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Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
Unterschrift ertheilt. 1 Waldenburg, den. 18. 12 Die ständische Kreisschulden⸗Kommission.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. Zins⸗Coupon zu der Kreis⸗Obligation des Waldenburger Kreises II. Emission, ittr. E“ über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über. Thaler. Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom ..ten bis resp. vom ..ten EIEo und späterhin die Zinsen der vor⸗ benannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Waldenburg.
Waldenburg, den . .ten 18.. 8
Die ständische Kreisschulden⸗Kommission.
Dieser Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres
an gerechnet, erhoben wird. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. Talon
zur Kreis⸗Obligation des Waldenburger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Waldenburger Kreises II. Emission Littt. 2““ über Thaler à fünf Prozent Zinsen, die .te Serie Zins⸗ Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Waldenburg, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch er⸗ hoben ist. s 18
..ten
Waldenburg, den.. .:. 86 1 Die ständische Kreisschulden⸗Kommission.
Finanz⸗Ministerium.
8 Bekanntmachung. 8
In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember v. J., betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königs⸗ berg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges. Samml. S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 30. v. Mts. 2,228,000 Thlr. Darlehnskassenscheine sich im Umlauf befunden haben. “
Berlin, den 1. Dezember 1868.
Der Finanz⸗Minister
v. d. Heydt.
Angekommen: Se. Excellenz der Bundes⸗Kanzler und Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bismarck⸗ Schönhausen, von Pommern.
Am 16. Dezember e. wird zu Mittweida eine Telegraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Dresden, den 1. Dezember 1868. Telegraphen⸗Direktion.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 3. Dezember. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittags den Bundes⸗Kanzler und Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck⸗Schön⸗ hausen, nahmen hierauf die Meldung des von Urlaub zurückgekehrten General⸗Majors und General⸗Adjutanten von Tresckow und die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militärkabinets entgegen. Um 2 Uhr ertheilten Se. Majestät dem Minister für die geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten von Mühler Audienz. —
— Ihre Majestät die Königin ist gestern Abend hier eingetroffen und wurde am Bahnhofe von Sr. Majestät dem Könige empfangen und zum Palais begleitet. Ihre Majestät empfing heute den Besuch der Königlichen Familie.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun⸗ gen, sowie für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun⸗ gen, sowie für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielten heute eine Sitzung ab.
— Auf Grund des von dem Bundesrath des Nord⸗ deutschen Bundes in der Sitzung vom 10. Juni d. J. über den Königlich sächsischen Antrag wegen Herbeiführung eines Bundes⸗ gesetzes zum Schutze des geistigen Eigenthums gefaßten Beschlusses hat der Bundes⸗Kanzler den auf Veranlassung der Königlichpreußi⸗ schen Regierung ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes, betref⸗
fend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst,
an geographischen, naturwissenschaftlichen, architektonischen un ähnlichen Abbildungen, sowie an photographischen Aufnahnn nach der Natur, nebst Motiven dem Bundesrathe mit 1 Bemerken vorgelegt, daß er denselben auch den Ausschüssen füt Handel und Verkehr, sowie für Justizwesen mitgetheilt habt Einer Berathung durch die betheiligten Königlich preußischen Behörden hat der Entwurf noch nicht unterlegen. B
— Die heutige (15.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde bald nach 10 ¼ Uhr durch den Praͤsi⸗ denten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sic: der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Zustiz Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissare
Der Präsident theilte mit, daß der Abg. Schulze (Berlin) seine Interpellation wegen des das Genossenschaftswesen 18 treffenden Gesetzes zurückgezogen habe. Dadurch war der erste Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Es feolgte: der in der Vorberathung über die zwischen Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden ver⸗ einbarte revidirte Rheinschiffahrts⸗Akte vom 17. Oktober 1868 gefaßte Beschluß. Das Haus ertheilte wiederum mit sehr großer Majorität der Akte die verfassungsmäßige Zustimmung Der Rest des Etats für das ZJustiz⸗Ministerium wurze ohne Debatte bewilligt. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, brachte darauf im Allerhöchsten Auftrage zwei Vorlagen ein.
1) Gesetzentwurf, betreffend die Aenderung der Stempelsteuer in der Provinz Hannover.
Diese Vorlage leitete der Minister des Innern folgender⸗ maßen ein:
Vor dem Eintritt in die Vorberathung des Etats meines Ministeriums erlaube ich mir 2 Gesetzentwürfe einzubringen. Den ersten bringe ich ein im Namen des Herrn Finanz⸗Mini⸗ sters. Es ist der Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung der Stempelsteuer in der Provinz Hannover. Der Gegenstand des Gesetzes wird sich am klarsten ergeben, wenn ich Ihnen den Eingang der Motive zu dem Gesetzentwurfe verlese:
»Die Regelung der Stempelsteuer in der Provinz Hanno⸗ ver, behufs Herstellung der Uebereinstimmung mit den in den übrigen Provinzen bestehenden Stempelabgaben, hat noch nicht zum Abschluß gebracht werden können. Durch die Verordnun⸗ gen vom 4, 5. und 19. Juli v. J. (G. S. S. 1057 ff., 1120 und 1191) sind die Stempelabgaben von Wechseln, von Urkunden über Rechtsgeschäfte, von Zeitungen, Kalendern, Spielkarten und die Erbschaftsabgabe, so wie die allgemeine Ver⸗ waltung des Stempelwesens geordnet. Daneben aber sind die Vorschriften des hannoverschen Stempelgesetzes vom 30. Januar 1859 noch in erheblicher Ausdehnung, namentlich in Bezug auf die bei den Gerichten und Verwaltungsbehörden vorkommenden Verhandlungen, Verfügungen, Ausfertigungen, Gesuche, Zeugnisse ꝛc. in Kraft geblieben. Die Erreichung einer vollständigeren Uebereinstimmung wurde vornehmlich dadurch verhindert, daß sowohl das Gerichtskostenwesen der Provinz Hannover, als das dortige Gebührenwesen in Verwaltungs⸗ sachen sich in anderer Gestaltung als in den übrigen Theilen der Monarchie entwickelt hat, und in beiden Beziehungen der engste Zusammenhang mit den Stempelabgaben besteht. Diese Hindernisse sind noch jetzt in Betreff des erst gedachten Punktes nicht beseitigt. Nach reiflicher Erwägung des Gegenstandes hat für jetzt von einer Reform des Gerichtskostenwesens in Han⸗ nover noch Abstand genommen werden müssen. Dagegen sind die Schwierigkeiten hinsichtlich der Gebühren in Verwaltungs⸗ angelegenheiten durch das Gesetz vom 27. Februar d. J. (Ge⸗ setz⸗Samml. S. 177) beseitigt, so daß in dieser Richtung einer weiteren Regelung des Stempelwesens nichts mehr entgegen⸗
eht.« G Diese weitere Regelung ist Gegenstand des Gesetzentwurfs, den ich die Ehre habe, mit Allerhöchster Ermächtigung zu über⸗ reichen. Ich stelle die geschäftliche Behandlung desselben anheim.
Der Gesetzentwurf wurde der Finanzkommission überwiesen.
2) Gesetzentwurf, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig⸗Holstein.
Diese Vorlage leitete der Minister des Innern folgender⸗ maßen ein:
Die zweite Gesetzesvorlage betrifft die Verfassung und Ver⸗ waltung der Städte und Flecken der Provinz Schleswig⸗Holstein. Für die Städte des Herzogthums Holstein besteht eine allgemeine
tädteordnung vom 11. Februar 1854; allein durch die seit Einverleibung der Herzogthümer in den preußischen Staat ein⸗ geführte Gesetzgebung, namentlich seit der Trennung der Justiz von der Verwaltung, seit Einführung der Gesetze über die Freizügigkeit und die Gewerbefreiheit hat diese Städteordnung ihre Basis und Anwendbarkeit zun⸗ großen Theil verloren. Für die Städte des Herzogthum Schleswig bestand eine kodifizirte Städteordnung nicht; die Städte des Herzogthums wurden verwaltet, theils nach Lübi⸗
schem Recht, theils nach dem Jütischen Low, theils nach ge⸗ schriebenen Stadtrechten, theils auch bloß nach Observanzen. Die Verwaltung des Städtewesens und die Rechtsfindung in inzelnen streitigen Fragen wurde dadurch außerordentlich er⸗ w wert, und es ist seit mehreren Jahrzehenden der Wunsch des
zogthums gewesen, die Verfassung der Städte auch gesetzlich gere⸗ bitzu sehen. Diese Bestrebungen haben bisher zu keinem Resultat ge⸗ ührt. In der vorigen Sitzung ist aus dem Landtage ein Antrag auf esetzliche Re elung des Städtewesens für die ganze Provinz Echleswig⸗ olstein eingegangen und ein Entwurf zu einer Städteordnung vorgelegt worden. Dieser Entwurf hat wesent⸗ lich zur Basis gedient für diejenige Berathung, die in Folge dessen zuerst mit einer Kommission von sach⸗ und lokalkun⸗ digen Leuten in Kiel stattgefunden hat, und deren Ergebniß dann dem Provinziallandtage in Schleswig⸗Holstein vorgelegt worden ist. Die Bemerkungen und Wünsche, die der Pro⸗ vinziallandtag zu dem Entwurfe gemacht hat, sind, soweit die Regierung geglaubt hat, darauf eingehen zu können, berück⸗ sictigt. Die Vorlage kommt jetzt zur Berathung des Landtages der Monarchie, und ich habe die Ehre, mit Allerhöchster Ermäch⸗ tigung den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz
leswig⸗Holstein, vorzulegen. i Ich würde anbeimgeben, den Gesetzentwurf der Gemeinde⸗
kommission zu überweisen, die sich vielleicht zum Zwecke näherer
Information noch durch Mitglieder aus dem Hause ver⸗ stärken kann. ““ 8
Der Gesetzentwurf wurde der um 7 Mitglieder zu verstär⸗ kenden Gemeindekommission überwiesen.
Das Haus ging darauf über zur: Vorberathung des Etats für das Ministerium des Innern, Summa 8,241,163 Thlr. Die Diskussion dieses Etats leitete der Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Wulfshein ein. G
Zur Generaldebatte sprachen die Abgg. Kantak, Solger, v. Diest, v. Kardorff, v. Beesten, v. Vincke⸗Olbendorff, Dr. Waldeck, Braun⸗Wiesbaden, Duncker. Der Minister des In⸗ nern Graf zu Eulenburg griff nach den Abgg. v. Kardorff und Braun⸗Wiesbaden in die Diskussion ein. (Schluß des Blattes.)
— Nach zuverlässigen Nachrichten haben sich in Lima und Callao verschieden Fälle des gelben Fiebers gezeigt, so daß für alle, Schiffe, welche von einem mit dieser Krankheit infizirten Hafen kommen, peruanischer Seits Quarantaine an⸗
geordnet worden ist.
Osterholz, 28. November. Heute wurde hier der erste Kreistag abgehalten und durch eine Ansprache des Vorsitzen⸗ den über Stellung und Aufgabe der Versammlung eröffnet.
Sachsen. Dresden, 1. Dezember. (Dresd. J.) Se. Majestät der König ist heute Nachmittag 14 Uhr von Alten⸗ burg wieder hier eingetroffen. 8
Hessen. Darmstadt, 1. Dezember. (Darmst. Z.) Der Großherzog hat heute Mittag 12 Uhr den zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der schweizerischen Eidgenossenschaft an dem Großherzoglichen Hofe beglaubigten Obersten Hammer in besonderer Audienz empfangen und aus dessen Händen das ihn in gedachter Eigenschaft beglaubigende Schreiben des schweizerischen Bundesraths entgegengenommen.
Württemberg. Stuttgart, 30. November. (St. A. f. W.) Veranlaßt durch kundgewordene Bedürfnisse und durch die Anträge der im Jahre 1863 niedergesetzt gewesenen größeren Schulkommission ist mit Ermächtigung des Königs der Entwurf eines Normallehrplans für die Volksschulen des Landes, und zwar zunächst für die einklassigen Schulen, ausgearbeitet und zur Begutachtung desselben eine Kommission gebildet wor⸗ den, welche außer den Vorständen und den Referenten der bei⸗ den Ober⸗Schulbehörden neun im Schulwesen erfahrene Geist⸗ liche, insbesondere Bezirks⸗Schulinspektoren und eine gleich große Zahl von Lehrern aus beiden Konfessionen, sowie einen Lehrer israelitischen Glaubensbekenntnisses zählt.
Diese Kommission ist nunmehr am 26. d. M. unter dem Vorsitze des Kultus⸗Ministers v. Golther im Ministerialgebäude zusammengetreten. 1 8
Von der Kommission wurde zunächst eine Subkommission, bestehend aus einem Vorstande, vier Bezirks⸗Schulinspektoren und vier Schullehrern, gewählt und zugleich beschlossen, der Subkommission den Auftrag zu ertheilen: den vorliegenden Entwurf einer speziellen Prüfung in der Weise zu unterwerfen, daß dabei die verschiedenen prinzipiellen Gesichtspunkte ins Auge zu fassen und bestimmt formulirte Vorschläge zunächst für die einklassige Schule zu machen seien, welche zugleich auch die Basis zur Bearbeitung der Plane für mehrklassige Schulen bilden können. 8 Zugleich hat diese Subkommission, an welcher auch das israelitische Mitglied der Gesammtkommission in vorkommenden
Fragen theilnehmen wird, die Ermächtigung erhalten, nach Be⸗
dürfniß weitere Recherchen anzustellen und Gutachten sich er⸗ statten zu lassen, auch erforderlichen Falls weitere Mitglieder der Gesammtkommission zu ihren Berathungen beizuziehen. Bayern. München, 1. Dezember. (N. K.) In den letzten Tagen dieser Woche wird eine Sitzung des Staatsraths stattfinden zur Berathung einiger Gesetzentwürfe — Aufhebung der Schuldhaft, Bürgerwehr u. s. w. — die in den ersten Sitzun⸗
.ges Kammer der Abgeordneten derselben vorgelegt werden
„DOesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Dezember. (W. T. B Die Großherzogin Alice von Tograng ist 88 in 838 burg von einem Prinzen entbunden worden.
Pesth, 1. Dezember. In der Sitzung der Reichsraths⸗ delegation ließ der Präsident eine Zuschrift des Herrenhauses be⸗ treffs der Neuwahlen in die Delegation verlesen. Eine Vorlage des Kriegs⸗Ministeriums betreffs Gebahrung mit dem Ordinarium für die Landarmee wurde dem Budgetausschuß überwiesen, eben so das eingelangte Nuncium der ungarischen Delegation über das Budget des Ministeriums des Aeußern und das Or dinarium der Kriegsmarine. Auf der Tagesordnung stand das Erforderniß für die Kriegsmarine. Die Annahme der Aus⸗ schußanträge erfolgte nach kurzer Debatte.
— Der reichsräthliche Finanzausschuß berieth über die Nuncien der ungarischen Delegation bezüglich des Ministe⸗ riums des Aeußern und Ordingriums der Marine und beschloß die Bewilligung von 10,000 Fl. Depeschenkosten im auswär⸗ tigen Etat, so wie 8400 Fl. Pensionen im Marineordinarium, dagegen den Abstrich von 20,000 Fl. für Feuer⸗ und Elementar⸗ schäden aufrecht zu halten; weiter berieth der Finanzausschuß über die Vorlage des Kriegs⸗Ministers betreffs der Bedeckung des Defizits für 1868 per 3,700,000 Fl. und nahm nach langer Debatte den Antrag Rechbauers an, in die Behandlung dieser Vorlage nach erfolgter Rechnungslegung pro 1868 einzugehen.
—. Von der Magnatentafel wurde das Volksschulgesetz nach fünfstündiger Generaldebatte, in der Spezialdebatte die ersten zwei Paragraphen unverändert angenommen.
Vom Unterhause wurde der Gesetzentwurf über die In artikulirung der griechisch⸗katholischen Episkopate in Karlsburg und Samos⸗Usvar, ferner der Gesetzentwurf über die Groß wardein⸗Klausenburger Bahn in der General⸗ und Spezial⸗ debatte angenommen. Der Finanz⸗Minister Lönyay legte hier. auf Gecede maeefe vor über Errichtung eines Obersten Rech, nungshofes, über Tilgung der Eisenbahnschuld der Theißbahn gesellschaft und endlich uüber die Verwendung des Eisenbahn“ anlehens. Bezüglich des letzteren Gegenstandes theilte Lönyay mit, daß 352,341 Stück Obligationen begeben sind, welche 28,771,742 Gulden ergeben haben. Die 7 ½ Prozent dieser Summe machen 2,120,680 Gulden aus, die Interessen für 352,341 Stück Obligationen aber 2,114,046 Gulden; so sind nicht nur 7 Prozent erreicht, sondern es zeigt sich noch ein Ueberschuß von 6634 Gulden. Hierauf folgt die Behandlung des Gesetzes betreffs der Union mit Siebenbürgen.
— Der ungarische Minister des Innern hat das Pesther
Komitat auf dessen Ansuchen in Bezug auf Räuber, Raub⸗ mörder oder deren Theilnehmer für die Dauer von 6 Monaten mit dem Standrechte bekleidet. — 2. Dezember. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm in seiner heutigen Sitzung die Aenderungen des Wehrgesetzes nach Maßgabe der vom österreichischen Reichsrathe vorgenom⸗ menen Aenderungen an.
— In der Sitzung der österreichischen Delegation wurde das Budget des Kriegs⸗Ministeriums größtentheils nach den Anträgen des Budgetausschusses genehmigt.
Schweiz. Bern, 30. November. Der Große Rath von Bern hat über den Gesetzentwurf der Regierung verhandelt, betreffend Erweiterung des fakultativen Referendums in §. 6 der Verfassung zu einem obligatorischen. In der Abstim⸗ mung unter Namensaufruf wurde mit 128 gegen 56 Stimmen das Referendum angenommen und mit 144 gegen 36 Stimmen beschlossen, auf den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten.
Belgien. Brüssel, 2. Dezember. Die Repräsen⸗ tantenkammer begann gestern die Generaldebatte über das Einnahmebudget. 8
Großbritannien und Irland. London, 1. Dezen ber. Der Herzog und die Herzogin von Aumale sind auf Schloß Windsor zum Besuche bei der Königin angelangt. Der Lordkanzler und Stafford Northcote sind, Letzterer nach mehr⸗ tägigem Aufenthalt, von dem Schlosse nach der Hauptstadt zurückgekehrt. 8
— Die Abendblätter melden, daß Ed. B. Wetherell seinen Posten als Unterstaatssekretär für Irland, an Stelle von Sir Thomas Larcom, angetreten hat.