4872 Chtigte Se. Königliche Hoheit der beantragt wurde, ist eine Vereinfachung es Verfahrens i 88 Am Morgen des ten beltcht4 Er. Seng e . Hvypothekensachen, eine schleunigere Erledigung der Hypot . urde an die Königliche Staatsregierung zu beantragen, da Die Königliche Staats⸗Regier 12 8 Iö— Kronprinz in Woolwich die Batierie, welcher depete 885 erleichterte Form für die Hopothekenurktbelen eA dringend wünschenswerth sei, die Gerichtsbarkeit und daß der Hnen e. W Beneessun ühr t ind die der Prinz selbst vorexerzirte, und bega g „. 8 tenurkunden. es d , 1 z gesetzlichen Nege attachir ist zniglichen Dampf⸗Yacht »Vivid« nach den Allen diesen Anforderungen, meine Herren, ist in dem Verfahren in Ehesachen in der Provinz Hannover neu zu regeln. lung entgegenzuführen. Sic an Vord der Kömigeinn a vollendete preußische Panzer⸗ Entwurf der Hypothekenordnung gerade soweit Rechnung ge⸗ und zwar in Uebereinstimmung einerseits mit dem hanon⸗ Nachdem der Regierungs⸗Kommissar, Landrath Stein⸗ Victoria⸗Zoas, gelm⸗ deah nschein zu nehmen. Höchst- tragen, als die Sicherheit des Hypothekenverkehrs dieses zuläßt. chen Gerichtsverfassungs⸗Gesetz und Verfahren, anderer⸗ mann, über die gestellten Anträge sich erklärt hatte, nahm das fregatte „König Wilhelme ie viegrr zur See, Henk, und den den ch hebe ganz kurz drei Punkte hervor. Die zeitige Dick⸗ seits aber mit denjenigen Prinzipien, welche für die Gerichtsbar⸗ Haus den Antrag Windthorst (Meppen) an und lehnte den An⸗ derselbe wurde dort von 8* “ Bur Fctzigen 8 verweilte leibigkeit der Hypothekenurkunden ist meines Erachtens ein SIa. kiit und das Eheverfahren für die alten Provinzen gelten. trag des Hr. Eberty ab. Bau uͤberwachenden Marinebcamterdenen Eunrichtungen Höchst. stand, welcher dem Realtredit künstiiche Hindernisse bercin, 2¼☚ Lie Königliche Staatsregierung ist auf diesen Antrag nicht Die Positionen der Titel: Für Wohlthätigkeitszwecke und ungefähr 1 ½ Stunden Taren 2aI’88 sah 1 Hoheit degab Sich denn es wird der einfache Sinn der Gläubiger leicht zu aingegangen in dem berechtigten Wunsche, über diese Sache die allgemeine Ausgaben wurden meist ohne Widerspruch an⸗ dersel be ein gehend besichtigte. e. — 3 gl. 8 Friglichen Hoheit Gedanken geführt, daß eine Sache, worüber soviel Papier ver Stimme der Provinz zu hören. Es hat sich nun bereits im genommen. Der Abg. Schröder beantragte: hierauf nach London und kas en Ihrer Windsor ein⸗ schrieben wird, nothwendig auch Bedenken in sich haben müss vorigen Provinziallandtage diese Stimme vernehmen lassen; 88 Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Titel 31 Nr. 3.: der Kronprinzessin, Höchstwe che kurz zuvor Cambridge Deshalb ist es dringend wünschenswerth im Interesse der leich⸗ dann ist dem Provinziallandtage in dieser Session ein Gesetz⸗ „Fonds zu Almosen und Unterstützungen«, welcher früher aus der getroffen war, das Luncheon bei dem Herzog von Cambridg Umlaufsfähigkeit der Hypothekenurkunden und d twurf vorgelegt, und dieser Gesetzentwurf hat den Beifall Hand⸗ und Chatullkasse des Königs Georg an Hülfsbedürftige in der ein. Nachmittagg empfing Fn. 88. e “ 1s keren vnntagef heeZypothekenbriefe in thunlichst erleicherc 8 großen Majorität des Provinziallandtages erhalten. 1o Jh 65“ Unbeftü t w78 Tbnr 8889 in Buckingham Palace, und kehrte dann nach o doSe König⸗ Form herauszu eben, und dieses ist auch in dem E Meine Herren, wenn Sie den allgemeinen Motiven des = 45,994 Thlr 8 8 vitlt. vhb1“ wo nach dem Diner ein Konzert stattfand, Scsgesd fe tr ta wurf Se dvovon Sie sich bei Durchsicht desselben 168 Gesetzentwurfs Ihre Aufmerksamkeit schenken, so werden Sie Nachdenn der ie hehn s⸗Kommissar Geheime Regi liche Hoheit den Königlichen Botschafter Grafen Bernstorff mi 8lg 1 Se.s assc den sehr den, daß in der Provinz § 1 1b c gierung ssar Geheime Regierungs⸗ iche Hoher glich bends der Vorstellung im Prinzeß⸗ bald überzeugen werden. Nachdem das Prinzip der Legalität finden, aß de nz Hannover Gerichtsbarkeitsverhält⸗ Rath Piper dem Antragsteller geantwortet hatte, lehnte das einem Besuche beehrte, Abends. der Windsor⸗Castle zurück⸗ aufgehoben worden ist, hat es überall keine weiteren Bedenken nisse in Ehesachen bestehen, denen es so ziemlich an gesunden Haus die Forderung der Regierung ab Theater beiwohnte und erst spät nach Windso die Bearbeitung der Hypothekensachen den Gerichtskollegien zu Grundlagen fehlt. Nach der Gerichtsverfassung in Hannover Zu Titel 35: Dispositionsfonds für die Verwaltung des bhi⸗ 5 die Höchsten Herrschaften im Kreise der entziehen und sie in die Hand Eines Mannes zu legen, dem sollen alle Sachen, welche den Werth von 100 Thaler Innern, antwortete der Minister des Innern Graf zu Lulen⸗ Den 5ten 890h 1 Ne. 8* Prinzen und der Prin⸗ natürlich Subaltern⸗ und Unter⸗Personal zur Seite steht. Von übersteigen, zur kollegiaten Behandlung der Gerichte ver⸗ burg dem Abg. von Benda. hahen Pig ue Zeger dn. itn in diesem Grundsatz geht der Entwurf aus, er verweist die Leitung stellt sein, und zwar die geringeren zur Zuständigkeit Zu Titel 36: Regierungs⸗Amtsblätter und damit verbun⸗ zeftin ehräsen achten die Höchsten Herrsckaften mit den Mit⸗ und Bearbeitung der E“ 8 11“ hegtaan sich befini 21 Pertendig 1 “ Fene nlle dene öffentliche Anzeiger, beantragte der Abg. von Thokarski: 1 9J. g. den GCottesdi b S 8 ür sich selbstständi eht. ie Einrichtun atussachen sich befinden, zur Z eit der großen Senate. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche 5 der Königlichen Familie den Gottesdienst in der Schloß Fmissan, d. sato iehnn ace betebt s. abe ist, daß 1 disen System der Gel htsagrfasuang gegenüber ist es im 2zateeserung diszasstdenn an⸗ 9 tcaeschlehag:Zanr onalich apelle. ; ; znig li 8 ·j . zerichten wenigstens formell abgetrennte Hypoetheken⸗ rechtlichen Sinn als eine Absur ität zu bezeichnen, wenn Ehe⸗ solche Summe in Ansatz zu bringen, daß in den Regierungs⸗Bezirken Morgen begiebt Sich Se. Königliche Hö eit, dg 1““ dehtes rehasen 18 ngfen si für daß Ueber gaobehege sachen in einzelnen Landestheilen der Prcvinz Hannover sa Danzig und Marieuwerder die Amtsblätter und die damit ö nach London, um die landwirihschaftliche Auss — bei in Neu⸗Vorpommern empfehlen; für die alten Provinzen zelnrichtern übertragen sind. Die Regel ist die, daß die Ehe⸗ E11“ Anzeiger in deutscher und polnischer Sprache gedruckt Islington zu besuchen, und von dort nach r acr auf zwei würde sich eine solche Einrichtung, die übrigens wesentlich mit 2 sachen erledigt werden von Konsistorialbehörden; dagegen will 1 D. Regierungs⸗K issarius Worcester, wo Höchstderselbe eine Einladung zur Jag 6 der vorgeschlagenen übereinkommt, nicht empfehlen; das würde ¹ ic nichts sagen, aber doch bemerklich machen, daß Konsistorial⸗ Rat er Regierungs⸗Kommissarius, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Tage bei Lord Dudley angenommen hat. nur zu ganz außerordentlichen Kosten führen. Die Einrichtung recte auch von einem Forstamt ausgeübt werden, welches in 98 “ erklärte sich gegen diesen Antrag. Es sprachen 8 wie sie Ihnen vorgeschlagen wird, meine Herren, ist eine pro. dr allgemeinen Alebersicht freilich nicht aufgeführt worden ist E11“ n Brauchilsch und von Koerber. Der Antrag — Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ visorische, sie wird nur so lange dauern, bis eine neue Gerichts⸗ Noch schlimmer ist es aber, daß für einzelne Landestheile über⸗ Es falgte in der Vorberathung des Etats Kap. 11 der ei schen Bundes für Justizwesen hielt gestern eine Sitzung ab. Organisation ins Leben getreten ist; wenn in dieser Gerichts⸗ daupt gar kein ständiges Gericht in Chesachen existirt, so daß maligen Ausgaben Statlsti h 8 cs lats ne. 39 der ein — Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes 8 Organisation, wie ich hoffe, das ständige Einzelnrichter⸗Amt Plat also die einzelnen Sachen auf Grund von Kommissorien er⸗ Polizeiverwaltun 30,000 b St fanstalts 9, Thlr. Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festungen, finden wird, so wird es sich fragen, ob die Bearbeitung der ledigt werden. Die Berufungs⸗Instanz bildet der Regel nach 102,750 Thlr 9 hlr., Strafanstalts⸗Verwaltung sowie für Rechnungswesen, traten heute zu einer Sitzung zu Hypothekensachen diesem ständigen Einzelnrichter⸗Amte zu über. — der oberste Gerichtshof der Provinz, eine durchaus sachgemäße Der Abg. Sachse befürwortete den folgenden von ih sammen. weisen sei oder einem Organe der Seehssegagnhh Se aash L11.“ “ “ 1 “ 8. stellten Antrag: 1 folgenden von ihm ge b 1 ; 8 oder das andere zu empfehlen, wird sich dann besprechen assen, . . Berufungs⸗Instanz, die dann 8 H 8 16“ 1 1mup“X“X“ — In die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs lic der Zeitpunkt dazu nicht richtig ge 2 wiederum geschaffen werden muß durch Kommissorien. In einem “ E11““ Nadttim schgecgr Küsen nüh che
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In 3 4 Iin diesem Augenblic 1 3 1
ner Civil⸗Prozeßordnung für das Gebiet des Norddeut⸗ wählt sein. Jede Vereinfachung des Verfahrens führt nol⸗⸗ Falle wird die Berufung erledigt durch zwei Personen, Polizeianwaltschaften schleunigst dahin zu rege ie städti
8₰ 4 2½ SC 2 8 88 4 „ „ . . 3 1 STro „ 2. 1 7 zu regeln daß die ädti P schen Bundes ist an Stelle des verstorbenen General⸗ Staats wendig in demselben Grade, als die Vereinfachung eintritt, auh l welche von einer Landdrostei bestellt werden. Die Regelung Kommunen den ländlichen Kommunen und Räntoeaatgrn Fecenhe
Pprokurators Geheimen Raths Dr. Seitz der Großherzoglich zu einer Verringerung der Kosten. Indem nun eine Verein⸗ der Gerichtsverfassung in Ehesachen ergiebt sich nun für Han⸗ nicht benachtheiligt werden. hessische Ober⸗Gerichtsrath, Dr. Aull zu Mainz als fachung des Vegeahregs in erheblicher Weise eintritt und eintr⸗ 2r nover, sobald man die besondere Gerichtsbarkeit aufhebt, ganz Der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath rufen worden, welcher als Kenner 18 Peen⸗ J. fne n z8c 3 len konnte mit Rücksicht auf die Vereinfachung der Prinzipien 88 Weiteres. Die Ehesachen gehören nnach den allgemeinen Wulfshein bekämpfte diesen Antrag, welcher jedoch darauf vom schen Civil⸗ und Prozeßrechts einen begrundetten 1e o kal des Hypothekenrechts, ergiebt sich eine erhebliche Verminderung Grundsätzen der Gerichtsverfassung zur Zuständigkeit der großen Hause angenommen wurde. Die übrigen Positionen des Etats und mit demselben d ürch, eirte acghahtig Näeg 1n 18 olat der Kosten ohne Weiteres. Im Uebrigen ist aber, soweit Kost Eenate, folgeweise in der Berufungsinstanz an das Appella- des Ministeriums gaben zu keinem Widerspruch Aulaß. und Mitglied eines Gerichtshofes zweiter njHag we⸗ noch entstehen, an den bisherigen Sätzen nichts Erhebliches gecn⸗ tonsgericht und in der Nichtigkeitsinstanz an das Ober⸗Appel⸗ Nachdem hiermit die Vorberathung des Etats für das Mini⸗ traut geworden ist. dert worden. Die⸗Regierung erkennt jedoch an, daß es sehr lationsgericht zu Berlin. sterium des Innern geschlossen war, ging das Haus zum je beutige (19.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der wünschenswerth sei, auch hierin eine Aenderung eintreten ze „Was nun das Verfahren anlangt, meine Herren, so liegt naͤchsten Gegenstand der Lagesordnung über: Provinzial⸗Finanz. — Die heutige 1G P 110- vnbn 2 ” Präfidenten lassen und wird dazu schreiten, Ihnen derartige Abänderungen auch dieses sehr im Argen. Wenn irgend Sachen geeignet sind direktion und Bezirkshauptkassen in Hannover, 108,700 Thlr. Nach ronsten wiurver gehen he, iestische w vorzuschlagen, sobald die Finanzlage des Staates es gestatet. fir dasjenige mündliche Verfahren, wie es in Hannover im einer Erklärung des Regierungs⸗Kommissars Geh. Ober⸗Finanz⸗ Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische waren anwesend: z g b Allgemeine d es gr th Moelle wurden die einze 3 1 8 orcster⸗ Praäftdent Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der ch erlaube mir nun, dem Herrn Präsidenten die Aller⸗ 1gP. so sind es grade. die Ehesachen G und dennoch . h Püh. wurden 11“ des bezeichneten Etats 19. inister G 1 nplitz, der Minister für die höchste Ermächtigung nebst Entwurf und Motiven vorzulegen. *†gilt für diese ganz allein das mündliche Verfahren nicht; 8 “ erspruch genehmigt. Es folgte in der Tagesordnung: Henbela suelsichen Fet .es get nra Selchow, der Minister Dem Vorschlage des Präsidenten v. Forckenbeck, den Be⸗ güt . nes alte schriftliche Verfahren völlig unreformirt, di er ae an heea.a für 8 “ der auswärtigen landwirthschaftn E 1 zü- über die gescheftliche 2 dos Entwurss ausu⸗2, dn der Gestalt alter Kanzleiordnungen, welche sich an die Reichs⸗ Angeiegenpeiten, Linnahmen 930⸗, Ausgaben 914,630 Thlr. des Innern Graf zu Eulenburg, der Justiz⸗Minister Br. schenh üiger, die ge chüsgc Ie agtuns gen wurp günde Frozesgesehe anschließen. Die Abgg. Graf v. Bethusy Huc, v. Bennigsen und Frhr. 8 dt, und einige Regierungs⸗Kommissare setzen, bis derselbe sich gedruckt in den Händen der Mig Es erétebt ssch,1 “ W“ 3 Leonhardt, un 1 Rir⸗ ang Vorschl des Abg. v. Kar⸗ finden würde, trat das Haus bei. s ergiebt sich, wenn man das Verfahren reformiren will, v. Hoverbeck beantragten: 1 88 Das Haus beschloß nach dem Bor chiage des Nbg. v. pinlEer Dr. 8. at zuglech üne Weiteres, daß das mündliche Verfahren der hannoverschen Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dafür Sorge zu dorff, den jetzt gedruckt vorliegenden Gesetzentwurf, betreffkend Darauf brachte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt; Gese Prozeßordnung im Allgemeinen Anwendung finden muß. Es tragen, daß das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom die Uebereignung der Dotationsfonds der Hülfskassen an die im Namen des Kultus⸗Ministers von Mühler einen; nnch lstehen nur aber mit Rücksicht auf die Eigenthümli chkeit der Jahre 1870 ab auf den Etat des Norddeutschen Bundes übernommen provinzial⸗ und kommunalständischen Verbände der 8 ältern entwurf ein, betreffend die Gerichtsbarkeit und das gerichi Egesachen besondere Prozeßnormen, welche den Prozeß in Ehe⸗ werde. “ 8 Provinzen der Monarchie, zur Vorberathung im Plenum zu Verfahren in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen in der Provinz Han⸗ sachen als eine außerordentliche Verfahrungsart hinstellen kö Der Minister⸗Präsident Graf v. Bismarck erklärte, daß stellen G 88 nover, und begründete denselben durch die folgenden Worte⸗ ö 111616A6“ 1“ der Zeitpunkt in naher⸗Aussicht sei, wo eine solche Uebernahme 8 8 6 G . De ge! 1 8 , e. bö 7 Der von den Abgg. Braun (Wiesbaden) und Genossen Durch Allerhöchste Ordre vom 2. d. M. sind der Herr Kulue sießt sich der Entwaef nac ente 1 Prb⸗ sich verwirklichen ließe. 8 ingebrachte Gesetzentwurf, betreffend das Gemeindegesetz des Minister und ich ermächtigt, dem Hohen Hause den Eflth ”a unzen Rechtens ist, schließt sich ohne Weiteres diesem an und e An der Debatte über den vorliegenden Antrag betheiligten vormaligen Herzogthums Nassau, wurde nach einer längeren betreffend die Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren ”l iverläßt es späterer Erwägung, ob die eine oder andere Eigen⸗ sich noch die Abgeordneten v. Hoverbeck, Twesten, Windthorst Debatte, an der sich auch der Minister des Innern Graf zu Ehe⸗ und Verlöbnißsachen in der Provinz Hannover, vorm e ghümlichkeit gerechtfertigt, frei vd Bedenlen sei oder nicht (Meppen), Graf Bethusy⸗Huc, so wie der Minister⸗Präsident as chenerhnce: Konwan vFvö Arschaassen⸗ 86 legen.. H di Entwurf ist dazu bestimmt eine n Ich gestatte mir, die Allerhöchste Ordre, den Entwurf und Graf v. Bismara. (Sschlaih des Dla es. · - . Rorb Her⸗ Herren er Entwurf i a „1 98 8 8, e. 1 — “ Gemeinde⸗Kommission zur Vorbera hung über Pros eter bden⸗ Beisleins te Canlld aßzutragen. Es sind ie Motive zu überreichen. — Laut Mittheilung der Central⸗Telegraphenstation sind
1S — 6 1 Fa eschilden Der Gesetzentwurf wurde zur Vorberathung im Plenum noch unterbrochen die Leitungen nach: Cöln, Westphalen, den Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung ergriff der Ihnen die hannoverschen Zustände oft als glänzende gescinde Fetellt. t f z hung P Niederlanden, Belgien, England via Haag Und Silerc 2 Frant⸗
ustiz⸗Minister Dr. Leonhardt das Wort, um im Allerhöchsten worden, hier erblicken Sie eine Partie von Rechtszustaneeg 1 8 1“ 1b federlanden, . „ 8 Fhae Entwurf h Hypothekenordnung vorzu⸗ welche in tiefem Schattenliegt und wird es vielleicht zu Ihrer Ben gena Zens bee 19 1 11““ Fn Pehag⸗ eits 11““ E nach: Frank⸗ legen und folgendermaßen zu motiviren: digung gereichen, diesen Schatten in Licht zu verwandeln. Bereit el Innerno. for aue 8 öö“ 88 1 3 1—Inal d8 9 . I1“ Herr Präsident! Ich bitte um die Erlaubniß, zwei Gesetz⸗ dem Gerichtsverfassungs⸗Gesetze für Hannover aus dem Jahre, Uefangen⸗Anstalten, persöntiche Aus 1 762 Merumc 8 süch Hannover, 8. Dezember. (N. H. Z.) Der ständische entwuͤrfe vorzulegen. distt bestimmt worden, daß die den Konsistorien in Hanvene te Aus bebeeeie hicesgalture der Getlube Verwaltungsausschuß trat heer gestern Mittag zufummen. Durch Allerhöchste Ordre vom 2. d. Mts. bin ich ermäch⸗ bislang verbliebene Gerichtsbarkeit denselben abgenommer nece 6791 Dür is ü 8 Fns⸗ Se1r.7199: lerha vunig er Gebäude Zur Verhandlung kam die Geschäftsordnung fuüͤr den Aus⸗ tigt, den Entwurf einer Hypothekenordnung vorzulegen. Ich Es sind verschiedene Versuche gemacht worden, dieses Verjpeiue öö. 5 114“ schuß. Die Debatte wird heute fortgesetzt. — Nach der N. H. Z. begleite diesen Gesetzentwurf nur mit wenigen Worten. Die in Erfüllung gehen zu lassen, dieselben sind aber geschr 1- Ser übg, Dr. Eberty begründete seinen Antrag: ist im Jadegebiet in der vergangenen Woche eine zweite Hypothekenordnung enthält eine Ergänzung des Gesetzes über Die Gründe kommen hier nicht weiter in Betracht. Etre ghft ist 112 en E1öö“ E113“ der gipeeh⸗ Süßwasserquelle in nahezu 900 Fuß Tiefe erbohrt worden. den Erwerb des Grundeigenthums und die dingliche Belastung Jahr vor dem 1. Oktober 1867 sah sich das damalige 1 sam . dann gerechtfertigt, wenn sie durch ein Geset geregelt wird. Diese Quelle hat pro Tag 95,000 Qrt, Wasser ergeben. desselben nach der formellen Seite hin, des Verfahrens vor der departement in Hannover, an dessen Spitze ein Mann tüt aug achdem der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, so wie die Waldeck. Arolsen, 6. Dezember. Der Landtag der Hypotbekenbehörde. Was in dieser Beziehung bisher erstrebt dessen große Einsicht und Umsicht wie kirchlicher Sinn n Ual degg. von Behr und Simon von Zastrow den Antrag Eberty Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont berieth gestern Und wiederholt und immer dringender bei der Staaisregierung bezweifeln ist, veranlaßt, in einem Bericht, welcher erf fügenbet 1 5enet. . gg. Meppen den uͤber einen Gesetzentwurf, betreffend die Pfarr⸗ und Schulgüter
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