1868 / 271 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

haltenen Vorträge bei dem Bureau einzureichen, damit sie als An⸗ lagen dem Protokoll beigelegt werden, ohne daß jedoch das Bureau dadurch eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der eingereichten Vorträge übernimmt und die Vorträge dadurch zu authentischen er⸗ hoben werden. 5) Der regelmäßige Geschäftsgang des Landtags darf durch Ausführung obiger Bestimmungen in keiner Weise gestört und

verzögert werden.

Die Minorität verlangte, daß im Passus 1 ausdrücklich ausgesprochen werde, daß die Vorlage gleichzeitig erfolge, und daß Passus 5 wegfalle. Ueber diese Meinungsverschiedenheiten entspann sich eine längere Diskussion. Der Landtags⸗Kommissar erklärte in derselben: Der Bericht des Ausschusses lege Zeugniß von dem Bestreben ab, den Wünschen der dänischredenden Ab⸗ geordneten thunlichst entgegen zu kommen. Ein Jeder müsse wünschen, daß den dänischredenden Mitgliedern das vollständige Verständniß der gemachten Vorlagen u. s. w. eröffnet werde und daß umgekehrt auch die deutschredenden Mitglieder in den Stand gesetzt würden, zu verstehen, was von den dänischredenden Abgeordneten vorgebracht werde. Die von der Majorität des Ausschusses gestellten 5 Anträge seien vollständig geeignet, dem Bedürfniß zu entsprechen. Er müsse die Minorität darauf hin⸗ weisen, daß ⸗zugleich« und egleichzeitig« ungefähr dasselbe besage. Wenn dieselbe wünsche, das Passus 5 weg⸗ falle, sei darauf binzuweisen, daß diese Angelegenheit als Zusatz zur Geschäfts⸗Ordnung behandelt werde. Es sei nun aber bisher so gehalten, daß dem Landtags⸗ Kommissar von dem Königlichen Ministerium die Vor⸗ lagen nur in deutscher Sprache zugefertigt seien und daß es seine Aufgabe sei, dieselben sofort der Versammlung vorzulegen. In dieser Vorlage würde eine Verzögerung eintreten, wenn erst eine Uebersetzung beschafft werden solle. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten, welche Annahme der von der Majöri⸗ tät gestellten Anträge mit allen gegen drei Stimmen ergab. Sodann wurde zur Schlußberathung in Betreff des demnächstigen Sitzes des Landtags übergegangen.

Die Abstimmung mittelst Kugelung ergab 31 Stimmen für Rendsburg, 18 dagegen, so daß Rendsburg zum Versamm⸗ lungsort gewählt wurde.

Es folgte die Wahl eines ständischen Ausschusses zur weite⸗ ren Verhandlung mit der Königlichen Staats⸗Regierung über die Organisation der Selbstverwaltung der Provinz Schleswig⸗ Holstein und nach einer Pause die Vorberathung über den Ge⸗ setz⸗Entwurf, betreffend die anderweitige Regelung des öffent⸗ lichen Immobiliar⸗Feuer⸗Versicherungswesens der Provinz Schleswig⸗Holstein. Die Berathung wurde in einer Abend⸗ sitzung zu Ende geführt.

Cassel, 14. Novem ber. In der heutigen 10. Sitzung des Kommunal⸗Landtags referirte, nachdem einige Eingaben dem Verfassungs⸗ beziehungsweise Eingaben⸗Ausschuß überwiesen waren, zunächst Harnier Namens des Geschäftsordnungs⸗Aus⸗ schusses uͤber den Entwurf einer endgültigen Geschäfts⸗Ordnung. Letzterer wurde in der vom Ausschuß vor elegten Fassung ein— stimmig angenommen und beschlossen, dseers dem Landtags⸗ Kommissar mit dem Antrage auf Bestätigung vorzulegen. Da indessen dem Ausschuß Seitens des Landtags⸗Kommissars mit⸗ getheilt war, daß die in den §§. 1, 2 und 3 des Entwurfs, dem Landtage vindizirte Befugniß zur alleinigen Beschlußnahme über die Gültigkeit der Legitimationen als gesetzlich unbegründet die erforderliche Bestätigung nicht werde erhalten können, so war vom Ausschusse der Zusatz⸗Antrag eingebracht worden, für den Fall dieser Beanstandung vorläufig den §. 1 der einstweiligen Geschäfts⸗Ordnung als §§. 1, 2, 3 gelten zu lassen, die übrigen Paragraphen aber endgültig anzunehmen und den Landtags⸗ Keammissar zu ersuchen, solchergestalt die Geschäfts⸗Ordnung zu bestätigen.

Der Antrag ging ohne Widerspruch durch. Hierauf er— stattete Harnier, Namens des Verfassungs⸗Ausschusses, Bericht über den Antrag der Abgeordneten Weigel und Genossen, betr. die Abstellung mehrerer im Bezirke des Appellationsgerichts zu Cassel im Civilprozeß⸗Verfahren hervorgetretenen Mängel und Zweifel, sowie die Herabsetzung der Gerichtskosten und Stempel. Die Anträge mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und zwei Zu⸗ sätzen von Fuchs und Wolff von Gudenberg erhielten die ein⸗ stimmige Genehmigung der Versammlung.

Der letzte Gegenstand der Tages⸗Ordnung: Wahl der Kom⸗ mission zur vorläufigen Verwaltung des Staatsschatzes nach dem Beschluß der Versammlung vom 12. d. Mts. mußte für heute ausgesetzt werden, da ein vom Landtags⸗Kommissar zu dem genannten Beschluß der Versammlung mitgetheiltes Be⸗ denken noch einer vorgängigen näheren Erwägung unterzogen werden sollte.

Kitel, 13. November. (Kiel. Ztg.) Die Korvette „Vinetac, die bisher zur Abrüstung neben dem Marine⸗Depot lag, wurde

gestern von dem Kanonenboot »Habicht« und heute das Wacht⸗ schiff Fregatte »Gefion« nach der Wasser⸗Allee ins Winterlager

Tagen außer

Die Brigg »Hela« wird in den nächsten efindlichen Kadetten auf die

Dienst gestellt und die darauf b »Gefion« gelegt werden. Waldeck, 12. November. Abgeordneten kam der Bericht über den Entwurf eines Ges preußischen allgemeinen Fürstenthüꝛner Walde trat dem Antrage des Art. 1, 3, 4, 7, 8, 10, 11, Diskussion bei; fol empfohlenen lenen Zusätz 2: »Den im §. 1 aufgeführten Mineralier dagegen bleiben die im dlichen Soolquellen von diese

In der

gestrigen Sitzung der des Ges ksa

etzgebungs⸗Auss etzes, betreffend die Einführu Berggesetzes vom 24. Juni 186 ck und Pyrmont Referenten auf 12, 13, 14, 15, 16, 17, gende Artikel wurden in der vom Fassung, bezw. mit den vom Abg. Cuntze em en von der Versammlung angenommen und nwird der Dach⸗ e des Fürsten n Mineralien aus⸗

zum Vortrage. Das Innahme der

Ausschuß

schiefer hin thums Pyrmont befin genommen;« Art. 5: gers tritt in d und 197 das einer preuß Umständen Zeitungen;« Art. 6: sichtlich der H vorbehaltene Anwendung;« Art. 9: Beschreibung tag mußaußer den i werden, wenn einer der Beth Ertheilung des Zuschlags beamten Bescheini angemessen erscheine und diese Frist beibringt;« Art. 20: »Jedoch bleibt das eignungen im Interesse Der Landes⸗Direktor erklärte Ausschusses und des Ab der Ausschuß⸗Antrag nen zum ständischen Bes Die Gesetzes⸗Vorla etz vom 4. N

zugefügt;

»An die Stelle des Amtsblatts und des Staats⸗A z en Fällen der §§. 12, 17, 35, 45, Regicrungsblatt, bezw. ischen Provinzial⸗ entsprechend zu w

46, 91, 110, 158, 159 dessen Beilage und an die Stelle Zeitung im Falle des §. 110 zwei den aͤhlende inländische oder ausländische

»Die Bestimmungen des Allgemeinen Ber ypotheken und Hypothekengläub Eigenthum und

. ggesetzes hin⸗ eengläubiger finden auch auf das auf diejenigen, denen solches zusteht,

ierbeamten eine genaue Versteigerungs⸗ dann angesetzt

»Statt der Taxe wird vom Rev gwerks angefertigt. Gesetz be

des Ber Ein zweiter stimmten Fällen auch eiligten im ersten sich erbietet, binnen d gen, daß das er Bescheinigung

Gesetz vom 7. April 18 der Mineralbrr

rei Tagen vom Revier⸗ folgte Gebot nicht dann innerhalb dieser

gung beizubrin

54 über Ent⸗ innen auch sernerhin in Kraft.« n Anträgen des Hierauf wurde setzes im Allgemei⸗

sich mit de g. Cuntze einverstanden. auf Annahme des Ge chluß erhoben. gen rücksich Tovember 1854, ank für die Fürf das Medizinalgewicht betre ungs⸗Ausschusse ohne Diskussion

tlich einer Zusatz⸗Bestimmung die Errichtung einer Waldeck und Pyr⸗ ffend, wurden auf welchen Abg. angenommen. Ordnung war der Verwaltungs⸗Aus⸗ dstocks⸗Rechnungen Der Berichterstatter

ließen; statt der bisherigen K ischen Domanium und Lan ihr auch die Prüfun übertragen und sie aft mit der ändischen Gene

zu dem Ges Land⸗Rentenb mont, so wie den Antrag des Schumann mündlich b weiterer mündliche Bericht schuß über die Prüfung vom Fürstenthum Waldeck pro 1849 1862. stellte den Antrag: Ständekammer wolle besch Prüfung der Abrechnung zw aus drei Mitglied nial⸗Grundstocks⸗Rechnungen Berechnungen in Gemeinsch unter Vorbehalt der st die Beschlußfassung uͤber die Vorlag An der Debatte über Abgg. Bender, Direktor von Flottwell, w richterstatters einverstanden Antrage bei und acceptirte Cuntze: die Versammlun wählen die Abgg. Walde In Betreff schulden⸗Verwaltr erstattete für den Bericht und trat Annahme der Reg

Mecklenburg. gestern erschienenen bisherigen Minister am K. v. Sell, eine strelitzschen Staats⸗Y am Königlich preußis

Unter den dem Landta sich ein Großherzogliches Re Der Großherzog wüns (378,000 Thlr.) dazu gründeten Härten der dert hierzu die ständi lage bestimmt, daß bisher verkündet wird, gung der Handels⸗K 8 eintreten. Es

stenthümer

Gesetzgeb erichtete, Gegenstand der g. Cuntze für den der Domanial⸗Grun

mmission zur d eine solche g der Doma⸗ zu ermächtigen, Abschluß Uebrigen

ern zu ernennen,

Regierun hmigung zu bringen, im e vorzubehalten.

den Gegenstand b Windel, elcher sich mit dem Ant

etheiligten sich die so wie der Landes⸗ rage des Be⸗ Das Haus trat diesem chlag des Abg. gs⸗Kommi

Schumann und

m erklärte. den weiteren Vors g wolle in die Prüfun ick, Bender und ihn des Defizits aus der ung vom Jahre 1857— Verwaltungs⸗Aussch das Haus den ngs⸗Vorlage bei.

Schwerin, 15. November. hat der Großh und bevollmächtigter Hofe, General-Lieutenant en und den früheren zgleicher Eigenschaft

n befindet verzollung. ammten Aufkunft zu lassen, um die wirklich be⸗ llung zu vermindern und for⸗ mung. Eine weitere Vor⸗ Kontribution wie ßigung und veränderte sowie der Mahl⸗ und wird ferner angekündigt, daß ein

Rechnung der Staats⸗ sp. dessen Erlasses er mündlich es Ausschusses auf

Abg. Bend 1 Antrage

1 Nach dem Regierun erzog dem rordentlichen Ges öniglich preußischen andere Be

gsblatte außerordentl

stimmung gegeb er v. Bülow in chen Hofe beglaubigt.

gemachten Vorlage ript, betreffend die Nach die Hälfte der ges verwenden Nachverzo sche Zustim ie ordentliche Landes⸗ doch soll eine Ermä lassensteuer,

Schlacht

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Gesetzentwurf wegen einheitlicher Erhebung sämmtlicher direkten Steuern der ordentlichen und außerordentlichen Kontribution noch auf dem gegenwärtigen Landtag vorgelegt werden soll. Für die Kleinen⸗Lübecker Eisenbahn wird ein aversioneller Kostenbeitrag von 200,000 Thalern aus gemeinsamen Landes⸗ mitteln gefordert. 8

Zu den hauptsächlichsten Propositionen des engern Ausschusses von Ritter⸗ und Landschaft gehören: Revision des ordentlichen und außerordentlichen Kontributions⸗Modus, Errichtung von Erbzinsstellen auf ritterschaftlichen Gütern, Publikation der Verordnung wegen der rechtlichen Verhältnisse der Juden, Antrag auf baldige Konstituirung einer Landes⸗ Synode, verbesserte Einrichtungen des ritter⸗ und landschaft⸗ lichen Landschulwesens, strelitzscher Entwurf einer Verordnung, betreffend die Verpflichtung aller im Lande sich niederlassenden Juden zur Zahlung von Beiträgen an eine jüdische Gemeinde des Landes, Aenderung der Armengesetzgebung, Uebertragung der Militärgerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen auf die Civilgerichte. 1

Sachsen. Dresden, 15. November. Das »Dresdner

ournal« veröffentlicht folgende Königliche Verordnung vom 28. Oktober 1868:

Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen ꝛc., haben Uns bewogen gefunden, alle Diejenigen, welche wegen eines nach allgemeinen Begriffen entehrenden Vergehens zur Untersuchung gezogen und in Gemäßheit der bisher bestandenen Straf⸗Prozeß⸗Vor⸗ schrifften nur beschränkt klagfrei erklärt oder in Mangel meh⸗ reren Verdachts freigesprochen worden sind, demzufolge aber die bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Ehrenrechte verloren haben nachdem die gedachte Form der Lossprechung durch die revidirte Straf⸗

Prozeß⸗Ordnung vom 1. laufenden Monats für die Zukunft in Weg⸗

fall gekommen ist hiermit in den Genuß der entzogenen Ehrenrechte wieder einzusetzen.

Altenburg, 14. November. (Altenb. Ztg.) Der Zustand des Herzogs Joseph hat sich derart verschlimmert, daß man nunmehr auch dessen Schwiegersohn, den Großfürsten

Konstantin, herbeigerufen hat. Derselbe wird nebst seinem

ältesten Sohne, dem Großfürsten Nikolaus, heute Nachmittag hier eintreffen und im Herzoglichen Residenzschlosse absteigen.

Das heutige Bulletin lautet: »Am gestrigen Tage und in der ersten Hälfte der Nacht häufige Anfälle von Athemnoth, in der zweiten Hälfte mehr Ruhe; das Sinken der Kräfte wird immer bemerkbarer, Appetit fehlt gänzlich.«

Schwarzburg. Rudolstadt, 13. November. Der Fürst hat sich in diesen Tagen nach Frankenhausen begeben und wird daselbst einige Zeit seine Residenz nehmen. Lippe. Detmold, 14. November. Das Fürstlich Lippische »Regierungs⸗ und Anzeige⸗Blatt« publizirt einen Fürstlichen Befehl, demzufolge der vertagte Landtag zur Wiederaufnahme seiner Verhandlungen auf Montag, den 7. k. M., im land⸗ schaftlichen Lokale zusammenberufen wird. Demselben werden u. A. zur verfassungsmäßigen Berathung vorgelegt: der Land⸗ kassen⸗Etat für das Jahr 1869, und der Gesetz⸗Entwurf zur Fest⸗ stellung der Bestimmungen über die Voraussetzungen, unter welchen Veränderungen in der Substanz des Fürstlichen Haus⸗ und Fideikommiß⸗Vermögens oder dessen Belastung mit Schul⸗ den zulässig sind.

Hessen. Darmstadt, 14. November. Das heute er⸗ schienene Regierungsblatt Nr. 58 publizirt eine Bekanntmachung des Kriegs⸗Ministeriums, laut welcher zufolge Großherzoglicher Entschließung die Formation der Landwehr mit dem 1. Januar 1869 ins Leben tritt. M

Eine weitere Bekanntmachung des Kriegs⸗Ministeriums publizirt eine Großherzogliche Verordnung, wonach die preu⸗ ßische Verordnung uͤber die Ergänzung der Offiziere des stehen⸗ den Heeres vom 31. Oktober 1861 unter Aufhebung der jetzt bestehenden Großherzogl. hessischen Verordnungen, für die hessische Division zur Einführung gelangt.

Bayern. München, 13. November. (N. K.) Der König ist heute Nachmittag nach 4 Uhr aus Hohenschwangau hier eingetroffken und hat alsbald den von hier abberufenen österreichischen Gesandten, Grafen von Trauttmansdorff, zur Abschieds⸗Audienz empfangen.

Der König hat aus der Kabinetskasse dem Staats⸗ Ministerium des Aeußeren die Summe von 3000 Franken zur Unterstützung der durch die Ueberschwemmung heimgesuchten Schweizer zustellen lassen. 8

Der Civilprozeß⸗Gesetzgebungs⸗Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner gestrigen Sitzung die Artikel 31 bis zum Schluß des 30. Hauptstückes, dann vom 31. Hauptstück die ersten 20 Artikel erledigt. In 2 bis 3 e Sitzungen glaubt der Ausschuß seine Aufgabe vollenden u können.

14. November. Die Kaiserin von Rußland ist in Begleitung des Prinzen Alexander von Hessen heute Abend

Uhr hier eingetroffen. Der König war der Kaiserin bis osenheim entgegengefahren.

Oesterreich. Wien, 15. November. Der Kaiser ist gestern Abend nach Goödölls abgereist.

„— Die »Wiener Ztg.« veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile ein Kaiserliches Handschreiben an den Reichskanzler Freiherrn von Beust, nach welchem in Zukunft die Titel des Kaisers bei Staatsverträgen im Eingange »Kaiser von Oester reich, König von Böhmen zc. und apostolischer König von Ungarn«, im weiteren Vertragstexte in abgekürzter Form »Kaiser von Oesterreich und apostolischer König von Ungarn⸗« und dann »Se. Majestät der Kaiser und König«, oder »Se. Kaiserliche und Königliche apostolische Majestät⸗ zu lauten haben. Ferner soll die Gesammtheit aller Königreiche und Länder mit dem Ausdrucke⸗ Oesterreichisch⸗Ungarische Monarchie« »Oesterreichisch⸗Ungarisches Reich« abwechselnd bezeichnet werden.

Das Reichs⸗Gesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom 13. November 1868, betreffend die Abänderung des §. 4 der Statuten der privilegirten österreichischen Nationalbank und der §§. 1, 40 und 41 der Statuten der Hypothekar⸗Kredits⸗Ab⸗ theilung derselben.

Im Herrenhause kündigte v. Schmerling gestern eine Interpellation wegen des Eisenbahn⸗Unglücks bei Horovicz an. Demnächst erfolgte die erste Lesung des Wehrgesetzes. Hier⸗ auf wurde der Gesetzentwurf in Betreff der Rechte und des Verfahrens bei der grundbücherlichen Zertheilung einer Liegen⸗ schaft berathen und in dritter Lesung angenommen.

Im Abgeordnetenhause finden vor dem Zusammen⸗ tritt der Delegationen keine Sitzungen statt.

Laut einem aus Gibraltar eingelangten Telegramm hat die Fregatte Donau« am 12. d. M. Nachmittags daselbst Anker geworfen. Die Korvette »Friedrich« wird aus Algier dortselbst erwartet, um hierauf die Reise gemeinschaftlich mit der »Donau« wieder fortzusetzen.

Pesth, 14. November. Im Oberhause wurde die Spezial⸗Debatte über die Civil⸗Prozeß⸗Ordnung fortgesetzt.

Im Unterhause legte gestern Minister Wenckheim den Gesetz⸗Entwurf über die Union mit Siebenbürgen vor. Das Budget für das Kultus⸗ und Unterrichts⸗Ministerium wurde in der Detail-Berathung unverändert angenommen. Sodann wurde das Nuncium über das Königliche Reskript be⸗ züglich Fiume's verlesen.

Heute wurde das Elaborat über den kroatischen Ausgleich ohne Debatte angenommen, ebenso das Budget des Ministeriums des Innern. b

(N. Fr. Pr.) Das Bureau der Reichsraths⸗Delegation ist heute im Akademie⸗Palast eröffnet worden. Erste Sitzung Montag Mittags 12 Uhr. Die Ankunft des Kaisers erfolgt morgen früh.

Prag, 14. November. (N. Fr. P.) Das böhmische Ober⸗ Landesgericht hat das Erkenntniß des Prager Landesgerichtes, daß der Inhalt der Instruktion des Kardinal⸗Erzbischofs von Prag und des Bischofs von Budweis aus Anlaß der inter⸗ konfessionellen Gesetze das Verbrechen der Störung der öffent⸗ lichen Ruhe begründe und deren Weiterverbreitung verboten

Schweiz. Bern, 13. November. (N. Z. Stg.) Der französische Gesandte, Graf von Comminges⸗Guiaut, hat gestern Mittags seine Kreditive übergeben.

Mit Rücksicht auf das in jüngster Zeit mehrfach geltend gemachte Bedürfniß der Vermehrung der Schweizer⸗Konsulate in Rußland, hat der Bundesrath die Errichtung eines solchen für Riga beschlossen. b

Die Kommission technischer Experten zur Begutachtung der Frage, betreffend die Ursache der letzten Wasserverheerungen und die Mittel zur Verhütung neuer Verwüstungen, hat den Departement des Innern Bericht über ihre bisherige Thätigkei erstattet. Vom 23. bis 27. Oktober bereiste sie-Wallis, sodann bis 3. November das Maggiathal, Tessinthal und Bleniothal im Kanton Tessin, vom 4. bis 9. November das Vorder⸗ und Hinterrheinthal und das Valserthal⸗in Graubünden und am 10. und 11. November das Rheinthal von Ragatz bis Au. Die Kommission wird Uri am 21. und 22. November besuchen und hernach die Bearbeitung des Berichtes an Hand nehmen

8 Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. Muünchen, Montag, 16. November, Vormittags. Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland ist heute Morgen um 8 Uhr in Begleitung des Königs, der dieselbe eine Strecke weit auf der Eisenbahn begleitet, nach Berlin abgereist.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.