lichen ꝛc. An elegenheiten Dr. von Mühler, der Minister der gen. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß schon im landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister Budget von 1867 eine Summe von 200,000 Thaler
des Innern Graf zu Eulenburg. zur Verbesserung der Lehrergehälter aus Staatsmitteln aus⸗ 111“
Fens einer Raͤhe anderer geschͤftlichen Mittheilungen setzte gesetzt war und vom Landtage bewilligt wurde, und Sie wer⸗ 8 8 In Beziehung auf das „praktische Bedürfniß erlaube ich trägen Leistungen zu erzielen, wie sie dem Bedürfnisse ent⸗- der Präsident das Haus von einem durch den hiesigen Geschaͤfts⸗ den auch in dem gegenwärtigen Budget⸗Gesetze eine Position mir nur noch ganz in der Kürze ein Moment hervorzuheben. sprechen. Die Folge davon war ein sehr langsames Anwachsen träger der Vereinigten Staaten Nordamerikas übersandten von 100,000 Thlr. finden, welche demselben Zwecke gewidmet Die Summe des Schulgeldes, welches gegenwärtig erhoben der Fonds und ein sehr langsames Anwachsen der Pensions⸗
wird, beläuft sich in der ganzen Monarchie auf nahezu Zahlungen, die daraus bewilligt werden können. Es ist von
Schreiben des Staatssekretariats zu Washington an das Ab⸗ ist. Abgesehen davon, daß die Staats⸗Regierung nach dem . . 1 . geordnetenhaus in Kenntniß, betreffend die Seitens des Abge⸗ Maße der ber zu Gebote stehenden Mittel und Kräfte das 3,000,000 E jährlich. Es ist das eine Summe, Seiten des Lehrerstandes selbst wiederholt auf das Dringendste ordnetenhauses bei dem Tode des Präsidenten Lincoln bezeugte Möglichste zu thun bemüht ist, sind nun auch gegen die Ge⸗ 1 welche das Schulwesen nicht entbehren kann, ohne gewünscht worden, daß man eine Erhöhung der Beiträge einführen
Theilnahme. Der Präsident gab darauf eine Nachweisung meinden diejenigen Mittel und Anforderungen in Bewegung daß sein Bestand aufgeopfert werden müßte. Eben so möge. Das ist aber nur mögli v der Fach ommfton vcn deren Mitgliedern, so wie die gesetzt incaen, zu denen der bestehende Rechtszustand der Re⸗ wenig aber befindet sich die Regierung und das Land in kann, die Regierung kann das “ Kenseligatorisch S Uebersicht der Gruppen und der Reihenfolge, in welchen ierung Recht und Anlaß gab. Es liegen darüber erschöpfende der Lage, den Ausfall dieses Schulgeldes auf irgend eine wenige — oft nur eine verschwindende Minorität — dem wider⸗ die einzelnen Kapitel des Staatshaushalts⸗Etats pro erichte noch nicht vor; einzelnes aber kann ich bereits mittheilen andere Weise ersetzen zu können. Daher die gebieterische Noth⸗ sprechen. Sie kann es nicht anders festsetzen, als auf Grund 1869 zur Vorberathung im ganzen Hause gelangen wer⸗ zum Belage dafür, daß die Staats⸗Regierung nach dieser Seite wendigkeit, den Fortbestand des Schulgeldes gesetzlich möglich gesetzlicher Ermächtigung. Diese gesetzliche Ermächtigung inner⸗ den. Das Haus beschloß ferner, den folgenden Antrag des hin nicht unthätig gewesen ist. Nach den vorliegenden Berich⸗ zu machen. halb gewisser Grenzen, welche eine Ueberlastung auf Seiten der
Abg. Wölfel durch Schlußberathung zu erledigen: Die §§. 30 ten kann ich die Angabe machen, daß beispielsweise in den Der dritte Gesetzentwurf hat zum Gegenstande die Pen⸗ Beitragenden ausschlie en g — hung,z ü 88 — sionirung und Pensions⸗Berechtigung der Lehrer und Lehrerinnen schreitet zu 1ee ss buntg g3e nne Be daenige ashe
bis 33. Tit. 1. Theil II. des Allgemeinen Landrechts sind Städten des Regierungsbezirks Potsdam die Summe von g und 9 1 . 1 aufgehoben. Darauf übergab der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ 35,000 Thlr. zum Etat gebracht worden ist zur Verbesserung an den öffentlichen Volksschulen. Auch dieser Gesetzentwurf ist für die einzelnen Kassen nach Anhörung der Interessenten und
gelegenheiten, Dr. von Mühler, auf Grund Allerhöchster Er⸗ der Lehrergehälter, ferner im Regierungsbezirk Frankfurt eine wesentlich in der Gestalt, in der er hier vorliegt, bereits in dem gemäß ihrer Leistungsfähigkeit, Fe e ;
ges folgende das Vler anufe — betreffende Gesetz⸗Ent. Summe von 32,000 Thlr. zur Verbesserung von 979 Schul⸗ vorigen Landtage zur Kenntniß der legislativen Faktoren ge⸗ ist der Gegenstand der iariacfkebungen Kefjn zu können, würfe dem Hause zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme: stellen flüssig gemacht worden ist und außerdem bei 651 Schul⸗ langt, und bei der Vorberathung in dem andern Hause und „Die vier Gesetze stehen untereinander in einem gewissen 1) über die Aufhebung der letzten estimmung des stellen auf dem Lande noch eine Verbesserung und Erhöhung in den eingegangenen Petitionen sind gegen diesen Punkt ver⸗ inneren Zusammenhange. Sie sind nicht das in der Verfassungs⸗ Artikels 25 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar des Brennmaterials, das ihnen geliefert wird, eingetreten ist. hältnißmäßig die wenigsten Einwendungen erhoben worden. Urkunde bezeichnete Unterrichtsgesetz, sie enthalten aber einen 1850, 2) über die Einrichtung und Unterhaltung der In dem Regierungsbezirk Magdeburg wird die Gesammtsumme MNur eine davon hat von der Regierung als entschieden begrün⸗ sehr wesentlichen Theil eines solchen, und wenn es möglich ist öffentlichen Volksschulen, 3) über die Pensionirung dessen, was in den drei Jahren 1865, 66, 67 zur Besse⸗ det anerkannt werden müssen, nämlich die, daß Beiträge zur über diese Vorlagen eine Vereinigung der legislativen Faktoren und Pensionsberechtigung J“ rung Lehrergehabter. Küfg gemacht Wadee 9g 1 rauf öö T E111“ F b 1g su 1 so wird damit für das Ziel, welches die Verfas⸗ 5 und 4) über die Erweite⸗ den etrag von 67,332 Thlr. angegeben. ann n we „na n andern Gebieten der sungs⸗Urkun †
an öffentlichen Volksschulen, ) g - h geg öffentlichen Verwaltung die Erhebung von Pensions⸗Beiträgen macgt sein. de stellt, ein wesentlicher Schritt vorwärts ge⸗
rung,Umwandlung und Neu⸗Errichtungder Wittwen⸗ nur die lebhafte Bitte aussprechen, daß der Landtag 8 192 1 und Waisen⸗Kassen fü nach dieser Seite hin die Bemühungen der Staats⸗Regierung allgemein weggefallen ist. Außerdem ist in dem Gesetz⸗Entwurfe Ich stelle anheim, diese Gesetze zunächst einer kommissari⸗
Der Minister begründete diese Vorlagen in folgender Weise: unterstützen und namentlich für die Feststellung der jetzt vor⸗ auch noch ausdrücklich ausgesprochen worden, was die frühere. schen Berathung zu überweisen.⸗ »Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 2. November gelegten Prinzipien seinerseits mit eintreten wolle. Vorlage ebenfalls beabsichtigt hatte, daß nämlich in dem Regie⸗ Das Haus beschloß, die Vorlagen der durch 7 Mitglieder d. J. habe ich die Ehre, dem Hause vier Gesetz⸗Entwürfe zu Der Gesetz⸗Entwurf hat aber auch noch weiter gehen rungs⸗Bezirke Wiesbaden, wo für die Pensionirung der Lehrer zu verstärkenden Unterrichts⸗Kommission zu überweisen. 1 überreichen, welche das Volksschulwesen betreffen. Der erste müssen. Wenn es sich nämlich um die Feststellung der Ver⸗ andere und günstigere Bedingungen bereits bestehen, als Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten dieser Gesetz⸗Entwürfe hat zum Gegenstande die Einrichtung und pflichtung handelt, so ist dieselbe erschöpfend nur zu ordnen, diejenigen, welche die jetzige Vorlage ihnen hat bieten können, von Selchow, et⸗Entwürfe vor, betreffend die s es bei den dort bestehenden, für den Lehrerstand günstigeren Zus ücke i irke des Justiz⸗Senats
Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen. Dieser Gesetz⸗Entwurf wenn glei eitig der Umfang des Bedürfnisses, fuͤr welches ei de 5 1 f 9 — se⸗ — güichzeitig fang 4 Verhältnisse verbleiben solle; wie es denn auch für diejenigen 8 ildung von Wald⸗
nimmt seinen Ausgang von dem Beschlusse, den das Haus der diese Verpflichtung aufkommen soll, näher umschrieben wird. — l. - Abgeordneten in der Sitzung vom 6. April 1865 gefaßt hat und Es ist daher unumgänglich gewesen, in das gegenwärtige Gesetz Orte, namentlich die größeren Städte, wo mit anerkennens⸗ genossenschaften. Beide Entwürfe wurden der um 7 Mitglieder
in welchem die Staats⸗ egierung aufgefordert wurde, alsbald für die äußeren Verhältnisse der Errichtung und Unterhaltung werther Bereitwilligkeit von Seiten der städtischen Kommunen zu verstärkenden Agrar⸗Kommission überwiesen.
einen Gesetz⸗Entwurf vorzulegen, betreffend die Feststellung der der Volksschulen auch einige Punkte aufzunehmen, welche mehr dem Lehrstande für den Pensionirungsfall bessere und aus: Das Haus trat demnächst in den ersten Gegenstand der
äußeren Verhältnisse der Volksschulen, insbesondere der Lehrer⸗ die innere Seite des Schulwesens betreffen. Es mußten die kömmlichere Bedingungen gestellt sind, es nach dem Gesetz⸗Ent⸗ Tages⸗Ordnung ein: Interpellation des Dr. Löwe:
Besoldungen. Gegenstände, welche im Allgemeinen den Inhalt des Volks⸗ wurf ausdrücklich bei den dort bestehenden günstigeren Verhält⸗ „Beabsichtigt die Königliche Staats⸗Regierung, die gegen⸗
Die Staats⸗Regierung erklärte sich damals bereit, auf diese unterrichtes bilden sollen, erwähnt werden, es mußten diejeni⸗ nissen verbleiben solle. Die Summe dessen, was man allgemein wärtig mit Rußland bestehende Kartell⸗Konvention von 1857 Aufforderung des Hauses einzugehen; es ist ein Geset⸗Entwurf gen Rücksichten, welche die lokalen Verhältnisse fordern, die⸗ dem Lehrerstande bieten zu können geglaubt hat, besteht darin, zu erneuern obder nach ihrem Ablauf durch eine ähnlichen n diesem Sinne auch in der vorigen Session eingebracht jenigen Rücksichten, welche nach Bestimmung des Art. 24 die daß die Summe von 120 Thalern als das Minimum einer Inhalts zu ersetzen?
worden, aber nicht zur Plenar⸗Berathung der Häuser ge⸗ konfessionellen Grundsätze fordern, geregelt werden, es konnte Pension für einen, eine volle Dienstzeit von 40 Jahren hinter . Der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt erklärt diehen. Diesem früheren Gesetz⸗Entwurf gegenüber sind Mo⸗ endlich die Frage der Schulpflichtigkeit, ihre Dauer und die sich habenden Lehrer hat festgesetzt werden können. Wo das hierauf: Die Staats⸗Regierung glaubt Anstand nehmen zur. ita in der Kommission des anderen Zauses aufgestellt. Mittel zur Aufrechterhaltung derselben — Lebensfragen fi Gesammt⸗Einkommen ein höheres als 200 Thlr. ist, wird dann sollen, über die in dieser Interpellation angeregte Frage,
zahlreiche Menge von Petitionen, das Schulwesen — bei dieser Gelegenheit nicht umgangen, uch eine entsprechende Erhöhung der Minimal⸗Summe von welche wichtige Beziehungen zu einer befreundeten Nachbar⸗
die beiden Häusern eingereicht und der Staats⸗Regierung über⸗ sondern mußte ebenfalls zu einer Feststellung gebracht werden, 20 Thlr. eintreten. Der wesenkliche Gewinn, welcher durch macht berührt, schon jetzt in eingehender Weise sich zu äußern
wiesen worden sind, ist ein weiteres Material der Erwägung In diesen Stücken bewegt sich im Wesentlichen der Inhalt dieses Gesetz beabsichtigt wird, ist einerseits diese Erhöhung, sie muß es sich daher für heut versagen, die Interpellation zu geschaffen worden. Diese Materialien haben eine sorgfaͤltige des ersten dieser Gesetze. welche gegen den gegenwärtigen Zustand eine wesentliche Ver⸗ beantworten. 8
8 besserung für den Lehrerstand enthält, und andererseits der Nach einer Bemerkung des Präsidenten und des Inter⸗
worden, und durch eine
rüfung erfahren, sie sind berücksichtigt worden, soweit die Das zweite Gesetz hat zum Gegenstande, die Bestimmung . Fer —
Staats⸗Regierung geglaubt hat, darauf eingehen zu können, des Art. 24. der Verfassungs⸗Urkunde aufzuheben, welcher dahin Gewinn, daß hinfort die Lehrer⸗Pension bis zum Betrage von pellanten gab der Finanz⸗Minister die Erklärung ab: Ohn
wie dies auch in den Motiven näher dargelegt ist. Der Gesetz⸗ lautet: In der öffentlichen Volksschule wird der Unterricht un⸗ 120 Thlr. nicht mehr aus dem Einkommen der Stelle erhoben Weiterem vorzugreifen, habe ich für heut die Beantwortung werden soll, sondern daß die Stelle bis zum Betrage von der vorliegenden Interpellation aäblehnen wollen.
Entwurf erscheint nun in einer veraͤnderten Gestalt, wie ich entgeltlich ertheilt. 82.L.n . 1 ¹ hoffen darf in einer verbesserten, vor der Prüfung der Hauser. Die Verfassungs⸗Urkunde geht davon aus, daß kein Schul⸗ 200 Thlr. völlig unverkürzt und außerdem das Plus über „Der nächste Gegenstand der Tages⸗Ordnung betraf Wahl⸗ Der Inhalt dieses Gesetz⸗Entwurfs ist zunächst dahin ge⸗ geld entrichtet werden soll, daß vielmehr die direkten Beiträge 200 Thlr. mit 3 dem Nachfolger zum Genusse verbleibt. sprüfungen. richtet, die Verpflichtung zur Unterhaltung der Volksschulen zu der Kommunen und in subsicio des Staates den Unterhalt „ Der letzte Gesetzentwurf endlich hat zum Gegenstande die Darauf schritt das Haus zu der Schlußberathung Dasselbe Prinzip findet sich im Erweiterung, Umwandelung und Neuerrichtung der Wittwen⸗ des Gesetz⸗Entwurfs wegen Aufhebung des Zoll⸗Erlasses bei der
regeln, und zwar auf der Basis, welche der Artikel 25 der Ver⸗ der Schulen liefern sollen. G S 1 fassungs⸗Urkunde vorschreibt, auf der Basis, daß die bürgerlichen Wesentlichen bereits im allgemeinen Landrecht. Dessenungeachtet und Waisenkassen für Elementarlehrer. Verzollung fremder Waaren auf den Messen zu Frankfurt a. O. Auch hier begegnen wir einem lebhaft empfundenen Be⸗ Der Verhandlung wohnten als Regierungs⸗Kommissare der
Gemeinden die Verpflichtung haben, die öffentlichen Schulen ist in dem langen Zeitraum von der Emanation des allgemeinen b b “
G“ 8 1 hetn h nicht “ steht, W 18 9 U heutigen Tag vees ist, die Auf⸗ vi ee sta l dis⸗ Fürforge v 1“ venc ö G ““ von Henning und der Regierungs⸗Assessor helle dei ronarolt der Zal in hend waam die wend gohfn Lerung es eöemmcanic mahten zder elageenn, zar vebdeh. üüre die büühe gaf herncs wenn tönnen, vesteht in der- Der Keferent Dr. Brter begründete feinen Antrag, dem dort sich gesund und gut entwickelt haben, wo also kein Bedürf- rnng gekommen. In der bei Weitem größten Mehrzahl aller Bildung von Unterstützungskassen für Wittwen und Waisen, vorstehend bezeichneten Gesetz⸗Entwurfe die verfaffungsmaͤßige niß hervortritt, eine Abänderung eintreten zu lassen, da will Kommunen und aller Schulorte, hat man die Erhebung des Eö 88 8 .“ E” des 1““ be⸗ Zustimmung zu ertheilen. Diesem Antrage trat das Haus der Gesetz⸗Entwurf es auch ferner so lange dabei bewenden Schulgeldes für eine Nothwendigkeit erachtet, über die man 1. Smats 1 “ Gründung e-- S⸗ ö b 1 uß der Sitzung 1½ Uhr. Naͤchste —* „e ung Sonnaben r. “ 1
vasen, als niche vüringfnde T daehe die da nicht I FGecgnen 8 stäͤnd Behörd 1” auf außerordentlichen Einnahmen, nanereil ch Kollett d nöthigen, auf die bürgerlichen Gemeinden zurückzugehen. „Das Urtheil aller achverständigen, Behör en und Schul⸗ . 87 65 na etten, die — Dem Ober⸗Regierungs⸗Ratb Freiberrn E11“ Demnächst hat der Gesetzentwurf zum Gegenstande, die männer lautete wesentlich übereinstimmend dahin, daß der zur Verstärkung dieses Fonds bewilligt worden sind. Diese hausen zu Posen istg die 1113““ G
hauptsächlichsten Grundlagen festzustellen für die Lehrer⸗Besol⸗ Artikel der Verfassungs⸗Urkunde, den ich eben verlesen habe, I“ eb Bealete vnbegrößten vleil 1. Januar k. J. ab ertheilt worden.
dungen. Der gegenwärtige Gesetz⸗Entwurf bringt die Frage in seiner obligatorischen Gestalt nicht aufrecht erhalten werden ö1“ . KAmernl — Die VT
b — ; — b E. S Sie sind aber nicht überall auf gleichen Prinzipien und mit b ie Vertretung des Landraths von Saldern zu
noch nicht zum Abschluß, er verweist auf eine weitere Be⸗ können, sondern daß die Freiheit, Schulgeld zu fordern und zu sticen Erfolge 2b Se 1 v ch. eg haben sie Nimptsch während dessen Abwesenheit als Abgeordneter zur ch
rathung der Provinzial⸗Körperschaften, wie dies bereits in erheben, gewahrt werden müsse. — In dem früheren Gesetz⸗ in der Rheinprovinz entwickelt, wo von vorn herein ein Sö “ es dem Regierungs⸗Referendarius . r. Micke zu Breslau übertragen worden.
früheren Stadien der Gesetzgebung, namentlich auch in dem⸗ Entwurf war dieser Punkt stillschweigend übergangen. Man 2 ; jenigen Entwurf eines allgemeinen Schulgesetzes der Fall hatte geglaubt, dadurch, daß man Schülgelbde in dem höherer Satz von 3 Thlr. und mehr, als Beitrag für die Witt⸗ — Dem Regierungs⸗Referendarius von Brünneck gewesen, welcher 1819 ausgearbeitet war, und auch spaͤter noch Gesetz⸗Entwurf über die Dotation der Schulen nicht rede, mit sans eteen gefordert worden ist, und wo mit Hülfe dieser Bei⸗ Bellschwitz ist die Verwaltung des Landraths⸗Amts zu Rosebn⸗ verfolgt worden ist. Die Staats⸗Regierung legt einen großen Hülfe des Art. 112 die Aufhebung dieses Paragraphen gäͤnzlich biäge es im Laufe der Zeit dahin gekommen ist, daß Pensionen berg kommissarisch übertragen worden Ee“ Werth darauf, daß diese Grundsätze — wenn sie auch keines⸗ zu vermeiden. Diese Auffassung ist aber bereits bei den Vor⸗ bis zu 50 Thlr. gereicht werden können, wie solches namentlich 8 wegs abschließen, die aber dennoch einen ersten festen Punkt berathungen der Kommission des andern Hauses als eine nicht G Düsseldorfer Regierungs⸗Bezirke jetzt geschehen kann. In Rendsburg, 11. November. In der gestrigen Abend⸗ für eine weitere gesetzliche Regelung dieses Verhältnisses dar⸗ richtige angesehen worden und die Staats⸗Regierung hat sich en östlichen Regierungs⸗Bezirken sind die Pensionen weit ge⸗ sitzung des schleswig⸗holsteinschen Pro vinzial⸗Land⸗ bieten, — die gesetzliche Feststellung erhalten, obgleich sie ihrer· davon überzeugt, daß, wenn sie sichere Schritte auf diesem Gebiet ringer. Sie erheben sich zuweilen nur auf die niedrige Summe von tages wurde die Vorberathung über den Entwurf einer Städte⸗ seits nicht auf die Feststellung dieser Grundlagen hat warten thun wolle, eine Vorlage und ausdrückliche Beschlußnahme . aler, andere steigen auf 20, 21 bis etwa 30 Thalern. Der und Fleckens⸗Ordnung fortgesetzt und beendigt. dürfen, sondern thaͤtscichlich nach Kraͤften vorzugehen bemüht der kompetenten legislativen Gewalten über diesen Punkt noth Haupigrund liegt darin, daß in diesen Bezirken die Wittwen. n In der heutigen 25. Sitzung fand der Tages⸗Ordnung gewesen ist, die Beduͤrfnisse des Ciorersvorees zu befriedi. wendig sen⸗ hspövrn Pre Wehtg s LEEI11“ V Kassen meist gegründet wurden, ehe noch reifere Erfahrungen gemäß zunächst die Wahl der Bezirks⸗Kommission für die klassi⸗ 3 1 11 auf diesem Gebiete zu Gebote standen und daß man sich dort zirte Einkommensteuer statt. mit sehr mäßigen, oft nicht über 1 Thaler betragenden Bei⸗ Es folgte die Berichterstattung und Verhandlung über trägen begnügt und geglaubt hat, mit diesen geringen Bei⸗ die Proposition von Mäller⸗Leetzen, wegen Mittheilung eines
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