1868 / 274 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8

Z

8 8—

5 2

8 2 8— S 28 A

Fonds und

Staats-Papiere.

Bank- und Industrie-Actien.

Eisenbahn-Prioritäts-Actien und Obligationen.

Freiwillige Anleihe 4 1/4 u. 10 [97 5 bz Staats-Anl. von 1859

v. 1854, 55 von 1857 von 1859 von 1856 von 1864 von 1867

v. 1850, 52 1853/4 1862ʃ4 1868/4 Staats-Schuldscheine 3 ¼ Pr.-Anl. 1855 à 100 Th. 3 ½ Hess. Pr.-Sch. à 40 Th. Kur- u. Neum. Schldv. 3 ½ Oder-Deichb.-Obligat. 4 ½ Berlin. Stadt-Obligat. 5 do. do. Sehldv. d. Berl. Kaufm.

Von Von von

do. do.

Berliner Kur- u. Neumärk. do. Ostpreussische... do.

do. Pommersche...

do.

Posensche, neue.

Sächsische.... Schlesische... do. Lit. A. do. neue. Westpr., rittschftl. do. do.

do.

do. do. do. neue do. Kur- u. Neumärk. Pommersche... Posensche

Preussische Rhein. u. Westph. Säüchsische

Schlesische.

1/1 u. 7 [103 ½ bz B 1⁄4 u. 10 94 1 bz do. 94 ½ bz do. 94 ½ bz 1/1 u. 7 94 G 1⁄4 u. 10 [94 ½ bz do. 94 ¾ bz do. 87 1 bz do. 87 bz do. 87 ½ bz 1/1 u. 7 87 1 bz do. SS1 bz 1/4 [119 ½ bz pr. Stück 57 bz 1/5 u. 11 81 bz 1/1 u. 7 —- 1/4 u. 10 [103 bz 1/1 u. 7 [96 bz 76 ½ bz

do.

do. 101 G

do. 90 BB

do. 76 3B3

do. 86 bb3 24/6 u. 12 78 B

b 85 B

90 5⁄ bz 75 8 G 84 ½ bz

5 4 8 4 4 ½ 4 ½ 4 ½ 4

91 G 90 % bz

90 bz 91 ½ bz

Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867

do. 35 Fl.-Oblig.. Bayer. St.-A. de 1859 Prämien-Anl., Braunsch. Anl. de1866 Dess. St.-Präm.-Anl. Hamb. Pr.-A. de 1866 ¼ Lübecker Präm.-Anl.

do.

Manheimer Stadt-Anl. Sächs. Anl. de 1866 Schwed. 10 Rthl. Pr. A.

1/1. u. 1/7.94 bz 1‧2. u. 1/8. 100 bz pr. Stück 31 G

103 bz B

96 B 13. 43 B 4. p. Stek.]47 G /1. u. 1/7. [94 G 1/1 2u. 30/G. 106 ½ G

1/3

]pr. Stück [11 ½ B

ĩ75 G

Dirv. pro Berl. Cassen-V. do. Hand.-d.. do. Pferdeb... Braunschweig.. Bremer 8 Ceburg. Credit.. Danz. Privat-B. Darmstädter. do. Zettel Dess. Credit-B. do. dc. Landes-B. Disconto-Com... Eisenbahnbed... Genfer Credit.. Geraer G. B. Schust. u. C. Gothaer Zettel. do. Grundkr.-Pf. Hannöversche.. Bsnrd, Hütt.-V. . (Hübner). 88 Certificate do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B. Leipziger Credit Luxemb. do. Mgd. F.-Ver.-G. Magdeb. Privat. Meininger Cred. Minerva Bg.-A. Moldauer Bank. Neu-Schottland. Norddeutsche.. Oesterr. Credit. A. B. Omnibus-G. Phönix Bergw.. Posener Prov.. Preussische B. 1 Renaissancek.. Rittersch. Priv., Rostocker. Sächsischoee. Schles. B.-V... Thüringer.. Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke Weimarische..

-S02Eg S 8

18660186 12

1 eL* G¶̊— S Gn

2n

A&

b 8Ie

8S

Hn.

aSEEEEEꝛEn

*** d0

nnEA 992.

12 9

4

1/1. 1/1 u. 7. 1/1u 11.

1/1.

do.

do. do. 1/1 u. 7. 104 , bz 1/1. 0

1/1. do. do. do. 1/10. 1/1 u. 7. do. 111. 1/1 u. 7. do. do. 2/1. 2/4u 10. 1/1. 1/1 u. 7.

*1/1 n. 7. do. 4 ½ 4 1/1.

4 [1/1 u. 7.

1/1. 4 1/1 u. 7. 8 ¾ 1/1.

7.102 —bz

Cöln-Mindener IV. Em. 4 1/4u. 10822b do. V. Em. ¹4 1/1 u. 7. 82 ¼ G deburg-Halberstädter 4 ½ 1/4 u1 0o. ven 18605. 4 ½ 1/1 u. 7. Wittenberge 1/1. Nagdeburg-Wittenberge 4 ½1/1 u. 7. Mainz-Ludwigshafen do. [100 ½ G Niedersehl.-Märk. I. Serie. do. 86 ½ B do. II. Ser. à 62 ⅛⅞ Thlr. do. —+. do. Oblig. I. u. fl. Ser../4 do. S86 32 bz; B do. IIl. Ser.. 22 doo. I1ü. Ser., Niederschlesische Zweigb.. Oberschl. Lit P... do. SöX“ do. IID... do. Pit. E do. Lit. N do. Lit. G. 5bJ5vö306 Ostpreuss. Südbahn. Rheinische do. v. St. gärant. do. 3. Em. v. 58 u. 60 do. do. v. 62 u. 64 do. do. v. 1865.. do. v. St. garant Khein-Nahe v. St. gar... do. do. II. Em. Ruhrort.-Cr.-K.-Gl. I. Ser. do. II. Ser. do. III. Ser. Schleswig-Holsteiner. Stargarg-Posen... do. Thüringer do.

5⸗.

9

156 G

121 G

61 B

109 B 111⅞ B

77 etwbz G 106 G

93 ½ G 687 6

97 bz 2 ½ B 166 5etwb. G 87 bz 119 1etwb. B 151 bz 20 G 94 ½ B 102 G 90 B 100 bz 83 G 102 G 107 ½ B 100 ½˖ G

——

8 2 1/1. u. 7. 90 B do. [90 B do. 84 ½ bz G do. —- do. 90 ½ B 1/4. u 10‚90 B do. 90 B do. [96 ½ G 1/1. u. 7. 92 G do. 924 8

,2 2 2 22459b9b0be 2

&

S

P

112 G

108 %etwbz 105 B 715 bz

88 bz

——

89 B 89 8 46

34 ½ 6 17 G V.60B 72 G 126 G 199 9a8 a9 bz 67 568 bz G 142 B 100 l 6 151Letwbz

88 B 113 ¾ G 117 B 118 B 73 B 112 B 14 ½˖ B

nmmi⸗

do. III. Ser. do. IV. Ser. . Wilbelmsb. Cosel-Oderb.. do. III. Em. do, IV. Em.

00 & d ·”’AN

Belg. Obl. J. de [Est. do. Samb. u. Meuse Fünfkirchen-Barcs Galiz. Carl-Ludwigsbahn. do. do. neue

4 ½ 4 1/1 n.7. 8952z G

Lisenbahn-Prioritäts-Actien u. Obliganonen

Aachen-Düsseld. do. 1 do. Aachen-Mastrichter do. do.

Uesterr. Metalliques. do. National-Anl.. do. 250 Fl. 1854. do. Credit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860 do. do. do. Silber-Anleihe.

Italienische Rente...

do. Tabaks-Oblig.

Rumänier

Russ.-Ungl. Anleihe. do. do. de 1862 do. Egl. Stücke1864 do. Holl -. do. Engl. Anleibe.. do. Pr.-Anl. de 1864 do. do. de 1866 do. 5. Aul. Stiegl.. do. 6. do. do. 9. Anl. Engl. St. do. do. Holl. - do. Bodenkredit.. do. Nicolai-Obligat.

Russ.-Poln. Schatz.

do. do. kleine

Poln. Pfandb. III. Em.

do. Liquid. do. Cert. A. à 300 Fl. do. Part. Ob. à500 Fl.

Türk. Anleihe 1865.

AR S

4 4 4 5 4 5

50 bz

55 bz

70 etwbz 82 bz 76 ½ bz

59 bz 61 G

verschieden do. 1/4. pr. Stück 1⁄5. u. 1/11. pr. Stück 1/5. u. ¼11. 1/1. F. 1/7.

do. 1/3. u. 1/9. 1/5. u. 1/11. 8 1/¼4. u. 1/¼10. do. 1/5. u. 1/11. . 1/1. u. 1/7. 1/3. u. 19. 1⁄4. u. 1/10.

⁄¼4. u. 1/10. 166 G do. 66 % bz

22/6. u. 22/12 66 ⅞˖ G

1/6. u. 1/12. 56 5 bz

1/1. u. 1/7. 92 bz

do. 98 ‧bzz

do. [40 ⁄40 bz

Amerik. rückz. 18826

1/5. u. 141. 79 ⅞bz

do. do. do. do.

do. 1“

do. Dortmund-S do. II. do. Nordb. Fr.-W. Berlin-Anhalter. do. do. Berlin-Görlitzer.

do.

do. Berlin-Stettiner do.

Lit.

do. do. VI.

Cöln-Crefelder.... Cöln-Mindener do. do. 8

do. do.

III. Em.

II. Em. III. Em. Bergisch-Märk. I.

Hdo. II. Serie do. III. Ser. v. Staat 3 ¼ gar. Lit. B. IV. V. Serie VI. do. Düsseld.-Elbf. Priorit. II.

Berlin-Hamburger.... II. Em. B.-Potsd.-Magd. Lit. A. u. B. 4

I. Serie.

I. Serie. III. Serie. do. IV. S. v. St. gar. do. Breslau-Schweid.-Freib.. I. II.

III.

1. Em. 4 1/1 u. 7. I. Em. 4 do.

do. do. do. do. do. do. do. do.

Serie

9

* wnmewe

—0

Serie Serie Serie

oest.. Serie

do. do. do.

do. 2 B

Jelez-Orel... Jelez -Woronesch Koslow-Woronesch Kursk-Charkow Kursk-Kiew Mosco-Rjäsan iga-Dünaburger.. Rjdisaun-Koslow.. s(chuia-Ivanovo.. (Warschau-Terespol

3

Warsch.-Wien. Silb.-Prior.

Lemberg-Czernowitz .. 8 do. VvOE 1867 Meinz-Ludwigshafen

& oððüxVW

Oestr.-franz. Staatsbahn 3

neue 3

0. Kronprinz Rudolf-Bahn 5 Shdöstl.-Bahn (Lomb.) 3

do. Lomb.-Bons 1870, 74 6 do. CCEWTETETTII6Ip do. v. 1876. 6 do. v. 187778. 6

5

dito kleine.

165;, BS 71 3 b2

1/1. u. 7. 100 ½ G 1/3. u. 9. 267 bz

do. 263 bz v

1/4. 1 10/770 a zbz 6 1/1. u. 7. 219bz 1/3. u. 9. 96 ½a bz

do. do.

do.

93 3 bz 92 ½ 6 92 z bz

1/5. u 11179 B

8

1/3u 1/9,79 B 1 1/5 u. 11 1/2. u. 8.

80 ½ bz B 79 etwbz 80 ½⅔ bz G 86 ½ bz 78 ½ G

1. u. 7.

79 G

78 ½ bz 78 ½ G 8Izetwbz

do.

Geld-Sorten und Banknoten.

87 ½ G 85 bz

do. do. zGdo. 1/4 u 1083 ¼ G do. 83 G 1/1 u. 7. 94 B 1/4 u 1081 G 1/1 u. 7. 88 ½ G do.

do.

do. [101 bz

do. [84 ½˖ B 1/4 u10 82 bz G

C. 2

Em. Em. do.

Em.

Friedrichsd'or Gold-Kronen. [Louisd'or. Ducaten. Sovereigns... Napoleonsd'or imperials.

Dollars

1135 bz 9 9 G 112 ½ G 6 24 ¼½ G 5 12 ½ B 5 18 ½ G 1 12 G

Silber in Barren n. Sort.

29 Thlr.”2 Linsfuss der

do. do. [93 B

Preuss. Bank für für Lombard 4 ½ pCt.

imperials p. Pf. 470 x⅞ G sem. Bankn. 99 1⁄1 bz lo. Leipziger . 99 %1 bz Fremde kleine Oest. Bankn.. Russ. .

einlösb.

37 b⸗

1 88* fein. Bankpr.: 4 echsel 4

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und

erlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei R. v. Decker).

11““

zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 19. November. In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten leitete der Regierungs⸗Kom⸗ missar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Meinecke, die Debatte über den Abschnitt des Staats⸗Haushalts⸗Etats »Oeffentliche Schuld⸗ durch folgenden Vortrag ein:

Meine Herren! In dem Etat für das Jahr 1869 ist der Gesammt⸗ betrag der preußischen Staatsschulden mit 434,509,121 Thlr. in An⸗ satz gebracht. Nach dem Etat für 1868 belief er sich auf 422,501,068 Thaler; es hat also eine Vermehrung stattgefunden um 12,008,053 Thaler. Diese Vermehrung vertheilt sich auf die verzinsliche Schuld mit 9,600,400 Thaler, auf die unverzinsliche Schuld mit 2,407,653 Thaler. Bei der verzinslichen Schuld sind in Zugang gekommen zu Eisenbahnzwecken 34,000,000 Thlr. auf Grund der Gesetze vom 9. März 1867 und vom 17. Februar 1868, und zur Abhülfe des Nothstandes in Ostpreußen 3,000,000 Thlr. auf Grund des Gesetzes vom 3. März 1868. Es sind dagegen in Abgang gekommen durch die Tilgung 9,016,250 Thlr. und durch Absetzung vom Etat 18,383,350. Thaler. Diese Absetzung beruht darauf, daß unter den besonderen Staatsfonds, in den Wittwenkassenfonds, welche in den neuen Landes⸗ theilen vorgefunden wurden, sich dieser Betrag in hannoverschen und kurhessischen Staatsschuldverschreibungen vorfand. Die Staats⸗Regie⸗ rung hielt es für angemessen, diese Staatsschuldverschreibungen nicht wieder in Kurs zu setzen, sondern sie zu vernichten und dadurch die allgemeine Staatsschuld um so viel zu vermindern.

Die Vermehrung der unverzinslichen Schuld beruht auf dem Gesetz vom 29. Februar 1868, indem zu dem angegebenen Betrage neue Kassen⸗Anweisungen ausgegeben werden sollen zur Einlösung der kurhessischen Kassenscheine und der nassauischen Landesbanknoten.

Bei der General⸗Diskussion über den Staatshaushalts⸗Etat ist wiederholt auf das steigende Anwachsen der Staatsschuld als auf ein Zeichen der Verschlechterung der allgemeinen Finanzlage hingewiesen worden. Es ist bemerkt worden, daß die Staatsschuld zu einer früher nie geahnten Höhe gestiegen sei. Dies harte Urtheil scheint begründet, wenn man lediglich die Hauptsumme der Staatsschuld, wie sie jetzt und wie sie früher bestand, einander gegenüber stellt. Geht man da⸗ gegen etwas naͤher auf die Sache ein, dann gestaltet sich das Bild günstiger und namentlich, glaube ich, wird die Gegenwart eine Ver⸗ gleichung mit der Vergangenheit nicht zu scheuen haben. 1

Ich mache vor Allem darauf aufmerksam, daß von der verzins⸗ lichen Staatsschuld im Gesammtbetrage von 416,259,121 Thlr. bei⸗ nahe die Hälfte mit 183,312,428 Thlr. auf Eisenbahnschulden trifft. Es ist Ihnen bekannt, daß die Einnahmen aus den Bahnen, zu deren Herstellung diese Schulden verwendet sind, schon durch ihren Betrieb Ueberschüsse ergeben, welche genügen, die Verzinsung und Amortisa⸗ tion der Schulden nicht nur zu decken, sondern auch für sonstige Siac ebeb sfths etwas abzuwerfen, ganz abgesehen von den weit höher in Anschlag zu bringenden Vortheilen, welche für die Förderung von Handel und Verkehr und für die Hebung des Wohlstandes im Allgemeinen aus dem Vorhandensein der Eisenbahnen folgen. Diese Eisenbahnen werden nach beendeter Amortisation, welche in nicht allzu langer Zeit bevorsteht, einen sehr erheblichen unbelasteten und werth⸗ vollen Theil des Staatsvermögens bilden. Die zum Bau der Bahnen auf⸗ genommenen Anleihen haben also die Staatsfinanzen nicht verschlechtert, sondern sie haben im Gegentheil dieselben günstiger gestaltet. Sieht man die Eisenbahnschulden von den gesammten verzinslichen Schuülden ab, so bleiben 232,946,693 Thlr., und diese allein lasten auf dem sonstigen Staatsvermögen und auf der Steuerkraft des Landes. Im Jahre 1820 bei Aufstellung des Etats, den die Verordnung vom 17. Januar 1820 publizirt, betrugen die gesammten verzinslichen Staatsschulden 206,006,414 Thlr., es ist also eine Vermehrung von nicht voll 27 Millionen eingetreten. Berücksichtigt man, meine Fürkn, daß der Umfang des Staatsgebiets seitdem um mehr als die

gälfte des früheren zugenommen hat, berücksichtigt man die Zunahme gesteigerte Erwerbsthätigkeit auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, so, glaube ich, werden Sie anerkennen müssen, daß die heutige Staatsschuld auf die heutige Be⸗ völkerung der Monarchie einen erheblich geringeren Druck übt, als die Staatsschuld vom Fel 1820 auf die damalige Bevölkerung des Staates. Ich bin sehr weit entfernt, daraus folgern zu wollen, daß man nun mit einer gewissen Sorglosigkeit bei Auf⸗ nahme neuer Staatsschulden zu Werke gehen könne; die Staats⸗Re⸗ gierung theilt nicht das in andern Sphären hier und da zu Tage tretende Bestreben, die Lasten der Gegenwart ungebührlich auf die Schultern der Setunf zu wälzen, sie verkennt die Gefahr nicht, die in einer übermäßigen Staatsschuld, auch wenn sie zu produktiven wecken aufgenommen ist, unter allen Umständen liegt; aber, meine

erren, sie hat gezeigt, daß sie einem solchen übermäßigen Wachsen der Staatsschuld nicht geneigt ist, sie hat „in diesem Jahre keine neue Anleihe⸗Vorlage gemacht, so wünschenswerth es auch fsangfen wäre, einzelnen Bedürfnissen dadurch Abhülfe zu ver⸗ chaffen, und ein ferneres Zeugniß für dieses Bestreben der Staats⸗Regierung, die Höhe der Staatsschulden in angemessenen Schranken zu halten, ist die Höhe der Amortisations⸗Beträge, die gerade

r die in neuerer Zeit gemachten Staatsschulden festgesetzt worden sind. Die ältere Staatsschuld, die Staatsschuld⸗Scheine, werden mit 1 Pesiene des ursprünglichen Anlage⸗Kapitals getilgt, und die Zinsen der amortisirten Staatsschulden⸗Raten treten dem Tilgungs⸗

der Bevölkerung, die

Donnerstag, den 19. November 8

Fonds nur je für eine zehnjährige Periode zu, so daß nur die Er⸗ sparnisse, die in je zehn Jahren stattfinden, mit zur Tilgung ver⸗ wendet werden und bei Ablauf einer solchen zehnjährigen Periode die während derselben erwachsenen Zins⸗Ersparnisse dem allgemeinen Staats⸗Fonds zugewiesen werden. Diese Maßregel hat es herbeige⸗ führt, daß die Staatsschuld⸗Scheine erst zu Ende dieses Jahrhunderts vollständig getilgt sein werden. Bei den seit dem Jahre 1848 aufgenommenen Staatsschulden ist mit einer einzigen Ausnahme die Zins⸗Ersparniß in unbeschränkter Zeitfolge dem Tilgungsfonds überwiesen; die Folge davon ist, daß, selbst wenn al pari getilgt werden muß, die 4 ½proz. Schulden in 38 ½⅛ Jahren, die 4proz. in 39 Jahren vollständig abgestoßen sind. Da es bei den ge- sunkenen Coursen möglich gewesen ist, mit den vorhandenen Tilgungs- mitteln mehr zu erwerben, als den Nominalbetrag der Schuldverschrei⸗ bungen, so wird die vollständige Tilgung jeder einzelnen Schuld in ca. 37 Jahren erfolgen. Wir befinden uns jetzt grade in der ungün⸗ stigen Zwischenperiode, in welcher jede neue Staatsschuld den Etat um den vollen Betrag der Zins⸗ und Amortisations⸗Beträge erhöht, ohne daß in Folge vollständiger Tilgung einer früheren Staatsschuld der Etat um einen entsprechenden Betrag erleichtert wird. Dieses ungünstige Verhältniß für die Etat⸗Aufstellung wird noch einige Jahre dauern, aber nicht allzulange. Die Schuld von 1848, deren Tilgung dadurch allerdings ungewöhnlich beschleunigt ist, daß die Renten⸗Ablösungs⸗Kapitalien mit dazu verwendet werden, wird nach etwa 7 Jahren vollständig abgestoßen sein und dann wird auf einen Schlag der jetzt zur Verzinsung und Tilgung erforderliche Be⸗ 1 trag von beinahe einer halben Million Thaler der Staats⸗Einnahme zufließen oder vielmehr von den Ausgaben abgesetzt werden. Bei der b Anleihe, die im Jahre 1850 aufgenommen ist, treten normale Ver⸗ hältnisse ein und die vollständige Tilgung wird im Jahre 1887 erfolgt sein; es wird dann der Betrag von über 900,000 Thlr. frei, und ebenso wie die neueren Staatsschulden in ziemlich rascher Reihenfolge von 1850 ab bis auf die jetzige Zeit gemacht worden sind, wird dann in eben so rascher Reihenfolge ein entsprechender Theil der Zins⸗ und Tilgungs⸗Beträge für andere Staats⸗Ausgaben disponibel werden. Ich glaube also, man darf das Staatsschuldenwesen nicht mit allzu düstern Farben malen.

Die in dem vorliegenden Etat zur Verzinsung und Tilgung in

Ansatz gebrachten Beträge beruhen auf feststehenden Normen. Bei

der Vorbesprechung haben sich Ihre Herren Kommissarien mit diesem Theil der Vorlage ebenso einverstanden erklärt, wie es von dem

5.

Hohen Hause selbst bei früheren Berathungen des Etats geschehen ist.

Ich glaube mich daher darauf beschränken zu dürfen, nur die Er⸗ höhungen, die bei dem Verwaltungs⸗Kosten⸗Etat vorgekommen sind,

näher zu erläutern und dabei auf die dazu gestellten Anträge ein⸗

zugehen.

als ein unbesoldetes Ehrenamt verwaltete Stelle eines dritten Mit⸗ gliedes der Hauptverwaltung der Staatsschulden in ein besoldetes Amt zu verwandeln. Meine Herren bei der Bildung der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden im Jahre 1820 bestand noch keine Landes⸗Vertretung und

darum hauptsächlich wurde es angemessen gefunden, in die Verwal⸗ tung selbst Personen mit hineinzunehmen, die nicht dem Beamten⸗ stande angehörten, sondern als Vertrauensmänner anzusehen seien; aus dieser Rücksicht war das neuerlich ausgeschiedene Mitglied der Jetzt ist jene

Hauptverwaltung der Staatsschulden noch unbesoldet. Je Rücksicht weggefallen, die Landes⸗Vertretung übt durch die Staats⸗

schulden⸗Kommission eine sehr eingehende Kontrolle über die Verwal⸗

tung aus und ½ bedarf daher zu diesem Zweck eines be⸗ sonderen Elements in der Verwaltung selbst nicht. Es sind jetzt hauptsächlich Fragen über die Auslegung der Gesetze, die zur Entscheidung kommen und bei denen es wünschenswerth ist, daß im Beamtenstande vorgebildete Mitglieder die Behörde bilden, die auch wirklich an der Ausführung der Geschäfte theilnehmen können, was von unbesoldeten Mitgliedern nicht füglich verlangt werden kann. Wird aber ein Beamter, wie es jetzt beabsichtigt wird, mit dieser drit⸗ ten Stelle betraut, dann ist es nicht wohl zu vermeiden, ihm dafür eine besondere Zulage zu bewilligen. Ich bitte Sie also, diese Zulage nicht zu beanstanden. k8 B“

Mit Bezug auf die zweite Zulage von 200 Thlrn. für die voll⸗ besoldete Stelle ist nicht in Antrag gebracht, sie abzusetzen, sondern sie als künftig wegfallend zu bezeichnen. Meine Herren, diese Stelle wird von der Staats⸗Regierung immer mit dem Gehalte in Ansatz gebracht, welches nach der Anciennetät des jeweiligen Inhabers derselben als vortragender Rath im Finanz⸗Ministerium angemessen erscheint. Dem entsprechend ist, als der vorige Inhaber der Stelle abging, nicht sein höheres Gehalt auf den Ekat genommen, sondern es ist ein um mehrere hundert Thaler geringeres Gehalt seitens der Staats⸗ Regierung in Vorschlag gebracht worden. Eben so wird auch, wenn der jetzige Inhaber der Stelle abgeht, ein voraussichtlich diesen Betrag von 200 Thlrn. weit übersteigendes Minder für diese Stelle im Etat erscheinen. Dem Antrag wird also unzweifel⸗ haft, und zwar in weiter gehender Weise, als es gewünscht wird, ent⸗

.“

Es ist zunächst bemängelt worden, daß eine vierte Rathsstelle mit einem Zuschuß von 300 Thlr. zum Etat gebracht ist, und es ist 1 beantragt, für die Besoldungen der Mitglieder der Hauptverwaltung der Staatsschulden statt der geforderten 3800 Thlr. nur 3500 Thlr. zu bewilligen, resp. die für das dritte Mitglied geforderten 300 Thlr. zu streichen. Als Motiv ist angegeben: es empfiehlt sich nicht, die bisher

8