1868 / 283 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wird man sagen, es ist dann auch gar nicht nöthig, daß die Dokumente über die betreffenden Rechtsgeschäfte dem Gerichte überhaupt vorgelegt werden. Von diesem Standpunkte aus ist es nun aber auch gerechtfertigt, und das ist etwas sehr Wesentliches, das Hypothekenrecht der hypothekarischen Klage gegenüber als ein strenges Recht hinzustellen, als ein Recht, welches noch strenger ist, als das Wechselrecht. Dadurch wird dem Realkredit unstreitig eine sehr wirksame Stütze gewährt. Der Entwurf bestimmt in dieser Beziehung Folgendes:

Gegen die hypothekarische Klage sind Einreden, welche die Begründung des persönlichen Schuldverhältnisses betreffen, unzulässig; andere Einreden sind nur soweit zulässig, als sie dem Beklagten gegen den jedesmaligen Kläger unmittelbar zu⸗ stehen, oder aus dem Hypothekenbuche sich ergeben.

Meine Herren! Ich komme noch kurzzurück auf die Hypothek des Eigenthümers. Die Farftrah der Hypothek des Eigenthümers in dem Sinne, daß er für sich Hypothek bestellen kann, ist keines⸗ wegs ohne Bedenken, und diese Bedenken sind theils juristische, theils wirthschaftliche. Es ist nämlich zuvörderst eine ganz über⸗ füssige Mühe, diese Hypothek des Eigenthümers juristisch zu

onstruiren. Sie entzieht sich jeder juristischen Konstruktion, widerspricht allen juristischen Begriffen, und kann einem streng juristischen Gewissen große Qualen bereiten.

Man muß deshalb von vorn herein davon ausgehen, auf jede juristische Konstruktion dieses Instituts zu verzichten. Aber die Hypothek des Eigenthümers hat auch ihre großen wirth⸗ schaftlichen Bedenken: 1

In Folge dieser Institution kann ein Grundbesitzer sein Grundeigenthum in der Tasche mit sich tragen, und wenn er nicht solide ist, so ist er großen Gefahren ausgesetzt rücksichtlich seines Vermögens. Allein die Königliche Staatsregierung hat geglaubt, von diesem Bedenken absehen zu müssen, weil sie an⸗

enommen hat, daß die Hypothek des Eigenthümers in diesem inne gefordert werde durch die Vedürfnise des Lebens und des Verkehrs.

Ist dies aber der Fall, meine Herren, dann ist nicht abzu⸗ sehen, warum denn die Gesetzgebung den Forderungen des Le⸗ bens und des Verkehrs immer nachhinken soll, warum sie nicht die Entwicklungen des Lebens und Verkehrs begleiten soll, um ihnen den Weg zu ebnen, aber auch zugleich zu ordnen. Die Hypothek des Eigenthümers hat einen ganz wesentlich ab⸗

veichenden Charakter von der bislang üblichen Hypothek. Die letztere hat zum Zweck dauernde Kapitalanleihen zu sichern, die Hypothek des Eigenthümers dient dagegen rein dem Verkehr und kann deshalb ihrem Charakter nach als eine Verkehrs⸗ hypothek bezeichnet werden.

Von diesem Gesichtspunkt aus hat die Königliche Regierung aber noch einen Schritt gethan, der an sich ebenfalls bedenklich scheinen mag. Es handelt sich um die Frage: soll eine Blanco⸗

cession oder ein Blancoindossement in Betreff der Hypotheken zugelassen werden? Dieser Punkt hat große Bedenken, sowohl dem Eigenthümer als dem Gläubiger gegenüber. Soll so etwas allgemein durchgeführt werden, so ist, wie mir scheint, durchaus erforderlich, daß vermittelnde Institute bestehen, vermittelnd für 11“ und Kündigung. Solche Institute kann aber das ypothekengesetz nicht schaffen, dieselben liegen der Hypotheken⸗ ordnung wie dem Hypothekengesetze ganz fern. Dennoch, wie esagt, hat die Königliche Regierung geglaubt, im Fall der Hypothek des Eigenthüͤmers Blancocession zu gestatten, weil sie angenommen hat, daß auch dieses durch Rücksichten des Ver⸗ kehrs dringend gefordert wird. Im vorliegenden Fall, bei der Hypothek des Eigenthümers, kann der Eigenthümer sich jeden⸗ falls nicht beklagen, wie auch der Gläubiger sich vorsehen mag. Der Eigenthümer braucht nicht in Blanco zu cediren und der Gläubiger braucht die Blancocession nicht anzuneh⸗ meae denn diese ist natürlich nicht geboten, sondern nur ge⸗ attet.

Meine Herren, indem ich Ihnen für die Aufmerksamkeit danke, de Sie meinen Worten geschenkt haben, erlauben Sie mir, mein Herr Präsident, Ihnen die Ordre vom 28. Novem⸗ ber vorzulegen, mit einem Gesetzentwurf, welcher verhältniß⸗ mäßig kurz und mit Motiven zu demselben, welche in ihrem allgemeinen Theile verhältnißmäßig sehr ausführlich sind. Ueber dif geschäftliche Behandlung werde ich mich nicht weiter aus⸗ assen.

Das Haus beschloß nach einer längeren Debatte, an der sich auch der Justiz⸗Minister betheiligte, die Vorlage zur Vor⸗ berathung im Plenum zu stellen. Der Präsident verlas dar⸗ auf ein Schreiben, in welchem die Abgg. Krüger und Ahlmann die Verweigerung der Eidesleistung und ihre Mandatnieder⸗ legung erklären.

Das Haus trat nunmehr in den zweiten Gegenstand der Tagesordnung ein: Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1869, Justiz⸗Ministerium. Zu: Einnahme Tit. 1, Gerichtskosten, 11,600,500 Thlr., sprachen ü5 Abg. Kratz und

Lesse. Der Antrag des Abg. Kratz, betreffend größere Speuß⸗ zirung der Einnahmen, wurde, nachdem der Regierungs⸗Hdel missarius, Geheimer Justiz⸗Rath Dr. Falk, dagegen gesproche abgelehnt, ebenso der Antrag des Abg. Lesse, betreffend die Ein, nahme in Sachen der streitigen Gerichtsbarkeit. 1 „Titel- 1 wurde darauf bewilligt, ebenso die folgenden Poss tionen. Zu Titel 4: Verschiedene Einnahmen, lagen die folgen⸗ den Anträge vor: 89

1) Von den Abgg. Roscher (Celle), Windthorst (Lüdina⸗

bausenh: 1

egen die Königliche Staats⸗Regierung die Erwartun sprechen, daß dieselbe un verzüglich darau Bedacht nehmen die thatsächliche vS-,; des Herzogs von Arenberg in und zu de 1 Herzogthum Arenberg⸗Mevppen, insbesondere in Beziehung auf Aun übung der Gerichtsbarkeit und sonstiger Regierungsrechte in diesem Landestheile, mit der preußischen Verfassung in Einklang zu setzen 18 2) Der Abgeordneten Bahlmann, von Guörard, Koch: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: gegen die König⸗ liche Staatsregierung die Erwartung auszusprechen, daß dieselbe bah digst darauf Bedacht nehmen werde, die der preußischen Verfassun nicht entsprechenden Verhältnisse des Herzogs von Arenberg in an zu dem Herzogthum Arenberg⸗Meppen, insbesondere in Beziehung auf Ausübung der Gerichtsbarkeit und sonstiger Regierungsrechte in diesem Landestheile, anderweitig zu regeln.

An der Debatte über diese Anträge betheiligten sich die Abgg. Colberg, Bahlmann, Windthorst⸗Meppen und Roscher Der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Justiz⸗Rath Dr. Falk, antwortete hierauf. (Schluß des Blattes.)

Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten sind S. M. Schiffe »Victoria« und »Medusa“«, ersteres am 7. und letzteres am 18. November cer.

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von Plymouth auf der Rhede Funchal Madeira— ange⸗

kommen, und Victoria am 10., Medusa am 21. dess Monats wieder in See gegangen. esselben

Mecklenburg. Malch in, 28. November. Ein dem Landtage heute vorgelegtes Großherzogliches Reskript, welchees die Grundzüge einer neuen Steuerverfassung enthälb wurde zur Berathung an die Kommission überwiesen. Dasselbe bestimmt, daß eine allgemeine Einkommensteuer nach Muster der preußischen klassifizirten Einkommensteuer mit einer B⸗ steuerung des Vermögens und der einzelnen Erwerbsarten eingeführt werden soll; letztere ist von der Einkommensteuen, falls dieselbe höher ist, abzuziehen.

Hamburg, 28. November. Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung den Senator Dr. Kirchenpauer zum ersten und den Senator Dr. Haller zum zweiten Bürger⸗ meister für das Jahr 1869 erwählt.

Sachsen. Weimar, 28. November. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl von Preußen ist vergangene zeccchf 88 einem Besuche am Großherzoglichen Hofe hier ein⸗ Anhalt. Dessau, 28. November. Unter den Vorlagen für den Landtag befindet sich, außer der bereits erwähnken Vergleichsproposition in Betreff der Domänen u. s. w. der Entwurf einer Kreisordnung, welche diejenigen Organe schaffen soll, die theils zur Durchführung der Militärgesetzgebung des Norddeutschen Bundes, theils zur Regelung der Armenpflege erforderlich sind, theils als Grundlage einer veränderten, aif ausgedehnter Mitwirkung von Vertretern der nächstbetheiligten Bevölkerungskreise beruhenden Organisation staatlicher Verwal⸗ tungszweige dienen soll j den Kreiskorporationen wird aus dem Herzogl. Domänenvermögen eine Dotation gewährt werden Zu demselben Zweck sollen die Ablösungskapitalien verwende werden, welche nach einem anderen vorgelegten Gesetzentwurf betreffend die Ablösung des Jagdrechtes auf fremdem Grumd und Boden, in Dessau u. Köthen für die landesherrliche Jagd gerechtsame aufkommen werden. Außerdem liegen vor: ein Jagdpolizei⸗Gesetz, mehrere Beah nechce Novellen, die theil die durch Aufhebung der Schuldhaft entstandenen Lücken aus füllen, theils das Prozeß⸗ und Exekutionsverfahren vereinfachen sollen, ferner ein Gesetzentwurf, betr. die Aufhebung der ge⸗ werblichen Konzessionsabgaben, als Konsequenz der Gewerbe freiheit, ein Gesetzentwurf wegen Ablösung der gewerblichem Exklusivprivilegien, so wie der Zwangs⸗ und Bannrechte, al Vorbereitung der zu gewärtigenden Bundes⸗Gewerbeordnung. endlich der Entwurf eines Gesetzes, die Entschädigungen für de Aufhebung der Grund⸗ und Gebäudesteuer⸗Befreiungen betref fend. Die Hypothekenordnung hat, mit Rücksicht auf die be dem Bunde schwebenden Verhandlungen, einer späteren Dich vorbehalten werden müssen, eben so die Wegeordnung und di Gesetzentwuͤrfe wegen Regelung der Kirchen⸗ und Schullasten sowie wegen Regelung der Schullehrergehälter.

Fe en. Darmstadt, 28. November. (Darmst. Stg, Mit Genehmigung des Großherzogs ist den Ständen des Groß⸗ herzogthums ein Gesetzesentwurf, die privatrechtliche Stellung der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften in den nicht zum

Hauptstadt zurückgekehrt

Norddeutschen Bunde gehörenden Gebietstheilen betreffend, zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt worden.

Baden. Karlsruhe, 27. November. Ueber die Reise des Großherzogs und der Großherzoginerfährt die »Karlsr. ZStg.«, daß Höchstdieselben nach kurzem Aufenthalt in Lyon sich üͤber Marseille nach Nizza begeben haben und am 9. Novem⸗ ber daselbst eingetroffen sind. Am 11. d. reisten die Höchsten Herrschaften nach Oneglia, am 12. über Savona nach Genua und übersiedelten nach mehrtägigem Verweilen daselbst nach dem nahegelegenen Nervi; dort gedachten die hohen Reisenden eine Woche zu verbleiben. 1

Bayern. München, 27. November. Nach den bis jetzt

etroffenen Dispositionen wird der König bis 21. Dezember

in Hohenschwangau verweilen.

Der Prinz Karl hat sich zum Besuche seiner Schwester, der Kaiserin⸗Wittwe Karoline, nach Salzburg begeben.

28. November. Der Prinz Luitpold und sämmtliche Königliche Staats⸗Minister begaben sich heute zur Feier der Enthüllung des Denkmals des höchstseligen Königs Maxi⸗ milian II. nach Landshut. 1

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. November. Der Handels⸗Minister von Plener hat sich vor einigen Tagen, an das Kaiserliche Hoflager berufen, nach Ofen begeben.

Das Hexrenhaus erledigte in der heutigen Sitzung das Wehrgesetz in dritter Lesung. G

Contre⸗Admiral Petz hat mit den Schiffen der ostasia⸗ tischen be am 24. Tanger verlassen und die Reise nach dem Kap der guten Hoffnung fortgesetzt.

Pesth, 28. November. Die ungarische Delegation nahm das Budget des gemeinsamen Finanz⸗Ministeriums kon⸗ form mit den Beschlüssen der Reichsrathsdelegation an. Nur bei der Bewilligung des Kredits von 70,000 Fl. für Pensionen des Ministeriums des Aeußern wurde noch kein definitver Be⸗ schluß gefaßt. Das Militärsubkomite der Reichsrathsdelega⸗ tion bewilligte für das Extraordinarium des Kriegsbudgets 4,184,000 Fl. Gestrichen wurden 2,402,000 Fl.

Im Unterhause wurde heute die Generaldebatte über das Nationalitätengesetz geschlossen, das Elaborat der Central⸗ sektion einstimmig abgelehnt, auch das Minoritätselaborat mit 267 gegen 24 Stimmen verworfen und hierauf das Elaborat Deaks mit großer Majorität angenommen. 1

Das ungarische Defizit beträgt im ordentlichen Bud⸗ get 5 bis 6 Millionen, im außerordentlichen 2 Millionen, un⸗ gerechnet 9 bis 10 Millionen für Bewaffnung und Equipirung der Honved⸗Armee. b 1

29. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der größere Theil der serbischen und rumänischen Abgeordneten, an der Spezialdebatte des Nationa⸗ litätengesetzes nicht Theil nehmen zu können, und verließ dar⸗ auf den Saal. Nachdem Deak unter Zustimmung des Hauses bemerkt, daß diese Erklärung als eine bloße Privatangelegenheit nicht in das Protokoll aufzunehmen sei, wurde der Gesetzentwurf

angenommen. Der Lloyddampfer »Diana« ist

Triest, 28. November. er L heute Vormittag mit der ostindischen Ueberlandpost aus (N. Z. Stg.) Auf

Alexandrien eingetroffen. 88

Schweiz. Bern, 27. November. 1 den Vorschlag des Militär⸗Departements beantragt der Bundes⸗ rath bei der Bundesversammlung: 1) die topographischen Ver⸗

messungen und Aufnahmen in denjenigen Kantonen und Kan⸗ tonstheilen fortzusetzen, in denen bis jetzt noch keine topographischen

reegelmäßigen Aufnahmen stattgefunden haben; diese Kantone sind: Neuenburg, Basel⸗Stadt und Land, Solothurn, Aargau, Thur⸗

gau, Appenzell, theilweise Bern. Die Aufnahmen sollen im Maßstabe von 1:25,000 ausgeführt und die Kosten vom Bund und den Kantonen zu gleichen Theilen getragen werden; 2) die topographischen Aufnahmen im Original⸗Maßstabe und nach einheitlichem Plane veröffentlichen zu lassen. Die Her⸗ ausgabe hätte nur zu erfolgen, wenn Behörden, Gesellschaften oder Privaten sich vertragsmäßig verpflichten, die Hälfte der Kosten der ersten Erstellung (Stich und Druck) zu tragen. Belgien. Brüssel, 29. November. Nach dem Bulletin vom 28. d. M. über das Befinden des Kronprinzen, haben sich im Laufe der verflossenen Woche mehrere ernste Krankheits⸗ erscheinungen gemildert. Der Zustand des Kranken ist im All⸗ gemeinen befriedigend. Großbritannien und Irland. London, 27. Novem⸗ Ihre Majestät die Königin und Ihre Königlichen Ho⸗ eiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Preu⸗ en statteten dem Grafen und der Gräfin von Paris in New⸗ odge, wo letztere bei Van de Weyer zu Gaste sind, einen Be⸗

such ab. Gathorne Hardy ist von Windsor⸗Castle nach der

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Ss vdetzegsische Seagoce am biesg n Hotee G89⸗ d F i at eine Urlaubsreise nach Lissabon, via Pari und Madrib, angetreten. Tltess P E von der spanischen Re⸗ uftrag zur Konstruktion zweier gepanzerter Wid⸗ derschiffe J z gepanz erkaältaen —2 25 Die 8h ist durch eine inder eute, wie ichti London zurückzukehren. he eshscheice. Fe. „— 29. November. sein wieder hergestellt.

Frankreich. Paris, 29. November. (W. T. B.) Das Zuchtpolizeigericht hat in seiner gestrigen Sge;g das Urchen gegen die wegen der Baudin⸗Subskription angeklagten Zournalisten efällt. Delescluze (Reveil) wurde zu 6 Monaten Gefängniß, 2000 Frcs. Geldstrafe, sowie zur Untersagung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 6 Monate, Peyrat (Avenir) und Durecs (Tribune) zu je 2000 Frcs., Hebrard (Temps) und de Paris) zu je 1000 Frcs. Geldstrafe ver⸗

Berryer ist heute Morgen gestorben.

Olozaga ist hier eingetroffen. 88 Spanien. Madrid, 27. November. Der Justiz⸗Minister hat sich genöthigt gesehen, durch eine Ferfüöcnnn nhn dnsher die Einsetzung der neuen Friedensrichter vom 1. Dezember auf den 1. Januar zu vertagen.

„— Das Obertribunal ist bis zu seiner vollständigen Reor⸗ ganisation von nun an in drei Kammern eingetheilt worden, jede mit einem Präsidenten und acht Räthen. Die geistliche u.“ der Militärorden ist der zweiten Kammer zu⸗ getheilt.

Der Minister des Innern hat die Ober⸗Direktion des Telegraphenwesens aufgehoben und für besondere Fälle eine berathende Behörde festgestellt, die unter dem Vorsitze des Ministers aus 6 Räthen bestehen soll. Es wird dadurch eine Ersparniß herbeigeführt, die für neue Telegraphenanlagen ver⸗ wendet werden soll. Gleichzeitig hat der Minister alle von den revo⸗ lutionären Junta's ausgegangenen Ernennungen und Absetzungen von Telegraphenbeamten für reg erklärt, insofern sie nicht von der General⸗Direktion dieses Departements bestätigt worden sind.

Die Provinzial⸗Deputation von Navarra hat beschlossen, 5 Millionen, und die der baskischen Provinzen, 6 Millionen Reales der neuen Anleihe zu übernehmen. Außerdem hat der Finanz⸗Minister Figuerola, wie die »Reforma« meldet, mit Rothschild das Geschäft abgeschlossen, daß von der durch Gesetz vom 11. Juli 1867 zur Emission gestatteten 3prozent. Anleihe im Betrage von 400 Millionen Reales Seitens des benannten Bankhauses einstweilen 100 Mill. R. vorgestreckt werden und zwar zu 32 pCt., dasselbe Haus will die übrigen 300 Millionen auch unterbringen unter denselben Bedingungen mit einer Kom⸗ missionsgebühr von ½ pCt.

General Dulce ist noch nicht so weit hergestellt, daß er schon nach Cuba abfahren könnte. Als sein Stellvertreter wird, nach einer Angabe der »Epoca«, General Jovellar in Begleitung des politischen Gouverneurs der Habana, Dionisio Lopez Roberts, hingehen. 8

Marschall Serrano, Minister⸗Präsident, ist so weit her⸗ gestellt, daß er schon das Bett verlassen hat.

Das »Diario de Barcelona⸗ giebt jetzt einen Bericht über die beiden Demonstrationen, welche daselbst zu Gunsten der liberalen Monarchie und der Republik von zwei Komites ausgegangen waren. Die Ruhe ist am Sonntage, den 22sten, wenn auch mit einiger Anstrengung, aufrecht erhalten worden. Für die liberal⸗monarchische Entscheidung sprachen sich vor einer etwa 10,000 Personen starken Menge, die aus allen bedeuten⸗ den Bürgern von Barcelona bestand, viele Redner aus. Die republikanische Partei war durch junge Leute und Arbeiter der benachbarten Dörfer vertreten. Der General⸗Kapitän und der Civil⸗ Gouverneur hielten Anreden an sie, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die Freiheit nur in der Ordnung bestehe, und daß den konstituirenden Cortes die ungestörteste Freiheit der Ent⸗ scheidung ertheilt sei. Diese Reden und die des Präsidenten der Provinzial⸗Deputation fruchteten nicht viel, die Behörden ogen sich zurück und eine Weile wurde für Aufrechterhaltung 4 Ruhe gefürchtet, bis der Gouverneur wieder erschien und die föderalistische Fahne wehen durfte. Am Schlusse sprach der Präsident der Provinzial⸗Deputation im monarchischen Sinne, und Alle schworen, der Entscheidung der Cortes sich fügen zu wollen. Ein dreifaches Lebehoch 8 Catalonien erfolgte und ein Telegramm an die provisorische Regierung meldete den glänzenden Erfolg der monarchischen Demonstration.

29. November. (W. T. B.) Die amtliche Zeitung enthält ein Dekret des Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ heiten Lorenzana, durch welches Olozaga zum Botschafter in

Die Königin ist von ihrem Unwohl⸗