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Das dem Angebote zu Grunde zu legende Pachtgeld⸗ Minimum ist zu 14,500 Thlr. fe gestellt. 1
Zur Uebernahme und zum Betriebe der Vschznn i st ein disponibles Vermögenvon mindestens 70,000 Thalern erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über persön⸗ liche Qualifikation in landwirthschaftlicher Beziehung jeder Pacht⸗ bewerber sich bei uns oder spätestens im Lizitations⸗Termine vor un⸗ serem Kommissarius auszuweisen hat. Den Lizitations⸗Termin haben wir auf
8 Freitag, den 27. November 1868,
Vormittags 10 Uhr, “ in unserm Geschäftslokale, Archivstraße Nr. 2 hieselbst, vor dem Ober⸗ Finanzrath Andreae anberaumt. —
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Regeln der Lizitation, sowie die Karte und das Vermeß⸗Register von den Zubehörungen des König⸗ lichen Domänen⸗Vorwerks können vor dem obigen Termine in unserer Registratur eingesehen werden; auch ist die Letztere angewiesen, auf etwaige frankirte Nachsuchungen Abschrift von den Verpachtungs⸗ vsdingungen gegen Erstattung der Kopialien und sonstigen Kosten zu ertheilen.
Hannover, den 3. November 1868.
Königliche Verwaltung der Domänen und Forsten.
von Seebach.
[3707] Bekanntmachung. “ Verpachtung des Königlichen Domänen⸗Vorwerks Ruthe im Amte und Landdrostei⸗Bezirke Hildesheim, Provinz Hannover.
Das im Landdrostei⸗Bezirk Hildesheim, und zwar im Amte Hildesheim belegene Königlich preußische Domä⸗
nen⸗Vorwerk Ruthe,
nebst den bisher zu demselben benutzten und zugelegten fiskalischen Gebäuden und Baulichkeiten, so wie an Grundflächen, ent⸗
haltend an: 1) 8gs und Baustellen 9 Mrg. 95 ¶Rth. 19¼
2) Gärten und Gartenland 4 „ „ 4) Wiesen 112 » 2
5 Ackerland... „ „ 5) Weideflächen 6“ 6) Teiche „ 60 ee zusammen 1883 Mrg. 27 1Rth.
in hannoverschem Maße,
„oder 1933 Mrg. 36 HURth.
in preußischem Maße; der Brauerei zu Ruthe und verschiedenen Weide⸗ und Fischerei⸗Berechtigungen, soll für die Zeit vom 1. Mai 1 bis Johannis 1887 öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Das dem Angebote zum Grunde zu legende Pacht⸗ geld⸗Minimum ist zu 10,000 Thaler festgestellt.
Zur Uebernahme und zum Betriebe der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von mindestens 45,000 Tha⸗ lern erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, so wie über persönliche Qualifikation in landwirthschaftlicher Beziehung jeder Pacht⸗ bewerber sich bei uns oder spätestens im Lizitations⸗Termine vor un⸗ erm Kommissarius auszuweisen hat. v“
Den Lizitations⸗Termin haben wir auf:
Sonnabend, den 28. November 1868, 98 Vormittags 10 Uhr,
in unserm Geschäftslokal, Archivstraße Nr. 2 hierselbst, vor dem Ober⸗ Finanz⸗Rath Andreae anberaumt.
Die Verpachtungs⸗Bedingun en, die Regeln der Lizitation, sowie die Karte und das Verme Register von den Zubehörungen des Königlichen Domänen⸗Vorwerks können vor dem obigen Termine in unserer Re istratur eingesehen werden; auch ist die Letztere angewiesen, auf etwaige ftantivie Nachsuchungen Abschrift von den Verpachtungs⸗ Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien und sonstigen Kosten zu ertheilen. “ Hannover, den 3. November 1868. “
Köͤnigliche Verwaltung der Domänen und Forsten. von Seebach. .
Hannoversche St
aats⸗Eisen bahn. Ir
A.
Es soll die Lieferung von 20,342,741 Pfd. Eisenbahnschienen für das Jahr 1869 im Wege der öffentlichen Submission verdungen wer⸗ den. Termin hierzu ist auf Montag, den 30. November cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des c. Ober⸗Betriebs⸗Inspektors We hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: »Submission auf Eisenbahnschienen⸗ eingereicht sein müssen. 3
Die Submissions⸗Bedingungen liegen im Bureau der Königlichen Ober⸗Betriebs⸗Inspektion hierselbst zur Einsicht aus „können auch da⸗ selbst auf portofreie Anträge gegen Erstattung von 5 Sgr. pro Exemplar bezogen werden.
Hannover, den 3. November 1868. 8
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[377272)„ ñ Bekanntmachung. n Folge getroffener Abänderungen in Absicht auf die Anfertigu der für die Landbriefträger des diesseitigen Bezirks einzufuͤhrende Dienstbekleidung wird mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vo 9. Oktober er. wegen Lieferung der gedachten Montirungen hierdur eine neue Submission ausgeschrieben, bei welcher die Auswahl ungg den Bewerbern hiermit ausdrücklich vorbehalten bleibt. Die nähern Lieferungs⸗Bedingungen können im Bureau der unterzeichneten Ober P Toie est während der Dienststunden eingesehen werden. Offertn ind versiegelt mit der Aufschrift »Submission auf Lieferung 5 Montirungs⸗Gegenständen für Landbriefträger⸗ bis eins chließ li den 23. Rovember cr., Mittags, hierher einzureichen. Potsdam, den 11. November 1868. Ober⸗Post⸗Direktion. J 8
—
11“
iche eEisenbahn. Es soll die Lieferung von
6 Stück dreifach gekuppelten Güterzug⸗Lokomotiven nebst Lendern und Reservestücken
im Wege der Submission vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Montag, den 30. November d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst, anbe. Numnt, ebis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der
ufschrift:
»Submission auf Lieferung von Lokomotiven«
eingereicht sein müssen. 2
Die Submissions⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Kopien der Ju.“ gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Beerlin, den 7. November 1868. Koönigliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Verschiedene Bekanntmachungen.
—
Betriebs⸗Einnahmen pro* Rhein⸗Rahe⸗Eisenbahn. ür ür Extra- Summa bis ult. Personen. Güter. ordinair. Oktbr. 1868. 1867 im Oktober Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. (definitiv) 23,542 55,078 5,452 84,072 724,827 1868 im Oktober (provisorisch) 22,950 55,924 5,834 834,708 743,359 mithin 1888 weniger 592 mehr 875 mehr 382 me Saarbrücken, den 10. November 1868. Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 8
Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Es kommt häufig der Fall vor, daß die zwischen Kohlfurt und Lauban an der Schlesischen Gebirgsbahn und am Queis gelegene Station Heide⸗Gersdorf in den Frachtbriefen einfach als Gersdorf bezeichnet wird. Da es mehrere Orte dieses Namens giebt, so ersuchen wir das betheiligte Publikum wiederholt, zur Vermeidung von Verwechselun⸗ gen und daraus entstehenden Nachtheilen, sich zur Bezeichnung unserer vorgenannten Station in den Frachtbriefen des Ausdruckes »Heide⸗ Gersdorf« zu bedienen. Berlin, den 7. November 1868.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[37944 Wilhelmsbahn. 8 Bekanntmachung.
Vom 1. Januar 1869 ab tritt auf der Wilhelmsbahn ein neuer Lokal⸗Tarif auf wesentlich veränderter Grundlage in Kraft. Sobald der Druck der Tarif⸗Exemplare vollendet, können dieselben bei allen Stations⸗Kassen zum Preise von 10 Sgr. käuflich bezogen wer⸗ ” 1 81 c Neri Sben iter⸗Verwalter Scholtz hierselbst
ofreie Anfragen bereitwilligst über die künftig ei enden 2i5. Autan⸗ g g ünftig einzuhebend Ratibor, den 11. November 1868. 8
Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.
Eben ist erschienen
Volkszählung im Herzogthum Holstein nach der Aufnahme vom 3. Dezember 1864. Heerausgegeben
Statistischen Bureau.
carton. Preis 3 Thlr.
Oktober 1868. J. F. Hammerich.
88 Das Abonnement beträgt 1 Thlr. I ) b 1““ für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Naum einer
Ems das Prädikat eines Königlichen
lingen abgereist.
ö“
ni
Auslandes 7àb Bestellung an, für Gerlin die Expedition des Königl.
Prreußischen Staats-Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. fa, i EI1 Eche der Wilhelmsstraße.
„Seine Majestät der König haben Sich gestern Mittag
nach Letzlingen begeben. I
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
83 Dem Kaiserlich russischen Kollegien⸗Rath Evgraph
Brondukoffzu Moskau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Ober⸗Postkassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Haase zu Oppeln, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Bei⸗ geordneten, Kaufmann Johann August Kurze zu Eckarts⸗ berga, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, und dem evangelischen Schullehrer und Küster George Koinzer zu Groß⸗Kölzig, im Kreise Sorau, das Allgemeine Ehrenzeichen; und
Dem Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Koppin in Breslau den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ und Bau⸗Rath zu verleihen,
Den Rittergutsbesitzer und Regierungs⸗Assessor Vorm⸗ baum auf Ceynowa zum Land⸗Rathe des Kreises Neustadt
im Regierungs⸗Bezirke Danzig, so wie
Die bisherigen Amtmänner Georg Ludwig Theodor Rippentrop und August Friedrich Edmund Meyer, die bisherigen Amts⸗Assessoren Theodor Richard, Eduard Schmidt, Franz Albert Siemens, Hans Victor Ernst von Einem und Leopold Otto Konrad Christian Meyer, so wie den bisherigen Regierungs⸗Assessor Adolph Karl Friedrich Alfred von Nickisch⸗-Rosenegk zu Amts⸗
Hauptmännern zu ernennen;
Den Bürgermeister Werners zu Andernach, der von der Stadtverordneten⸗Versannnlung zu Düren getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Düren für die gesetzliche
zwölfjaährige Amtsdauer zu bestätigen;
Dem Hof⸗Apotheker Adolf Friedrich Rüdiger zu Hom⸗ burg v. d. Höhe das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Apo⸗ thekers; und Dem Schuhmachermeister vt Bockwinkel zu Bad
Hof⸗Schuhmachermeisters
zu verleihen.
r. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen ist in Begleitung Sr.
Verlin, 16. November.
16 8 Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen und Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗
Schwerin sind gestern Vormittag hier eingetroffen, im König⸗ lichen Schlosse abgestiegen und haben Mittags die Reise nach
Letzlingen fortgesetzt.
Das 72. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthält unter
G Nr. 7236. den Allerhöchsten Erlaß vom 22. September 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den
Kreis Teltow für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗ Chaussee von Station 0 der Teltow⸗Zehlendorfer Chaussee
durch die Stadt Teltow über Stahnsdorf bis zum Anschluß
an die Potsdam⸗Gütergotzer Chaussee bei Stein Nr. 0,92, im Regierungs⸗Bezirk Potsdam; unter
Nr. 7237. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Teltower Kreises im
Betrage von 14,000 Thalern. Vom 22. September 1868, unter Nr. 7238. den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Oktober 1868, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis⸗Chausseen: a) von der Grenze des Stettiner Weichbildes über Polchow, Falkenwalde und Entepöhler Theerofen bis zur Ueckermünder Kreis⸗Grenze bei Barnimskreuz; b) von Entepöhler Theerofen über Stoltzenburg bis zur Stettin⸗Pasewalker Staats⸗Straße bei Neu⸗Lienken, und c) von Neu⸗Lienken bis zum Bahnhofe Grambow der Stettin⸗Pasewalker Eisenbahn, so wie die Fortführung der zu a. bezeichneten Chaussee von den Thoren Stettins bis zur Grenze des Randower Kreises durch die Stadt Stettin, im Kreise Randow, Regierungs⸗Bezirk Stettin ; unter Nr. 7239. den Allerhöchsten Erlaß vom 2. November 1868, betreffend die Uebertragung der Befugniß zur ausnahmsweisen Ertheilung der Genehmigung zu öffentlichen inländischen Aus⸗ spielungen auf die Ober⸗Präsidenten für den Umfang ihrer Verwaltungs⸗Bezirke, und auf den Minister des Innern für den ganzen Umfang der Monarchie; und unter Nr. 7240. den Allerhöchsten Erlaß vom 4. November 1868, betreffend die Ernennung des Wirklichen Geheimen Ober⸗-Regie⸗ rungs⸗Rathes Wehrmann zum Mitgliede des Kuratoriums der Preußischen Bank und zum Vorsitzenden der Immediat⸗Kom⸗ mission zur Kontrolirung der Banknoten. ““ Berlin, den 16. November 1868. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
5 — Justiz⸗Ministerium. 9 11616ö6“ Der Landgerichts⸗Assessor Karl Schmitz in Cöln ist zum
Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellations⸗Gerichtshofes
zu Cöln ernannt worden. 1
11 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bei dem Gymnasium und der Realschule zu Barmen ist
die Beförderung der Lehrer hr. Döring, Dr. Naumann
und Dr. Wetzel in Oberlehrerstellen genehmigt worden. Ministerium des Innern.
Cirkular⸗Verfügung vom 11. November 1868 — be treffend die Reise⸗Legitimationen für den Eintritt zur Reise in Rußland.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlich russischen Staats Regierung kommen, der früheren Bekanntmachungen und War
nungen ungeachtet, immer noch Fälle vor, in denen Fremde den
Eintritt zur Reise in Rußland versuchen, ohne mit den hierfür
unerläßlichen Reise⸗Legitimationen versehen zu sein, und sich dadurch der unvermeidlichen Zurückweisung aussetzen. Ich
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nehme hieraus Veranlassung, die Königliche Regierung anzu⸗
weisen, nochmals durch eine entsprechende öffentliche Be⸗ — kanntmachung das reisende Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß der Eintritt zu Reisen innerhalb des russischen
Reichs — abgesehen von den besonderen Bestimmungen hin⸗ sichtlich des Grenzverkehrs — keinem Fremden gestattet wird, welcher nicht mit einem von Seiten einer russischen Gesandt⸗ schaft oder eines russischen Konsulats visirten mentsmäßi⸗ gen Passe oder Wanderbuche versehen ist. Berlin, den 11. November 1868. 8 Der Minister des Innern.
9 Im Auftrage: Suͤlzer.
drosteien in Hannover.
567 ½
Alle Post-Anstalten des In⸗- und
An sämmtliche Königliche Regierungen der Monarchie, das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst und sämmtliche Land⸗