8 “ 4 1 Am 19. Oktober langte auf der Durchreise nach England Ihre
Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Preußen in Begleitung zweier Ihrer Kinder hier an. Sie wurde auf dem Bahnhof Morgens 5 Uhr vom gesammten Personal der Botschaft empfangen und nahm dann im Grand Hotel du Loupre Quartier. Die Morgenstunden benutzte die Hohe Frau sofort, die Ateliers mehrerer berühmten Maler, unter andern das Winterhalters, in Augenschein zu nehmen, und fuhr gegen Mittag, die vom Kaiser gesandten Hof⸗Galawagen benutzend, zu einem Besuche der Kaiserlichen Familie nach St. Cloud. Ihre Königliche Hoheit, vom Kaiser und der Kaiserin empfangen, verweilte fast zwei Stunden auf dem Schlosse, kehrte nach Paris zurück, stattete der preußischen Botschaft und speziell dem leidenden Botschafter, Grafen von der Goltz, einen längeren Besuch ab, und begab Sich darauf nach dem Hotel zurück, wo sie um 5 Uhr den fast einstündigen Gegen⸗ besuch vom Kaiser und der Kaiserin erhielt. Abends vereinigte Ihre Königliche Hoheit an Höchstihrer Tafel sämmtliche Mitglieder der preu⸗ ßischen Botschaft, den englischen Botschafter Lord Lyons und mehrere ausgezeichnete Maler, um am andern Morgen die Reise über Bou⸗ logne fortzusetzen.
Am 1. November stattete die Kaiserin Eugenie dem preußischen Botschafter einen Abschiedsbesuch vor der Uebersiedlung des Kaiser⸗ lichen Hofes nach Compiegne ab, welche am 5. stattfand. Vierund⸗
zwanzig Stunden nach der Entfernung der Kaiserlichen Familie traf die Königin Isabella von Spanien in Paris ein. Mit den sich wiederholenden Kundgebungen zu Gunsten des Frie⸗ dens von Seiten der europäischen Großmächte wuchs das öffentliche Vertrauen. Schon am 14. meldeten die halbamtlichen Blätter, daß das Kriegs⸗Ministerium pro Compagnie zehn halbjährige Urlaube er⸗ theilt habe, was einer Verminderung des Effektivstandes der Armee voon mehr als 30,000 Mann gleich kam. Der »Moniteur« zeigte am 21. Oktober an, daß die Unterzeich⸗ nung des revidirten Rheinschiffahrts⸗Vertrages am 17ten vor sich ge⸗ gangen sei. Er bemerkte dazu historisch, daß die Rheinufer⸗ Staaten schon am 31. März 1831 mittelst eines Vertrages über die für die Schiffahrt auf dem Rhein geltenden Bestimmungen übereingekommen waren. Seitdem hatte die Rheinschiffahrts⸗Akte in Folge der neuen Bedürfnisse des Wasserverkehrs zahlreiche Verände⸗ rungen erfahren, welche in einer Reihe von Zusatzartikeln und in den Protokollen der alljährlich von der Mannheimer Central⸗Kommission gehaltenen Sitzungen zusammengefaßt wurden. Hieraus entstanden Unzuträglichkeiten, welche eine allgemeine Revision des Vertrages von 1831 unerläßlich machte. Diese Arbeit wurde einer besonderen Kom⸗ mission anvertraut, welche in Mannheim zusammentrat und aus Be⸗ vpollmächtigten der sechs Uferstaaten bestand; Frankreich war darin von dem Kommissar der Kaiserlichen Regierung für die Rheinschiffahrt, Heerrn Goepp, vertreten. In Folge einer Meinungsverschiedenheit über ddie Fassung des Artikel 2 der neuen Akte mußte die Konferenz ihre Sitzungen vorübergehend unterbrechen; aber diese Schwierigkeit wurde bald beglichen und die Bevollmächtigten der sechs Regierungen schritten am 17. Oktober zur Unterzeichnung des revidirten Vertrages, so wie der demselben beigefügten Verordnungen und Protokolle.
Mittlerweile hatten die Vorgänge in Spanien die Aufmerksam⸗ keit der Bevölkerung in Anspruch genommen. Am 27. v. M. erfolgte die Wiederanknüpfung der offiziellen und geschäftlichen Beziehungen Frankreichs mit der provisorischen Regierung in Madrid.
An demselben 27. Oktober veröffentlichte das amtliche Organ einen Vortrag des Kriegs⸗Ministers, Marschall Niel, an den Kaiser und in Anschluß an denselben ein Kaiserliches Dekret, durch welches eine spezifizirte Liste von Subaltern⸗Aemtern in allen Zweigen der Ver⸗ waltung ausschließlich für die Civilversorgung von Unteroffizieren, Korporalen und Soldaten vorbehalten wird, die entweder nach Zu⸗ rücklegung ihrer fünfjährigen aktiven Dienstzeit sich für eine zweite Periode von fünf Jahren haben anwerben lassen und während dieser Zeit sich gut geführt haben, oder die aus Ursache im Felde davon ge⸗ tragener Wunden oder allgemeiner Körperleiden ausgereiht werden mußten. Der Bericht des Kriegs⸗Ministers weist darauf hin, daß durch das neue Rekrutirungsgesetz die Prämie, welche bisher für Wiederengagements gezahlt wurde, weggefallen ist, und daß dieser Vor⸗ theil am Besten durch Anspruch auf eins der vielen Civilämter ersetzt werden möchte, welche sich für ausgediente Militärs eignen. »Der Spoldat«, führt der Kriegs⸗Minister an, »welcher seine Dienstzeit abdient, 6 genügt seinen Pflichten als Bürger und zahlt seine Schuld an das Land.
Derjenige, welcher ein freiwilliges Wiederengagement eingeht, erwirbtsich persönliche Ansprüche, welchen man billigerweise Rechnung tragen muß, wenn er sich außerdem noch durch gute Aufführung n Pflichteifer des Wohlwollens des Staats⸗Oberhauptes würdig macht. Demnach habe ich die Ehre, Ew. Majestät vorzuschlagen, dieselbe wolle als Prinzip aufstellen, daß die hier verzeichneten Aemter ausschließlich wiederengagirten Militärs, welche ein Zeugniß über ihre gute Auf⸗ führung besitzen, übertragen werden. In den letzten Jahren belief sich die Ziffer der Wiederengagirten durchschnittlich auf jährlich 12,000; doch darf nicht vergessen werden, daß von dieser Zahl 600 Unteroffi⸗ ziere i⸗ hrlich zum Offiziersgrad aufsteigen und 1400 Unteroffiziere und Soldaten schon von selbst rin Unterkommen finden.« Demnach glaubt der Kriegs⸗Minister, daß es hinreichend sei, wenn etwa 7800 8 pro Jahr für die gedachten Militärs disponibel gehalten werden.
Dieselbe Nummer des offiziellen Blattes veröffentlicht ferner ein
Kaiserliches Dekret, welches die Ernennung von 42 Bataillons⸗Chefs
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in bildeten dritten Armee⸗Corps enthält. Offiziere, theils Bürger.
Am 28. Oktober fand in Havre die feierliche Vertheilung d Preise statt, welche in Folge der internationalen maritimen Aus stellung, die in dieser Stadt am 1. Juni 1868 begonnen hatte, zuerkann worden waren. Der Minister für Handel und öffentliche Arbeiten Forcade de la Roquette, präsidirte dieser Feierlichkeit und hielt dabe eine längere Rede. M 1
Unterm 29. Oktober richtete der Minister des Innern, Herr . nard, ein Schreiben an den Kaiser, worin er Bericht erstattete üben die von den General⸗Räthen der verschiedenen Departements mit Bezug auf die neuen Vicinalwegebauten ausgesprochenen Wünsche Der Minister stellt fest, daß schon unter seinem Vorgänger die Gehd⸗ Beihülfe der Departements zu diesem Werke auf 100 Millionen ver⸗ anschlagt worden sei. Schon im Jahre 1867, nachdem der Kaiser unterm 15. August seinen Brief über diese Bauten geschrieben, wurze von einzelnen General⸗Räthen aus eigenem Antrieb die Summe von 1,182,373 Fr. angeboten. In der Session von 1868 wiesen diese Kör⸗ perschaften zu demselben Zwecke 64,131,105 Fr. an und stellten außer⸗ dem 18,653,403 Fr. bereit, so daß die gleich im ersten Jahre der Wirf. samkeit des betreffenden Gesetzes verfügbaren Summen sich auf 83,966,881 Fr. belaufen und mithin schon mehr als ⅛ der erforderten 100 Millionen darstellen. Der Minister glaubt daher, daß, was die Mitwirkung der General⸗Räthe und die Eröffnung der departemen⸗ talen Hülfsquellen anbetreffe, das Kaiserliche Programm vom lIö5ten August 1867 sich ohne Schwierigkeiten werde durchführen lassen.
Einige Tage darauf, am 2. November, veröffentlichte das offiziele Blatt die Rede, mit welcher der Marschall Mac Mahon, Herzog von Magenta, als General⸗Gouverneur von Algerien, die Session des Ober⸗Raths der Kolonie eröffnet hat. Der Marschall stellt zunächst fest, daß die kolonisirten Gegenden Algeriens von jedem Angriff oder jeder Angriffsdrohung der noch ununterworfenen Araberstämme befreit gewesen seien. Die von Europäern bewohnten Centren sind, Dank einer guten Ernte, in einer befriedigenden Lage, und was die Eingeborenen betreffe, so haben die Mittel, welche man angewandt der großen Noth des vorigen Jahres zu begegnen, ihre Verhältnise im Allgemeinen verbessert. E
Es sind dies theils ausgediente
Es habe gegolten, die Ernährung der Ein⸗ geborenen bis zum nächsten Herbste zu sichern, und zu gleicher Zeit, um genügende Erntevorräthe herbeizuschaffen, so viel Ländereien als mag⸗ lich mit Aussaat zu versehen. So seien jetzt ⅛ der kultivirten Aecker zur Aussaat verwendet worden, mithin ⅛ mehr als im vergangenen Jahre. Der Herzog giebt sodann zu, daß die Einwanderung von Europäern in die Kolonie seit einigen Jahren keine Fortschritte ge⸗ macht, aber er weist die Gründe zurück, denen dieser Umstand beige⸗ messen wird. Bisher seien die Summen zur Gründung von Bevel⸗— kerungs⸗Centren sehr kärglich bemessen gewesen und die hierfür be⸗ stimmten Beträge hätten mehrfach zum Wiederaufbau der durch Erd⸗ beben im letzten Jahre zerstörten Dörfer verwendet werden müssen, aber diesmal wolle man die zu Gebote stehenden Hülfsquellen un— mittelbar zur Gründung von drei Bevölkerungs⸗Centren, in jeder Provinz zunächst einer Anlage verwenden. Außerdem sollen auch auf den größeren Heerstraßen des Landes zur Verbindung der bedeuten— deren Städte unter einander Dörfer reihenweis angelegt werden, und für die Ansiedlung an diesen Plätzen sollen den Kolonien besondere Vortheilt bei der Erwerbung von Ländereien zu Gebote stehen. Zum Schluß kündigt der General⸗Gouverneur noch eine Veränderung an, die in dem Besteuerungsmodus bevorstehe. Die arabischen Kontributionen nämlich sollen in eine einzige Grund⸗ und Bodensteuer vereinigt und die jährlichen Steuersummen immer auf zehn Jahre im Voraus festgesetzt werden. Und so hofft er, daß ungeachtet der großen Schwierigkeit 6s gelingen werde, der europäischen Einwanderung in die Kolonie einen neuen Antrieb zu geben.
Dieselbe Nummer des offiziellen Blattes ruft den Journalen ind Gedächtniß, daß nach dem Senatus⸗Konsult vom 18. Juli 18 66 Erörterungen über den Charakter und die Ausdehnung der verfassungs⸗ mäßigen Befugnisse des Staatsoberhauptes untersagt sind.
In Bezug auf die Weinernte des Jahres 1868 ergiebt sich, daß sie der des Jahres 1865 gleicht. Der Wein zeigt viel Gehalt, Farbe Kraft und Aroma, hat dagegen etwas zu viel Zucker. Im Allgemeinen ist die Qualität vortrefflich und selbst in den durch Hagelschlag, Frost ꝛc. heimgesuchten Gegenden ist dieselbe noch die eines guten Mitteljahres.
Aus einem Tableau der General⸗Steuer⸗Direktion in Paris über Produktion und Verbrauch des Rübenzuckers seit dem Januar 1868 bi Ende September 1868 ergiebt sich, daß in Frankreich augenblicklich 330 solcher Fabriken in Thaͤtigkeit sind, was, da in der entsprechenden Epoche des Vorjahres nur 178 arbeiteten, eine Vermehrung von 151 ergiebt. Die Zahl der vorhandenen Fabriken verminderte sich um 105 und die Gesammtsumme der gewonnenen Fabrikate nahm um 7,480,000 Kilogr. zu und erhob sich auf 9,911,000 Kilor.
““ 8
der mobilen Nationalgarde des von elf östlichen Departements 8
4627 6 ge zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeig
Sonnabend, den 21. November
Steckbriefe und Untersuchungs⸗S Achsa. 8
Zteckbrief. Der aus Hamburg gebürtige, unten näher be⸗ “ Lhersehner oder Mütenmachergeselle Lehm ann Meyer, welcher während der Zeit vom 17. Oktober bis 1. November . hierselbst gearbeitet hat und am folgenden Tage über Neu⸗Ruppin angeblich nach Altona gewandert ist, soll von uns wegen eines gegen seinen früheren Arbeitsgeber verübten Diebstahls zur Untersuchung ezogen werden. Es werden daher alle Civil⸗ und Militär⸗Behörden ge In⸗ und Auslandes ersucht, auf denselben Acht zu haben, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mittelst Transports an unsere Ge⸗ fängniß⸗Anstalt abliefern zu lassen. Wir versichern die sofortige Er⸗ stattung der entstandenen Auslagen und verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Rechtswillfährigkeit. Zugleich wird geder, welcher von dem Aufenthalt des Lehmann Meyer Kenntniß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde unverzüglich Mittheilung zu machen. Fehrbellin, den 18. November 1868. Königliche Kreisgerichts⸗ Kommission. Signalement: Lehmann Meyer ist etwa 28 Jahre alt, jüdischer Religion, etwa 5 Fuß 3 Zoll groß, trägt einen blonden Backenbart und geht mit dem einen Fuß etwas unsicher. Er besitzt einen in Hamburg ausgestellten Lehrbrief und ein Wanderbuch, nach welchem letzteren er schon früher wegen Diebstahls bestraft ist. Seine Bekleidung ist, soweit bekannt, ein brauner Bucksking⸗Rock, ein schwarz und weiß gesprenkeltes Bein⸗ kleid und ein brauner oder schwarzer weicher Filzhut mit hohem Kopf.
Johannes Odenweller von Pfaffenwiesbach, ca. 39. Jahre alt, 5 80 groß, mit blondem Haar, blauen Augen, langer Nase, kleinen Mund, länglichem Gesicht, gesunder Gesichtsfarbe und schlanker Statur, treibt sich schon seit ca. 4 Monaten angeblich mit einer fremden Weibsperson bettelnd umher. Unterdessen ist seine Ehefrau mit Zurücklassung zweier noch kleinen Kinder gestorben und werden alle Polizei⸗Behoͤrden deshalb ersucht, den Joh. Odenweller im Betretungsfalle anzuweisen, sich sofort in seine Heimath zurückzu⸗ begeben und von dieser Eröffnung, wenn sie erfolgt; Mittheilung hierher zu machen. Usingen, den 21. Oktober 1868. 8 Königliches Amtsgericht II. 1
6 8 „ „ 20 Erledigung einer Strafvollstreckungs⸗ Requisition Die unterm 16. v. M. hinter den Nadler Rudolph Hirselandt aus Bernau erlassene Strafvollstreckungs⸗Requisition ist durch Gestel⸗ lung des ꝛc. Hirselandt erledigt. 9enhe⸗Lanv veng, den 12. November 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Handels⸗Register.
Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5403 1 1 Der Kaufmann (Fabrik wollener Strumpfwaaren) Rudolph Breitschuh zu Berlin, 8 8 Ort e cze güng⸗ Berlin (jetziges Geschäftslokal: Köp⸗ nickerstraße 998 a). b Firma: Rudolph Breitschuh, zufolge heutiger Verfügung eingetragen. Unter Nr. 177 unsers Gesellschafts⸗Registers, woselbst die hiesige H ung, Firma: LW“ Küags & Co., und als deren Inhaber die Kaufleute 1) Adolph Küas, 8 2) Max Meyer Isar, vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Die Handels⸗Gesellschaft
Verfügung eingetragen: ist vüg tenaneselicge Uebereinkunft aufgehoben. Der Kaufmann Max Meyer Isar zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 5404 des Firmen⸗Registers. Unter Nr. 5404 des Firmen⸗Registers ist heut Der Kaufmann Max Meyer Isar zu Berlin als Inhaber ndlung, Firma: der Hastkungt Firnc , g. g0. (jetziges Geschäftslokal: Mohrenstraße 48) eingetragen. “
Di ter der hierselbst unter der FirmaM:u. 1
Die Gesellschaf nn ürsen &. Rittwege)/) * (Nutzholz⸗, Kommissions⸗ und Speditions⸗Geschäft, jetziges Geschäfts⸗ Lokal: Köpnickerstraße 98 a) ¹ b am 1. Oktober 1868 errichteten offenen Handels⸗Gesellschaft e Kaufleute: ¹ 1“ . “ 1) Christoph Moritz Woydt, zu Berlin. 2) Emil Wilhelm Rittweger
Dies ist heut unter Nr. 2459 des Gesellschafts⸗Registers einge⸗ tragen. . “ b
am 15. Kaufleute:
tragen.
gende Eintragungen:
Register schaft unter N nand Benjamin Migx zu
Auguste Julie Hoffmann — Avgnste hee Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen
und bestimmt hat, daß das sämmtliche Vermögen derselben die Eigen
schaft des
Register zur unter daß ü 1t UWehar Domaowski zu Danzig, nachdem seine Ehefrau Anna Marie
Wilhelmine, geb. Hoffmeister, großjährig geworden, durch gerichtlichen
rtrag vom 24. f u. 8b Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen hat.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: 8 Liebing X Nicolai 8 (Mutterschrauben⸗Fabrik, jetziges Geschästslokal: Ritterstraße 11) Oktober 1868 errichteten offenen Handels⸗Gesellschaft sind die
“ 8 2 ““
1) Hugo Liebing, 2) Ears Theodor Gustav Nicolai,;
beide zu Berlin. 8 . Dies ist heut unter Nr. 2460 des Gesellschafts⸗Registers einge⸗
tragen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Ph. Leon & Sohn,
(Handel mit wollenen und baumwollenen Waaren, jetziges Geschäfts-⸗
Lokal: Bischofstraße 12)
am 1. Oktober 1868 errichteten offenen Handels⸗Gesellschast sind die
aufleute:
1) Philipp Leon, 88 2) Edmund Leon Dies ist heut unter
zu Berlin. 1 Nr. 2461 des Gesellschafts⸗Registers einge⸗
Berlin, den 19. November 1868. ““ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
—²— In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts sind fol⸗
1) Zu Nr. 64. Die Firma »J. E. Preuß Wittwe in Widminnen⸗ siist erloschen. Eingetragen zufolge Verfügung vom 17. November 1858 am 18. November 1868. Die Handelsniederlassung des Kaufmanns Carl Preß in Widminnen, Firma »Carl Preß«. Ein⸗ getragen zufslge Verfügung vom 17. November 1868 ͤ ewirkt.
Loetzen, den 18. November 1868. 18 188 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Zufolge Verfügung vom 17. ist am 18. November 1868 in unser s 9 Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemein Nr. 102 eingetragen worden, daß der Kaufmann Ferdi Danzig für die Dauer der Ehe mit Evelin durch gerichtlichen Vertrag vom 3. Novem⸗
Vorbehaltenen haben soll.
Danzig, den 18 November 1868. . Ksönigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. . v. Groddeck.
Zufolge Verfügung vom 17. ist am 18. November 1868 in unse Furfolg “ der Ausschließung der ehelichen Gütergemein⸗ Nr. 103 eingetragen worden, daß der Kaufmann Carl
Oktober 1868 auch für die fernere Dauer der Ehe
anzig, den 18. November 186c8. . 8 1 Khnigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. 18 v. Groddeck.
urch das deutsche Handels⸗Gesetzbuch angeordneten Bekann “ cha für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 1868 bis 1689 durch den Staats⸗Anzeiger, die T2 Stralsunder Zeitung veröffentlicht werden. betreffenden Geschäfte richter Michels unter
Berliner Börsen⸗Zeitung und die Die das Handels⸗Register werden für das genannte Jahr von dem Kreis⸗ Mitwirkung des Sekretärs Baresel bearbeitet. Bergen, den 14. November 1868.
. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Die auf Führung des Genossenschafts ⸗Registers bei dem unter⸗
zeichneten Gerichte sich beziehenden Geschäfte werden für die Dauer des
äftsjahres 1869 von dem Kreisgerichts⸗Direktor Lincke, unter Getsesala des Sekretärs Sentz, bearbeitet. Die Eintragungen in das gedachte Register sollen durch den Anzeiger des Regierungs⸗Amts⸗ blattes zu Stettin, durch die in Stettin erscheinende Ostsee⸗Zeitung und durch den Königl. Preußischen Staats '„Anzeiger bekannt gemacht werden. Greifenhagen, 18. November 1868. Konigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. ifolge Verfügung vom heutigen Tage ist eingetragen: Sef 9 in is Firmen⸗Register bei Nr. ““ “ die Firma Benjamin Pinski zu Posen ist erloschen; 2) in unser Prokuren⸗Register bei RNr. 43: 16 die dem Simon Pinski zu Posen für die oben gedachte Handlung Firma Benjamin Pinski ertheilte Prokura ist erloschen;
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