1868 / 256 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

daran die Voraussetzung geknüpft wird, daß der Gebrauch, tatsmäßige Richterstellen durch Assessoren gegen Diäten ver⸗ walten zu lassen, zu den Mitteln gehöre, das Defizit im Staats⸗ aushalt zu decken, so kann dies nur als eine müßige Erfindung ezeichnet werden. Im Uebrigen müssen wir auf Grund der uns ge⸗ wordenen Auskunft bemerken, daß die ganze Mittheilung, ob⸗ vohl sie auf annähernd richtigen thatsächlichen Unterlagen beruht, dennoch im Ganzen eine Entstellung der Wahrheit enthält. In der Justiz⸗Verwaltung besteht ebenso, wie in den übrigen Zweigen der Verwaltung, der Grundsatz, die erledigten Stellen, sobald es die Verhältnisse irgend gestatten, wieder zu besetzen. Dabei wird aber anderseits dafür gesorgt, daß jede Vakanz in den dazu bestimmten öffentlichen Blättern bekannt gemacht und daß denjenigen, welche sich um die erledigte Stelle bewerben wollen, ein angemesse⸗ ner Zeitraum zur Anbringung ihrer Meldungen ge⸗ lassen werde. Demnächst pflegen vor der Wiederbesetzung die oberen Justizbehörden mit ihren gutachtlichen Berichten gehört zu werden. Wenn sich schon hieraus ergiebt, daß unmöglich jede vakante Stelle sofort bei dem Abgange des bisherigen Inhabers definitiv wieder besetzt sein kann, daß oft Monate lang die Verwaltung solcher Stellen durch Assessoren gegen Diäten ein⸗ treten muß, so kommen nicht selten noch besondere Gründe hinzu, die eine interimistische Verwaltung ganz unabweislich machen. Dies findet, abgesehen von anderen Veranlassungen dienstlicher Natur, namentlich bei Todesfällen und bei Pensionirungen statt, in welchen Fällen nach bestehen⸗ den Vorschriften die Hinterbliebenen, beziehungsweise die pen⸗ sionirten Beamten, noch mehrere Monate hindurch im Genusse des Gehalts der durch den Abgang erledigten Stellen bleiben müssen. Uebrigens sind von den einzelnen als erledigt aufgeführten Stellen viele inzwischen im Gange der gewöhnlichen Geschäfts⸗ verwaltung schon wieder besetzt, bei mehreren anderen steht die Wiederbesetzung binnen Kurzem bevor. Es ist daraus ersichtlich, wie wenig solche Aufstellungen, wie sie der in Rede stehende Artikel enthält, auf Genauigkeit im Einzelnen Anspruch machen können, und wie trügerisch demnach die daraus gezogenen Folgerungen noth⸗ wendig sein müssen. Sie sind auch insofern ohne allen Halt, als dabei von einer Ersparniß die Rede ist, welche durch die interimistische Verwaltung der erledigten Stellen beabsichtigtwerde. Es ist in dieser Beziehung nicht beachtet, daß in jedem Falle das Aufsteigen der Beamten in die höheren Gehalte von dem Zeitpunkte der Erledigung ab eintritt, die Diäten der Stell⸗ vertreter daher nur auf die Gehalte der niedrigsten Klasse an⸗ gewiesen werden können und den ganzen Betrag derselben öfter erreichen. Hierdurch fällt die Aufstellung einer Berechnung, welche die Ersparniß von 33,670 Thlr. jährlich ergiebt, voll⸗ ständig in sich zusammen.

Hannover, 28. Oktober. Die heutige 12. Sitzung des hannoverschen Provinzial⸗Landtags wurde um Uhr von dem Landtags⸗Marschall Grafen Münster eröffnet. Am Regierungstische befanden sich zwei Regierungs⸗Kommissare. Nach Ankündigung mehrerer Petitionen wurden Seitens der Redaktions⸗Kommission die ständischen Erwiderungsschreiben, betreffend den Gesetzentwurf über die Ausdehnung mehrerer in den älteren Landestheilen gültigen Bestimmungen des bürger⸗ lichen Rechts auf die Landrechtsgebiete der Provinz Hannover, resp. das Regulativ über die Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten, vorgelegt ind von der Versammlung genehmigt.

Zur Tagesordnung übergehend, wurde zur 3. Berathung des Reglements über die Mitwirkung der Provinzialstände bei dem Landstraßen⸗ und Gemeinde⸗Wegebau von dem Regierungs⸗ Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Küster, unter Bezugnahme

auf seine gestrige Erklärung bemerkt, daß diese nur die Tendenz ehabt habe, auf die Möglichkeit von Kollisionen zwischen den Königlichen Behörden und den Organen des Ausschusses auf⸗ nerksam zu machen, und er sich daher dagegen verwahren müsse, einen gestrigen Aeußerungen weitergehende Absichten der Königlichen Staatsregierung unterzulegen. Im Anschluß hieran theilte v. Bennigsen mit, daß die Zwölfer⸗Kommission die gestrigen Beschlüsse nochmals in Erwägung gezogen und, um der Möglichkeit eines Konfliktes mit der Regierung nach Kräf⸗ ten vorzubeugen, einstimmig sich für eine mildere Fassung des Zusatzes zum §. 3 wie zum §. 5 ausgesprochen habe, welche ahin gehen, das Erforderliche unter der durch Vermittelung es Ober⸗Präsidenten zu gewährenden Mitwirkung der Behör⸗ den mit den Wegebänden direkt zu erörtern. Im Schluß des §. 5 soll statt »Erfordern« Ersuchen gesetzt werden. Der Antrag, diese Aenderung zu leschloßrd⸗ wurde, nach⸗

Regierungs⸗Kommissar sich zus

timmend zu demselben

hatte, einstimmig, wie die einzelnen Paragraphen der V

Vorlage, angenommen. Zum Begleitschreiben beantragte v. Hammerstein, Namens

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der Zwölfer⸗Kommission, die Versammlung wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, die Befugnisse, welche im Gesetze von 1851 den Provinzial⸗Landschaften ertheilt sind, jetzt den Provinzialständen zu verleihen.

Auch dieser Antrag wurde, nachdem Buddenberg denselben unterstützt und der Regierungs⸗Kommissar demselben, falls er zum Beschluß erhoben werden sollte, die eingehendste Er⸗ wägung der Regierung zugesichert hatte, gleich dem übrigen Theile des Begleitschreibens und darauf auch die ganze Vor⸗ lage mit den beschlossenen Verbesserungen einstimmig an⸗ genommen.

Zum 2. Gegenstande der Tagesordnung, Schreiben vom

11. Oktober, die Verwendung aus dem Provinzialfonds für Landstraßen⸗ und Gemeindewege betreffend, hat der Ausschuß Folgendes beantragt: 1 8

1) Für das Jahr 1868 a) zu Beihülfen für Landstraßen 243,943 Thlr. und nach Absatz der bereits angewiesenen 169,833 Thlr. noch 74,110 Thlr., b) für Gemeindewege 56,057 Thlr., so wie 1700 Thlr. und nach Absatz der bereits angewiesenen 30,167 Thlr. noch 25,890 Thlr. und 1700 Thlr., also überhaupt für 1868 die Summe von 301,700 Thlr. und zwar in der in jenem Schreiben auf die einzelnen Landdrosteien vorgeschlagenen Vertheilung zu genehmigen.

2) Für das Jahr 1869 zu Beihülfen für Landstraßen und Gemeindewege zur Vertheilung durch den ständischen Verwal⸗ tungs⸗Ausschuß die Summe von 300,000 Thlr. zu bewilligen.

v. Borries erläuterte als Berichterstatter des Ausschusses die G Positionen, welche nach kurzer Debatte bewilligt wurden.

Hierauf referirte v. Borries für den Petitions⸗Ausschuß über die Petitionen 1) des Wege⸗Verbandes Hohenhameln, 2) der Handelskammer zu Papenburg und 3) der Gemeinden Gr.⸗ und Kl.⸗Heere, Gustedt, Baddekenstedt ꝛc., Wegebau betr., welche 114“ ständischen Verwaltungs⸗Ausschusse überwiesen wurden.

Das Schreiben vom 22. Oktober, Unterstützung des Vereins für Geschichte und Alterthümer zu Stade, sowie der Natur⸗ forschenden Gesellschaft in Emden betr., wurde an die Zwölfer⸗ Kommission verwiesen.

Das Resultat der dann erfolgenden Wahl zweier Kommis⸗ sionen von je 9 Mitgliedern für die Vorlagen, betr. die Landes⸗ Kredit⸗Anstalt resp. das Schreiben über die Organisation der Regierungs⸗Behörden, soll in nächster Sitzung publizirt werden.

Schluß der Sitzung 3 Uhr. Tagesordnung für Donners⸗ tag, 29. Oktober, 1 Uhr: 1) Schreiben, betr. Unterstützung der Rettungs⸗Anstalt zu Schladen; 2) Anträge des Justiz⸗Ausschusses, betr. die Vertretung des Abgeordneten Meyer⸗Riemsloh; 3) Gesetz⸗Entwurf über das Verfahren in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen mit den Ausschuß⸗Anträgen; 4) Gesetz⸗Entwurf über die Ver⸗ einigung von Celle mit den Vorstädten, mit den Ausschuß⸗ Anträgen.

Rendsburg, 28. Oktober. Der Landtags⸗Marschall er⸗ öffnete die heutige 12. Sitzung des schleswig⸗holsteinschen Provinzial⸗Landtages um 12 ½ Uhr mit der Anzeige, daß der einberufene Stellvertreter Matthiesen ⸗Hoyer heute seinen Sitz in der Versammlung eingenommen habe.

Das Protokoll der 11. Sitzung wurde verlesen und geneh⸗ migt. Von dem Landtags⸗Marschall wurde der Eingang einer größeren Anzahl von Petitionen angezeigt, vornehmlich auf Ersatz von Kriegsschäden und Aufhebung der gezwungenen Brandversicherung gerichtet, zwei Petitionen, die Anerkennung der gezwungenen Anleihen von 1849 und 1850 betreffend, ferner eine Petition der Gesellschaft für Alterthümer in Kiel, wegen Gewährung einer Unterstützung, und eine Petition aus dem Kirchspiel Hörnerkirchen, die Anlegung eines Weges betreffend.

Der Landtags⸗Marschall brachte zur Sprache, daß manche an den Landtag gerichtete Petitionen mit einem Stempel ver⸗ sehen seien und sprach sich nach einer kurzen Verhandlung da⸗ hin aus, daß nach seiner Ansicht die Verwendung von Stem⸗

peln zu den an den Landtag gerichteten Petitionen nicht erfor⸗-

derlich sei.

Der Tagesordnung gemäß folgte die Berathung über die Proposition des Abgeordneten Pflueg⸗Nordhusen, betreffend die Wahl eines Abgeordneten und Stellvertreters im Kreise Süder-⸗Dithmarschen.

Nachdem der Berichterstatter Niemand⸗Heide den Ausschuß⸗ bericht verlesen hatte, wurde, da von keinem Mitgliede das Wort verlangt ward, zur Abstimmung geschritten , welche ein⸗ stimmige Annahme des Ausschußantrags, daß der für den Kreis Süder⸗Dithmarschen gewahlte Abgeordnete und resp. Stellvertreter zum Eintritt in den Provinzial⸗Landtag für legi⸗ timirt zu erachten, ergab. 1

Die Sitzung wurde um 1 Uhr geschlossen, nachdem die

nächste auf Donnerstag, den 29. Oktober, anberaumt wor⸗ den war.

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Kiel, 27. Oktober. (Kiel 8.) Heute Mittag haben in 1868 öthi t 1— . .S.) no nöt 8 M. 1g in Gegenwart des Vice⸗Admirals Jachmann kruten b. Iebenden Fege5ginen Ne. Spern 8 „Lieutenants v. Kameke die angezeig⸗ nach der Forderung der Regierung zu bewilligen sei. Aus secber 1 üe beeööe B bir egründung der Regierungsvorlage geht hervor, daß der ltomm gen; 2 FI diesem bisher normirte L Kri 748,494 Behufe zur Disposition gestellte und eigens hergerichtete Kriegs⸗ gegen der Mann afig cgfts britgsstand mis Enbe Mann, 29. fahrzeug wurde durch die Explosion total zerstoͤrt. nur 549,640 Reservestand 151 983 Mei 1. Die russische Schrauben⸗Fregatte »Dmitri⸗Donskoi« zusammen 7 , Mann betraͤgt wonach sich d Ab⸗ basegah Sonnabend Kiel verlassen, um sich nach Cherbourg zu gang mit Ende Juli v. J auf 46,869 Mann beziffert. 1 1 1 1 Außerdem macht di gieru i b; Ratzeburg, 28. Oktober. Das »offizielle 117,333 M. (30bi EbE1“ 1ggang M. 2 8 a 6 soige in diesen Tagen in Nr. 81 und 82 das austretende Reservisten, 42,097 M. im Fall 1gb Krie srüstun

1 etz vom 21. Oktober 1868, betreffend die Einführung des Indisponiblen) namhaft. Endlich bringt die Re terun noch 8 mdeis ersosthum 18- 129 Fall eines Krieges statt einer zweiten Rekruütirung L 3 utschen Handels⸗Gesetzbuche, 120,000 M. in Rechnun ich ei rch die Sr 18 Gesetz vom 21. Oktober 1868, betreffend die Einführung rung zu beckender Wesiganndnhach G 28 20c ge⸗ ö 8 der a Fesinehn deutschen Wechsel⸗Ordnung in das Verbindung mit dem normirten Mannschafts⸗Krie sstande vo versffentiicgemen der allgemeinen deutschen Wechsel⸗Gr nung 748,492 M. ein Gesammt⸗Armee⸗Erforderniß von 085,80 M. 8

chen. herausstellen würde. Mecklenburg. Rostock, 27. Oktober Heute hat nach Der Ausschuß i 6 s Shn „M. T.« die Sitzung des engeren Ausschusses von Ritter⸗ 42,097 M. vn s ngtenfcht die 0,eber E1ö und Landschaft, die letzte vor dem diesjährigen Landtage, einer zweiten Rekrutirung, zusammen 162,097 Mann äst Fah Morgen wird der ständische Ante⸗Komitial⸗Konvent in der Voraussetzung eines Krieges ihre Begründung finden he Ib und hält daher dem Erforderniß durch 122,105 M. statt 1 y ünchen, 27. Oktober. (All. Ztg.) Im 284,202 M. für genügt. »Allein«, fährt der Bericht fort Ninisterium des Königlichen Hauses und des Aeußern hat »der Verfassungs⸗Ausschuß war der Anschauung, daß der bisher LETET11“ des en dem Fean eaß eaben berher, normirte Mannschafts⸗Kriegsstand nach dem Sinne und Wort⸗ S er des Fürsten von Hohenlohe und dem Königlich laute des §. 11 des Staats 2 ze 67 11“ Fögiherrn 8 den grenhn jg e im verfagingsntgsen ugnendgesces vonn 21.Bezember 1do⸗ de e RNatifikation des Rezesses stattgefunden, daher die Ziffer von 748,49.⸗ b .“ v Beaggäst 888 zu bhh 88 öniglich ö“ als eine unantastbare Norm nicht t elchs⸗Archivar von Löher und dem Königlich Der Ausschuß hat aus Regi sgeugi chen Geh. Archiv⸗Rath Märker über die Auslieferung über die dushehe n Zustäner Fa as der auf das Haus Hohenzollern⸗Brandenburg bezüglichen, in Stand des Heeres die Ueberzeugung geschöpft, daß die 1 . befindlich gewesenen Archivalien gemäß Art. XII. nahme der Rekrutirung noch in diesem Jahre nothwendi gS 1“ von 1866 gemeinschaftlich errichtet wor⸗ s8 haden gläe auch vom volkswirthschaftlichen Standpunkte 1 ür zweckdienlicher, eine Unterbre h . . Das Regierungsblatt Nr. 75 von heute bringt eine hebung nicht eintreten zu lassen, db Bekanntmachung des Staats Ministeriums des Innern vom 21. d., in die Arbeitskraft des Reiches im nächsten Jahre nur 85 s durch welche, nachdem die Rinderpest in England und den empfindlicher wäre. Was die Ziffer anbelangt, so fordert die

Niederlanden erloschen ist ‚die durch Bekanntmachung vom Regierung statt des erwähnten Friedensabganges von 122,105 9. Fuli v. J. gegen jene Länder verfügten Verkehrsbeschränkungen Mann aus beiden Reichstheilen blos 97,340 Mann wovon

aufgehoben werden. 3 die 9s vertretenen Länder 56,548 Mann ent⸗

8 b b allen. Nach einem Durchschnitte in eini ü telegraphisch berichtet ist, entnehmen wir der »W. Z.“« noch Fol⸗ sich auf 1 8 Regierung verlangten 56,548 Mann gendes. Den ersten Gegenstand der Tages⸗Ordnung bildete die Der Ausschuß beschio dernürden, ““ Fortsetzung der Verhandlungen über das Gesetz, betreffend die die Bewilligung von 56,848 Wenengeachtet in seiner Majorität, Ehen zwischen Angehörigen verschiedener christlichen Konfessionen. In Lalbach 99”— 11“ beantragen.⸗ Berichterstatter Dr. Sturm erklärte, daß, nachdem die Art,. 3 ahrgenommr-ürde in der Nacht zum 25. Oktober ein

. Erdbeben wahrgenomme

und 4 abgelehnt wurden, der folgende Artikel nunmehr fol ensg tetsen

3 se 8 gen⸗ 07 - s— 2 . 82 ermaßen lauten müsse: Prag, 27. Oktober. (W. Z.) Sämmtliche Posten, w

Art. 3 (früher 5), die §§. 71 und 77 des allg. b. G. B. und all von Stadt⸗Kommunalwachen besetzt waren, sind v sonstigen die gemischten Ehen betreffenden Gesete und Verordnungen abgelöst worden. b ETT“ Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes Bürgerivie e; P d ce ah ilt der reiten, Hoben. ürgerme . Klo über den Zweck seiner Reise 1 Bischof Andriewicz bedauerte die erfolgte Ablehnung der Wien mit, er habe dem Minister Dr. Fiskra g Vorstelkaach Art. 3 und 4, das Gesetz habe dadurch seine wefentliche Bedeu- dagegen gemacht, daß die Gemeinde Prag noch fernerhin ge tung verloren. Die nichtkatholische Bevölkerung der Monarchie halten sein solle, einen Beitrag für die Erhaltung der Staats würde die abgelehnten Artikel schmerzlich vermissen. Es sei Polizei zu leisten. Darauf gelangte der Entwurf eines der §§. 71 und 77 des a. b. G. B. keinen z 1 onach der Gemeinde aufgetragen wurde, Tag länger fortdauere, und deshalb erkläre er sich im Namen der Bildung einer Kommunalwache zur der Angehörigen der gr. or. Kirche für die neue Fassung, welche lichen Anlagen abzustehen. Der Rekurs wurde vom Stadtrath der Nrhhn venn 3 (früher 5) gegeben. genehmigt. Nach dem Schlußwort des Berichterstatters wurde zur jo 5 28 1 üessa e tach gitegfäst anh Art. - 8ggnsaec 3 das BVegsden E11“ 2*8 G lber ; 4* (früher 6) wurde in der ursprünglichen Fassun WW 1“ Demnäͤchst das Gesetz, betreffend die Versöͤhnungs⸗ mit, daß der Zustand des Kronprinzen sich am Sonntag nach versuche vor gerichtlichen Ehescheidungen, mit un kli gs⸗ einer Spazierfahrt im Park zu Laeken plötzlich so verschlimmert Aenderungen in dritter Lesung angenommen wesentlichen daß man befürchtet habe, der Prinz werde ersticken. Erst am (N. Fr. Pr.) Der österreichische Gesandte, Graf Chotek, Montag Mittag sei es den Aerzten gelungen, die Krisis zu be⸗ ist gestern früh aus Stuttgart in Prag angekommen und feisrt Weagen. v Großbritannien und Irland. Lond on, 27. Oktober.

nach Chotzen abgereist. Ahmed Ali Bey, persischer Ge⸗ sandter und bevollmächtigter Minister, Mirza Yussuf Khan, Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Preußen weilt, der »Engl. Corr.« zufolge, noch in St. Leonards, wo

F eh e öeeu cha, türkischer Han⸗ els⸗Minister, sind von Paris hier angekommen. Höchstdieselbe täglich, von den beiden W“ veröffentlicht den vom Verfassungs⸗ Neich E1“ macht. vec eh Ausschuß angenommenen Bericht über die Regierungsvorlage Die Abreise des Herzogs von Edin burg ist nun⸗

eines Gesetzentwurfes, durch welches das zur Ergänzung des mehr definitiv auf kommenden Sonntag festgesetzt. Aus Cork wird telegraphirt, daß 25 Männer in der

Se im Jahre gschlrzbebende Rekruten⸗Kontingent be⸗ immt wird. Der Ausschuß hat sich mit den beiden Fragen Nähe von Middleton in das Haus eines Guts . beschäftigt, ob überhaupt eine Ergänzung des Heeres im Jahre gen und mehrere Gewehre und Pecgteine 88 C“

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