der Kostenpunkt von keinem entscheidenden Einflusse auf die Auffassungen der Königlichen Regierung und des Bundes⸗Prä⸗ sidiums gewesen ist. Die Frage, ob wir die Bundesgenossen zu diesen Kosten heranziehen könnten oder nicht, ist zwar aus Gesichtspunkten der Sparsamkeit immerhin eine bedeutende, aber sie tritt in den Hintergrund neben der entscheidenden Frage, die der Herr Vorredner im zweiten Theile seiner Aeußerungen berührt hat, neben der Bedeutung der Maßregeln dem Auslande gegenüber, neben dem Zweck, die in⸗ ternationale Einheit des Bundes in der Repräsentation nach Außen nicht bloß, sondern auch in der Art, wie diese Repräsen⸗ tation besoldet und geschaffen wird, zur Durchführung und zur Anschauung zu bringen; und darin stimme ich dem Herrn Vorredner bei, daß nach Uebertragung des auswärtigen Bud⸗ gets auf den Bund dieser Eindruck auf das Ausland und das Gefühl, welches dem analog ist im Imnlande, ein wesentlich ver⸗ stärkter sein wird, und diese Rücksicht hat uns hauptsächlich be⸗ stimmt, die Sache von Hause aus zu betreiben und bei der Inslebenrufung der Bundesverfassung schon in Aussicht zu nehmen. Ich kann dabei konstatiren, daß die Befürchtung des Herrn Vorredners, daß an den verbündeten Höfen die Maß⸗ regel einen unangenehmen Eindruck machen würde, nicht be⸗ gründet ist.
Ich kann dies aus meinen Wahrnehmungen nicht bestäti⸗ gen. Ich muß im Gegentheil rühmen, daß die verbündeten Höfe in richtiger Erkenntniß des internationalen Werthes der beabsichtigten Einrichtung bei den vertraulichen Verhandlungen auch schon im vorigen Jahre bereitwillig entgegen gekommen sind und die Maßregel an sich niemals bestritten, sondern ihre Ausführung nur als eine Zeitfrage betrachtet haben. Wenn der Herr Vorredner nun noch weitergehende Anträge hieran an⸗ knüpft, so möchte ich davor warnen, bei dieser Gelegenheit die Konsequenzen gleich auf die Spitze der Doktrin zu treiben. Theoretisch kann ich dem Herrn Vorredner ganz Recht geben; die Theorie ist eben in der diplomatischen Thätigkeit noch ge⸗ ringer als im gewöhnlichen Leben und kommt noch weniger zur Geltung. Praktisch haben wir ein dringendes Bedürfniß, diese Gesandtschaften innerhalb des deutschen Bundesgebiets bei⸗ zubehalten, ein Bedürfniß, welches ich schon im vorigen Jahre zu entwickeln und zu vertheidigen mir erlaubt habe. Ob in Jaruhft die Agenten, die wir zu bedürfen glauben, in derselben Gestalt und unter derselben Benennung beizubehalten sind oder nicht, das möchte ich bitten der praktischen Entwicklung der Zukunft anheimzugeben und nicht heute schon, ehe der ganze Uebergang der Diplomatie an den Bund beschlossen ist, zu präjudiciren. Lassen Sie uns lieber in diese Verhältnisse einleben, als sie vorher feststellen. Es kann ja sein, daß in Jahr und Tag diese Organe sich als überflüssig für die preußische Politik und für das von ihr mitbedingte Wohlbefinden des preußischen Staates erwiesen. Es kann sein, daß die gegentheilige Ueberzeugung, die ich im vorigen Jahre ausgesprochen habe und hier wieder⸗ hole, sich noch im Laufe der Jahre befestigt. Geben wir der Bundes⸗Institution auch auf diesem Gebiete Zeit, sich praktisch aus⸗ zubilden. Sie können überzeugt sein von der Sparsamkeit, mit der, wie ich glaube, seitdem ich die Verwaltung des auswärtigen Ministe⸗ riums habe, im Ganzen gewirthschaftet worden ist, eine Sparsamkeit, die Angesichts des augenblicklichen, wenn auch nicht bedeutenden Defizits, sich jedes Antrages auf Erhöhung einer Position ent⸗ halten hat, — daß diese Sparsamkeit die Königliche Staats⸗Regie⸗ rung ebenso wie das Bundes⸗Präsidium bestimmen wird, auf Abstellung einer verhältnißmäßig kostspieligen Institution hin⸗ zuwirken, sobald sie sich als überflüssig erweisen sollte. Aber lassen Sie uns dabei die Erfahrung einiger Jahre wenigstens zu Rathe ziehen und heute die Frage nicht aburtheilen. Was ann endlich die Gesandtschaft in Peking anbelangt, so erlaube ich mir, zu konstatiren, daß der dortige General⸗Konsul faktisch bereits im Jahre 1863 als Gesandter beglaubigt worden ist, weil die chinesischen Behörden sich absolut weigerten, mit Jemandem, der diesen Charakter nicht trüge, in Unter⸗ handlung zu treten, und das ganze General⸗Konsulat wäre also überflüssig geworden, wenn man ihm nicht esandtschaftliche Rechte beigelegt hätte. Der Gesandte ist haupt⸗ fächlich aus diesem Grunde einstweilen auf dem preußischen Budget geblieben. Wenn der Vorredner wünscht, die betref⸗ fenden Positionen als künftig als wegfallend zu bezeichnen, so möchte ich bitten, hiervon abzusehen, da gewissermaßen das ganze auswärtige Budget nach den Erklärungen, die ich vor⸗ hin abgegeben habe, ein in Zukunft wegfallendes, wenn nicht schon ist, so doch, hoffe ich, werden wird. Und wenn das ganze Budget an den Bund übergeht, so möchte ich Sie bitten, darin doch nicht den Beschlüssen des Reichstages vorzugreifen, vielmehr das Budget übergehen zu lassen, wie es liegt und es nicht vorher zu verstümmeln, will ich nicht sagen, aber — zu alteriren in einer Weise, die mit der T“ Reichs⸗
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preußische Interessen allerdings bei der Vertretung in Pek weniger vorliegen, sondern die unserer hanseatischen Bunde genossen dabei in den Vordergrund treten. ac
— Im weiteren Verlauf derselben Diskussion erklärte d Präsident des Staats⸗Ministeriums in Anknüpfung an die Aeußerung des Abgeordneten Windthorst (Meppen) . Reichstag durch ein bejahendes Votum nicht binden zu wollen.
Ich bemerke zu den Aeußerungen des Herrn Abcd Windthorst, daß ich gewiß weit entfernt bin, zu irgen welcher Beeinträchtigung der Rechte des Norddeutschen Bundez von dieser Stelle aus die Hand zu bieten; ich würde dabei ver⸗ gessen, daß ich zugleich Bundeskanzler bin. Es geschieht das aber auch meines Erachtens in keiner Weise durch die Verhand⸗ lungen, in welchen das Haus sich befindet, und durch Annahme dieses Antrages, der dahin lautet, die Königl. Staatsre jerung aufzufordern, dahin Sorge zu tragen, daß das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom Jahre 1870 ab auf den Etat des Norddeutschen Bundes übernommen werde Worin besteht dieses Sorgetragen? Darin, daß die Regierung ihren Einfluß am Bunde, daß zungchst also der Bundeskanzler seine Thätigkeit dahin anwende, den Bundesrath zu bestimmen, daß er eine Vorlage in dieser Rich⸗ tung an den Reichstag beschließe. Wie schon bemerkt, habe ich in diesem Jahre Aussicht, die Zustimmung des Bundesrathes zu einer solchen Vorlage zu gewinnen, und ich hoffe, diese Aus⸗ sicht wird mich im kommenden Momente nicht im Stiche lassen, wenn sie sich auch nur auf vertrauliche Verhandlungen begründet. Ich war also vollkommen berechtigt, ohne irgend einer Körperschaft des Norddeutschen Bundes vorzugrei⸗ fen, die Erklärung hier abzugeben, die ich abgegeben habe, und ich glaube auch, daß dieser Beschluß ohne Uebergreifen von dem gegenwärtigen Hause sehr wohl gefaßt werden kann. Zugleich knüpfe ich an die Pergung lungen, deren ich eben erwähnte, noch eine Aeußerung über den Antrag des Abg. Freiherrn v. Hoverbeck, wegen Wegfalles der innerhalb Norddeutschland befindlichen Gesandtschaften. Solche Vorverhandlungen würden wesentlich erschwert sein, wenn wir gar keine Organe an diesen Höfen hätten. Die Mitglieder des Bundesrathes, die sonst wohl die Organe für Mittheilungen an die betreffenden Bundesregierungen und die Träger 8 Verkehrs sein könnten, sind nicht fortdauernd hier anwesend. Sie treten nur zusammen, wenn der Bundesrath berufen wird und halten hier Sitzungen, das ist aber im geringeren Theile des Jahres der Fall. Während des Zwischenraumes wüͤrde uns, wenn diese Gesandtschaften wegfielen, jedes Organ zur Einwirkung, zum Verkehr mit diesen Regierungen fehlen. Es würden auch die Organe für denjenigen diplomatischen Schutz fehlen, der selbst innerhalb des Bundesgebietes doch immer ab und zu gelegentlich bei Reiseunbequemlichkeiten, bei Handelds⸗ vorkommnissen angerufen werden wird. Unsere Gesandtschaft in Dresden ist keineswegs unthätig; sie hat vollauf zu thun, und selbst die Neben beamten derselben finden ihre Beschäftigung, so viel sie leisten können, und ich weiß in der That nicht, auf welche Organe diese Geschäfte übertragen werden sollten, wenn die Gesandtschaften wegfielen. Die Gesandtschaft in Hamburg hat dieselbe Aufgabe in Bezug auf das Gebiet der beiden mecklen⸗ burgischen Großherzogthümer und ist nicht allein auf die Hanse⸗ städte beschränkt. Ich glaubte, auf dieses Thema nicht noch einmal zurückkommen zu dürfen, weil ich voraussetzte, daß dem Hohen Hause meine Aeußerungen im vorigen Jahre in dieser Beziehung vollkommen gegenwärtig sein würden, und daß das Haus geneigt sein würde, denselben heute dieselbe Berücksichtigung zu schenken wie damals.
— Die Aeußerungen des Abgeordneten Wölffel über den Reichskanzler Grafen von Beust veranlaßten den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Grafen von Bismarck⸗Schön⸗ hausen, zu folgender Erklärung:
Eine Aeußerung des Herrn Vorredners veranlaßt mich, hier noch ausdrücklich zu erklären, obschon ich überzeugt bin, daß Sie es auch ohne meine Erklärung einsehen werden, da es für mich eine Unmöglichkeit ist, auf eine Diskussion über dir Person eines auswärtigen Kollegen hier einzugehen, selbst au nur vertheidigend einzugehen, — nnd die Vertheidigung würde mich immer nöthigen, mich innerhalb gewisser Grenzen zu halten, um keinen falschen Eindruck zu machen, soweit eine ur⸗- theilung der österreichischen Politik, die von dem Grafen Beust geführt wird, damit verbunden sein möchte; — dazu halte ich mi an dieser Stelle und in diesem Momente nicht berufen. Nur das kann ich konstatiren, daß mir bisher Symptome einer 102 sönlichen Abneigung meines österreichischen Herrn Kollegen gegen mich nicht bekannt geworden sind. Ich habe mit ihm in persönlich guten Beziehungen früher gelebt, auch nicht t fahren, daß sich diese geändert hätten. Um so mehr wür ich einen Beruf haben, gegen eine Kritik seiner politischen
„ so weit es sachlich möglich wäre, enn nicht diesen Gegenstand von der heutigen Diskussion, so weit ich mich dabei betheiligen darf, ausgeschlossen ätte. Ich würde auch nicht einmal diese Worte darüber zu z mich berufen gefunden haben, wenn nicht aus der Art, der Herr Vorredner die Sache berührte, vielleicht gefolgert werden könnte, daß ich mehr als ein Anderer berufen sein könnte, für einen Abwesenden einzutreten; ich glaube aber um⸗ ekehrt, daß auf dieser Stelle ich weniger als Andere dazu berufen bin. 8 ich einmal das Wort habe, erlaube ich mir eine kurze Be⸗ merkung über die Empfehlungen des Herrn Abg. Virchow, dem Beispiele OCesterreichs zu folgen. Ich glaube, daß der Herr Ab⸗ cordnete diese Empfehlungen doch nicht so allgemein hat geben pvollen, daß wir nun auch etwa eine Armee von 800,000 Mann und einen eisernen Bestand derselben für 10 Jahre fordern sollten. glaube auch nicht, daß er uns hat empfehlen wollen, die österreichischen Administrativeinrichtungen, welche das Gegengewicht gegen die zu bewilligenden Freiheiten der Kommu⸗ nen bilden sollen, nachzuahmen. Ich werde durch dieselbe Rück⸗ sicht, die mich vorher leitete, genöthigt, mich auf diese Andeu⸗ lungen zu beschränken und darf die inneren Einrichtungen Oester⸗ reichs, die das Gegengift für die freiheitlichen Institutionen bil⸗ den, hier nicht weiter kritisiren. Ich bemerke nur, daß es den Regierungen mit ihrem Liberalismus so geht, wie den Damen; die üngste gefällt immer am besten. Oesterreich ist durch eine langjährige Zurückhaltung in die Lage gebracht worden, heut mit demjenigen Liberalismus Epoche zu machen, der bei uns in der Hauptsache schon seit 20 Jahren, in vielen seiner Theile bereits seit 50 Jahren zu einem überwundenen Standpunkte
gehört.
— Die Provinzial⸗Hülfskassen, deren Fonds, nach einem dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Gesetzentwurf, den Vertre⸗ tungen der provinzial⸗ und kommunalständischen Verbände zur freien Verfügung eigenthümlich überlassen werden sollen, wurden den acht alten Provinzen auf Grund der Königlichen Botschaft vom 7. April 1847 und des Abschieds an den vereinigten Landtag vom 24. Juli 1847 im Betrage von 2 Mill. Thalern baar und 500,000 Thlr. in Staatsschuldscheinen »zur Hebung der Kultur und des Verkehrs in der Monarchie, sowie zur Beförderung des so heilsamen Sparkassenwesens⸗« unter der Bedingung verliehen, daß dem Staat das Eigenthum an jenen Kapitalien und eine Zurückziehung derselben vorbehalten blieb, wenn die Gelder ihrem ursprünglichen Zweck entfremdet werden sollten oder nachdem sie durch Zinsanhäufung bis auf das Doppelte angewachsen sein würden; ferner unter der Bedingung, daß mindestens die Hälfte der Zinserträge zur Unterstützung des Spar⸗ kassenwesens, ein Viertel zur Vermehrung des Stammkapitals ver⸗ wendet werde, ein Viertel den Ständen zur Verfügung für öffentliche Zwecke bleibe. Die Vertheilung der überwiesenen Kapitalien erfolgte. nach dem Maßstabe der Bevölkerung, des Flächeninhalts und der direten Besteuerung der Provinzen. Die Kassen begannen ihre Wirk⸗ samkeit in den Jahren 1853 und 1854. Da die Provinzial⸗Hülfs⸗ kasen nach den Motiven zum Gesetzentwurf auf die Belebung der Sparsamkeit ohne wesentlichen Einfluß geblieben sind, und da es wünschenswerth erschien, den Ständen freiere Hand zum gemeinnützigen Virken zu lassen, so sollen jetzt alle Bedingungen, unter welchen die Fonds bewilligt waren, aufgehoben werden. Die Bestände der Pro⸗ vinzial⸗Hülfskassen waren nach einer dem Entwurf beigefügten Ueber⸗ sich Ende 1867 (und der ursprüngliche Betrag, wobei die Staats⸗ schuldscheine zum Nominalwerth gerechnet sind) für die einzelnen Provinzen: Preußen 596,937 Thlr. (400,000 Thlr.), Pommern: Alt⸗ Pommern 217,995 Thlr. (161,000 Thlr.), Neu⸗Vorpommern und Rügen 33,723 Thlr. (31,000 Thlr.), Brandenburg: Neumark 99,860 Thlr. (82,000 Thlr.), Kurmark 251,108 Thlr. (207,000 Thaler), Niederlausitz 43,416 Thlr. (39,000 Thlr.), Sachsen ohne die Altmark 387,156 Thlr. (270,000 Thlr.), Altmark 40,542 Thlr. (30,000 Thlr.), Posen 277,265 Thlr. (210,000 Thlr.), Schlesien ohne Oberlausitz 470,013 Thlr. (425,000 Thlr.), Oberlausitz B759 Thlr. (25,000 Thlr.), Westfalen 245,482 Thlr. (220,000 Thlr), Rheinprovinz 505,982 Thlr. (400,000 Thlr.); zusammen 3,195,243 Thlr. (7500,/000 Thlr.). Die Staatsschuldscheine sind zu etwa 85 pCt. ver⸗ werthet worden, das ursprüngliche Stammkapital belief sich also auf 2 20,000 Thlr.; dasselbe hat sich also um 995,243 Thlr. oder 46 pCt. vermehrt. Die durchschnittlichen höchsten Zinsen sind in den Provinzen Preußen (5,06 pCt.), Posen (5,8 pCt.) und Schlesien (5 pCt.) erzielt worden; die niedrigsten in Neu⸗Vorpommern und Rügen (3,1 pCt.) und der Mark (3,4 — 3,9 pCt.).
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— Die Nr. 10 des »Ministerial⸗Blattes für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten« enthält u. A.: Er⸗ kenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals, daß eine Wahlfälschung, deren sich ein Mitglied des Wahlvorstandes schuldig macht, die Strafe des §. 85. Absatz1 des Strafgesetzbuches nach sich zieht, auch wenn der Betreffende nicht insbesondere mit der Annahme der Wahlzettel be⸗ auftragt war, vom 2. Oktober 1868. — Erlaß an den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Provinz N., die Kommunal⸗Besteuerung ab⸗ resp. neuanziehender Personen betreffend, vom 21. Juli 1868. — Be⸗ scheid an die Polizei⸗Verwaltung zu N., betreffend die Zurückweisung erwerbsunfähiger Personen an den Angehörigkeitsort, resp. Unter⸗ süungs⸗Wohnsih, vom 30. Oktober 1868. — Erlaß an die König⸗ lichen ber⸗Präsidenten der acht älteren Provinzen, die Form der Be⸗
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schlüsse der Kreisstände über Ausgaben zu gemeinnützigen Einrich⸗ tungen und Aniagen betreffend, vom 13. Oktober 1868. — Verfügung, die Ertheikung zur Erlaubniß zur Vornahme öffentlicher Ausspielungen betreffend, vom 14. November 1868. — Erlaß an die Königlichen Ober⸗Präsidenten der neuen Provinzen, die Handhabung der Polizei⸗ aufsicht über entlassene Gefangene betreffend, vom 9. Oktober 1868.— Verfügung an die Königliche Regierung zu Cassel und mut. mut. an sämmtliche übrige Königliche Regierungen, sowie an die Landdrosteien der Provinz Hannover, die bei dem Kreis⸗ und Departements⸗Ersatz⸗ geschäft entstehenden Kosten betreffkend, vom 23. September 1868. — Bescheid an das Direktorium der N. Gesellschaft zu N., den Erwerb von Grundeigenthum in Preußen Seitens ausländischer Korporationen und juristischer Personen betreffend, vom 23. Oktober 1868 — Ver fügung an sämmtliche Königliche Regierungen resp. Landdrosteien der Monarchie und an das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin, die zur Ausstellung und Ertheilung von Auswanderungsbescheinigungen in den Kaiserlich österreichischen Staaten berechtigten Behörden betref⸗ fend, vom 20. Oktober 1868. — Bescheid an den Magistrat zu N., betreffend die Verpflichtung der Elementarlehrer, für ihre Kinder Schul⸗ geld zu zahlen, vom 6. Juni 1868. 1
Kunst und Wissenschaft.
Berlin. In der Sitzung des Wissenschaftlichen Kunst⸗ vereins vom 17. November hielt der Geh. Ober⸗Hofbaurath Hesse einen Vortrag über den Bau der Burg Hohenzollern, wobei zur Er⸗ läuterung mehrere Photographien, welche in Stuttgart von Carl Schulz angefertigt sind, nebst Grundrissen vorgelegt wurden. — Der Baurath Erbkamm legte der Gesellschaft die Zeichnungen der gegenwärtig im Bau begriffenen Königl. National⸗Galerie vor und begleitete die Vor⸗ lage mit erläuternden Bemerkungen. Bereits im Jahre 1862 wurde der Entschluß zur Errichtung des Gebäudes gefaßt, und der damalige Geh. Ober⸗Baurath Stüler mit dem Entwurf zu demselben beauftragt. Als Baustelle wählte er den zwischen dem neuen Museum und der Cantianstraße gelegenen Platz, dessen Areal schon unter der Regierun Sr. Majestät König Friedrich Wilhelms IV. zu dem Zweck angekauft war, dermaleinst die sämmtlichen Kunst⸗Institute der Hauptstadt zu vereinigen. In der Mitte dieser Gebäude⸗Anlagen war nach einer eigenhändigen Skizze des Königs in tempelartiger Form ein Central⸗ bau gedacht, dessen Inneres eine großartige Aula einnehmen sollte. Stüler glaubte unter den jetzigen veränderten Verhältnissen die Ver⸗ legung 8 National⸗Galerie in dieses Gebäude vorschlagen zu sollen, dabei aber die Stellung und äußere Architektur im Wesent⸗ lichen beibehalten zu dürfen. Diese Idee wurde höheren Orts genehmigt, und demzufolge der gegenwärtige Entwurf ausgearbeitet. Die Be⸗ stimmung des Gebäudes, zu dem die Schenkung der Wagner⸗ schen Galerie einen Hauptanstoß gegeben hatte, war nicht nur die Aufnahme der letzteren, sondern zugleich die Aufnahme aller ma⸗ lerischen und plastischen Kunstwerke, welche von Meistern der neuen Zeit bereits angekauft waren und für die Folge noch erworben werden sollten. Außerdem aber war die würdige Unterbringung der Sammlung Corneliusscher Cartons dabei ins Auge gefaßt und end⸗ lich noch die Beschaffung von Räumen zu den Kunstausstellungen der Akademie. Bei Vorzeigung der Grundpläne erwies sich die Verthei⸗ lung der Lokalitäten der Art, daß in die Souterrain⸗Etage die Dienst⸗ wohnungen des Kastellans, Portiers, Hausdieners, die Pack⸗ und Feuerungsräume u. s. w. gelegt sind; die erste Haupt⸗Etage aber enthält zur Rechten die Bildersäle der Wagnerschen Sammlung, zur Linken die Säle zur Aufstellung von Skulpturwerken, wozu auch im Treppenhause vielfache Gelegenheit geboten wird. In der zweiten Etage liegen drei größere, durch Oberlicht erhellte Säle, deren Wände die Corneliusschen Cartons aufnehmen sollen. Um diese Säle reihen sich in zwiefacher Stockwerkshöhe die ferneren Galerieräume, von denen die oberste Abtheilung einstweilen zu den Kunstausstellungen z benutzen sein dürfte. Der Bau ist im Frühjahr 1866 begonnen wor den und hat gegenwärtig fast die Hälfte seiner Gesammthöhe erreicht seine Vollendung steht etwa in vier bis fünf Jahren zu erwarten. Di Ausführung geschieht in durchaus monumentaler Weise. Sandstein quadern bekleiden das ganze Aeußere des Gebäudes; Vestibul wi Skulptursäle zeigen den Schmuck mannichfaltiger kostbarer Marmor säulen. Eine großartige Treppenanlage vor der vorderen Säulenhalle soll mit der erzenen Reiterstatue Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV. gekrönt werden.
— George Pryme, während einer Reihe von Jahren Pro⸗ fessor der Staatsökonomie an der Universität Cambridge, ist im Alter von 87 Jahren in Wiston, Huntingdonshire, gestorben.
New⸗York. Ein Meteorschauer fand bei vollständig klarem sternenhellen Himmel in den Nächten auf den 14. und 15. November hier statt. Am stärksten war derselbe in der Nacht auf den 15. No vember, wo sich zwischen 1 und 2 Uhr nicht weniger als tausend ve schiedene, zum Theil sehr glänzende, mit Schweifen versehene Meteore in der Richtung von Norden nach Süden bewegten; man schätzt die Gesammtzahl derer, die allein in New⸗York und dessen nächster Um gebung sichtbar waren, auf mindestens 7000. Auf der Sternwarte in Washington angestellten wissenschaftlichen Beobachtungen zufolge hatte man in einem Zeitraume von 5 Stunden ca. 2500 Meteore per Stunde verzeichnet. Dasselbe Phänomen wurde im ganzen Lande beobachtet, da überall ein äußers klares Firmament die Beobachtung
begünstigte. “ 8 Verkehrs⸗Anstalten.
Belgrad, 8. Dezember. Unter Baron Feodor, dem Neffen des verstorbenen Fürsten Nikolitsch, hat sich ein Konsortium für Erbauung einer serbischen isenbahn gebildet. Die Vorkonzessi bereits er⸗ theilt. 8
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