§. 5, 6 und 8 vorgesehenen Uebertretungen erfolgt die Konfiskation der untersagten Fischereigeräthe, sowie der gefangenen oder feilgehaltenen Fische und Krebse.

. Hinsichtlich des unberechtigten Fischens und Krebsens hat der Bestimmung des §. 273 des Strafgesetzbuches sein Bewen⸗ den, mit der Maßgabe, daß auf Strafe von mindestens zehn Thalern

Geldbuße oder einer Woche Gefängniß zu erkennen ist, wenn das Vergehen mittelst der in §. 6 erwähnten Substanzen verübt ist.

„J. 11. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem in Kraft.

Mit diesem Zeitpunkte werden alle Strafbestimmungen, welche Ma⸗ terien betreffen, auf welche das gegenwärtige Gesetz sich bezieht, außer Wirksamkeit gesetzt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Stargard, 24. Oktober. (Stett. Z.) Am 22. d. M. ver⸗ starb hier der General⸗Lieutenant z. D., Anton v. Korff, im 80. Lebensjahr.

Mecklenburg. Schwerin, 26. Oktober. In der heute ausgegebenen Nr. 80 des Regierungsblattes ist eine landesherr⸗

1

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liche Verordnung vom 10. d. M., betreffend die Erhebun d Schleusengelder für die Schiffahrt auf der Elde, eeung der Hersh 1“ übeck, 22. Oktober. (L. A.) Der nach erfolgter Abbe⸗

rufung des bisherigen Gesandten, Ritter dArauso,“ ernannte Kaiserlich brasilianische außerordentliche Gesandte und be⸗ vollmächtigte Minister, Vianna de Lima, hat dem Senate das Schreiben des Kaisers von Brasilien überreicht, welches ihn bei hiesiger Stadt beglaubigt.

achsen. Dresden, 25. Oktober. (Or. J.) Die Köni⸗ gin Marie ist gestern Abend 8 Uhr von Karlsbab wieder hier und hat sich auf ihre Weinbergs⸗Villa bei Wachwitz

eben.

„— „Der Kronprinz und der Prinz Georg sind eut früh 4 Uhr von Sibyllenort zurückgekehrt. ö

tenburg, 26. Oktober. Die Bulletins von Sonntag

und Montag über das Befinden des Herzogs Joseph lauten: 725. Oktober. Auch im Laufe des gestrigen Tages sind keine, und in der Nacht nur einige kurze asthmatische Anfälle so daß auch die vergangene Nacht eine meist ruhige war.

Nachtrag. Von 48 Uhr an wieder eftige, in kurzen sen aufeinanderfolgende Anfälle. W

26. Oktbr. Die vergangene Nacht war meist unruhig durch Athemnoth, die nicht in Anfällen auftrat, sondern un⸗ unterbrochen anhielt«.

Baden. Baden⸗Baden, 2. Oktober. (W. T. B.) Gestern Vormittag ist der neue Telegraphen⸗Vertrag un⸗ terzeichnet und die Telegraphen⸗Konferenz geschlossen worden. Der neue Vertrag soll mit dem 1. Juli 1870 spätestens in Köa treten.

Bayern. München, 25. Oktbr. Der Köni ist gestern Abends nach Schloß Berg zurückgekehrt. II

Der Handels⸗Minister v. Schlör wird heute Abend aus seinem Urlaub zurückkehren und morgen sein Portefeuille wieder

er

übernehmen.

Niederlande. Haag, 24. Oktober. (Köln. Zt —.) De Kriegs⸗Minister hat auf die Anfrage der Zͤöln. 1ug), Ehist wegen der von Stieltjes beantragten baldigen Schleifung der Festungswerke von Nymwegen in einem Schreiben an die Kammer geantwortet, daß der strategische Werth der Festung Nymwegen im Falle eines Angriffes auf die östlichen oder süd⸗ lichen Grenzen ihre Erhaltung nothwendig mache, daß die Festung sich nicht in so schlechtem Zustande befinde und ihre Vervollständigung nicht so viel kosten würde, wie der Antrag steller behauptet.

Belgien. Zustand des K schlimmert. He liche Konsultati

Großbritannien und Irland. London, 24. Okto Der »Army and Navy Gazette« zufolge ist die Reise her Prinzen und der Prinzessin von Wales nunmehr defini⸗ tiv beschlossen. Gegen Mitte November wird das prinzliche Paar sich von hier über Paris nach Deutschland und Dänemark be⸗ geben, dann Griechenland und einen Theil Klein⸗Asiens be⸗ suchen, und schließlich unter Leitung von Samuel Baker nilaufwärts gehen, und zwar bis zum zweiten Katarakt. minantat rcae dohchtenn sorinurg9 bat v

†8 halten estens am 1. Nov Reise 8 1“ anzutreten. W

—, Die Königin der Niederlande hat sich na den Torquai begeben, wo sie mehrere Wöcken 9

1 Stafford Northcote hat sich nach Balmoral bege⸗ 1.““ als Vertreter des Ministertaches beim Peflasct

en.

Der amerikanische Gesandte Reverdy Johnso stattete gestern den Docks von Liverpool einen Besunch venl 1

Frankreich. Paris, 26. Oktober. Der heutige »Mo⸗ richezreienthalt 89 nelichen einen Bericht des Unter⸗ achts⸗Ministers Duruy an die Kaiserin über den höhe - terricht 29 Ige Whadchen 8 Der Papst hat dem Kaiser die Anzeige gemacht, daß er sich heute nach Civita vecchia begeben 1;; französischen Truppen den Segen zu ertheilen und gleichzeitig die Stadt und die dort ausgeführten Arbeiten zu besichtigen. 27. Oktober. Der »Moniteur⸗ veröffentlicht die Er⸗ nennung von 32 Bataillons⸗Chefs und 6 Escadrons⸗Chefs in der mobilen Nationalgarde der Ostdepartements. Dasselbe Blatt enthält ferner das bereits vom »Armee⸗Moniteur« vers Dekret, betreffend die Reservirung von Anstellun

dienst für Kapitulanten.

11“

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau. 3 Brüssel, Dienstag, 27. Oktober, Morgens. Der »Mo⸗ niteur belge« bestätigt, daß der Zustand des Kronprinzen sich

lötzlich verschlimmert hat. p Vtags 27. Oktober. Aus New⸗York vom

26. d. wird gemeldet, daß es am Sonnabend in New⸗Orleans zu ernstlichen Konflikten zwischen Weißen und Negern gekom⸗ men ist. Es wurden dabei 9 Personen getödtet und mehrere

verwundet.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Beilage.

Statistische Nachrichten. „»Morgans British Trade Journal« enthält einen Bericht über den Ein⸗ und Ausfuhrhandel Irlands im Jahre 1867, welchem wir die nachfolgenden Angaben entnehmen: Der Gesammtwerth der Einfuhren Irlands aus fremden Ländern und britischen Besitzungen belief sich auf 8,415,000 Pfd. Sterl., während seine Ausfuhren nach allen anderen Handels⸗Plätzen, als britischen, nur den geringen Betrag von 293,000 Pfd. Sterl. erreichten. Von den ein Ferien Gegen⸗ ständen repräsentirten die folgenden die höchsten Werthe: Getreide aller Art 6,105,000 Pfd. Sterl. (Weizen 4,576,000, Weizenmehl 177,000, Gerste 134,000, Mais und indisches Korn 1,193,000); außerdem wer⸗ den besonders hervorgehoben: lebende Thiere, namentlich Ochsen und Stiere 45,000 Pfd. Sterl., Flachs 68,000 Pfd. Sterl., Guano 26,000 Tonnen im Werthe von 311,000 Pfd. Sterl., Sämereien aller Art 179,000 Pfd. Sterl., darunter 147,000 für Hanf⸗ und Leinsaat, Brannt⸗ wein 70,000 Pfd. Sterl., Wein 330,000 Pfd. Sterl., raffinirter und Rohzucker 200,000 Pfd. Sterl., Talg 59,000 Pfd. Sterl., Rohtabak 36,000 Pfd. Sterl., Holz 707,000 Pfd. Sterl. Nach Großbritannien exportirte Irland Hafer, Hafer⸗ und Weizen⸗ mehl im Werthe von 1,141,000 Pfd. St., während es von dort Weizen, Weizenmehl und indisches Korn im Werthe von 1,532,000 Pfd. Sterl. bezogen hat. Außerdem wurden nach Großbritannien aus⸗ geführt: 1,400,000 Stück lebende Thiere, namentlich 159,000 Ochsen und Stiere, 239,000 Kühe, 76,000 Kälber, 589,000 Schafe und 348,000 Schweine, so wie 935,000 Gallons Branntwein. Die Mengen gewisser Artikel, welche für die eigene Konsumtion Irlands in 1867 bestimmt waren, werden folgendermaßen angegeben: Wein 1,282,000 Gall., Branntwein 5,248,000 Gall., Tabak 7 ;6109000 Pfd.; der Verbrauch des letzteren Artikels ist in Irland verhältniß⸗ mäßig ebenso stark, als im ganzen Königreiche überhaupt, für welches er Pfd. für jeden Kopf der Bevölkerung betragen soll. Irlands Verbrauch an Thee stellt sich auf 14,316,000 Pfd. oder 2 ½ Pfd. pro Kopf, während er für das Vereinigte Königreich auf 3 Pfd. berechnet wird. Außerdem werden 615,000 Pfd. Kaffee, 201,000 Ctr. roher und raffinirter Zucker und 402,000 Bushels Hanf⸗ und Leinsaat jährlich

verbraucht. b Kunst und Wissenschaft.

Berlin, 27. Oktober. Der Professor, Hof⸗ und Landschafts⸗ maler, Eduard Hildebrandt, ist am Sonntag, Abends 11 Uhr, nach mehrwoͤchentlichem Krankenlager verstorben.

Die »Aachen. Ztg.« enthält einen ausführlichen Bericht über die General⸗Versammlung des Karls⸗Vereins zu Aachen zur Restau⸗ ration des Aachener Münsters, dem wir Nachfolgendes entnehmen: Die baulichen Arbeiten haben im letzten Vereinsjahr nur wenig ge⸗ fördert werden können, weil für verschiedene Restaurationspläne die erforderlichen Genehmigungen sich verzögerten. So lange es die Wit⸗ terung gestattet, sollen die äußeren Arbeiten an der Hubertus⸗ und Karls⸗ oder Krämerthür⸗Kapelle fortgesetzt werden. Für das große Nordfenster zur Kreuz⸗Kapelle fehlen noch die schließlichen Festsetzungen des Planes. Die Ausführung der für den äußern Schmuck der Anna⸗Kapelle erforderlichen Statuen ist nach der auf die vetschlag⸗ des Kollegiatstift⸗Kapitels durch den Erzbischof von Cöln erfolgten 2 8 setzung dem Bildhauer Götting übertragen. Im Münster⸗Chor fehlt noch das seit langer Zeit als Geschenk Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. im Königlichen Glasmalerei⸗Institute zu Berlin in Arbeit befindliche Glasgemälde für das letzte große Fenster. In Beziehung auf die Vorarbeiten zum Mosaikschmucke für das Innere der Kuppel des karolingischen Oktogons hat das Kol⸗ legiatstifts⸗Kapitel am 26. Oktober v. J. dem Vorstande des Karls⸗ Vereins angezeigt, daß dasselbe die Anfertigung der dazu nöthigen Kartons in die Hände des Geh. Regierungs⸗Rathes v. Quast lege. Die von demselben für nöthig erachtete Lokalbesichtigung hat in den ersten Tagen des laufenden Monats Oktober stattgefunden. Es hat sich dabei ergeben, daß zwar keine, die frühere Darstellungsweise des Kuppelschmuckes bekundende Ueberreste der ursprünglichen Arbeit, wohl aber noch viele für den neuen Schmuck verwendbare und insbesondere die alten Farbentöne nachweisende Mosaikpasten vorhanden sind.

Kopenhagen, 24. Oktober. Die schwedische Nordpol⸗ Expedition ist in Norwegen wieder eingetroffen. Durch Stürme behindert, hatte sie nicht nördlicher vordringen können, als bis 819° 42..

Gewerbe und Handel.

Nach dem Bericht der Kaufmanns⸗Compagnie zu Greifs⸗ wald für das Jahr 1867 liefen im Jahre 1867 in den dortigen Fefeß 58 beladene Schiffe ein, welche meist Steinkohlen (71,839 Ctr.)

etreide, Dachpfannen, Eisen, Theer und Holz importirten. Außerdem liefen 352 Jachten, 185 Kähne und 1197 Boote mit Holz, Torf, Ge⸗ treide, Kalk, Eisen und anderen Verbrauchsartikeln ein. Es liefen aus dem Hafen 36 Schiffe beladen aus, welche nach Großbritannien, Belgien und Kiel 58,999 Scheffel Getreide, nach Kopenhagen Holz, Kartoffeln und Obst, und nach den preußischen Ostseehäfen Salz, Brucheisen, Heringe u. s. w. exportirten. Die Küstenfahrer 8

8

8 v 116,895 Scheffel Getreide, außerdem Knochen, Lumpen, Kalk u. s. w. nach preußischen Handelsplätzen. Die Gesammtausfuhr von Getreide belief sich auf 210,394 Ctr. Getreide und Oelsamen, 23,151 Ctr. Mehl und 1600 Tonnen Kalk. Die Ausfuhr war bedeutend geringer als die des Jahres 1866, wozu der schlechte Ausfall der Küstenfischerei im Jahre 1867 viel beitrug. Die Maschinenfabrikanten haben im Jahre 1867 nur circa 1500 Ctr. Metall und 6000 Kbf. Holz verbraucht, auch die übrige Industrie in Greifswald kam im Jahre 1867 nicht zur Entwicklung.

Telegraphische Witterungsberichte v. 26. October.

F. Bar. AbwTemp. Ibw MO, Ort. ö.v. M. R.Ie. N 8 Gröningen . 37 „» Helder...

emeine

Wind. Himmelsansiecht.

88 v5 schwach. 8,88 [WXW., mässig. [hohle well. See.

27. October. 6 1 . 5,2 +0, 5W., stark.

G strübe, NachtsRg. 4,8 +0,3 SWS., stark. wolkig. 5,2 +0,3 WSW., mässig. 2i Stettin 3. 3.4 1,71 WSW., mässig. Putbus... . 2,6—2,9 SW., mässig.

. 4,4 —0,8 W., mässig.

1

6

. bew., gest. Regen. 33. 4,1 —0,3W., mässig. 5 2

2

1

5

Nebel.

sttrübe.

Ih. heit., gest. Reg. heiter.

sehr heiter.

Ratibor 2,4 - 1.5/0., s. schwach. Breslau 32 4 3 +0, 2S., schwach. Torgau.. 4,1 —- 1,3 W., mässig. Münster.. 4,3 - 1, 1 1SW., schwach. NW., schwach. S., schwach. trübe, Regen. SW., lebhaft. bedeckt.

SW., s. schwach [heiter. N., schwach. bedeckt, Schnee. SW., mässig. sbewölkt.

S., massig. bewölkt. SSW., schwach. ffast bedeckt. ¹)

[W., stark. Regen. ²) 8 Gröningen 336,1 5,4 WsW., schwach. bewölkt. Helder 336, 6 7 W., mässig. bohle well. See. Hernösand. 328, 4 W., s. schwach. fast heiter.

hlb. bed., gew. See

Min. + 1,0.

336,08- 1,5 Flensburg 333,3

6 8 Brüssel. 337, 4 Haparanda 327,4 Petersburg. 328, 7 » Riga 322, 1 [Stockholm 330, 3 2

Skudesnäs . 330. 1

Christians. 327, 6 [080., mässig. ¹) Gest. Abend WsW. schwach, am 26. Max. + 5,6. ²) Hohle See, NW. lebbaft.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 28. Oktober. Im Opernhause. (202. Vorst.) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elisabeth: Frl. Grün. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram von Eschenbach: Hr. Betz. Mittel⸗Preise. u“

Im Schauspielhause. (209. Ab.⸗Vorst.) Kabale und Liebe. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Mittel⸗Preise.

Donnerstag, 29. Oktober. Im Opernhause. (203. Vorst.) Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. usik von P. Hertel. Topase Frl. Girod. Flick: Hr. C. Müller. Anfang 7 Uhr.

Mittel⸗Preise. 8

Im Schauspielhause. (210. Ab.⸗Vorst.) Die Neujahrs nacht. Schauspiel in 1 Akt von R. Benedix. Hierauf: Ein anonymer Kuß. Lustspiel in 1 Akt von Alberic Second und Blerzy, deutsch von A. Winter. Zum Schluß: Kaiser und Müllerin. Historisches Lustspiel in 2 Akten von Gubitz. 8

Mittel⸗Preise.

Produkten- und Waaren-Börse.

Berlin, 27.;0ktober. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei- Von Bis Mittel Von] Bis —kthrleg. lꝑf. Ehrseg.] ꝑf. thr-ag.] Pf.] ag. pe Weizen Sehfl. IIS9J.6. 31227 s6Bohnen Meizes 5— Roggen 2 7 ,6 213, 9 2710, 4 Kartoffeln 6 gr. Gerste 127 113 2] 5,— Rindfleisch Pfd.] 4,— H 8 zu W. 1 9 1/13 2 Schweine- zu L. —— fleisch 6 Heu pr. Ctr. 23 1 1282 Hammelfleise Stroh Schek. 10 —— 10 —,— 10 —,— Kalbfleisch 13 6, Erbsen Metze ——— 9eg Pfd. 9,— Linsen 8—— 8— 8,— Eier Mandel] 7,— Berlin, 27. Oktober. (Nichtamtlicher Getreideberieht.) Weizen loco 66 76 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, pr. Oktober 70 bis 71 Thlr. bez. Roggen loco 573 58 ¾ Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., pr. Oktober 59 ¾ bis 58 ¾ 59 59 Thlr. bez., Oktober - November 55 ¾ ½ Thlr. bez., No- vember-Dezember 53 1 Thlr. bez., April -Mai 51 ½ Thlr. bez., Mai-Juni 52 Thlr. bez. b Gerste, grosse und kleine, à 46 56 Thlr. per 1750 Pkild. Hafer loco 33 36 Thlr., galizischer 33 ¼ ½¼ Thlr. bez., pr. Okto- ber 35 Thlr. bez., Oktober-Novbr. 34 ½ ½¼ Thlr. bez., November-De-

6 5]

zember 33 ½ Thlr. Br., April-Mai 33 Thlr. bez