Hannover, 7. November. In der gestrigen (21.) Sitzung des hannoverschen Provinzial⸗Landtages wurde der erste Gegenstand der Tages⸗Ordnung: Berathung des Schreibens, be⸗ treffend die für 1868 geleisteten und noch zu leistenden Ausgaben, durch Annahme der dazu gestellten Ausschuß⸗Anträge mit den gestern angenommenen Veraͤnderungen ohne Diskussion erledigt.
Zum folgenden Gegenstande: Schreiben, betreffend die Ver⸗ ältnisse der Beamten und Unterbeamten der früheren hanno⸗ verschen Stände⸗Versammlung, wurde der vom Referenten v. Borries gestellte Antrag: »Dem ständischen Verwaltungs⸗ Ausschusse zu überlassen, ob und welche der unter Nr. 3 und 5 des Schreibens aufgeführten Unterbeamten vom Provinzial⸗ Landtage anzustellen und auf den Provinzialfonds zu über⸗ nehmen, mit dem Auftrage, von dem desfallsigen Beschluss dem Königl. Ober⸗Präsidenten Kenntniß zu geben«, ohne Dis⸗ ussion einstimmig angenommen. Ein Gleiches geschah mit em Antrage von Borries: „Bezüglich der über die Ausgaben des vorigen Provinzial⸗Landtags abgelegten Rechnung dem Rechnungsführer Decharge zu ertheilen.⸗
Es erfolgte sodann die Wahl des Landes⸗ Ausschusses, be⸗ stehend aus je 4 Mitgliedern der 3 Kurien. Das Resultat war folgendes: Graf von Borries, Land⸗Rath von Rössing, Landschaßts Rath und Kammerherr Graf zu und von Knyphausen⸗Lütetsburg, Regierungs⸗Assessor a. D. Freiherr von Hammerstein⸗Loxten, Stadt⸗Direktor Rasch, Land⸗ Rath Bürgermeister Neubourg, Bürgermeister Russel⸗Papen⸗ bineg⸗ Bürgermeister Miquel „Hofbesitzer Redeker, Hofbesitzer Jordan⸗Holle, Oekonom Schmidt⸗Fallingbostel und Oekonom Strenge⸗Holte.
Nach Verlesung mehrerer ständischer Erwiderungsschreiben wurde dann die Wahl von 12 Ersatzmännern vorgenommen.
Hierauf wurde vom Landtags⸗Marschall die Mittheilung gemacht, daß der Abg. Ober⸗Jägermeister von Kalm an den letzten zehn Sitzungen nicht Theil genommen, und da er weder von ihm, noch von der Versammlung Urlaub erhalten habe, nach der Geschäftsordnung auszuschließen sein würde. Da kein Widerspruch erfolgte, wurde der Abgeordnete damit für aus⸗ geschlossen erklärt.
Sodann kam man zum folgenden Gegenstande der Tages⸗ Ordnung: Entwurf eines Gesetzes über Aenderung der Statuten der Landes⸗Kredit⸗Anstalt. Die Berathung fand in vertrau⸗ licher Seunß b. —
— Auf der Tagesordnung der heutigen (22.) Morgensitzun stand das Schreiben vom 22. Oktober, benkee die Srganine tion der Regierungsbehörden in der Provinz Hannover. Die Kommission hatte in einer Denkschrift eine Erwiderung beschlos⸗ sen, deren Inhalt in folgendem Gutachten zusammengefaßt ist: »„l1) die bestehenden 6 Landdrosteien vorläufig beizubehalten, so lange nicht eine durchgreifende Reform der Verwaltung in dem erörterten Sinne ins Leben getreten ist, 2) das Ober⸗Steuer⸗ Kollegium aufzulösen und die Geschäfte desselben den Land⸗ drosteien zu übertragen, 3) die Aufsicht über das Volksschul⸗ wesen den Landdrosteien bezw. dem Provinzial⸗Schulkollegium beizulegen. Die Verwaltung der Domänen und Forsten in einer Behörde für die ganze Provinz zu vereinigen, können wir mit der Staatsregierung nur für durchaus angemessen erach⸗ ten.«- Nach längerer Debatte wurde der Kommissions⸗Antrag mit der Denkschrift angenommen. 1
— In der (23.) Abend⸗Sitzung wurde der 2. hannoversche Pro⸗
dauernden Sitz des Provinzial⸗Landtages zu wählen, Komite gewählt. Andere Anträge Itzehoe, Kiel, Flensburg, Neumünster oder Schleswig als des Provinzial⸗Landtags. Es folgte hierauf die Vorberat über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Einführung des
meinen Berggesetzes. Der Berichterstatter Rantzau⸗Rastorff äußerte sich üͤber einige Punkte, und da Niemand das Wort nahm, so wurde die Vorberathung geschlossen.
Sitz hung
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Sitzung des Kommu nal⸗Landtages fand die Verhandlung über den Entwurf einer Gemeinheits⸗Theilungs⸗Ordnung statt. Der Entwurf wurde mit zum Theil wesentlichen Abaänderungs⸗ Vorschlägen angenommen. Zu §. 2 wurde der Zusatz be schlossen: »Streulaub⸗Berechtigungen können erst 5 Jahre nach Publikation dieses Gesetzes abgelöst werden.« S ein Antrag angenommen, nach welchem die eigentlichen
0 dentlichen Gerichten übertragen werden sollen.
DSachsen. Coburg, 6. November. heute hierher zurückgekehrt.
Anhalt. Dessau, 7. November. Durch Bekannt⸗ machung des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums wird zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß Höchsten Orts die Einberufung des Landtags für das Herzogthum Anhalt ber d. J. in Dessau beschlossen ist.
Baden. Karlsruhe, 6. November.
(Karlsr. Ztg.)
im eidgenössischen Generalstabe, Hammer, in feierlicher Audienz empfangen und aus dessen Haͤnden das Schreiben des Prä⸗ sidenten des schweizerischen Bundesrathes entgegengenommen, welches denselben als außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister der Eidgenossenschaft am Großherzoglichen Hofe beglaubigt.
Bayern. München, 6. November. Das vom Minister des Innern aus Anlaß der Eröffnungen der Landraths⸗Ver⸗ sammlungen unterm 28. Oktober an die sämmtlichen Regie⸗ rungs⸗Präsidenten erlassene Schreiben lautet nach der »Allg. Ztg.« im Auszuge wie folgt:
“ Staats⸗Regierung ist von dem redlichen Streben durchdrungen, die Selbstständigkeit Bayerns zu wahren und zu erhalten und zugleich die innere Entwickelung des Königreichs nach jeder Richtung zu fördern. Dabei muß sie natürlich in erster Beziehung mit den gegebenen Thatsachen rechnen und sich insbesondere, unter Fernhaltung aller Leidenschaftlichkeit, unter nüchterner Prüfung der faktischen Verhältnisse, wohl hüten, unser theures Vater⸗ land in einen Zustand unheilvoller Isolirung zu bringen oder gar in eine undeutsche Politik zu drängen, welche, wenn vielleicht auch nicht im Augenblick, doch jedenfalls in nächster Zukunft die Selbstständigkeit des Königreichs im höchsten Grade gefährden würde. Der Staats⸗ Regierung konnte und durfte dabei nicht entgehen, daß eine besondere Bürgschaft für die Erhaltung der Selbstständigkeit des König⸗ reichs dann gegeben sei, wenn die Wehrkraft des Landes er— höht, sein Heer auf einen Achtung gebietenden, den Anfor⸗ derungen der jetzigen Kriegswissenschaften entsprechenden Stand ge⸗ bracht und hierdurch Bayern in die Lage gesetzt werde, bei eintreten⸗ den politischen Verwickelungen die seiner Bedeutung entsprechende Stelle 98 vertreten. Das aus diesem Gedanken hervorgegangene Wehr⸗Ver⸗ assungs⸗Gesetz vom 30. Januar d. J. ist auf Prinzipien gegründet, welche nach anderweitig gemachten Erfahrungen sich trefflich bewährt
vinzial⸗Landtag von dem Ober⸗ Präsidenten, Grafen Ott zu Stolberg⸗Wernigerode, mit folgender Rede Fefcsre . Sochgeehrte Herren Stände! Nach vierwöchentlicher anstrengender Sitzungs⸗Periode ist der Pro⸗ vinzial⸗Landtag nunmehr zur Beendigung seiner Arbeiten gelangt, und ich glaube, daß Sie, meine Herren, auf diese Zeit und auf Ihre Thätigkeit mit Befriedigung zurückblicken dürfen. Getragen von dem Gefühl Ihrer Verantwortlichkeit und von lebendigem Interesse für as Gemeinwohl, haben Sie der Bewältigung der umfangreichen, hnen obgelegenen Arbeiten Sich mit voller Hingebung unterzogen Dieses Resultat kann auch bei der Königlichen Staats⸗Regierung nur ie lebhafteste Anerkennung und Befriedigung hervorrufen eine Herren! Neben vielen anderen wichtigen Beschlüssen haben Sie auf diesem Landtage in wesentlicher Uebereinstimmung mit der Regierung den Grundstein zu einer selbstständigen Verwaltungs⸗Thä⸗ tigkeit Ihrer Korporation gelegt; wenn diese Selbstverwaltung in richtiger Erkenntniß des ihr gesteckten Ziels und des durch den be⸗ stehenden Staats⸗Organismus vorgezeichneten Maßes ihre Thätigkeit entfaltet, so wird sie gewiß nicht blos der Provinz Hannover, sondern ugg Ee. zum Segen gereichen. 2 ser Hoffnung und mit diesem Wunsche erkläre ij 2. hannoverschen Provinzial⸗Landtag hierdurch firsche erkläre brachte in welches die Ver⸗
.
Der Landtags⸗Marschall, Graf zu Mu⸗ Sr. Majestät dem Könige ein Hoch aus; ö sammlung lebhaft einstimmte.
Rendsburg, 7. November. n der heutigen 21. Si des schleswig⸗holsteinschen Provin 8 1⸗La nd 28 g Sen dene
haben; in ihm ist zugleich der verfassungsmäßige Grundsatz der Gleich⸗ heit vor dem Gesetz in Bezug auf die Wehrpflicht Fahaes c 18 der Intelligenz die Einwirkung auf die Entwickelung der Armee ge⸗ sichert. An die Einführung eines mit den konstitutionellen Einrich⸗ tungen des Königreichs und mit dessen Wohlstand unvereinbaren Mi litarismus denkt die Staats⸗Regierung selbstverständlich nicht. In den inneren Angelegenheiten war und ist die Königliche Staats⸗ Regierung ernstlich bemüht, die Hemmnisse, welche der Ent⸗ wicklung des Landes bisher theils in der Gesetzgebung, theils in sonstigen Verhältnissen entgegengestanden waren, so rasch als thunlich zu beseitigen. Bei ihrem diesfälligen Streben müssen ihr die Errungenschaften der Wissenschaft, die bewährten Erfahrungen anderer Länder, die Bedürfnisse, welche im eigenen Land G — Richtschnur dienen. Bereits ist es ihr gelungen, die Gesetze über das Gewerbswesen vom 30. Januar d. J. und über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt vom 16. April d. J. zum Abschlusse zu bringen, und damit eine neue Grundlage für die Freiheit des Er⸗ werbes, für die Belohnung des Fleißes und der Betriebsamkeit, für die Erweiterung der Familien⸗Begründung zu schaffen. Andere Gesetz⸗ Entwürfe, welche die Entwicklung des Landes, insbesondere den Auf⸗ schwung des innern Lebens der Gemeinden, die Verbesserung der
der allgemeinen Bildung und andere wichtige Ziele liegen den Kammern des Landtags zur verfassangsrielkigie Prüfung vor.
— Ueber das Schulgesetz äußert sich das Schreiben: G G Die Königl. Staats⸗Regierung ist von der Wichtigkeit und Heiligkeit er Religion auf das Lebhafteste durchdrungen, sie erkennt und erfüllt ihre Aufgabe, die verfassungs mäßigen Rechte und Institutionen der Religions⸗
Vorberathung der Proposition Wiggers, die Stadt Rendsburg zum 5
Genossenschaften zu achten und zu wahren, und sir sülm. haftigkeit bestrebt, jede derselben im ungestörten Heun ,g eran.
ages z2 „ das und Petitionen wünschen
allge⸗
Zu §. 6 wurde Streitigkeiten über die im §. 6 genannten Gegenstände den
—, Wiesbaden, 8. November. In der gestrigen (11.) Abend⸗
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zum 19. Novem⸗
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Der Großherzog hat heute Nachmittag 5 Uhr den Obersten
hervortreten, zur
Justizpflege und damit die Hebung des Kredits, die größere Sicherung im Auge haben,
wird
assungsmäßig zustehenden freien Bewegung zu erhalten und zu falten Sie hat aber auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese freie Bewegung nicht über die durch Verfassung und Gesetz ge⸗ zogenen Grenzen hinaustrete und der religiöse Friede im Lande nicht gestört werde. Diese Pflicht wird sie jederzeit zu erfüllen wissen, und aus ihr ist die Nothwendigkeit hervorgetreten, diejeni⸗ gen Geistlichen, welche sich der Uebertretung positiver Gesetze schuldig machen, der gesetzlichen Bestrafung anheimfallen zu lassen. Ein Geseh⸗ welches die Staats⸗Regierung ermächtigen würde, denjenigen Gei
lichen, welche sich gegen die Gesetze verfehlen, das Privilegium der Straflosigkeit zu verleihen, existirt bekanntlich nicht. Daß die Staats⸗ Regierung aber in dieser Beziehung lediglich dem Gesetze seinen Lauf gelassen und nach keiner Richtung einen Auftrag gegeben hat, gegen den Klerus tendenziös vorzugehen, ist Euer ꝛc. am Besten be⸗
kannt. “ Der bisherige Gesandte Oesterreichs dahier, Graf von
Trautmannsdorf, ist gestern aus Wien hier eingetroffen, um nächster Tage sein Abberufungs⸗Schreiben zu überreichen. Nach den in Art. 83 des neuen Wehrverfassungs⸗Gesetzes enthaltenen Bestimmungen soll denjenigen Wehrpflichtigen, welche in die Ersatzmannschaft eingestellt und zum Dienste nicht einberufen werden, den gänzlich oder theilweise von der Wehr⸗ pflicht Befreiten, ferner denjenigen, welche wegen einer die Er⸗ werbsfähigkeit nicht aufhebenden Untauglichkeit, und denjenigen, welche wegen Unwürdigkeit ihrer Wehrpflicht nicht nachkommen, ein Beitrag zur Staats⸗Kasse auferlegt und die Größe, Er⸗ hebung und Verwendung dieses Beitrages durch ein besonderes Gesetz geregelt werden. Der desfallsige Gesetz⸗Entwurf ist im Kriegs⸗Ministerium bereits ausgearbeitet. An der endgültigen Feststellung desselben betheiligen sich jedoch noch die Königlichen Staats⸗Ministerien des Innern und der Finanzen. November. Neueren Anordnungen zufolge wird
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die Kaiserin von Rußland erst Sonnabend, den 14. No⸗ vember, hier eintreffen.
Oesterreich. Wien, 8. November. In dem gestern ausgegebenen 83. Stück des Reichsgesetz⸗Blattes ist das Gesetz vom 4. November 1868, wodurch das zur Ergänzung des Heeres im Jahre 1868 auszuhebende Rekruten⸗Kontingent be⸗ stimmt wird, enthalten. Das Gesetz lautet; Zur Ergänzung des Heeres im Jahre 1868 hat eine Rekruten⸗Aushebung in der Ziffer von 56,548 Mann zu erfolgen. — Die heutige »W. Z. ⸗ publizirt bereits das Tableau, nach welchem die (am 16. d. M. beginnende) Rekruten⸗Aushebung erfolgt.
— Der preußische Gesandte, Freiherr von Werther, ist vorgestern von Berlin wieder hierher zurückgekehrt.
Pesth, 6. November. Im Unterhause beantragte Ghyzy, das Haus möge beschließen, daß die Delegation nicht früher ihre Thätigkeit beginne, bevor nicht die Titelfrage der staats⸗ rechtlichen Stellung Ungarns entsprechend gelöst ist. Der An⸗ trag wird in Druck gelegt. Es folgte hierauf die dritte Lesung des Gesetz⸗Entwurfes über die Arad⸗Temesvarer Eisenbahn.
— Die »N. Fr. Pr.«meldet aus Pesth, den 7. November: Die sechste Sektion des Abgeordnetenhauses hat die Umarbeitung des Nationalitäten⸗Gesetz⸗Entwurfes nahezu vollendet. Die Ab⸗ änderung betrifft nur sechs Paragraphen. Im neuen Entwurfe sind nicht mehr die Fälle aufgezählt, wo eine andere Sprache als die ungarische als Landessprache gestattet ist, sondern er zählt nur jene Fälle auf, wo die offizielle Staatssprache obli⸗ gatorisch ist. ““
— Die heutige Berathung in der siebenten Sektion über das Nationalitäten⸗Gesetz war stürmisch. Rannicher präzisirte den Standpunkt der Sachsen und wiederholte die Forderung, daß in Siebenbürgen die vollständige Gleichberechtigung der drei Landessprachen (Deutsch, Rumänisch, Magyarisch) normirt werde. Da Rannicher nicht durchdrang, schieden die Serben und Rumänen aus der Sektion. Die Sachsen beschlossen, sich bei der Abstimmung nicht zu betheiligen.
— Das Handels⸗Ministerium hat Verhandlungen wegen eines Post⸗Vertrages mit Serbien heute begonnen. Oesterreich ist durch den Sektions⸗Rath Pilhal, Serbien durch Mladeu Radoyerich vertreten. .“ —
Prag, 8. November. (Pr. Z.) Der Kaiser hat am 27. Oktober d. J. dem vom böhmischen Landtage beschlossenen Gesetz⸗Entwurfe in Betreff der Regelung des Kurwesens in den größeren böhmischen Kurorten die Allerhöchste Sanction ertheilt.
Schweiz. Bern, 6. November. (N. Z. Ztg.) Der undesrath ist heute in die Behandlung des Voranschlags über die Einnahmen und Ausgaben der Eidgenossenschaft für 1869 eingetreten. Die Gesammt⸗Einnahmen sind auf 21,596,300 Fr. veranschlagt; das Ausgaben⸗Budget ist noch in Behandlung. ““ — Der belgische Geschäftsträger, Fürst Caraman Chimay, verläßt Bern auf einige Wochen. Während seiner Abwesenheit er durch den Gesandtschafts⸗Sekretär Baron Wethner
Belgien. Brüssel, 8. November. Nach dem Bulletin vom 7. ist der Zustand des Kronprinzen in der ganzen ver⸗ flossenen Woche unverändert gewesen, es hat sich kein beun⸗ ruhigendes Symptom gezeigt.
Großbritannien und Irland. London, 6. No⸗ vember. Die Reparaturen der »Galatea« sind bereits vollendet, und hat dieselbe das Dock verlassen. Inzwischen ist der Unfall vor einem Admiralitäts⸗Gerichtshofe untersucht worden, und wird die Entscheidung desselben der Admiralität vorgelegt werden.
— Der Admiral Earl of Carysfort, im Jahre 11783 ge⸗ boren, ist gestorben.
— 7. November. Die Königin der Niederlande, welche Torquay verlassen und sich nach London begeben hat, stattete gestern dem Prinzen und der Prinzessin von Wales einen Be⸗ such in Marlborough⸗house ab. Später am Tage besuchte der Prinz von Wales nebst Gemahlin die Königin der Niederlande in Claridge's Hotel.
Melbourne, 13. Oktober. Das Parlament von Viece⸗ toria hat sich vertagt, nachdem es eine Eisenbahnanleihe im Betrage von 2,100,000 Pfd. Sterl. bewilligt hatte. Frankreich. Paris, 8. November. (Indép.) Der ge⸗ setzgebende Körper wird seine Arbeiten nicht vor dem 5. Dezem⸗ ber beginnen können. Verschiedene Ministerien haben erklärt, daß ihre bezüglichen Budgets sich nicht früher feststellen lassen. — (Presse.) Der Kaiser und die Kaiserin haben gestern die Behörden und die Geistlichkeit der Stadt Compiêgne em⸗ pfangen und gleichzeitig den Präfekten des Departements der Oise, sowie den Bischo von Beauvais. Später unternahmen der Kaiser, die Kaiserin und der Kaiserliche Prinz einen Aus⸗ flug nach Pierrefonds. Die erste Reihenfolge der Eingeladenen wird morgen eintreffen.
— (Presse.) Ein im Staatsrath vorbereitetes Dekret liegt dem Kaiser zur Unterzeichnung vor, dasselbe ordnet die Errich⸗ tung zweier Hospitäler an, das eine zu Saint Valéry⸗en⸗Caux und das andere im Departement Isere.
— 9. November. (W. T. B.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten wurden bei der Deputirtenwahl in Angouleme 27,934 Stimmen abgegeben, davon erhielten die E Kandidaten Bodét und Laroche 13,604 resp. 8689 Stimmen. Der Oppositions⸗Kandidat Marot erhielt 4823 Stimmen, da somit keiner der Kandidaten die absolute Majorität erhaiten hat, wird eine engere Wahl stattfinden. 82
Spanien. Madrid, 5. November. Der Minister des Innern hat die allgemeine Wohlthätigkeits⸗ Deputation des Reichs aufgehoben und will an deren Stelle eine Einrichtung schaffen, welche den Provinzial⸗Deputationen und den städtischen Behörden freieren Spielraum läßt. Es wird dadurch eine er⸗ hebliche Summe dem Staate erspart, die auf 12,850 Escudos angeschlagen wird.
— Die landwirthschaftliche Central⸗Lehr⸗Anstalt ist auf⸗ gehoben und die Professoren sind vom 15. d. von ihren Sitzen entfernt. Die Anstalt war in Aranjuez 1855 auf dem Gute La Flamenca angelegt, hatte jedoch keinen er⸗ heblichen Erfolg: es sollen an deren Stelle Provinzial⸗Anstalten
estiftet werden, worüber der Handels⸗Minister ein Gesetz vor⸗ egen will. 8 1
— Die »Correspondencia« meldet, daß eine mobile Kolonne von Infanterie und Kavallerie unter dem Befehle eines Oberst⸗ Lieutenants vom Regiment Toledo die Provinz Castella und die Umgegend von Morella durchzieht.
— General Dulce begiebt sich erst am 30. nach Cuba, da⸗ mit er gleichzeitig mit den dorthin abgesandten Truppen daselbst eintreffe. Die Nachrichten von dort lauten dahin, daß die Schwarzen sich den Insurgenten von Manzanillo nicht ange⸗ schlossen haben. 1 1 ““
— Die General⸗Direktion des Staatsschatzes zeigt in der »Gaceta« an, daß am 11. d. die Subskription auf die Anleihe eröffnet und am 25. geschlossen wird. Am letzten Tage ist das Bureau von 10 Uhr Morgens bis 12 Uhr Nachts geöffnet.
— 7. November. (W. T. B.) Ein Dekret des Marschalls Serrano bestätigt Prim in der Würde als General⸗Kapitän der Armee. b 1
Ein Zirkular Prims erinnert die Armee, daß sie keine andere moralische und materielle Stärke habe, als diejenige, die aus der Uebereinstimmung der Gesinnung und der Haltung
entspringt, welche sich durch die Disziplin kundgeben. 1
— 8. November. (W. T. B.) Ein Dekret der Regierung ordnet an, daß durch eine demnächstige Anleihe ein besonderer Fonds zur Unterstützung der Eisenbahn⸗Gesellschaften in Ge⸗ mäßheit des Gesetzes vom 11. Juli 1867 gebildet werden soll.
— Die Regierung hat bestimmt, daß Certifikate über frei⸗ willige Depots bei der Depot⸗Kasse, welche nach dem 25. d. ver⸗ fallen, eben so wie Coupons der Staatsschuld, deren Verfall⸗
vertreten.
Anleihe angenommen werden sollen.
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Termin am 31. Dezember ist, als Einzahlungen auf die neue