1868 / 276 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden Ir. 8. 3) geng mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben für den entsprechenden Monat des verflossenen Jahres (Col. 8) nach Maßgabe der inzwischen erfolgten Festsetzungen geschehen.

¹) Von der Berlin⸗Cüstriner Bahn ist die Strecke: »Gusow⸗Ber⸗ lin«, 8,42 Meilen lang, am 1. Oktober v. J. in Betrieb gesetzt.

2) Die Strecke »Danzig⸗Neufahrwasser«, 1,5 Meilen lang, ist am 1. Oktober v. J. eröffnet. 1“

³) Von der Schlesischen Gebirgsbahn ist die Strecke: »Hirschberg⸗ Waldenburg«, 6,92 Meilen lang, am 15. August v. J. eröffnet.

¹) Am 1. Januar d. J. ist der Betrieb der hannoverschen Bahn⸗ strecke »Emden⸗Rheine«, 19 Meilen lang, an die Westfälische Bahn übergegangen. 8 1

³) ad Col. 21. Die Baulänge beträgt 19,67 Meilen. Zum Be⸗ triebe gehört noch eine gepachtete, in Frankreich gelegene Strecke von 0,595 Meilen, so daß die Betriebslänge 20,26 Meilen beträgt. 6) Die Strecke »Göttingen⸗Arenshausen«, 2,75 Meilen lang, ist am 1. August v. J. dem Betriebe übergeben, dagegen die Strecke »Emden⸗Rheine«, 19 Meilen lang, vom 1. Januar d. J. ab in den Betrieb der Westfälischen Bahn übergegangen.

²) Die Strecke »Hanau⸗Wächtersbach«, 4,3 Meilen lang, ist am 1. Mai v. J., die Strecke »Wächtersbach⸗Steinau«, 1,s Meilen lang, und die Strecke »Fulda⸗Neuhof«, 1,s Meilen lang, am 1. Juli d. J. eröffnet. —2898) Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil. Heppens⸗Oldenburger Bahn ist am 3. September 1867 eröffnet.

1⁰) Am 18. Januar v. J. ist die Strecke »Styrum⸗Ruhrorter⸗ Hafen«, 1 %% M. lang, am 1. April v. J. die Verbindungsbahn „»Hengstei⸗Holzwickede«, 2,29 M. lang, am 25. Sept. v. J. die Strecken »Haan⸗Solingen und Ohligs⸗Wald⸗Opladen« der Haan⸗Cölner Bahn, 3,04 Meilen lang, am 8. April d. J. die Strecke Opladen⸗Mühlheim«, 1,56 M. lang, und am 1. Sept. d. J. die Zweigbahn »Rittershausen⸗ Remscheid«, 2/32 M. lang, eröffnet. In der Gesammtlänge ist die gepachtete Strecke »Haueda⸗Warburg«, 0,62 M. lang, mit enthalten.

¹11) Von der Ostpreuß. Südbahn ist die Strecke »Bartenstein⸗ Rastenburg«, 6 % ° M. lang, am 1. Novbr. v. J. eröffnet.

1²) Von der Halle⸗Casseler Zweigbahn ist die Strecke »Nordhausen⸗ Arendshausen«, 9,25 M. lang, am 10. Juli v. J. eröffnet.

¹³) Es beziehen sich die Betriebs⸗Einnahmen auf 49,14 M., näm⸗ lich auch auf dic erpachtete Bahnstrecke »Roßlau⸗Zerbst«.

¹¹) Am 16. Mai v. J. ist die Zweigbahn »Dietendorf⸗Arnstadt« in einer Länge von 1,33 M. eröffnet.

15) ad Col. 11. Durch Eröffnung der Kohlen⸗Zweigbahn »Pluto« am 15. Juni v. J. ist eine Betriebslänge von 48,01 M. eingetreten.

16) Am 1. November v. J. ist die Strecke »Mechernich⸗Call« in einer Länge von 1,12 M. eröffnet.

17) Die Strecke »Kempen⸗Venlo« ist am 1. Januar d. J. eröffnet.

¹s) Am 1. August v. J. ist der Betrieb der Strecke »Hasselt⸗ Landen« auf den Grand⸗Central⸗Belge übergegangen.

¹19) Die Altona⸗Blankeneser Zweigbahn, 1,3 M. lang, ist am 19. Mai v. J. eröffnet.

20) Die Strecke »Tingleff⸗Tondern«, 3,3 M., ist am 26. Juni v. J. und die Zweigbahn »Rothenkrug⸗Apenrade«, 0,91 M. lang, am 12. September d. J. dem Verkehr übergeben.

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Landtags⸗ Angelegenheiten.

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erlin, 21. November. Der Vortrag, durch welchen der

Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Mölle im Hause der Abgeordneten die Vorberathung des Etats des Finanz⸗Ministeriums am 19. d. M. einleitete, hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Bei der Wichtigkeit des Etats des Finanz⸗Mini⸗ steriums und dem großen Umfange der Bewilligungen, die durch die⸗ sen Etat in Anspruch genommen werden, dürfte es Ihnen erwünscht sein, daß ich den Etat in kurzen Zügen vortrage und näher erläutere.

Der Etat des Finanz⸗Ministeriums enthält nur zu einem kleinen Theile Ausgaben, welche das Finanz⸗Ministerium speziell betreffen; der bei Weitem größere Theil der Ausgaben betrifft die ganze Staats⸗ Verwaltung. 1

Die Gesammt⸗Ausgaben belaufen sich auf 33,031,058 Thlr. und haben sich gegen den diesjährigen Etat um 2,928,580 Thlr. erhöht; außerdem sind noch in Anspruch genommen an extraordinären Aus⸗ gaben 211,800 Thlr., 10,000 Thlr. weniger als in dem dies⸗ jährigen Etat.

IJ. Für die Central⸗Finanz⸗Verwaltung und die General⸗Verwal⸗ tung der Steuern und die General⸗Staatskasse sind im Ganzen 332/050 Thlr. angesetzt worden, 3550 Thlr. weniger als im diesjähri⸗ gen Etat. Es sind nämlich die Ausgaben für das Geheime Mi⸗ nisterial⸗Archiv auf den Etat der Archiv⸗Verwaltung übernommen worden, und hat dieser Etat bereits Ihre Genehmigung erhalten.

Es folgen unter II. die Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungs⸗ Anstalten unter 8 verschiedenen Positionen. Eine Position davon, nämlich der Zuschuß für die Provinz Schleswig⸗Holstein zur allge⸗ meinen Wittwenkasse in Kopenhagen, hat sich um 10,448 Thlr. ver⸗ mindert, theils dadurch, daß diese Kasse, die vor längeren Jahren schon geschlossen ist, immer weniger Zuschuß erfordert, und daß, wie der Herr Abgeordnete Virchow schon erwähnt hat, ein Theil auf Lauenburg übertragen ist. Von den übrigen Wittwen⸗ kassen erfordert die allgemeine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt in Berlin einen Zuschuß von 776,000 Thaler, 12,750 Thaler mehr als in diesem Jahre. Dies Mehr hat hauptsächlich darin seinen Grund, daß an Wittwenpensionen im nächsten Jahre eine höhere Summe zu zahlen sein wird als in diesem Jahre. Für die Wittwenkassen in den neuen Landestheilen, die sämmtlich geschlossen

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sind, ist ein höherer Zuschuß von 119,950 Thlr. in Ansatz gebr worden, und zwar hauptsächlich deshalb, weil die Kapizalien diaßht Wittwenkassen zur Staatskasse eingezogen worden sind, und siatt der Zinsen 1 den Kapitalien nun ein höherer Zuschuß gegeben wer⸗ den muß.

Unter III. sind die Apanagen aufgeführt mit 430,464 Thlr., 126 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat. Das Mehr rührt davon her, daß die Naturalien, die einigen Empfangsberechtigten zu gewähren sind, zu etwas höheren Preisen berechnet werden müssen.

Es folgt dann IV. Passiva der General⸗Staatskasse, Titel 1 Ren. ten und Entschädigungen für aufgehobene Rechte und Nutungen. Unter Nr. 1. Entschädigungen an Fürsten und Standesherren für auf⸗ gehobene Rechte ist ein Mehr von 884 Thlr. nachgewiesen. Dasselbe wird hauptsächlich veranlaßt durch eine Summe von 1000 Thlr. Rente, die an den Fürsten zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohenstein für den Verzicht auf die dem Fürstlichen Hause zustehenden Regierungsrechte gewährt worden ist. Es ist diese Post schon im vorigen Etat enthalten gewesen. Das Hohe Haus hat aber beschlossen, sie nicht zu bewilligen. Die Sache ist im Allgemeinen bekannt. Die Regierung hat mit dem Empfänger einen Vertrag abgeschlossen, der nothwendig erfüllt werden muß; die Regierung kann sich in keinem Falle der Erfüllung dieses Vertrags entziehen und hat deshalb geglaubt, die Summe von 1000 Thlr. wie⸗ der in dem Etat in Ansatz zu bringen. Ich bitte das Hohe Haus, diesmal die 1000 Thlr. zu genehmigen. 8

Bei den folgenden beiden Posten, 13,963 Thlr. Zuschuß an ver⸗ schiedene Tilgungskassen zur Erleichterung der Ablösung von Real⸗ lasten ist keine Veränderung eingetreten, ebenso bei Nr. 3, Entschädi⸗ gung für Aufhebung der Sund⸗ und Beltzölle im Betrage von 243,462 Thlr. Die ganze Kapital⸗Entschädigung beträgt 3,330,020 ¾ Thaler, worauf bis jetzt 1,590,254 Thlr. abgetragen sind.

Die folgende Post Nr. 4 enthält die Summe, welche nach dem Schluß⸗Protokolle der internationalen Finanz⸗Kommission an Däne⸗ mark zu zahlen ist, als Entschädigung für die übernommene Mehrlast an Pensions⸗Zahlungen. Sie beträgt für das nächste Jahr noch 419,311 Thlr., 293,779 Thlr. weniger. Dies Weniger rührt daher, daß am 1. April des nächsten Jahres die letzte Rate auf diese Ent⸗ schädigungs⸗Summe zu zahlen ist und dann der Gesammt⸗Ansatz von 419,311 Thlr. im nächsten Etat hinwegfällt.

Es kommt dann unter Nr. 5 die Zahlung an das Militär⸗ Waisenhaus in Potsdam, unverändert mit 132,253 Thlr.

Unter Nr. 6, sonstige Renten und Entschädigungen für aufgehobene Zölle, sind 207,624 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf. in Ansatz gebracht worden, 7875 Thlr. 9 Sgr. 7 Pf. mehr, welcher Betrag in den Anlagen zum Etat speziell erläutert ist.

Unter Titel 2 sind Zahlungen an ständische Verwaltungen auf⸗ geführt. Es ist nur eine Post, die an den provinzialständischen Ver⸗ band der Provinz Hannover mit 500,000 Thlr. zu zahlen ist. Diese Summe erscheint hier als Mehr, obgleich sie schon im laufenden Jahre zu zahlen gewesen ist. Sie ist in dem diesjährigen Etat nicht enthalten, dagegen eine Einnahme von gleicher Höhe ebenfalls nicht, so daß es sich nur um eine durchlaufende Post handelt.

Es kommt dann Titel 3, Zuschuß zur Verzinsung und Tilgung verschiedener vom Staate nicht übernommener Provinzial⸗ und Kommunal⸗Schulden mit 9580 Thlr., unverändert, wie in diesem Uohe⸗ Zahlungen, die schon seit einer langen Reihe von Jahren ge⸗ leistet sind.

Dann unter Tit. 4 zur Verzinsung und Tilgung der Schulden der vormals freien Stadt Frankfurt 580,100 Thlr. Es ist diese Summe unverändert geblieben gegen den diesjährigen Etat, die Her⸗ ren Kommissarien des Hohen Hauses haben jedoch beantragt, die zur Tilgung der frankfurter Schulden bestimmten Fonds um 102,000 Thlr. zu ermäßigen. Es ist nämlich bisher die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt in Bezug auf das Staats⸗ und städtische Vermögen nicht erfolgt. Unter den Staatsschulden ist nur eine Post im Etat enthalten, die nach gesetzlichen Verpflichtungen getilgt werden muß; diese Summe haben die Herren Kommissarien zu bewilligen bean⸗ tragt, wogegen die übrigen zur Tilgung bestimmten Beträge, weil eine gesetzliche Verpflichtung zur Tilgung nicht vorliegt, abgesetzt werden

sollen. Die Staats⸗Regierung hat geglaubt, die Beträge 8 Til-

gung der Staatsschulden ebenso, wie es in dem diesjährigen Etat ge⸗ schehen ist, wieder in Ansatz bringen zu sollen, weil gehofft werden darf, daß die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt in nächster Zeit wird zu Stande kommen müssen, und dann kein Grund gewesen wäre, die Tilgung der Schulden nicht ebenso zu bewirken, wie es mit den Schulden, welche bereits übernommen sind, geschieht. Indeß legt die Regierung keinen Werth darauf, wenn die Summe von 102,0 Thalern für das nächste Jahr abgesetzt wird, und sie will deshalb dem Antrage der Herren Kommissarien zustimmen.

Es folgen dann unter Titel 5 die vertragsmäßigen Zahlungen aus der Eisenbahn⸗Abgabe und dem Eisenbahn⸗Aktien⸗Amortisations⸗ Fonds. Es handelt sich hier nur um eine Post, nämlich um die Summe, welche zur Amortisation der Stamm⸗Aktien der Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn erforderlich ist. Sie beträgt 253,722 Thlr. und ist um 35,178 Thlr. höher, als in dem diesjährigen Etat. Die Post ist in dem Etat eine durchlaufende; es wird nur der Betrag zur Amor⸗ tisation verwendet, welcher an Eisenbahn⸗Abgaben und an Zinsen von den getilgten Aktien aufkommt.

Unter Nr. V. sind die Beiträge aufgeführt, welche Preußen zu den Ausgaben des Norddeutschen Bundes zu leisten hat. Der Ma⸗ trikular⸗Beitrag Nr. 1 beträgt 19,490,825 Thlr. 2,617,520 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat; das Aversum für Zölle und Ver⸗ brauchs⸗Steuern u. s. w. Nr. 2 116,650 Thlr., 79,550 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat.

Diese letztere Ausgabe fällt hauptsächlich auf die Stadt Altona, welche nicht zum Zollverein gehört, da die übrigen Ortschaften, welche

dem Zollverein nicht angehören, nicht von Bedeutung sind. Es steh

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sieser Ausgabe von 166,650 Thlrn. eine Einnahme bei der allgemei⸗ jen Kassenverwaltung von 41,000 Thlrn. gegenüber, die von den be⸗ reffenden Städten und Ortschaften aufgebracht werden sollen, um das versum für Zölle und Verbrauchs⸗Steuern zum Theil zu decken.

An Pensionen und Kompetenzen sind unter Nr. VI. Tit. 1 ensionen für Civil⸗Beamte 3,250,000 Thlr. in Ansatz gebracht, 200,000 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat. Nach den Mittheilun⸗

en, die von den einzelnen Regierungen in Bezug auf diesen Pen⸗ sonsfonds worden sind, wird diese Summe muthmaßlich erforderlich sein. Es sind nämlich bis zum Schluß des Monats Ok⸗ tober 2/,600,000 Thlr. an Pensionen ausgegeben worden, es werden für zwei Monate etwa noch 520,000 Thlr. hinzutreten, sind zusam⸗ men 3/120,000 Thlr. Eine Steigerung von etwa 130,000 Thlr. wird im nächsten Jahre nach den bisher gemachten Erfahrungen zu erwar⸗ ten sein.

Es ist in h auf diese Post im vorigen Jahr eine Resolution vom Hohen Hause beschlossen worden, die dahin geht, daß in diesem Jahr ein Pensionsgesetz vorgelegt werden möge. Hierauf bemerke ich, daß es die Absicht ist, ein neues Gesetz über die Regelung der Be⸗ amten⸗Verhältnisse und auch der Pensionen der Beamten dem Reichs⸗ tage des Norddeutschen Bundes vorzulegen und zwar in seiner nächsten Session, es dürfte sich deshalb empfehlen, das für Preußen allein zu erlassende besondere Gesetz einstweilen noch auszusetzen.

Unter Titel 2, Zu einmaligen Unterstützungen für pensionirte Beamte und zu Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen von Beamten aus dem Ressort des Finanz⸗Ministeriums ist die im diesjährigen Etat enthaltene Summe von 62,000 Thlrn. wie⸗ der in Ansatz gebracht worden. Weggefallen sind 9600 Thlr., die zu Gnaden⸗Quartalsbeiträgen für Wittwen und Waisen von Beamten in der Provinz Hannover in diesem Jahre noch zu zahlen gewesen sind, welche im nächsten Jahre aber, so weit sie dann noch vorkom⸗ men werden, aus den erledigten Besoldungen gezahlt werden sollen, wie es in den alten Landestheilen geschieht.

Der Gnaden⸗Pensionsfonds Titel 3. ist mit 100,000 Thlrn. in demselben Betrage, wie in diesem Jahre, angesetzt.

Die Karenz⸗Unterstützungen, Titel 4, haben sich von 38,000 Thlr. auf 40,000 Thlr., also um 2000 Thlr. nach dem Durchschnitt erhöht. Die Wartegelder für Civilbeamte Titel 5. Nr. 1 betragen 185,218 Thlr.; gegen den diesjährigen Etat ist eine Verminderung von 7078 Thlrn. eingetreten, und zwar dadurch, daß Beamte theils wieder angestellt, theils pensionirt, theils verstorben sind.

Bei dem Dispositions⸗Fonds zu Gehalts⸗Ausgleichungen, so wie zu Besoldungen und Wartegeldern für disponible Beamte sind, wie im diesjährigen Etat, 150,000 Thlr. in Ansatz gebracht worden.

Es ergiebt die Erläuterung in dem Etat, daß am 1. Juli d. J. die aus diesem Fonds zu leistenden Zahlungen bereits auf jährlich 148,207 Thlr. sich beliefen. Es ist daher anzunehmen, daß die Summe von 150,000 Thlr. auch für das nächste Jahr erforderlich sein wird.

Es folgt dann der Pensions⸗Aussterbefonds mit 490,000 Thlr., 60,000 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat. Der Mehrbedarf ist in der Anlage zum Etat erläutert worden.

Unter Nr. VII. Ober⸗Präsidien und Regierungen sind 2,258,975 Thlr. angesetzt, 9000 Thlr. mehr als in dem diesjährigen Etat. Der Spezial⸗Etat für die Ober⸗Präsidien und Regierungen ergiebt, daß unter Tit. 3 die Besoldungen für die Regierungs⸗Präsidenten und Vize⸗Präsidenten um 700 Thlr. erhöht worden sind. Es besteht diese Summe in einer Zulage, welche dem Regierungs⸗Präsidenten in Schleswig zu seinem bisherigen Gehalte von 2800 Thlr. gewährt wer⸗ den soll, um ihn im Gehalte mit den Regierungs⸗Präsidenten, welche 3500 Thlr. beziehen, gleichzustellen. Die Herren Kommissarien des Hauses haben beantragt, diese 700 Thlr. abzusetzen, weil sie der Meinung ind, daß, wie in den übrigen Provinzen, der Ober⸗Präsident der Provinz Schleswig⸗Holstein ebenfalls an dem Sitze der Regierung, in Schleswig, wohnen könne, daß aber dann der Regierungs⸗Präsi⸗ dent nur die Stelle eines Vize⸗Präsidenten einnehme und auch nur als solcher zu besolden sei. Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß hier noch andere Rücksichten zu nehmen sind, die bei den Vor⸗ verhandlungen nicht zur Sprache kamen. In Kiel befindet sich zur Zeit das Konsistorium, das Provinzial⸗Schulkollegium, die Universität und vielleicht noch einige andere Behörden, deren Vorsitzende der Ober⸗Präsident ist. Es wird also nothwendig sein, für jetzt den Ober⸗Präsidenten in Kiel zu lassen, und dann ist es wohl billig und gerecht, dem Präsidenten in Schleswig, welcher die ge⸗ sammten Funktionen eines Regierungs⸗Präsidenten auszuüben hat, ebenso zu besolden, wie die Regierungs⸗Präsidenten, nämlich mit 3500

haler. Ich wollte deshalb bitten, dem Antrage der Herren Kom⸗

missarien nicht zuzustimmen. Ein zweiter Mehransatz in diesem Etat besteht in der Besoldung von 1500 Thlr. für einen Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath in Cöslin, welcher für die Verwaltung der geistlichen und Schul⸗Angelegenheiten bestimmt ist und dessen Stelle neu auf den Etat gebracht werden soll. Es treten diesen 1500 Thlrn. noch 300 Thlr. Dirigenten⸗Zulage hinzu, so daß für diesen Beamten 1800 Thlr. auf den Etat nun übernommen sind. Es liegt hier derselbe Fall vor, wie bei den Regierungen Oppeln und Gumbinnen. Bei der Abthei⸗ lung des Innern, bei welcher jetzt die geistlichen und Schul⸗Angelegen⸗ heiten mit bearbeitet werden, ist nach einer sehr ausführlichen Denk⸗ schrft, welche dem Etat beigefügt ist, der Ober⸗Regierungs⸗ rath nicht mehr im Stande, die Geschäfte allein zu versehen, und des⸗ halb wird beantragt, diese 1800 Thlr., deren Absetzung in einem be⸗ sonderen Antrage vorgeschlagen ist, zu bewilligen. Außerdem sind in diesem Etat 3300 Thlr. in Abgang gestellt worden, und zwar wesent⸗ lch deshalb, weil in Schleswig⸗Holstein nur eine Regierung errichtet worden ist, und dadurch einzelne Stellen entbehrlich geworden sind. Im Ganzen beträgt die Ausgabe für den Besoldungstitel der Regie⸗ rungen 1000 Thlr. weniger als in diesem Jahr.

Unter den sonstigen Ausgaben ist eine Summe von 10,000 Thlr.

neu angesetzt als Dispositions⸗Fonds der Regierungs⸗Präsidenten. Es bestand nämlich bisher die Einrichtung, daß bei jeder Regierung eine Ordnungs Strafkasse vorhanden war, in welche die Ordnungsstrafen, die gegen Beamte festgesetzt wurden, flossen. Diese Einnahmen stan⸗ den den Präsidenten der Regierungen zur Disposttion, um daraus kleine Unterstützungen an solche Beamte zu gewähren, die überhaupt kein Einkommen haben oder sehr wenig besoldet sind, und für welche auf die Remunerations⸗Fonds der Regierung nicht zurückgegangen werden konnte, ferner, um in einzelnen Fällen Almosen und sonstige Zahlungen aus diesen Fonds an Personen, die sich an den Regie⸗ rungs⸗Präsidenten direkt gewendet hatten, zu bewilligen. Es steht dieser Ausgabe eine Mehreinnahme von gleichem Betrage gegenüber, indem es eben die Absicht gewesen ist, die Ordnungsstrafen künftig zur Staatskasse fließen zu lassen, dagegen dem Praͤsidenten eine gleiche Summe zu den bezeichneten Zwecken zur Verfügung zu stellen.“

Es kommen dann die Provinzial⸗Finanz⸗Direktion und die Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover.

„Der Spezial⸗Etat ergiebt, daß für den Präsidenten der Provinzial⸗ Finanz⸗Direktion 300 Thlr. Gehaltszulage und 600 Thlr. als Mieths⸗ entschädigung neu in Ansatz gebracht worden sind. Die Provinzial⸗ Finanz⸗Direktion erstreckt ihre Wirksamkeit über die ganze Provinz Hannover und es erscheint deshalb billig, den Präsidenten derselben mindestens ebenso zu stellen, wie die Regierungs ⸗Präsidenten, deren Wirksamkeit sich nur auf einen Regierungs⸗Bezirk erstreckt. Ferner sind 300 Thlr. Gehaltszulage für einen zweiten Ober⸗Regierungs⸗Rath in Ansatz gebracht, der für die Verwaltung der Domänen und Forsten“ bestellt werden soll. Die Ausgaben für die Provinzial⸗Finanz⸗Direktion haben sich demnach um 1200 Thlr. erhöht.

Für die Bezirks⸗Hauptkassen sind zusammen 28,550 Thlr. in An⸗ satz gebracht und zwar 2200 Thlr. weniger als im vorigen Etat. Es ist dem Hohen Hause bekannt, daß in letzterem sechs? zezirks⸗Haupt⸗ kassen vorgesehen waren, welche die Regierung auf Grund kommissa⸗ rischer Verhandlungen mit der Provinzial⸗Behörde in Ansatz gebracht hatte. Es ist bei den Verhandlungen über diese Ausgaben darauf auf⸗ merksam gemacht worden, daß eine geringere Zahl von Kassen ge⸗ nügen werde. Obgleich die Bewilligung für sechs Kassen erfolgte, so hat der Herr Finanz⸗Minister doch von Neuem prüfen lassen, ob nicht mit drei Kassen dem Bedürfnisse zu genügen sei und es hat diese Frage bejaht werden können. Es sind deshalb jetzt nur die Besol⸗ dungen für drei Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück in Ansatz gebracht worden. Dadurch sind drei Rendanten und mehrere Kassen⸗Assistenten entbehrlich geworden, während es noth⸗ wendig gewesen ist, die Rendanten der Bezirks⸗Hauptkassen ebenso zu besolden wie die Landrentmeister bei den Regierungs⸗Hauptkassen in den alten Provinzen, nämlich mit 1400 Thlr. und ebenso bei jeder der 3 Kassen einen Oberbuchhalter und einen Kassirer anzustellen. Da⸗ durch ist eine Mehr⸗Ausgabe von 3300 Thlrn. entstanden, welcher jedoch einer Minder⸗Ausgabe von 5800 Thlrn. gegenübersteht, so daß durch diese Veränderungen überhaupt 3200 Thlr. erspart worden sind. Die Gesammt⸗Ausgaben für die Bezirks⸗Hauptkassen und die Pro⸗ vinzial⸗Finanz⸗Direktion belaufen sich auf 108,700 Thlr. und betragen im Ganzen 1000 Thlr. weniger als im diesjährigen Etat. b

Es folgen dann unter IX die Rechnungs⸗Kommissionen mit einer Ausgabe von 74,800 Thlrn., 10,590 Thlr. weniger als im dies⸗ jährigen Etat. Es hat sich nämlich bei Einrichtung dieser Kom⸗ missionen ergeben, daß hier und da einzelne Stellen und einige andere Bedürfnisse entbehrlich waren, und es sind deshalb 10,590 Thlr. vom Etat abgesetzt worden.

Für die Rentenbanken sind 139,155 Thlr. in Ansatz gebracht, 330 Thlr. weniger als im diesjährigen Etat.

Die Depositen⸗Kasse für den Bezirk des Appellations⸗Gerichts⸗ hofes zu Cöln erscheint mit 1200 Thlr. wie im diesjährigen Etat.

Die Haupt⸗Depositen⸗Kasse zu Cassel erscheint zum ersten Mal mit einer Ausgabe von 3670 Thlr. Die Kasse hat schon seit langer Zeit bestanden, es war aber übersehen worden, sie in den diesjährigen Etat aufzunehmen, weil die Finanz⸗Verwaltung von dem Bestehen derselben im vorigen Jahre keine Kenntniß hatte.

Die Einnahme dieser Kasse wird bei der allgemeinen Kassenver⸗ waltung nachgewiesen und ist erheblich höher als die Ausgabe, so daß sich noch ein Ueberschuß von 7610 Thlrn. ergiebt. Die allgemeinen Fonds, als zur Ablösung von Passiv⸗Renten und anderen Verpflich⸗ tungen, 50,000 Thlr.; Dispositionsfonds zu Gnadenbewilligungen aller Art 500,000 Thlr.; zu unvorhergesehenen Ausgaben (Haupt⸗ Extra⸗Ordinarium) 400,000 Thlr.; Zuschuß zu den Verwaltungs⸗ Ausgaben des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont 58,665 Thlr staeltälch unverändert auf den diesjährigen Etat übernommen worden.

Außerdem befinden sich unter diesem Titel 216,452 Thlr. aufge⸗ führt, dazu bestimmt, die Besoldung der Subalternen bei den Lokal⸗ Behörden durchweg zu verbessern. Dem Etat ist eine Nachweisung beigefügt, welche sämmtliche Subaltern⸗Beamten bei den Lokal⸗Be⸗ hörden enthält. Im diesjährigen Etat waren für die Verbesserung dieser Beamten 600,000 Thlr. bewilligt worden; die Nachweisung er⸗ giebt, wie diese 600,000 Thlr. auf die einzelnen Verwaltungen und die einzelnen Beamtenklassen vertheilt worden sind. Es sind nämlich da⸗ von überwiesen: dem Ministerium des Innern 101,439 Thlr., dem landwirthschaftlichen Ministerium 1335 Thlr., dem Justiz⸗Mi⸗ nisterium 317,911 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf., dem Finanz⸗ Ministerium 40,600 Thlr. und dem Ministerium für Han del ꝛc. 138,714 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. Diese Summen haben aber nicht ausgereicht, um den Subalternen⸗Beamten bei den Lokal⸗ Behörden durchweg Besoldungs⸗Zulagen gewähren zu können, es haben mit dieser Summe nur diejenigen Beamten bedacht werden können, deren Durchschnittsgehalt nicht über 600 Thlrn. betrug. Um nun auch den übrigen Beamten bei den Lokal⸗Behörden Zulagen be⸗

willigen zu können, sind in dem vorliegenden Etat 216,452 Thlr. neu