1868 / 258 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 O.⸗Ml. Das Fürstenthum Serbien ist also noch etwas größer, als die Provinzen Schlesien (731,92 Q.⸗Ml.) oder Brandenburg (724,43 Q.⸗Ml.), die aber 2 bis 3 ½⅞ Mal so dicht bevölkert sind; Schlesien zählte 4910, Brandenburg 3757 Einwohner auf 1 Q.⸗Ml.

Wir schließen hieran einige, meist dem erwähnten Kanitzschen Werke entnommene statistische Nachrichten über Serbien. kerung belief sich im Jahre 1854 nur auf 668,822 Einwohner, hat also bis zum Jahre 1866 um 553,178 Einwohner, oder jährlich im Durchschnitt um 17,287 pCt. zugenommen, hauptsächlich durch Ein⸗ wanderung aus Bulgarien und Montenegro. Am linken Ufer der das Land durchschneidenden Morawa wohnen fast ausschließlich Ser⸗ ben, am rechten Ufer Serben gemischt mit Bulgaren und Romanen. Für das Jahr 1861 wird die Zahl der das Land bewohnenden Ser⸗ ben auf 955,000 (87 pCt.), der Romanen auf 120,000 (11 pCt.), der

Zigeuner auf 20,000 (2 pCt.), der Deutschen auf 2000, der Juden auf V

1800 angegeben. 1 Die Bevölkerung Serbiens lebt von Ackerbau und Viehzucht.

Das Land hat in seinen Ebenen vorzüglich ergiebigen Boden, der

auch bei der oberflächlichen Bestellung, die demselben zu Theil wird, und ohne Düngung reiche Ernten liefert. Die Hauptfrucht ist der Mais, welcher die Hälfte bis zwei Drittel des Ackers einnimmt, in den Donau⸗ und Savegebieten Weizen und Roggen; Hafer, Gerste, Hirse und Spelt, sowie Bohnen und Paprika (spanischer Pfe er) überall. Serbien führte im Jahre 1866 aus: 312,938 Okka 2 ½⅔ Pfd.) Mais, 2,495,405 O. Weizen, 36,403 O. Roggen, 372,984 O. Gerste, 866,525 O. Hafer, 21,839 O. Tabak. N.

Statistik bildet das Ackerland in Serbien 23 pCt. der Oberfläche (unge⸗ fähr so viel wie in der Provinz Hannover = 29 pCt., während die Pro⸗ vinz Sachsen 52,7 pCt. Ackerland hat), Obstbäume sind zahlreich,

Die Bevöl⸗

und eine höhere Mädchenschule.

““ gewanderte, und eine nach preußischem Muster eingerichtete Schule be⸗ sitzt, die im Jahre 1867 von 82 Kindern besucht wurde. Die die Juden beschränkenden Gesetze wurden am 29. September 1859 aufgehoben, aber am 28. Februar 1861 wiederhergestellt.

Was das Schulwesen betrifft, so werden die Kosten der Volks⸗ eg. theils von den Gemeinden, theils aus einem besonderen Schul⸗ ond (1867: 233,800 Dukaten) bestritten. Die Zabl dieser Schulen beträgt 380 mit 472 Lehrern und 17,657 Schülern. Die Volksschulen sind dreiklassig. Der Secundär⸗Unterricht wird ausschließlich in Staatsanstalten ertheilt, und zwar in 2 Ober⸗Gymnasien, zu Belgrad und Kragujevac, 4 Unter⸗Gymnasien, 1 Realschule, 4 Realgymnasien Diese Anstalten erforderten im Jahre 1866 einen Kostenaufwand von 49,857 G. Dem höheren Unterricht dienen die Belgrader Hochschule mit einer philosophischen, einer techni⸗ schen und einer juridischen Fakultät, die theologische Lehranstalt mit Seminar und die Militär. Akademie. Die Zahl sämmtlicher Schüler,

40 Stipendiaten im Auslande und 133 Schüler in Privatanstalten

1

V

Nach Hausners vergleichender

im Süden und Südwesten des Landes Wälder wilder Nuß⸗, Maul⸗-

beer⸗, Pflaumen⸗ u. a. Obstbäume vorhanden. wird das beliebte Getränk Rakija bereitet, von welchem im Jahre 1866 2,158,988 O. ausgeführt worden sind. Auf den Hügelterrassen an der Donau wird guter Wein gebaut; 147,754 O. Wein wurden im J. 1866 exportirt. Die Viehhaltung ist nur durch die Schweine⸗ zucht eine Gelderwerbsquelle. Nach Hausner waren in Serbien im J. 1860 145,000 Pferde vorhanden, also auf 1 Q.⸗Ml. etwa 200 (in Preußen zu derselben Zeit 326 auf 1 O.⸗Ml.). Die serbischen Pferde sind kräftig, aber die Zucht schreitet nicht vor. schätzt Hausner auf 700,000, also 900 auf 1 Ml., nicht halbsoviel wie in der preuß. Rheinprovinz. Butter⸗ und Käsefabrkation sind in Serbien unbekannt. Die Zahl der Schafe giebt Hausner annähernd auf 1 Mill. Stück an, also auf 1 Q.⸗Ml. etwa 1000 Stück, während in der

Aus den Zwetschken

Die Zahl der Rinder

Provinz Pommern 5350 Schafe auf 1 Q.⸗Meile gezählt wurden. V

Auf die Wolle wird in Serbien im wendet. Die Zahl der Schweine schätzt Hausner auf 700,000, also etwa 900 auf 1 O.⸗Ml., während in Preußen im J. 1861 nur 529 Schweine auf 1 O.⸗Ml. vorhanden waren. Serbien führte im Durchschnitt der Jahre 1862 bis 1866 jährlich 325,000 Schweine aus; seit dem Auftreten der Trichinose hat die Ausfuhr sich verringert.

daß seit dem J. 1839 wieder Verordnungen und Gesetze gegen die Ver⸗

Allgemeinen keine Sorgfalt ver⸗

V Y V

Die Wälder Serbiens sind in manchen Gegenden schon so gelichtet,

wüstung der Wälder haben erlassen werden müssen. Die Donau

liefert viele Störe, Alsen und Hausen. Im Negotiner Kreise wird Kaviar bereitet. 1

Was die Industrie und den Handel Serbiens betrifft, so ent⸗ hält das Land zwar Steinkohlen, Kupfer, Eisen, Silber, Gold, und namentlich viel Kalklager, aber Gewerbsamkeit ist in demselben nicht vorhanden. Man findet in Serbien nur die allerunentbehrlichsten Handwerker, und auch diese nur in geringer Zahl. Die Gewerbe und der Kleinhandel sind durch die Gewerbe⸗Ordnung vom 14. August 1847 zünftig organistrt. Der Mangel einheimischer Gewerbsamkeit hat einen starken Import von Industrie⸗Erzeugnissen zur Folge; Preußen führt namentlich viele Eisen⸗ und Stahlwaaren ein. Die Bergwerks⸗Industrie ist im J. 1866 durch ein nach preußisch⸗österreichi⸗ schem Muster verfaßtes Bergwerksgesetz geregelt worden. Kredit⸗ Institute sind in Serbien nur sehr mangelhaft vorhanden, so daß der Zinsfuß 10 12 pCt. beträgt. Eisenbahnen giebt es in Serbien nicht. Die Post beförderte im J. 1864 nur 442,485 Briefe, von welchen beinahe die Hälfte amtliche waren. Personen werden erst seit wenig

fondowa) und Sparkasse, gewährt.

Jahren durch die Post, jgdoch nur auf den gewöhnlichen Postkarren

oder auf Reitpferden befördert. Telegraphen sind führt und zur Zeit 20 Stationen im Lande eingerichtet. Schiffahrt wird von den Serben nicht betrieben.

Die Religion der Bevölkerung Serbiens ist die der gesammten orientalischen Christenheit. Die serbische Nationalkirche genießt inner⸗ halb des kanonischen und symbolischen Verbandes mit dem Patriarchat

im J. 1854 einge⸗-

zu Konstantinopel ein ausgedehntes Statutarrecht und steht zufolge

des im Jahre 1832 mit dem ökumenischen Stuhl abgeschlossenen Kon⸗

kordats unter einer eigenen nationalen Kirchenverwaltung. In An⸗

erkennung dieser kanonischen Unabhängigkeit zahlt die serbische Kirche an das Patriarchat zu Konstantinopel eine jährliche Abgabe von 9000 Piaster 1 Sgr. 9 ½ Pf.). Der Fürst übt das Ober⸗Aufsichtsrecht des Staats über die Kirche. Das gesetzliche Oberhaupt der serbischen Nationalkirche ist der Erzbischof von tropolit von ganz Serbien« führt. u Belgrad, Sabac, Uzica ie Nationalsynode bildet. Der übrige Klerus besteht aus der Welt⸗ und Mönchs⸗Geistlichkeit. Die erstere zählt 703 Geistliche, welche ver⸗ ehelicht sein müssen, die letztere 121 Mönche, welche in 41 Klöstern leben. Das Vermögen der Kirchen beläuft sich auf 1,903,373 G., das der Klöster auf 71,181 G. Im Lande sind 335 Pfarrkirchen und 16 Kapellen. Die römisch⸗katholische Gemeinde hat sich noch nicht kon⸗ stituirt, obwohl in Serbien einige Tausend römische Katholiken leben. Dagegen besteht in Belgrad eine evangelische Gemeinde, welche im ZJahre 1867 414 Mitglieder zählte, unter diesen 105 aus Preußen Ein⸗

389 Pferde zur Förderung benutz.

mitgerechnet, wird auf 20,000 angegeben, also auf 61 Einwohner 1 Schüler. Diese geringe Zahl erklärt sich dadurch, daß Serbien zur Zeit, als die Türken das Land verließen, vor ca. 50 Jahren, noch keine einzige Schule besaß, und daß die ganze Schulorganisation erst seitdem allmählich durchgeführt werden konnte.

In administrativer Beziehung ist Serbien in 17 Kreise ein⸗ getheilt, die in je 2—7 Bezirke zerfallen. Die Hauptstadt Belgrad bildet eine eigene Präfektur. An der Spitze der Kreisverwaltung steht der Nacalnik, unter ihm die Kapetane (Bezirkshauptleute). Serbien zählt 1063 Gemeinden (Obstina), deren Verwaltung durch das Ge⸗ meindegesetz vom 24. März 1866 auf dem Prinzip freier Selbst⸗ verwaltung organisirt ist. Die Gemeinde⸗Vorstände bilden auch die Friedensgerichte, welche für alle Civilsachen bis 500 Piaster (28 Thlr.) kompetent sind. Für höhere Objekte sind die 18 Kreisgerichte und das Stadtgericht zu Velgrad die J., das Appellationsgericht zu Belgrad die II. und der Kassationshof daselbst die höchste Instanz.

Das steh ende Heer in Serbien bildet nur die Schule für die National⸗Miliz; es besteht aus 8 Compagnien Infanterie = 1200 Mann, 2 Comp. Jäger = 300 M., 2 Escadrons Kavallerie = 200 Mann, 350 Gendarmen, 4 4pfdg. gezogenen Feldbatterien, 3 4pfdg.

ezogenen Bergbatterien und 1 Genie⸗Bataillon, zusammen 3400 Mann. Serbien besitzt auch ein Kriegsschiff, den »Delivrad«. Die Dienstzeit im stehenden Heere beläuft sich auf 3 Jahre. Die National⸗ Miliz besteht aus den waffenfähigen Männern vom 20sten bis 45sten Lebensjahre. Sie ist in zwei Aufgebote getheilt und zerfällt in fünf ö zu 10 12,000 Mann Infanterie, Kavallerie und Ar⸗ illerie.

Die Staats⸗Einnahmen Serbiens bilden sich aus der Ein⸗ kommensteuer (Porezasteuer), welche für das Jahr 1868 auf 16,480,000 Steuer Piaster a 3 ½ Sgr. veranschlagt ist, aus den Zöllen (4,400,000 Piaster), dem Tabak (400,000 P.) und Salzregal (500,000 P.), der Pacht der Fischerei in der Donau und Save, den Fähren, der Post (216,000 P.), den Telegraphen (200,000 P.), dem Bergbau, den Ge⸗ richtstaxen (1866: 1,100,000 P.), den Amtshandlungsgebühren (1866: 500,000 P.), Strafgeldern (1868: 170,000 P.) und den Einkünften aus den Staatsgütern (1866: ca. 600,000 P.). Der besondere Schulfond in Verbindung mit verschiedenen Gemeinde⸗, Waisen⸗, Wittwen⸗ pensions⸗ und Kirchenfonds bildet eine Art Hypothekenbank (uprawa welche dem Staate 1,200,000 P. Einnahme . Das Budget pro 1868 balancirt mit 28,831,414 Steuer P. in Einnahme und Ausgabe. Unter den Ausgaben befinden sich 1,200,000 P. Civilliste des Fürsten, 1,176,255 P. Tribut an die Pforte, 3,115,690 P. für die Justizverwaltung, 2,782,688 P. für Unterricht, 5,805,108 P. für das Innere, 7,839,638 P. für das Heer, 1,374,060 P. für öffentliche Arbeiten. Staatsschulden hat Serbien nicht.

1 Statistische Nachrichten. 6 In den Königlichen Steinkohlen⸗Gruben bei Saar⸗ brücken wurden, nach dem Bericht der Handelskammer zu Saar⸗ brücken, im J. 1867 63,422,507 Ctr. Steinkohlen efördert, 3,323,697 Centner oder 5 pCt. mehr als im J. 1866. Die Steinkohlen wurden im Durchschnitt per 100 Ctr. mit 14 Thlr. 8 Sgr. 10 Pf. verkauft und hatten einen Selbstkostenpreis von 10 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. per 100 Ctr. In den Gruben waren 18,646 Arbeiter beschäftigt und 135 Dampfmaschinen mit 5187 Pferdekraft im Gange; außerdem wurden Zur Verkokung kamen 4,603,140 Centner Kohlen, aus denen durch 430 Arbeiter 2,305,300 Ctr. Koks, 50,1 pCt. dargestellt wurden. Der Gesammt⸗Kohlenverkauf betrug 57,080,199 Ctr., von denen 6,270,977 Ctr. zu Lande, 43,515,894 Ctr. zu Eisenbahn, 7,293,328 Ctr. zu Wasser abgesetzt wurden. Von den verkauften Kohlen kamen 27,194,540 Ctr. nach Frankreich, 13,206,578 Ctr. nach den Zollvereinsstaaten, 14,505,891 Ctr. nach Preußen und 2,173,190 Ctr. nach der Schweiz. Die 7 Privatgruben in den

Kreisen Saarlouis und St. Wendel förderten im Pehr 1867 1,359,908

Belgrad, welcher den Titel »Me⸗ Ihm sind vier Suffragan⸗Bischöfe, und Negotin untergeordnet, mit welchen er

gänzt sind,

Y

-

täten, die Zahlen fehlen

Ctr. Kohlen und beschäftigten 446 Arbeiter; 5 Privat⸗Koksanstalten produzirten mit 950 Arbeitern 4,095,240 Ctr. Koks, von denen 2,940,795 Ctr. nach Frankreich versandt wurden. In der Akademischen Zeitschrift, Leipzig 1868, ist für das Sommer⸗Semester 1868 eine Personalstatistikd erjenigen 29 Uni⸗ versitäten zusammengestellt, auf welchen in deutscher Sprache ge⸗ lehrt wird. Obwohl für einen Theil der Universitäten, bezw. Fakul⸗ und durch ältere Daten nur annähernd er⸗ 1 so gewährt diese Statistik doch einen Anhalt zur Ver⸗ gleichung der -8Ser. der einzelnen Universitäten und der auf ihnen wirkenden Lehrkräfte. Die meisten (immatrikulirten und nichtimmatrikulirten) Hörer hatten Wien (3074) und Ber⸗ lin (2997), demnächst Prag (1442), Leipzig (1345) und Mün⸗ chen (1217); Bonn, Breslau, Göttingen, Halle und Tübingen

München (80).

8 1“ 1““ 1

hatten 800 1000, Heidelberg 780, Dorpat, Gratz, Würzburg zwischen 5 600, Greifswald, Fng, Königsberg, Münster zwischen 4 500, Erlangen, Freiburg, Gießen, Innsbruck, Marburg zwischen 3 400, Bern, Kiel, Rostock zwischen 2 300, Zürich 177, Basel, Braunsberg unter 100 Hörer. as die Fakultäten betrifft, für welche rücksichtlich Wiens die Zahlen nicht angegeben sind, so war in der theologischen Fakultät Tuͤbingen mit 410 Hörern die besuchteste; Leipzig, Berlin und Halle hatten 3 400, Prag, Bonn, Münster, Basel und Erlangen 2 300, Göttingen, Freiburg, Innsbruck, Jena und München 1— 200, die übrigen theologischen Fakultäten unter 100 Hörer. Die juristische Fakultät in Berlin hatte 506, in München und Prag 4 500, in Leipzig, Heidelberg 3 400, in Gratz 257 „in Dorpat, Göttingen, Bonn, Innsbruck, Tübingen, Basel, Würzburg 1— 200, in den übrigen unter 100 Hörer. In der medizinischen Fakultät war ebenfalls Berlin am stärksten besucht, von 401 Hörern; in Prag, Greifswald, Würzburg, München, Bonn waren 2 300, in Leipzig, Breslau, Tübingen, Gratz, Göttingen, Dorpat, Bern, Mar⸗ burg, Halle, Königsberg waren 1 200 Hörer, in den übrigen unter 100 Hörer. Auch von Fe philosophischen Fakultäten war die zu Ber⸗ lin, mit 714 Hörern, die besuchteste; die philosophischen Fakultäten zu Leipzig, München, Heidelberg, Göttingen, Breslau hatten 3 400, die zu Prag, Bonn, Münster zwischen 2 300, die zu Königsberg, Dorpat, Heidelberg, Gießen, Jena, Marburg, Würzburg und Greifswald 1 bis 200, die übrigen unter 100 Hörer. Die Gesammtzahl aller Hörer auf den vorbenannten 29 Universitäten betrug 21,542. In den ein⸗ elnen Fakultäten sind nachgewiesen 4021 Theologen (24 pCt.), 4229 uristen (25 3675 Mediziner (22 pCt.) und 4841 Philosophen (29 pCt.). ie Zahl der Dozenten auf sämmtlichen 29 Uni⸗ versitäten betrug 2194; es kamen mithin auf 10 Dozenten im Durchschnitt 98 Hörer, in Münster 177, in Berlin 168, in Wien 161, in Prag 155. In Bern kamen nur 37, in Zürich 26, in Basel 18 Hörer auf 10 Dozenten. Für die einzelnen Fakultäten stellte sich das Verhältniß im Durchschnitt wie folgt: theol. Fak. 175, jurist. 153, mediz. 74, philos. 56 Hörer auf 10 Dozenten. In Tübingen kamen aber 315, in Leipzig 309, in Münster 286, in Prag 281, in Erlangen 276, in Halle 263, in Berlin 197 theol. Hörer auf 10 Dozenten; in Dorpat 331, in Heidelberg 238, in Prag 241, in Berlin 220, in Breslau 214, in München 197, in Leipzig 183, in Bonn 178 jurist. Hörer auf 10 Dozenten; in der medizini⸗ schen Fakultät überschritten nur Greifswald (162), Tübingen (125) und Bonn (116) das Durchschnittsverhältniß erheblich; in der philos. Fakultät Münster (121), Prag (97), Berlin (81), Heidelberg und

Knunst und Wissenschaft. 9 b Von dem Handbuch für das preußische Herrenhaus,

im Auftrage zusammengestellt und ausgearbeitet von dem Bureau⸗

Direktor des Herrenhauses, Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Meteel, ist die zweite, erweiterte und vollständig umgearbeitete Ausgabe (Berlin 1868, gedruckt bei Jul. Sittenfeld, klein 4.) erschienen. Das Handbuch zer⸗ fällt in zwei Abtheilungen, deren erste die Verfassungs⸗Gesetze und die Verordnungen, sowie die reglementarischen Bestimmungen über Bil⸗ dung und Zusammensetzung des Herrenhauses enthält. Es be⸗ finden sich in dieser Abtheilung: I. An Aktenstücken, betreffend die Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850: die Allerh. Botschaft vom 31. Januar 1850, das Protokoll vom 6. Februar 1850 über Be⸗ eidigung der Verfassungs⸗Urkunde, nebst der Rede Sr. Majestät des Königs, die Verfassungs⸗Urkunde selbst, bei welcher sämmtliche ergänzende oder erläuternde Gesetze ꝛc. bei den einzelnen Artikeln vermerkt sind. II. Sämmtliche Gesetze und Verordnungen über Bildung der Ersten

werden soll.

Kammer. III. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes mit dem Publikations⸗Patent. Auch hier ist bei den einzelnen Artikeln nicht nur auf die ergänzenden Gesetze und Verordnungen ꝛc. hingewiesen, sondern es sind auch die Nummern der betreffenden Reichstags⸗Vorlagen und die Zahlen der Seiten vermerkt, auf welchen in den stenographischen Berichten die Verhandlungen über die betreffende Materie im Reichstage und in beiden Häusern des Landtags zu finden sind. IV. Der Vertrag und das Schluß⸗Protokoll vom 8. Juli 1867, betreffend die Fortdauer des Zoll⸗ und Handels⸗Vereins, mit dem Bericht der Ausschüsse des Bundesraths über diesen Vertrag. Die zweite Abtheilung des Handbuchs enthält die Geschäfts⸗Ordnung für das Herrenhaus, das Verzeichniß der Mitglieder des Herrenhauses, gemäß der Aufstellung in der Matrikel bis 1. Oktober 1868, die Uebersicht des Gesammtvorstands seit Konstituirung des Herrenhauses und ein alphabetisches Mitglieder⸗ verzeichniß mit biographischen Notizen.

„Cassel, 26. Oktober. (H. M.) Die Königliche Regierung hat bei dem Ober⸗Bürgermeister von Cassel die Errichtung einer gewerb⸗ lichen Zeichnenschule in Anregung gebracht.

In Braunschweig ist jetzt mit Aufstellung der Quadriga auf dem neuen Residenzschlosse begonnen.

„Worms, 27. Oktober. Aus den so eben erschienenen »Gedenk⸗ blättern an die Enthüllungsfeier des Luther⸗Denkmals« ist ersichtlich, daß ein vorläufiger Ueberschuß von 18,415 Fl. 2 Kr. (Einnahmen 236,556 Fl. 59 Kr., Ausgaben 218,141 Fl. 57 Kr.) vor⸗ handen ist, welcher zur Gründung einer Luther⸗Stiftung verwendet

Gewerbe und Handel.

„— Die Bevölkerung von Dänemark (ohne Beiländer) belief sich nach den Mittheilungen des Dr. Frisch in Petermanns geogra⸗ phischen Mittheilungen am 31. Dezember 1865 auf 1,717,802 Einw. Am 1. Februar 1860 betrug die Einwohnerzahl in den gegenwärtigen Grenzen Dänemarks 1,608,360; sie hat also seitdem, bis Ende 1865 um 109,442 Einw. oder 6,6 pCt. zugenommen. Von der Bevölkerung fielen 961,806 Einw. auf die Inselstifter und 755,996 auf Jütland. Am meisten bevölkert sind die Stadt Kopenhagen (162,042 Einw.), Amt Odense (118,399), Soendborg (112,056) und Veile (103,223 Ein⸗ wohner). Dänemarks Areal beträgt 6,849,812 Tonnen Land oder 696/189 geogr. M. Hiervon fallen 2,320,427 T. = 236,662 M. auf die Inselstifter und 4,529,385 T. = 459,527 ◻M., auf Jütland; das Letztere ist also beinah noch einmal so groß als die Inselstifter. Die Volksdichtigkeit betrug im Jahre 1865 im Königreich 2467 Einw., in den Inselfliftern 4064, in Jütland nur 1645 Einw. auf 1 M. Von der Bevölkerung lebten im Jahre 1860 360,719 oder 23 pCt. in den Städten, in den Inselstiftern aber 268,658 von 908,156, also nahe 30 pCt., in Jütland von 700,204 und 92,061 oder 8 pCt. Von dem Areal sind 80,753 T. oder 8,110 Ml. = 1,2 pCt. Landseen, 319,102 T. oder 13 DMl. = nahe an 2 pCt. vom Staate beaufsichtigte Wälder. Das Königreich Dänemark stimmt in seinen Größen und Bevölkerungs⸗ verhältnissen ziemlich mit der Provinz Hannover ein, die nur um 2 M. größer, aber um 315 Einw. pro UM. mehr bevölkert ist. Eine so dünne Bevölkerung wie Jütland hat kein einziger deutscher Staat; selbst in Mecklenburg⸗Strelitz leben noch 349 Einw. mehr auf 1 M. Die Volksdichtigkeit der Inselstifter ist derjenigen des Regie⸗ rungsbezirks Cassel (4193) und dem Durchschnitt der älteren Provinzen des preußischen Staats (3949) gleich. Jütland ist so groß wie die Provinz Sachsen, welche aber beinahe dreimal so stark bevölkert ist; Jütland ist auch nur um 27 ¶M. kleiner als die Rheinprovinz, welche 4 ½mal so viel Einwohner zählt.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Kaufmann Johann Carl Ferdinand Rudolf Fischer, welcher durch das Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts, Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen, Deputation III., vom 25. Oktober 1865, resp. des Königl. Kammer⸗ gerichts vom 9. Februar 1866, wegen Unterschlagung zu drei Monaten Ge⸗ fängniß und Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr rechtskräftig verurtheilt worden, hat die Strafe nicht voll⸗ streckt werden können, da er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heim⸗ lich von hier entfernt. Es ist deshalb die Haft gegen ihn beschlossen worden und wird ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Fischer Kenntniß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗

und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht,

auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen bagren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 26. Oktober 1868. Köͤnigliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Depu⸗ tation III. für Verbrechen und Vergehen. Signalem ent. Der Kaufmann Johann Carl Ferdinand Rudolf Fischer ist 42 Jahre alt, am 27. März 1826 in Berlin geboren, evangelischer Reli ion, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat hochblonde Haare „graue Augen,

blonde Augenbrauen, rasirten Bart, breites Kinn, gewöhnliche Nase und Mund, längliche Gesichtsbildung, kränkliche Gesichtsfarbe, defekte Zähne, ist schlanker Gestalt, spricht die deutsche Sprache, und hat keine besonderen Kennzeichen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Schuldiener bei der Louisenstädtischen Realschule, Wilhelm Albert Donner, ist in den Akten D. 164. 68 die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung aus §. 225. 247 ff. des Strafgesetzbuches be⸗ schlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist: er latitirt daher oder hat sich heim⸗ lich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Donner Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militairbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 27. Oktober 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement. Der ꝛc. Donner ist 45 Jahre alt, am 20. Januar 1823 in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 3 ½ Zoll groß,

are, blaugraue Augen, blonde Augenbrauen, blonden hat blonde Haare, bhn g awe er wh g