1868 / 261 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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v 9 3 deihen verdankt, zu erschüttern oder aufzulösen, ehe 3 I“ lebensfähige und Exrfolg verspre ende Institutionen geschaffen sind. Meine Regierung er⸗ ennt es aber namentlich im Hinblick auf die Ver⸗ rößerung der Monarchie und in Berücksichtigung ines vielfach hervortretenden Strebens als ihre Auf⸗ gabe an, diejenigen Zweige der öffentlichen Thätig⸗ 1 eit, welche nicht vermöge eines unmittelbaren Staats⸗ Interesses der Leitung und Fürsorge der Staats⸗ Behörden nothwendig vorbehalten bleiben müssen, allmählich geeigneten provinziellen und kommunalen Körperschaften zu selbstständiger Wahrnehmung zu überweisen. Sobald diese Körperschaften mit ent⸗ prechenden Verwaltungs⸗Organen ausgestattet sein werden, wird die Gesetzgebung auf den einzelnen Gebieten des Staatswesens den Kreis ihrer Wirksam⸗ keit, je nach den zu machenden Erfahrungen, zu er⸗ weitern haben. Ib

In mehreren der neuen Provinzen ist die Her⸗ stellung solcher Verwaltungs⸗Organe angebahnt. Um

den Boden dafür auch in den alten Provinzen zu bereiten, ist vor Allem die Fortbildung der Kreis⸗ Verfassung erforderlich. Meine Regierung wird Ihnen einen dahin zielenden Entwurf vorlegen. 8 Eine Reihe anderer wichtiger Verbesserungen der Gesetzgebung soll durch Ihre Mitwirkung zur Aus⸗ führung gelangen.

Die Vorschriften über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Unterthan bedürfen im Zusammenhange mit der Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes einer neuen Regelung.

Behufs Regelung der Kommunalverhältnisse in

er Provinz Schleswig⸗Holstein werden Ihnen Gesetz⸗ Entwürfe über die Verfassung und Verwaltung der Städte und der Fleckensgemeinden zugehen.

Meine Regierung widmet der inneren und äußeren Entwickelung der Volksschule unausgesetzte Pflege und erwartet vertrauensvoll Ihre Zustimmung zu den Gesetzentwürfen, welche die äußeren Verhältnisse der Volksschule und der Volksschullehrer betreffen. 1— In besonderem Maße wird Ihre Thätigkeit für die Förderung der Rechtspflege und einer die ganze Monarchie umfassenden Rechtsgemeinschaft in Anspruch genommen werden. Es werden Ihnen Vor⸗ lagen zugehen über die Anstellung im höheren Justiz⸗ dienste und über die juristischen Prüfungen, ferner der Entwurf eines Expropriationsgesetzes, eine Vor⸗ lage wegen der vom Handelsstande dringend gewünsch⸗ ten Aenderungen der Konkurs⸗Ordnung, Vorschläge zur Reform der Hypotheken⸗ und Subhastations⸗Ordnung.

Zur einheitlichen Regelung der Jagdpolizei im ganzen Umfange der Monarchie sind Gesetzentwürfe vorbereitet. 18 Dusrch den Abschluß einer revidirten Rhein⸗ schiffahrts⸗Akte ist für den Verkehr auf einer der wichtigsten Wasserstraßen eine neue völkerrechtliche Grundlage gewonnen. Meine Regierung wird Ihnen den Vertrag zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorlegen.

Es gereicht Mir zur Beruhigung, daß der Noth⸗ stand, welcher im vorigen Jahre einen Theil der Provinz Preußen heimgesucht hat, durch die Anord⸗ nungen, welche mit Ihrer Zustimmung getroffen worden sind, durch die hingebende Thätigkeit der

Behörden und Korporationen, sowie durch die reichen

Erweise der öffentlichen En chatigrfit überwunden

worden ist, und daß nach der diesjährigen Fesigebean

Ernte in jener Provinz eine Wiederkehr ähnlich Zustände für den nächsten Winter nicht zu besorgen ist Die Beziehungen Meiner Regierung zu de auswärtigen Mächten sind nach allen Seiten hi befriedigend und freundschaftlich. . Die Ereignisse auf der westlichen Halbinsel Europas können uns zu keinem anderen Gefühle veranlassen, als zu dem Wunsche und zu dem Ver trauen, daß es der spanischen Nation gelingen werde, in der unabhängigen Gestaltung ihrer Ver hältnisse die Bürgschaft lhres Gedeihens und ihre Macht zu finden. n Eine erfreuliche Uebereinstimmung in wachse ender Bildung und Humanität hat der internationale Kon⸗ greß bewährt, welcher soeben in Genf die Aufgab gelöst hat, die früher festgestellten Grundsätze die Behandlung und Pflege der Verwundeten im Kriege zu vervollständigen und auf die Marine aus⸗ zudehnen. Wir dürfen hoffen, daß der Augenblick fern sei, der diese Ergebnisse zur Anwendung berufen werde. 1 Die Gesinnungen der Souveräne und das Friedensbedürfniß der Völker begründen die Zuver sicht, daß die fortschreitende Entwickelung des allge⸗ meinen Wohlstandes nicht nur keine materiell Störung erleiden, sondern auch von jenen Hem mungen und Lähmungen wird befreit werden, welch grundlose Befürchtungen und deren Ausbeutung durch die Feinde des Friedens und der öffentlichen Ord nung ihr nur zu oft bereiten. Möge der Landtag, durchdrungen von jene Zuversicht, an seine Friedens⸗Arbeit gehen! Sobald die Verlesung der Rede beendet war, trat der stell vertretende Vorsitzende des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ und Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt, wiederum vor und

erklärte auf Allerhöchsten Spezial⸗Befehl den Landtag der preußischen Monarchie für eröffnet.

Se. Majestät der König verließen nunmehr unter drei maligem Hoch der Versammlung, welches der zeitige Präsiden des Hauses der Abgeordneten von Forckenbeck ausbrachte, in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und de Prinzen, huldvoll nach allen Seiten grüßend, den Weißen Saal

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die Enkeltochter des Geheimen Kommerzien⸗Raths Frei herrn von Diergardt in Viersen, Bertha Julie vo Diergardt, so wie auch dessen dritten Enkelsohn Johanne von Diergardt, in den Freiherrnstand zu erheben;

Dem Vorsitzenden der Direktion der Landes⸗Kredit⸗Anstal in Hannover, Geheimen Regierungs⸗Rath Cammann, de Rang eines Rathes dritter Klasse zu verleihen;

Den Kreisgerichts⸗Direktor Schubert zu Goldberg in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Lauban zu versetzen

Den Gerichts⸗Assessor Bianchi in Kosten zum Staats Anwalt daselbst zu ernennen;

Den Bau⸗Inspektoren Schopen zu Cöln und Dieckhof zu Bonn den Charakter als Bau⸗Rath; b

Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Gumbinner in Berlin den Charakter als Sanitäts⸗Rath; und

Dem Kaufmann Joseph Cassalette zu Aachen den

Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen; so wie

Den bisherigen Stadtverordneten⸗Vorsteher, Kaufmann 2 Schrimpff zu Iserlohn, der von der dortigen Stadtverord⸗

neten⸗Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldete Beigeordneten der Stadt Iserlohn für die gesetzliche sechsjährig Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten.

Das dem Wilhelm Hollweg (in Firma Wm. Holl weg u. Comp.) zu Barmen unter dem 19. September 1867 ertheilte Patent 3 2

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte,

Praͤbikat Musikdtrektor verliehen worden.

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neu und eigenthümlich erkannte Vorrichtung zur Befestigung von Perlen auf Kett⸗ und Einschlagfäden, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.

18 2 Zustiz⸗Ministerium. 41 Der Gerichts⸗Assessor Toll hierselbst ist zum Rechtsanwal

bei dem hiesigen Kreisgericht und zugleich zum Notar im De⸗ partement des Kammergerichts mit Anweis

sitzes in Zossen ernannt worden.

Minhnisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Musiker Alexander Dorn zu Crefeld

ist das

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am 1. März 1868

fällig gewesenen Schatz⸗Anweisungen.

Von den am 1. März d. J. fällig gewesenen Schatz⸗ Anweisungen vom 1. Juni 1867 sind mehrere noch nicht zur Auszahlung eingegangen. Die Besitzer derselben werden auf⸗ gefordert, diese Schatz⸗Anweisungen, welche seit dem 1. März d. J. nicht weiter verzinset werden, zur Vermeidung ferneren Zind⸗ verlustes baldigst nach Maßgabe unserer Bekanntmachung vom 14. Februar d. J. bei einer der Regierungs⸗Hauptkassen, oder bei einer der Bezirks⸗Hauptkassen in der Provinz Hannover,

oder bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M., oder der Staats⸗

schulden⸗Tilgungskasse hierselbst einzureichen. ir Berlin, den 31. Oktober 1868. 8 Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Löwe. Meinecke.

Bekanntmachung.

Auf das unterm 23. März 1834 verbriefte 3 ½ prozentige kurhessische Staatsanlehen von ursprünglich 1,265,850 Thalern soll ein weiterer Betrag von 105,000 Thaler abgetragen werden. In Folge der deshalb heute stattgefundenen Verloosung der be⸗ treffenden Schuldverschreibungen sind folgende Nummern ge⸗

zogen worden: Lit. A. à 1000 Thaler. Nr. 2. 15. 25. 27. 29. 48. 107. 128. 148. 151. 165. 211. 220. 232. 246. 274. 281. 292. 297. 306. 309. 310. 358. 362. 363. 366. 368. 369. 383. 389. 394. 395. 407. 455. 461. 462. 482. 490. 491. 496. 505. 506. 507. 517. 524. 531. 536. 540. 541. 545. 559. 588. Lit. B. à 500 Thaler. Nr. 3. 13. 14. 46. 52. 98. 101. 110. 118. 121. 125. 138. 308. 312. 313. 320. 321. 331. 336. 338. 339. 348. 362. 368. 389. 393. 406. 407. 434. 436. 443. 460. 521. 528. 532. 536. 542. 547. 554. 556. 569. 575. 607. 609. 615. 640. 646. 654. 667. 668. 1 Lit. C. à 250 Thaler. 8 Nr. 28. 40. 74. 81. 96. 102. 107. 113. 1 . 137. 140. 146. 149. 154. 160. 168. 175. 177. 196. 8 .221. 226. 243. 246. 252. 254. 261. 289. 297. 386. Lit. D. à 100 Thaler. Kr. 10. 17. 62. 70. 75. 81. 89. 100. 119. 137. 145. 148. 167. 187. 219. 232. 242. 243. 257. 263. 282. 296. 298. 301. 308. 315. 316. 357. 369. 370. 375. 379. 386. 388. 390. 394. 398. 409. 410. 413. 415. 421. 422. 425. 431. 432. 437. 447. 471. 472. 473. 480. 494. 497. 509. 519. 526. 531. 537. 547. 548. 556. 568. 575. 581. Lit. E. à 50 Thaler. Nr. 3. 5. 13. 20. 22. 28. 31. 51. 52. 57. 64. 91. 93. 99. 101. 110. 112. 116. b Es werden diese Schuldverschreibungen hiermit dergestalt gekündigt, daß sie am 31. Dezember d. J. einzulösen sind. n die Inhaber der Schuldverschreibungen ergeht daher die Aufforderung, gegen Zurückgabe derselben, so wie aller dazu gehöͤrigen Zins⸗Abschnitte und Talons an dem gedachten Tage die Kapital⸗Beträge, welche nur bis zu demselben ver⸗ zinset werden, bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse dahier in Empfang zu nehmen. Sodann wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach⸗ folgende, durch Verloosung schon früher rückzahlbar gewordene

Schuldverschreibungen jenes Anlehns noch nicht eingelöst sind, nämlich:

) rückzahlbar am 31. Dezember 1866: Lit. C. Nr. 278 über 250 Thaler,

»„ D. 19 und 541, jede über 100 Thaler,

E. » 39 über 50 Thaler, .

2) rückzahlbar am 31. Dezember 1867· Lit. A. Nr. 32 und 360, jede über 1000 Thaler, B. » 397 über 500 Thaler, »„ 222 und 255, jede über 250 Thaler, 1b 311. 399. 433 und 561, jede über 100 »„ E. „» 23 über 50 Thaler. Kassel, am 23. Oktober 1868. Königliches Fegerungs Prafit iur von Moeller. 8 Berlin, 4. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Lieutenant von Gers⸗ dorff, Commandeur der 22. Division, die Erlaubniß zur An legung des von des Großherzogs von Sachsen Königlichen Ho⸗ heit ihm verliehenen Großkreuzes des Hausordens vom Weißen Falken zu ertheilen.

Personal⸗Veränderungen.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen Beförderungen und Versetzungen. Den 27. Oktober Heusinger v. Waldegg, Major aggr. dem 1. Westph. Hus. Regt. Nr. 8, zum Commandeur dieses Regts. ernannt. v. Specht, Pr. Lt. vom 1. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 5, als Adjut. zur Insp. der Jäger und Schützen kommandirt. Kleedehn, Sec. Lt. vom 8. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedrich Carl v. Preußen), von seinem Kom⸗ mando als Insp. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Hannover entbunden. Gr. v. Moltke, Sec. Lt. vom Magdeburg. Drag. Regt Nr. 6, zur Dienstl. als Insp. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Hannover, Detert, Pr. Lt. vom Hohenzoll. Füs. Regt. Nr. 40, zur Dienstl. als Insp. Off, und Lehrer bei der Kriegsschule zu Engers kommandirt. Lentz, Major und Abth. Commdr. in der 5. Art. Brig., in gleicher Eigenschaft in die 3. Artillerie⸗Brigade. Bausch, Major in der 11. Artillerie⸗Brigade und Vorstand des Artillerie⸗ Depots zu Wiesbaden, als Abth. Commdr. in die 5. Art. Bri ade, Reinhardt, Major und Comp. Chef in der 4. Art. Brig., als Vor⸗ stand des Art. Depots zu Wiesbaden in die 11. Art. Brig., ver⸗ setzt. Gr. v. d. Groeben⸗Ponarien, Port. Fähnr. vom 7. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 44, zum 2. Brandenb. Drag. Regt. Nr. 12 versetzt. B. Abschieds⸗Bewilligungen. Den 27. Oktober. Buchwald, Port. Fähnr. vom 4. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 63, zur Reserve ent⸗ lassen. Wohlatz, pens. Wachtm., bisher im Garde⸗Kür. Regt., der Char. als Sec. Lt. verliehen. Beamte der Militär⸗Verwal⸗ tung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 19. Ok⸗ tober. Puhl, Militär⸗Anwärter, als Proviant⸗Amts⸗Assistent in Berlin angestellt. Den 22. Oktober. Galka, Zahlm. des 1. Bats. 8. Fee gt. Inf. Regts. Nr. 74, der erbetene Abschied mit Pension ewilligt.

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MNichtamtliches.

„Preußen. Berlin, 4. November. Se. Majestät der König empfingen die Vorträge des Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Mar⸗ schalls Grafen Pückler und des Geheimen Kabinets⸗Raths von Mühler, sowie militärische Meldungen, bei denen unter Anderen betheiligt waren der General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, Graf Gröben⸗Neudörfchen, der Fürst zu Hohen⸗ lohe⸗Koschentin, der Herzog von Ratibor und Fürst Pleß, sowie

die Generale von Koblinsky und von Fabeck. Um 11 ½ Uhr

begaben Se. Majestät der König Allerhöchstsich nach der Schloß⸗ Kapelle zum Gottesdienst, der die feierliche Eröffnung der beiden Häuser des Landtages einleitete, welche Se. Majestät der König in Allerhöchsteigener Person vollzogen.

In besonderer Audienz empfingen Se. Majestät der König den Königlichen Gesandten bei der Hohen Pforte, Grafen von Brassier de St. Simon, und statteten der Gräsin von Bernstorff, Lemnaplin des Königlichen Botschafters in London, einen

esuch ab.

„— JIn beiden Häusern des Landtags fand heute die erste Sitzung statt.

Ueber die kirchliche Regelung der Stellung des katho⸗ lischen Feldpropstes der Armee und den Modus für die Besetzung dieses Amtes haben längere Zeit Verhandlungen mit dem päpstlichen Stuhle stattgefunden, welche vor Kurzem zu einem, die landesherrlichen Gerechtsame sicherstellenden Ab⸗ schlusse gelangt sind. Um die Stellung des Feldpropstes in Beziehung auf die ihm nunmehr unmittelbar und ohne Dazwischenkunft eines anderen Bischofs zustehenden kirch⸗ lichen Attributionen richtig zu kennzeichnen, hat das Ober⸗ haupt der katholischen Kirche dem dazu ausersehenen Geistlichen den Titel eines Bischofs in partibus beigelegt. In dem Verhältnisse des Feldpropstes, dem Staate gegenüber, ist dadurch eine Aenderung nicht eingetreten. Gegenwärtig ist zum katholischen Feldpropst ernannt der bisherige Propst und Dekan Namszanowski, welcher nach erfolgter Konsekration als Bischof von Agathopolis heute im Sitzungssaale des Kultus⸗Ministeriums vor dem Mi⸗ nisterial⸗Direktor, Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗