Morgenstunden von dem Musikcorps des ersten Leib⸗Garde⸗ Regiments eine Morgenmusik bringen. b
— Der Kolonial⸗Minister Herzog von Buckingham be⸗
ab sich gestern nach Schloß Windsor und hatte eine udienz bei Ihrer Majestät der Königin. Darauf leistete der neue Bischof von Peterborough seine Huldi⸗ gung, und gegen 3 Uhr hatte Lord Stanley, welcher mit der chinesischen Gesandtschaft vermittelst Extrazuges nach Windsor gekommen war, Audienz, nach deren Beendigung er Ihrer Majestät Burlinghame nebst Gefolge zur Ueberreichung der Beglaubigungsschreiben vorstellte. Nach der Audienz kehrte Lord Stanley mit der Gesandtschaft wieder nach London zurück.
— Lord Stanley hat gestern in das Protokoll, be⸗ treffend die Alabama-⸗Angelegenheit, noch einen Zusatz auf⸗ genommen, nach welchem die Kommission in Washington und nicht in London tagen soll.
— Unter der Anklage des Hochverraths sind in Ashton zwei Irländer verhaftet worden. Bei einem derselben sollen wichtige Dokumente bezüglich der fenischen Brüderschaft vor⸗ gefunden worden sein. Beide Verhaftete waren im Besitze ge⸗ ladener Revolver. Plymouth, 20. November. Der Postdampfer »Briton⸗ ist vom Cap der guten Hoffnung hier eingetroffen. Der⸗ selbe hat die Capstadt am 17. Oktober verlassen. An Bord des Dampfers befindet sich die Mannschaft der auf der See verbrannten Bremer Barke »Joachim.⸗ — Die »Galatea«, auf welcher sich der Prinz Alfred befindet, war am 14. Novem⸗ ber in Madeira angelangt.
Frankreich. Paris, 22. November. Der Prinz Na⸗ poleon und seine Gemahlin empfingen gestern im Palais Royal den Besuch des Kaiserlich russischen außerordentlichen Botschafters und bevollmächtigten Ministers Grafen von Stackelberg.
— Baron Alphons von Rothschild ist durch Beschluß des Verwaltungsrathes der Nordbahn zum Vorsitzenden dieses Rathes ernannt worden, an Stelle des verstorbenen Baron James.
— Es wird angenommen, daß der gesetzgebende Körper in
diesem Jahre nicht mehr zusammentritt, sondern zu Anfang
Januar.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
München, Montag, 23. November, Mittags. Der bayersche Gesandte am Hofe zu Brüssel, Freiherr ben Giese, ist auf sein Ansuchen zur Disposition gestellt.
Paris, Montag, 23. November, Vormittags. Dem
Journal »Union« zufolge ist Berryer gestern gestorben.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der WBeilage.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 23. November. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses sprach nach der ersten Rede des Absergzehen Dr. Hänel der Minister des Innern Graf zu Eulenburg:
Ich habe nicht dem ganzen Vortrage des Herrn Vorredners beigewohnt und muß mich deshalb auf diejenigen Theile seines Vortrages beschränken, deren Zeuge ich gewesen bin. Der Herr Abgeordnete behauptet, daß die schleswig⸗holsteinschen Abgeord⸗ neten hier in der Versammlung mit Mißtrauen aufgenommen seien. Ich glaube nicht, daß die Versammlung dem zustimmen wird; von Seiten der Regierung muß ich es auf das Bestimmteste bestreiten. Wir haben Jahre lang viel zu schwere Anstrengungen gemacht, die Herren Abgg. aus Schleswig⸗Holstein hier im Hause ver⸗ treten zu sehen, als daß uns der Vorwurf treffen könnte, wir empfingen sie mit Mißtrauen, aber mit dem Vertrauen aller⸗ dings haben wir sie empfangen, daß sie diejenigen Dinge, die hier zur Verhandlung kommen, aus sachlichen Gesichtspunkten behandeln und nicht rein persönliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellen würden, und daran scheint mir die Rede des Herrn Vorredners sehr wesentlich gelitten zu haben. Seine Angriffe gegen den Vorstand der Provinz habe ich nicht nöthig zu widerlegen, da sie aus dem viel beredteren Munde des Herrn Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck seiner Zeit ihre Widerlegung gefunden haben. Das Urtheil, welches der Herr Minister⸗Präsident über den Ober⸗Präsidenten gefällt hat, theilt das Staats⸗Ministerium und hat sich auch in der Zeit, die inzwischen vergangen ist, zu keiner Aenderung dieses Urtheils bewogen gesehen. Wenn darauf angespielt worden ist, daß die Trennung des Ober⸗Präsidiums von der Regierung und das einst⸗ - Verbleiben des jetzigen Ober⸗Präsidenten in Kiel auf per⸗ sönlichen Rücksichten oder Wünschen des Ober⸗Präsidenten beruhe, 8 ist das ein vollständiger Irrthum, es liegen andere Gründe düe. Hhe Regierung ist sehr gern geneigt, persönlichen Wünschen 888 eamten, wenn dieselben sich mit den sachlichen Interessen vertragen, Genüge zu leisten, persönliche Wuͤnsche, die den sach⸗
1
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die darüber mit der Regierung verhandeln soll, was der Pro.
andere beredtere Dolmetscher ge
vermeiden,
lichen Interessen widersprechen, werden nie, unter keinen Un staͤnden, berücksichtigt. Das hat auch hier nicht stattgefundn Der Herr Abgeordnete klagt über die Zusammensetzung der damals zusammenberufenen Vertrauensmänner. Ich glaub; daß bei der Auswahl derselben mit großem Geschick verfahrn ist. Es sind dieselben Gesichtspunkte, wie in allen übrigen Man vinzen, aus denen Vertrauensmänner zusammenberufen bei der Zusammensetzung dieser Versammlung beobachtet ich kann nicht zugeben, daß eine Versammlung, der Herr Abgeordnete nicht Theil nimmt, Schleswig⸗Holsteiner entbehrt.
Der Herr Abgeordnete hat sich darüber beklagt, daß dem schleswig⸗holsteinschen Provinzial⸗Landtage keine Vorlage über die Selbstverwaltung gemacht worden sei. Ich setze vorauß daß er dabei an das Regulativ denkt, welches der Provin, Hannover und den Kommunal⸗Verbänden in Cassel und Wits⸗ baden vorgelegt ist. Meine Herren, die Absicht, die Provim Schleswig⸗Holstein akkurat so zu behandeln, wie die andern Provinzen, hat von Anfang an vorgewaltet, und ich wüft nicht, wie die Regierung darauf kommen sollte, der Provim Schleswig⸗Holstein in dieser Beziehung etwas vorzuhalten Allein es ist eine gewisse — wie soll ich es nennen? — Rück, sicht der Schicklichkeit für die Provinz gewesen, ihr nicht ein Regulativ über Selbstverwaltung vorzulegen, währenb sie noc
sin
an w eraus v
des Vertrauens 5
nichts selbst zu verwalten hatte. Die Provinz Hannover hat ein regelmäßiges Einkommen, der Regierungs⸗Bezirk Cassel hat
den kurhessischen Staatsschatz, für den Regierungs⸗Bezirk Wiesbaden sind Fonds ausgeworfen, die zu selner eigenen Verwaltung gestellt werden sollen. Für die Provinz Schleswig⸗Holstein is man noch nicht so weit. Der Provinzial⸗Landtag hat mit Genehmigung der Regierung jetzt eine Kommission ernannt vinz etwa zur eigenen Verwaltung zu überweisen sein möchkte Bis jetzt hat aber die Provinz noch keinen Fonds und irr also ein Regulativ vorzulegen, wo sie noch nichts selbst zu ver walten hat, hat der Regierung nicht passend geschienen; es ss. wie gesagt, nur Rücksicht für die Provinz gewesen, noch nict damit vorzutreten, die Absicht, dasselbe ganz vorzuenthalten, hat
niemals vorgewaltet.
Dann spricht der Herr Abgeordnete davon, daß die Pro⸗ vinz nicht über die Reorganisation der Staats⸗Verwaltung gehört worden sei und spielt dabei auf dasjenige an, was in Bezug auf Hannover geschehen ist. Meine Herren, es ist Ihnen Alen gegenwärtig „in welcher vollständig verschiedenen Lage sich die
ingelegenheiten dieser beiden Provinzen befinden. Für die Pro⸗ vinz Hannover kam im vorigen Jahre bei der Budgetberathung ein Definitivum nicht zu Stande, dies Definitivum wird ene weder jetzt oder in einem späteren Termin zu Stande kommen und über dieses Definitivum hat die Regierung geglaubt, die Provinzial⸗Stände hören zu können, um deren Wünsche wo möglich Rechnung zu tragen. Für die Provinz Schleswig⸗ Holstein ist aber ein Definitivum vollständig und zwar nach den Wünschen der Herren Abgeordneten aus Schleswig⸗Holstein
u Stande gekommen. Die Staats⸗Regierung waünsche zwei
egierungen, die Schleswig⸗Holsteiner bestimmten aber die Ver⸗ sammlung, für eine ä seduai einzutreten; es wurde der Ve⸗ schluß gefaßt, nur eine Regierung einzurichten, die Fonds dafüt wurden definitiv bewilligt und es blieb nur noch übrig, daß die Regierung den Stempel der Genehmigung durch eine Ko— nigliche Verordnung darauf drückte, durch welche ausge⸗ sprochen wurde: »Es besteht von jetzt ab nur eine R⸗ gierung für Schleswig⸗Holstein.,V, Nun weiß ich in der That nicht, wie der Herr Abgeordnete darüber klagen kann, daß die Provinz Schleswig⸗Holstein in Bezug auf dee Reorganisation nicht gehört worden sei.
Ich bin fest überzeugt, daß der Herr Abgeordnete in seiner Rede der getreue Dolmetscher der Gesinnungen seiner politischen Freunde in Schleswig⸗Holstein ist, aber der Dolmetscher der Gesinnungen der schleswig⸗holsteinschen Bevölkerung im All⸗ gemeinen ist er gewiß nicht, haben wir in jüngster Zäit
abt.
Dem Abg. Lasker erwiderte der Minister des Innern:
Von vornherein möchte ich bitten, so scharfe Ausdrücke zuü ve wie »Mißachtung der Beschlüsse des Hauses.“ E. fällt der Regierung nicht ein, zu mißachten. schluß des Hauses nicht ausgeführt worden ist, wird die Regir⸗ rung jeden Augenblick in der 1 nicht gewollt hat aus den und den Gründen. In der Nichtaus⸗ führung eines Beschlusses liegt noch nicht eine Mißachtung⸗ das waͤre ja gerade, als wenn jeder Beschluß des Hauses ein Evangelium wäre, von dem man nicht abweichen kann, ohne sich einer großen Sünde schuldig zu machen.
Wenn der Herr Abgeordnete Lasker nach den Gründen fragt
Augenblick im Stande sein, ihm dieselben anzugeben,
warum der Beschluß nicht ausgeführt ist, so werde ich F. v ich se
Wenn ein Be⸗
1 ge Lage sein, zu sagen, warum 6 ½ nicht geschehen ist, entweder weil sie nicht gekonnt oder weil sieg
er nicht ein, warum man von vornherein in diese Debatte 18 michte keit wirft, indem man Ausdrücke anwendet, die nicht passen. .
Zur Sache selbst bemerke ich, daß ich aus dem, was der Herr Abgeordnete Lasker jetzt gesagt hat, auch zum Verständniß desjenigen komme, was im ersten Theil der Rede des Herrn Vorredners gesagt worden ist, den ich nicht mit angehört habe. Es ist, wie ich nun höre, behauptet wor⸗ den, daß in Schleswig⸗Holstein augenblicklich eine doppelte Ver⸗ waltung existire, eine Regierung und ein Ober⸗Präsident. Das ist ein Irrthum. Als das Haus hier den Beschluß gefaßt hatte „Eine Regierung in Schleswig«, fand die Staats⸗Regierung darin den Ausdruck, daß Schleswig⸗Holstein organisirt werden sollte, wie die alten Provinzen überhaupt, nur mit dem Unter⸗ schiede, daß nicht, wie die ’ es damals wünschte, zwei Regierungen für Schleswig⸗Holstein, sondern nur eine existiren sollte. Die Fonds sind bewilligt worden für einen Sber⸗Präsidenten und für eine Regierung. Es ist darauf eine Königliche Verordnung erlassen worden, die diesen Beschluß des Hauses sanktionirte. Wenn der Herr Abgeordnete Lasker sagt, die Regierung hätte die Verpflichtung gehabt, dem Hause zu sagen, was nun in Folge dessen geschehen sei, so muß ich dar⸗ auf verweisen, daß der Allerhöchste Erlaß vom 20. Juni 1868 in der Gesetz⸗Sammlung abgedruckt ist. Wenn das Haus es gestatiet, so will ich ihn, da er nicht lang ist, vorlesen; es wird daraus sofort hervorgehen, welche Kom⸗ petenzen die Regierung und welche Kompetenzen der Ober⸗ Präsident hat. — Wenn der Herr Präsident damit einverstan⸗ den ist, so lese ich diese Verordnung vor:
Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 12. Juni d. J. bestimme Ich über den Wirkungskreis des Ober⸗Präsi⸗ denten und die Einrichtung einer Regierung in der Provinz Schleswig⸗Holstein Folgendes:
I. Der Wirkungskreis des Ober⸗Präsidenten der Provinz Schleswig⸗Holstein begreift alle diejenigen Angelegenheiten in sich, welche in den alten Provinzen der Monarchie dem Ober⸗ Präsidenten zu eigner Verwaltung oder in Stellvertretung der obersten Staatsbehörden und als Ober⸗Aufsichtsbehörde über⸗ tragen sind. — Er führt diese Verwaltung nach Vorschrift der Instruktion für die Ober⸗Präsidenten vom 31. Dezember 1825 (GesetzSamml. für 1826 S. 1) und der zu derselben ergange⸗ nen ergänzenden Bestimmungen. Der Sitz des Ober⸗Präsiden⸗ ten bleibt bis auf Weiteres in Kiel.
II. Die zur Zeit in Kiel und in Schleswig bestehenden Regierungen werden zu einer Regierung vereinigt, welche ihren Sitz in Schleswig nimmt. — Für die innere Organisation, den Wirkungskreis und den Geschäftsgang dieser Regierung gelten die Instruktion für die Geschäftsführung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Gesetz⸗Samml. S. 248) und die zu derselben ergangenen, erläuternden, ergänzenden und abändernden Be⸗ stimmungen.
III. Der Tag der Aufhebung der Regierung zu Kiel und der Beginn der Thätigkeit der vereinigten Regierung zu Schles⸗ wig wird durch den Ober⸗Präsidenten bekannt gemacht werden.
Es ist also, nachdem der Beschluß des Hauses über Eine Regierung gefaßt worden war, ganz einfach die in den alten Provinzen geltende Gesetzgebung dort eingeführt worden, und der Kieler Ober⸗Präsident verfährt nach den Instruktionen, welche von jeher für Ober⸗Präsidenten maßgebend gewesen sind. Warum dazu noch eine zustimmende Aeußerung des Hauses erforderlich sein soll, ist in der That nicht absehbar, es müßte denn sein, daß man etwas darin findet, daß der Sitz der Ober⸗ Präsidenten einstweilen in Kiel belassen worden ist. Nun aber, meine Herren, wer die Ober⸗Präsidial⸗ und die Regierungs⸗ Instruktion kennt, wird wissen, daß jeder Ober⸗Präsident be⸗ rechtigt ist, die Direktion der Regierung vollständig dem Regie⸗ rungs⸗Vize⸗Präsidenten zu überlassen — es bedarf dazu nur eines Staatsministerial⸗Beschlusses —: er hört dann gewisser⸗ maßen auf, Präsident der Regierung zu sein, überläßt die Ge⸗ schäfte, die die Spezial⸗Regierung betreffen, dem Regierungs⸗Vize⸗ präsidenten und beschränkt sich auf denjenigen sehr weiten und umfangreichen und von Tag zu Tage wachsenden Wlrkungs⸗ kreis, welchen ein Ober⸗Präsident auszufüllen hat. Gemäß dieser Bestimmung ist es eigentlich in der Theorie ganz gleich⸗ gültig, ob der Ober-Präsident am Sitz der Regierung wohnt oder nicht. Ob aus einer solchen Trennung Schwierigkeiten erwachsen können, wird die Erfahrung lehren, bisher ist es in Schlewig⸗Holstein nicht der Fall gewesen. Wenn also einst⸗ weilen aus Rücksichten, die in der Sache lagen, das Ober⸗
Präsidium in Kiel gelassen, die Funktionen des Dirigenten der
Regierung dem Vize⸗Präsidenten übertragen worden sind, so
ist weiter nichts geschehen, als was in den alten Provinzen
häufig vorkommt, nur daß eben der Sitz des Ober⸗Präsidenten
vvoon dem Sitze der Regierung getrennt ist. 8
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-— Die Erwiderung des Ministers des Innern auf die zweite Rede des Abg. Dr. Hänel lautete: 8 Meine Herren, ich will Sie nicht ermüden, aber ich möchte doch noch eine Bemerkung an das eben Gehörte knüpfen. Ddie Frage, inwieweit der König und die Staats⸗Regierung die Kompetenzen der Behörden zu regeln habe, ist eine schwie⸗ rige, tief eingehende, und wenn wir sie hier im Hause behan⸗ deln wollen, so bitte ich doch, von vorn herein den Stand⸗ punkt einzunehmen, den ich verspreche selbst einnehmen zu wollen; nämlich, daß es nicht ein Streit ist um Prärogative, die Einer dem Andern nicht gönnt, sondern einfach eine Diskussion über die Frage: Wie steht es gesetzlich, steht dieses Recht der Krone allein zu, oder muß sie bei der Organisation von Verwaltungs⸗Behörden die gesetzgeben⸗ den Faktoren hinzuziehen? Die Frage ist so schwierig, daß im Laufe dieses Jahres ein mehrfacher Schriftwechsel darüber zwischen den einzelnen Ministerien stattgefunden hat, daß Staats⸗Ministerial⸗Berathungen darüber eingetreten sind und daß, wenn es hier zur Debatte kommt, es vielleicht sogar zweckmäßig sein möchte, sie einer kommissarischen Vorberathung zu unterwerfen, weil sie ja für alle spätere Zeiten von großer Tragweite ist und es als das Gerathenste erscheint, wenn die gesetzgebenden Faktoren sich ein für alle Mal über dasjenige verständigen, was in dieser Beziehung im Lande Rechtens ist. Das aber scheint mir ganz klar zu sein, daß, wenn für die Provinz Schleswig⸗Holstein der Beschluß des Hauses dahin lautet: »es soll für Schleswig⸗Holstein nur eine Regie⸗ rung und ein Oberpräsidium bestehen«, und wenn kein Mensch bei diesem Beschlusse an etwas anderes gedacht hat, als an die Regierungen und Oberpräsidien, wie sie in den alten bestehen, es dann hinterher einfach ge⸗ nügt, — die Frage mag sonst liegen wie sie will — daß der König auf Grund eines solchen bei der Budgetberathung ge⸗ faßten Beschlusses sagt: »und nun bestimme ich, daß diese Re⸗ gierung nach denselben Gesetzen und Normen verfahre, als wie die Regierungen in den alten Provinzen.« Ich glaube, daß ea wirklich kein Zweifel sein kann und daß bei Gelegen⸗ eit des Etats der Regierung von Schleswig⸗Holstein die Frage über die Regelung der Kompetenz der Regierungen im Allge⸗ meinen nicht am Platze ist.
— Die Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen Nr. 47 enthält: Offizielle Mittheilungen über er⸗ öffnete Vereinsbbahnen und Stationen ꝛc., u. A. Breslau⸗Vossowska von der Rechten Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn, desgl. Station Sollstedt an der Halle⸗Nordhausen⸗Casseler Flügelbahn eröffnet. — Mittheilungen über Eisenbahnen. Zur Situation. Verein deutscher Eisenbahn⸗ Verwaltungen, Aufnahme der Kronprinz⸗Rudolfsbahn sowie der Fünf⸗ kirchen⸗Bares'er Eisenbahn in den Verein und Uebersicht deren Bahn⸗ Netze. — Vom Berliner Eisenbahn⸗Aktien⸗Markt. — Ausland: Technisches: Beschlüsse der Münchener Techniker⸗Versammlung auf die Fragen der technischen Kommission des Vereins. Das Bergbahn⸗ System Marsh. Kendalls pneumatische Bremse und Inter⸗Lommu⸗ nikation. Die Wasserversorgung auf der Kaiserlich südrussischen Staatsbahn. Verwendung imprägnirter Hölzer zum Bau von Eisen- bahnwagen. — Literatur. — Volkswirthschaftliches. — Offizieller An⸗ zeiger. — Verzeichniß überzähliger und fehlender Güter. 6
— Kunst und Wissenschaft.
— Die Leichenfeier für Rossini fand am 22. zu Paris in der Dreifaltigkeits⸗Kirche statt. Das Personal der italienischen Gesandt⸗ schaft war in großer Uniform erschienen. Der Kaiser hatte sich ver⸗ treten lassen. Auf dem Kirchhof sprachen Camille Doucet, General⸗ Inspektor der Theater, und Ambroise Thomas.
— Wie die »Berlingske Lidende« meldet, hat der internationale Kongreß für vorgeschichtliche Archäologie, welcher im vori⸗ gen Jahre in Paris und in diesem Jahre in Norwich versammelt war, Kopenhagen zum nächstjährigen Versammlungsort erwählt und den Etatsrath Professor Worsaal daselbst zum Präsidenten für di nächste Versammlung gewählt. 1
Verkehrs⸗Anstalten. “
Kiel, 22. November. (W. T. B.) Das Postdampfschiff »Jyl⸗ land« traf erst 7 Uhr früh aus Korsoer hier ein. Ein Theil der Pas⸗ sagiere und die Briefpost erhielten noch mit dem Zuge 7 Uhr 5 Min. Beförderung nach Altona. Die Zurückgebliebenen und die Fahrpost wurden mit dem Mittagszuge befoͤrdert. 8
Frederikshavn, 22. November. (W. T. B.) Der Schooner »Margarethe«, Kapitän Harms, ist auf der Fahrt von Danzig nach Hartlepool in der Nordsee gesunken. Die Mannschaft ist gerettet. Die Ladung bestand in Weizen. — Die Schooner⸗Galiote »Bertha«, Ka⸗ pitän Ollmans, aus Leer mit Leinsaat von Riga kommend, ist bei heftigem Südsturm unweit Hals gestrandet.
— Die russische Gesetz⸗Sammlung veröffentlicht einen Kaiserlichen Erlaß vom 21. Oktober (2. November) 1864, durch welchen die Art. 11. und 13 des Reglements vom 4. März 1863, betreffend die Ver⸗ hütung des Zusammenstoßens von Schiffen auf See, er⸗ gänzt werden.
Kasan, 17. November. (St. Pet. Ztg.) Heute hat auf der Wolga der Eisgang begonnen und die Dampsschifffahrt aufgehört.
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