1868 / 295 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

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und für den

Dem Herrn Lucien Alexander Nolin aus Auvperre Yonne), gegenwärtig in Basel, ist unter dem 10. Dezember 1868 ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Vor⸗ richtung an Bandmühlen, zur Bewegung der Schützen, und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu be⸗ schränken, 3

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Herrn Richard Brown Roden zu London ist unter dem 10. Dezember 1868 ein Patent .

auf eine Vorrichtung zum Feststellen des Verschlußstückes an Hinterladungsgewehren in der durch Zeichnung, Beschreibung und Modell angegebenen Weise

auf fünf Jahre, von jenem Tage au gerechnet, Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

und für den

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. 1

Die von den Prioritätsobligationen der vormaligen Münster⸗ Hammer) Eisenbahngesellschaft statutenmäßig im Jahre 1869 werden am 6. Januar 1869, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines Notars öffentlich verloost werden. .“

Berlin, den 8. Dezember 1868. 3 Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Löwe. Meinecke. Eckk.

*) und nicht Münster⸗Hannover, wie in Nr. 294 d. Bl. S. 4923 Sp. 2 u. irrthümlich gedruckt worden ist.

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 22. Infanterie⸗Brigade von Hoffmann, von Breslau;

Der General⸗Major und Commandeur der 7. Artillerie⸗ Brigade von Decker, von Münster.

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Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberförster von Witzleben zu Fasanerie bei Wiesbaden zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse, und dem preußischen Unterthanen und Rabbiner der jüdischen Ge⸗ meinde zu Odessa, Simon Leon Schwabacher, zur An⸗ legung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm ver⸗ liehenen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse Allerhöchstihre Ge⸗ nehmigung zu ertheilen.

annderer Lehranstalten, Dienstboten,

1. Bekanntmachung. Erfahrungsmäßig tritt während der Weihnachtszeit eine sehr be⸗ deutende Steigerung des Post⸗Päckereiverkehrs ein. Zwar werden Seitens der Postbehörden die umfassendsten Maßregeln getroffen, um die ordnungsmäßige Expedition der außerordentlich zahlreichen Packet⸗ sendungen JFverzastellen. Das Publikum ist indeß im Stande, auch seinerseits dazu beizutragen, daß jener ungewöhnlich steigende Verkehr

pünktlich bewältigt werde, sobald nicht der überwiegend größte Theil jener Sendungen erst in den letzten Tagen bei den Posten zusammen⸗

trifft. Es ergeht deshalb an die Versender das Ersuchen, die Aufgabe der Päckereien mit Weihnachtssendungen nicht auf die letzten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, vielmehr im eigenen Intereße

und zur Förderung des Gesammtverkehrs auf eine angemessen früh⸗ zeitigere Absendung jener Päckereien Bedacht zu nehmen. wird empfohlen, daß die Signatur und der Name des Bestimmungs⸗

Zugleich

orts auf den Packeten recht deutlich und sic vgegaheh und etwaige ältere Signaturen, welche sich noch auf der Emballage be⸗ finden sollten, von derselben entfernt oder wenigstens unkenntlich gemacht werden. Berlin, den 8. Dezember 1868.

Der Ober⸗Postdirektor.

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Bekanntmach g. Für die nächstjaͤhrige Heeres⸗Ersatzaushebung wird desichi⸗ en jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1847 bis einschließlich den 31. Dezember 1849 geboren sind, und hierselbst ihren Wohnsitz haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge aus⸗ und Wirthschaftsbeamte, andlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter ꝛc. sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß oweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich,

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Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilend Bescheinigungen werden stempel⸗ und kostenfrei ausgefertigt. ü Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Aufstellung der Stamn rolle wird im Laufe des nächsten .

werden. Berlin, den 9. Dezember 1868. 1 Königliche Kreis⸗Ersatzkommission.

Vormals Nassauisches 4 prozentiges Staatsanlehen von 7,200,0 00 Fl. d. d. 30. September 1862.

Bei der stattgehabten zweiten Verloosung des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frank⸗ furt a. M. negoziirten, vormals Nassauischen 4proz. Staatsanlehens von 7,200,000 Fl. d. d. 30. September 1862 sind die nach. stehend verzeichneten Partialobligationen im Nominalwerthe von zu. sammen 48,500 Fl. zur Rückzahlung gezogen worden, und zwar:

A. Rückzahlbar am 1. April 1869. Lit. N. à 100 Fl. Nr. 657. 1125. 1289. 1658. 1668. 1921. 1931 2056. 2140. 2218. 2320. 2329. 2330. 3031. 3205. 4099. 4518. 4676. 5138. 5223. Lit. O. à 200 Fl. Nr. 219. 246. 521. 967. 1534. Lit. P. à 500 Fl. Nr. 266. 643. 653. 823. 949. 1176. 1248. 1859 ““ 2503. 2513. 3334. 3997. 4998. 5149. 5179. 6471. 6666. 6667. 6767. 6769. 6779. 7414. 7600. 7725. 7755. 7910. Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 254. 396. 1339. 1802. 1997. 2054. 2074. 2084. B. Rückzahlbar am 1. Oktober 1869. 100 Fl. Nr. 187. 392. 468. 571. 860. 945. 961. 197. 2144. 2278. 2290. 2557. 2577. 2959. 3763. 4217. 4628. 4686. 5993. 200 Fl. Nr. 1923 199. 810. 1231. 1310. 1684. 1927. 500 Fl. Nr. 663. 673. 1166. 1196. 1218. 1263. 1343. 1554. 1813. 1817. 2190. 2579. 2739. 2890. vö3198. 3823. 3833. 4654. 4795. 4966. 4986. ö5642. 6170. 6768. 7294. 7606. 7624. 7715. Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 141. 223. 463. 845. 1987. 2043. 2064.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung von den bezeichneten Terminen an aufhört, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurtg. M., als auch bei der Kö⸗ niglichen Regierungs⸗Hauptkasse dahier, sowie bei jeder Kö⸗ niglichen Regierungs⸗K auptkasse, auch bei der Staatsschul⸗ den⸗Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in gg sgns a. M., der Königlichen Bezirks⸗Hauptkasse in Hannover und der Königlichen Hauptkasse in Rends⸗ burg gegen Rückgabe der Partialobligationen nebst den dazu gehöri⸗ gen, nicht verfallenen Zinscoupons und Talons erhoben werden können. sa hns dem Rückzahlungs⸗Termine pro 1. April 186s8 sind rück⸗

ändig: Lit. N. Nr. 151. 874. 1429. 3096.3553.3946. 4058. 4262.5205. 5212. O. Nr. 331. 981. 1434. 1450. P. Nr. . 672. 1891. 1987. 3408. 4011. 6152. 6490. 7248. (O. Nr. 1171. 1280. Nach Verfügung des Königlichen Kreisgerichts, Abtheilung J. da⸗ hier vom 16. Oktober 1867 ist wegen der Partialobligation Lit. N. Nr. 3441 nebst den Zinscoupons pr. 1. Oktober 1867 und 1. April 1868 bis inkl. 1. Oktober 1872 und dem Talon das Amortisations⸗ verfahren eingeleitet worden. Wiesbaden, den 5. Dezember 18c 8. Königliche Regierung.

b6 Niechtamtliches.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König nahmen die Vorträge der Herren Hofmarschälle, des Civil⸗ und Militär⸗Kabinets, sowie militärische Meldungen entgegen, empfingen den Grafen Lehndorff⸗Steinort in besonderer Audienz und statteten der Frau Gräfin Benckendorff, gebornen Prin⸗ zessin Croy, einen Besuch ab. Morgen früh 8 Uhr begeben Se. Majestät der König Allerhöchstsich nach Königs⸗Wusterhausen zur Abhaltung zweitägiger Hofjagden, an denen die Königlich sächsi⸗ schen Prinzen Königliche Hoheiten Theil nehmen werden. Im Aller⸗ höchsten Gefolge werden sich befinden der Hof⸗Marschall Graf Perponcher, die Flügel⸗Adjutanten Oberst von Steinäcker, Hberst⸗Lieutenant Graf Lehndorff und Major Prinz Anton Radziwill, sowie der Leibarzt Sr. Majestät, General⸗Arzt von Lauer. Se. Majestät der König kehren am 16. Abends nach Berlin zurück.

Ihre Majestät die Königin wird heute zum ersten Mal wieder ausfahren. Gestern war Familiendiner im Königlichen Palais.

Der Ausschuß des Bundesrathes 1““ für Zoll⸗ und Steuerwesen

itzung ab.

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Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut⸗ schen Bundes für Justizwesen trat vorgestern zu einer Sitzung zu sammen.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut, schen Bundes fuͤr Handel und Verkehr versammelte sich heu

onats und Jahres bekannt gemacht

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des deutschen hielt heute eine

und die Verwaltung

DOotirung erforderlichen Mittel,

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Die vereinigten Ausschüsse des . Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun⸗ gen so wie für Rechnungswesen, traten heute zu einer Sitzung

zusammen. 29

Durch Beschluß des Reichstages des Norddeutschen Bundes vom 9. Juni d. J. ist der Bundes⸗Kanzler ersucht

worden, die Organisation eines Bundes⸗Konsulats in Pesth mit möglichster Beschleunigung zu veranlassen. In der Sitzung vom 22. Juni d. hat der Bundesrath diesen Beschluß dem Ausschusse für Handel und Verkehr zur Berichterstattung über⸗ wiesen. Da die Verkehrsbeziehungen mit Ungarn durch die fortschreitende Entwickelung der Kommunikationsmittel in die⸗ sem Lande eine gesteigerte Bedeutung gewonnen wesentliche Aenderung, welche sich in der

Ungarns neuerdings vollzogen hat, die Ein⸗

richtung einer Vertretung der kommerziellen Interessen an dem Centralpunkte des ungarischen Verkehrs und der ungari⸗ schen Verwaltung erheischen, so hat bereits Frankreich einen besoldeten Konsul in Pesth angestellt und andere Staaten gehen mit der gleichen Maßregel um. Der Ausschuß für Handel

unndd Verkehr hat daher bei dem Bundesrathe beantragt: der⸗ selbe wolle sich, vorbehaltlich der Genehmigung des Reichs⸗

tages, damit einverstanden erklären, daß auch ein besoldetes Bundeskonsulat in Pesth errichtet werde und die zu dessen nämlich das Gehalt für den Konsul und einen Bureaubeamten mit resp. 5000 Thlr. und

800 Thlr., bereits für das Jahr 1869 flüssig gemacht werden.

Nachdem durch §. 1 des Gesetzes vom 4. Juli d. J. die

Kontrolle des gesammten Bundeshaushalts für die Jahre 1867,

s1868 und 1869 der preußischen Ober⸗Rechnungskammer unter

der Benennung »Rechnungshof des Norddeutschen Bundes⸗« übertragen worden, ist die Ober⸗Rechnungskammer in Gemäß⸗ heit des §. 2 desselben Gesetzes zu diesem Behufe durch eine Vermehrung ihrer Mitglieder zu verstärken. Um die Revision der Rechnungen aus dem Jahre 1867 den bestehenden Vor⸗ schriften entsprechend bis Ende März k. J. vollenden zu können, muß der Rechnungshof mit dem 1. Januar k. J. in Funktion treten. Der Bundeskanzler hat aus

aufstellen lassen, welcher auf der Voraussetzung be⸗ ruht, daß zur Wahrnehmung der dem Rechnungshof übertra⸗ genen Funktionen eine besondere Abtheilung der Ober⸗Rech⸗ nungskammer, bestehend aus einem Direktor und fünf Mit⸗ gliedern nebst dem erforderlichen Personal an unteren Beamten, zu bilden sein wird. Da der Direktor des Rechnungshofes und vier Mitglieder desselben aus denjenigen Räthen entnommen werden können, welche bei der Ober⸗Rechnungskammer die fortan dem Ressort des Rechnungshofes angehörigen Angelegenheiten der Militär⸗, Mariner, Post⸗ und Telegraphenverwaltung bearbeitet haben, so ist zur Vervollständigung der in Aussicht genommenen Zahl von fünf Mitgliedern noch eine Rathsstelle zu besetzen. Der Bundeskanzler hat daher an den Bundesrath den Antrag gerichtet: dem von ihm aufgestell⸗ ten Etatsentwurf die Genehmigung ertheilen und die Wahl eines Mitgliedes des Rechnungshofes vollziehen zu wollen. Da die definitive Organisation des Rechnungshofes von der vorgängigen Bewilligung der zur Deckung der Kosten erforder⸗ lichen Mittel durch den Reichstag abhängig ist, so soll dem⸗ selben in der nächsten Session ein Gesetzentwurf wegen Abände⸗ rung des Bundeshaushalts⸗Etats für das Jahr 1869 vorgelegt werden, welcher alle außerhalb des Etatsgesetzes vom 29. Juni d. J. für das künftige Jahr noch nöthig gewordenen Ausgaben in der Form eines Nachtragsetats zusammenfassen wird.

Im weiteren Verlaufe der Sonnabend⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde, nachdem der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medtzinalangelenheiten dr. von Mühler dem Abg. Grafen von Bethusy⸗Huc geantwortet hatte, um 3 Uhr die Sitzung bis auf den Abend um 7 Uhr vertagt. Bei der um Uhr erfolgten Wieder⸗ eröffnung wurde die Generaldebatte über den Etat des Kultus⸗ Ministeriums fortgesetzt. Die Abgeordneten Grumbrecht, Lesse, Laßwitz und Dr. Virchow erklärten sich gegen den Etat, die Abgeordneten von Diest, von Sybel, Reichensperger und Windt⸗ horst (Meppen) vertheidigten denselben. Die Generaldebatte und die Sitzung wurden nach 11 Uhr geschlossen. 8

Die heutige (23.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten wurde gegen 10 ½ Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertisch befanden sich der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten Dr. v. Mühler und mehrere Regierungs⸗Kommissare. Der Präsident machte zuerst Mittheilung von einer den Fortgang der trigonome⸗ trischen Arbeiten der Landesvermessung betreffenden Nachricht des Kriegs⸗Ministers v. Roon, so wie von einem Schreiben des

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haben,

1 dieser Veranlassung den Entwurf eines Etats für den Rechnungshof pro 1869

von Exemplaren der Arbeiten des statistischen Bureaus unter die Mitglieder des Landtages. Auf 88 e; stand zuerst: weite Berathung und Abstimmung über den von den Abgg. v. Guerard und Genossen eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Art. 84 der Verfassungsurkunde vom 31. Janugr 1850. Das Haus trat mit sehr großer Majorität und ohne Diskussion dem Entwurfe bei. Es folgte: Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1869, Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Einnahmen 120,234 Thlr. Zu einer Diskussion gab nur Titel 4: Kultus und Unterricht gemeinsam, 13,940 Thlr. Anlaß. Es sprachen dazu die Abgg. Ur. Ellissen, dem der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Ober⸗Regierungsrath Dr. Knerk antwortete, Dr. Eberty, Richter (Sangerhausen), Graf Schwerin, Frhr. von Patow, Heise, Dr. Waldeck. Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Dr. von Mühler nahm das Wort nach dem Abg. Richter. Zu Kap. 64: degoben 6,231,304 Thlr., Titel 1 Besoldungen Eras Vessefiume, 317900 Thlr., sprachen die Abgg. Dr. Künzer, usy⸗Huc, Heise, so wie der Minister d istli

Angelegenbeiten 2g von Mühler. E „Zu Tit. 5: Evangelischer Ober⸗Kirchenrat e

22,000 Thlr., stellte der Abg. Bieck den Nennat, Reh Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, auf den Etat baldmöglichst eine größere Summe für den evangelischen Kultus in Ansatz zu bringen, damit vornehmlich die durch Einrichtung von Provinzial⸗Synoden entstehen⸗ den Kosten bestritten, die zu gering dotirten Pfarrstellen im Einkom⸗ men erhöhet, auch bedürftigen Geistlichen und Predigerwittwen nam⸗ haftere Unterstützungen als bisher gewährt werden können.

Dagegen beantragte der Abg. von Mallinckrodt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, unter Ablehnun des Antrages Bieck zu erklären: 1) daß grundsätzlich gemäß Art. 18 der Verfassungs⸗Urkunde jede im Staate bestehende Religionsgesellschaft die zur Verwaltung ihrer Angelegenheiten erforderlichen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu decken hat, und dem entsprechend die Leistungen des Staates für die eine oder andere dieser Religionsgesellschaften in der Regel nicht über das Maß der auf Rechtspflicht oder Besitzstand beruhenden Leistungen auszudehnen sind, 2) daß Ausnahmen hiervon nur insoweit zulafsgg erscheinen, als es sich für die evangelische Kirche um Herstellung derjenigen Organe handelt, durch deren Bildung die Möglichkeit selbstständiger Verwaltung ihrer Angelegenheiten noch be⸗ dingt erscheint, oder als die zu bewilligenden Mittel paritätisch den verschiedenen Religionsgesellschaften zugewendet werden.

Nachdem die Abgg. Wantrup, Bieck, von Mallinckrodt, Techow, Graf Bethusy⸗Huc, Graf Schwerin, Grumbrecht an der Diskussion der vorangeführten Anträge sich betheiligt hatten, zog der Abg. Bieck seinen Antrag zurück.

Zu Titel 9, Konsistorien, Besoldungen, 166,506 Thaler, beantragten die Kommissarien des Hauses:

a) Anstatt der für das Konsistorium zu Marburg geforderten 14,875 Thlr. die Summe des vorigen Jahres im Betrage von 6676 Thlr. zu bewilligen. b) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Hause der Abgeordneten eine Vorlage über die Organisation und Kompetenz eines Konsistoriums für die Provinz Hessen zu machen.

Der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath de la Croix widersprach diesen Anträgen. Es sprachen dar if die Abgeordneten van Buiren, Richter, Twesten, Struckma , Dr. Wehrenpfennig.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Mühler erklärte nach dem Abg. van Buiren:

Der Herr Abgeordnete hat drei Gegenstände zur Sprache gebracht. Zunächst die Erweiterun des Gemeinde⸗Wahlrechts bei den reformirten Gemeinden in Ostfriesland.

Ueber diesen Gegenstand ist mir etwas Näheres nicht be⸗ kannt. Soviel ich weiß, bestehen in Ostfriesland die Verhält⸗ nisse unverändert in derselben Weise fort, wie das gegenwärtige Gouvernement sie von dem früheren übernommen hat. Ob in diesem Punkte Veranlassung vorhanden ist oder ein rechtlicher Titel, in Bezug auf die Handhabung des Patronatsrechts des Königs in diesen Gemeinden Aenderungen eintreten zu lassen, darüber an dieser Stelle und bei Gelegenheit dieser Anfrage einen Ausspruch zu thun, sehe ich mich nicht in der Lage.

Ueber den zweiten Punkt, das Lesebuch betreffend, glaube ich, hat der Herr Abgeordnete vornehmlich den Standpunkt im Auge gehabt, den seine reformirten Glaubensgenossen in Ostfries⸗ land zur Sprache gebracht haben, ein Standpunkt, der seine volle Berechtigung hat und als solcher auch von der König⸗ lichen Staatsregierung anerkannt wird. Der Umstand, daß in dem genannten Lesebuche über die Geschichte und über die Bedeutung der reformirten Kirche nichts gesagt sei, ist ein durchgreifender Grund für den Antrag dieser Gemeinde, ein Lesebuch zu erhalten, in welchem ihr historischer, ihr be⸗ kennmmnißmäßiger Stand den entsprechenden Ausdruck findet.

Was den dritten Punkt anlangt, die Organisirung der reformirten Kirche in Ostfriesland, so haben Sie aus dem Vortrage des Herrn Abgeordneten ersehen, daß über diesen Ge⸗ genstand zwischen den vorhandenen Organen der reformirten Kirche, nämlich dem reformirten »Coetus« in Ostfriesland und

zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheini⸗ 3 Ministe ee alfen zu cu den F G Ih f ““

gungen nunmehr sofort zu beschaffen haben. A“

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