1868 / 282 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Tagesordnung

13. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am Montag, den 30. November 1868, Vormittags 10 Uhr.

1) Wiederholte Abstimmung über den Abänderungs⸗Antrag des Abgeordneten v. Malinckrodt und Abstimmung über den Antrag der Kommission für die Geschäftsordnung. 2) Vor⸗ berathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1869 im ganzen Hause. 3) SchlußHberathung über den Antrag des Ab⸗ geordneten Wölfel auf verfassungsmäßige Zustimmung zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Aufhebung der §§. 30 bis mit 33, Titel 1, Theil II. des Allgemeinen Landrechts. 4) Schlußbe⸗ rathung über den Antrag des Abgeordneten Grafen Renard in Betreff der Portofreiheit des Landtags.

Berlin, 28. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Direktor der staats⸗ und landwirth⸗ schaftlichen Akademie zu Eldena, Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Baumstark, und dem Departements⸗Thierarzt, Professor Dr. Fürstenberg zu Eldena, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Schweden Majestät ihnen verliehenen Insignien resp. des Commandeurkreuzes und des Ritterkreuzes des Wasa⸗Ordens zu ertheien.

Berlin, 28. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung der Allerhöchstihrem Flügel⸗ Adjutanten, dem Obersten Freiherrn von Steinaecker, von des Großherzogs von Baden und des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königliche Hoheiten verliehenen Insignien resp. des Commandeurkreuzes des Ordens vom Zähring er Löwen und des Komthurkreuzes des Ludwigordens, sowie zur Anlegung des Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Obersten von Albedyll, von des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin S Hoheit verliehenen Komthurkreuzes des Hausordens der Wendischen Krone Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Personal-Veränderungen. 16

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Befoͤrlerungen und Versetzungen. Den 19. November. Frhr. v. Nettelbladt, Hauptm. und Flügel⸗Adjut. Sr. Königl Hoh. des Großherzogs von Mecklenb. Schwerin, zum Major befördert. v. Freyhold, Pr. Lt. vom 1. Nass. Inf. Regt. Nr. 87, zur Dienstl. als Assistent der Comp. Chefs bei dem Kadettenhause zu Potsdam kommandirt. v. Eickstedt, Port. Unteroff. vom Kadetten⸗Corps, als char. Port. Fähnr. dem Brandenb. Füs. Regt. Nr. 35 überwiesen. v. Dewitz, Major aggr. dem 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, in das Regt. einrangirt. Krieß, Hauptm. und Comp. Chef im 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, unter Beförderung zum Major, dem Regt. aggr. B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 19. November. von Wittgenstein, Ob. Lt. vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, unter Stellung zur Disp. mit Pens., zum Bezirks⸗Commdr. des 2. Bats. (Kosten) 3. Pos. Landw. Regts. Nr. 58 ernannt. v. Held, Ob. Lt. und Abth. Commdr. im Brandenb. Feld Art. Regt. Nr. 3 (General⸗ Feldzeugmeister), als Oberst mit Pens. und der Regts. Unif. der Ab⸗ schied bewilligt. v. Monsterberg, Ob. Lt. a. D., zuletzt Major und etatsm. Stabsoff. im Litth. Ulanen⸗Regt. Nr. 12, mit seiner bish. Pens. und der Unif. dieses Regmts. zur Disp. gestellt. Bender, Sec. Lt. vom 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17, gänzlich aus dem Militärdienst entlassen. Bei der Landwehr. Den 19. No⸗ vember. Schenk, Prem. Lt. vom Train des 1. Bats. (Münster) 1. Westf. Landw. Regmts. Nr. 13, mit Pens. der Abschied bewilligt. Nachweisung der beim Sanitätscorps pro Monat Oktober cr. ein⸗ getretenen Veränderungen. Durch Allerhöchste Ordre. Den 24. Sep⸗ tember. Dr. Coler, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Pomm. Feld⸗Artill. Regts. Nr. 2, ist eine etatsmäßige Decernentenstelle, Dr. Lommer, Stabsarzt vom medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Institut, und Dr. Starcke, Stabsarzt vom Kadettenhause in Oranienstein, eine etatsmäßige Hülfs⸗Referentenstelle bei der Militär⸗Medizinal⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums übertragen worden. Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs⸗ und Marine⸗Ministers. Den 25. Oktober. Das Kommando des Stabs⸗ und Bataillons⸗Arztes. Dr. Deininger des Füs. Bats. 4. Pos. Inf. Regts. Nr. 59, als außeretatsm. Hülfsreferent bei der Mil. Mediz. Abtheil. bis ult. Dezember d. J. verlängert. Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. Den 24. Okto⸗ ber. Dr. Neugebauer, Unterarzt vom Schles. Ulanen⸗Regt. Nr. 2, am 1. November er. zur Res. entlassen. Dr. Wolff, bisher einjähr. freiw. Arzt beim 1. Poß Inf. Regt. Nr. 18, zum Unterarzt ernannt und mit Wahrnehm. einer vak. Assistenzarzt⸗Stelle beauftragt. Dr. Sperhake, bisher einjähr. freiwill. Arzt beim Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4, zum Unterarzt ernannt und mit Wahrnehm. einer vak. Assistenzarzt⸗Stelle beim Magdeb. Hus. Regt. Nr. 10 beauftragt. Dr. Röhreke, bisher einjähr. freiw. Arzt beim Pomm. Feld.⸗Art. Regt. Nr. 2, zum Unter⸗ arzt ernannt und mit Wahrnehm. einer vak. Assistenzarzt⸗Stelle beim 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42 beauftragt. Dr. Jonas, bisher ein⸗ jähr. freiw. Arzt beim 2. Garde⸗Drag. Regt., Dr. Goldhorn, bisher einj. freiw. Arzt b. Colberg. Gren. Regt. (2. Pomm.) Nr. 9, zu Unter⸗ ärzten ernannt und beide mit Wahrnehmung vak. Assist.⸗Arztstellen beauftragt. Dr. Liscovius, Unterarzt bei kaiser Franz⸗Garde⸗

Gren. Regt. Nr. 1 versetzt. Gestorben. Den 15. Oktober D Caspari, Assistenzarzt vom 8. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 64 (Prr Friedrich Karl von Preußen). Den 31. Oktober. Dr. Hein Stabs⸗ und Abtheil. Arzt vom Garde⸗Feld.Art. Regt. Beambeil Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Mirr

Sekretariats⸗Assistent vom VIII. Armee⸗Corps, zum I. Armee⸗Corpe Staerke, Intendantur⸗Sekretär vom II. Armee⸗Corps, zum VI Armee⸗Corps versetzt. Den 14. Novpember. Heubes, Zahlm Aspirant vom Westf. Kür. Regt. Nr. 4, zum Zahlm. beim 2. Bat des Oldenb. Inf. Regts. Nr. 91, Dieter, Zahlm. Aspirant vom 1. Bat. des 4. Westf. Inf. Regts. Nr. 17, zum Zahlm. beim Füs. Bat des Oldenb. Inf. Regts. Nr. 91, Heß, Zahlm. Aspirant vom 2. Bat

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des 4. Westf. Inf. Regts. Nr. 17, zum Zahlm. beim 2. Bat. des 7. Westf. Inf. Regts. Nr. 56, Dick, Zahlm. Aspirant vom 1. Bat des 3. Westfälischen Infanterie⸗Regiments Nr. 16, zum Zahlmeiste beim Füs. Bat. des 3. Hannov. Infanterie⸗Regiments Nr. 79 ernannt 111“ Summarische Uebersicht über die Zahl der Studiren⸗ den auf der Königl. Georg⸗Augusts⸗Universität zu Got. tingen im Winter⸗Semester 1868/69 nach der am 23. November 1868 veranstalteten Zählung. Im vorigen Semester sind im. matrikulirt gewesen (822 + 6 =] 828, davon sind abgegangen 2 es sind demnach ö 580, hierzu sind in diesem Semester 1 kommen 214, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden 8 trägt daher 794. Die evangelisch⸗theologische Fakultät zählt 126 In. länder, 24 Ausländer, zusammen 150. Die juristische Hatncht zäͤhli 115 Inländer, 51 Ausländer, zusammen 166. Die medizinische Fakul⸗ tät zählt 119 Inländer, 34 Ausländer, zusammen 153. Die philoso⸗ phische Fakultät zählt a) 96 Inländer früher immatrikulirt, b) 61 Inländer mit dem Zeugniß der Reife in vorigem und diesem Semester immatriku⸗ lirt, c) 62 Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Regle⸗ ments vom 4. Juni 1834 in vorigem und diesem Semester immatrikulin, zusammen 219 Inländer, d) 106 Ausländer, in Summa 325. Zusammten 794. Unter den Immatrikulirten der philosophischen Fakultät befinden sich 15 Inländer und 5 Ausländer, welche der landwirthschaftlichen Aia⸗ demie Göttingen⸗Weende angehören. Außer den immatrikulirten Studirenden besucht die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt 1. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 795.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. November. Se. Majestät der König embpfingen heute den General⸗Major von Wartenberg, Commandeur des Kadettencorps, welcher sich zur Beerdigung des Herzogs Joseph von Sachsen⸗Altenburg begiebt, nahmen die Vorträge des Militärkabinets, sowie des Civilkabinet und des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rathh Wehrmann dngecgen. Später empfingen Se. Majestät der König den bayerischen Gesandten Frhrn. von Perglas, und den französischen Botschafter Benedetti in besonderer Audienz, und nahmen die Kreditive aus den Händen des neu ernannten portugiesischen Gesandten Vicomte de Paiva ent gegen. Nachmittags nahmen Se. Majestät der König das neue Lokal des Kasino’'s, sowie die Wohnung des Herrn Kom⸗ merzien⸗Rath Abel in Augenschein. Morgen Vormittag 11 Uhr begeben Sich Se. Majestät der König in Begleitung des Pe ger adizanaeh Grafen Lehndorff und Prinzen Radziwill zur

agd nach Wernigerode.

Ueber den Aufenthalt Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin in England sind uns aus Windsor Castle, 25. November, nachstehende wer⸗ tere Mittheilungen zugegangen:

Am 20. d. M. fuhren Ihre Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin von Windsor nach London, nahmen dort das Luncheon bei der Lady Ely ein und besuchten das Kensington⸗Museum, worauf Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz der Gräfin Bernstorff, Gemahlin des Königlichen Botschaf ters am englischen Hofe, im Hotel der Botschaft einen Besuch abstattete. Abends wohnten die Höchsten Herrschaften der Auf⸗ führung des Oratoriums: Naemi von Costa in Exeter Hal bei und kehrten erst spät nach Windsor Castle zurück.

Am 21. wurde am Königlichen Hofe zu Windsor der Ge⸗ burtstag Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Preußen, Prinzeß Royal von England, gefeiert. Auf Befele Ihrer Majestät der Königin brachte das Musikcorps des in Windsor stationirten Garde⸗Regiments Ihrer Königlichen Ho⸗ heit der Kronprinzessin eine Morgenmusik; Höchstdiesele geruhte sodann, die Glückwünsche Höchstihrer Umgebung ent gegenzunehmen, und empfing spaͤter die Herren unmd Damen der Königlich preußischen Botschaft. Nach dem Dn zu dem der Königliche Botschafter und die Gräfin Bernstor eingeladen waren, fand ein Konzert statt, zu dem zahlreich Einladungen ergangen waren. Die Stadt Windsor war Ehren des Tages vielfach mit Flaggen geschmückt, unter denen auch die preußischen Farben vertreten waren.

Am Abend des 20. war bereits Se. Königliche Hoheit de

Prinz Arthur aus Woolwich in Windsor Castle eingetroffen

Gren. Regt. Nr. 2, vom 1. November c. ab zum Kaiser Alex Garde

steriums. Den 11. November. Schmidt, Intendantm.

———111351 ZE11“ 8 1““

um Seiner erlauchten Schwester persönlich Seine Glückwünsche vormundschaft als etwas ganz Leeres und als eine bloße

auszusprechen. Am 22. wohnten die Höchsten Herrschaften mit

wesenden Prinzen und Prinzessinnen dem Gottesdien Schloßkapelle bei.

den an⸗ Zustände der Gerichte

malität anzusehen. Der zweite Gesetzesvorschlag betrifft die

der Provinz Hannover zu Entscheidun⸗

st in der gen von Beschwerden in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

In Hannoverzerfallen die Amtsgerichte in zwei Senate, kleine und

Am 23. besuchte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz die große. Die kleinen sind mit 3 Richtern besetzt, die großen mit 5. Es

Kaserne des in Windsor in Garnison stehenden ersten Leib⸗ besteht jetzt nach dem richterlichen V

Garde⸗Regiments zu Pferde und verweilte dort län

um die Einrichtungen des ausgedehnten und neuerlich ausge⸗

bauten Etablissements in Augenschein zu nehmen.

erfassungsgesetz die Vor⸗

gere Zeit, schrift, daß die Beschwerden in Sachen der freiwilligen Gerichts⸗

Abends hatte Mr. Blagrove die Ehre, sich vor den Höchsten deren Mangelhaftigkei

Herrschaften auf einer Concertine hören zu lassen. Im Laufe worden ist. Diese V

des Tages waren der Prinz und die Prinzessin Teck zu einem die mit 5 Richtern

Besuche in Windsor eingetroffen.

barkeit von den Amtsgerichten an die klei den; geri einen S sollen. Das ist eine Einrichtung, die sich nicht ennet gehen

t schon früher in Hannover erkannt oraussetzung, daß die großen Senate, besetzt sind, genügend seien, Sachen

der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu erledigen, empfiehlt isich

Am 24. war für Se. Königl. Hoheit den Kronprinzen eine ohne Weiteres, so weit als Beschwerden in Betracht k Betra om

Jagd auf Fasanen und Kaninchen veranstaltet worden.

Abends men. Der dritte

fand vor den anwesenden Höchsten Herrschaften, sowie deren mehrerer in den alten

Hofstaaten ein Konzert der Königlichen Hofkapelle sta

der Coldstream Guards angenommen.

Gesetzentwurf betrifft die Ausd Landestheilen geltenden Vorschri 8

2 1 on! tt. 3 b 1 Für den 25. hat Se. Königl. Hoheit der Kronprinz eine L“ auf denjenigen Bezirk der

Einladung zum Diner bei dem hier garnisonirten 2. Bataillon viel die Provinz Hann

Das Staats⸗Ministerium trat heute Mittag unter kens in der Grafschaf

Vorsitz des Finanz⸗Ministers Frhrn. v einer Sitzung zusammen.

Der heutigen (3.) Sitzung des Herrenhauses die Minister Graf Itzenplitz, von Selchow, Dr. Leonh

Heydt zu

wohnten Zweck des Gesetzentw ardt und auszudehnen auf das

n das Allgemeine Landrecht gilt. nover anbetrifft, gilt das Preußische

gemeine Landrecht erstens im Fürstenthum Ostfriesland, zwei⸗

t Lingen und drittens in Eichsfeld. Es

sind nun seit 1815 in den alten Provinzen wichtige Vo erlassen, welche sich beziehen auf Erxlänterungeneedrschristen und Abänderungen der Bestimmungen des Landrechts. Dre

urfs ist, diese gesetzlichen Vorschri ten Gebiet der Provinz Hannover, 8 f

später auch der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt bei. Nach in derselben das Allgemei den gewöhnlichen geschäftlichen Mittheilungen gab der Präsi⸗ dehnung wird er eia ne Landrecht gilt. Durch diese Aus⸗

dent Graf Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode dem Hause

Kenntniß von der inzwischen eingegangenen Uebersicht der Staats⸗ ferner, daß für die P

einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1865. Die 6

9. Kommission haben sich konstituirt und zu ihren Vorständen

gewählt, die VI. Kommission (für Handel und Gewerbe) sitzenden Camphausen (Berlin), Stellvertreter des Vo

8. und

einmal, daß für den Bezirk des Land⸗

rechts eine Einheit in der Gesetzgebung herbeigeführt wird;

rovinz Hannover vielfache Streitigkeiten

erledigt werden und daß insbesondere die Provinz He. theilhaftig wird der Reformen, welche in 8 alten

als Vor⸗ in Betreff des Allgemeinen Landre ts att rsitzenden haben. Uebrigens erstreckt sich dieser Feetennselgefünhan

von Sydow, Schriftführer Dr. Tellkampf, Stellvertreter des auf solche Vorschriften Schriftführers GrafVork von Wartenburg; VIII. Kommission (Gesetz eigentlichen Einae hn über die Entziehung und Beschränkung des Grundeigentyums): preußischen Landrechts, als Vorsitzenden Graf zur Lippe, Stellvertreter des Vorsitzenden mit den öffentlichen Rechten, mit dem Konkursrecht und dem Herzog von Ujest, Schriftführer Wilckens, Stellverteter des Schrift⸗ Hypothekenrecht. Es wird der Erwägung vorbehalten bleiben führers von Reibnitz; IX. Kommission (Gesetz, betr. die Rechtsver⸗ ob nicht durch einzelne - hältnisse des Stein⸗ und Braunkohlenbergbaues in denjenigen Uebertragung der Vors

Landestheilen, in welchen das Kurfürstlich sächsische Mandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat) als Vors. v. Rabenau,

Stellv. d. Vors. Graf zu Solins⸗Baruth, Schriftf. Dr. Tellkampf, Verjaͤhrungsfrist ü Stellv. d. Schriftf. Denhard. Diese letzte Kommission hat bereits Entlabr⸗ Uefcrasten. 88 das betreffende Gesetz durchberathen, ebenso die Justizkommission alten Landestheile vom

das Gesetz über die Anstellung der richterlichen Beamt

eenbe⸗ „über den Meßrabatt in Frankfurt, über die

welche sich auf das bürgerliche Recht im hen. Es giebt andere Vorschrafrch des welche eingreifen oder zusammenhängen

Gesetze auch in dieser Beziehung eine chriften der alten Provinzen agf die

Provinz Hannover sich empfehle. Der vierte Gesetzentwurf betrifft die Einführung kürzerer

die Provinz Schleswig⸗Holstein. Der einfach darauf, die ö. für die 6. Juli 1845 wegen Einführung kürze

en. Die rer Verjährungsfristen auf die Provinz Schleswi Berichte werden demnächst erscheinen. Vom Abgeordneten⸗ zudehnen. Einer wei —1 9 hee b che en. he⸗ hause sind die Gesetze über die Aufhebung des Hypothekenamtes vac es nicht bedürfeiteren JEE11“ Febtporlage

denn es ist ja bekannt, daß es im In⸗

teresse des ganzen Verkehrs dringend wünschenswerth ist für

oll- und Steuerverträge mit Hamburg ꝛc. und über die Auf⸗ gewisse Verordnungen, für den Verkehr mit den Behörden kür⸗

sisunc 111— 11““ ger v zere Verjährungsfristen 1— at diese Vorlagen zur Schlußberathung verwiesen und Holstein als Regel geltende Zeit von die betreffenden Referenten ernannt. Das Haus ertheilte hierzu gilt für Schlesmig⸗Holstein 35 Regel, Tö111“

in das len, die früher zu Jütland gehörten, wo die 20jährige Ver⸗

seine nachträgliche Genehmigung. Neu eingetreten Haus war Herr von Winterfeld⸗Damarow. D

sident begrüßte denselben und sprach den Wunsch aus, daß er ein recht reges Interesse an den Verhandlungen des Hauses nehmen möge. Hr. von Winterfeld wird in der (Sitzung vereidet werden. Demnaͤchst trat das Haus in den zweiten Gegenstand der

er Prä⸗ jährungsfrist als Regel

nächsten thum Schleswig, vom

zu gewähren, als die für Schleswig⸗

gilt.

Der fünfte und letzte Gesetzentwurf betrifft die Abänderun der Bestimmung über das Lormunderhonori für das Geee.

19. März 1742. Der Gesetzentwurf hebt

auf den §. 20 der Verordnung über das Vormünderhonorar für das Herzogthum Schleswig und setzt an seine Stelle den

Tages⸗Ordnung: Entgegennahme von Mittheilungen der König⸗ betreffenden Paragraphen der Vormundschafsbestimmungen für

lichn Staatsregierung. Zunächst erhielt das Wort der

Jüstiz⸗Minister Dr. Leonhardt: Laut Allerhöchster welche sämmtlich das Datum des 21. d. M. tragen,

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vormundschaft in den Provinzen Hannover und

ichtigt, dem hohen Hause fünf Gesetze vorzulegen. Der Gesetzentwurf betrifft die Aufhebung der Geschlechts⸗ lich genießen, doch 9 r.), inmaßen kein Vormund ein höher

das Herzogthum Holstein. Im §. 22 der Verordnung für

Ordres, Schleswig findet sich folgende Bestimmung:

bin ich „Sonstens soll der

Schles⸗ übersteigt (=— 720 Th

Vormund für seine Mühe den 3. Theil

der überschießenden freien Revenüen seiner Pupillengüter jähr⸗

selbige die Summe von 600 Thlr. nicht

wig⸗Holstein. Die Geschlechtsvormundschaft ist nur in anlaufendes Honorar haben soll.«

einzelnen Theilen Deutschlands noch bekannt. Unbekannt

Es ist sehr erklärkich, daß diese Bestimmung in einzelnen

ist sie im Allgemeinen Landrecht, und wo sie provinziell ge⸗ ill illigkei 5 Fütten hat, ist sie durch besondere Gesetze verdrängt. Weͤin fr Hen 8 Genssse ien Migkesten gegen die Pupillen führen un auf das jetzige Gebiet der preußischen Monarchie heben und an dere

seht⸗ so besteht die Geschlechtsvormundschaft nur noch

den Provinzen Hannover und Schleswig⸗ als Regel in der Provinz Schleswig⸗Holstein. De der Geschlechtsvormundschaft. Es sprechen aber

Aufhebung auch innere Gründe Di 1 . ie Geschlechtsvor⸗ mundschaft hört zusammen auf mit dem Auschebch der

Holstein stattet, daß dem Vorn

(und im alten Lande in der Stadt Uelzen. Dagegen gilt sie bestimmtes Honorar üb

sich daher, diese Vorschrift aufzu⸗ n Stelle die einschlägige Vorschrift

der Vormundschaftsordnung für Holstein zu setzen, welche ge⸗

nunde nach richterlichem Ermessen ein erwiesen wird. Alle fünf Gesetzentwürfe,

1b r ganze die ich vorzulegen die Ehre hatte, beziehen sich auf das Pro⸗ Gang der Gesetzgebung rechtfertigt schon die Aufhebung vinzialrecht; sie haben sämmtlich L.n he kee. 88—

für die

Grundlagen der natürlichen Schwäche und Unerfahrenheit des unbedenklich zu sein, we

veiblichen Geschlechts. Diese Grundlage hat sich als seh

vewährt herausgestellt. Aller Erfahrung nach ist die Ge

r wenig Schlußberathung gestellt schlechts⸗ Auf Antrag des H 5589ã *

gelegen und sind von ihnen ohne weitere Bedenken genehmigt worden, die Gesetzentwürfe sind sehr einfacher Natur, die Mo tive zu denselben sind ausführlich gehalten, und es scheint mir

In diese fünf Gesetzentwürfe gleich zur werden. errn von Bernuth wurde der dritte