1868 / 286 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

at-Actien-Bank. 3 rankfurter Bank Status am 30. November 1868. -gn67 ö ün 0 Fes 2 1868. 8. 8 Aetiva. 181 W 1 3 4 Gemünztes Geld und Silber⸗Barren. Fl. 17,886,400 öö von und Noten der Preuss Bam k 5 889 Diskontirte Wechsel. eeeee 2 13,072,400 8” VE ds 1, 387836 Vorschüsse gegen Unterpfänder. » 3,667,900 268500 Wechsel auf auswärtige Plätze 3,249,100 198,086 8“ ⸗Immobilien und verschiedene d.* ctiva. 8 166,938 . gb den Staat atuten Thke. 1,999909 Staatspapiere.. Diskontirte verlooste Effekten 364,300 Außerordentl. Darlehen an die Stadt 432,290 Frankfurt a NnNn.. . B9 294,028 154,550

5,747,000 n Vantscene im Umlauf....... . Br. 29721490 Fl. 222) ankscheine im Umlau .29,7 .

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sesteilung an, ür Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.

Inserti onspreis für den Naum einer Pruczeile Di¶ Sgr.

¶[3996]

155,8

289 8”

Preuss. Staats- und Communal-Papiere. Grundstück und ausstehende Forderungen.

1ö1öX*“*“

Aectien-Kapitell! . cae⸗ Noten im Umlauf. Verzinsliche Depositen:

mit 2monatlicher Kündigung

mit 3monatlicher Kündigung.. Guthaben der Korrespondenten und im Giroverkehr. Reserve-Fonds

[3994] Monats⸗Uebersicht der Provinzial⸗Actien⸗Bank des Großherzogthums Posen. 8 ctiva. Geprägtes Geld 8 . Thlr. Noten der Preuß. Bank und Kassenanweisungen Wechsel Lombard⸗-⸗Bestänne * Grundstück und diverse Forderungen...... ö“

337,630. 7,840. 1,246,660. 534,230. 98,010.

993,310.

S *

Noten im Umlauf Ferdermn en von Korrespondenten. 8 8 e Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ igung..

Posen, 8

00000900900⸗920 b80

Thlr.

SürüüArüuüüüüerreee

er 1868. 8 Die Direktion. 3992] Monats⸗Uebersicht der städtischen Bank pro 30. November 1868 gemäß §. 23 des Bank⸗Statuts vom 18. Mai 1863.

Activa.

Geprägtes Geld 1

Königl. Bank⸗Noten, Kassen⸗Anweisungen

und Darlehns⸗Scheien 8

Wechsel⸗Bestände.

Lombard⸗Bestände 8

Effekten nach dem Courswerthe.. Passiva.

Thlr. Sgr. 352,706 6

205,953 1,733,722 1,003,135

143,938

hlr. 1 Banknoten im Umlauf.. 1 gh 2 2) Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr 240,466 4 3) Depositen⸗Kapitalien.. 1— 1 welches die Stadt⸗Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §§. 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. jheit der 8s Brreslau, den 1. Dezember 1868. 14 .““ Die städtische Bank. Monats⸗Uebersicht

Coͤlnischen Privat⸗Bank.

Gemünztes Geld uF . ..CEöhlr. Kassen⸗Anweisungen und r Preußischen Bank Wechselbestände... 88

Lombardbestände. .

Diverse Forderungen und Immobilien.. 618

Passiva.

8

BVäntnoten im vmntaaf F1“ uthaben von Privatpersonen mit Einschl 8 Giro⸗Verkehrs 1cgch son⸗ Uülchtuß be Verzinsliche Depositen⸗Kgpitalien: n lher, Fpdigun sfrist Thlr. 79,400 3 mit dreimonatlicher Kündigungsfrist. 870,9007 * Cöln, den 30. NKoverree vügefrist 8 ; Die Direktion.

Thlr.

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

1, ℳ% 1 17 2 .

v“ ö

—————

„Am 1. D wird die Bahnstrecke von Mülheim aRhein

bis Bergisch⸗Gladbach dem öffentlichen Verkehre, zunächst ausschließlich

für den Güterverkehr, übergeben; der betreffende Nachtrag zum Lokal⸗

Gütertarif kann auf sämmtlichen Güter⸗Expeditionen eingesehen wer⸗

den und ist daselbst zum Preise von 1 Sgr. das Stück zu kaufen.

Das Polizei⸗ und Betriebsreglement der Bergisch⸗Märkischen Bahn ritt mit dem Tage der Betriebseröffnung auch für die Strecke Mül⸗

Hen . eg

1 egen des Personen⸗, Gepäck⸗ und Privatdepeschen

besondere Bekanntmachung erfolgen. 1 1

Elberfeld, den 28. November 1868. E

Königliche Eisenbahndirektion.

988,000 51,600

23,400 » Eingezahltes Actien⸗Kapital 000 1,497,100

Unverzinsliche Baar⸗Depositen

Unerhobene Dividende..ü . .“

[8987] 8 Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß, nachde Betrieb der Bahnstrecke Breslau⸗Vossowska eröffnet 9 nütdeene auf §. 1 der Gesellschafts⸗Statuten die formelle Vereinigung der

Oppeln⸗Tarnowitzer und Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn stattgefunden und

die Gesellschaft die Firma:

Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn”

angenommen hat. Breslau, den 29. November 1868. 8 Der Verwaltungsrath der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn.

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbu druckeri (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Weitcha theis als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger erschienen:

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ sschen Staats. Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Prkaßie Staats⸗Anzeiger. Juli 1867. 3 ½⅞ Bg. 8. geh. 3 Sgr.

Statistique agriceole, indastrielle et eommer- eiale de la Prusse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula-

tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aôut 1867. 4 ¼ Bog. 8. geh. .“ 5 Sgr.

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Novem⸗ ber 1867.) 6 ¼ Bog. Royal⸗4. geh. 1 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für 1862. Zweiter Jahrgang. 1867. 27 ¼ Bg. 8. gah 42 Sgr.

Die Hohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger). JZanuar 1868. 3 ¾f Bog. 8. gceh. 3 Sgr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1867. 1 ¾⅞ Bog. 8. geh. Sgr

Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen Staates. . des Königl. Preußischen Staas Anzelgers. 1868. 11 ¼ Bg. 8. geh. 7⅞ Sgr

Die englische Rede⸗ und Preß reiheit und die Fenier⸗ rozef e. (Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Amzeiger) 1868. 2 Bg. 8. geh. 2 ½ Sgr.

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht dder Boden⸗, Bevölkerungs⸗ und Nahrungs⸗Verhältnisse der Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll⸗Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1 7. (Separat⸗Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger.) 1868. 3 Bg. 8. geh. 2 Sgr.

Le territoire de la confédération allemande du nord. Etude géographique traduite du Moniteur prussien. September 1868. 8. geh. 2 ½⅞ Sgr.

Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen

Landrechts für die preußischen Staaten. (Separat⸗ Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.) Oktober 1868. 8. 1 ½⅞ Sgr.

Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. März. Zweites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli. August. September. 1868.

Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Staats⸗Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post⸗Anstalten Cer. egeüatzeic u für den Preis von 10 Sgr. vierteljäͤhrlich zu beziehen.

8 Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Freiherrn von Münchhau⸗ sen zu Posen den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Ekichenlaub; dem Major Schulz im 1. Nassauischen Infan⸗ feriregiment Nr. 87, dem Hauptmann der Artillerie Franz Wever, Direktor der Geschützgießerei, und dem Superinten⸗ denten, Pfarrer Jäger zu Cöln, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Rittergutsbesitzer Puttlich

auf Sandlack, im Kreise Friedland, den Königlichen Kronen⸗

Orden vierter Klasse; den Obermeistern Lahndt und Wederik, so wie dem Vize⸗Obermeister Schmidt von der Artilleriewerk⸗ statt zu Spandau, ferner den Kirchenvorstehern, Altsitzern Joachim Friedrich Lüders zu Recklingen und Christoph Schulz zu Quadendambeck, im Kreise Salzwedel, und dem katholischen Lehrer Tschöcke zu Riegersdorf, im Kreise Franken⸗ stein, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Tischlergesellen August Fricke aus Gifhorn die Rettungsmedaille mit dem Bande zu verleihen.

88 8 8 8 Are. b es 2 6 Ihre Majestät die Königin ist gestern Abend von Coblenz hierher zurückgekehrt. .“ 8 111e““ Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Waldenburger Kreises im Betrage von

100,000 Thalern II. Emission. Vom 9. November 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von den Kreisständen des Waldenburger Kreises auf dem Kreistage vom 10. Juni 1868 beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten über den Betrag der durch Allerhöchstes Privilegium vom 5. März 1866 (Gesetz⸗Samml. pro 1866, Seite 168 ff.) genehmigten Anleihe hinaus erforderlichen Geld⸗ mittel im Wege einer weiteren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lau⸗ tende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 100,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläu⸗ biger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäß⸗ heit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 100,000 Thlrn., in Buchstaben: »Einhundert Tausend Thalerni)/),““ welche in folgenden Apoints: 30,000 Thaler à 300 Thaler, 40,000 à 100 »„ 20,000 10,000 2. = 100,000 Thaler, 1“ nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser bligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der bligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ vep wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allgemeinen Kennt⸗ zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 1 Gegeben Berlin, den 9. November 1868. 8.) 8 4. . Wilhelm. 1 Gf. v. Itzenplitz. Gf. zu Eulenburg.

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Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau.

Obligation des Waldenburger Kreises. 144“*““

.. Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm. u.. . genehmigten Kreis⸗ tagsbeschlusses vom 10. Juni 1868 wegen Aufnahme einer Dahrlehns⸗ schuld von 100,000 Thalern bekennt sich die ständische Kreisschulden⸗ Kommission Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ schuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht ein Jahr nach der Emission beginnend, also vom Jahre 1870 ab aus einem Tilgungsfonds, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen gebildet wird.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver⸗ stärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Breslau, dem Kreisblatte des Waldenburger Kreises und in dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 8

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Waldenburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der spätere Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 88

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51 §§. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Waldenburg. 8 8

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗Kommunalkasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 4

Mit dieser Schuldverschreibung sind.... halbjährige Zins⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahres .. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus⸗ gegeben. .

8 Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Waldenburg gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Ta⸗ lons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗ Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig eschehen ist. b

8 1 Bicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

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