zu welchen außer den, auf und neben den resp. Wirthschaftshöfen vorhandenen, einschließlich der zur Brauerei und Bren⸗ nerei⸗Betriebe eingerichteten fiskalischen Gebäude und Baulichkeiten gehören: b An Grundflächen, enthaltend an: Hof⸗ und Baustellen 10 Mrg. 62 IRth. Gärten und Gartenland EEEE““ ) Ackerland... JZE““ 18 b ) Wiesen 96 5) Angerboden 9 6) Teiche 57 7) Heideboden — J1116““ 51 9) Unland, Mergel⸗, Sand⸗, Lehm⸗ und Grandgruben, Triftenwegen, Drnben g. . .1. ⸗... .. 1 811 1 zusammen 1579 Mrg. 43 Rth. in hannoverschem Maße, sder ö . 1621 Mrg. 52 ¶ Rth. in preußischem Maße,;/ sowie an Berechtigungen: 1) das mattenfreie Mahlen und Schroten des Haushaltskorns auf der fiskalischen Wassermühle zu Moisburg; 2) die wilde Fischerei in der Este, insoweit solche dem Gute Böters⸗ heim nicht zusteht, und die wilde Fischerei in den sonstigen Ge⸗ wässern des vormaligen Amtes Moisburg;
sollen fuͤr die Zeit vom 1. Mai 1869 bis Johannis 1886 öffentlich meistbietend verpachtet
Das dem Angebote zum Grunde zu legende Pacht⸗ geld⸗Minimum ist zu Dreitausend Thaler festgesetzt.
Zur Uebernahme und zum Betriebe der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 28,000 Thalern erforder⸗ lich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über persönliche Quali⸗ fication in landwirthschaftlicher und sonstiger Beziehung jeder Pacht⸗ bewerber sich bei uns oder spätestens im Licitations⸗Termine vor un⸗ serm Kommissarius auszuweisen hat.
Den Licitations⸗Termin haben wir auf
Sonnabend, den 5. Dezember d. J.,
Vormittags 10 Uhr, “ in unserm Geschäftslokale, Archivstraße Nr. 2 hierselbst, vor dem Ober⸗Finanz⸗Rath Andreae anberaumt.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Regeln der Licitation, sowie die Karte und das Vermeß⸗Register von den Zubehörungen der König⸗ lichen Domänen⸗Vorwerke, imgleichen die Zeichnungen und An⸗ schläge von den auf den Letzteren bestimmten Neu⸗ und Umbauten, können vor dem obigen Termine in unserer Registratur eingesehen werden, auch ist diese angewiesen, auf etwaige frankirte Nachsuchungen Abschrift von den Verpachtungs⸗Bedingungen ꝛc. gegen Erstattung der Kopialien und sonstigen Kosten zu ertheilen. 1
Hannover, den 11. November 1868.
Königliche Verwaltung der Domänen und Forsten. von Seebach. 8
1 2 3 4
MNassauische Eisenbahn. Bekanntmachung. “
Die in dem Material⸗Magazin zu Limburg vorhandenen, ab⸗ ängig gewordenen Werkstätten⸗Materialien sollen im Wege der öffent⸗ ichen Submission an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
»Offerten auf den Ankauf von Materialien⸗Abgängen⸗«
versehen, bis zum Submissions⸗Termine
Montag, den 23. November l. F. Vormittags 10 Uhr, an die Materialien⸗Verwaltung der Nassauischen Eisenbahn zu Lim⸗ burg a. d. L. einzureichen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt und werden in dem bezeichneten Termine die eingegangenen Anerbietungen in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Unternehmungslustigen
röffnet werden.
8 Das Materialien⸗Verzeichniß nebst den Verkaufs⸗Bedingungen ann gegen portofreie Einsendung der Kopial⸗Gebühren von der unter⸗ eichneten Direktion bezogen werden. Wiesbaden, den 9. November 18688. 88 Koönigliche Eisenbahn⸗Direktion.
2
¶[3792]
Verloosung, Amortisation, Ferczeblans u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Aufkuͤndigung von Rentenbriefen der Provinz Posen. In der heute öffentlich bewirkten Ausloosung der zum 1. April 1869 zu tilgenden Rentenbriefe der Provinz Posen, sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse auf eführten Littern und Nummern ge⸗ zogen worden, welche den Besitzern unter Hinweisung auf die Vor⸗
schriften des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 §. 41 u. ff. zum 1. April 1869 mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande, mit den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗Coupons Ser. III. Nr. 6 bis 16 und Talons, von dem ge⸗ dachten Kündigungstage an, auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Die gekündigten Rentenbriefe können unserer Kasse auch mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer nach fochehdem Formulare: „. Thlr. buchstäblich. öThaler, Valuta für d.. zum W 18., gekündigten Posener Rentenbrief Litt. AoF.. über Thlr. habe ich aus der Königlichen Rentenbank⸗Kasse in Posen baar gezahlt erhalten. (Ort, Datum und Unterschrift.)« ausge⸗ stellten Quittung, eingesendet und die Uebersendung der Valuta kann auf gleichem Wege, jedoch nur auf Gefahr und Kosten des Empfängers, beantragt werden. Posen, am 12. November 1868. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Posen.
Verzeichniß der am 12. November 1868 ausgeloosten und am 1. April 1869 fälligen Posener Rentenbriefe:
Nr. V Nr. Nr. b Nr. Nr. Nr. Nr.
Litt. A. zu 1000 Thlr.: 51 Stück.
2201 3545 4245 5537 2277 3943 4393 5578 2790 3961 4527 6670 4127 4783 6745 4165 4971 6784 1759 3517 4198 5166 7031 1999 3523 4236 5193 7403
Litt. B. zu 500 Thlr.: 14 Stück.
341 872 1647 1802 2257 485 966 )1765 1810 2468
Litt. C. zu 100 Thlr.: 48 Stück.
1255 1991 2594 4513 h5766 1357 2188 2702 4598 6013 1606 2227 3028 4712 6030 1679 2324 4177 5163 6041 1681 2445 4247 5217 6191 1973 2547 1 4363 5338 ⁰6253 Litt. D. zu 25 Thlr.: 35 Stück. 1001 2367 2752 3773 4458 1267 2523 2790 3919 4479 1456 2630 3119 3947 5005
1614 2666 y3224 4228 5231 1985 2667 3450 4263 5478
Litt. E. zu 10 Thlr.: 16 Stück. Nr. 7263 bis 7278 inkl.
Anmerkung. Sämmtliche Rentenbriefe Litt. E. Nr. 1 bis 7278 inkl. sind verloost, resp. gekündigt.
I1071 312 1391 332 1474 1515 2826 1678 3422
8 ““ 1 1A“ ““
Zproz. Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt
von 2,000,000, Fl. vom 2. Januar 1844. Bei der heute satt
gehabten 19. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt von 2,000, Fl. vom 2. Januar 1844 wurden nachver⸗ zeichnete Partial⸗Obligationen im Betrage von 39,800 Fl. zur Rück⸗ zahlung auf den 1. Dezember 1868 gezogen. 19 Partial⸗Obliga⸗ tionen à 1000 Fl. Nr. 12. 142. 161. 170. 190. 205. 313. 350. 357. 384. 415. 486. 493. 899. 922. 929. 934. 977.991. 23 Partial⸗ Obligationen à 500 Fl. Nr. 1055. 1062. 1073. 1173. 1257. 1290. 1291. 1300. 1401. 1425. 1471. 1506. 1532. 1544. 1547. 1635. 1639. 1831. 1837. 1842. 1909. 1946. 1997. 20 Partial⸗Obliga⸗ tionen à 300 Fl. Nr. 2032. 2076. 2105. 2154. 2222. 2297. 2301. 2321. 2351. 2374. 2415. 2447. 2471. 2551. 2589. 2724. 2778. 2861. 2905. 2941. 33 Partial⸗Obligationen à 100 Fl. Nr. 3024. 3033. 3048. 3302. 3314. 3368. 3378. 3398. 3569. 3639. 3661. 3774. 4026. 4057. 4090. 4109. 4124. 4164. 4198. 4230. 4274. 4291. 4304. 4330. 4385. 4521. 4622. 4645. 4695. 4868. 4877. 4926. 4995. Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken be⸗ nachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, bei der Königlichen Regigrungs Haugt, kasse zu Wiesbaden und bei der Königlichen reis⸗Steuerkasse in Frank⸗ furt a. M. gegen Rückgabe der Partial⸗Obligationen nebst den dazu gehörigen nicht verfallenen Coupons und den Talons erheben können. Wiesbaden, den 24. Oktober 1868.
Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Bekanntmachung.
Nachdem die vorläufig ausgeschriebene Einzahlung von 10 Prozent auf unsere Stamm⸗Aktien von einigen Zeichnern bisber nicht geleistet worden ist, werden dieselben nunmehr auf Grund des Statuts §. 15 öffentlich aufgefordert, die erste Einzahlung von 10 Prozent auf die gezeichneten Stamm⸗Aktien bis spätestens den 7. Dezember er. bei unserer Hauptkasse dahier bei Vermeidung der im Statut §. 16
angedrohten Rechtsnachtheile zu leissten. S Cottbus, den 10. November 186c883.
Der Vorstand der Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Friedrich Kollmann ist durch rechts
111“
zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
89 88.
Ivne auves eeeveahwatg .
1““
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der unten näher ee gitfet⸗ Hausknecht Johann räftiges Urtel des unterzeich⸗
neten Gerichts vom 29. Juni 1865 wegen einfachen Diebstahls im wiederholten Rückfalle und wegen wiederholter Unterschlagung zu sieben Monaten Gefängniß und den Ehrenstrafen verurtheilt worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Kkollmann Kennt⸗ niß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militär⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Kollmannzu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die nächste preußische Gerichtsbehörde, welche vir hiermit um Strafvollstreckung ersuchen, abliefern zu lassen. Es wird die
ungesäumte dctng der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ fährigkeit versichert. Berlin, den 7. November 1868. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen. Signalement. Der Hausknecht Johann Friedrich Kollmann ist 28 Jahr alt, am 23. August 1838 in Fehlenwerder bei Soldin geboren, evangelischer Religion, fünf Fuß fünf Zoll drei Strich groß, hat dunkle Haare, graue Augen, blonde Augenbrauen, rasirten Bart, breites Kinn, lange spitze Nase, gewöhnlichen Mund, breite ovale Gesichtsbildung, gelblichbraune Ge⸗ ichtsfarbe, Sommerflecke, defekte Backzähne, untersetzte Gestalt, spricht
die deutsche Sprache, und hat als besondere Kennzeichen: auf rechter Backe und am linken äußern Augenwinkel je eine erbsengroße Narbe; rechts unter der Brust eine stecknadelkopfgroße Warze, auf linker Achsel zwei, auf rechtem Oberarm einen stecknadelkopfgroßen Leberfleck, auf beiden Oberarmen fünf sechsergroße Pockennarben.
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Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten früheren Kon⸗ ditor Carl Julius Herrmann Müller ist in den Akten M. 431 68 die gerichtliche Haft wegen Urkundenfälschung und Betruges aus §§. 247 u. 241 des Strafgesetzbuches beschlossen worden. Seine Ver⸗ haftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Müller Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militärbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstande⸗ nen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 10. Novem⸗ ber 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. Kommissiio II. für Voruntersuchungen. Signalement. Der ꝛc. Müller ist 32 Jahre alt, am 24. März 1836 zu Prenzlau geboren, 5 Fuß 7—8 Zoll groß, hat schwarze Haare, schwarzen Voll⸗ Bart, ovale Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe und ist schlanker
Gestalt. 8 1“ 8
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Maler Karl Louis Alexander Arendt ist in den Akten B. 624. 68 die gerichtliche Haft wegen schweren Diebstahls beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heim⸗ lich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Arendt Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militär⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine
leiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 11. November 1868. Konigliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom⸗ mission II. für Voruntersuchungen. Signalement. Der ꝛc. Arendt ist 41 Jahre alt, am 28. Dezember 1826 in Berlin geboren, evan⸗ gelischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat schwarzbraune, oben dünne Haare, braungraue Augen, stark dunkle braungraue Augenbrauen, schwarzbraunen Bart, breite freie Stirn, schmales Kinn, etwas lange Nase, kleinen Mund, volle Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, vorn vollständige Zähne und ist korpulenter, breitschultriger Gestalt
„Wiederholter Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Sorau den 11. November 1868. An dem Tagearbeiter S Keil“
flug aus Sorau, Kreis Sorau, soll eine dreiwö entliche Gefängniß⸗ strafe wegen Diebstahls vollstreckt werden. Kn -
wolle, abzuliefern.
Steckbrief.
aufgefunden werden.
Königliche Amtsgericht, Abtheilung
Aufenthalt des ꝛc. Schrö
10. November 1868. Königliches Kreisgericht.
machen. Kiel, den In dem Gen.⸗Verz. a. a. O. ist folgendes
Untersuchungsrichter.
Signalement angegeben: Statur mittel, Gesicht oval, Haare blond, Stirn frei, Augen blaugrau, Backen flach, Kinn rund. Auf der
innern Seite des linken Unterarms die Fortuna auf einer Kugel; auf dem rechten Unterarm Christus am Kreuze; auf der Daumenwurzel der rechten Hand ein Anker blau eingeätzt; auf der linken Hand eine Schnittnarbe.
Steckbrief Gegen August Kampmann, angeblich von Neufchatel und gewesener mexikanischer Offizier, ca. 30 Jahre alt, mittlerer Größe und schlanker Statur, mit blondem Haupthaar und desgl. Schnurrbart, gelblicher Gesichtsfarbe und hinkendem Gange, ist wegen Hülfeleistung bei Betrügereien Haftbefehl erkannt. Alle be⸗ treffenden Behörden werden daher ersucht, auf den ꝛc. Kampmann zu fahnden, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und anher ab⸗ zuliefern. Frankfurt a. M., den 12. November 1868.
Der Untersuchungsrichter Dr. Pfeiffer.
[3478ö8 Bekanntmachung. Vorladung Militairpflichtiger betr. Nachverzeichnete in dem Jahre 1847 beziehentlich in dem Jahre 1846 im Königreiche Sachsen geborene und militairpflichtige oder zurück⸗ gestellte Mannschaften haben weder bei der in dem Monat September vorigen Jahres stattgefundenen Rekrutirung noch sonst sich zur Unter⸗ suchung ihrer Diensttüchtigkeit gestellt und werden deshalb, da ihr Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, in Gemäßheit §. 75 des Ge⸗ setzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 24. Dezember 1866 und §. 84, sowie §. 143 der Ausführungs⸗Verordnung zu demselben unter dem Bemerken hiermit vorgeladen, daß sie, wenn sie nicht alsbald sich gestellen und über ihre Abwesenheit sich genügend zu entschuldigen ver⸗ mögen, nach den gesetzlichen Bestimmungen als Ausgetretene betrachtet werden.
Zugleich werden alle Obrigkeiten, welchen die genannten Indivi⸗ duen vorkommen oder bekannt sein sollten, angewiesen, beziehentlich ersucht, dieselben von dieser Vorladung in Kenntniß zu setzen und nach Befinden mittelst Zwangspasses oder da nöthig, mittelst Schubtrans⸗ ports in ihre Heimath zu weisen.
Die unter dem 13. Dezember vorigen Jahres wegen der Militair⸗ absenten aus dem Jahre 1866 ꝛc. erlassene Bekanntmachung hat sich bezüglich des in dem derselben beigefügten Verzeichnisse mit aufgeführten
1 Franz Ludwig Salzbrenner aus Netzschkau erledigt.
Zwickau, den 30. September 1868.
“ Kaäniglich Schsisce Kreis⸗Direction.
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1u““ — 1u“
der abwesenden Militairpflichtigen 1 gierungs⸗Bezirkes aus den Altersklassen 1867 und. 1866. A. Aus der Altersklasse 1867.
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Vor⸗ und Zuname. Geburtsort.
Auerswald, Christian Gottlieb, Gablenz. ändler, Robert, Schlößchen⸗Porschendorf Cartellieri, Carl Georg Paul, Hartha.
Dolge, Carl Bruno, Chemnitz.
Leutzsch, Theophil, “ .
Norman Gustav Adolph,
563 ½
1 — Sein gegenwärtiger Auf⸗ enthalt ist unbekannt. Wir ersuchen, ihn Behufs de Strasvollstreckung an die nächste Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß geben
2 Ebrief. Der unten soweit thunlich näher bezeichnete Arbeits⸗ mann Friedrich August Christoph Schröder, am 1. April 1821 in dem adeligen Gute Mohrberg geboren, (Gen.⸗Verz. 1861/66 S. 364 Nr. 235), gegen welchen wegen Verdachts des schweren Diebstahls die Voruntersuchung und die Untersuchungshaft beschlossen ist, kann nicht Es werden daher alle Civil⸗ und Militair⸗ Behöͤrden des In⸗ und Auslandes hierdurch ersucht, auf denselben Acht zu haben, ihn im Betretungsfalle festähäßsseg und an das - b 1 I, zu Segeberg, ab⸗ liefern zu lassen. Wir versichern die sofortige Erstattung der entstehen⸗- den Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Kesw g ip eit Zugleich wird Jeder, welcher von dem 1 — er Kenntniß bat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde unverzüglich Mittheilung zu
des Zwickauer Re⸗
8