aben sind, wird zur Ausführung gebracht und mit der Ziehung
der 1. Klasse dieser Lotterie am 6. J gemacht werden. 8 Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Lotterie⸗Einnehmer nicht vor dem ersten Tage nach beendigter Ziehung der 4. Klasse 138. Lotterie erfolgen. “ Berlin, den 26. Oktober 1868. “ Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion. Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Sas⸗ „Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrü ck, aus der weiz. Der Erste Präsident des Kammergerichts, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. von Strampff, aus der Uckermark.
Berlin, 28. Oktober. Seine Majestät der König baben Allergnädigst geruht, zur Anlegung des dem Obersten von Wedell, Commandeur des 1. Thüringischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 31, von den Fürsten zu Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen und Schwarzburg⸗Rudolstadt Durchlauchten, sowie des dem Major von Schorlem mer, aggregirt dem 3. Thürin⸗ gischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71 „ von dem Fürsten zu Schwarzburg⸗Sondershausen Durchlaucht verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse; ferner zur Anlegung des dem Major von Hahnke, à la suite des Generalstabes und Flügel⸗Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, von Sr. Hoheit ver⸗ liehenen Komthur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen⸗ Ernestinischen Haus⸗Ordens, und des dem Hauptmann Freiherrn von Humbracht, à la suite des 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 96 und persönlichen Adjutanten des Fürsten
Durchlaucht, von des Großherzogs Ritterkreuzes erster Allerhöchstihre Ge⸗
anuar k. J. der Anfang
Klasse des Haus⸗O nehmigung zu ertheilen.
DPersonal-VU eränderungen.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennut Beförderungen und Versetzungen. Den 22. Oktober. Major und etatsm. Stabsoff. im Hus.) Nr. 5, auf drei Monate, vom 15. November c. ab, zum Milit.
8 Reit⸗Institut kommandirt. Ackermann, Port. Fähnr. vom Meck⸗ lenburg. Füs. Regt. Nr. 90, zum Sec. Lt. befördert. Bei der Land⸗ wehr. „Den 22. Oktober. Vorke, Vice⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. Königsberg Nr. 33, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Ostpr. Gren. Regts. Nr. 1 Kronprinz. Milark, Vice⸗Feldwebel von dems. Bat., zum Sec. Lieut. der Res. des 5. Ostpr. Inf. Regts. Nr. 41, befurdert. B. Abschiedsbewilligungen. Den 20. Oktober. v. Hirsch⸗ feld, Ob. Lt. a. D., zuletzt Major und etatsm. Stabsoff. im Westpr. Kür. Regt. Nr. 5, mit seiner Pens. und der Unif. dieses Regts. zur Disp. gestellt. Bei der Landwehr. Den 20. Oktober. Erpen⸗ stein, Pr. Lt. vom 1. Bat. (Hildesheim) 3. Hannov. Landw. Regts.
Wülte, Pomm. Hus. Regt. (Blüchersche
§. 1. Die auf Grund der in der Wegegesetze und der zur Ausführun en den Wegeverbänden zum Aus raßen und den Gemeinden zu gewährenden, bisher aus vom 1. Januar 1868 an aus dem Provinzialfonds
u gewã Der Gesammtbetrag der zu gewähren
jährlichen Verwendung für di Zwecke wird vom Provinzial⸗Landtage mittelst des Finanz. Cr dbse stimmt. Innerhalb dieses Gesammtbetrages erfolgt die Bewilligung der Beihülfen an die einzelnen Wegeverbände, beziehungsweise Ge⸗ meinden durch den ständischen Ausschuß, unter Berücksichtigung der in den Wegegesezen gegebenen Normen, der von den Staatsbehörden vor Ueberwei ung des Provinzialfonds an die Provinzialstände ertheil⸗ ten Fusagen ” 2* 11“ Zesa herrehh
3. Zur Vorbereitung der Be hlußnahme über die Verthei des Fonds theilt der Ober⸗Präsident dem ständischen Aserthfilung säbrlich eine Zusammenstellung der bei den Behörden eingegangenen 8 auf Beihülfen zu den Landstraßen⸗ und Wegebauten mit unter Bezeichnung derjenigen Anträge, welche nach den Bedürfnissen des Verkehrs und nach den wirthschaftlichen Verhältnissen der Bau⸗ pflichtigen vom Standpunkte der Verwaltung aus als zur Berücksich⸗ tigung besonders geeignet erscheinen. Es muß dabei die Lage des Straßen. beziehungsweise Wegebaues, das überschlägliche Gesammt⸗ bedürfniß an Baukosten und der Betrag der Verwendungen aus den eigenen Mitteln des Wegeverbandes, beziehungsweise der Gemeinde er⸗ sichtlich sein. Dem Ausschusse steht es zu, eine nähere Prüfung dieser Anträge, eventuell auch mittelst lokaler Information, durch Or⸗ Uh. ieecFen, ehbelcang vorzunehmen.
Es ist dem Ausschusse un enommen, auch aus eiger itiative 6 ereßm zu lassen. beset Att s
4. Der von dem ständischen Ausschusse festgestellte 8 erthei⸗ lungsplan für das nächstfolgende Jahr wird der Bberesr Verthei. zeitig vor dem Jahresschlusse mitgetheilt. Auf Grund desselben wer⸗ den die auf die einzelnen oberen Verwaltungsbezirke treffenden Ge⸗ sammtbeträge an ständischen Beihülfen den betreffenden Hauptkassen überwiesen, und von diesen den Baukassen der Wegeverbände be⸗ ziehungsweise Gemeinden sugeführt um gemeinschaftlich mit den Prästationen der Baupflicht gen unter vorschriftsmäßiger Aufsicht der zuständigen Behörden zum Wegebau bestimmungsmäßig verwendet
zu Werhen. 8 8. 5. 8 en Ständen steht das Recht zu, die Ausfü
aus dem Provinzialfonds unterstützten Landsträßen⸗ da sührung der durch ihre Organe zu kontrolliren, und etwaige Erinnerungen darüber des Ober⸗Präsidenten zu bringen, eventuell weiter zu „§. 6. Ueber sämmtliche im Vorjahre mit provinzialständi Beihülfen ausgeführte Landstraßen⸗ und heaaab deöthatals Ausschusse jährlich eine Uebersicht durch den Ober⸗Präsidenten mitzu⸗ theilen, welche den Fortschritt des Baues und die zur Verwendun gelangten Summen aus den eigenen Beiträgen der Wegeverbände und Gemeinden und aus den ständischen Zuschüssen ersichtlich macht.
Falls der ständische Ausschuß Veranlassung finden sollte, außer⸗ dem die Einsicht von Baurechnungen zu wünschen, werden solche durch Verzlite ugg deg Hber Prähtdenten vorgelegt werden.
7: Als Minimal⸗Leistung des; rovinzial⸗ 8 8 der Landstraßen⸗ und Gemeindewege h die der im jährlichen Durchschnitte in Aussicht zu nehmen. Sollten die ge⸗
Nr. 79, der schlichte Abschied ertheilt.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 28. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf, der »Schles. Ztg.« zufolge, am Sonntag, Nachmittags um 3 ½ Uhr, begleitet von dem Hof⸗ Marschall Grafen zu Eulenburg und dem persönlichen Adjutanten Hauptmann von J Rauden ein und fuhr durch den festlich beflaggten Ort in das Schloß, wo Höchstderselbe von der Herzoglichen Familie empfangen wurde. Um 6 Uhr fand daselbst das Diner statt.
— Nach den beim Ober⸗Kommando
der Marine einge⸗
leisteten Beihülfen in je drei Jahren diesen Jahresdurchschnitt nicht erreichen, so kann nach Ablauf der dreijaheigens Periode hehr X“ Fürcigen ae ge cenen 1 durch Bestimmung des Ministers vel, Gewerbe und öffentliche Arbei ei en in
der Provinz verfügt werden. 2 ten zu gleithen “ Ausschusses die
Miquel erläuterte als Berichterstatter des deren erster dahin geht, im
g 1 Narg 1 11 elten Absatze des §. 2 hinter dem Worte »Normen« einzu⸗ schalten der vom Provinzial⸗Landtage aufgestellten Grundsätzer. „Der zweite Antrag enthält einen Zusatz zu dem §. 2.: »In wie weit der Ausschuß berechtigt ist, Beihülfen für längere Zeit, namentlich bei Anleihen der Wegeverbände behufs rascheren Ausbaues zuzusichern, bleibt der Beschlußfassung des Provin⸗ zial⸗Landtags vorbehalten. Bis dahin kann der Ausschuß über
Hangenen Nachrichten ist S. M. Schiff »Medusa« in der Nacht zum 27. d. M. in den Towns geankert und am folgen⸗ den Tage wieder nach Plymouth in See gegangen. — S. M. Dampfkanonenboot ⸗ Delphin« ist am 26. d. von Bujukdere in Galatz angekommen.
Hannover, 27. Oktober. hannoverschen P
Die heutige 11. Sitzung des Landtages wurde um 1¾ Uhr fen Münster, eröffnet. Am Re⸗
Regierungs⸗ Kommissare. b ingang mehrerer Petitionen mit⸗ getheilt hatte, Landtag in die Tages⸗Ordnung ein. Den ersten Gegenstand derselben bildete das Reglement, betreffend die Mitwirkung der Stände bei dem Landstraßen⸗ und Gemeinde⸗ Wegebau. Dasselbe lautet: „Zur Ausführung des Gesetzes vom die Ueberweisung einer Summe
om 7. März 1868, betreffend leberweisung von jährlich 500,000 Thlr. an den provinzialständischen Verband der Provinz Hannover (Gesetzsamml. S. 223) und zwar im Besonderen zur Ausführung der daselbst in .1 Nr. 4 und in §. 2 getroffenen Bestimmungen wird hierdurch
hinter
einen jährlichen Betrag von bis 50,000 Thaler zu diesem
Behufe disponiren.« Die §§. 1 und 2 wurden mit den Veränderungen an⸗
um §. 3 hat der Ausschuß die Zusä f
lu die Zusätze empfohlen, am Eingange hinter »Ober⸗Präsident⸗« einzuschalten „zeitig«, hinter „Information⸗ einzufügen »und Verhandlung mit den Wege⸗ verbänden⸗« und am Ende: »nd zu diesem Behufe das Erfor⸗
derliche unter der von den Obrigkeiten zu ewährenden Mi 2 8 2 77* it⸗ wirkung mit den Wegeverbänden direkt 8 ereahee
Miquel befürwortete die Ausschußanträge. Der Regierun 8. 1
Kommissarius erklärte, daß die beiden letzten Ausschußantraͤge gegen §. 11 der provinzialständischen rfäffan⸗ velhußan 8* 8 halb koͤnne die Regierung dieselben nicht ohne Bedentken ansehen
und müsse er die Modifizirung dieser Anträge empfehlen.
Nachdem noch von Knyphausen⸗Lütetsbur
Dr. Müller, von Hammerstein, von Bennigsen, Rasch und se 1—
Redecker für die
Kommissionsanträge gesprochen, wurden dieselben einstimmig angenommen.
Zu §. 4 hat
die Kommission beantragt, im »werden«
einzuschalten »vom Ausschus 8 öb“
zweiten Satze bewilligten ⸗
8
erfolgte
„‚Zwecken des Landstraßen⸗ und Gemeinde⸗Wegebaues« gesetzt
8
ülfen⸗ die Fortsetzung des Satzes bis zu „den Bau⸗ E u Kreichent be §. 5 soll hinter „Wegebauten⸗ eingeschaltet: „und die Erfüllung der an diese Bewilligungen etwa geknüpften Bedingungen⸗-; am Schluß des Paragraphen hinzugefügt werden: »Auch sind die oberen Verwaltungs⸗Behör⸗ den und Obrigkeiten verpflichtet, den ständischen Beamten auf rfordern dieserhalb die nöthige Auskunft zu gewähren.“ Im §. 7 soll nach dem Vorschlage der Kommission hinter em ersten Satze folgen: »vorausgesetzt, daß unter Berücksich⸗ gung des §. 41 des Wegegesetzes vom 28. Juli 1851 in Folge er Leistungen der Wegeverbände behufs Unterhaltung oder eubau Beihülfen in 1—. Betrage gerechtfertigt sind« S in diesem Falle⸗ Sealtecz hric smn gjährig und statt zu gleichen Zwecken« zu
“
Begleitschreiben ist beantragt: »Die Königliche Staats⸗
Regierung zu ersuchen, daß ihrem Ausschuß beziehungsweise dem enhs but e nseas behufs Wahrnehmung ständischer zeitig von allen denjenigen generellen oder speziellen I. . nungen der Regierungs⸗Behörden Kenntniß gegeben wer 8 welche geeignet sind, auf die Wahrnehmung der den Provinzial⸗ ständen in Wegesachen ertheilten Zuständigkeit eine Einwirkung zꝛu Ceh. u en A »Anträgen ämmtliche Paragraphen nebst den Ausschuß⸗Anträgen, wie 88 ö Zusaß wurden, nachdem der Rüg Fengg;. Kommissar bei §. 5 dieselben Bedenken wie bei §. geltend gemacht, ohne Diskussion einstimmig LC“ worauf von dem Regierungs⸗Kommissar bemerkt wurde, daß er bei der großen Dehnbarkeit der beschlossenen ö nicht in der Lage sei, über die Aufnahme des Entwurfs bei der Königlichen Regierung eine bestimmte Erklärung afgsgeben. Hierauf ging der Landtag zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung über, dritte Berathung des Reglements für die Verwaltung der Landes⸗Irren⸗Anstalten, der Anstalten, der Blinden⸗Anstalt und der ständischen Ie-e Sämmtliche Paragraphen wurden der Reihe nach mit . vom Ausschuß vorgeschlagenen unerheblichen Aenderungen un
f e Diskussi nmen. darauf das ganze Reglement ohne Diskussion angenor 1— aCh folgte 1u““ in der Tagesordnung das Schreiben,
betreffend die künftige Organisation der Regierungsbehör . vennof nach der vorliegenden Denkschrift dahin geht: b 1) die Verwaltung der Domänen und Forsten und das Ober⸗Steuer⸗Kollegium zu Hannover zu einer Behörde zu vereinigen, 2) die sechs Landdrosteien aufzuheben und an deren
Stelle drei Regierungen zu errichten, welche die Kompetenz der
bisherigen Landdrosteien unter Zulegung der Volksschulsachen 8v “ beantragte Ueberweisung an eine Kommission von 12 Mitgliedern, welche Zahl derselbe indeß später auf 9 reduzirte. Nach einer längeren Diskus⸗ sion, an welcher sich v. Rössing, Neubourg, v. 11 merstein, v. Borries, Behnes, Miquel, Buddenberg, Hunde⸗ winkel, Dr. Nordbeck und von Lenthe II. betheiligten, die Annahme des Neubourgschen Antrages und nach Feststellung der Tagesordnung der Schluß der Sitzung um 4 Uhr.
es⸗Ordnung für Mittwoch 1 Uhr: 1) 3. Berathung des Reglemgnts über di Mitwirkung bei dem Landstraßen⸗ und Gemeindewegebau; 2) Schreiben vom 11. Oktober, die Ver⸗ wendungen aus dem Provinzialfonds für Landstraßen und Gemeindewege mit den Ausschuß⸗Anträgen; 3) Schreiben vom 17. Oktober, die aus dem Provinzialfonds für die Irren⸗Anstalt zu Osnabrück anderweit zu leistenden Ausgaben betr.; 4) Schreiben vom 22. Oktober, Unterstützung des Vereins für Ge⸗ schichte und Alterthümer zu Stade, sowie der naturforschenden Gesellschaft in Emden betr.
el, 26. Oktober. Die 3. Sitzung des Kommunal⸗ CTEI1“ in Anwesenheit von 57 Mitgliedern durch den Ober⸗Regierungsrath von Bischoffshausen um 6 Uhr Abends eröffnet. Nach Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung kündigte der Vorsitzende den Eintritt mehrerer neuen Mitglieder an, deren Legitimationen an den Legitimations⸗ Prüfungs⸗Ausschuß abgegeben wurden. Eine vom Land⸗ rath von Schrötter eingesandte Zusammenstellung meh⸗ rerer Desiderien aus dem Kreise Hanau überwies die Versammlung an den zu wählenden Eingaben⸗Ausschuß. — Hiernächst wurde das vom Bureau festgestellte Resultat der in der vorigen Sitzung vorgenommeneen Wahl des Geschäfts⸗Ord⸗ nungs⸗Ausschusses veröffentlicht. Gewählt waren: v. Milchling, Hellwig, Harnier, v. Kutzleben, Oetker, Herrlein, v. Berlepsch, Sstheim und Bode. Zum ersten Gegenstand der Tages⸗Ord⸗ nung: Ausschußwahl zur Vorberathung der Grundzüge eines Regulativs fuͤr die kommunalständische Verwaltung, beantragte
von Hutten, im Hinblick auf die Eintheilung der Landtags⸗ MitgFeutte in 4 Zeände, die festgesetzte Anzahl der Ausschuß⸗
F1“
üt 4261
ling, v. Berlepsch, Prinz, Fuchs, v.
Nitglieder von 15 auf 16 zu erhöhen. „Fuchs schlug dagegen d1p die Anzahl der Mitglieder mit Rücksicht auf die Verant⸗ wortlichkeit und den Geschäftsumfang des Ausschusses auf 20 festzusetzen. Dieser Antrag wurde mit 29 gegen 28 Stimmen an⸗ genommen, worauf die Wahl des Ausschusses, welcher v Vorschlag des Präsidiums mit dem Namen »Verfa ss üngs. Ausschuß“ bezeichnet wurde, erfolgte. Die Feststellung de Resultats wurde dem Bureau überlassen. Dasselbe geschah mit der weiter stattgehabten Wahl des Eingaben⸗Ausschusses. — Schluß der Sitzung 7½ Uhr Abends. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr Vormittags.
18 27. Ottober In der heutigen 4. Sitzung des Kom⸗ munal⸗Landtags, welche der Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden, Ober⸗Regierungs⸗Rath von Bischoffshausen, in Anwesenheit von 57 Mitgliedern um 11 Uhr eröffnete, wurde zunächst der Versammlung das Resultat der in gestriger Sitzung vorgenommenen beiden Ausschußwahlen verkuüͤn⸗ digt. In den »Verfassungs⸗Ausschuß⸗ waren gewählt: Zu⸗ schlag, Harnier, Weigel, Herrlein, Oetker, Hellwig, v. Milch⸗ Hutten, Braun, Thon, Knobel, Lind, Bode, v. Wintzingerode, Rudolph, Hohmann und Pfannstiel; und in den Eingaben⸗Ausschuß: Fuchs, Fink, Herr⸗ lein, Hellwig, Ostheim, Stamm und Rang. — Demnächst machte der Vorsitzende davon Mittheilung, daß die vorläufige Geschäfts⸗ Ordnung mit den vom Landtage in der ersten Sitzung be⸗ b schlossenen ITö die Genehmigung des Landtags⸗
missars erhalten habe. . Fen. in den beiden nren Sitzungen angekündigten Regierungs⸗ Vorlagen mit Ausnahme dreier — 1) Aufforderung zur Wahl eines Ausschusses zur Mitwirkung bei Vertheilung von Land⸗ lieferungen in Mobilmachungsfällen; 2) Wahl der Bezirks⸗ Kommission für die klassifizirte Einkommensteuer betreffend;, 3) Einrichtungsplan für ein zu errichtendes Blinden⸗Institut 3 wurden nunmehr auf Vorschlag des Präsidiums dem Ver⸗ fassungs⸗Ausschuß zur Berathung überwiesen. Nachdem der 8 Vorsitzende noch die Erwartung ausgesprochen hatte, daß letz⸗ terer bald möglichst seine Thätigkeit beginnen möge, wurde die 8 Sitzung um 12 ¾ Uhr geschlossen. — Die nächste Sitzung ist noch nicht bestimmt.
iesbaden, 27. Oktober. Die 6. Sitzung des Kom⸗ l⸗Landtags (über welche bereits in der gestrigen Num⸗ mer ein kurzer telegraphischer Bericht mitgetheilt war), wurde gestern Nachmittags 3 Uhr vom Landtags⸗Marschall Winter eröffnet. Anwesend war ein Regierungs⸗Komnisssar. Der Vorsitzende machte die Mittheilung, daß Theis⸗Gladenbach ein⸗ Fce S Staudinger deshalb ausgeschieden sei. Nach Ver⸗ lesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung theilte der Vorsitzende weiter mit, daß die Minister des Innern und der Finanzen 1900 Thlr. zur Bestreitung der Kosten des Landtags zur Disposition gestellt hätten mit dem Ersuchen, wegen der Erstattung die Beschlußfassung zu veranlassen. Der betreffende Erlaß wurde dem Ausschuß für Petitionen zur Be⸗ gutachtung überwiesen. — Der Präsident Winter überreichte eine Petition des Eisenbahn⸗Komites zu Biedenkopf, betreffend den Bau einer Eisenbahn. Diese und eine ähnliche von Treupel überreichte Petition eines Ausschusses zu Dillenburg wurden der Petitions⸗Kommission zugetheilt. — Nach Maß⸗ gabe der Tagesordnung erfolgte die Wahl eines Ausschusses von 7 Mitgliedern für die Vertheilung der Landlieferun⸗ gen im Falle einer Mobilmachung, sodann die Wahl von 6 Mitgliedern und 3 Stellvertretern der Bezirks⸗Kommission für die klassifizirte Einkommensteuer. Hierauf wurde zur Be⸗ rathung des Entwurfs eines Fischerei⸗Polizei⸗Gesetzes für den Umfang der Rheinprovinz und des Regierungs⸗Bezirks Wies⸗ baden (vergl. Nr. 254 d. Bl.) geschritten, welcher auch der stell⸗ vertretende Landtags⸗Kommissar, Regierungs⸗Präsident v. Diest, beiwohnte. Forstmeister Roth aus Wiesbaden erstattete Namens des Ausschusses den Bericht unter Befürwortung verschiedener Modifikgtionen des Entwurfs. Die Versammlung beschloß, im §. 3 des Entwurfs zu2hinter»Geräthe« einzuschalten: »und ständige Vorrichtungen zum Fischfang«, ferner den §. 4 zu Feüchtn ; statt dessen zu setzen: »Die Bestimmungen des vorhergehenden Paragraphen finden auf den Betrieb der staatlich konzessionirten Fischzucht⸗Anstalten keine Anwendung.« Der Antrag des Aus⸗ schusses, im §. 6 das Strafmaß von 50 auf 100 Thlr. un von 6 Wochen auf 3 Monate zu erhöhen, fand nicht die Zu stimmung der Versammlung. Dagegen beschloß dieselbe z §. 7 den Zusatz: »Hierher ist jedoch nicht zu rechnen, wenn dur Aufräumung von Bächen und Gräben in Nothfällen Fisch⸗ laich zerstört wird, so wie diejenigen Zerstörungen des Fisch⸗ laichs, die im landwirthschaftlichen Interesse bei Umbau von Gewässern und Herstellung von Bewässerungs⸗Anlagen entstehen. Der weitere Zusatz, nach welchem die Fischereiberechtigten zu einem Widerspruch gegen solche Fluß⸗ und Bachregulirungen
5333 S
und Entschädigungs⸗Ansprüche nicht berechtigt sein