1868 / 294 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachung, betreffend die 12. Verloosung der fünfprozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859.

In der heute, in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der fünfprozen⸗ tigen preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1859 sind die in der Anlage (a) verzeichneten Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekün⸗ digt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1869 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der zu den Kassenrevisionen nö⸗ thigen Zeit in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli 1869 fälligen Zins⸗ coupons Ser. III. Nr. 5 bis 8 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreis⸗ kasse in Frankfurt a. M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in Han⸗ nover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Ta⸗ lons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen, und nach er⸗ folgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzu⸗ liefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeich⸗ neten, nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Anleihe, so wie der Anleihe vom Jahre 1856, welche in den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 6. Juni d. J. stattgehabten der fünfprozentigen Staatsanleihe von 1859) gezogen, aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

In Betreff der am 6. Juni d. J. ausgeloosten und zum 2. Januar k. J. gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreis⸗, den Steuer⸗ und den Forstkassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren Kommunalkassen, sowie auf den Bureaus der Land⸗ räthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt.

Berlin, den 9. Dezember 1868. 8

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck. A

liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog Hugo von

Ujest, Fürst zu Hohenlohe⸗Oehringen, General⸗Lieutenant à la suite der Armee, von Slawenkzitz bei Ujest.

Abgereist: Se. Excellenz der Bundeskanzler und Präsi⸗ dent des Staats⸗Ministeriums Graf von Bismarck⸗Schön⸗ hausen nach Dresden. 8

Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fürstlich schwarzburg⸗sonders⸗ hausenschen Ober⸗Regierungs⸗Rath Schreck zu Erfurt die Er⸗ laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich reußischen Civil⸗Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.

Michtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der König empfingen heute den Königlichen Gesandten im Haag, Grafen Perponcher, nahmen den Vortrag des Militär⸗Kabinets entgegen, begaben Allerhöchstsich zur Tauf⸗Feierlichkeit beim Hof⸗Marschall Grafen Perponcher, und nahmen schließlich den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen.

Se. Majestät der König gedenken Sich, nach den bisher getroffenen Dispositionen, am Dienstag, 15. d. M., zu den Hofjagden bei Königs⸗Wusterhausen zu begeben. Die Abreise von Berlin erfolgt Morgens 8 Uhr vom Görlitzer Bahnhofe mittelst Eisenbahn⸗Extrazuges über Königs⸗Wuster⸗ hausen bis dahin, wo in der Nähe des Dorfes Zeesen die Eisenbahn die Chaussee schneidet; demnächst mittelst der dort bereit stehenden Wagen nach dem Rendez⸗vous beim Forsthause Sauberg gegen Uhr. Hierauf finden vier freie Treiben auf Roth⸗, Dam⸗ und Schwarzwild u. s. w. in den Forstbeläufen Dubrow und Prierosbrück statt. Das Dejeuner wird im Walde zwischen dem ersten und iten Treiben genon

Nach der Jagd findet im Schlosse Königs⸗Wusterhaufen 7 Uhr das Diner statt, wo auch Se. Majestät das Nachtgunn

tier nehmen. Am Mittwoch, den 16. d. M., früh 8 UI begeben Se. Majestät der König Sich von Königs⸗Wusterhaust mittelst Ertrazuges bis zur Bahnhofsstation Halbe und d dort um 8 ½ Uhr zu Wagen nach dem Rendez⸗vous z 4 den Jagen 110 und 116 des Forstreviers Hammer, wo freie Treiben auf Roth⸗, Dam⸗ und Schwarzwild u. s. w 9 gehalten werden. Das Dejeuner wird im Walde nach der— zweiten Treiben genommen. Nach der Jagd kehren Se. Majesti zu Wagen nach Königs⸗Wusterhausen zurück, wo im Schlos das Diner stattfindet. Die Rückkehr von Königs⸗Wusterhausen nach Berlin erfolgt mittelst Extrazuges gegen 8 Uhr Abends Ihre Majestät die Königin empfing heute Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin.

Die unter den Zollvereinsstaaten bestehenden Zoll⸗ und Münzkartelle, welche für gewisse Thaten strafbarer Hand. lungen die gegenseitige Pflicht zur Auslieferung der Verbrecher begründen, statuiren Ausnahmen von solcher Verpflichtung für die Fälle, wo der Verfolgte ein Unterthan des um die Auslie⸗ ferung angegangenen Staates ist, oder wo die Gerichte dieses Staates nach dessen Gesetzen zur Aburtheilung der ver⸗ übten That zuständig sind. Auch in Preußen gilt der Grundsatz, daß ein Preuße dem Gerichte eines anderen Nord⸗ deutschen Staates nicht ausgeliefert werden dürfe. Da indessen schon seit dem Jahre 1815 zwischen Bremen und dem vormaligen Königreich Hannover die Uebereinkunft bestanden, daß auch Angehörige des um die Auslieferung angegangenen Staates von dieser Maßregel nicht allgemein ausgenommen sein sollen, so haben sich aus der Einverleibung des ehemaligen Königsreichs Hannover in den preußischen Staat dadurch In⸗ konvenienzen ergeben, daß die auf Grund der mit der vormals hannoverschen Regierung bestandenen Kompaktaten gestellten Auslieferungsanträge des bremischen Senates abgelehnt werden mußten. Der Bevollmächtigte für Bremen hat daher bei dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes den Antrag gestellt: Der Bundesrath wolle baldthunlichst ein Bundesgesetz in Er⸗ wägung ziehen, welches die wechselseitige Verpflichtung der Bundesstaaten feststelle und regele, alle Personen, auch ihre eigenen Angehörigen, demjenigen Bundesstaate auf Erfordern Behufs Untersuchung und Bestrafung auszuliefern, in welchem sie wegen einer der begangenen, auch nach ihren Heimaths⸗ gesetzen als gemeines Verbrechen oder Vergehen strafbaren Handlung verurtheilt sind oder gerichtlich verfolgt werden.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielt gestern eine Sitzung ab.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr, sowie für Justizwesen versammelten sich heute zu einer Sitzung.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun⸗ gen, sowie für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Generaldebatte über den Etat des Kultus⸗Ministeriums eröffnet.

An derselben betheiligten sich die Abgeordneten Dr. Forch⸗ hammer, Richter (Sangerhausen), Lent und Dr. Künzer.

Der Kultus⸗Minister Dr. v. Mühler ergriff das Wort nach 8

den Abgg. Richter und Lent. .

Um 4 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

Die heutige (22.) Plenarsitzung des Hauses der A geordneten wurde um 10 ½¼ Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Kriegs⸗Minister von Roon, der Minister der geistlichen Angelegenheiten v. Mühler, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Der Bericht der Staatsschulden⸗Kommission wurde der Budgetkommission, der Antrag der Abgg. Duncker und Eberty, die Aufhebung der Beschränkungen der Preßfreiheit be⸗ einer besonderen Kommission von vierzehn Mitgliedern überwiesen.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Schlußbe⸗ rathung über den Antrag des Abg. Windthorst (Lüdinghausen):

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: a) auf Grund des Artikel 84, Alinea 4, der Verfassung zu verlangen, daß das gegen den Abgeordneten Parisius bei dem Kriminalsenate des Königlichen Kammergerichts anhängige Strafverfahren, in welchem am 15. De⸗ zember Termin ansteht, fuͤr die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben werde, b) das Präsidium des Hauses zu beauftragen, diesen Beschluß

der Königlichen Staatsregierung mitzutheilen 16 An⸗ MNachdem der Referent Abg. Lesse den vorangeführten An

8 .

„Rhein«

Prinzen glücklich entbunden.

trag befcrengetet hatte, trat das Haus demselben nach längerer iskussion bei.

diskus folgte in der Tagesordnung: Vorberathung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1869, Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Fortsetzung der General— Debatte. Das Wort ergriffen die Abgg. Wantrup, Dr. Wehren⸗ pfennig, Bieck, Dr. Techow. Der Kultus⸗Minister sprach nach dem Abg. Dr. Wehrenpfennig. (Schluß des Blattes.)

Danzig, 11. Dezember. (Westpr. Ztg.) Der Dampfer hat als Anfang der Räumung der See⸗Artillerie⸗ bestände 20 Stück alte Geschütze der »Gefion« verladen, um solche nach Kiel überzuführen.

Jänkendorf (Oberlausitz), 10. Dezember. Heute früh um 5 Uhr wurde die Gemahlin des Prinzen Heinrich LXXIV. Reuß, geborene Gräfin zu Stolberg⸗Wernigerode, von einem

Düsseldorf, 11. Dezember. Ihre Königliche Hoheit die Fürstin zu Hohenzollern⸗Sigmaringen ist, der »Elb. Ztg.« zufolge, gestern nach Brüssel abgereist.

Braunschweig. Braunschweig, 11. Dezember. (Br. Tagebl.) Der Königlich preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Prinz zu Ysenburg traf in der Nacht zu gestern von Hannover hier ein und nahm in Schraders Hotel Quartier.

Sachsen. Dresden, 12. Dezember. (T. D. d. St. A.) Der Bundeskanzler und Präsident des preußischen Staats⸗ Ministeriums Graf v. Bismarck⸗Schönhausen, ist in der vergangenen Nacht um 12 Uhr hier eingetroffen.

Altenburg, 11. Dezember. (Alt. Ztg) In der heutigen Plenarsitzung der Landschaft wurde nach langer Debatte über den Vorbericht der juridischen Kommission, den Gesetz⸗ entwurf wegen Vereinfachung des strafprozessualischen Verfah⸗ rens betreffend, der Kommissionsantrag, Landschaft wolle sichgegen die nach dem Entwurf schon jetzt beabsichtigte Auf⸗ hebung des Kriminalgerichts zu Roda erklären, gegen 7 Stim⸗ men angenommen.

Coburg, 10. Dezember. Der Herzog von Meiningen ist heute Morgen von hier wieder abgereist.

Württemberg. Stuttgart, 10. Dezember. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten verlas der Alters⸗Präsident Pfäfflin ein Königliches Reskript, welches den Kanzler der Universität, Prof. Dr. von Geßler, zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses beruft. Derselbe über⸗ nahm hierauf den Vorsitz und richtete eine kurze Ansprache an die Versammlung.

Eingegangen waren u. A: 1) vom Ministerium des In⸗ nern: ein Gesetzentwurf über die Ausübung und Ablösung der Wederechte auf landwirthschaftlichen Grundstücken; so wie über Ablösung der Waldweide⸗, Waldgräserei⸗ und Waldstreurechte. ) vom Ministerium der Finanzen: ein Gesetzesentwurf über die Besteuerung des Grundeigenthums, der Gefälle, Gebäude und Gewerbe. 3) Vortrag des Ministers des Auswärtigen und der Verkehrsanstalten, betreffend einen neuen internationalen Telegraphenvertrag. 4) Vortrag desselben, betreffend den Ab⸗ scluß neuer Telegraphenverträge an der Stelle des bisherigen deutsch⸗österreichischen Telegraphenvertrags.

Der Abg. Mohl stellte folgende Interpellation: 1) Ist das Kriegsdepartement im Besite aller erforderlichen Vor⸗

rictungen zur Herstellung der gesammten Munition für die Zünd⸗ nadelgewehre, welche in der württembergischen Armee eingeführt sind und noch eingeführt werden sollen.

2) Ist die Anfertigung dieser Munition im Gang und zwar so, daß dieselbe auch für einen Kriegsfall genügen wird?

Schließlich wurde eine vom Kabinet des Auswärtigen zu Washington eingelaufene Danksagung für die von der Kammer bei der Ermordung des Präsidenten Lincoln ausgedrückte Theil⸗ nahme verlesen.

Bayern. München, 10. Dezember. Die beiden Kam⸗ mern des Landtags haben heute ihre Sitzungen wieder auf⸗ genommen.

Für die Kammer der Reichsräthe stand u. A. auf der Tagesordnung der Vortrag des Legitimations⸗Ausschusses über ie Legitimation der neu ernannten lebenslänglichen Reichs⸗ Räthe: Frhr. v. Pranckh (Kriegs⸗Minister), Hermann Frhr. v. Guttenberg, Stiftsprobst Dr. v. Döllinger und General⸗ Staatsanwalt Ferdinand Haubenschmid, eventuell Einführung

Beeidigung derselben. R; Der Kammer der Abgeordneten legte der königliche Kriegs⸗

inister einen Gesetzentwurf über die Wehrsteuer vor. he In der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses vunhe bezüglich der Frage, ob mit dem Inslebentreten der hee Gemeindeordnung die nach dem früheren Ansässig⸗ achungsgesetze aufgenommenen In⸗ und Beisassen eo ipso dunentgeltlich das Bürgerrecht erlangen sollen, einstimmig er Vermittelungsvorschlag angenommen daß diese Personen,

.„

616 ½

wenn sie das Bürgerrecht erlangen wollen, zwar die Bürger⸗ aufnahmsgebühr unter Abrechnung der früher bezahlten In⸗

sassengebühr entrichten müssen jedoch zur Erwerbung des Bür⸗ gerrechts nicht gezwungen werden können. 1

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Dezember. Die »Wien Ztg.« veröffentlicht den Kaiserlichen Erlaß vom 5. Dezember, durch welchen die Beschlüsse der Delegationen in Betreff des Budgets der gemeinsamen Ausgabengenehmigt werden. 3 Die bewilligten Ausgaben sind im Ordinarium: für das Ministerium des Aeußeren 4,081,959 Fl., für das Kriegs- Ministerium a) Heer netto 69,777,692 Fl., b) Marine netto 7,461,132 Fl., Finanz⸗Ministerium 1,686,265 Fl., Rechnungs⸗ controle 101,950 Fl., zusammen 83,108,998 Fl. Nach Abzug von 7,927,000 Fl. Einnahmen der Zollgefälle verbleiben 75,181,998 Fl. gemeinsame Ausgaben, wovon die im Reichsrath vertretenen Länder 52,627,398 Fl. aufbringen. II1u“ gemeinsamen außerordentlichen Ausgaben betragen für das Ministerium des Aeußern 101,481 Fl., für das Ministerium des Krieges a) für das Heer 4,739,681 Fl., b) für die Kriegsmarine 1,289,028 Fl.-, für das gemeinsame Finanz⸗ Ministerium 13,830 Fl., zusammen 6,144,020 Fl., wovon die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 4,300,814 Fl. zu vI“ bgeordnetenhaus begann heut wieder seine— Sitzungen. Der Minister des Innern seche ees Gescgentaes 8 betreffend die Uebernahme eines Theiles der Kosten der Donau⸗ regulirung auf den Staatsschatz zur verfassungsmäßigen Be⸗ handlung vor. Der Finanz⸗Minister legte die weiteren Theile des Budgets für 1869, ferner ein Gesetz, betreffend die Regelung der Grundsteuer vor. Der Minister⸗Präsident⸗Stell⸗ vertreter theilte in einer Zuschrift die erfolgte Allerhöchste Sank⸗ tion des Wehrgesetzes mit.

Dr. Sturm erstattete sodann den Bericht des Konkurs⸗ ausschusses über die von dem Herrenhause an dem Konkurs⸗ gesetze vorgenommenen Aenderungen und beantragte die An⸗ nahme. Dieselben wurden ohne Debatte angenommen und sogleich in dritter Lesung zum Beschluß erhoben.

(Prag. Ztg.) Im Nachhange zu dem Allerhöchsten Handschreiben vom 21. April 1867, betreffend die Wiederauf⸗ stellung der Königlich ungarischen Leibgarde, hat der Kaiser am 28. v. M. befohlen, daß die Benennung »Königlich ungarische adelige Leibgarde« zu entfallen und dagegen die Bezeichnung »Königliche ungarische Leibgarde« Platz zu greifen hat. Mit derselben Allerhöchsten Entschließung hat Se. Majestät den nach kommissionellen Anträgen verfaßten Entwurf eines Statutes für die Königlich ungarische Leibgarde genehmigt.

Pesth, 10. Dezember. (N. Fr. Pr.) Die Deak⸗Partei be⸗ schloß, ein permanentes Komite zu bilden, dem die Aufgabe zu⸗ fallen soll, mit allen Parteimitgliedern im ganzen Lande in fortwährendem Kontakte zu bleiben und die Wahlbewegung zu leiten. Es ist nicht gelungen, für beide Fraktionen der Linken ein gemeinschaftliches Programm zu entwerfen.

Schweiz. Bern, 10. Dezember. (N. Z. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Ständeraths wurde der Auslieferungs⸗ vertrag mit Bayern ratifizirt und dem Genferischen Ver⸗ fassungsgesetz, betreffend die Gründung eines allgemeinen Spitals, die Bundesgarantie ertheilt.

Belgien. Brüssel, 11. Dezember. Nach der »Indep. belge« ist zwischen Belgi d dem Königreiche Siam belge« ist zwischen Belgien und dem König am am 29. August d. J. ein nach dem Vorbild des Vertrags zwischen Preußen und Siam vom Jahre 1862 entworfener Handels⸗ vertrag zu London unterzeichnet worden. 8

1“

v .

B.)

1“

(W. T.

Frankreich. Paris, 11. Dezember. Kriegs⸗Minister hat angeordnet, daß die Ausgabe der Waffen an die mobile Nationalgarde vom 20. bis 30. Dezember statt⸗

finden soll. Die Uebungen sollen im Februar ihren Anfang nehmen.

Spanien. Madrid, 9. Dezember. Die heutige »Gaceta⸗ bringt weitere Telegramme über den Aufstand in Cadix. Ein neuer interimistischer Civil⸗Gouverneur, Gonzalez de la Vega, war eingetreten. Am 8., um 9 Uhr Abends, befanden sich die Aufständischen, welche meistentheils aus Sträflingen und einem Theil der aufgelösten Landwehr bestanden, im Stadthause und den benachbarten Straßen, die Konsuln im Zollgebäude, dessen Umgebungen von den Truppen besetzt waren. Es hieß, der Aufstand sei ein bourbonischer unter republikanischer Maske, weil sehr viel Geld im Umlaufe war. Puerto Santa Maria war ruhig und von einem Bataillon besetzt. Die Eisenbahn war fast uͤberall wieder hergestellt. In Sevilla, wo ein Ba⸗ taillon lag, herrschte vollständige Ruhe, ebenso in Murcia, Pa⸗ lencia und Valencia; nur in einem Orte waren Hochs auf Cabrera ausgebracht worden: die Republikaner und Freiwilli⸗

v1“ 1“