worden. Art. VIII bis X. enthalten einzelne Detailbestimmungen/ Madonna aus dem Hause Alba, der berühmten Zierde der Eremitage⸗
galerie zu Petersburg, befinde. Nach der Untersuchung und Darlegung des Verfassers soll das Lottumsche Bild, welches durch die Wirkungzn einer Bombe bei der Belagerung in 3 Stücke gespalten, der Besitzer in GaEëta 182y1 erwarb, die erste von Rafael noch in Florenz gemalte Darstellung, das petersburger Rundbild aber eine röͤmische, entweder eigene, oder durch Schüler ausgeführte Wiederholung der gleichen
ibe von Jahren hindurch den bestehenden Zustand dadurch Nhhe, en egeg anerkannt, daß es Gelder bewilligt hat für Hülfsarbeiter. War der Zustand ein nicht gesetzlicher, so durfte die Bewilligung nicht erfolgen. Soweit meine Erinnerung reicht, ist noch nie, weder in einem größeren, noch kleineren Staate in solcher Weise ein Angriff auf den obersten Gerichts⸗ hof desselben gemacht worden. Je freier ein Staat ist, um so mehr wird er auch achten, hochschätzen und verehren den obersten Gerichtshof des Landes.
Meine Herren! Es ist für mich ganz außerordentlich er⸗ freulich, daß ich bei der Berathung in der vorigen Session mit einer ganz vollen Offenheit mich über die zur Verhandlung stehende Frage vom legislativen Standpunkt ausgesprochen habe. Ich habe gesagt — und zu meinem Erstaunen fand dies da⸗ mals große Beachtung, während ich darin nur etwas ganz selbstverständliches erblickte —: daß es im Prinzip gewiß nicht
— 8 v “ 1.“ 8 8 „ 27 ag gr auch die Königliche Staatsregierung mit mir in diesem” über den Fischereibetrieb in den erwähnten Gewässern. vollkommen einverstanden sein wird. Meine Herre nt — Der dem Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sitzung
. vvrg en, ich en vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vereinigung vüh vett St. Maestet beku in einem großen Reiche die 8 Herzogthum Sachsen⸗Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Rechtsordnung aufrecht zu erhalten. Ich führe die Oberauf dwillschüt und Gräfendorf mit dem preußischen Staatsgebiete, und lch ktegchche Berhtte nn drrc sren gghesc Pen prompt. die Abtretung des unter preußischer Landeshoheit stehenden Theiles unparteiische Rechtspflege im Lande. Dieser meiner Aufgabe— des Dorfes Königshofen an das Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, hat Komposition sein. Berufene Autoritäten der Kunstforschung sind darauf können Sie sich verlassen werde ich gerecht werden, folgenden Wortlaut: 81n 11 “ eifrig an der Entscheidung der hierdurch angeregten Streitfrage thätig. und werde meine Aufgabe nöthigenfalls erfüllen mit derjenigen Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., — Das Altarbild aus der St. Paulskirche zu Schwerin Energie des Willens, die wenig oder vielmehr gar Nichts zu verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags, was EE P ö chmidt, in 9 Originalphotographien von wünschen übrig lassen wird. olgt; b — 6 C. Günther. Verlag von Sagert u. Co. Das Gemälde besteht
“ täuschen Sie sich doch nicht in mei 8 1. In Folge des anliegenden zwischen Preußen und Sachsen⸗ wie in Nr. 161 bereits ib wurde, aus (aeee P on; täuse ie si icht d it zberi neiner Altenburg unterm 9. Juli 1868 abgeschlossenen Vertrages werden in bild und zwei Flügeln und ist auf Gold 8 38 erson; täuschen Sie sich nicht durch Zeitungsberichte, welch ißheit des Art. 2 der Verfassungsurkunde für de ruß sch ild b 1 und f ldgrund ausge 8. N “ b d elche Gemäßheit de der Verfassungsurkunde für den preußischen führt. Jenes stellt den Gekreuzigten dar, zu beiden Seiten des meine Verwaltungs⸗Prinzipien hin und wieder, aber keines⸗ die sachsen⸗altenburgischen Antheile an den Ortschafte d. Kreuzes Fhar gten 2 . . vv-bg e ,89 rch., 8 teine Staat die sachsen Flche ttheile an den Ortschaften un reuzesstammes Maria und Johannes, am Fuß weinend hingesunken weges in korrekter Weise besprechen. Ich habe gar keine — Fluren Willschütz und Gräfendorf, einschließlich der Grund⸗ Magdalena. Auf dem Flügelbild zur Linken Se e an. liberalisirende Neigungen! Ich liebe es noch viel weniger, mit fücke in den Fluren Dobian und Seißla, welche bisher betend vor dem neugebornen Heiland auf dem Stroh der Krippe, in politischen Parteien zu liebäugeln.
1 achsen⸗altenburgischerseits als zu dem gedachten Antheile von Gräfen⸗ der Höhe darüber drei lobsingende Engel von hoher heiliger Schönheit. erwünscht sei, daß in einem obersten Gerichtshofe Hülfsarbeiter Meine Herren, was wird denn nun geschehen? Ja, wenn 8 gehörig 1““ “ der Besteuerung, Auf dem rechten Altarfluͤgel aber den Nrferganbnnen et ühsse esagt, ich würde Sorge tragen, daß von dieser Zuziehung arbeiter beim Obertribunc asse 1 n, und werde I1“ — Sachsen⸗g G 8 ) Zu olche besonde önen Köpfen solancgs geringer Gebrauch gemacht HSh P 1808989J diese hlsn lasgen 1n I üces 18 in Rech⸗ aincgoofe Das Frachs Reüntertun vüseh nttaber lussübrierg dieses e—“—“ v mäß die Anträge sorgfältigst prüfen und sie nur genehmigen, nung setzen. Das ist der Fall des Kon „ der wird von d . uftragt. .“ 8 de sie nach sergfattlüntee ghen ing als “ sich de Könsglichen Regierung wahrhaftig nicht gesucht. Aber ven Gesezes beauftrag 1 8 8 ausstellten. Ich denke, daß in diesem Hohen Hause Niemand die Königliche Regierung nicht anders kann, so muß sie den sein wird, der sagen möchte, das sei nicht geschehen. Wenn Konflikt annehmen. Aber, meine Herren, man braucht so weit das aber der Fall ist, und ich von legislativer Seite die Sache nicht vorzuschreiten, und, wie gesagt, ich werde das auch nicht nach wie vor so betrachte, wie dieses allseitigen Beifall im thun, wenn auf eine andere Weise für die Rechtsordnung im vorigen Jahre zu finden schien, so frage ich: wozu denn nun Lande angemessen gesorgt werden kann. „Wollen Sie sich aber diese Ankräge? Ich berühre jedoch die legislative Erwägung in nun vielleicht einmal klar machen, welche Folgen sie dann so ihrer Bedeutung etwas näher. Worin besteht denn das Be⸗ nebenbei durch den Antrag erlangen können, welche Sie gar denken in Betreff der Zuziehung der Hülfsarbeiter? Meine Herren, nicht erlangen wollen, und die Ihnen, wie ich fürchte, reichliches meiner Meinung nach gar nicht darin, daß die Zuziehung der Aergerniß bereiten werden. Ein Justiz⸗Minister, der in die Lage Hülfsarbeiter Kosten verursacht; denn diese Kosten sind einem versetzt ist, zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnun im so großen Justiz⸗Budget gegenüber, wie wir es haben, ohne alle Lande Hülfsarbeiter zuzulassen und der von diesem seinem und jede Bedeutung. Ich finde das Bedenken auch durchaus Rechte vollständig überzeugt ist, der findet vielleicht Mittel, die nicht in der Person der zuzuziehenden Hülfsarbeiter; ihm an sich sehr unerwünscht sind, die ihn aber in die Lage denn jeder v Fenstin neeästen wird 1 dac Wac. 8 I G 1“ 88 ülfsarbeiter darauf sehen, daß Männer als solche bestimmt tion zu verstoßen, d. h. also, H - tellen, ohne ” “ b “ die ebenso befähigt als geeignet sind für den Dienst des für sie Diäten in Anspruch zu nehmen. Ich stelle Ihnen Ver⸗ EE15 befindlichen Privateisenbahnen vom Monat v Obertribunals, wie etatsmäßige Mitglieder, und jeder Justiz⸗ schiedenes zur Erwägung, was ein Justiz⸗Minister in einer — Nr. 10 der »Mittheilungen der Großherzoglich » Minister ist in dieser Beziehung überall nicht beschränkt. Aber solchen Bedrängniß thun kann. Zuvörderst kann er sehr strenge hessischen Centralstelle für die Landesstatistik« (Novbr. » das große Bedenken, was die Zuziehung der Hülfsrichter in Prinzipien anwenden in Betreff der Beurlaubung, oder, wenn 1868) hat folgenden Inhalt: Uebersicht des Viehstandes im Großher⸗ »* legislativer Beziehung mit sich fuͤhrt, liegt eben darin, daß die er den Urlaub bewilligt, ihn nur dann, wenn der Beurlaubte sogthum Hessen nach der Aufnahme vom 3. Dezember 1867. — Me⸗-⸗ » Ständigkeit der Senate aufgehoben wird, daß die Majo⸗ aus eigenen Mitteln für die Stellvertretungskosten sorgt, ge⸗ keorologische Beobachtungen des Großherzoglichen Katasteramts zu ⸗Mü . † d ine vermeiden. Diejenigen Mitglieder des Obertribunals, welche gen im Monat September 1868. — Güterverkehr in den Rheinhäfen 7 Flensburg 338,0 0,2 — 80., schwach Tage das Eine Rechtens ist, und an einem andern Tage verme 8 venig gll , Iss. von Bingen und Worms im J. 1867. — Tägliche Wasserstände 8 Brüssel 335.5 5,32⁄ — [S0., schwach das Andere. Aus diesem Grunde, Herr Präsident, halte ich bier im Hause Sitz und Stimme haben, wird der Zustiz⸗ — be11114X4A4“ w 1 2 2 „ „ 2
—
Telegraphische Witterungsberiechte v. 1. Dezember.
— Das 4. Heft des 5. Bandes der »Beiträge zur Statistik 8 Far Iöb. Ort. Duar.
Mecklenburgs⸗«, vom Großberzoglich statistischen Bureau zu Schwerin „ herausgegeben, das so eben erschienen ist, enthält tabellarische Ueber⸗ 6 Cöln 5 sches vom Handel der Großherzogthümer Mecklenburg und Strelitz 18 im Jahre 1865.
— Nr. 5 der »Zeitschriftdes Königl. sächsischenstatistischen Bureaus (Mai 1868) hat folgenden Inhalt: Lie am 3. Dezember 1867 im Königreiche Sachsen ausgeführte Zollvereins⸗ und Nord⸗ 7 bundeszählung. II. Die Zählungsresultate (Civil und Militär). — 6 Die Ostermesse zu Leipzig im Jahre 1868. — Uebersicht der Resul⸗ tate aus den meteorologischen Beobachtungen im Monat Mai 1868 und im Frühling 1868 (März bis Mai), angestellt auf den Königlich sächsischen Stationen. — Betriebsübersicht der Königlich sächsischen Staats⸗ und
Abw Temp. Abw n.Se⸗ Jv. M.*E. 7. M. Wind. 335,3 —0,7 0,6 -1,5[S0., sechwach. Helsingfors 340,2 — — 3,9 — WinqFstille.
„ Moskau 335,8 — — 11,9 — Windstille.
2. Dezember.
Nemel 339,7+ 2 4 — 4,4 2,1 S0., Winqdstille. Königsberg 339,79†+ 2,5— 6,2—4,3 S0., schwach. Danzig 339,5 +2,2,— 3,8 — 2,4 SS0., mässig.
5 Cöslin 338,5 4,5 — 2.8, S., mässig. Stettin. 337,7 1,2 — 0,1/080., mässig. Putbus 335,9 0,17– 0,6/S0., schwach. Berlin 336,5 0 9⸗Z—0,2/S0., schwach. Posen 336,9 — 1,6+41,0 /S., schwach. Ratibor 330,5 — 0,3 0,5 — 4 3/S., mässig. Breslau 332,9 +ℳ0 % 0,2 + 1,9 S0S., schwach. Torgau 334,2 —0,6 0,0 —0,4 S., schwach. DPöln 335,0 1,2 — 0, 1NO., schwach. Münster 335,3 1,4 —0,5 /SO., schwach.
Algemeine r-* 2 . 2 Himmelsansicht. trübe. bedeckt. bedeckt.
bedeckt. bedeckt. bedeckt.
s. bedeckt. bedeckt, Nebel. bedeckt.
gz. trüb., feinReg. bedeckt. wolkig.
trüb., gest. Neb völlig heiter. strübe.
heiter.
starker Nebel. trübe, Regen bedeckt.
heiter.
bedeckt. bedeckt. ¹)
es für dringend wünschenswerth, wenn es irgend thunlich ist, Minister gar nicht anders behandeln können, wie die übrigen ee ee E11131“ “ 1b . Zustände herbeizuführen, welche die Hinzuziehung von Hülfs⸗ Justizbeamten des Landes. Wenn also die Letzteren Stellver⸗ richsten Gemeinden Geborenen und Gestorbenen, sowie der geschlosse⸗ Stockholm 339,36 — — 1,4 080., schwach. arbeitern nicht nothwendig machen. Aber, meine Herren, die tretungskosten zahlen, so wird er auch den Mitgliedern des nen Ehen. 1““ Skudesnäs . 337,0 1,4 S0., frisch. Regen. ²) Schwierigkeiten sind nicht unerheblich. Zuvörderst kommt in Obertribunals von ihren Besoldungen Abzüge machen lassen, † 8 8 Gröningen . 337,2 0,3 0., schwach. bedeckt. Betracht die nothwendige Behinderung und diese nothwen⸗ und wenn dann die Herren eine Rechtsbelehrung bisc Kunst und Wissenschaft. Helder .. . 336.7 99 80. G “ dige Behinderung muß beim Obertribunal verhältnißmäßig den Gerichten des Landes suchen, so wird die Recktz⸗ — Die »Alba⸗Madonna, ein echter Rafael in Berlin«, ist ee alkb Ierge. v. 888 8g heiter; stärker sein, als bei anderen Gerichten, weil im Obertribunal belehrung über das Recht des Landes Ihnen wohl der Titel einer kleinen Schrift, in welcher der Verfasser, der Ge⸗ CC1116” „ mässig. ew., gewöhnl. verhältnißmäßig viel bejahrte Männer Sitz haben. Dann aber, zu Theil werden. Aber, meine Herren, ich glaube, heime Hofrath Bußler, nachzuweisen versucht, daß sich im Besitz des 22) Gestern Abend 080. schwach, am 1. Max. — 2,0. Min. — 2,7 meine Herren, h; auch in Betracht, und zwar in einer ganz daß hier im Lande patriotische Mitglieder der Appel⸗ Grafen Lottum in Berlin das wahre Originalbild der sogenannten ²) Bewegt, 880. frisch.
unberechenbaren, aller Vorausberechnung spottenden Weise, der Fall lationsgerichte genug sein werden, die, im Besitz hinlänglicher einer freiwilligen Behinderung, welche eintritt, wenn ein Mittel, sich erbieten werden, ohne Diäten am Obertribunal Mitglied des Obertribunals dem Präsidenten des Obertribu- Hülfe zu leisten. Das ist auch ein sehr wenig erwünschter nals die Anzeige macht, er würde von dem und dem Tage an Weg; denn unter solchen Umständen wird leicht ein Anspruch als Abgeordneter hier in dieses Haus eintreten. Darin liegt auf Beförderung gewährt, und solche Vorausgewährungen sind
Uebersicht der in den Monaten Mai und Juni 1868 in den 12 volk⸗ Riga 339,9 — — 4,8 S., schwach.
eine große Schwierigkeit. Glauben Sie gar nicht, daß ich damit sagen wollte, ich hielte es nicht für erwünscht, daß Mitglieder
des Ober⸗Tribunals hier im Hause säßen; das, glaube ich, ist ür die Interessen des Hauses sehr förderlich, — für die Interessen des Geschäftsganges des Obertribunal aber schwerlich.
Meine Herren, über die Rechtsfrage, die hier lang erörtert wird, bin ich gar nicht zweifelhaft: ich halte die Zuziehung von Hülfsarbeitern beim Tribunal für zulässig. Ich erkenne an, daß vom objektiven Standpunkt aus die Frage zweifelhaft sein mag; ich von meinem subjektiven Standpunkt aus, halte die Beantwortung der Frage für zweifellos, und das glaube ich, ist für mich immer etwas Wesentliches.
Meine Herren, was wollen Sie eigentlich mit Ihrem An⸗ trage und was können Sie mit dem Antrage erreichen? Der Antrag geht dahin, die Position von 1000 Thlr. zu streichen, aus dem Motive, weil die Stellvertreter uünzulässig seien. Der Antrag ist vollkommen begründet, wenn das Motiv begründet ist. Was Sie nun mit Ihrem Antrage wollen, ist nicht etwa, daß das Geld gespart wird; das liegt Ihnen ja ganz fern. Sie wollen vielmehr durch Ihren Antrag erreichen, daß Hülfsarbeiter nichtzugezogen werden. Nun können Sie aber möglicher Weise errei⸗ chen, daß das Geld gespart wird; aber das können Sienicht erreichen, daß Hülfsarbeiter nicht zugezogen werden. Ich erkläre Ihnen wenigstens, daß dieses Ihr Wollen wohl nicht in Erfüllung gehen wird. bin nicht einen Augenblick zweifelhaft, daß
vom Uebel, jedenfalls nicht von Nutzen. Drittens, meine Herren, solchen Anträgen gegenüber wird der Justiz⸗Minister sehr leicht in die Lage gedrängt, mit voller Schärfe und
Schroffheit den Grundsatz durchzuführen, Sr. Majestät dem
Könige nie ein Mitglied der Avppellationsgerichte zum Obertribunal in Vorschlag zu bringen, von dem er nicht mit Sicherheit annehmen kann, daß er ein Man⸗ dat zum Abgeordnetenhaus nicht annehmen wird. Meine Herren, ich habe ihnen vorausgesagt, daß Sie Aergerniß haben würden; das habe ich Ihnen vorausgesagt, aber ich habe Ihnen auch gesagt, daß dies Folgen wären, die mir durchaus uner⸗ wünscht wären, und gebeten, daß Sie mich in solche Lage nicht versetzen mögen. Ich kann damit schließen.
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1“ 1 — Der dem Herrenhause am 28. v. M. vorgelegte Entwurf cinch Gesetzes, betreffend die Abänderung und Ergänzung einh ger Bestimmungen der Fischereiordnung für den Regie⸗g rungs⸗Bezirk Stralsund vom 30. August 1865, berichtig in den Art. I — III die Abgrenzung der betreffenden Gewässer, 5. welche die Fischereiordnung Anwendung finden soll, insonderheit 1 Schonreviere; die in der gedachten Verordnung enthaltene Grena beschreibung hat sich in mehreren Beziehungen als ungenau oder 1 zureichend erwiesen. In dem Art. IV. ff. ist, aus Peranlassane 1. Klagen der Fischer, im Wesentlichen die Maschenweite der? ehe⸗ Garnen und Waden auf in der Regel 8⁄ im Sack und 10 1 in 1 Flugeln, bei Netzen je nach der Gattung auf ³ bis 2 ½ verminde
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Bekleidung kann nicht angegeben werden.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Stecbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Handelsgehül⸗ fen Johann Friedrich Karl Neye aus Ketzin ist die gerichtliche hHaft wegen Urkundenfälschung und wiederholten Betruges aus §§. 247, 249, 250, 241, 242 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in Ketzin und auch sonst hier nicht aufzufinden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Neye Kenntniß hat, wird aufgefordert, da⸗ von der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Neye zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transportes an unsere Gefängniß⸗ Inspection abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Potsdam, den 27. November 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Hignalement: Der Handelsgehülfe Johann Friedrich Karl Reye in Ketzin ist 24 Jahre alt, am 8. Oktober 1844 in Rohrbeck bei Spandau geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat chwarzbraune Haare, bräunliche Augen, braune Augenbrauen, keinen Bart, ovales Kinn, große Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichts⸗ bildung, gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, ist schlanker Gestalt, spricht je deutsche Sprache und hat als besondere Kennzeichen keine. Die
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Bekanntmachung. Im Oktober d. Orte ein junger Mensch von etwa 19 bis 20 Jahren aufgehalten, der sich von Paulitz genannt und plötzlich unter Mitnahme folgender
J. hat sich am hiesigen
Gegenstände: 1) eines braunen Ueberziehers (in der Brusttasche ein braunledernes Portemonnaie mit neusilbernem Schloß, worin 13 Thlr. „baar), 2) einer braunledernen Cigarrentasche, sowie eines Erinnerungs⸗ kreuzes pro 1866, eines Militär⸗Urlaubspasses und Gesellenbriefes, 3) eines Paar grauer Buckskinhosen mit schwarzen Streifen, 4) einer dergleichen Weste, 5) eines dergleichen Rockes, 6) eines Paar roßlederner Stiefel, 7) eines schwarzen Cylinderhutes (franz. Fagon), 8) einer silbernen Cylinderuhr mit Goldrand und Sekundenzeiger Nr. 10,296, 9) einer Vierringe kurzen silbernen Uhrkette mit goldenem Schlüssel, 10) eines schwarzen Tuchrockes, 11) eines Paar schwarzer Buckskin⸗ hosen, 12) eines Paar heller Buckskinhosen mit brauner Bise, heim⸗ lich verschwunden ist. Der angebliche Paulitz ist etwa 1 bis 3 Zoll groß, von schwächlicher Figur, hat dunkelblonde kurz geschorene Haare, starke dunkle Augenbrauen und spricht etwas geziert und sehr schnell. Zeitweilig pflegte derselbe auch eine Brille zu tragen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß derselbe Mensch in Stralsund unter dem Namen v. Wrangel und v. Mankowski und in Danzig unter dem Namen v. Wasilewski sich aufgehalten und verschiedene Schwindeleien verübt hat. Die resp. Polizeibehörden werden ersucht, auf diese Persönlich⸗ keit zu vigiliren, zu recherchiren, ob dieselbe sich etwa noch im Besitze der hier gestohlenen Sachen befindet, auch denselben zu verhaften und
schleunigst hierher Nachricht zu geben. Elbin 9 r 1868. “ Her Stnatsamnevalt.. .
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